#Rheinhausen: Verschlechterung für Radverkehr an Schwarzenberger Straße – #Duisburg #LKWeh #Duisport

An der Schwarzenberger Straße hat man den Radweg, der baulich weit entfernt war durch einen Radfahrstreifen, der sehr dicht an der Fahrbahn liegt ersetzt. Genau, wie ich hier schon vermutet habe. Grund waren diesmal zumindest nicht Parkplätze, sondern der Umbau zu einer barrierefreien Haltestelle.

Die Seitenstraßen mit farbiger Markierung des Radwegs, sind zwar schön, aber wichtiger wäre dies natürlich in Kreuzungen.

Wenn man sich allerdings die Fahrbahn anschaut, wenn dort Fahrzeuge sind, dann können PKW problemlos den Mindestabstand von 1,5 m einhalten.

Da mir das ganze etwas schmal aussah, fragte ich bei der Stadt Duisburg nach und bekam nachfolgende Antwort:
„der Radfahrstreifen hat eine Breite von 1,85m und die Fahrbahn an der schmalsten Stelle 3,50m und an der breitesten Stelle zur Friedrich-Ebert-Straße 4,50m.“

Bei 40-Tonnern muss man mit mind. 3,05 m rechnen wegen der Spiegel, könnte aber auch mehr sein. Radfahrende werden mit 1 m angenommen. Bleiben je nach Fahrposition höchsten 0,85 m vom Radweg und 0,45 m von der Fahrbahn. In Summe wären das 1,30 m. Aber natürlich nur bei optimaler Fahrweise, von welcher man nicht ausgehen kann und darf. LKW können in dem Bereich den Mindestabstand also nicht einhalten, damit wäre folgerichtig ein Überholverbot für LKW bei Radfahrenden auszuschildern, denn von sich aus werden LKW ganz sicher nicht warten, bis diese mit sicherem Abstand überholen können.

Die Sicherheit für Radfahrende wird vermindert, wenn man halbwegs getrennte Infrastruktur durch Farbe ersetzt und dabei die Radspur dichter an den KFZ-Verkehr heranrückt. Also typisch fahrradfeindliche Verkehrsplanung. Es ist davon auszugehen, dass es auf der anderen Seite genauso verläuft, denn auch dort wurde mir gegenüber bereits ein barrierfreier Umbau angekündigt. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass man die Verkehrssicherheit für Radfahrende vermindert bzw. verschlechtert.

Einziger wirklicher Lichtblick ist, dass die Grünfläche größer wurde und von der Gehwegfläche an der Kreuzung ein Abfluss in die Grünanlage angelegt wurde. Das heißt hier tut man etwas gegen Starkregen.

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Ergänzung Gaterwegbeitrag – #Rheinhausen #Duisport #Duisburg #LKWeh

Ergänzung zum Beitrag hier.

Ich habe mir die Anlage zur Drucksache Gaterweg, jetzt noch einmal angesehen.

Auf der letzten Seite werden die Varianten miteinander „verglichen“ in einer Tabelle. Die Tabelle ist allerdings nicht im Geringsten nachvollziehbar. Weder geht aus der Drucksache klar hervor, wie man zu den einzelnen Bewertungen gekommen ist, noch warum die so gewichtet werden.

In den letzten beiden Spalten der Tabelle werden die Varianten 1a/4 (Moerser Straße zur Autobahn und durch Friemersheim zum Logport) und 1b (durch Friemersheim weg vom Logport) verglichen. Die Tabelle behauptet 1b wäre schlechter als 1a/4, das ist definitiv falsch. 1a + 4 ist auf jeden Fall länger als 1b, wenn man bei 1b für den Hinweg die Moerser mitdenkt, sind beide Strecken gleichlang. Und wenn man dann noch schaut, dass die Variante 1 (Öffnung der Route durch Friemersheim in beide Richtungen) am Besten bewertet ist, liegt hier eine Fehlbewertung vor.

Auch an anderen Stellen sind die Bewertungen nicht schlüssig. Womöglich hat man deshalb keine Grundlage für die Tabelle veröffentlicht, weil man dann fundiert sagen könnte, dass es nicht plausibel ist.

In der Vorlage wird nur oberflächlich begründet, aber nicht in der notwendigen Tiefe.

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#Rheinhausen: Sperrung Gaterwegbrücke – #Duisburg #Duisport #LKWeh

Im Ratsinformationssystem steht jetzt die Drucksache 22-0845Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten der Gaterwegbrücke (BW 4294-001) in Rhein-hausen für eine Restnutzungszeit von 12 Jahren (DS 21-0203)
hier: Temporäre Verkehrsführung für den Schwerlastverkehr während der Vollsperrung verursacht durch die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten

Für Rheinhausen könnte man eine Demo für die Sondersitzung der BV anmelden:

15.09.2022 SONDERSITZUNG -Vorlagen nur in Absprache mit 90-96-
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen

17:00 UhrRheinhausen-Halle
Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg

Die unvollständige Planung soll bereits diese Woche im Planungsausschuss beraten werden. Die Drucksache datiert auf 29.08.2022 und man will das dann schon am 19.05. im Rat entscheiden. Gerade etwas mit so erheblichen Auswirkungen sollte doch wohl deutlich länger diskutiert werden und auch die Öffentlichkeit einbinden.

Scheinbar will man hier sowohl die Moerser Straße, wie auch Friemersheim erheblich belasten:

Zusätzliche Einfahrt von der L473n über „Am Stellwerk“, Dahlingstr., Adlerstr. (temporäre Einbahnstraße) und Schleusenstr. (temporäre Einbahnstraße) Richtung Logport I (Variante 1a).

Öffnung des Kreisverkehrs westlich der Brücke der Solidarität von der Osloer Str. in Fahrtrichtung Moerser Str. unter Einsatz einer temporären Lichtsignalanlage (Variante 4)

Als wäre der Kreisverkehr nicht auch so schon gefährlich genug. Rahmenmaßnahmen etwa Tempo 30 oder andere Einschränkungen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, sowie zur Schonung der Bevölkerung fehlen.

Eine Vollsperrung der Gaterwegbrücke hätte ohne temporäre Änderungen der Zufahrtsmöglichkeiten für den SV zur Folge, dass sich 100 % der Ziel- und Quellverkehre (SV) zu Logport I auf den Kreisverkehr vor der Brücke der Solidarität und die Osloer Straße verlagern würden. Die negativen Auswirkungen wären für alle Verkehrsteilnehmer*innen z. B. durch sehr lange Rückstaus spürbar und hätten u. a. auch gravierende negative Auswirkungen auf den ÖPNV zwischen Rheinhausen und Duisburg.

Für ALLE Verkehrsteilnehmenden? Scheinbar zählt man wie üblich Gehende und Radfahrende nicht mit … Typisch Duisburg. Die Geh- und Rad-Verkehre werden hier nur am Rande erwähnt, aber nur in Hinblick auf die Brücke. Die Auswirkungen der Umleitungen auf diese Gruppen wurden scheinbar nicht untersucht. Kann man eigentlich noch deutlicher sagen: „Gehende und Radfahrende sind uns scheißegal“?

Daher wurden frühzeitig Lösungen gesucht und untersucht, um diese unabwendbare Ausnahmesituation für alle Betroffenen so erträglich wie möglich zu gestalten.

Davon ist in den Unterlagen nichts zu bemerken, es werden lediglich Routen festgelegt, aber keine weiteren begleitenden Maßnahmen geplant. Man will nur ohnehin oft illegale Schleichverkehre verhindern.

3. Auswirkungen hinsichtlich Lärm (70/60 dB(A) Tag/Nacht)

Wie üblich setzt man die falschen Wert an, denn gemäß 16. BImSchV § 1 gelten diese Werte nur als Grundlagen ab wann man handeln MUSS. Da hier ein baulicher Eingriff vorliegt und der Verkehrsweg deswegen geändert wird und dort ohnehin schon hohe Werte vorliegen, müssen folglich auch endlich die Grenzwerte nach § 2 eingehalten werden. Dies ist weder in Friemersheim, noch an der Moerser Straße der Fall. Es fehlt ja sogar eine Lärmprognose, um die Auswirkungen zu beurteilen. Der Umweltausschuss wird natürlich nicht beteiligt, obwohl Lärmschutz klar eine Umweltangelegenheit ist.

Wenn ich in Friemersheim oder an der Moerserstraße wohnen würde, würde ich gegen diese Änderung klagen, weil keine Maßnahmen zur Einschränkung der Auswirkungen getroffen werden. Denke man hätte damit sogar ganz brauchbare Aussichten, zumindest Tempo 30 durchzusetzen.

In der Drucksache sind wirklich KEINE Maßnahmen zur Auswirkungsminderung (außer Erhalt von Parkplätzen *augenrollen*) zu erkennen. Weder eine nächtliche Beschränkung noch eine Geschwindigkeitsreduzierung. Dies dürfte rechtswidrig sein. Aber das hat die Stadt Duisburg ja noch nie interessiert.

Stellt sich auch die Frage, wie man die Einhaltung der Einbahnstraße kontrolliert oder man sich selbst hinstellen muss und Fotos machen muss, weil die Polizei nicht ausreichend vor Ort ist.

Bezeichnend auch, dass das ein Foto in der Anlage einen LKW in einem Bereich zeigt, wo der nach Beschilderung gar nicht parken darf. Ob man das wohl verfolgt hat?

Interessant dürfte auch sein, wie man dies den LKW-Fahrenden mitteilen will. Denn ein Kommunikationskonzept ist auch nicht erkennbar.

Scheinbar rechnet man mit extrem viel Diskussionsbedarf, denn für zwei andere Themen hat man eine weitere Sondersitzung für den 16.09. in der BV-Rheinhausen angesetzt:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 6.55 -Rheinhausen-
Bebauungsplan Nr. 950 2. Änderung -Bergheim- „Businesspark Niederrhein“

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#Duisburg: Horrorbaustelle Jägerstraße durch Beschilderung B.A.S. – #Rheinhausen #Baustellengrauen

Die Jägerstraße wird auf Bomben sondiert für geplante Bauarbeiten. So weit so verständlich.

Die Beschilderung der Firma B.A.S. (angeblich professionell) hält nicht einmal die technischen Mindeststandards für Baustellen ein. Die Gehwegplatten sind 30 x 30 (cm), teilweise stehen die Schilder so, dass nicht einmal zwei Gehwegplatten Platz bleibt. Also eher 45 cm, als 60 cm und wie man auf den Bildern sieht ist das kein Einzelfall. Dabei hätte man die Schilder auf die Straße stellen müssen, die Grünfläche oder an Laternen befestigen können. Optionen gibt es mehrere.

Rechtswidrig ist die Beschilderung aufgrund der Einschränkungen definitiv, denn es muss mindestens 1 m Platz sein, also ca. 3,5 Gehwegplatten (RSA 21, Teil B, 2.4.2). Und auch die Radwege werden eingeengt.

Da wäre also erst einmal eine Firma, die angeblich professionell arbeitet, dann aber so einen Mist abliefert und natürlich die Stadt Duisburg, die offensichtlich nicht die Einhaltung der Regeln kontrolliert. Fuß- und Radverkehr sind scheinbar nebensächlich.

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#Duisburg: Exklusion Schwarzenberger Straße – #Rheinhausen

Nach nur einem halben Jahr, steht der Antwortentwurf zu meinem Antrag auf „Entfernung eines Schildes auf der Schwarzenberger Straße in Rheinhausen“ im Ratsinformationssystem.

Die Antwort ist halbwegs nachvollziehbar, es verwundert mich allerdings, dass man hier nicht den Beirat für Menschen mit Behinderungen beteiligt. Schließlich sind Schilder auf Gehwegen kein Einzelfall und während es für Menschen, die gut zu Fuß sind kaum ein Problem darstellt, sind es Barrieren für Menschen die Rollstuhl oder andere Mobilitätshilfsmittel benutzen.

Wobei es dort auch eine Mittelinsel gibt, die man eventuell als Standort für ein Schild nutzen könnte.

Mir war aber natürlich auch beim Antrag klar, dass es nicht sofort gehen wird. Wobei es natürlich nur exemplarisch war, da an vielen Stellen Schilder ungünstig auf Gehwegen stehen. Was mich bei der Antwort etwas besorgt ist mehr der Punkt, dass man dort Umbauen will, was natürlich die Frage aufwirft, was aus dem Fahrradweg werden soll. Denn auf der anderen Seite hat man ja bereits den Radweg entfernt. Man hat also an einer Straße, wo LKW langdonnern, die Gefährdung für Radfahrende erhöht.

Schild mitten auf Gehweg in Duisburg

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Inkompetenz im Verkehrsbereich? – #Duisburg #Autokorrektur #Fahrrad #FKT22 #Autokorrektur

Scheinbar ist nicht nur die Verwaltung in Duisburg im Verkehrsbereich inkompetent, sondern auch jene bei der Bezirksregierung. Gestern erhielt ich das unten angehängte Schreiben, was nicht dem Handeln gemäß Verwaltungsrecht entspricht. Es wird fröhlich Unsinn erzählt, den die Frau einfach von der Stadt übernommen hat aus einer schlechten Drucksache. Keine Ahnung, was die Ursache dafür ist, dass man so arbeitet, aber wenn man prüft, ob ein Verkehrszeichen rechtmäßig ist, dabei aber nicht einmal die Rechtsgrundlage erwähnt, dann hilft es auch nichts eine Bachelorarbeit über geschützte Fahrradwege [LINK auf Wunsch von Frau E. entfernt] geschrieben zu haben.

Erst einmal wurde keine Stellungnahme angehangen, sondern nur die mittelmäßige Drucksache (DS 22-0651) der Stadt Duisburg, welche eine fehlerhafte Rechtsabwägung erkennen lässt und ich zudem bereits in meinem Schreiben erwähnte. Dass Frau E. sich dem anschließen würde hatte ich ehrlich gesagt gar nicht anders erwartet. Denn schon früher fiel mir ihre aus meiner Sicht mangelhafte Rechtsabwägung auf.

Nun zu den einzelnen Behauptungen.

Eine Baustellen-Ausfahrt gibt es an vielen Stellen in einer Stadt. Etwa monatelange an der Friedrich-Ebert-Straße über einen Rad- und Gehweg. Eine Baustellenausfahrt kann überall im Verkehr auftreten und stellt demnach keine erhebliche Gefährdung dar.

Die Überführung des fließenden Radverkehrs in den fließenden KFZ-Verkehr findet wenige 100 m weiter an der Essenberger Str. auf eine viel befahrene Landstraße mit Tempo 70 ohne Überführung statt.

Das Radfahrende auf Straßen gefährdeter sind, hindert nicht daran auf zahlreichen Straßen auf der Straße fahren zu müssen, weil es keinen oder keinen benutzbaren Radweg gibt. Die bereits zuvor angeführte Essenberger Straße etwa ist ein Ganzes Stück ohne Radweg. Müssten dann nicht eigentlich alle Straßen ohne Radweg für Radfahrende verboten sein? Eine ziemlich lächerliche Vorstellung.

Also liegt insgesamt keine erhebliche Gefährdung vor, welche ein Fahrverbot für Radfahrende rechtfertigen würde.

Der Rad-Gehweg auf der anderen Seite ist schmal. Eine Verkehrszählung (Radfahrende, Gehende) zu allen in Frage kommenden Uhrzeiten fand nicht statt. Eine Beurteilung der aus der Umleitung resultierenden Gefährdungen fand ebenfalls nicht statt. Zumal bei Begegnungsverkehr Radfahrende praktisch am Rand der Umleitung fahren und damit definitiv nicht der Mindestabstand gegeben ist. Wenn da jemand stürzt ist es sogar deutlich gefährlicher, als auf der Straße vor einem LKW, denn bei entgegenkommenden Verkehr addieren sich die Geschwindigkeiten. Das heißt durch die Umleitung entstehen Gefährdungen.

Eine Abwägung zu all diesen Punkten gab es nicht, obwohl dies vor schwerwiegende Fahrverboten zwingend erforderlich ist.

Ob man Fuß und Radverkehr separat führen kann, war nicht die relevante Fragestellung, sondern die Rechtswidrigkeit des Verkehrszeichen 254 und dieses ist auch nach den „Ausführungen“ weiterhin klar rechtswidrig und damit nichtig.

Nach StVO § 45 Abs. 9 ist eine „erhebliche Gefährdung“ die Voraussetzung für Fahrverbote. Eine erhebliche Gefährdung liegt nicht vor. Die Gefährdungen gehen nicht über die bestehende Gefährdungen an vielen Stellen in Duisburg hinaus. Weiterhin müssen wenn Gefährdungen bestehen erst einmal Maßnahmen ergriffen werden die Gefährdungen zu mindern, wie etwa Temporeduzierung oder Überholverbote für Radfahrende. Stattdessen greift man zu Behinderung des fließenden Fahrradverkehrs.

Ich hatte nicht ohne Grund im Vorfeld nachgefragt, ob man da eine Beurteilung der Gefährdungen hat, weil gutes Verwaltungshandeln schriftlich ist. Scheinbar hat man sich hier, wie auch an vielen anderen Baustellen in Duisburg keine Gedanken gemacht. Denn an sehr vielen Baustellen hängt das Verkehrszeichen 254, meist einfach deshalb, weil es jemand so in den Verkehrszeichenplan eingezeichnet hat.

Auch der Radverkehr zählt zum fließenden Verkehr und darf nicht einfach so durch Fahrverbote behindert werden. Eine Umleitung Anbieten kann zulässig sein, ein Fahrverbot an dieser Stelle ist es definitiv nicht. Zumal, wenn man von der Brücke kommt eine Beschilderung fehlt und man die von der Autobahn kommende Abbiegespur in entgegengesetzter Richtung überfahren müsste. Die Umleitung kann also gar nicht vom Radverkehr genutzt werden, der von der A40-Brücke kommt.

Einmal mehr stellt sich die Frage, ob es Inkompetenz, fehlende Zeit, Faulheit oder Vorgaben von Oben sind, die zu so einer Antwort führen. Fehlende Zeit kann es eigentlich nicht sein, wenn man sogar mal vor Ort fährt. In der Zeit hätte man locker eine brauchbare rechtliche Prüfung durchführen können.

Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf von Gestern.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

bezugnehmend auf Ihre Eingabe vom 04.07.2022 hinsichtlich der Radverkehrsführung an der A40-Brückenbaustelle in Duisburg kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Verkehrsplanungen und –konzeptionen sind Aufgabe der Selbstverwaltung der jeweiligen Gemeinde und fallen in ihre kommunale Planungshoheit. Als Aufsichtsbehörde kann ich planerische Konzepte nicht vollumfänglich, sondern nur hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der enthaltenen verkehrlichen Regelungen prüfen. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit komme ich unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände abschließend zu folgendem Ergebnis:

Zunächst habe ich die Stadt Duisburg als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme, welche ich Ihnen meinem Schreiben als Anlage beifüge, ist nach meiner Prüfung aus verkehrstechnischer und –rechtlicher Sicht aufsichtlich nicht zu beanstanden.

Es kann hinsichtlich den Ausführungen ergänzt werden, dass Radfahrende schwache Verkehrsteilnehmer sind, die im Falle eines Verkehrsunfalls ein besonders hohes Verletzungs- und Sterberisiko tragen. Aus diesem Grund müssen sie besonders geschützt werden.
Die in Rede stehende Verkehrssituation an der A40-Brückenbaustelle weist verschiedene Gefährdungspotentiale auf, wodurch eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht ermöglicht werden kann. Die Baustellenausfahrten stellen aus hiesiger Sicht neben dem Kfz-Aufkommen, der zulässigen Geschwindigkeit und der nötigen Überführung vom Radweg auf die Fahrbahn eine große Gefährdung durch die ein- und ausfahrenden LKW dar.
Der Fuß und -Radverkehr wird auf die andere Straßenseite auf den einseitig vorhandenen Geh- und Radweg signaltechnisch gesichert umgeleitet. Dies stellt zwar für beide Verkehrsarten einen Umweg (Überquerung der Fahrbahn) dar, jedoch halte ich diesen für vertretbar. Vor Ort zeigte sich während meiner Anwesenheit am 24.08.2022 ein reibungsloser Verkehrsablauf aller Verkehrsarten.
Der Fuß- und Radverkehr kann aus der o.g. Gründen nicht unter Nutzung der Restbreite auf der Fahrbahn geführt werden gem. § 24 S. 2 Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG). Auch unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Bedingungen (Anschlussstelle A40; Landstraße; Verhältnis Radfahrer und Fußgänger zu KFZ) ist es nicht sinnvoll, für den motorisierten Verkehr eine Umleitungsstrecke einzurichten, um dem Rad- und Fußverkehr die Breite der Fahrbahn anbieten zu können gem. § 24 S. 3 FaNaG.

Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Einwendungen aus den oben genannten Gründen nicht berücksichtigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gezeichnet
Laureen E.

Update 14.02.2023
Da Frau E. nicht will, dass man ihren Namen im Zusammenhang mit ihren Schreiben nennt und behauptet wird, dass dies dem Datenschutz unterläge und hier nicht das öffentliche Interesse überwiegen würde, habe ich den vollständigen Namen bis zur Klärung durch das LDI entfernt und durch die Variante ersetzt, welche auch andere Medien verwenden, wenn diese über Strafprozesse berichten. Es ist für mich verwunderlich, dass Frau E. nicht zu ihren Schreiben stehen will.

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#Rheinhausen: Logport I Bodenwellen behindern Radverkehr – #Duisburg #Duisport #LKWeh #Autokorrektur #Fahrrad

Nahe der Haltestelle Rhenus Logistics auf der Europaallee ist der Radweg in Richtung Osloer Straße ohne Verwarnung und von weitem nicht erkennbar durch eine Baustellenabsperrung blockiert auf welcher „Radfahrer bitte absteigen“ steht.

Der Radweg wird an dieser Stelle in den Kreisverkehr überführt und scheinbar haben dort LKW für ziemlich hohe Bodenwellen gesorgt. Dies kann natürlich gefährlich für Radfahrende sein. Wenn ich mir die Absperrung aber so anschauen, scheint die dort schon länger zu stehen, denn das Schild sieht schon recht verwittert aus.

Mir stellt sich die Frage, wann man denn dort mit einer Reparatur rechnen kann. Sollte ja zeitnah an einem Sonntag möglich sein, denn der Lärm wird dort niemanden stören und der LKW-Verkehr ist an dem Tag auch kein Problem. Zumindest abfräsen könnte man dies. Ebenfalls wäre interessant, wie man sich das überqueren der Straße ohne Zebrastreifen vorstellt, wenn dort Wochentags viel Verkehr ist und Radfahrende nicht auf die Straße geführt werden, sondern unfreiwillig zu Gehenden gemacht werden.

Leider gibt es ja keine Verbindung über den Logport I-Hafen, sodass man schön am Rhein entlang fahren könnte. Man hat einmal mehr den Eindruck, dass der Radverkehr keine hohe Priorität hat.

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#Osttangente: Keine Aussage zur Förderfähigkeit möglich – #Duisport #Duisburg #LKWeh #Rheinhausen

Nur mal ein kleiner Sachstand zum Thema Förderfähigkeit der Osttangente aus einem Schreiben des Landtages:


Der für die kommunale Straßenbauförderung zuständigen Bezirksregierung liegt bisher koch keine Anmeldung zur Förderung aus den für den kommunalen Straßenbau bereitstehenden Haushaltsmittel des Landes vor, sodass keine Aussage zur etwaigen Förderfähigkeit einer Osttangente möglich ist.

Wenn also irgendwo behauptet wird, dass man die Osttangente mit Landesmitteln bezahlen könne, so wäre das ziemlicher Unsinn, da es noch gar nicht geprüft wurde. Weiterhin stehen bekanntlich einfachere Möglichkeiten zur Verfügung.

Je mehr man gräbt bei der Thematik Osttangente, auf so mehr Lügen stößt man. Die große Frage ist: „Ist es Halsstarrigkeit oder Bestechlichkeit?“ Logik und rationales Denken scheiden jedenfalls aus, weil klar einfachere und schnellere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

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#Duisburg: Entwicklung der Treibhausgase – #Klimaschutz #Autokorrektur

Auf Nachfrage erhielt ich vom LANUV eine Übersicht der Treibhausgasentwicklung von Duisburg. Insgesamt dominiert die Industrie den Ausstoß von Treibhausgasen. Zu den Gesamtwerten mehr, zu erst einmal zu den Werten für den Verkehrsbereich.

Entwicklung der THG Duisburg

Basierend auf Daten vom LANUV

Das Bild zeigt den Treibhausgasausstoß für die Jahre 2013-2021. Für die Coronajahre 2020 und 2021 gab es einen erkennbare Einbruch. Ohne die Berücksichtigung des Coronaeffektes würde eine Extrapolation zu der falschen Annahme eines Rückgangs führen. Der ca. 2077 auf einem Wert Null führen würde, allerdings gab es natürlich durch Corona einen Rückgang beim Pendeln und bei Reisen, weshalb hier ein erkennbar Rückgang des Ausstoßes zu erkennen ist. Ohne diese Werte ergibt sich die rote Linie, die sogar einen leicht steigenden Trend hat. Das heißt die Stadt Duisburg tut zu wenig den Treibhausgasausstoß im Verkehrsbereich zu verringern. Dies deckt sich mit den Erfahrungen einer nicht so guten Fahrradinfrastruktur und der strukturellen Bevorzugung von KFZ-Verkehr. Das heißt es müsste wesentlich mehr für klimaneutrale bzw. treibhausgasärmere Fortbewegungen wie Radfahren und ÖPNV getan werden. Dies ist in Duisburg nicht erkennbar. Wenn es hier zu Änderungen kommen sollte, so sind diese einzig und allein ursächlich in Effekten von Bundes- und Landesebene.

Die drei größten Anteile des Gesamtausstoßes an Treibhausgasen sind (gemäß LANUV) emissionshandelpflichtige Anlagen nach 4. BImSchV, gefolgt von Verkehr und von Hausbrand. Wobei der erste Platz einen sehr großen Vorsprung vor den anderen Werten hat.

Entwicklung der Treibhausgase der Stadt Duisburg

Bei den Gesamtwerten gibt es Schwankungen. Beim Coronajahr 2020 wird von einem Ausreißer ausgegangen. Seite 2016 scheint es einen Rückgang zu geben. Wenn man nur die Werte mit dem klaren Trend nimmt könnte Duisburg theoretisch 2045 Treibhausgasneutral im Sinne des Klimaschutzgesetzes sein. Gemäß LANUV liegt die Ursache hierfür:
„Der Rückgang bei den emissionshandelspflichtigen 4. BImSchV-Anlagen seit 2016 wird verursacht von der sinkenden Auslastung des Steinkohle-Kraftwerks in Duisburg-Walsum.“
Spricht es ist noch sehr viel zu tun.

Bei den Werten für Hausbrand gab es abgesehen von leichten Schwankungen kaum Änderungen, allerdings sind natürlich derzeit noch nicht die Effekte des putinkrieges absehbar. Die Gaskrise führt hier hoffentlich zu einem heilsamen Schock.

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#Duisburg: Warum ist der Gehweg für Autos abgesenkt, für Gehende nicht? – #Rheinhausen #PKWeh #Autokorrektur

Wie man auf dem Bild erkennen kann parken an der Güntherstraße in Rheinhausen PKW auf dem Gehweg. Der Gehweg ist dafür fast auf Straßenniveau abgesenkt.

Die Ecke, über welche dann auch etwa Rollatoren oder Rollstühle müssen ist dagegen nicht abgesenkt, sondern deutlich höher. Deutlicher kann man als Stadt ja eigentlich nicht sagen: „Alles fürs Autos, für Gehende der Rest.“

Mal abgesehen davon, dass dort ständig Baken von Schildern auf dem durch parkende Fahrzeuge eingeengten Gehweg stehen und teilweise auch Mülltonnen, wie man ebenfalls auf dem Bild erkennen kann.

Die Restbreite des Gehwegs durch parkende Fahrzeuge beträgt, wie man an den 30er Gehwegplatten erkennen kann 1,5 m. Durch die Mülltonen und Schilder reduziert sich das weiter, sodass der Gehweg unzulässig schmal wird. Dabei gibt es keinerlei Grund dafür, dass überhaupt PKW auf dem Gehweg parken. Schließlich ist die Straße breit genug, dass die PKW vollständig auf der Straße parken könnten.

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#Duisburg: Polizei und Schulwege – #Verkehrswende #PKWeh #Autokorrektur

Die beiden Artikel vom 13.08. in der NRZ waren ja drollig. Da empfiehlt die Polizei, dass man statt der sicheren Gehwegen an Hauptstraßen Spielstraßen und 30er-Zonen genutzt werden sollten. Spielstraßen haben teilweise keine Gehwegen und in 30er-Zonen gibt es die auch nicht überall. Autofahrende kennen bekanntlich (gemäß ADAC) oft die aktuellen Verkehrsregeln nicht. Zu Gehenden gilt ein Abstand von 1,5 m. Musste hier schon oft genug Anzeige erstatten, weil Autofahrende meinen, dass man sich vorbeidrängeln darf, obwohl nicht einmal ein halber Meter bleibt.

Aber viel wichtiger wäre es da natürlich, dass es für alle Schulen Schulwegpläne gäbe, wo sichere Routen drin stehen, sodass die Eltern sich fundiert informieren können. Weder die Stadt noch die Polizei scheinen Schulwegpläne für notwendig zu halten. Für zwei Schulen, wo ich mal nachfragte gab es keine, vermutlich für die meisten anderen auch nicht. Echte Prävention wäre, wenn man bei jeder Schule Schulwegpläne hätte.

Und im zweiten Artikel liest man dann, dass Falschparken kein Notfall wäre, dabei müssten eigentlich einige Falschparkende sofort abgeschleppt werden, weil diese lebensgefährliche Hindernisse darstellen. Auf Gehwegen in Überwegen oder in letzter Zeit häufiger gesehen direkt an Einmündungen neben Radwegen. Das Ordnungsamt der Stadt Duisburg ist telefonisch nicht erreichbar, bzw. man hängt ewig in der Warteschleife, da bleibt ja nur die Polizei und wenn ich lebensgefährliches Parken sehe, ist die 110 durchaus gerechtfertigt.

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#CDU: Gegen Fakten, für die #Osttangente – #Duisburg #Rheinhausen #LKWeh #Duisport

Eigentlich sollte heute ein Beitrag kommen, zum Thema Klimaschutz und Duisburg, aber wegen der Unwahrheiten der CDU in einem Artikel der NRZ/WAZ habe ich dann den Beitrag verschoben und ganz aktuell die Fakten gegen die populistischen Behauptungen der CDU gesetzt.

Als Routen hat die CDU die Schleusenstraße (Friemersheim), Tor 1 und Europallee (beides Logport I) und die Osloerstraße identifiziert. Angeblich würde diese alle durch Hochemmericher oder Friemersheim führen.
Die Fakten: Nur die Schleusenstraße führt durch einen Wohnbereich von Friemersheim. Die Osloerstraße zur Brücke der Solidarität ist die Straße, welche den ersten Teil der Osttangente darstellt. Also genau die Strecke, welche die CDU ständig fordert. Die Osloerstraße führt nicht durch Wohnbereiche.

Weiter behauptet die CDU natürlich einmal mehr, dass eine Osttangente zur A40 die Bevölkerung nicht belasten würde. Hochemmerich wird erheblich belastet und gemäß Machbarkeitsstudie bringt es für Rheinhausen keine nennenswerte Entlastung.

Warum die CDU die neue Brücke erst bauen will, wenn die alte nicht mehr benutzbar ist, erschließt sich mir nicht. Bei der A40-Brücke baut man die Neue doch auch, während die Alte nicht benutzbar ist. Apropos Brücken, wie ich vernahm wird die Einhaltung der Abstände von LKW auf der Brücke der Solidarität nicht kontrolliert. Könnte die Sorge um Brücken etwa nur eine populistische Ausrede sein, um die Osttangente zu begründen? Vieles deutet darauf hin.

Das 12 Jahre ausreichen würden für Planung und Bau der Osttangente ist illusorisch. Alleine der Weg bis zum Genehmigungsbescheid könnte länger sein (Antrag Flughafen auf Kapazitätserweiterung braucht nun schon 7 Jahre). Zumal die Planungskapazitäten der Behörde dann für den Neubau der Brücke fehlen. Meine Protoeinwendung gegen die Osttangente hat bereits jetzt über 300 Seiten und wir sind nicht einmal bei der ersten Offenlage.

Wie soll man einer Partei abseits von Fakten zutrauen, dass diese fundierte Entscheidungen trifft, welche der Allgemeinheit zu gute kommen?

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#Arbeitsschutz-Hinweis: Angebotsvorsorge bei FFP2-Pflicht

Wenn sowohl im Fernverkehr der Bahn, wie beim Fliegen eine FFP2-Masken-Pflicht gilt und jemand beruflich damit verreist, muss den Beschäftigten vorher eine Angebotsvorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 4 (2) angeboten worden sein. Gleiches gilt natürlich auch wenn am Arbeitsplatz eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

Gemäß DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ sind FFP2-Masken in Gruppe 1 einzuordnen.

Bietet der Arbeitgeber keine Vorsorge an, kann das hohe Bußgelder nach sich ziehen.

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Rheinbraun beendet Brikettproduktion – #RWE #Lützerath #Braunkohle #Klimaschutz

Im Osten bei der LEAG will man erst einmal noch weiter Braunkohlebriketts produzieren in NRW ist Ende 2022 damit Schluss. In einem Blogbeitrag der LEAG aus dem September 2021 findet sich folgende Passage:
„… Einstellung der Brikettproduktion des Mitwettbewerbers Rheinbraun Ende 2022 …“

Das heißt aber Ende dieses Jahres werden dann wohl keine Braunkohlebriketts von RWE produziert. So vor dem Hintergrund des putinkrieges fragt man sich da natürlich, ob es nun nicht zu Hamsterkäufen kommt. Aber nach allem was man zu mitbekommt wird ja bereits stark gehamstert bei Holz und vermutlich auch Briketts.

Herdofenkoks (die Aktivkohle aus Braunkohle) will man, wenn ich nach der Seite von Rheinbraun gehe, wohl weiter produzieren. Dabei gibt es genügend nachwachsende Rohstoffe wofür man nicht Felder, Wiesen, Wälder und Dörfer vernichten müsste. Und Lützerath ist immer noch bedroht.

Auslaufmodell Unionbriketts

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#Duisburg ist der Zeit manchmal voraus – #Humor

Im Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg sieht man manchmal die dollsten Sachen. Etwa hier:

Da gibt es die Niederschrift für den November 2022 bereits im März. Da ist man der Zeit wirklich voraus. Bloß was macht man, wenn aufgrund der Niederschrift nun einzelne Teilnehmenden ihre Rede-Beiträge ändern? Gibt das nicht ein ziemliches temporales Chaos?

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Die meisten tödlichen Wegeunfälle entfallen auf PKW und motorisierte Zweiräder – #9Euroticket #DGUV #Autokorrektur

Nach der DGUV hat das 9-€-Ticket nicht nur dem Klimaschutz gedient, sondern auch die Verkehrssicherheit erhöht. Denn Wegeunfälle im öffentlichen Nahverkehr sind eher selten. Kein Wunder das die FDP dagegen ist, leben kommerzielle Krankenhäuser doch auch von Unfällen ;-).

Siehe hier.

Auch an anderen Stellen der Berufsgenossenschaften gibt es Interessantes zum Thema Sicherheit beim Radfahren.

Etwa hier bei der BGRCI.

Sogar Unterweisungshilfen zu Dooringunfällen. Für beide Seiten. Ebenso eine Fragebogen für die Analyse des betrieblichen Radverkehrs.

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#Duisburg verstößt gegen § 45 Abs. 9 StVO an Neuer Krefelder Straße – #Rheinhausen #LKWeh #Autokorrektur

An der neuen Krefelder Straße gab es zumindest vor ein paar Wochen eine Baustelle. Während die Duisburger Verwaltung ständig betont was angeblich für hohe Hürden an Fahrverbote für LKW gestellt würden (stimmt natürlich nicht, man will bloß nicht) hängt man derartige Schilder für Radfahrende standardmäßig an Radwege und hat dafür nicht einmal eine dokumentierte Gefährdungsanalyse, sondern kann lediglich den Verkehrszeichenplan vorlegen.

Die Stadt Duisburg hat also das VZ254 (erneut), ohne belegbare erheblichen Gefährdungen (§ 45 Abs. 9 StVO), genutzt um den fließenden Radverkehr zu behindern und nach dem Datum auf dem Plan wird das VZ immer noch genutzt. Das der Radweg zu Ende ist, ist ja offensichtlich.

Das heißt die Stadt Duisburg hat ein Schild ohne belegbare Rechtsgrundlage aufgehängen lassen, sprich rechtswidrig gehandelt. Schon erstaunlich, im Gegensatz zu Fahrverboten für LKW, wo die Stadt immer behauptet, dass das nicht ginge. Die erhebliche Ungleichbehandlung ist offensichtlich. Dabei gibt es so viele Straße ohne Radwege, wo Radfahrende auf der Straße fahren. Eine Umleitung anbieten ist okay, ein Fahrverbot ist dadurch aber nicht zulässig. Wobei enge Seitenstraßen mit viel parkenden Fahrzeugen durch Dooring und Gegenverkehr mitunter viel gefährlicher sind, als eine zweispurigen Hauptstraße. Aber natürlich fehlt auch die Abwägung bzgl. der Gefährdungen auf der Alternativroute.

Ich für meinen Teil würde mich nicht ans VZ254 halten, weil es offensichtlich nichtig ist.

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#Duisburg: Energiewende an Kläranlage – #Hochfeld

Da wo man es am wenigsten erwartet findet man manchmal Beispiele für die Energiewende. In der Kläranlage am Rheinpark Hochfeld findet man auf dem Dach eine Photovoltaikanlage.

Es macht natürlich Sinn die Dachflächen zu nutzen, allerdings erwartet man es irgendwie nicht in einer Stadt wie Duisburg, wo Klimaschutz und Umweltschutz sehr weit unten in der Prioritätenliste von Politik und Verwaltung liegen. Denke hier sollte man explizit mal ein Lob aussprechen.

Kann mich nicht entsinnen, dass über dieses positive Beispiel berichtet wurde.

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Der Kampfbegriff #Cancelculture beschneidet die Meinungsfreiheit

In Debatten wird immer wieder Cancel Culture vorgeworfen. Dies kommt besonders häufig vor, bei moralisch höchst fragwürdigen „Meinungen“, die teilweise auch in den strafrechtlich relevanten Bereich reichen können.

Wenn jemand eine Meinung hat, die anderen missfällt und diese anderen bringen das deutlich zum Ausdruck, dann kann es vorkommen, dass eine Behörde oder eine Einrichtung mit Öffentlichkeitswirkung dies dann zurückzieht. Einige sprechen dann von Cancel Culture, weil man ja angeblich etwas unterdrücken würde.

Aber ist das wirklich so oder ist nicht der Begriff Cancelculture selbst etwas, dass eine Debatte abbrechen soll? Besonders oft kommt der Vorwurf natürlich aus dem Bereich der Rechtsextremen und Rechtspopulisten, die ihre Meinung natürlich für heilig halten. Den öffentlich Diskurs zu sabotieren und zugleich die Meinung oder Hetze dadurch sogar weiter zu verbreiten ist allerdings eher fragwürdig.

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#Duisburg: Freischneiden von Rad- und Gehwegen – #Rheinhausen

Am 15.11.1988 beschloss die BV-Rheinhausen einstimmig:
„Der Oberstadtdirektor wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit der Fuß- und Radwege im Bezirk Rheinhausen/Rumeln-Kaldenhausen dauerhaft gewährleistet ist.“

Man fragt sich, warum die Drucksache 6453, nicht oder nicht richtig umgesetzt wird. Der rechtliche Nachfolger des Oberstadtdirektors ist der Oberbürgermeister und somit müsst er eigentlich dafür Sorge tragen. Dennoch hat man immer wieder Wege, die langsam zu wuchern.

Damals hat man sich scheinbar noch im die Sicherheit von Radfahrenden und Gehenden Gedanken gemacht. Inzwischen ist dies ja nicht mehr so der Fall, wenn es um daraus resultierende Fahrverbote für LKW geht.

Außerdem scheint es das Problem schon deutlich länger zu geben und dennoch macht die BV Rheinhausen hier keinen Druck. Gerade bei den teilweise viel zu schmalen „Radwegen“ ist es leider unabdingbar, die entsprechend regelmäßig freizuschneiden. Man hat den Eindruck, dass die WBD sich hier nicht selbständig kümmern, sondern nur ihr Programm abarbeiten ohne dabei zu denken.

Jüngstes Beispiel:
Kruppstraße Gehweg zugewachsen

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#Duisburg: #Protestradeln statt #Stadtradeln? – #SPD #CDU #Fahrrad

Am Donnerstag wurden in der Bezirksvertretung Mitte zwei Anträge für Fahrradstraße im Bezirk Mitte „behandelt“:
DS 22-0824: „Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE FRAKTION – DIE LINKE PARTEI, hier: Grabenstraße als Fahrradstraße
DS 22-0825: „Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE FRAKTION – DIE LINKE PARTEI, hier: Fahrradstraße Innenstadt von / nach und durch Hochfeld

Die Anträge wurden sowohl von SPD, wie auch CDU abgelehnt. Wenn man dies sachlich/fachlich begründet hätte, wäre das vielleicht noch halbwegs verständlich, aber zumindest demokratisch. Aber ohne inhaltliche Auseinandersetzung etwas abzulehnen ist kein Zeichen einer Demokratie. Denn SPD und CDU haben hiernach einfach dagegen gestimmt.

Entweder hat man aus rein politischen Gründen abgelehnt, was aber kein legitimer demokratischer Grund wäre, denn warum sollte man gute Ideen von demokratischen Parteien ablehnen?

Oder, was ich für wahrscheinlicher halte, SPD und CDU haben etwas gegen Fahrradverkehr. Womit ich dann auf die Überschrift komme. In Duisburg läuft verdammt viel schief beim Thema Fahrradverkehr und dies ginge nicht ohne zumindest Duldung der politischen Stadtspitze von SPD und CDU.

In einer Woche startet das sogenannte Stadtradeln. Da stellt sich natürlich die Frage: Sollte man da überhaupt mitmachen?
Fahren nur wenige heißt es kein Interesse, fahren viele feiert sich die Stadt dafür, trotz der beschissenen Zustände. Und dabei geht es noch nicht einmal nur um die Dinge, welche nicht gemacht werden können wegen Finanzen, sondern auch die einfachen Sachen, wie etwa fehlerhafte Beschilderung u. a. zu Bevorzugung von KFZ.

Zumindest müsste man irgendwie klar zum Ausdruck bringen, dass man mitmacht obwohl die Stadt Duisburg Sch…imanski für Radverkehr ist. Hatte überlegt, ob ein „Protestteam“ nicht das richtige wäre.

Mal eine unvollständige Auflistung:
Rheinhausen: Anti-Fahrradantrag SPD/CDU
Duisburg: Einwendung Rahmerbuschfeld
Stadt Duisburg verpflichtet noch immer zu Nutzung von lebensgefährlichen Radweg
Antrag auf Ausschluss von Duisburg aus Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW
Duisburg: Radwegsperrung neue Krefelder Straße
Duisburg: rechtswidriges Verkehrszeichen 254 bei Baustellen
Duisburg: Radverkehrsdiskriminierung an A40 in Homberg
Keine Schulwegpläne bei Krupp Gymnasium und Heinrich-Heine-Gesamtschule
Radweg an der Schwarzenberger Straße entfernt
„Radweg“ Heerstraße nicht vor 2025?
Sperrung grüner Ring bis Mitte 2023?
Duisburg: Der Fall „Aschlöksken“
Stadt Duisburg duldet weiterhin rechtswidrige Zustände auf der Jägerstraße
Duisburg: „Des Weiteren würde ein Überholverbot von Radfahrenden den fließenden Verkehr auf dem Flutweg gravierend beeinträchtigen.“
Duisburg: Rheinpark Hochfeld noch immer gesperrt
Fahrradbelehrung für Mitarbeitende der Stadt Duisburg
Duisburg: Baustelle Hauptbahnhof mal wieder nicht Radgerecht
Duisburg: Falsche Fahrradbeschilderung nach Homberg
Duisburg: Sperrung für Radfahrende war ein Fehler
Duisburg: Polizei plant keine Mindestabstandskontrollen zu Radfahrenden
usw.

Sowie alles zur Osttangente, denn da will man einen guten Radweg verschlechtern.

Und das traurige ist, dass ich meist nicht einmal danach suche, ich stoße einfach darauf, wenn ich unterwegs bin.

Einzig positives:
Duisburg: Fahrradbrücke Heerstraße
Instandsetzungen des Radweges an der Neuen Krefelder Straße

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Atomkraftwerke sind nicht sicher! – #AKWeh #Strahlenschutz

Derzeit gibt es viel Diskussion um die Verlängerung der AKW. Typen wie Merz (Jurist) und Söder (Jurist) behaupten Dinge, von denen sie keine bis wenig Ahnung haben. Weder haben die sich mit Physik beschäftigt, noch vertiefend mit Kernphysik. Es ist wohl ein Ablenkungsmanöver vom Verschulden der CDSU, welche die Energiewende sabotiert/gebremst hat.

Eine aktuelle Studie des BUND belegt das Gegenteil. Die Quellen der Informationen sind jeweils angegeben.

Erst einmal würde bei einer Laufzeitverlängerung (nicht nur Streckbetrieb) mehr Atommüll anfallen. Viel heftiger ist allerdings, dass noch nie eine richtige Überprüfung stattfand:

Die deutschen Atomkraftwerke entsprechen nicht den Anforderungen des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik, wie er bei Neugenehmigungen heranzuziehen ist. Es ist aber nicht einmal eine vollständige Erfüllung der Anforderungen des geltenden kerntechnischen Regelwerks (SiAnf) nachgewiesen. Eine grundlegende Überprüfung der AKW anhand des jeweils aktuellen kerntechnischen Regelwerks findet nur mittels einer „Periodischen Sicherheitsüberprüfung“ (PSÜ) statt. Bei den derzeit noch laufenden Atomkraftwerken gab es eine PSÜ zuletzt 2009, als die SiAnf noch nicht in Kraft waren.

Das heißt, wer sich heute zur Sicherheit von AKW äußert lügt, denn die Sicherheit wurde bisher gar nicht nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bewertet. Das bestätigt was ich vor einiger Zeit mal durch Nachfragen ermittelt habe, aber natürlich bin ich damals nicht so tief eingestiegen. Die Punkte oben stellen indiskutable Fakten dar, es sei denn jemand kann etwas anderes eindeutig belegen, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Während man Details und Auslegungen von Gesetzen vielleicht noch diskutieren kann, geht das an dieser Stelle nicht. Die Sicherheit ist eindeutig nicht belegt. In der Studie wird die Zeit für eine PSÜ auf 1 Jahr beziffert.

Weiterhin sind laut Studie etliche Defizite, gar nicht öffentlich bekannt, etwa an welchen Stellen man aus Gründen der „Wirtschaftlichkeit“ auf Maßnahmen verzichtete. Scheinbar auch die Ursache für den GAU von Fukushima.

Wie der TÜV Süd da überhaupt etwas bewerten will ist mir völlig unklar, aber auch darauf geht die Studie ein.

Insgesamt entspricht die Stellungnahme des TÜV-Süd zur Wiederinbetriebnahme von Gundremmingen C und einem möglichen Weiterbetrieb von Isar 2 nicht den Ansprüchen an eine fachliche Bewertung einer unabhängigen Sachverständigen-Organisation.

Und man hat hier die Bewertungen des für Strahlenschutz zuständigen Umweltministeriums herangezogen.

Auf jeden Fall gibt es Mängel in Hinblick auf Erdbeben- und Hochwasserschutz. Weiterhin scheint es durch die Strahlung zu technischen Problemen an Brennelement-Zentrierstiften zu kommen, welche verspröden und kaputt gehen. Brennelemente können dadurch verrutschen. Daraus ergeben sich folgerichtig erhebliche Gefahren, weil verrutschte Brennelemente Sicherheitseinrichtungen blockieren können, was letztendlich sehr schlimm ausgehen kann. Es werden noch weitere technische Probleme aufgeführt, welche überprüfbar und plausibel sind.

Die Studie zu den technischen Problemen:

Bemerkenswert ist, dass nach so vielen Betriebsjahren in den Reaktorkernen sicherheitsrelevante Phänomene auftreten, deren Ursache nicht verstanden wird und/oder deren Auftreten nicht erwartet wurde. […] Es ist sicherheitstechnisch ungerechtfertigt, dass der Betrieb weiterläuft, obwohl die Ursachen noch nicht geklärt sind.

Das heißt man hat Probleme mit einer Hochrisikotechnologie, man versteht die Probleme nicht will die aber weiterbetreiben. Allein schon weil man die Ursachen nicht versteht, scheidet eine Einstufung als sicher aus. Denn, wenn man die Ursachen nicht kennt, kann man auch nicht entscheiden, wie gefährlich die Probleme sind. Zumal AKW natürlich durch die Strahlung schneller Altern. Die Neutronen führen zu einer Zersetzung von Materialien.

Auch auf Terroranschläge und Kriege wird eingegangen als Sicherheitsrisiken. Aus meiner Sicht kann ein Marschflugkörper, der in einen Bunker eindringen kann, dies auch bei einem AKW machen. Dort vermutlich sogar leichter, weil Bunkeranlagen eher unterirdisch sind.

Rein rechtlich könnte man auch nicht die im letzten Jahr außer Betrieb gesetzten Anlagen wieder anfahren:

Für die am 31.12.2021 abgeschalteten Anlagen ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb aufgrund der gesetzlichen Regelung erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Laufzeitverlängerung erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer „Neugenehmigung“ gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde.

Sprich die Altreaktoren und eventuell sogar die aktuell noch laufenden würden an der mangelhaften Sicherheit scheitern. Möglicherweise geht es gewissen Parteien also nicht nur darum vom Versagen abzulenken, sondern einen Sündenbock zu konstruieren, der Schuld ist, wenn der Strom ausfällt oder die Wohnung kalt bleibt. Fakt ist und bleibt aber, dass es die Schuld jener Parteien ist, welche die Energiewende gebremst und sabotiert haben. Es wäre also sinnvoll die Energie lieber auf sinnvolle Dinge zu konzentrieren als auf die Hirngespinste bzw. Ablenkungsmanöver rückständiger Parteien.

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Antrag SPD/CDU zur „Überprüfung“ der Brücke der Solidarität – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport #Osttangente

Heute Nachmittag steht indirekt auch die Osttangente auf der Tagesordnung der BV Rheinhausen. In Drucksache 22-0793 wird der Oberbürgermeister gebeten, eine „beschleunigte Überprüfung“ der Brücke der
Solidarität zu veranlassen und danach darüber zu informieren.

Schon seltsam, was SPD und CDU so alles beantragen. Was soll eine „beschleunigte Überprüfung“ sein? Eine oberflächliche Überprüfung, die keine belastbaren Ergebnisse bringt? Die Überprüfung schneller durchzuführen? Oder hat man vorgezogen gemeint? Aber wenn man etwas anderes gemeint hat, warum schreibt man es nicht auch? Dürfte ja schließlich so sein, dass so ein Antrag vorher abgestimmt wird und mehr als eine Person drauf gucken.

Interessant wird es dann in der Begründung, wo SPD und CDU sich erneut bemühen einen Zusammenhang zwischen Osttangente und Brückenzustand zu konstruieren. Sehe da keinerlei Verbindung. Wenn es um den Neubau bzw. die Sanierung einer Brücke geht ist das ein völlig anderes Thema, als eine Straße gegen jede Vernunft durchsetzen zu wollen und dafür sogar zu Alternativen Fakten zu greifen (Seidelt, Mönnicks)

Besonders seltsam erscheint dieser Punkt:
„Um hier Spekulationen und Mutmaßungen vorzubeugen und damit auch zur Versachlichung der Diskussionen beizutragen, sollten möglichst zeitnah technische Fakten vorliegen und kommuniziert werden können.“
Die einzigen, welche über den Zustand der Brücke spekulieren und mutmaßen sind SPD und CDU, also genau jene Parteien, die unsachlich argumentieren und sogar die eigene Machbarkeitsstudie ignorieren.

Der Antrag ist wohl eher der peinlich Versuch, einen Grund zu finden, um unbedingt eine Osttangente zu brauchen, weil es an plausiblen Argumenten dafür mangelt. Fahrverbote sind sofort möglich, man will seitens der Kommunalregierung von SPD und CDU nur nicht. Das Duisport eine Straße will, mit welchen man die L473n abkürzen kann ist verständlich, aber welchen Grund haben SPD und CDU, welche doch eigentlich die Interessen der Bevölkerung vertreten sollten?

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E-Scooter als Thema im Beirat für Menschen mit Behinderungen – #Inklusion #Exklusion #Escooter #Autokorrektur

Heute wird der Antrag 22-0745 im Beirat für Menschen mit Behinderungen behandelt. Jedenfalls dann, wenn die Sitzung nicht wieder verschoben wird.

Die AG-handicap beantragt eine Prüfung des Umgangs mit teilhabeeingeschränkten und gefährlichen Abstellen sogenannter E-Scooter im öffentlichen Raum.

Die AG hat die Problematik mit den E-Scootern klar erkannt und führt aus:

Regelmäßig stehen oder noch schlimmer liegen E-Scooter auf Geh- und Radwegen in Duisburg. Ebenso werden Zugänge zu Ampelanlagen, ÖPNV, Hauseingängen, Zugängen zu öffentlichen Gebäuden oder Zuwegungen zu öffentlichen Anlagen versperrt.
Für Menschen mit Behinderungen stellen sie ein oft unüberwindbares Teilhabe-Hindernis, für seheingeschränkte und gangunsichere Personen eine außerordentliche Gefahr dar.

Mein persönliche Lösung ist im Vorbeigehen ein Bild von den E-Scootern zu machen und wenn das Nummernschild erkennbar ist dieses über Weg.Li bei der Stadt anzuzeigen. Ob die Stadt dies verfolgt weiß ich natürlich nicht, aber so ist es zumindest dokumentiert und damit ergibt sich ein steigender Handlungszwang für die Ordnungsbehörden. Andere Städte handeln längst, nur Duisburg tut mal wieder nichts gegen Gehwegparkende. Wobei mich verwundert, dass die AG Handicap in diesem Rahmen nicht auch die zahlreichen gehwegblockierenden KFZ thematisieren, die Rollstühle behindern oder zu gefährlichen Umwegen zwingen. Jüngst erreichte mich hier eine Zuschrift zur Kulturstraße.

Ein exemplarisches Bild von vielen.
Escooter blockieren den Gehweg

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#Duisburg: Dein Freund und Falschparker? – #Polizei

Bei Facebook in einem Beitrag zu einem Brand im Duisburger Norden wurde ein Foto verwendet, welches ein Polizeifahrzeug zeigt, welches bei einer Gehwegbreite von ca. 1,6 m zur mehr als der Hälfte auf dem Gehweg steht. Die Restgehwegbreite beträgt erkennbar etwa 60 cm (die Spiegel mitgerechnet), viel zu wenig für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl. Das ist aber nicht nur rücksichtslos, sondern auch ein extrem schlechtes Vorbild. Wie soll man Respekt von einer Ordnungsbehörde haben, welche fahrlässig oder vorsätzlich die Verkehrsregeln ignoriert?

Selbst wenn der Fahrzeug voll auf der Straße gestanden hätte, wäre noch ausreichend Platz gewesen für Feuerwehr, zumal ein Stück weiter die Fahrzeuge deutlich weniger oder gar nicht auf dem Gehweg stehen. Die Lieblingsausrede der Polizei „Einsatz“ trifft hier also nicht zu, da es nicht geboten war. Denn genau dies fordert § 35 StVO.

Da man das Nummernschild auf dem erkennen kann, wird man sicherlich feststellen können, wer das Bußgeld bekommt, denn die untere Mindestbreite für Gehweg beträgt 1,5 m, somit liegt hier also zumindest Falschparken mit Behinderung vor, eventuell sogar Gefährdung, denn jemand im Rollstuhl müsste wohl auf die Straße ausweichen und würde schlimmstenfalls sogar wegen dem Falschparken die Feuerwehr behindern. Also ist das Falschparken hier nicht nur falsch, sondern schlimmstenfalls sogar extrem kontraproduktiv.

Oder lernt man in der Polizeischule „Park wie du Lust hast“? Gerade für Ordnungsbehörden gilt ein höherer Maßstab, als für die Allgemeinheit. Denn wie kann man von anderen etwas erwarten, was man selbst nicht einmal richtig macht?

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#Rheinhausen: Anti-Fahrradantrag SPD/CDU – #Exklusion #Duisburg #Fahrrad

SPD und CDU sehen ein Problem mit angeblich rasenden Radfahrenden im Tunnel am Bahnhof Rheinhausen. Deshalb wollen sie dort Barrieren errichten lassen (Antrag 22-0790). Die BV Rheinhausen soll das ohne Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung entscheiden. Allein das ist schon ein Fall von Exklusion, aber vermutlich hat man bei SPD und CDU gar nicht an die Belange von Menschen mit eingeschränkter Mobilität gedacht. Mal ganz abgesehen davon, dass man auch an Lastenräder denken muss, die in den Bahnhof wollen.

Wie üblich erwecken die SPD und CDU den Eindruck von Fahrradfeindlichkeit, bei Radfahrenden handelt man mit Verboten und Repressionen, aber bei behindernden bzw. gefährdenden Falschparkenden zeigt man Toleranz oder auch bei Park & Ride. An der Behring Straße will man scheinbar sogar Parkflächen schaffen und dafür Kleingärten vernichten. Bei der Gefährdung von Radfahrenden auf der Jägerstraße hört man dagegen nichts von SPD und CDU.

Komme immer wieder mal in den Bahnhof Rheinhausen, weil bekanntlich nicht alle Regionalbahnen in Rheinhausen Ost halten und man nicht immer mind. eine halbe Stunde warten will. Habe dort noch nie Radfahrende mit Renngeschwindigkeiten erlebt. Das geht ja auch schon nicht aus Gründen des Selbstschutzes, denn durch die Rampen von den Gleisen, könnten jederzeit Radfahrende kommen, was dann zu einem Crash führen würde.

Mit Antrag 22-0790 wollen SPD und CDU bauliche Maßnahmen vornehmen lassen, die das Einfahren mit Rädern verhindern. Nach Behauptung dieser beiden Parteien würde sich die angebliche Verbindung zwischen Kaiserstraße und Behringstraße (eigentlich Krupp-/Windmühlenstraße bzw. Parallelstraße) „sich immer mehr – trotz eines dort beschilderten Radfahrverbots – zu einer Rennstrecke“ entwickeln.

Man scheint hier wegen höherer Geschwindigkeiten eine Gefährdung für Gehende zu sehen. Kontrollen der Polizei scheinen nicht ausgereicht zu haben. Wobei die Polizei auch erst einmal nachweisen müsste, dass man nicht gerade mit dem Zug eingetroffen ist, denn dann wüsste man von den Schildern gar nichts.

An der Behauptung von SPD/CDU: „„Radfahrsperren“ an den Eingängen des Tunnels zwingen die Radfahrer jedoch definitiv zum Absteigen.“ merkt man deutlich, dass von denen keiner mit dem Fahrrad unterwegs ist und sie Fahrradpsychologie keine Ahnung haben. Eine Sperre führt bei Radfahrenden höchstens zur Verlangsamung und da der Bahnhof für Radfahrende zugänglich sein muss, denn Radfahrende haben teilweise auch eine Fahrkarte, darf es keine Absperrung geben, welche Radfahrende (inkl. Lastenräder) am Zugang hindert. Mal ganz abgesehen davon, dass Gitter oder anderen Absperrungen für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator wesentlich hinderlicher sein werden als für Radfahrende. Und natürlich auch wenn viele Reisende in den Bahnhof wollen oder diesen verlassen, denn zur Parallelstraße hin gibt es nur eine Rampe, keine Treppe.

Man fragt sich natürlich sofort, ob es da bereits Unfälle gab, denn im Straßenverkehr wird ja teilweise nicht einmal dann gehandelt, wenn es bereits Unfälle gab und Unfälle mit PKW oder LKW sind wesentlich gefährlicher. Was ist eigentlich mit den ganzen Gehwegen, wo man auch immer wieder mal Radfahrende drauf hat? Müsste man dort dann nicht auch konsequent Gitter anbringen?

Aber mal ganz abgesehen davon wie undurchdacht die Idee von SPD und CDU ist, zeigt es auch, dass man sich wenig bis gar keine Gedanken gemacht hat, warum Radfahrende den Weg durch den Bahnhof nehmen, wo ja teilweise etliche Gehende unterwegs sind, was fürs Fahren hinderlich ist.

Natürlich können es Radfahrende sein, welche mit dem Zug ankommen. Wer will schon die langen Rampen laufen.

Und dann gibt es verkehrliche Erwägungen, die für Radfahrende offensichtlich sind. Es gibt im Umfeld zwei anderen Möglichkeiten die Gleise zu queren.

Unterführung Rheingoldstraße
Von der Behringstraße kommend müsste man zuerst über einen ungünstigen Zugang an der engen Straße mit einigem Gegenverkehr zur Kreuzung Rheingoldstraße mit der L473n mit viel LKW-Verkehr an Bettelampeln und erheblichen Wartezeiten, da man in Richtung Friemersheim an zwei Ampeln warten muss. Da vergehen dann schon mal 5 Minuten, bis man die laute Kreuzung hinter sich gelassen hat. Und statt über die Kaiserstraße muss man über einen schmalen Radweg an der Bachstraße.

Gaterwegbrücke
Würde man von der Friedrich-Ebert-Straße aus kommen würde man über die Behringstraße quasi Ampelfrei bis zur Kaiserstraße kommen, der Weg über die Gaterwegbrücke dagegen heißt vier Ampeln zu überqueren. Je nach Schaltung dauert das ziemlich lange.
Dann fährt man über die Brücke und fährt/geht seitlich die Wendel runter zur Kruppstraße. Nur hat die Kruppstraße keinen Radweg.

Also in Hinblick auf Schnelligkeit und Sicherheit punktet bei der Abwägung zwischen den drei Routen klar die Unterführung. Will man das ändern sollte man sich über die Ursachen Gedanken machen. Aber das geht natürlich nur bei Themen, mit denen man sich auskennt. Bei Radverkehr ist dies offensichtlich nicht der Fall.

Auf die Idee einseitig Radverkehr zu erlauben, scheint man ebenfalls nicht gekommen zu sein.

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Messer ersticht Mann – Lebensgefahr – #LKWeh #PKWeh #Autoüberschrift

Wenn man andere Verbrechen genauso beschreiben würde, wie der bei Verkehrsverbrechen der Fall ist, dann würde man Überschriften, wie „Messer ersticht Mann“ kommen.

Über den „Unfall“ und die Pressemeldung der Polizei habe ich bereits hier etwas geschrieben, was die WAZ daraus machte lautete wie folgt: „Unfall in Duisburg LKW fährt Radfahrer um – Lebensgefahr

Und das ist kein Einzelfall, dass man Überschriften findet, wo das KFZ erwähnt wird, aber nicht der Täter. Dies ist doch ein wenig seltsam, denn „Messer ersticht Mann“ las ich noch nie. Solchen Autoüberschriften, wo die Tatwaffe zum Täter gemacht wird, scheint bei Verkehrsmeldungen üblich zu sein.

Man könnte natürlich sich auch fragen, ob ein autonomer LKW einen Radfahrer umfährt.

Aus dem Straftatbestand Körperverletzung in Rahmen einer Schlägerei würde dann als Überschrift „Mann läuft in Faust“. Klingt doch ziemlich eindeutig, als wäre die Person selbst schuld, was passt diese auch nicht auf. Bei Dooring macht man das ständig.

Verkehrswende fängt im Kopf damit an, dass man nicht mehr Ausreden für Täter erfindet oder diese nicht einmal erwähnt.

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Baustellen in Duisburg sind echt undurchdacht – #Verkehrswende

Denken fällt nicht allen Menschen leicht hat man manchmal den Eindruck, wenn man Baustellen und die Beschilderung sieht.

Zum Beispiel stellt man die Schilder gerne mal auf den Radweg. Etwa hier am Rathaus:

Wenn man sich das Bild genau anguckt hätte dieses Schild noch prima Platz gehabt auf dem Motorradparkplatz in der ungenutzten Ecke.

Aber es geht natürlich noch dümmer:

Man stellt also das Schild hinter einen Laternenpfahl mitten auf den Gehweg. Dabei gibt es Halterungen für temporäre Beschilderung an Laternenpfählen. Oder man hätte das Schild einfach davor stellen können. Stattdessen behindert man den Fußverkehr völlig unnötig.

Natürlich ist es auch beliebt Rad- und Gehwege wegen Baustellen zu sperren und dann völlig unnötig dem Radverkehr die Weiterfahrt zu verwehren. So zum Beispiel auf der Friedrich-Alfred-Straße, wo die Stadt Duisburg den Fehler eingestanden hat. Oder an der A40, wo die Stadt für Radfahrende sperrt und an anderer Stelle behauptet, dass Sperrungen für LKW extrem schwer wären.

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#Duisburg: B.A.S. lagert „Schilder“ auf Gehweg – #Verkehrswende #Exklusion

Die Firma B.A.S. lagert auf der Jägerstraße in Rheinhausen, Füße und Masten von Baustellenschildern. Mal abgesehen davon, dass eine Firma ihr Inventar nicht auf Gehwegen zu lagern hat, würde das selbst bei einer Baustelle gegen die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), weil hier das absolute Minimum von 1 m gilt. Man erkennt auf dem Bild aber eindeutig, dass es höchstens 80 cm sind.

Somit stimmt auch das, was auf der Homepage steht nicht:
„Höchste Qualität ist die Devise bei der B.A.S. Verkehrstechnik AG in allen Dienstleistungsbereichen.“
B.A.S. hat vielmehr an etlichen Stellen den Gehweg zugestellt ohne Rücksicht auf den fließenden Fuß- und Fahrradverkehr.

Da die Füße der Schilder eine Stolpergefahr darstellen, könnte man diese auch als gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) ansehen, womit hier sogar eine Straftat vorliegen könnte. Vielleicht könnte man es auch als Sperrmüll ansehen.

Ungeachtet der konkreten rechtlichen Bewertung ist es so oder extrem rücksichtslos. Vielleicht sollte man dazu übergehen, eine Art Baustellenabnahme einzuführen gegen Gebühr, wenn nicht alles richtig ist.

Mein Eindruck ist, dass man Hinweisen zwar nachgeht, aber nicht präventiv handelt. Ich bin gut zu Fuß und die Augen sind auch noch okay. Das heißt die Hindernisse sind für mich selbst keine Gefahr, es gibt aber andere, denen solche Rücksichtlosigkeiten ziemliche Probleme machen. Ein klassischer Fall von Exklusion also.

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#Duisburg: Einwendung Rahmerbuschfeld – #Flächenneutral #Naturschutz #Klimaschutz

Nach kurzer Überlegung habe ich mich diesmal mit einer eigenen kurzen Einwendung beteiligt, weil auch hier ein flächenfressendes hirnverbranntes Projekt um jeden Preis durchgezogen werden soll. Duisburg muss endlich flächenneutral werden.

Betroffenheit und Allgemeines

Die frei Fläche in Duisburg wird immer wieder für sinnfreie Projekte verschwendet, die primär den Interessen von Investoren dienen. Dass die Unterlagen eines Investors entsprechend aussehen ist klar und dass die Kommunalregierung von SPD und CDU alles ausbremsen/ausblenden, was innerhalb der Verwaltung dem entgegensprechen würde ist ebenso klar. Man mag sich im Rahmen des Gesetzes bewegen, dass heißt aber nicht, dass man sich im Sinne der Allgemeinheit einsetzt.
Fläche und unversiegelter Boden ist an allen Stellen etwas wertvolles für die Bevölkerung.

Weiterhin bin ich betroffen, weil diese Fläche nicht mehr als Radschnellwegroute für eine Verbindung von Duisburg noch Düsseldorf zur Verfügung steht, was aber durchaus Sinn machen würde.

Betroffen bin ich ebenfalls, weil die Stadt Duisburg durch das Vorhaben die Trinkwasserversorgung für den Duisburger Süden inkl. Rheinhausen gefährdet. Insbesondere in Hinblick auf Dürrezeiten. Bereits Einschränkungen in Hinblick auf den Garten und Gießen sind erheblich, weil sie die Grünflächen an vielen Stellen in Duisburg gefährden.

Fehlende Prüfung von Alternativen

Es gibt viele Freiflächen, die derzeit für Parkplätze verschwendet werden und sich für Wohnbebauung nutzen ließen. Parkfläche für Supermärkte darf keine Freifläche sein, sondern ausschließlich als Tiefgarage, weiterhin ist über dem Supermark Wohnbebauung anzusiedeln.
Alternativprüfung für Wohnraum hat über das gesamte Stadtgebiet stattzufinden. So gibt es in Rheinhausen an der Ecke Rheinstraße/Friedrich-Alfred-Straße einen Autohandel, eine ehemalige Tankstelle, ein ungenutztes Bürogebäude und eine Parkplatzfläche, die insgesamt viel Platz für Wohnbebauung bietet.

Und das es zum Supermarkt Alternativen gibt, hat die BI bereits aufgezeigt. Mehr noch wären diese Alternativen auch umweltverträglicher, weil weniger Rohstoffe verbraucht werden. Wenn SPD und CDU gegen Kiesabbau in Mündelheim sind muss der Bestand erhalten und optimiert werden. Dies gilt übrigens auch für das vorhandene Straßennetz, es braucht keine neuen Straßen, wenn man die vorhandenen vollständig optimiert.

Klimaschutz

Die Klimaauswirkungen wurden nicht betrachtet.
Das Vorhaben verringert auch das Grundwasser erheblich, da durch Flächenversiegelung mehr Fläche der Versickerung entzogen wird. Dies stellt zugleich einen Verstoß gegen die WRRL der EU dar. Eine Versickerung ist nicht möglich, dass heißt die Gebäude sind mit Regenwasserzisternen für die Klospülung und Bewässerung des Gartens zu versehen. Gerade vor dem Hintergrund der Dürre darf KEIN Regenwasser in die Kanalisation geleitet werden.
Bei einem Verstoß gegen die WRRL, hier Verschlechterung der Menge Grundwasser, ist ein Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Insbesondere ist ein Vorhaben dann nicht genehmigungsfähig, wenn es um die Trinkwasserversorgung der Stadt Duisburg geht, welche auch aus den Brunnen im Umfeld stammt. Durch das Vorhaben und die Verschärfung der Klimakrise wird letztendlich die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erheblich gefährdet. Eine Analyse zu diesen vernetzten Auswirkungen fehl völlig.
Zudem ist das Schutzgebiet im Umfeld extrem sensibel für weniger Niederschlagswasser, sodass auch hier mit Auswirkungen zu rechnen ist.
Außerdem ist unverständlich, warum sowohl Garagen, wie auch Stellplätze geplant sind. Ist der ÖPNV in dem Bereich so extrem schlecht?
Wenn man den CO2-Abdruck der Rohstoffe für den Bau berücksichtigt, müsste auch das Bauwerk selber klimaneutral errichtet werden. Dies ist entsprechend bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit möglichst wenig Klimaschädigung mit dem Bauwerk einhergeht. Auch Flächenverluste bedeuten weniger Bindung von Kohlendioxid. Eine Kompensation war in den Unterlagen nicht erkennbar, zumal Flächenfraß auch nicht kompensiert werden kann.
Für die Auswirkungen der Klimaerwärmung ist nach UVPG gemäß UBA eine Analyse durchzuführen.
Grünflächenschutz heißt immer zugleich auch Klimaschutz, da Grünflächen allein durchs Mikrobiom erhebliche Kohlenstoffmengen speichern. Die Versiegelung von Böden führt dagegen zum völligen Verlust dieser Bodenfunktion und zugleich fallen u. a. Torflinsen trocken, was zu deren aeroben Abbau führt und mit Bodensenkungen einhergeht.

Das verbrennen von Holz ist nicht klimafreundlich, weil in Summe mehr Holz verbrannt wird, als nachwächst. Weiterhin trägt Verbrennung Stickoxide und damit Dünger ins Schutzgebiet. Zumal auch Brennholz teilweise aus den Tropen oder aus russischen Urwäldern kommt.

Aufgrund der aktuellen Lage wäre eine Bebauung mit Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe auszuführen, alles andere kann vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht zulässig sein. Weiterhin muss auch das Bauen klimaneutral sein, als kein Beton, welcher nicht klimaneutral hergestellt wurde und an Steinen, Kies und Sand darf nur Recyclingmaterial verwendet werden, denn die Stadt Duisburg spricht sich ja auch klar gegen Kiesabbau in Mündelheim und Bauschutt in Baerl aus, damit muss konsequent bei Neubauten zu 100 % auf Recycling gesetzt werden. Selbiges gilt auch für Beton.

Plusenergiehaus ist heute Standard und aus Klimaschutzgründen zwingend erforderlich.

Versiegelung ändert nicht nur die Neubildung von Grundwasser, sondern führt auch zu Geländesenkungen, weil dem Feuchtigkeit entzogen wird und sogenannte Torflinsen trocken fallen und sich zersetzen. Das heißt es werden erstens Treibhausgase freigesetzt und zweitens komme es auch zu Schäden an den Bauwerken.

Ob es durch das Gebiet bei Starkregen zu überfluten Kellern wegen überlasteter Kanäle kommen kann wurde nicht geprüft. Aufgrund der Klimaerwärmung ist von mehr und stärkeren Starkregen auszugehen. Wenn mehr Wasser in die Kanalisation geht, kommt es mit höherer Wahrscheinlichkeit zu überfluteten Kellern. Dieses Risiko ist genau zu bewerten, da durchaus das Eigentum anderer durch das Vorhaben bedroht sein kann. Eine Prognose zur Entwicklung des Wetters, der Witterung bzw. des Klimas fehlt völlig. Somit auch keine Auswertungen möglich, zu welchen Auswirkungen das Vorhaben führen kann. Allein das Wasser von den versiegelten Flächen kann u. U. zu überfluteten Kellern führen. Dies wären erhebliche Auswirkungen, die nicht zu tolerieren sind.

Die aktuelle Dürre zeigt eine erhebliche Waldbrandgefahr, womit auch ein Ausblick auf die Zukunft gegeben ist. Zum Beispiel beim Grillen kann es zum Funkenflug kommen, der dann übergreift. Beim Gasgrillen sind auch Explosionen nicht ausgeschlossen.

Die Darstellung:
„Im Sinne der für die Bauleitplanung relevanten Maßnahme R.15 des Luftreinhalteplans ist in dem neuen Wohnquartier vorgesehen, die Energieversorgung der Wohngebäude mittels Luftwärmepumpen zu gewährleisten.“
ist falsch. Luftwärmepumpen stellen keine Energieversorgung dar, sondern dienen rein der Wärmeversorgung, also der Gebäudetemperierung. Dabei wird keine Energie erzeugt, sondern elektrische Energie verbraucht.

Die Behauptung:
„Notüberläufe für Starkregenereignisse seltener als einmal in 100 Jahren wurden im Zuge einer Sensitivitätsanalyse des wassersensiblen Umgangs mit dem anfallenden Niederschlagswasser ausgearbeitet und innerhalb der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verortet.“
geht davon aus, dass Starkregenereignisse so bleiben, wie bisher, dabei wird selbst im Wetterbericht, aber auch in Sendungen, etwa zur Ahrtalsintflut, wird immer wieder darauf eingegangen, dass Extremereignisse zunehmen und stärker werden. Also wäre auch hier zuerst eine Analyse für mind. die nächsten 100 Jahre vorzunehmen, wie sich das Wetter durch die Klimaerwärmung ändern wird und was dies statistisch bedeutet. Eine derartige Analyse der Auswirkungen der Klimaerwärmung fehlt allerdings völlig.

Weiterhin ist Duisburg durch die Fehlentscheidungen von SPD und CDU bereits sehr heiß und wird immer heißer. Unter dieser Prämisse sind auch alle geplanten Parkflächen und einer Berechnung der Aufheizung des Umfeld durch die Planung durchzuführen. Denn KFZ heizen die Städte auf. Sowohl auf WEB.de, wie auch beim VCÖ finden sich dazu Informationen, die ich hier nur Auszugsweise wiedergebe:
„Parkende Autos heizen sich nicht nur innen massiv auf, sondern auch außen, unterhalb der abgestellten Autos bildet sich ein Wärmepolster. In der Nacht wird diese Wärme an die Umgebung abgegeben, es kühlt dadurch zu wenig ab“
Da es gemäß Ärzteblatt zunehmende Hitzetote gibt und der Tod eine erhebliche Auswirkung ist, müssen die Auswirkungen vollständig analysiert werden. Eine Hitzekarte, von vorher und nachher in entsprechend großer Auflösung fehlt allerdings, um abzuschätzen, wie und in welchem Umfeld es zu einer wie hohen Aufheizung kommt. Da in Deutschland die Hitzerekorde in den letzten Jahren gebrochen wurden, sind hier natürlich die extrapolierten Worst-Case-Szenarien für die Lebenszeit des Vorhabens anzusetzen. Also zum Beispiel 50 °C über mehrere Wochen.

Klimaschutzgesetz

Sowohl auf Bundesebene, wie auch auf Landesebene gibt es ein Klimaschutzgesetz. Auf beiden Ebene ist das Ziel der Klimaschutz. Die kommunale Verwaltung ist an diesen rechtlichen Rahmen gebunden. Bei allen Entscheidungen, welche sich implizit und explizit auf das Gesetz beziehen.
Aus § 4 Klimaschutzgesetz NRW geht hervor:
„(3) Die ober- und unterirdischen Kohlenstoffspeicherkapazitäten des Waldes sind zu erhalten.“
Das heißt Wald ist zu erhalten.
Als relevante Sektoren werden genannt:
Energiewirtschaft,
Industrie,
Verkehr,
Gebäude und
Land- und Forstwirtschaft.
Man kann davon ausgehen, dass zumindest Gebäude und Verkehr in Duisburg eine Rolle spielen und zu beachten sind. Aber auch die Land- und Forstwirtschaft sind auch Quellen und Senken im Rahmen des Vorhabens zur prüfen. Ein derartiges Klimaschutzgutachten fehlt. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden nicht abgewogen. Dies ist aber zwingend erforderlich. Wenn Duisburg hierzu keine eigenen Regelungen getroffen hat gelten hilfsweise die Landes- bzw. Bundesregeln.

Naturschutz

In den Unterlagen zu DE-4606-302 „Ueberanger Mark“ finden sich diverse Schutzvorgaben, die es zu beachten gilt. Aufgeführt werden u. a.:
Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen
Erhaltung eines störungsarmen Lebensraums
Förderung und Anlage gestufter Waldränder als Lebensraum für Arten der Übergangsbereiche von Wald zu Offenland
Beibehaltung und im Bedarfsfall Anlage von geeigneten nährstoffarmen bzw. abschirmenden Pufferzonen
Vermeidung von Emissionsquellen im Umgebungsbereich der Vorkommen
keine Entwässerung und Grundwasserabsenkung

Beim Artenschutz wurden nur Libellen betrachtet, nicht allerdings andere Insekten, die ebenfalls in etlichen Fällen bedroht sind. Eine Untersuchung scheint nicht durchgeführt worden zu sein. Ebenso fehlen Insekten und Spinnentiere bei der FFH-Verträglichkeit. In den Medien hört und liest man regelmäßig etwas zum massiven Insektenschwund und das viele Arten inzwischen massiv abgenommen haben. Vor dem Hintergrund ist unerklärlich, dass dieser Aspekt nicht einmal berücksichtigt wurde.

Die Untersuchung Fledermäuse ist unzureichend, da nicht in allen Monaten beobachtet wurde. Da Fledermäuse über das Jahr verteilt die Quartiere wechseln, muss ein ganze Jahr lang beobachtet werden und das durchgehend. Ansonsten können gar nicht verlässliche Daten erhalten werden.

Bei Vögeln wurde nicht berücksichtigt, dass sich aufgrund der Klimaerwärmung die Brutzeiten teilweise verschieben.

Die Brennnesselbereiche sind eine Kinderstube für Schmetterlinge, die teilweise auch erheblich bedroht sind. Leider erfolgt auch hier keine Betrachtung. Weiterhin würde eine Verringerung der Insekten als Nahrung für Fledermäuse und Vögel auch diese Arten belasten. Damit würde eine Beseitigung einen erheblichen Eingriff darstellen, der so nicht zulässig ist.

Die Kennzeichnung „G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt“ führt zu Verwechselung mit G für günstig.

Eine artenschutzrechtliche Relevanz ist auch durch Nahrungsentzug gegeben. Wenn man Freiflächen entzieht verringert sich das Nahrungsangebot und die Population verringert sich. Dies führt wiederum zu weniger genetischer Vielfalt bis zu Population einbricht. Genetische Untersuchungen, ob und wie die genetische Vielfalt beeinträchtigt wird, fehlt allerdings.

Weiterhin sind die Daten veraltet.

Selbst wenn die allgemeine Beleuchtung insektenfreundlich wäre, auf den späteren Privatgrundstücken kontrolliert niemand, welche Beleuchtung verwendet wird. In Gärten sind Lichtschläuche und alle möglichen anderen Beleuchtungen typisch. Naturschädliche Beleuchtung ist nicht zu verhindern.

Es gibt keine Verpflichtung zur Pflanzung großkroniger Bäume, welche dann zumindest den Artenreichtum erhöhen bzw. ergänzen würden. Gerade Eichen, wie im Schutzgebiet bieten sich an.

Wie beschrieben muss es ein Haustierverbot für die Siedlung geben, da sowohl Katzen, wie auch Hunde das Schutzgebiet und die darin vorkommenden Arten durch heranrücken gefährden.

Landschaftsarchitekt erscheint keine ausreichende Qualifikation für einen FFH-Beitrag zu sein. Dies erklärt auch warum bestimmte Fauna gar nicht betrachtet wurde, obwohl selbst für Laien offensichtlich ist, dass z. B. Brennnesseln ein artenrelevanter Lebensraum sind. Die Stellungnahme in F-03 bestätigt ja klar, dass:
„Insoweit betont der EuGH in ständiger Rechtsprechung, dass die Prüfung nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie nicht lückenhaft sein darf und vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten muss, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet geplanten Arbeiten auszuräumen,“
Dies ist belegbar nicht der Fall, da einige Artenbereiche gar nicht betrachtet wurden.

Es wurde nicht untersucht in wie weit Lebensräume für gefährdete Arten auf den vorhandenen Privatgrundstücken vorhanden sind. Auch ein privater Gartenteich kann dem BNatSchG unterliegen, wenn sich dort geschützte Arten angesiedelt haben. Die vorhandenen Grünflächen können hierbei ein Verbindungselement sein, welches bei Abtrennung dazu führt, dass die Population in den Privatgärten gefährdet wird. Eine Bestandsaufnahme, ob und welche Biotope in Privatgärten vorhanden sind fehlt. Also ist die Prüfung definitiv unvollständig und somit können erhebliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden.

Wird das ökologische Gleichgewicht an einer Stelle gestört können sich auch Kaskadeneffekte ergeben bzw. einen negative Kettenreaktion. Fällt ein Nahrungsinsekt aus, könnte das eine Vogelart so schwer schädigen, dass diese nicht mehr vorkommt, wodurch dann ein anderer Schädling so zu nimmt, dass es einer massiv Schädigung an Pflanzen führt. Eingriffe in Ökosystem oder deren Randbereiche haben immer Konsequenzen, welche vollständig erarbeitet werden müssen, um die ökologische Auswirkungen abschätzen zu können. Wenn man nur oberflächlich eine Art betrachtet, aber nicht die gesamte Nahrungskette, inkl. aller Verzweigungen und die Auswirkungen auf die Nahrungskette, dann ist die artenschutzrechtliche Analyse fehlerhaft und unzureichend.

Die Behauptung:
„Anlagebedingt werden insbesondere Acker- und Weidelandflächen mit geringer biologischer Vielfalt durch eine zu erwartende gleichwertige biologische Vielfalt einschließlich eingeführter kultivierter Arten in den Gärten ersetzt.“
ist unwahr, denn bereits die erwähnten Brombeer- / Brennnesselgebüsche haben eine hohe biologische Vielfalt, genauso wie Weideflächen. Penibel gepflegter Rasen und Ziersträucher ohne biologischen Werte oder gar Blütenpflanzen, wie sie von den Wirtschaftsbetrieben in Form von Blumenampeln als ökolgisch völlig wertlos verwendet werden. Eigentlich sollte man wissen, dass ökologische Wertigkeit von der optischen Wertigkeit, wie sie Ziergärten innewohnt grundverschieden ist. Selbst einfach Pflanzen, wie sie auf Weiden zu finden sind, wie etwa Klee werden im Rasen oft bekämpft. Gleiches gilt für Löwenzahn. Man kann zwar naturnahe Gärten gestalten, dies ist allerdings extrem selten.

Vermüllung

Ein heranrücken führt zu mehr Vermüllung durch die Bevölkerung.

Siehe auch Lebensmittelvollsortimenter.

Lebensmittelvollsortimenter

Die Errichtung von Vollsortimentern geht mit erheblichen Umweltbelastungen einher. Ein einfach Supermarkt ist völlig ausreichend. Die Errichtung von neuer Verkaufsfläche führt immer zu Leerstand an andere Stelle. Zudem wurde nicht geprüft, ob hier nicht auch ein Lieferdienst völlig ausreichend wäre, als Ergänzung zu vorhandenen Angeboten. Der Flächenfraß kann dadurch erheblich reduziert werden und neuer Leerstand an anderer Stelle wird vermieden. Es gibt außerdem bereits ein Edeka. Dass durch die Errichtung von Läden auf der grünen Wiese die vorhandene Infrastruktur leidet ist bekannt und an vielen Stellen erkennbar. Kaufkraft ist nur einmal vorhanden.

Da alle Supermärkte und Discounter im Umfeld Parkplätze haben und überwiegend das Auto gefördert wird, gibt es keinen Grund für einen weiteren Markt. Es gibt in dem Bereich bereits ein Überangebot. Die Nachfrage wird sich durch Neuansiedlung nicht so sehr erhöhen, dass ein weiteres Geschäft notwendig ist. Außerdem wurde die Verlagerung zu Lieferdiensten völlig außer acht gelassen.

Die Zufahrt ist nur auf die Bedürfnisse von KFZ geplant, aber nicht für Radfahrende oder Gehende.

Die Stellplätze sind mit Photovoltaik zu versehen.

Von Parkplätzen von Supermärkten wird oft Müll ins Umfeld verteilt. Ein Supermarkt direkt neben den Schutzgebiet erhöht auch die Gefahr eines fußläufigen Einbringens von Müll (z. B. Grillausflüge, Alkohol).

Die vorhandene Verkaufsfläche des Edeka muss nicht ausgeweitet werden. Wenig Angebot ist eh besser, weil weniger Verschwendung entsteht und weniger weggeschmissen wird. Und wenn Edeka nicht will findet sich sicherlich ein anderer Anbieter.

Aktionsware ist beim „Vollsortimenter“ auszuschließen, denn ansonsten gibt es doch andere Waren als Lebensmittel. Kennt man ja von Aldi.

Die Erfahrung zeigt, dass sich Lebensmittelmärkte nicht an die Lieferzeiten halten, somit ist Lieferverkehr auf 7-21 Uhr zu beschränken, um Verstöße gegen die Nachtruhe sicher auszuschließen.

Ein Backshop stünde in Konkurrenz zum Bestand und ist vollständig auszuschließen, außerdem neigen diese zu viel zu früher Anlieferung.

Es wird nur Anlieferung, aber nicht die Müllabfuhr berücksichtigt, die unweigerlich notwendig wird, weil Lebensmittelhandel nicht nachhaltig wirtschaften und viel wegschmeißen. Hier ist eine Auflage notwendig, dass der Abtransport mit den Lieferfahrzeugen zu erfolgen hat, um unnötige Verkehre (Leerfahrten) zu verhindern.

Rollcontainer sind extrem laut bzw. von extrem störender Art.
Kühlanlieferungen nicht nach vor 8 und nicht nach 20 Uhr, wegen des Kühlaggregats.

Kühlanlagen erzeugen regelmäßig extrem störende hochfrequente Geräusche (Dauerfiepen), was gerade in der Nacht extrem störend ist.

Der Straßenzustand wurde beim Lärm nicht berücksichtigt.

Das Vollsortimenter hat Parkgebühren zu nehmen, welche die Kosten für die Parkplätze vollständig auf die KFZ-Nutzenden umlegt, sodass ökologische Mobilität nicht noch für die Parkplätze an der Ladenkasse mitbezahlen muss.

Das mit der „absehbaren Schließung“ verstehe ich nicht. Dies wird nun seit längerer Zeit behauptet, bisher gab es aber keine Schließung. Zu welchem Termin ist diese denn absehbar? Ein Ankündigungsschreiben oder auch nur Beleg für Schließungsabsichten habe ich nicht gesehen. Rein rechtlich handelt es sich hier um eine unbelegte Behauptung, die keine Grundlage für Verwaltungshandeln darstellt und demnach nicht genehmigungsfähig ist. Die anderen Argumente wurde ja bereits in den vielen anderen Unterlagen gebracht. Wenn Edeka den Standort verlassen will, dann darf logischerweise der Neubau nicht von Edeka genutzt werden.

Was den Bau selber angeht, so sind bei Neubauten von Lebensmittelläden Wohnungen darüber inzwischen üblich.

Durch die Verlagerung des Lebensmittelhandels aus dem Zentrum in die Randlagen werden zusätzliche Verkehr induziert, welche somit eine erhebliche Klimalast bedeuten. Hier wäre es in Hinblick auf die Bewertung des Klimaschutzes (Klima) zwingend erforderlich festzustellen, wie viel Verkehr durch die Verlagerung in die Randlage entstehen. Also wie viele Menschen wegen längerer Weg vom Gehen und Radfahren aufs Auto umsteigen. Es ist hier von einer stark negativen Klimabilanz auszugehen, welche mehr Verkehr und Umweltbelastungen erzeugt, die sich in Form von Stickoxiden (Dünger; Stickoxide reagieren u. a. weiter zu Nitraten, welche Dünger darstellen) auch auf das FFH-Gebiet auswirkt. Da aber Pflanzengemeinschaften durch Düngung beeinflusst werden, ist hier von einer erheblichen Auswirkungen zumindest im Randbereich auszugehen. Auch ohne das Grenzwerte verletzt würden, wobei hier natürlich nicht der Grenzwert für Menschen maßgeblich ist, sondern der nach 39. BImSchV § 3:
„(4) Zum Schutz der Vegetation beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte kritische Wert für Stickstoffoxide (Nox) 30 Mikrogramm pro Kubikmeter.“
Eine genaue Bilanzierung der Belastung des FFH-Gebietes derzeitig und zukünftig fehlt. Diese Werte sind aber zwingend anzuwenden. Wenn nicht aufgrund der besonderen Umstände sogar weniger Eintrag notwendig ist. Etwa Flächen, die nur wenig Nährstoffreich sein dürfen.

Verkehr

Mehr Straße bedeutet automatisch mehr Verkehr. Denn eine unattraktive Strecke mit Stau führt eher dazu, dass man Alternativen nutzt. Demnach führt das Vorhaben zu mehr Verkehr. Das Braess-Paradoxon bleibt in der Planung vollständig unberücksichtigt.

In den Bereichen, wo die Lärmwerte nach BImSchV 16. erreicht oder übertroffen werden, sind Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo 30) und Fahrverbote anzuordnen. Da eine wesentliche Änderung stattfindet, sind die Grenzwerte konsequent im Umfeld anzuwenden. Siehe hierzu auch das Gutachten der DUH.

Auf ÖPNV wird nicht tiefgehend genug eingegangen. Parkplätze sind möglichst stark zu reduzieren und auf ÖPNV zu setzen, dies kann folgerichtig direkt mitbeschlossen werden.

Der Verkehrslärm durch den Flughafen Düsseldorf wurde nicht berücksichtigt, obwohl es hier zu erhebliche Störungen durch Einzelfreigaben kommen kann.

Schutzstreifen für Radverkehr sind nicht ausreichend, da diese regelmäßig als Parkplatz missbraucht werden. Es muss klar getrennte Infrastruktur geben, frei von Radfahrhindernissen und Gefährdungen nach niederländischem Standard.

Die im Schallgutachten verwendeten Geschwindigkeiten entsprechen nicht den real gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne Kontrolle wird oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.

Es zählt nicht der Einzelbeitrag durch den Neubau, sondern die Gesamtbelastung:
„Durch den Neubau der Erschließungsstraßen ergeben sich an der Bestandsbebauung und im Plangebiet keine Überschreitungen der Geräuschimmissions-Grenzwerte nach 16. BImSchV ‚Straßenverkehrslärmschutzverordnung‘.“
Demnach ist die Gesamtbelastung zu betrachten und zwar im gesamten Umfeld nicht nur direkt vor Ort.

Straßen sind nicht zum Parken da, ist Parken auf den Straßen notwendig, sind Parkgebühren notwendig.

Durch die fehlenden Geh- und Radweg ist mit einem erheblichen Anteil an Verstößen gegen § 5 StVO zu rechnen, was wiederum viele von der Nutzung von Fahrrad oder gehen abhält, weil ständig Konfliktsituationen mit verkehrlich ungebildeten Autofahrenden drohen. Bei engen Straßen droht ebenfalls ein Problem mit Vorrangnahme. Durch die Erhöhung des Verkehrs, durch die geplante Bebauung, erhöhen sich auch die Konfliktsituationen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die grundlegende Wahrscheinlichkeit für Unfälle steigt.

Dass die Stadt Duisburg angeblich etwas plant, ist völlig irrelevant, solang es nur Planungen sind, die sich in Duisburg auch schon mal über Jahrzehnte hinziehen können. Etwa beim Marientor plant man nun bereits seit den 90ern. Derzeitige Realisierung nicht vor 2030. Sprich mehr als 30 Jahre Planung ist zu lange. Entweder muss die Maßnahme für Rad- und Fußverkehr vor Baubeginn abgeschlossen sein oder sie muss 100 % sicher parallel gebaut werden.

Das KFZ-Verkehrsgutachten ist unzureichend, weil Fuß- und Radverkehr fehlen. Es wurden weder Zahlen erhoben noch wurde auf die Veränderung oder gar das Potential für Unfälle eingegangen. Da Straßenverkehr die Klimaerwärmung antreibt, ist auch unter dem vernetzten Klimaschutzansatz zu betrachten, wie man KFZ-Verkehr vermeidet und verringert. Dazu sind keine Ansätze erkennbar. Im Gegenteil, plant man primär mir KFZ, aber nicht für Fuß- und Radverkehr. Auf Wartezeiten an Ampeln wurde nicht eingegangen. Querungshilfen in Form von Zebrastreifen fehlen. Eine Betrachtung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität fehlt völlig. Man erkennt keinerlei Ansätze für die zwingend erforderliche Verkehrswende und auch nicht für die Gleichberechtigung der Verkehrsarten. In typischer Duisburger Rückständigkeit wird völlig autozentriert geplant. Fahrradverkehr wird als Alibi erwähnt, aber nicht vertieft analysiert und der aktuell gültigen Rechtslage mit Abständen.

Die Planungen könnten einem Radschnellweg zwischen Duisburg und Düsseldorf im Weg stehen, für den sich dieses Grundstück besser eignet.

Die Begründung spricht fälschlich von „ruhenden Verkehr“, es handelt sich um abgestellte Fahrzeuge, teilweise im öffentlichen Raum, was für anderen Privatbesitz nicht zulässig ist.

Was PKW angeht so fehlt jegliche Aussage zu einer Stromversorgung für Elektromobilität und entsprechender Ladeinfrastruktur. Gerade vor dem Hintergrund der Antriebswende und dem mittelfristigen Aus für Verbrennungsmotoren ist davon auszugehen, dass das Stromnetz überlastet wird und nur noch langsam geladen werden kann.

Todesopfer

Es fehlt eine Analyse, wie viele zusätzliche menschliche Todesopfer das Vorhaben verursacht.
Höhere Temperaturen schaden den Menschen im Umfeld und verringern die statistische Lebenserwartung. Diese Effekte werden nicht dargelegt, obwohl notwendiger Bestandteil einer jeden UVP, weil dies den Menschen im Umfeld unmittelbar schadet.

Wenngleich das Klimagutachten behauptet, dass es kaum Auswirkungen gäbe fehlt eine konkrete wie viel Wärmer es wird. Es ist davon auszugehen, dass es an vielen Stellen etwa wärmer wird. Allein schon durch die gepflasterten Flächen entsteht Nachts ein Auftrieb, welcher vorhandene Luftbewegung verringert. Weiterhin wurde nicht betrachtet, wie sich die Wärmestrahlung durch die Bebauung auf das Schutzgebiet auswirkt. Denn Wärme kann nicht nur durch Luftbewegung verteilt werden, sondern auch durch Wärmstrahlung.

Flächenfraß

Wie üblich muss Fläche dran glauben. Warum regelt man das nicht endlich marktwirtschaftlich? Dem Schutzgut Fläche werden die Unterlage gar nicht gerecht, da nicht der Flächenfraß für die Ressourcen berücksichtigt wird (z. B. Kiesgruben am Niederrhein).

Weiterhin ist in Hinblick auf die Fläche der Wasserschutz fragwürdig, da nach der Bebauung die Eigentümer dazu neigen mehr Fläche zu versiegeln oder Schotterwüsten anzulegen. Es ist nicht erkennbar, wie dies ausgeschlossen wird.

Im Falle einer Genehmigung muss ins Grundbuch eingetragen werden, dass weitere Versiegelungen von Flächen unzulässig ist. Die Erfahrung zeigt, dass Eigentümer zum Beispiel der Terrassen vergrößern oder Parkplätze anlegen oder noch schlimmer Schotterwüsten.

CO-Pipeline

Es könnte zwar sein, dass die CO-Pipeline nie in Betrieb geht, aber völlig ausgeschlossen ist es auch nicht, dass diese doch genutzt wird. Würde diese genutzt, würde dies bei einem Störfall Lebensgefahr für die Neubebauung bedeuten. Da die Häuser als moderner Standard mit Belüftung ausgerüstet werden müssen, muss hier eine Abschaltung bei zu hohen CO-Werten vorgesehen sein. Ebenso ist eine Warnanlagen CO-Alarm vorzusehen. Maßnahmen zur Evakuierung und zum Explosionsschutz sind vorzusehen.

Weiterhin ist erkennbar, dass viel zu dicht an der Leitung gebaut werden soll.

Menschen mit Behinderung

Die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen wurde nicht betrachtet. Insbesondere die Verlagerung der Nahversorgung an den Rand, was zu schlechterer Erreichbarkeit mit Rollator und anderen altersgerechten Fortbewegungsmethoden führt. Ältere Menschen sind statistisch für mehr Unfälle verantwortlich, also muss besonderer Wert auf Wege gelegt werden, die ohne PKW zurück gelegt werden können. Dies ist bei einer Randlage nicht der Fall. Hätte man Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen betrachtet, so wäre das offensichtlich, allerdings denkt die Verwaltung zu autozentriert.
So oder so sind die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen zu betrachten und natürlich auch auf Kinder. Dies alles wurde bisher aber nicht gemacht, obwohl dies im Rahmen der Auswirkungen und nach dem rechtlichen Rahmen für Menschen mit Behinderungen zwingend erforderlich ist. Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung sind alle Belange zu gewichten und nicht nur davon auszugehen, dass alle mit dem KFZ zum Einkaufen fahren.

Gender Mainstreaming

Wie man dem Buch Autokorrektur von Katja Diehl entnehmen kann, entspricht die Planung gerade nicht den Bedürfnissen junger Familien. Die Zuwegung zum „Nahversorger“ ist durch die Verlagerung in weiten Teilen von Rahm nur noch mit dem Auto machbar, während dieser vorher in Fußreichweite lag, sodass Eltern mit Kinderwagen noch ein Zweiauto benötigten. Dies ändert sich durch die Verlagerung.
Im Neubereich ist zudem die Zuwegung nicht auf einem adäquaten Standard für Fußverkehr und da es wie bereits ausgeführt nur um Planung geht, ob und wann es eine Ausführung gibt ist nicht absehbar. Den Lebensmittelmarkt hat man gar nicht aufgenommen und bewertet unter diesen Gesichtspunkten.
Die Behauptung:
„Die Chancengleichheit der Geschlechter ist damit gegeben.“
ist somit durch kein Gutachten belegt und die Gesamtumstände zeigen das genaue Gegenteil.
Für Familien wird es zudem teurer oder zeitaufwendiger, wenn diese einen Zweitwagen benötigen um einen Lebensmittelhandel zu erreichen, was vorher durch die zentrale Lage nicht notwendig war. So gesehen können sich durchaus Nachteile ergeben, weil ein Elternteil zur Arbeitsaufgabe zwingen könnte, weil die Zeitaufwände zu groß werden, um Vollzeit zu arbeiten. Rein statistisch sind hiervon Frauen häufiger betroffen. Somit ist hier als von erheblichen Auswirkungen auszugehen, da man im Verkehrsgutachten Fußverkehr nicht betrachtet hat, hat man dies vorsätzlich oder fahrlässig unbeachtet gelassen. Vielleicht ist man auch genau deswegen nur auf die Wohnbebauung eingegangen, weil man die Edekaverlagerung unter dem Aspekt nicht begründen könnte und zu viele Punkte dagegen sprachen.

Lärm

Die Behauptung:
„Die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle wird weder tags noch nachts im Plangebiet überschritten.“
ist irreführend, da es Grenzwerte gibt, welche einzuhalten sind. Damit spielt eine angebliche Zumutbarkeitsschwelle aufgrund der angepassten rechtlichen Situation keine Rolle mehr. Sind Grenzwerte überschritten ergibt sich Handlungsbedarf, besonders wenn etwas geändert wird.

Eine Anlieferung am Backshop Sonntags um 7 Uhr ist inakzeptabel und auch nicht notwendig. Da eh nur Rohlinge aufgebacken werden können die auch am Vorabend angeliefert werden und noch über Nacht ruhen, wie es für Teig üblich ist. Wobei ohnehin ein Backshop andere Bäckereigeschäfte kannibalisieren wird.

Die DIN 45681 ist keine Richtlinie, sondern wie alle DIN eine Absprache zwischen Vertretern privater Interessen, die sich auf einen einheitlichen Standard verständigt haben. Dabei ist für die Teilnahme an einer DIN eine Gebühr notwendig, ohne die man kein Mitspracherecht hat. Eine DIN erfüllt in keinster Weise die Anforderungen an demokratische Prozesse, wie diese Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zugrunde liegt.

Datenschutz

In Rahmen dieser Einwendung versage ich vollständig mein Einverständnis zur Veröffentlichung personenbezogener Daten. Diese Umfassen allerdings nicht nur Name und Anschrift, sondern ebenfalls Erkennungsmerkmalen, die eindeutig meiner Person zuzuordnen sind, wie etwa vom Standard abweichende Grußformeln.

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#Duisburg: Genehmigungsbescheid Yusen – #Rheinhausen #Duisport

Vor einiger zeit flatterte mir der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf für das Vorhaben von Yusen ins Haus. Insgesamt waren das 22 Seiten und Anlagen, die klimaschädlich einseitig gedruckt wurden.

Behauptet wird:
„Das Vorhaben befindet sich in einem Industriegebiet und ist verkehrsrechtlich erschlossen. Die An- und Ablieferung, auch über die Straße ist damit zulässig.“

Ein Beleg wird nicht angeführt. Nur weil es Straßen gibt und die benutzbar sind, muss das noch lange nicht rechtskonform sein.

Das ich Transporte nur mit regelmäßigen Drogentests fordere, kommentiert die Bezirksregierung wie folgt:
„Einen ganzen Berufsstand in Misskredit zu setzen, wird als bedenklich angesehen. Die Forderung entbehrt zudem jeglicher gesetzlicher Grundlage.“
Offensichtlich kennt man in der Bezirksregierung die StVO nicht. Bereits aus § 1 lässt sich das ableiten, dass Fahren nur dann zulässig ist, wenn man andere nicht dadurch gefährdet. Wenn man unter Drogen steht, gefährdet man andere besonders wenn man ein große schweres Fahrzeug führt und noch dazu gefährliche Ladung an Bord hat.

Weiterhin heißt es zu Routen:
„Das Vorhaben befindet sich in einem Industriegebiet und ist verkehrsrechtlich erschlossen. Die eventuelle Festlegung von Routen bzw. Sperrung von Bereichen für den LKW-Verkehr könnte Teil eines Verkehrskonzeptes der Stadt Duisburg sein, ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens.“
Hier findet sich meiner Ansicht nach der wichtigste Punkt der Genehmigung. Die Festlegung von Routen und auch die Sperrung kann durch eine Konzept der Stadt Duisburg erfolgen. Man braucht also weder StVO § 45 heranzuziehen noch neue Straßen zu bauen. Es reicht, wenn man ein Routen- und Sperrungskonzept beschließt. Stellt sich natürlich die Frage, warum die Stadt Duisburg (der Duisport zu 1/3 gehört) dies bisher nicht gemacht hat.

Die verkehrlichen Umweltauswirkungen will man scheinbar nicht prüfen:
„Der Transport von Gütern auf öffentlichen Straßen und der damit verbundenen Gefahren ist nicht Antragsgegenstand und gehört nicht zum Prüfumfang“
Finde ich natürlich schon etwas suspekt, wenn eine Firma auf der einen Seite mehr Gefahrgut lagern will, aber eine Behörde nicht erkennen will, dass dies logischer weise Einfluss auf den Transport hat.

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#RWE will in #Essen Diesel verbrennen – #Greenwashing

RWE Supply & Trading GmbH will eine Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage nur zur Stromerzeugung. Dabei spricht die Vorprüfung von (Bio-)Dieselkraftstoff, diese stammt seltsamerweise von der Bezirksregierung Arnsberg.

Man will hier Container auf einer Rasenfläche errichten, allerdings ist die Schlussfolgerung, dass es dadurch zu keinen Eingriff in Gewässer komme absurd. Offensichtlich kennt man weder die WRRL noch so etwas wie Grundwasser.

Eine nachteilige Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe kann auf Grund der Tatsache, dass die Zusatzbelastungen durch die Emissionen der Gesamtanlage irrelevant im Sinne der TA Luft sind, ausgeschlossen werden.

Dass man eine nachteilige Beeinträchtigung ausschließen will, weil es nur wenig ist, ist unlogisch. Dieselmotoremissionen sind Krebserregend und damit ist eine höhere Exposition auch tödlicher.

Der Begriff Bio ist nicht geschützt, teilweise wird sogenanntes Bioethanol in Ostdeutschland mit Braunkohle hergestellt.

Eine Bewertung des Klimaschutzes fehlt natürlich gänzlich, obwohl es hier keinen Schwellenwert oder eine Geringfügigkeit gibt. Jeglicher klimaschädliche Emission steigert die globale Erwärmung anteilig. Stromerzeugung geht auch mit Photovoltaik in Kombination mit Speichertechnologie.

Aus irgendeinem Grund scheint im Amtsblatt 31 (Bezirksregierung Arnsberg) die Dieselverbrennungsanlage von RWE drei mal vorzukommen oder errichtet man drei Stück, um unter Schwellenwerten zu bleiben?

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Polizei Duisburg „offenbar übersehen“ – #Autokorrektur #LKWeh #Duisport

Einer der Gründe war es mit der Verkehrswende nicht voran geht ist die Polizei, welche Ausreden für LKW-Fahrende erfindet, wie in diesem Fall:

POL-DU: Wanheim-Angerhausen: Radfahrer bei Unfall lebensgefährlich verletzt

Auf der Oberen Kaiserswerther Straße hat es am Donnerstagnachmittag (4. August, gegen 14:30 Uhr) einen schweren Unfall gegeben. Ein Lkw-Fahrer (26) hatte beim Abbiegen in die Neuenhofstraße offenbar einen Radfahrer (41) übersehen und angefahren. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Lkw-Fahrer steht unter Schock und wird von einem Seelsorger betreut. Der Bereich rund um die Unfallstelle ist derzeit für die Ermittlungen und Aufräumarbeiten gesperrt.

Ich hatte darauf hin der Polizei geschrieben und mal das nachfolgende zu Bedenken gegeben:
„Wieso ist das offenbar, dass der Radfahrer übersehen wurde? LKW nach heutigem Stand der Technik haben keinen toten Winkel, LKW-Fahrende können also keinen Radfahrer übersehen, sondern missachten vorsätzlich oder fahrlässig die Vorfahrt. Korrekt formuliert müsste stehen, dass ein LKW-Fahrer einen Radfahrer die Vorfahrt nahm.

Von einem technisch mangehaften Fahrzeug steht in der PM nichts.

Warum erfindet die Polizei Ausreden/Entlastungen für LKW-Fahrende?“

Ich bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir haben die Pressemitteilung kurze Zeit nach dem Unfall mit den allerersten Erkenntnissen erstellt. Zu einem solchen Zeitpunkt formulieren wir generell etwas „vorsichtiger“, da noch nicht alle Informationen, Zeugenaussagen und Spurenlagen vorliegen.

Die sogenannten „Tote Winkel Warner“ sind für neu zugelassene Lkw und für einige auch ältere Modelle in Deutschland Pflicht.

Ob beispielsweise ein „Abbiege-Assistent“ im Lkw verbaut war (oder hätte verbaut sein müssen…) oder dieser technisch einwandfrei zum Unfallzeitpunkt funktionierte – das sind Gegenstände von Ermittlungen- Dazu können wir zwei Stunden nach einem Unfallgeschehen keine konkreten Aussagen treffen.

Wir danken Ihnen dennoch auch für kritische Anmerkungen und wir freuen uns, dass Sie unsere Polizeimeldungen aufmerksam lesen.

Darauf antwortet ich recht schnell mit:
„Sehr geehrte***,

Sie missverstehen mich.

Offenbar übersehen ist keine vorsichtige Formulierung, sondern klar wertend. Es war auf jeden Fall zu 100 % mangelnde Aufmerksamkeit des LKW-Fahrers.
Übersehen heißt dagegen so viel, wie: „Kann doch mal vorkommen“. Das klare Fehlverhalten des LKW-Fahrers wird dadurch relativiert. Selbst wenn der Radfahrer sich falsch verhalten haben sollte, gilt immer noch die StVO in Hinblick auf Geradeausverkehr.

Wenn man etwas nicht weiß, dann schreibt man genau das und nicht irgendwelche Mutmaßungen, die bereits durch Logik und Kenntnis der StVO als Entschuldigung des Fahrers zu werden sind.

Es geht nicht um tote Winkelwarner, sondern um die Spiegel am Fahrzeuge, welche vollständig ausreichend sind, wenn die Person am Steuer aufpasst. Und die sind bereits seit vielen Jahren vorgeschrieben.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)“

Die Antwort kam prompt:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir entschuldigen uns, wenn ein Ausdruck in unserer Pressemeldung missverständlich aufgefasst werden kann. Definitiv haben wir nicht gemeint „Kann doch mal vorkommen“ und wollten ein Verhalten relativieren. Wie bereits geschrieben: „Vorsichtig“ ausgedrückt, da die Erkenntnislage über den genauen Unfallhergang zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dürftig war und wir bereits Anfragen zum Unfall hatten.

Natürlich MÜSSEN Lkw über Außenspiegel verfügen. Da es aber – genau wie beim Pkw – eben tote Winkel gibt, müssen Fahrende beispielsweise beim Abbiegen vorsichtig sowie langsam fahren und zudem doppelt und dreifach schauen. Die neueren „Abbiege-Assistenten“ sollen da unterstützend sein.

Leider musste ich dann hier die Polizei korrigieren, weiß zeigt, dass für eine informierte Verkehrswende noch extrem viel Weg vor uns liegt:
„Sehr geehrte***,

das stimmt so einfach nicht:
„Seit 2007 für neu zugelassene und seit 2009 für seit 2001 zugelassene LKWs und Bussen sind insgesamt sechs Spiegel vorgeschrieben, die den Toten Winkel auf den Bereich unmittelbar hinter dem Fahrzeug reduzieren. “
https://de.wikipedia.org/wiki/Toter_Winkel#Der_tote_Winkel_im_Stra%C3%9Fenverkehr

Es braucht keine zusätzliche Technik, der tote Winkel sitzt immer am Lenker, wenn es ein neuer LKW ist.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)“

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UBA: Weniger Verkehr, mehr Lebensqualität – #Verkehrswende #PKWeh #Autokorrektur

Von dem UBA gibt es einen Leitfaden, um Verkehr in Städten zu verbessern und dies entsprechend zu kommunizieren.

Von der Seite des UBA:

Leitfaden zur Kommunikation von Suffizienz als Ziel kommunaler Verkehrspolitik

Das Thema Suffizienz kann gerade im Bereich Mobilität sehr emotional werden: Gestaltungsmöglichkeiten für mehr Lebensqualität durch weniger Verkehr, können vor allem bei der Umsetzung und Einführung von Maßnahmen (z. B. verkehrsberuhigte, autofreie Zonen) zu Problemen in der Akzeptanz führen. Dazu fasst der Leitfaden Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften zusammen und gibt Kommunen anhand von Beispielen Hinweise für eine erfolgreiche Kommunikation von Suffizienzmaßnahmen um Bedenken und Hürden abzubauen. Ergänzend wurden zehn SharePics erarbeitet, um suffiziente Mobilität in sozialen Medien einfach, prägnant und überzeugend zu platzieren. Der Leitfaden wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Erarbeitung einer Suffizienzstrategie für den Verkehrssektor und ihre erfolgreiche Kommunikation“ erstellt.

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Petition: Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama vom 02.06.2022 – #Afrika

Bundestagspetition hier

Der Beitrag dient ausschließlich der Verbreitung der Petition.

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Stadt #Duisburg verpflichtet noch immer zu Nutzung von lebensgefährlichen Radweg – #Hochfeld #LKWeh #Fahrrad #Autokorrektur

In Duisburg liegt in Punkto Radverkehr einiges im Argen. Nicht einmal die Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit werden angewandt.

Der lebensgefährliche Radweg an der Karl-Jarres-Straße ist immer noch nutzungspflichtig. Und das obwohl Duisburg sogar in einem Verein ist, der angeblich für fahrradfreundliche Städte steht.

Habe jetzt mal der Bezirksregierung geschrieben, ist ja einfach bizarr, wie die Stadt Duisburg gegen Recht und Gesetz handelt.

Guten Tag,

es ist nun mehr fast ein Jahr seitdem ich bei der Stadt Duisburg eine Beseitigung des Schildes Nutzungspflicht für Radfahrende an der Karl-Jarres-Straße beantragte. Auf einen Bescheid nach VwVfG warte ich bis heute. Inzwischen parken auch an anderen Stellen der Karl-Jarres-Straße Fahrzeuge unmittelbar rechts vom Radweg. Teilweise sogar auf Baumscheiben.

Ich wende mich wegen der rechtswidrigen Verwendung eines Verkehrsschildes nun an die Bezirksregierung, als zuständige Aufsichtsbehörde mit der Bitte um SOFORTIGE Beseitigung des unzulässigen Schildes Radweg-Nutzungspflicht. Ob und was eine Prüfung zur Umgestaltung irgendwann ergibt ist erst einmal unabhängig davon, dass grob rechtswidrige Zustände sofort zu beseitigen sind, nach Bekanntwerden.

Wie man auf den Bildern sieht, hängt das Schild Radwegnutzungspflicht an einem Radweg der Karl-Jarres-Straße an einer Ampel an der Ecke der Gitschiner Straße. Unter dem Schild hängt eines, was Parken auf dem Gehweg anordnet. Dass heißt alle Fahrenden steigen auf den Radweg aus und fahren beim Ein- und Ausparken auch darüber.

Ein Schild stellt einen Verwaltungsakt nach VwVfG dar. Im vorliegenden Fall Ist der Verwaltungsakt nach § 44 VwVfG nichtig:
„(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html

Die VwVStVO sieht einen Sicherheitsraum wegen der Dooringgefahr zum Schutzstreifen vor.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Bei dem Radweg gibt es keinen Sicherheitraum und noch dazu ist die Straße eine von vielen LKW befahrende Straße, die unter Missachtung des Sicherheitsabstandes von mind. 1,5 m, der gemäß BMVI auch für Rad- und Gehwege gilt. Wenn sich eine Tür öffnet ist ein Unfall vorprogrammiert, da man wegen dem Bordstein nicht seitlich ausweichen kann und teilweise auch nicht schnell genug bremsen kann. Dies hängt von der Geschwindigkeit und dem Abstand zur Tür ab. Schlimmstenfalls wird man noch auf die Straße geschleudert und von einem LKW überrollt. Die Rechtsprechung sieht ca. 1 m Abstand zu parkenden Fahrzeugen vor. Für diesen Sicherheitsabstand ist der Radweg viel zu schmal.

Dooring tritt glücklicherweise zwar nicht so häufig auf, weshalb man hier bisher Glück hatte, aber bekanntlich sind die Auswirkungen mitunter tödlich. Das heißt selbst eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit geht immer noch mit erheblichen Risiken für Leben und Gesundheit einher. Da die Gefährdung jederzeit auftreten kann, ist das Schild ein klar nichtiger Verwaltungsakt, weil man sich bei Beachtung einer Lebensgefahr aussetzt. Somit ist der Verwaltungsakt (das Schild) sofort zu zurückzunehmen (zu entfernen). Wenn für Radfahrende das fahren auf Straße zu gefährlich sein sollte, muss halt die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert oder eine Spur für KFZ gesperrt werden. Dies geht mit Schildern und Baustellenbarken nahezu sofort.

Bei einer Gefahr für Leib und Leben liegt eine Ermessensreduzierung auf Null vor.

Die Prüfung für längerfristige Maßnahmen, auch Temporäre weitere sind zu beschleunigen.

Das Bild der Schilder hat jemand in den vergangenen Tagen gemacht. Das Bild mit dem LKW ist ein Symbolbild zur Verdeutlichung, wie eng der Radweg ist.

Und die nichtig Nutzungspflicht neben Dooringparkplätzen ist in Duisburg kein Einzelfall. Wenn deswegen jemand verunglückt oder stirbt haftet klar die Stadt Duisburg für alle Aufwendungen.

Weitere rechtliche und andere Schritte behalte ich mir explizit vor.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Karl-Jarres-Straße Duisburg Dooringradweg Lebensgefahr

Beschilderung Wolfgang Dewald

Beschilderung an der Karl-Jarres-Straße Wolfgang Dewald


Siehe auch (Youtube Kanal zu Radfahren in Duisburg)

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#Duisburg: Fahrrad-Demo am kommenden Mittwoch – #LKWeh #Duisport #ADFC

Der ADFC hat gestern Nachmittag eine Demo (zusammen mit KlimaEntscheid Duisburg) angekündigt. Nachfolgend der Text:

Hallo zusammen!

Am 4.8.2022 wurde in Wanheim-Angerhausen ein Radfahrer durch einen rechts abbiegenden LKW-Fahrer lebensgefährlich verletzt.

Wir nehmen diesen traurigen Unfall zum Anlass, eine Fahrrad-Demo zu der Unfallstelle zu machen. Dabei werden wir noch zwei weitere ältere Unfallstellen besuchen sowie das Geisterrad in Huckingen.

Fahrrad-Demonstration anlässlich eines schweren Unfalls.

Treffpunkt: 10.08.2022, 19 Uhr Lifesaver-Brunnen, Königstraße /Ecke
Düsseldorfer Straße, 47051 Duisburg

Strecke ca. 20 km. Dauer ca. 2 Stunden.
Veranstalter: ADFC Duisburg und KlimaEntscheid Duisburg

Wir wollen unser Mitgefühl mit den Unfallopfern ausdrücken.
Gleichzeitig wollen wir mit Nachdruck darauf hinweisen, dass sich diese
schweren Unfälle jederzeit ereignen können, gerade in Duisburg mit dem hohen
Aufkommen an LKW-Verkehr !

Damit diese Gefahr reduziert wird, fordern wir:

– Informationskampagnen nicht nur bei Radfahrerinnen und Radfahrern, den potentiellen Opfern, sondern vor allem bei den LKW-Fahrern. In Zusammenarbeit mit Polizei, Logport und den Speditionen. Nicht nur in Deutsch, sondern auch in den Sprachen der Fahrer.

– Fahrzeuge über 3,5 t dürfen maximal mit 7 km/h abbiegen. Kontrollen dazu gibt es unseren Wissens nach in ganz Duisburg nicht, obwohl wir solch intensiven LKW-Verkehr haben. Technische Messprobleme sind für Kontrollen kein Gegenargument. Sollten sie bestehen, wären auch Belehrungen ohne Bußgeld schon ein Fortschritt.

– Bundesweit die Nachrüstpflicht von Assistenz-Systemen gegen den Toten Winkel. Die Pflicht, neu zugelassene Fahrzeuge auszurüsten, reicht nicht aus.

– Toter Winkel bei kleineren Fahrzeugen (Sprinter, Kombis etc.)

Unser Ziel: Vision Zero – Für einen Straßenverkehr ohne Tote und Schwerverletzte

Mit fahrradfreundlichen Grüßen

Herbert Fürmann

ADFC Duisburg

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#Duisport wirbt für „#duisportbiketour“ – #LKWeh #Greenwashing #Duisburg #Osttangente

Heute fand ich bei Facebook in meiner Timeline einen gesponsorten Beitrag von Duisport in meiner Timelime, was beweist, dass Facebook zwar Begriffe auswertet, aber nicht den Kontext.

Folgender Text wurde mir gezeigt:

Radeln für einen guten Zweck
Die erste Woche unserer #duisportbiketour ist bereits rum und wir haben schon tolle Fotos bekommen. Du möchtest auch Teil davon werden und zusammen mit uns etwas bewegen? Dann tritt in die Pedale und verlinke uns in deinem Beitrag oder sende uns ein Foto.
Wie genau du mitmachen kannst, erfährst du in den Kommentaren.
#duisportspendet #fahrradaktion #derhafenradelt #jedelandmarkezaehlt #duisburgradelt

Erst einmal fällt die völlig irrelevante Liste von Hashtags auf, die sicherlich niemand kennt. Hashtags lohnen sich dann, wenn man sie oft verwendet oder diese bekannt sind.

Und dann will gerade Duisport für Fahrradverkehr werben? Oder sollte man vielleicht doch besser sagen Radfahrende missbrauchen, um sich in der Öffentlichkeit gut darzustellen?

Mal abgesehen davon, dass der von Duisport induzierte LKW-Verkehr an vielen Stellen Lebensgefahr für Radfahrende bedeutet setzt sich Duisport bekanntlich aktiv für die Osttangente ein. Das heißt man will einen Rheinradweg, wo es keine Konflikte mit LKWeh oder PKWeh gibt, durch eine LKW-Trasse ersetzen, die dann auch noch für Radverkehr gesperrt sein soll. Dabei besteht die Hauptgefahr durch LKW, wenn diese Abbiegen, also an vielen Stellen im Stadtgebiet, aber gerade nicht auf der Osttangente, weil LKW da nicht abbiegen. Vielmehr will man dort keine Radfahrenden, weil diese den LKW-Verkehr aufhalten. Auf dem engen Flutweg mit vielen radfahrenden Kindern, wo tägliche etliche LKWeh durchdonnern, will man dagegen keine Fahrverbote für LKWeh, als Gefährdung. Und noch krasser ist die Jägerstraße, die noch immer nicht für LKWeh gesperrt ist, obwohl die dort sogar rechtswidrig über den Radweg fahren.

Duisport hat sich mehrfach dahingehend geäußert die Osttangente um jeden Preis zu wollen. Gute Gründe konnte Duisport bisher nicht nennen. Aber man erkennt schnell, wie Duisport in Wahrheit zum Radverkehr steht. Das heißt im Rahmen einer Werbeaktion will man Radfahrende ausnutzen, während man zeitgleich gegen Radverkehr und Naturschutz agiert.

Ich mache das hierdurch jetzt zwar bekannt, kläre aber natürlich zeitgleich auch darüber auf, dass Duisport (direkt/indirekt) gegen Radverkehr ist. Ich werde jedenfalls nicht mitmachen.

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#Duisburg verstößt mal wieder gegen #Datenschutz

Mal abgesehen davon, dass die Stadt Duisburg ständig gegen die StVO verstößt und unzulässige Schilder aufhängt oder aufhängen lässt, frage ich mich aktuell auch, warum es noch immer so massive Defizite beim Datenschutz gibt.

So wurde am 02.08.2022 wurde eine Email an über 600 Personen mit CC verschickt. Das kann natürlich vorkommen, von solchen Fehlern ist niemand frei, aber eine Smartcity hätte längst einen Emailverteiler, bei dem dies nicht passieren kann. Zumindest in der Mail-Software sollte es Sicherheitshinweise geben auf zu viele Personen in AN oder CC, so dass man gar nicht erst in diese Situation kommt. Intelligente Technik kann hier helfen Fehler zu vermeiden.

Ein derartiger Fehler zeigt für mich ein Organisationsverschulden von OB Sören Link, denn er ist letztendlich verantwortlich, dass so etwas gar nicht erst passieren kann. Und es geht ja auch, spätestens im Mailausgangsserver kann man das einrichten. Vielleicht wird es ja wegen meinem Schreiben an Datenschutz Duisburg und LDI gemacht, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Und es ist ja längst kein Einzelfall, aktuell findet man eine Unterschriftenliste mit Namen, Anschriften und Unterschriften im Ratsinformationssystem. Das Schreiben stammt aus 2014, das heißt selbst wenn damals alle wirklich der Veröffentlichung zugestimmt haben sollten, wäre die längst nicht mehr zulässig, weil keine aktuelle Zustimmung vorliegt.

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Bahnprobleme einfach mal lösen! – #Bahnsinn #Autokorrektur

Was die steigenden Energiekosten für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr angeht, so sollte man die Steuern für diese klimafreundliche Fortbewegungsart komplett streichen. Kompensieren kann man dies durch Steuern auf Kerosin, die zu Milliardenverlusten für die Allgemeinheit führen.

Der hohe Krankenstand bei der Bahn und an vielen anderen Stellen ist wohl eher auf Corona zurückzuführen. Denn das führt derzeit an vielen Stellen zu Ausfällen. Es verwundert mich, dass die Gewerkschaft andere Ursachen kennen will. Krankschreibungen gehen meines Wissens nur an den Arbeitgeber und da steht auch nicht drin warum jemand krankgeschrieben ist.

Derzeit fühlt sich die KFZ-Branche von Jobverlusten bedroht, sicherlich kann man etliche aus dieser Branche für die Wartung von ICE usw. umschulen und damit zwei Probleme auf einmal lösen.

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#RWE tötete 2021 statistisch ca. 1500 Menschen durch #Braunkohle – #Laschet #Klimaschutz

Auf der Seite Our World in Data fand ich eine Grafik, welche die Todesfälle in Bezug auf die einzelnen Energiegewinnungsformen darstellt.


Quelle: Our World in Data

Bei dieser Übersicht liegt Braunkohle klar in Führung.

Die Geringe Todesrate von Atomkraft bezweifele ich etwas, allerdings muss man hier auch berücksichtigen, dass Fukushima erst wenige Jahre zurückliegt. Wobei mich wundert, dass für Fukushima eine höhere Todesrate angegeben wird. Ob man hier aus Selbstmorde berücksichtigt hat? Und was ist mit Krebs, der sich nicht klar auf Störfälle zurückführen lässt, aber für den die Strahlung ursächlich ist. Andererseits haben wird auch viel natürliche Strahlung um uns herum.

Bei der Gesamttodesrate wurden jedenfalls die Immissionen, die Produktion/Förderung und die Klimaerwärmung berücksichtigt. Aber auch Unfälle.

Wenn man sich anschaut wie tödlich fossile Energie ist, dann verwundert mich jede Verlängerung. Ich frage mich sogar, ob Menschen wie Laschet oder Vorstände von RWE nicht eigentlich vor Gericht gehören, wegen Totschlag und in multiplen Fällen.

Statista, schreibt auf deren Seite, dass 2021 RWE ca. 46 TWh Strom aus Braunkohle produzierte. Die Grafik sagt pro TWh Braunkohlstrom gibt es 32,72 Tote. Das heißt in 2021 hat RWE etwa 1500 Menschen getötet. Dies sind natürlich nur statistische Tote, aber doch schon eine ziemlich hohe Zahl.

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Antrag auf Ausschluss von #Duisburg aus Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW

Duisburg ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW“, in Realität finde ich mehr und mehr fragwürdig, wie Duisburg das geschafft hat.

Guten Tag Zusammen,

Die Stadt Duisburg hat bereits zum dritten Mal den Pannenflicken von Cycleride bekommen.
https://duisburg.adfc.de/neuigkeit/pannenflicken-2021-2022-fuer-das-duisburger-baustellenchaos
Auch ansonsten ist mein Eindruck, dass Duisburg fahrradfeindlich, inkompetent oder mit der aktuellen Rechtslage überfordert ist.

Jedenfalls ist Duisburg alles andere als Fahrradfreundlich und als Gehender sehe ich auch erhebliche Defizite, wie zugeparkte Gehwege, wo man das Fehlverhalten einfach toleriert. Oder bei Baustellen, dass diese schlecht ausgeschildert sind und Schilder auf Rad- und Gehwegen stehen. Entgegen der Richtlinie für Baustellen. Wobei dies nicht nur bei Baustellen der Fall ist.

Duisburg ist der AGFS nicht würdig.

Zumindest gegen diesen Satzungszweck
„Förderung der Nahmobilität im Sinne des Leitbildes des Vereins;“
verstößt die Stadt Duisburg fortlaufend.

Es ist verwunderlich, dass der Stadt Duisburg überhaupt die Eigenschaft:
„Fußgänger- und Fahrradfreundliche Stadt“
verliehen bekommen hat. Ich kann mir das jedenfalls nicht erklären.

„Duisburg ist echt… schlecht für Radfahrende“
Worte des ADFC Duisburg: https://duisburg.adfc.de/neuigkeit/pannenflicken-2021-2022-fuer-das-duisburger-baustellenchaos

Heerstraße

Auf der Heerstraße ist ein Abschnitt ohne Radweg, bereits vor über einem Jahr wandte ich mich erstmalig an die Stadt Duisburg bat um Abhilfe inklusive temporärer Maßnahmen, innerhalb der Verwaltung passiert zwar etwas, aber es wird absehbar noch mehre Jahre dauern. Inzwischen habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet und werde wohl vor Gericht gehen müssen, damit überhaupt temporäre Maßnahmen getroffen werden.

Selbst einfachste Maßnahmen, wie ein Schild „Radfahrer frei“ werden nicht getroffen.

Durch die Akteneinsicht und den Schriftverkehr über den Rechtsanwalt stellt ich fest, dass die Stadt Duisburg keine Ahnung von Dooringgefährdung hat. Ein Beschäftigter hat sogar explizit geschrieben, dass auf dem in Fahrtrichtung zweispurigen Abschnitte, wobei der rechte Streifen zugeparkt ist, ein Fahrrad problemlos entlang käme und sogar noch überholt werden können. Diese Behauptung basierte auf einem Foto, wo man den Radfahrer dicht an den parkenden PKW sah und der Abstand nach § 5 StVO mit Sicherheit auch nicht eingehalten wurde.

Karl-Jarres-Straße

Auf der Karl-Jarres-Straße gibt es einen Radweg in Fahrtrichtung Rheinhauser Straße. Direkt rechts neben dem Radweg parken Fahrzeuge auf dem Gehweg. Der Radweg ist benutzungspflichtig. Die Fahrbahn hat zwei Spuren mit vielen LKW, die direkt neben dem schmalen Radweg fahren. Kontrollaktionen auf die 1,5 m Abstand durch die Polizei gab es noch nie.

A40-Brücke Homberg

An der A40 Brücke in Homberg endet der Radweg an einem Gerüst, die Weiterfahrt auf der Straße ist wegen einer nicht belegten Gefährdung verboten durch VZ 254. Gleichzeitig betont die Stadt Duisburg für Straßen wie die Jägerstraße wären Fahrverbote für LKW nicht möglich, weil daran hohe Anforderungen gestellt würden. Es kann schlecht sein, dass Fahrverbote an Baustellen ohne nachvollziehbare schlüssige Gründe unter Abwägung aller Alternativen für Radfahrende gehen, aber an Straßen wie der Jägerstraße, wo LKW sogar wegen Gegenverkehr über den Radweg fahren („Todeswinkel“) angeblich aber keine Gefährdung bestünde und man nichts tun will.

Grüner Ring

In Duisburg Hochfeld gibt es eine Fahrradtrasse durch eine Parkanlage, wo man seitens der Stadt sogar vorbildlich eine Brücke plant, allerdings ist die Trasse derzeit gesperrt, weil man die Baustelleneinfahrt lieber durch die Grünanlage realisiert hat, als über die angrenzende Straße vor der Baustelle. Sperrung mind. bis Mitte 2023

Rheinpark Hochfeld

Der Zugang zum Rheinpark Hochfeld von der Brücke der Solidarität ist nun bereits seit mehreren Monaten gesperrt wegen einer Baustelle. Man hat hier eine Strecke, wo man abseits der Straßen gut mit dem Rad durchkommen würde. Angeblich soll eine Umleitung ausgeschildert sein, ist es aber nicht.

„Osttangente“

Statt Fahrverbote für LKW, die aufgrund der Gefährdungen für den Radverkehr möglich und angebracht wären, will man in Duisburg den Rheinradweg 15 in den Hochwasserbereich verlegen und den vorhandenen Radweg in eine LKW-Straße verwandeln. Diese Straße soll dann wegen angeblicher Gefährdung natürlich auch für Radverkehr gesperrt werden.

Schwanentorbrücke

Auch hier hängt grundlos das Verkehrszeichen 254. Man könnte zwar meinen, dass die Schienen eine Gefährdung darstellen würden, aber andererseits gibt es im Stadtgebiet Straßen mit ähnlichen Situationen, ohne Radweg. Dies kann also kein Grund sein. Vermutlich geht aus auch hier nur darum, dass der KFZ-Verkehr nicht ausgebremst wird, wie an sämtlichen anderen Stellen im Stadtgebiet, wo das Verkehrszeichen 254 genutzt wird. Denn eine Dokumentation der Gefährdung mit einer abgestuften Entschärfungstrategie findet nicht statt.

Hubbrücke Homberg

Schon seit Jahren gesperrt, obwohl eine sichere Route für Radverkehr abseits der Straße.

Beethovenstraße.

Und hier mal ein Beispiel von der Grundschule Beethovenstraße. Dort wurde eine Absperrung mitten auf den Gehweg gestellt, sodass Menschen im Rollstuhl erhebliche Probleme bekommen. Warum man hier 1 m Abstand vom Fahrbahnrand gewählt hat, ist mir unverständlich. Wenn die Kinder nicht so dich an die Fahrbahn sollen, muss hier halt ein richtiger Zaun hin.

Bei Bedarf kann alles, was ich Schreibe durch Dokumente, Fotos belegt werden. Für die Baustellenprobleme gibt es noch zahlreiche weitere Belege und Fälle. Dies sind somit natürlich nur einzelne Beispiele, ich könnte hier Seitenweise weitere Beispiele nennen, wo man den Radverkehr / Fußverkehr nicht berücksichtigt bzw. sogar behindert.

Aus den vorgenannten Grünen bitte ich darum die Eignung für Mitgliedschaft zu überprüfen. Die Eigenschaft laut Satzung trifft in der Realität nicht zu.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Abbiegegeschwindigkeit von LKW selbst bestimmen – #Verkehrswende #Autokorrektur #Fahrrad

Beim Abbiegen gilt für Fahrzeuge über 3,5 t Schrittgeschwindigkeit. Gefühlt halten sich viele Fahrzeuge nicht an diese Regel.

Gerade Radfahrende werden oft gefährdet und zum Anhalten genötigt, obwohl diese Vorfahrt gehabt hätten.

Die Längen von Bussen und LKW kann man § 32 StVZO entnehmen.

So können Busse bis zu 15 m lang sein und Sattelzüge bis zu 18,75 m.

Nach Bundesverkehrsministerium setzt man als Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h, das heißt 10 000 m/h. Eine Stunde hat 3 600 Sekunden. Damit ergibt sich eine Geschwindigkeit von 2,78 m/s. Zur Vereinfachung und für Toleranz kann man hier aber auch ruhig 3 m pro Sekunde ansetzen. Bei 15 m für das Fahrzeug bei Schrittgeschwindigkeit also 5 Sekunden brauchen um einen beliebigen Punkt mit Schrittgeschwindigkeit zu passieren. Verdoppelt man die Geschwindigkeit halbiert sich die Zeit. Das heißt, wenn ein Fahrzeug zum Passieren der Haltelinie deutlich weniger als 5 Sekunden braucht, war es bei der obigen Länge zu schnell. Dies kann man natürlich auch gut durch eine Fotofolge dokumentieren. Mit einer geeichten Kamera könnte man also ganz genau feststellen, ob das Fahrzeug zu schnell abbiegt.

Da 10 km/h die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit ist, kann man ruhig die schnellste Stelle des Fahrzeugs betrachten. Beim Rechtsabbiegen wäre der Teil des Fahrzeugs zur Mitte der Straße hin der schnellere Teil.

Unter den oben aufgeführten Überlegungen wäre es also mit Nummernschild und einer geeichten Kamera, unter Ausnutzung vorhandener Markierung, kein Problem die überhöhte Geschwindigkeit festzustellen.

Verwunderlich, dass die Polizei in NRW dennoch behauptet, dass dies nicht rechtssicher ginge bzw. zu aufwändig wäre. Die Länge des Fahrzeuges kann man den Papieren entnehmen.

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NRZ Duisburg „Geländewagen überrollt Frau: Lebensgefahr“ – #Autokorrektur

Es ist mir bewusst, dass der Alltag in der Zeitung hektisch ist, allerdings muss man deutlich mehr Fingerspitzengefühl bei Überschriften im Bereich Verkehr entwickeln.

Am 06.07.2022 stand im Lokalteil Duisburg: „Geländewagen überrollt Frau: Lebensgefahr“, scheinbar hat man unreflektiert die mangelhafte Überschrift der DPA übernommen. Wenn man den Artikel liest, stellt man fest: „Autofahrer unter Drogen überfuhr zwei Frauen“.

Geländewagen rollen nicht von alleine, entweder sitzt jemand am Steuer oder das Fahrzeug wurde fahrlässig abgestellt. Es sei denn wir hätte autonome Fahrzeuge, die würden aber durch Sensoren vermutlich niemanden überfahren und sich auch an Verkehrsregeln halten.

Das Fahrzeug ist die Tatwaffe, aber die handelnde Person ist die am Lenkrad. Und es gibt leider ständig immer wieder zu viele, solcher Artikel, welche die Person am Steuer von der Tat völlig abstrahieren. Das geht einfach nicht.

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#LIDL Explosivstofflager #Grevenbroich

Mit Amtsblatt 30/2022 gibt die Bezirksregierung Düsseldorf bekannt, dass das Lidl Logistikzentrum Grevenbroich temporär pyrotechnischen Gegenstände von bis zu 45 Tonnen Nettoexplosivmasse (NEM) lagern darf. Ort der Lagerung 41515 Grevenbroich, Lilienstraße.
Es soll nur von November bis Januar gelagert werden und zusätzlich noch entzündbare Flüssigkeiten. Es ist nicht klar erkennbar, ob die Flüssigkeiten in den Lagerraum mit Feuerwerk laufe können.

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Bürger gegen Fluglärm fordern klare Absage an Erweiterung Flughafen Düsseldorf – #Fluglärm #Klimaschutz

Medien- und Politikinfo 24.07.2022:
Entscheidungen des Verkehrsministeriums erfolgen „nach Recht und Gesetz“??

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#Duisburg: Blumen gefährden Gehende – #Rheinhausen

In Rheinhausen am Bahnhof gibt es zur Kaiserstraße hin mehrere diese Blumenständer. Diese sehen zwar nett aus, sind ökologisch kontraproduktiv und an dieser Stelle zudem gefährlich.

Auf dem Weg zur Kreuzung sieht man Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Seite nicht. Wenn man die Fahrzeuge nicht sieht, kann man natürlich auch selbst nicht gesehen werden.

Wenn man direkt neben dem Kübel steht hat man selbst keine gute Übersicht und wird auch nicht gut gesehen.

Ich hatte deswegen die WBD angeschrieben, welche mir u. a. nachfolgendes Schrieben:


Der Fußgängerüberweg ist neben der Blumensäule am schmaleren Teil der Fahrbahn möglich. […] Eine Behinderung des fließenden Verkehrs liegt nicht vor.

Was die mit schmaleren Teil meinen ist mir jetzt nicht so ganz klar, vermutlich neben dem Blumenkübel, wo man aus einer Richtung nicht gesehen werden kann. Zumal hier auch Fahrzeuge abbiegen, welche ebenfalls in der Sichtachse unterbrochen werden. Ein Kind in bunter Kleidung, was an der Stelle steht wird u. U. nicht rechtzeitig gesehen. Aber vermutlich verstehen die WBD unter fließenden Verkehr nur PKW und LKW.

Über verdeckte Schilder hatte ich hier schon berichtet. Aber auch an anderen Stellen, hat man bei den Blumenampeln nicht auf die Verkehrssicherheit geachtet.

Man macht vermutlich bei den WBD in der Ausführung nur stumpf, was auf dem Zettel steht, denkt dabei aber nicht nach. Handelt also zumindest grob fahrlässig, weil es ganz sicher nicht zulässig ist, Sichtbeziehungen zwischen Verkehrsteilnehmenden zu behindern bzw. Verkehrszeichen unkenntlich zu machen.

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PKW heizen unsere Stadt auf! – #Autokorrektur #Klimaschutz #Duisburg

Duisburg ist extrem aufgeheizt und durch die Klimakrise wird solche Hitze noch zunehmen.

Autos und Parkplätze stellten hier ein enormes Problem dar. Größer noch, als ich erwartet habe. So schreibt der VCÖ:

Parkende Autos heizen sich nicht nur innen massiv auf, sondern auch außen, unterhalb der abgestellten Autos bildet sich ein Wärmepolster. In der Nacht wird diese Wärme an die Umgebung abgegeben, es kühlt dadurch zu wenig ab

Dass heißt, dass KFZ nicht nur wertvollen Raum in der Stadt besetzen, sondern zudem auch noch dafür sorgen, dass man wegen Hitze nicht so gut schläft.

Und Hitze ist nicht ohne, denn diese tötet Menschen.

Im Endeffekt ist die Nutzung des öffentlichen Raumes also nicht nur gefährlich, sondern sogar tödlich, wie der VCÖ ausführt:

Wenn im Straßenraum parkenden Autos mehr Platz gegeben wird als kühlenden Grünflächen und Bäumen, dann ist das in Zeiten der Klimakrise eine Gesundheitsgefahr für die Menschen. Während parkende Autos die Umgebung aufheizen, kühlen Grünflächen sie ab. Zudem können sie Regenwasser speichern und sorgen durch die Verdunstung zusätzlich für Abkühlung.

Duisburg ist echt heiß und wird durch die Fehlentscheidungen von SPD und CDU noch heißer.

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Verkehrsinzidenz an Toten und Verletzten – #Corona

Wie ist eigentlich die Verkehrsinzidenz an Toten und Verletzten durch Verkehrsunfälle?

Bei Corona hat sich bekanntlich eine Größe etabliert, die sogenannte Inzidenz bezogen auf 100 000 Menschen. Interessant wäre ja, wie diese für Verkehrstote und Verletzte aussieht. Zu Verkehrsverletzten zähle ich natürlich indirekte Erkrankungen durch Lärm, Abgase usw., die vom Verkehr ausgehen.

Aber eigentlich müsste man sogar bei Umweltverschmutzung schauen, wie viele Tote etwas bedeutet. Ich mein, wenn man für ein Kraftwerk der Meinung ist, dass ein Ausstoß x zulässig ist, stehen dem Y Tote gegenüber. Die zwar nur einen geringen Anteil ausmachen und wo viele Quellen zusammenspielen. Aber Tot ist nun einmal tot. Egal ob es nun die Kollision mit einem Auto war die Schadstoff von Millionen von Auspüffen. Für die Wirkung macht das keinen Unterschied.

Und genau dies müsste man eigentlich täglich vor Augen führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit leiden und sterben jeden Tag viel Menschen an der Umwelt.

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#Raserpartei FDP im Einsatz für Porsche – #FinanziertDurchPorsche #Tankrabatt #Porscheminister #Tempolimit #PorscheGate

So langsam sehe ich klarer. Wie an verschiedenen Stellen berichtet wurde, ist Lindner scheinbar ein Handlanger von Porsche, der nicht die Interessen der Allgemeinheit wahrt, sondern die Einzelinteressen einer Firma. Wäre ja nicht das erste Mal, dass FDP für Lobbykratie stünde.

Wenn nun aber Porscheminister Lindner, im Dienste von Porsche steht, ergeben sich daraus logische Folgerungen. Wichtig für schnelle Autos, wie Porsche ist, dass man diese voll ausfahren kann. Das heißt ein Tempolimit wäre ganz schlimm. Rein „zufällig“ leistet die FDP einen irrationalen Widerstand gegen ein Tempolimit. So durch Porschegate wird doch schon viel klarer, warum die FDP so scheinbar irrational gegen ein Tempolimit ist. Es heißt ja nicht ohne Grund immer, wer bezahlt, bestimmt die Musik. Ist für Porscherfahrer natürlich essentiell, dass die Tankrechnung nicht zu hoch wird und kein Tempolimit die Raserei auf der Autobahn behindert. Sonst bringt die Potenzprothese ja nichts.

Und beim Thema Tankrechnung wäre man dann ja natürlich beim Tankrabatt angekommen, der für die Bevölkerung, wie vorhergesagt nichts gebracht hat, aber sicherlich wird es arme Porschefahrer davor bewahrt haben, dass sie in den Schuldenturm mussten.

Wobei, wenn ich so darüber nachdenke, vielleicht steht die Abkürzung FDP in Wirklichkeit für: Finanziert Durch Porsche.

Demokratie leidet darunter, wenn Menschen im politischen Bereich dies nicht für das Gemeinwohl tun, sondern aus Eigennutz. Solches Verhalten, welches nicht am Allgemeinwohl orientiert ist, sorgt für Politikverdrossenheit. Die Menschen sind schließlich nicht dumm oder schlecht informiert. Wir merken es, wenn wir belogen werden. Und wenn man eh kein Vertrauen in ein System hat, warum sollte man dann noch wählen. Wird man eh nur belogen.

Mehr Pragmatismus, mehr Ehrlichkeit und klare Worte, wären gut für die Demokratie. Die FDP fährt dagegen die Demokratie mit Vollgas gegen die Wand.

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