Folgendes Schreiben schickte ich wegen dem Entwurf der Drucksache 22-0651 ans Verkehrsministerium NRW.
Guten Tag,
ich wende mich ans Verkehrsministerium NRW, weil DS 22-0651 ( https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20098013 ) erkennen lässt, dass man entgegen dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz – FaNaG) ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=47228&aufgehoben=N ) nicht auf eine Gleichberechtigung aller Verkehrsträger setzt.
Man hat zudem auch gegen § 24 (Sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung bei Baumaßnahmen) verstoßen:
„Während der Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum haben die Träger der Straßenbaulast grundsätzlich eine sichere und möglichst barrierefreie Rad- und Fußverkehrsführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen. Sofern Rad- und Fußverkehrsanlagen vollständig gesperrt werden müssen, ist zu prüfen, ob der Rad- und Fußverkehr unter Ausnutzung der Restbreite der Fahrbahn auf dieser geführt werden kann. Ist dies nicht möglich, ist zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Bedingungen sinnvoll ist, für den motorisierten Verkehr eine Umleitungsstrecke einzurichten, um dem Rad- und Fußverkehr die Breite der Fahrbahn anbieten zu können. Bei Bedarf ist eine geeignete Umleitungsstrecke auszuschildern.“
Konkret geht es hier um das Verkehrszeichen 254, was willkürlich für die Straße unter der aktuellen und zukünftigen A40-Brücke in Duisburg Homberg aufgestellt wurde.
Auf Nachfrage konnte kein Beleg für eine Gefährdung geliefert werden, welche diese Maßnahmen begründet.
https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsgefahrdungsbeurteilung-a40-brucke-duisburg-homberg/
Man hat also offensichtlich ohne Begründung eine Sperrung für Verkehrsteilnehmende angeordnet, wegen einer angeblichen Gefährdung. Was mich zu einem Antrag nach § 24 GO NRW bzw. StVO § 45 führte, Letzter ist innerhalb einer Frist von drei Monaten zu bescheiden.
Der GO § 24 Antrag soll offensichtlich beantwortet werde, aber einen rechtsmittelfähigen Bescheid gewährt man mir als Betroffenen nicht.
Man beschreibt in der Antwort, dass man den Radverkehr von der einen Seiten in den Gegenverkehr umgeleitet habe. Ein Rad- und Gehweg, der direkt neben der Straße ist, wodurch Gehende und Radfahrende bei Gegenverkehr an den Rand gedrängt werden. Dort wird mit Sicherheit der Mindestabstand nicht eingehalten.
Grundlos wird die wesentliche sicherer Straßennutzung untersagt, stattdessen ist man von der Brücke kommend zu einem deutlichen Umweg gezwungen. Es wird behauptet, dass es Verkehrssicherheitsgründe gäbe, diese werden aber natürlich nicht dezidiert dargelegt.
„Seinerzeit wurde diese direkte Fahrbeziehung einvernehmlich zwischen der Stadt Duisburg, Straßen NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen einer Verkehrsbesprechung aus Verkehrssicherheitsgründen untersagt.“
Man hat also in einer Besprechung einfach mal so festgelegt, dass eine Gefährdung bestünde. Ist natürlich auch viel bequemer, wenn der Radverkehr den KFZ-Verkehr nicht ausbremst.
Angeblich hat man dies nun erneut besprochen, aber scheinbar ohne die Bezirksregierung:
„Eine maßgebliche Rolle spielt die Baustelle unterhalb der Brücke sowie die zur Andienung der Baustelle erforderlichen Baustelleausfahrten. Um Gefahren durch ein- und ausfahrende
LKW zu reduzieren, wurden neben dem Verbot des Radverkehrs eine
fahrtrichtungsbezogene Regelungen für die Baustellenandienung ausgesprochen. Somit erfolgte hier keine einseitige Reglementierung gegenüber dem Radverkehr, sondern auch eine Beschränkung gegenüber anderen Verkehrsarten. Hierbei stand immer der sichere und dennoch zumutbare Verkehrsablauf unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit im Vordergrund.“
Also eine Baustellenausfahrt stellt angeblich nur eine Gefährdung für Radfahrende dar? Wenn LKW-Fahrende aufpassen, dann ergibt sich keine Gefährdung. Wenn sie nicht aufpassen, besteht eine Gefährdung für Radfahrende und KFZ-Fahrende ebenso. Für diese hat man aber nicht gesperrt.
Gemäß StVO gilt bei Ausfahrten entsprechende Rücksicht und Vorsicht. Und geht es nicht anders müsste man an der Stelle halt eine Ausfahrtampel, einen Spiegel oder was auch immer einrichten, es gibt ausreichend Maßnahmen, die weniger schwer wiegen als ein Fahrverbot für Radfahrende.
Eine fundierte Beurteilung der Gefährdungen, welche angeblich für Radfahrende bestehen soll, aber für Autofahrende offensichtlich nicht, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen. Vermutlich wurde hier auch keine ausführliche Beurteilung durchgeführt, sondern der Radverkehr stört einfach und bremst den übrigen Verkehr aus, weshalb man diesen, entgegen der StVO, von der Straße haben will, selbst wenn dies Umwege bedeutet.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es bei Fahrverboten für LKW im Stadtgebiet von Duisburg regelmäßig heißt, dass an Fahrverbote für LKW sehr hohe Hürden gestellt würden. Man hat für die Begründung warum das zum Beispiel auf Jägerstraße und Flutweg nicht ging sogar eine unvollständige Verkehrszählung (nur PKW und LKW) durchgeführt und wie üblich darauf verwiesen, dass es dort keinen Unfallschwerpunkt gäbe. (siehe z. B. DS 21-0297 https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20090808 )
Dies zieht sich durch alle Antworten der Verwaltung, wenn es um Einschränkungen für LKW-Verkehr geht, der auf dem schmalen Flutweg und auf der Jägerstraße klar belegbar den Radverkehr bedroht. Auf der Jägerstraße fahren z. B. regelmäßig LKW über den Radweg, weil sie dem Gegenverkehr ausweichen. Fahrverbote gibt es dort nicht, obwohl erkennbar ist, dass Maßnahmen unverzüglich zu treffen sind.
Ich könnte natürlich noch viele weitere Beispiel aufführen, und bei Bedarf mache ich das gerne. Aber die Mail wird sicherlich auch so schon lang genug sein.
Es ist erkennbar, dass bei LKW-Verkehr mit einem anderen Maßstab gemessen wird, als bei Radverkehr. Da ordnet man eine Sperrung an, obwohl nach Recht und Rechtsprechung immer das mildeste Mittel zu wählen ist, wenn man eine Sperrung nach § 45 StVO verhängt. Das gilt sowohl für Radverkehr, wie auch LKW-Verkehr.
Einschränkungen und verwirrende Verkehrsführungen für Radfahrende sind in Duisburg Standard, insbesondere bei Baustellen. Es werden ja sogar sichere Wege vollständig gesperrt (z. B. Grüner Ring, Rheinpark Hochfeld). Im grünen Ring hat man den Weg sogar wegen einer Baustellenzufahrt gesperrt, obwohl direkt vor der Baustelle eine Straße vorbeiführt.
Es steht außer Frage, dass realen Gefährdungen zu begegnen ist, dann darf man allerdings nicht einfach ein Schild aufstellen und behaupten es gäbe eine Gefährdung, man muss dies schon gründlich analysieren und dann klar darlegen, welche Gefährdungen im Einzelnen bestehen, wie man diesen begegnen könnte und warum man sich dann für bestimmte Maßnahmen entschieden hat. Schilder wegen einer unbelegten Behauptung aufzustellen kann und darf nicht zulässig sein. Das ist behördliche Willkür einen derartigen Verwaltungsakt aufzustellen.
Mit derartiger Ungleichbehandlung muss endlich Schluss sein. Für Fahrradverkehr gelten die gleichen Hürden, wie für LKW-Verkehr und vor einer Sperrung sind andere Methoden zu probieren, zumal zu Stoßzeiten der Verkehr dort eh nur in Schrittgeschwindigkeit ist.
An der A40 geht es offensichtlich nicht um eine Gefährdung, sondern darum, dass der Fahrradverkehr den anderen Verkehr nicht ausbremsen soll. Dabei ist das nach StVO kein zulässiger Grund für Sperrungen. Insbesondere dann nicht wenn mildere Mittel wie Geschwindigkeitsreduzierung, Ausfahrtspiegel und andere Optionen möglich sind.
Mir ist bewusst, dass dies jetzt viel Text ist, allerdings kann man dies nur im Zusammenhang sehen.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Liieber Ulrich, ich bewundere dein Engagement in Sachen Gerechtigkeit, insbesondere, wenn es um die Gleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern geht. Ich hoffe nur, dass du bei dem ganzen Stress weißt, dass die Mauern, gegen die du dich stemmst, dich auch erdrücken können. Als Lehrer habe ich das erlebt.
Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg bei deinen Unternehmungen.
Keine Sorge, so stressig ist das für mich nicht, außerdem sehe ich das Ganze im größeren Zusammenhang. Arbeite selbst in einer Verwaltung und weiß, dass nicht alles von jetzt auf Gleich geht, aber wenn man nicht anfängt ändert sich nie etwas.
Pingback: #Duisburg: rechtswidriges Verkehrszeichen 254 bei Baustellen – #Autokorrektur #Verkehrswende #Fahrrad | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg
Pingback: Baustellen in Duisburg sind echt undurchdacht – #Verkehrswende | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg
Pingback: #Duisburg: #Protestradeln statt #Stadtradeln? – #SPD #CDU #Fahrrad | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg