Unsoziale Grundsteuer in NRW

NRW ist definitiv nicht gut auf die Grundsteuerreform vorbereitet. Und eigentlich ist es sogar noch schlimmer.

Das fängt an bei der sexistischen Adressierung analog zum Zensus. Da werden bei Eigentum von zwei Personen (m/w) jeweils nur die Männer angeschrieben. Obwohl beide Personen im Grundbuch stehen. Scheinbar hat man hier jeweils die erste Person in den übermittelten Daten angeschrieben.

Auch andere Eintragungen aus dem Grundbuch wurden nicht richtig übernommen. Wenn zum Eigentum mehrere Flurstücke gehören, welche teilweise auch unterschiedlichen Parteien gehören (Gemeinschaftsgrundstück) so wurde die anteilige Aufteilung nicht richtig übernommen und dann steht im Anschreiben noch, dass man andere informieren soll. Etwa auch wenn es sehr viele gibt, denen ein Anteil gehört? Da will sich eine Behörde offensichtlich saubere Arbeit sparen. Dies unsaubere Arbeit wird noch für viel Ärger sorgen, wenn plötzlich viele einen kleinen Anteil so besteuert bekommen, als würde dieser vollständiges Eigentum sein.

Weiterhin auffällig ist, dass man sowohl Verkehrsfläche, Grünfläche, wie auch bebaute Fläche mit dem gleichen Wert pro m² beaufschlagt hat. Ein kleines Haus mit viel Garten zahlt so mehr, als ein großes Haus mit wenig Grundfläche. Das ist keine faire Verteilung, sondern eher ein Klagegrund. Vor allen Dingen ist das ziemlich unsozial. Eine derartige Grundsteuer darf sich nicht nur an der reinen Fläche orientieren, sondern muss die Nutzung berücksichtigen. So ist eine Grünfläche gut für die Allgemeinheit uns muss weniger besteuert werden, als etwa eine Parkfläche oder gar eine Fläche mit Wohnbebauung. Noch heftiger würde die Differenz, wenn man Grabeland genauso einstuft, wie ein Grundstück mit Villa. Der derzeitige Ansatz ist extrem unsozial. Es werden eher reichere Menschen entlastet.

Soweit ich das verstanden habe kann man auch nur elektronisch über Elster melden. Dies ist nicht zulässig, da man elektronische Kommunikation nicht voraussetzen darf. Gerade ältere Menschen wären hier dann auf Hilfe angewiesen, bei Steuerberatenden dann sogar gegen Bezahlung. Also ebenfalls unsozial. Behördliche Bequemlichkeit ist kein Grund für unsoziale Verfahren, die technische Fähigkeiten voraussetzen.

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