#Duisburg: Meine Anmerkungen zum Haushalt und zum „Spar“konzept

Ohne das Amtsblatt, wo bekanntlich nur wenige reingucken, hätte man diese Beteiligung nicht mitbekommen. Die Angaben im Amtsblatt sind unzureichend. In Medien wurde nicht für Beteiligung geworben, es gab keine Pressinformation dazu und auf der Homepage musste ich erst suchen. Das alles sagt für mich, bloß keine Beteiligung. Man erfüllt wohl nur formell die rechtlichen Vorgaben, will aber nicht wirklich eine Beteiligung.

Das Dokument für die Bezirksvertretungen ist unvollständig, wie nachfolgende Auszüge belegen.

Produkt 019601 Politische Gremien Rheinhausen S. 257
Es fehlen Einheiten. Es gab auch keine einfach auffindbare Erläuterung.
Warum 2026 die Produktkosten je Einwohner bei nur 0,32 (was auch immer) liegen, aber sowohl danach, wie auch davor höher sein sollen, erschließt sich nicht.

Produkt 120106 Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen (Rheinhausen) S. 270
„Ziele
– Erhaltung und Optimierung der Verkehrsinfrastruktureinrichtungen unter Beachtung der Verkehrsnachfrage inklusive Optimierung der Radverkehrsanlagen“

Demnach ist eine Optimierung für Fußverkehr oft auf rechtswidrig zugeparkten Gehwegen nicht vorgesehen, stattdessen müllt man die Gehweg noch voll mit Ladesäulen und anderen Dingen, welche die nutzbare Breite einschränken auf unter die notwendigen 2,5 m.

Dass dafür in den nächsten Jahren auf S. 271 gar kein Geld vorgesehen ist heißt dann wohl, dass man in Rheinhausen nichts verbessern will.

Danach kommen dann doch Maßnahmen,

Die Maßnahme 120106.5048 Logport-Rheinhausen ist nicht nachvollziehbar, das Duisport die Rechnung zahlen sollte. Allein aus Kostengründen muss der Logistik-LKW-Verkehr auf das LKW-Routennetz beschränkt werden, mal völlig davon abgesehen, dass für die Sicherheit von Rad- und Fußverkehr nur der Anliegerverkehr zu Supermärkten usw. zulässig sein darf. Alles andere ist in einer Stadt mit derartig hohen LKW-Anteil, wie Duisburg ein Verstoß gegen die StVO. Aber stattdessen bezahlt man lieber weiter für die Folgekosten von LKW-Verkehr mit Menschenleben und hohen Kosten für den Straßenunterhalt.

Produkt 029601 Bürger Service Rheinhausen S. 277
Es fehlen wieder Einheiten. Etwa welche Einheit der Kostendeckungsgrad hat.
Auch die Schwankungen im Kostendeckungsgrad sind nicht schlüssig ohne Erläuterung.

Produkt 120106 Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen S. 290
Auch nicht nachvollziehbar

Maßnahme 130105.1008 Erneuerung/Umgestaltung Toeppersee
Mir erschließt sich nicht, warum so viel Geld in den Toeppersee gesteckt wird und was sich konkret hinter:
„Grunderneuerung der Grünflächeninfrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung.“
verbirgt

Maßnahme 130105.1025 Entwicklung Haldenlandschaft Rheinhausen
„Sanierung und Neubau von Wegen und Bankplätzen“
Auch hier ist unklar um was es geht. Welche Haldenlandschaft?

Maßnahme 120106.4563 4294-001 Gaterweg Ersatzneubau 2028-2031
„Durch die Nachrechnung der Brücke wurde eine Restnutzungszeit von nunmehr ca. 8 Jahren attestiert. Herstellung eines Ersatzbauwerks für das abgängige Brückenbauwerk. Anbindung des Logistikstandorts Logport I an die L 473n als Teil der Logistikdiagonale.“
Da wird sehr viel Geld für LKW-Verkehr ausgegeben, während LKW-Verkehr viele Straßen in Duisburg beschädigt obwohl es extra dafür Routen gibt. Schon aus finanziellen Gründen muss der LKW-Verkehr von und zum Logport in die dafür vorgesehenen Bahnen gelenkt werden, statt alle Straßen in Duisburg beschädigen zu lassen.

Maßnahme 120401.4914 Straßenbahnanbindung Rheinhausen
Das Geld für das Vorhaben sollte besser in eine Schnellbusverbindung von Rheinhausen Markt gesteckt werden, damit wäre allen mehr geholfen. Einfach mal darauf achten, wo die meisten Personen umsteigen und schnell steht fest Hochemmerich, Pauluskirche 903, Karl-Jarres-Str U79 und Hauptbahnhof. Da wollen die meisten Menschen hin und beim Pendeln möglichst schnell. Einfach je 2 920 und 921 streichen und dafür 4 Schnellbusse, würde den ÖPNV ohne Extrakosten voranbringen und schon jetzt einen größeren Mehrwert bringen als eine Straßenbahn in vielen Jahren, welche den Verkehr nicht wirklich verbessert. ÖPNV braucht zu lange, genau deshalb machen Schnellbusse zur Verknüpfung Sinn.
Und eine Straßenbahn nur wegen Fördermittel zu bauen, macht keinen Sinn, weil dann die Folgekosten nicht abgedeckt sind.

Personal kann nur einmal arbeiten und doppelt so viele Projekte in der gleichen Zeit. Die vielen geplanten Projekte verhindern den Weiterbau des Radschnellweg. Wenngleich ein Haushalt nur Geld aufführt, müsste zum besseren Verständnis bei jedem Projekt auch stehen, wie viele Arbeitsstunden dieses benötigt, um zu sehen, ob das mit den vielen anderen Vorhaben überhaupt machbar ist und ob das Personal ausreicht. Der Stundenaufwand fehlt und macht die Verknüpfung zum Personalbedarf nicht nachvollziehbar.

Es werden zu viele Kredite aufgenommen.

In Hinblick auf die Grundsteuer will man die Bevölkerung weiterhin mehr ausbeuten und die Wirtschaft schonen. Damit wir Wohnen teuer.

Die „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ soll deutlich sinken, was nicht nachvollziehbar ist. Entweder steckt man weniger in den Unterhalt, was zu hohen Folgekosten führt oder zu einem Sanierungsstau, wie dieser an vielen Stellen in Deutschland ist. Auch an etlichen anderen Stellen will die Verwaltung/Politik einsparen.

Warum Sozialtransferaufwendungen sinken sollten ist nicht schlüssig erklärbar. Es werden immer mehr Menschen alt und brauchen Unterstützung. Warum die Stadt da nicht endlich mal rechtlich vorgeht, statt immer nur zu jammern erschließt sich mir nicht.

Die Werte für Zinsen sind nicht plausibel, wenn man nicht weiß, wie der Zins sich entwickelt, ist auch keine Prognose möglich.

Für die Brücke der Solidarität sind je 9,0 Mio. EUR in 2027 und 2028 veranschlagt. Wenngleich die Planung jetzt bereits starten muss stellt sich die Frage, wofür diese hohen Summen benötigt werden.

Warum die Allgemeinheit 20 Mio€ für ein Stadiondach bezahlen soll kann ich auch nicht verstehen, zumal das Stadion nicht richtig ausgelastet ist. Ich wüsste nicht, dass dort schon einmal Konzerte oder andere Veranstaltungen waren, welche die Kosten decken.

Es wird zu viel Geld für Städtepartnerschaften und Jubiläen, sowie Medienarbeit ausgegeben. Das was geleistet wird ist unzureichend. So werden Pressemeldungen verfasst, die von einer Vollsperrung erzählen, obwohl Rad- und Fußverkehr weiterhin durchkommt, wobei auch hier die Unwahrheit verbreitet wird. Hier müsste einiges hinterfragt werden.

Man gibt eine Millionen jährlich für Bürgerdialog aus, davon merkt man allerdings nicht wirklich was, zumal selbst diese Beteiligung am Haushalt auf der Homepage versteckt wurde.

2,5 Mio€ für Produkt 010501 Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen jährlich, wobei sich auch hier die Frage stellt was davon notwendig ist. So könnte der Paternoster im Rathaus stillgelegt werden, würde zugleich auch Energie sparen. Es stellt sich eh die Frage, ob der überhaupt noch betrieben werden darf. Hier müssten die Ausgaben mal dezidiert hinterfragt werden. Mit Produkt 010504 Übertragene Prüfungen, Beratung und Sonderprüfaufträge kommen noch weitere 1,5-2 Mio€ jährlich hinzu.

In „Produkt 012210 Steuerung / Koordination von Verwaltungsaufgaben/ Politische Gremien“ sind die Kosten für die Erstattung von Fahrkosten enthalten, die aus meiner Sicht durch das Deutschlandticket ersetzt werden sollten. Dann können 1. die Parkflächen wirtschaftlich genutzt werden und zweitens wird der ÖPNV unterstützt. Das Geld fließt dadurch der Stadt zu und nicht Tankstellen. Aber ich vermute die Politik wird auf Privilegien bestehen. Alternativ könnte auch einfach die Entschädigung für die Nutzung von KFZ gestrichen werden, um ein Zeichen für Klimaschutz zu setzen.

Für die einzelne Bezirke sind angebliche Betreuungen von Vereinen angegeben, allerdings wird nicht aufgeführt welche Vereine betreut werden. Auch bleibt offen wie die Betreuung aussieht. Für Rheinhausen stehen 140 Vereine, aber stimmen die Zahlen noch?

Beim „Produkt 120702 ÖPNV-Pauschale“ stellt sich mir die Frage, warum dies Kosten verursacht. Das Geld muss doch einfach nur an die DVG weitergeleitet werden. Die Produktkosten je Einwohner machen hier keinen Sinn. Und auch nicht warum das Geld im Haushalt landet und nicht beim ÖPNV. Erst Recht nicht, wenn dort steht: „Die Mittel werden für die von der Stadt an den ZV VRR zu zahlenden Umlagen (vgl. Produkt 150419) verwendet (DS 14-0951).“ Dann sind hier keine Kosten.

Beim „Produkt 150419 Versorgung und Verkehr“ steht: „Gegenstand des Produktes ist die Abwicklung von Zuschüssen für die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) und die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG). Ab 2020 fließen öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte des Kreises Wesel aufgrund der öffentlich-rechtlichen Delegationsvereinbarung (Rat 27.11.2017, DS 17-0644/2). Rechtsgrundlagen: Gesellschaftervertrag, Ratsbeschlüsse“
sollen dieses Jahr 35 Millionen Euro und die nächsten Jahre je 70 Millionen Euro fließen. Gleichzeitig soll DVV Geld an die Stadt Duisburg überweisen. Das ist doch völliger Unsinn Gelder hin und her zu überweisen. Einfach miteinander verrechnen und nicht unnötig Geld überweisen.

Mit VRR und DVG betreibt man Doppelstrukturen, die so keinen Sinn machen und das Produkt ÖPNV verschlechtern.

Bei Produkt 150421 Übrige Beteiligungen macht die Beteiligung im „Verband kommunaler RWE-Aktionäre“ keinen Sinn, da m. W. die Stadt Duisburg keine RWE-Aktien mehr hat und wenn doch diese zügig verkaufen sollte,

Die starken Schwankungen bei den Grundstückszahlen in „Produkt 011904 Steuern und sonstige Abgaben“ sind nicht plausibel. Und ist nicht plausibel warum man von mehr Gewerbebetrieben 2027ff ausgeht, obwohl die Tendenz eine andere ist.

Beim Produkt 021404 Politische Wahlen, Abwicklung plebiszitärer Elemente, sonstige Wahlen ist nicht schlüssig, warum dort jährlich Kosten angesetzt werden, obwohl nicht jährlich Wahlen sind.

Wenn bei „Produkt 030100 Schülerplätze produktübergreifend“ derartig hohe Einnahmen stehen, gegenüber moderaten Ausgaben, stellt sich mir die Frage, warum die Schulen in einem derartig schlechten Zustand sind. Bei „Produkt 030101 Schülerplätze an Grundschulen“ sind die Zahlen ebenfalls nicht schlüssig.

Beim Punkt „Für die Schülerunfallversicherung fallen 1,7 Mio. € p.a. an.“ sei anzumerken, dass die Stadt Duisburg viel viel zu wenig für sichere Schuldwege tut. Und da es hier nur um eine Schulform geht, aber es auch Hinweise an anderen Stellen auf Unfallversicherungskosten gibt, stellt sich die Frage, wie hoch die Gesamtkosten sind. Die vielen „Unfälle“ und die mangelhafte Prävention dürfte wohl der Grund sein für hohe Versicherungsbeiträge. Schon Überholverbot für Radverkehr und die anderen Maßnahmen, welche die neue StVO zulässt im Umfeld von Schulen dürften diese Kosten senken. Auch LKW-Fahrverbote für Logportverkehre durch Schulbereiche hätten hier einen kostensenkenden Effekt.

Nachfolgend die aufgeführten Informationen.

Produkt 030101 Schülerplätze an Grundschulen
=> Für die Schülerunfallversicherung fallen 1,7 Mio. € p.a. an.
~ 21000 Beschulte
Produkt 030102 Schülerplätze an Hauptschulen
=> Außerdem werden Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung, […] in diesem Produkt veranschlagt.
~ 200-300 Beschulte
Produkt 030103 Schülerplätze an Realschulen
=> Außerdem werden Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung, […] in diesem Produkt veranschlagt.
~ 3000 Beschulte
Produkt 030104 Schülerplätze an Gymnasien
=> Außerdem werden Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung, […] in diesem Produkt veranschlagt.
=> Für die Schülerunfallversicherung fallen 0,7 Mio. € p.a. an.
~ 10000 Beschulte
Produkt 030105 Schülerplätze an Gesamtschulen
=> Außerdem werden Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung, […] in diesem Produkt veranschlagt.
=> Für die Schülerunfallversicherung fallen 1,2 Mio. € p.a. an.
~ 18000 Beschulte
Produkt 030106 Schülerplätze an Förderschulen
=> Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung, […] in diesem Produkt veranschlagt.
~ 3000 Beschulte
Produkt 030107 Schülerplätze an Berufs- und Weiterbildungskollegs
=> Außerdem werden Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung […] in diesem Produkt veranschlagt.
=> Für die Schülerunfallversicherung fallen 0,8 Mio. € p.a. an.
~ 15000 Beschulte
Produkt 030111 Schülerplätze an Sekundarschulen
=> Außerdem werden Aufwendungen für die Schülerunfallversicherung, […] in diesem Produkt veranschlagt.
~ 1600 Beschulte

Ein Zusammenhang zwischen Alter und Anzahl der Beschulten scheint zu bestehen. Es stellt sich hier natürlich sofort die Frage, ob und wie die Stadt Duisburg die Kosten senken kann. Mehr Verkehrssicherheit könnte sich hier bezahlt machen, alleine wenn ich schon an den Flutweg in Rheinhausen denken, der für Beschulte sehr gefährlich ist. Dann überall LKW-Duisport-Verkehr der im Transit immer wieder rechts abbiegt und damit Rad- und Fußverkehr gefährdet.

Das heißt hier könnte Unfallprävention die Kosten für die Stadt senken. Und da Sicherheit und Gesundheit Gründe sind Verkehrszeichen anzuordnen bzw. den Verkehr zu regeln können hiermit problemlos Maßnahmen begründet werden.

Dies ist nur ein Beispiel aus dem Haushalt, bei dem Einsparungen durch Hinterfragen des IST-Zustands möglich sind. Im Prinzip gehört eigentlich alles gründlich auf den Prüfstand.

Produkt 060106 Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Teilweise bis zu 100 Millionen Euro Miese pro Jahr, hier wären Verpflichtungsklage gegenüber der Rechtsquelle angebracht die Kosten vollständig zu übernehmen.

Produkt 060107 Betreuung von Kindern in Tagespflege
Hier kommen noch jährlich 20 Millionen Euro pro Jahr an Verlusten zu. Auch hier wäre eine Verpflichtungsklage angebracht, da hierüber sichergestellt werden kann, dass die beauftragten Leistungen auch bezahlt werden.

Zudem fehlt bei beiden Punkten eine Kosten-Nutzen-Betrachtung. Also ob die Kinder in ihren Eigenschaften mit den hohen Summen überhaupt ausreichend gefördert werden.

Produkt 060303 Ambulante Hilfen
Scheinbar geht es hier um Schulsozialarbeit, bei welcher die Kosten auf bis zu 200 Millionen Euro bis 2031 steigen soll. Von derzeit unter 100 Millionen Euro. Es stellt sich die Frage, warum dies alles von der Stadt bezahlt werden soll und natürlich stellt sich ebenso die Frage, ob und was diese Ausgaben konkret für einen Mehrwert für Duisburg bringen werden.
Wenn in den Medien von einem erheblichen Defizit berichtet wird und dieses zufällig mit solchen Ausgaben übereinstimmt oder in diese Richtung deutet, dann stellt sich auch hier die Frage einer Verpflichtungsklage, um die Kosten zu decken. Es kann nicht sein, dass den Kommunen derartige Kosten aufgebürdet werden ohne Kompensation. Bildung für Kinder ist sehr wichtig und die Schulsozialarbeit trägt hier sicherlich dazu bei. Allerdings sind die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich in den Kommunen und die gebildeten ziehen aus Duisburg eher weg, sodass hier auch keine Rendite entsteht, demnach muss es einen Ausgleich geben. Das Gleiche gilt für „Produkt 060304 Tagesgruppen“, wo jährlich etwa 10 Millionen Euro ausgeben werden.

Produkt 060305 Familienpflege für Minderjährige
Hier werden 40-60 Millionen Euro aufgeführt.
Produkt 060306 Hilfe zur Erziehung in Einrichtungen für Minderjährige
Hier werden ca. 100 Millionen Euro aufgeführt.
Produkt 060311 Hilfen für junge Volljährige
Hier werden ca. 27-45 Millionen Euro aufgeführt.
Produkt 060407 Unterhaltsvorschuss
Hier werden ca. 9-16 Millionen Euro aufgeführt. Hier könnte mit deutlich mehr Nachdruck verfolgt und gepfändet werden.

Produkt 050104 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
Hier werden ca. 80-100 Millionen Euro aufgeführt. Würden sich da nicht eigene kommunale Pflegeheime rentieren, damit man nicht auch noch die Gewinn von privatwirtschaftlichen Unternehmen bezahlen muss?

Produkt 050203 Leistungen für Arbeitsuchende
Hier werden ca. 80 Millionen Euro aufgeführt. Die Sozialversicherung kann eigentlich nicht Aufgabe der Kommune sein, weil sonst Kommunen mit vielen Arbeitslosen mehr zahlen, als welche mit wenigen. Demnach müsste es einen Ausgleich geben.
Produkt 050301 Hilfen nach AsylbLG + Produkt 050303 Unterbringung von Asylbewerbern sind gesamtstaatliche Aufgaben und keine kommunalen. Die insgesamt bis zu 50 Millionen Euro jährlich, lassen sich so nicht rechtfertigen. Insbesondere dann nicht, wenn die Hilfe bei der Abschiebung von Ausreisepflichtigen vom Land nicht angenommen.

Warum wird bei „Produkt 012001 Sicherheitstechnische Betreuung“ nicht auch die Verkehrssicherheit aufgehangen? Dort würde dies viel mehr Sinn machen, da dort auch die Expertise für Prävention sitzt.

Warum steht bei „Produkt 012001 Sicherheitstechnische Betreuung“ „Fremdleistungen für die Beauftragung von Elektroprüfungen“ wenn die DGUV-3-Pürfung auch durch entsprechend qualifiziertes Personal intern durchgeführt werden könnte?

Bei „Produkt 013103 IT-Strategie, IT-Einkauf, IT-Steuerung und IT-Sicherheit“ würde die Umstellung auf Open Source, wie Linux erhebliche Einsparungen generieren. Denn wenn ich Lese:
„Der Ansatz setzt sich aus Aufwendungen zur Bereitstellung und zum Betrieb der IT-Umgebung für die Stadt Duisburg (5,2 Mio. € / 5,3 Mio. €), die im Wesentlichen auf Microsoft 365 Produkte entfallen, sowie Lizenzkosten zum Betrieb des SAP-Systems (1,4 Mio. € / 1,4 Mio. €) zusammen.“
würde eine Umstellung zwar einmalig leichte Mehrkosten generieren langfristig aber sehr viel Geld einsparen und die IT auch sicherer und unabhängiger von ausländischen Regimen machen. Zudem würde zugleich auch die IT-Sicherheit verbessert. Von einer Sparmaßnahme Software habe ich nichts gelesen. Zumal dies ja nach und nach umgestellt werden kann. Je nach Komplexität und Grad der Vernetzung fängt man in den einfachen Bereichen an. Einsparungen würde es auf jeden Fall geben und eine diversere IT ist zugleich auch robuster gegen äußere Angriffe. Damit würde kritische Infrastruktur zu der auch die Funktionsfähigkeit der Kommunen gehört gestärkt. Das Amt für „Amt für Innovation, Digitalisierung und Zentrale Services“ scheint das mit Innovation wohl nicht so ganz verstanden zu haben. Innovation ist ganz sicher nicht weiterhin Microsoft zu nutzen.
Auch
„Der Mehraufwand für die Planjahre 2026 auf 2027 ist auf das Upgrade von Microsoft E3 Lizenzen auf die nächsthöhere Stufe E5 […] zurückzuführen.“
spricht für einen Umstieg. Zumal die Folgejahre noch höhere Kosten vorsehen.

Bei kann „Produkt 013303 Post“ kann ich nur sagen, dass auch hier viel Geld eingespart werden könnte. So kommen Antworten von der Stadt noch immer viel zu oft per Brief, obwohl dies sowohl per Email ginge, wie auch per beBPO über welches die Stadt Duisburg verfügt. Scheinbar sind hier die internen Abläufe zu komplex, sodass der Brief oft einfacher und bequemer ist. An einigen Stellen ist hier bereits Modernisierung zu erkennen. Etwa bei Ausweisen, aber auch an anderen Stellen müsste hinterfragt werden, ob das per Brief sein muss.

Das „Produkt 011012 Personalvermittlung (ehem. P-strukturdaten)“, was angeblich dem „Einsatz und Vermittlung von Fachkräften in der Stadtverwaltung Duisburg“ dienen soll mit dem Ziel:
„Wirtschaftlicher und effizienter Einsatz von Fachkräften zur optimalen und kostengünstigen Aufgabenerledigung innerhalb der Stadtverwaltung Duisburg“
soll jährlich 4-6 Millionen Euro kosten.
Wie Effizient ist eine interne Personalvermittlung, die so viel Geld kostet? Und es wird auch nicht wirklich erläutert, wofür das Geld ausgegeben wird. Da wäre es eventuell sogar sinnvoller die Beschäftigten etwas Zeit zum Nichtstun zugeben, als so viel Geld auszugeben ohne dargelegten Nutzen.

Auch bei „Produkt 011013 Zentrale Personaldienste“ stellen sich Fragen:
„Die Erledigung aller Aufgaben der Stadt Duisburg, die im Zusammenhang mit der Berechnung und Auszahlung von Entgelten der Beschäftigten, Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen entstehen. Betreuung und Weiterentwicklung der elektronischen Zeitwirtschaft Begleitung von Digitalisierungsprojekten im Personalwesen Personalkostencontrolling“
Die Kosten sind mit jährlich 4-5 Millionen Euro veranschlagt. Die Berechnung und Auszahlung von Entgelten kann vollständig elektronisch erfolgen. Und auch die anderen Punkte ergeben nicht schlüssig warum hier so viel Geld ausgegeben wird.

Beim „Produkt 014410 Auszubildende“ mit jährlichen Kosten von 5-9 Millionen Euro stellt sich mir die Frage, wie viel Personal wird davon übernommen. Mit welchen Ziel wird ausgebildet? Bleiben die Auszubildenden bei der Stadt oder gehen die woanders hin? Gerade bei so hohen Ausgaben ist aus meiner Sicht ein Abgleich von Kosten und Nutzen durchzuführen.

Warum kostet „Produkt 010401 Personalvertretung“ 2-3 Millionen Euro jährlich? Sind das die reinen Personalkosten von freigestelltem Personal? Die Beschreibung:
„Aufwendungen für die jährliche Personalversammlung und Schwerbehindertenvertretungsversammlung und für Büro- und Geschäftsausstattung, BGA Festwerte u. a..“
ist nicht schlüssig. Die Versammlungen können in kommunalen Einrichtungen durchgeführt werden, womit hierfür gar keine Kosten anfallen. Oder wird hier Catering in der Mercatorhalle aufgefahren, statt einfach eine Schulaula zu nehmen? Mir kommen diese Ausgaben jedenfalls suspekt vor.

Die Einnahmen in 2027 bei „Produkt 090210 Stadtentwicklung Hochfeld – IGA 2027“ sind in meinen Augen illusorisch. Von Rheinhausen ist ein Zugang umständlich und zudem zu teuer. Mich interessieren die anderen Standorte nicht und ich könnte diese auch gar am gleichen Tag erreichen. Wegen dem Umbau des Hauptbahnhofs gibt es z. B. keine direkte Anbindung nach Gelsenkirchen, da der RB33 auch 2027 wohl in Hochfeld Süd enden wird. Der Radschnellweg ist nicht fertig und ein Verkehrskonzept fehlt, das heißt es wird Parkchaos geben, was Menschen abschreckt.

Das „Produkt 150802 BgA Stadion“ wirft Fragen auf, da steht zwar:
„Der Rat der Stadt Duisburg hat am 13.06.2022 (vgl. auch DS 22-0621) die Rückführung des Stadiongebäudes in das städtische Vermögen der Stadt Duisburg beschlossen. Die Stadt Duisburg beabsichtigt mit der Übernahme des Stadions in das städtische Vermögen die Aufrechterhaltung einer hinreichenden städtischen Sportinfrastruktur. Das Stadion wird als Betrieb gewerblicher Art geführt.
Zielgruppe Einwohner, Unternehmen, Gesellschaften, Vereine, regionale, überregionale und internationale Besucher und Sportler
Ziele
Erhaltung des Stadions als bedeutender regionaler Sportaustragungsstandort“
das erklärt aber nicht, warum der Betrieb jährlich 5-6 Millionen Euro Verluste macht bzw. machen muss. Auch fehlt eine konkrete Auflistung des wirklichen Nutzens. Wenn da nur ab und an der MSV spielt und dass Stadion einen Großteil der Zeit leersteht, müsste es eigentlich mehr Bemühungen geben Events dorthin zu holen. Taylor Swift wird es sicherlich nicht sein, aber kleinere Konzerte sollten doch durchaus möglich sein. Aus meiner Sicht muss hier mindestens angegeben werden an wie vielen Tagen im Jahr das Stadion überhaupt genutzt wird. Ein Stadion für alle paar Wochen ein MSV-Spiel rechnet sich nicht. Da wäre es sogar sinnvoller das Stadion auch kleinen Vereinen für einen geringen Betrag zur Verfügung zu stellen, sodass die Auslastung sich erhöht und die Kosten besser gedeckt werden.

Bei „Produkt 150502 Ansiedlungsförderung / Standortsicherung“ entsteht der Eindruck, dass ein Grußteil der 1,2 Millionen Euro auf:
„Der Ansatz beinhaltet den dauerhaften Aufwand für die Grundwassersicherungsmaßnahmen im Businesspark Asterlagen (Betrieb von Pumpen durch die LINEG)“
entfällt. Handelt sich bei der Grundwassersicherung um Folgekosten des Bergbaus oder um Altlasten? Und warum muss die Stadt Duisburg dies zahlen statt die Verursacher?

Bei „Produkt 100501 Beratungsstelle Planen, Bauen und Verkehr“ steht:
„Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen/Bürgern und Unternehmen bei der Realisierung von Bau- und Ansiedlungsvorhaben. Prüfung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der STVO bei berechtigten Individualinteressen.
Rechtsgrundlagen: BauO NRW, BauGB, STVO, STVG“
da fehlt demnach zumindest das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG).

Bei „Produkt 140405 Nachhaltige Mobilität und Stadtentwicklung“ ist zu wenig Geld eingeplant und zudem heißt nachhaltiger Verkehr weg vom MIV und hin zu besserem ÖPNV, mehr Fahrrad und mehr Fußverkehr.

Bei „Produkt 150107 Wirtschafts- und Strukturpolitik, EU-Angelegenheiten, Strategische Netze“ wird der Nutzen der jährlich 2-5 Millionen Euro nicht klar.

Bei „Produkt 120504 Stadtreinigung/Winterdienst“ werden jährlich 6-10 Millionen Euro an die WBD überwiesen. Während die WBD Geld an die Stadt überweisen, was im Endeffekt nur Transferkosten erzeugt ohne wirklichen Mehrwert.
Der Punkt:
„sowie Zuschüsse für die Sonderaufgabenförderung Verkehrssicherheit gem. DS 01-2618 (jeweils 0,1 Mio. €) und für die Sonderaufgaben „Duisburg wird erlebbar grüner und sauberer“ gem. DS 21-1422 (jeweils 0,5 Mio. €).“
wird nicht erfüllt. Die Verkehrssicherheit und auch die Grünpflege auf vielen Wegen in inadäquat. Es fehlt zudem bei der Kontrolle von Fehlverhalten.

Das „Produkt 130206 Natur und Landschaft“ wird nicht ausreichend erfüllt.

Beim „Produkt 130404 Hochwasserschutz“ wird nicht berücksichtigt, wie stark sich gut geplante große Bäume auf die Rückhaltung von Regen auswirken und damit auch den Hochwasserschutz. Zudem leiten viele Firmen Wasser in den Rhein, wodurch gerade bei Hochwasser der Pegel steigt. Auf einzelne Firmen entfällt dabei wenig, aber in Summe sorgt dies für Überflutung von bewohnten Bereichen. Demnach müsste jede Stelle, welche in den Rhein einleitet mit der einer Hochwasserabgabe beaufschlagt werden. Besser ist es Regenwasser zu infiltrieren und so den Grundwasserpegel für Dürren zu verbessern.

Der Teil „Umweltamt: Kapitaldienst für die WBD-AöR“ ist nicht nachvollziehbar. Warum muss sich das Umweltamt um Finanzen kümmern?

Bei „Produkt 090207 Städtebauliche Konzepte und Projekte“ wurden und 2025 15 Millionen € ausgegeben und danach ca. 2,5 Millionen € pro Jahr. Wobei man sich fragt, ob das nicht etwas viel Geld ist für lediglich Meinungsbildung. Auch das „Produkt 090208 Planungssicherung“ gibt viel Geld aus, obwohl eine Änderung des Flächennutzungsplanes meistens nur dann notwendig ist, wenn eine Bebauung erfolgt, man also die Stellen, welche bauen, die Kosten bezahlen lassen kann. Es gibt keinerlei Grund die Gewinne von Firmen mit kommunalen Geldern zu finanzieren. Gutachten usw. sollen gefälligst die Investoren bezahlen und nicht die Allgemeinheit. Besonders bei Projekten, wo der Investor schon feststeht.

Für das „Produkt 090501 Grundstücksbevorratung“ werden jährlich zwischen 7 und 25 Millionen Euro ausgegeben. Es ist nicht schlüssig, warum überhaupt Grundstücke bevorratet werden müssen. Es macht keinen Sinn Grundstücke zu kaufen, nur um diese aufzuheben. Das entzieht der Stadtkasse Geld ohne erkennbaren nutzen. Und auch „Produkt 090801 Städtebauförderung“ mit jährlich 2-3 Millionen Euro müsste hinterfragt werden. Stimmt hier die Kosten-Nutzen-Rechnung?

Neben dem Produkt „100703 Wohnraumförderung“ fehlt das Produkt Leerstandsabgabe, denn auch durch finanzielle Belastung für die Nichtvermietung kann Wohnraum gefördert werden. Zudem gehört der Stadt eine Immobilienfirma, womit es möglich ist hier gezielter und günstiger zu unterstützen, weil keine Gewinne für Eigentümer erzielt werden müssen.

Beim „Produkt 120102 Parkraumbewirtschaftung“ werden Gewinnrückgänge in den nächsten Jahren erwartet, dabei würde es 1. Sinn machen die Parkraumbewirtschaftung auszuweiten und zweitens hier auch Einnahmen aus Anwohnerparkgebühren mit einzubeziehen. Zudem könnte hier auch für Duisburger eine Flatrate eingerichtet werden. Welche das temporäre Parken in anderen Zonen für einen begrenzten Zeitraum erlaubt. Etwa bei Besuchen.

Beim „Produkt 120106 Bereitstellung öffentlicher Verkehrsflächen“ stehen dagegen Kosten von 60-70 Millionen Euro jährlich, wobei das ganz sicher nicht reicht für gute Straßen in Duisburg, sondern allenfalls hier und da einzelne Straßen herzurichten. Diese werden dann wegen der Verweigerung LKW-Transit-Verkehr auf wenige Routen zu begrenzen ganz schnell wieder kaputtgefahren auf Kosten der Allgemeinheit. Der KFZ-Verkehr insgesamt trägt nur zu einem ganz kleinen Bruchteil die Kosten, das heißt die KFZ-Verkehr wird auf Kosten der Allgemeinheit subventioniert. Und wenn man Glück hat gibt es bei den Verkehrsflächen noch ein paar Krummen für Rad- und Fußverkehr. Wobei Parkplätze oft als wichtiger gesehen werden, als Bäume und Flächen für Rad- und Fußverkehr, obwohl allein Aufgrund der Klimaanpassung jedes KFZ eine Heizung mehr für die Stadt ist, während Bäume günstige Klimaanlagen für die Allgemeinheit sind.

Das „Produkt 120107 Verkehrsregelung/-lenkung“ sieht jährlich 10 Millionen Euro vor, wobei von der Regelung und Lenkung nichts zu merken ist. Z. B. an der Kreuzung Friedrich-Alfred-Str. Krefelderstr hat man die Situation eher verschlechtert durch eine Bettelampel, die öfters zu Rotgängen verführt. Die Möglichkeiten der neuen StVO werden nicht genutzt. Zeitgleich werden nur 2 Millionen an dieser Stelle durch Bewohnerparken aufgeführt. Im Zusammenhang mit Scancars, könnte Bewohnerparken ausgeweitet und der Verkehr so geregelt werden, dass Gehwege endlich wieder ohne Behinderung genutzt werden können mit der Mindestbreite von 2,5 m.

Bei „Produkt 120108 Straßenbeleuchtung“ mit jährlich etwa 10 Millionen Euro fällt auf, dass die Beleuchtung oft nichts taugt und aus unverständlichen Gründen die Fahrbahn beleuchtet, obwohl KFZ Beleuchtung haben. Außer an Kreuzung mach eine Fokus der Beleuchtung auf die Fahrbahn keinen Sinn. Vielmehr müssen die Gehwege beleuchtet werden.

Bei „Produkt 120302 Verkehrsplanung“ wird scheinbar zu wenig investiert, denn durch kluge Planungen können viele Millionen Euro eingespart werden.

Das „Produkt 120305 Verkehrsentwicklungsplanung“ ist zwar mit viel Geld hinterlegt, aber dieses wird verschleudert. Aktuell wird eine Nahverkehrsbeteiligung durchgeführt, wo die wichtigsten Fragen völlig fehlen. Der Weg von und zu den Haltestellen. Denn diese Wege werden zu Fuß zurückgelegt und müssen immer mitgedacht werden. Wenn die Wege nichts taugen, wird auch der ÖPNV nicht angenommen.

Beim „Produkt 120401 Bereitstellung von Stadtbahnanlagen“ ist von „Cross-Boarder-Leasing Vertrag“ die Rede. An wen genau ist was geleast und welche Kosten sind damit verbunden? Um wie viel teurer wird der Betrieb durch eine Stadtbahn nach Rheinhausen? Wo es hier auch ein Schnellbus tun würde.

Bei „Maßnahme 120106.4481 Radschnellweg RS 1 kommunal“ rechnet man dem Plan nach auch in den nächsten Jahren mit keinen nennenswerten Aktivitäten, denn für 66 000 in 2028 wird sicherlich nicht viel gebaut werden können und Verpflichtungsermächtigungen werden gerne auch mal verschoben und auch in den Jahren danach mit 100 000 – 600 000 € scheint mir nur wenig gebaut werden zu können von der notwendigen Infrastruktur.

Bei „Maßnahme 120106.4490 Schulwegsicherung im Stadtgebiet“ werden Querungshilfen aufgeführt, wobei es vielmehr eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf und insbesondere der LKW-Transit-Verkehr aus allen Bereichen bei Schulen verbannt werden muss.

Bei der „Maßnahme 120106.4543 Barrierefreier Ausbau Bus-Haltestellen“ hat man an der Haltestelle Friedrich-Alfred-Str in Richtung Moers gezeigt, wie es nicht gut ist. Wegen einer Einfahrt hat man dort den Bordstein abgesenkt gelassen weshalb Doppelbusse hinten eine sehr hohe Stufe haben. Dabei ist es zumutbar Einfahrten mit Schrägbordstein zu versehen. Zudem müsste der Barrierefreie Umbau schon seit einiger Zeit abgeschlossen sein. Die Stadt Duisburg verstößt damit gegen internationales Recht.

Bei „Maßnahme 120106.4723 Anbindung an Radschnellverbindungen“ ist nur dieses Jahr noch etwas Geld vorgesehen in den nächsten Jahren aber nichts. Wobei ich mich frage an welche Radschnellverbindungen man 2026 etwa anbinden will, wenn es davon in Duisburg bisher keinen Meter gibt.

Bei „Maßnahme 120106.5160 Baumaßn.Radverkehrsanlagen“ wird viel Geld dafür ausgegeben die Oberfläche zu verschönern aber nichts an den Grundprobleme zu verändern.

Bei „Maßnahme 120106.4303 Alt.Radverkehrsroute Sandstraße“ und auch vielen davor und danach, kann man die Tabelle nicht lesen, weil die Spaltenbeschriftung zig Seiten vorher ist. So kann ich z. B. auch nicht erkennen in welchem Jahr bei „Maßnahme 120106.4621 Hubbrücke Rheinpreußenhafen“ die 3,5 Millionen Euro endlich fließen sollen, damit dieser Weg endlich wieder nutzbar ist.

Bei „Maßnahme 120106.4564 Brücke der Solidarität“ frage ich mich, warum dort fast jährlich 9 – 36 Millionen Euro eingeplant sind. Derzeit wird dort doch noch gar nichts neu gebaut.

Auch die „Maßnahme 120106.4620 Radwegeverb. DU-Dünen/IGA-Rheinpark RS1“ wirft Fragen auf, da dort m. W. noch nichts gebaut wurde und die IGA bereits nächstes Jahr sein soll. Auch hier wieder das Problem mit der zeitlichen Zuordnung.

Wenn bei „Produkt 014001 Liegenschaftsmanagement“ der Auftrag lautet: „Grundstücksgeschäfte entsprechend der Auftragslage eigenverantwortlich erledigen sowie Grundstücke effizient verwalten“ aber jährlich 4-5 Millionen Euro an Kosten entstehen ohne nennenswerte Einnahmen, dann passt da etwas nicht. Und wenn Mieten für andere eingetrieben werden, warum wird für diese Tätigkeit nichts bezahlt? Da wird nicht kostendeckend gearbeitet.

Bei „Produkt 120601 Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes“ fehlt die Sondernutzung durch lästige Ihscooter. Zudem entstehen keine Einnahmen bei Parteien. Bei Gastronomie oder Geschäften werden Gehwege teilw. erheblich eingeengt. Hier bleibt leider unberücksichtigt, dass mind. 2,5 m Platz bleiben müssen und in Fußgehzonen deutlich mehr.

Bei „Produkt 120602 Anliegerbeiträge“ ist nicht verständlich warum hier 2 Millionen Euro mies jährlich entstehen, wie die Anliegerbeträge vom Land übernommen werden.

Die Bauaufsicht aus „Produkt 100403 Bauaufsicht und Denkmalschutz“ bei Baustellen funktioniert nicht und wird auch nicht richtig durchgesetzt. Der Denkmalschutz wird etwa in Rheinhausen Margarethensiedlung nicht durchgesetzt. Inzwischen sind zahlreiche Vorgärten Parkplätze.

Warum kostet „Produkt 140604 Schutz vor altlastenbedingten Gefahren und Bodenschutz“ jährlich knapp 2 Millionen Euro? Die Kosten für Altlasten müssen vom Verursacher zurückgeholt werden.

Bei „Produkt 041502 Theater Duisburg“ stehen Einnahmen von ca. 0,5 Millionen Euro gegenüber Ausgaben von 4-5 Millionen Euro. Nicht verbucht sein dürften hier die mind. 200 Millionen für Neubau Sanierung. Während in einigen Städten Musical fest etabliert sind und kostendeckend arbeiten, scheint dies in Duisburg nicht der Fall zu sein. Zudem ist die Konkurrenz im Umfeld erheblich. Die Nachfrage in Duisburg selber dürfte nicht so groß sein. Die Karten für Musicals kosten schnell 100 € und werden auch bezahlt, weil die Menschen die Stücke interessieren. Dazu kommen weitere 12-13 Millionen Euro bei „Produkt 041504 Zuschuss Deutsche Oper am Rhein“. Ferner kommen noch „Produkt 041505 Duisburger Philharmoniker“ hinzu mit einem Großteil Personalaufwendung im Bereich von 12-15 Millionen Euro. Das sind bis zu 33 Millionen Euro jährlich. Von Aufführungen im Wedau Stadion habe ich bisher nichts gehört. Auch kann ich keine Versuche erkennen, dass ganze kostendeckend zu betreiben. In Anbetracht der Konkurrenz muss hier überlegt werden, ob Duisburg alles anbieten muss, was auch Essen, Düsseldorf, Köln und einige weitere Städte im Umfeld anbieten. Hier muss einfach betriebswirtschaftlicher gearbeitet, was anderswo ja auch gelingt im Bereich Aufführungen.

Die „Maßnahme 041501.1003 Künstl. Gestaltung neuer Bahnhofsplatz“ ist mit jährlich nur 75 000 € zwar eher gering, aber es stellt sich die Frage, wofür das Geld sein soll. Der Bahnhofsplatz ist heiß, künstlerisch ist da nichts außer vielleicht, wie die Ihscooter am jeweiligen Tag im Weg stehen. Von der Beschreibung „Errichtung eines Kunstobjektes auf dem neuen Bahnhofsplatz“ ist jedenfalls nichts zu sehen.

Beim „Produkt 150901 Förderung des Sports“ mit jährlich 30 Millionen Euro kosten, stellt sich natürlich sofort die Frage, ob da keine bessere Rendite möglich ist. Etwa durch einer höhere Auslastung. Mehr Veranstaltungen.

Bei „Produkt 011101 Rechtsgutachten und Gerichtsverfahren“ könnte viel Geld gespart werden, wenn die Verwaltung ordentlicher Arbeiten würde.

Bei „Produkt 011102 Bußgeldverfahren“ steht ein Verlust obwohl in Anbetracht der fast schon unzähligen Verstöße in Duisburg dort eigentlich ein sattes Plus stehen müsste. Hier sorgen sowohl das rechtswidrige Wegsehen bei Falschparken für Mindereinnahmen, wie auch die Ineffizienten Strukturen. Allein schon mit den ganzen Verstoßen gegen Winterdienst und Grünpflege auf Gehwegen könnten man diese Position positiv machen.

Zu „Produkt 020102 Außendienst und Verkehrsüberwachung“ gehören
– Die Überwachung des ruhenden Verkehrs
– Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
– Die Ahndung ordnungsrechtlicher Verstöße aus dem ruhenden und fließenden Straßenverkehr
Und angeblich sollen die Ziele:
„- Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit
– Aufrechterhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Ordnung mittels Durchführung von Verwarnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren“
sein. Fakt ist, dass diese Ziele definitiv nicht erreicht werden. Objektiv herrscht auf Straßen Duisburg Anarchie, wo sich kaum jemand an die Verkehrsregeln fürs Abstellen von KFZ hält, weil nicht kontrolliert bzw. geahndet wird. Es wird zu oft nur verwarnt, was keinen Eindruck macht.
Verwarnungen „ruhender“ Verkehr in 2026 340.000, Bußgelder aber nur 45.000. Das erklärt natürlich auch warum dieser Bereich weder abschreckt noch kostendeckend arbeitet. Dabei wäre dies ein Leichtes, besonders wenn auf Scancars umgestellt würde und endlich nicht mehr vorsätzlich und rechtswidrig weggesehen würde bei Gehwegparken.
Warum das Ordnungsamt für „die Bewirtschaftung eines LKW-Parkplatzes“ zuständig sein sollte erschließt sich mir nicht.
Zudem fehlen hier Einnahmen aus Bußgeldern wegen mangelhafter Grünpflege auf Rad- und Gehweg, die an vielen Stellen erhoben werden könnten.
Zudem würde es sich anbieten bei den oft auch für Gehwegen zu schweren KFZ eine Schadensersatzgebühr zu nehmen in Abhängigkeit der Überschreitung der maximal zulässigen 2,8 t ZGM auf Gehwegen.

Bei „Produkt 020901 Straßenverkehrsamt“ müssen die Gebühren erhöht werden, da offensichtlich nicht kostendeckend gearbeitet wird.

Das Feuerwehr insgesamt ein Verlustgeschäft ist, ist klar und gewollt, aber ich verstehe nicht, warum dies auch für „Produkt 021601 Vorbeugender Brandschutz“ gilt, denn da müssten einfach nur entsprechende Gebühren genommen werden. Gleiches gilt für „Produkt 021602 Brandschau“.

Bei „Produkt 021703 Krankentransport“ ist nicht nachvollziehbar, warum trotz der großen Einnahmen hier sogar ein Verlust eintritt. Da scheint es angebracht den Materialverbrauch usw. zu hinterfragen.

Wird die „Maßnahme 021700.2002 Datenverarbeitungsanlagen Rettungsdienst“ so installiert, dass damit das Gebäude geheizt werden kann?

Das Duisburg viele Menschen aus dem Ausland hat, ist klar, aber dass das gemäß „Produkt 021202 Ausländerbehörde“ derartig teuer ist, war mir nicht klar. Dass da Verluste von 15-21 Millionen Euro gemacht werden wirft die Frage auf, ob das so sein muss und es keinen Ausgleich gibt, aufgrund der ungleichen Verteilung. Die Personalaufwendungen hier sind erheblich. Sicherlich würden höhere Verwaltungsgebühren die Abläufe beschleunigen.

In den ganzen Unterlagen fand ich nicht die Gebühren für die Genehmigung von Baustellenbeschilderungen. Zudem müssten diese Gebühren deutlich erhöht werden und ebenfalls eine Gebühr für rechtswidrige Beschilderungsvorschläge. Denn sehr viele Baustellen sind falsch beschildert und falsch gestaltet.

Beim Sparhaushalt wird die Kündigung von Abo FAZ/Süddeutsche als O-130001 aufgeführt, es fehlt aber welche Abos verbleiben und ob da nicht auch eine Kündigung Sinn macht.

Bzgl. O-140001 könnte auch mehr durch Homeoffice gespart werden.

O-140002 begrüße ich sehr, wobei es vielleicht praktisch wäre zur Grundbedingung ein ÖPNV-Abo (z. B. Deutschlandjobticket) zu machen, wie es auch die Bezirksregierung Köln praktiziert. Dadurch werden einerseits Anreize zur Nutzung von ÖPNV gesetzt und zugleich die Kosten für ÖPNV durch mehr Teilnahme gesenkt.

O-250002 die Post hat gerade erst angekündigt die Portokosten schon wieder zu erhöhen.

O-250004 hoffentlich macht ein stärkeres WLAN den Aluhutträgern keine Kopfschmerzen ;-)

O-250006 Dienstreisen innerhalb von NRW können auch mit einem Deutschlandjobticket durchgeführt werden, das spart einiges an Kosten für Fahrten und zugleich sind weniger KFZ notwendig. Im Rahmen der Reisekosten könnte das DJT sogar bei Amortisation im jeweiligen Monat voll erstattet werden und trotzdem noch günstiger sein, als ein PKW.

O-250010 gefällt mir sehr gut. Auch die Politik muss Opfer bringen.

O-250013 Der Verzicht ist undemokratisch und zudem können diese Kosten mit einer einfachen Webcam mit Einbindung der Mikrofone deutlich reduziert werden.

Bei 1-200001 könnte die Verarbeitung von Bußgeldern mit KI in Kombination mit einem Scanauto sehr viel Geld einsparen, sodass sich Mitarbeitende auf Widersprüche konzentrieren können.

1-210002 stellt Zwangsdigitalisierung dar, die nicht zulässig ist, da nicht alle Menschen über die notwendige Technik verfügen. Es sei denn, es wird eine Chippflicht für Duisburg eingeführt, mit der man die Hundesteuermarke koppeln kann. Das würde dann auch die Kontrollen stark vereinfachen.

1-210003 es gibt in Duisburg kein Verfahren zur sicheren elektronischen Zustellung von Bescheiden. Verwaltungsprozesse werden dadurch nicht beschleunigt. Zudem gilt auch hier, dass es keine Pflicht gibt zur Digitalisierung und die Verfahren oft zu komplex sind und man zu viele Passwörter braucht. Da hier sehr viele Daten verarbeitet werden und eine Schnittstelle nach außen besteht muss die IT-Sicherheit zudem entsprechend gut sein. Das heißt hier entstehen erhebliche Mehrkosten oder die Gefahr eines Datenraubs, der zu Schadensersatzforderungen führt, da die Bescheide viele personenbezogene Daten enthalten.

1-219001 eine Steuererhöhung führt nicht automatisch zu Mehreinnahmen, sondern kann auch zu einer Verringerung des Angebots führen.

2-400003 Bei politischer Bildung einzusparen ist einfach nur dumm.

2-400019 und die anderen führen wohl eher zu mehr Fettleibigkeit und höheren Gesundheitskosten.

2-420003 wäre hier nicht relevant, was wie oft geliehen bzw. benötigt wird und ggf. auch eine Rotation durch die verschiedenen Bibliotheken. Also ein Abo für alle Standorte.

2-430006 Unklar welcher Stadtteil

3-500002 Ist eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.

3-500008 leider ist das Datenmanagement der Stadt Duisburg unzureichend. Daten fehlen teilweise, obwohl wichtige Rechtsgrundlagen.

3-530017 ist unmenschlich. Genauso wie viele der nachfolgenden Maßnahmen. Wer so etwas beschließt ist weder sozial noch christlich.

5-310007 und was macht man wenn Microsoft den Saft abdreht oder ausfällt?

5-610002 spricht auch für Scanautos, da hiermit optimal überwacht werden kann, mit weniger Personalaufwand.

Von 5-610003 halte ich nicht, weil diese Form der Gebühren unsozial ist. Weder die Länge noch die Fläche der Fahrzeuge werden berücksichtigt und auch werden Anhänger, Wohnmobile usw. nicht ausgeschlossen obwohl auch diese viel Parkraum verschwenden. Die Stadt Köln hat das besser gestaffelt und auch bestimmte KFZ ausgeschlossen, was dazu führt, dass der Platzbedarf sinkt und mehr Parkraum zur Verfügung steht. In einem Abschnitt kann man 20 Smart oder 10 SUV abstellen. Dies sollte sich auch in den Kosten widerspiegeln um zu kleinen KFZ zu animieren. Davon abgesehen sind die Gebühren viel zu niedrig im Vergleich zum Wert des öffentlichen Raum für die Lagerung von Privatbesitz. Zum Vergleich das Deutschlandticket kostet derzeit 63 € im Monat.

5-610008 begrüße ich ausdrücklich, da die zugewachsenen Gehweg und Schäden nerven.

5-620002 die Sondernutzungsgebühren für Ihscooter sollten nicht nur erhöht werden, sondern auch um Bußgelder erweitert werden, diese Dinger ständig im Weg stehen und die Firmen derzeit wohl keinen Anreiz haben für rechtskonformes Abstellen zu sorgen.

5-770001 verstehe nicht warum man bei stadteigenen Immobilien einsparen will und nicht besser Mietverträge für externe Flächen reduziert.

6-410007 wäre neben einer Erhöhung der Eintrittspreise nicht auch eine bessere Auslastung angebracht? Gilt auch für Oper und andere kulturelle Angebote.

6-448007 Unklar welcher Stadtteil

6-550001 Werden die Katzen nicht kastriert, wird es weniger Vögel und andere Kleintiere geben. Das heißt entweder müssten Katzen vermehrt abgeschossen oder anderweitig entnommen werden.

7-320004 verstehe nicht warum hier auf mehr Personal gesetzt wird, statt einfach Scanautos einzusetzen, die zwar einmalig Aufwand erfordern aber danach den Aufwand erheblich verringern und zugleich sehr viel automatisieren.

8-206002 Wenn die Sparkasse mehr Geld an die Stadt überweist werden mit Sicherheit die eh schon hohen Kontogebühren noch weiter erhöht.

8-206003 ich kann immer noch nicht nachvollziehen, wie eine AöR Gewinne machen kann, während gleichzeitig viele Aufgaben nicht richtig erledigt werden.

Mir fehlt noch die Maßnahme Erhöhung der Kosten für Anmietung von Räumlichkeiten durch Parteien.

Im Bereich Baustellen ist die Leistung jetzt bereit völlig miserabel. Durch Einsparung von Personal wird dies sicherlich nicht besser.

Der Haushalt verschleiert zudem die finanziellen Auswirkungen in Hinblick auf städtische Firmen. Zudem wirft man dort lieber weiterhin Geld für inkompetente Aufsichtsräte raus, die viele der Millionenverluste zu verantworten haben, aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil diese politisch besetzt werden und nur zur Versorgung von Politik eingesetzt werden. Jüngstes Beispiel, was das Vertrauen in Politik beschädigt war die Haftung bei der DVV, wo der Aufsichtsrat nicht in Haftung genommen werden soll. Wer Verantwortung trägt und dafür bezahlt wird muss auch die Konsequenzen aus Fehlentscheidungen tragen. Die Verfilzung der Politik ist offensichtlich so stark, dass immer neue Tochterfirmen der Stadt gegründet werden um Menschen aus der Politik zu füttern. Aber dies werden natürlich nicht nach Eignung, Befähigung und Leistung besetzt, sondern nach Parteizugehörigkeit. Entsprechend mies sind die Entscheidungen, weil das Grundverständnis fehlt und offensichtliche Unrichtigkeiten, wie überhöhte Gehälter nicht hinterfragt werden können. Das kostet die Stadt viel Geld, was anderswo fehlt.

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#Baustelle verbietet Rad- und Fußverkehr am Grabenacker und behauptet Online das Gegenteil – #Baustellengrauen #Exklusion #Fahrrad #Duisburg

Am Grabenacker wird laut Verkehrsportal derzeit zwischen Schauenstr. 6 und Hainbuchenweg gearbeitet. Angeblich will man Verbesserungen der Infrastruktur durchführen. Verantwortlich laut Verkehrsportal sind die WBD.

Im Verkehrsportal steht:
„Wer zu Fuß unterwegs ist, kann den Bereich weiterhin passieren.“

Weiterhin steht dort:
„Einschränkungen Fußverkehr
Keine wesentlichen Beeinträchtigung des Fußverkehrs“
und
„Einschränkungen Radverkehr
Keine wesentlichen Beeinträchtigung des Radverkehrs“
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Am 13. Oktober 2026 wollte ich einfach nur von In den Peschen zum Flutweg den Grabenacker entlang, was ja laut der Behauptungen im Verkehrsportal kein Problem sein soll.

Die Realität sieht anders aus. Erst soll man die Straßenseite wechseln. Was natürlich gar nichts bringt, denn da wo die Schauenstraße an In den Peschen endet, endet auch der Gehweg. Und auf der anderen haben völlig inkompetente Verkehrsamateure ein Fahrverbot für Radverkehr und ein Gehverbot für Fußverkehr aufgestellt. Womit, wenn das Schild rechtskonform wäre sowohl Radverkehr, wie auch Fußverkehr vollständig verboten wäre. Denn auf der anderen Seite in dem Bereich ist nur Grünfläche.

Erst einmal gibt es keinen Grund Radverkehr zu verbieten, also mit welcher Begründung verstößt die Stadt Duisburg hier also gegen § 45 Abs 9 StVO und verbietet den fließenden Radverkehr? Eine Begründung wird man wohl kaum finden.

Das gleiche gilt für den Fußverkehr. Warum wird der Durchgang für Fußverkehr verboten und gleichzeitig behauptet, dass es keine wesentlichen Beeinträchtigungen gäbe? Ein Durchgangsverbot ist eine gigantische Beeinträchtigung für Fußverkehr.

Korrekt wäre des die Fahrbahn für den KFZ-Verkehr vollständig zu sperren und nur Rad- und Fußverkehr passieren zu lassen. Oder halt erst auf der Gegenseite einen Gehweg einzurichten.

Fakt ist jedenfalls die Behauptung im Verkehrsportal ist einmal mehr gelogen. Keine Ahnung, wer das genehmigt hat, aber die Person gehört sofort fristlos gefeuert wegen völliger Inkompetenz. Es werden offensichtlich weder Verkehrszeichen noch die Verkehrsregeln beherrscht und auch die Situation vor Ort nicht berücksichtigt. Auch gibt es keine Rampen und keinen Zebrastreifen zum Queren der Fahrbahn. Eine Umleitung um den gesperrten Durchgang gab es auch nicht. Inklusion wird wie üblich auch nicht mitgedacht. Denn ohne Rampen kann man im Rollstuhl nicht die Fahrbahn überqueren und über den Rasen kommt man ohnehin nicht. Für Menschen mit anderen Denkweisen dürfte das extrem verwirrend sein. Und bei Sehbeeinträchtigungen dürfte das auch extrem „spaßig“ werden.

Wenn man es genau nimmt würde ich hier sogar von Amtsanmaßung ausgehen, weil Schilder von Personen ohne ausreichende Qualifikationen genehmigt werden. Und das ist ja kein Einzelfall, sondern ein Dauerzustand, der für fast jede Baustelle gilt.

Und warum lügt man die Bevölkerung im Verkehrsportal an? Sitzen da auch Menschen, die keine Ahnung haben oder Informationen von Ahnungslosen bekommen.

Eigentlich müsste man hier mit auf der Fahrbahn gemütlich gehen, denn diese rechtswidrigen Zustände in Duisburg sind einfach untragbar. Wobei das ja eigentlich auch legal wäre, da in Duisburg derartige Verbotsschilder ja immer nur für Rad- und Gehwege gelten und da kein Gehweg vorhanden ist, muss man nach StVO auf der Fahrbahn gehen. Wird den Autoverkehr in dem Bereich sicherlich prima entschleunigen, denn überholt werden darf auch nicht, weil der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Baustellenabsperrung mit Baumaschine im Vordergrund und durch das Fenster sichtbar ein Verbot für Rad- und Fußverkehr daneben eine Einbahnstraße und  ein Grünstreifen

Gesperrter Gehweg mit Achtungszeichen für Radverkehr, der wohl über den nicht abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn wechseln soll und die Aufforderung für Fußverkehr die Seite zu wechseln.

== UPDATE 15.09.2026 ==

Ich muss zugeben, dass mich erheblich getäuscht habe. Es war nicht die Stadt Duisburg, die etwas falsch gemacht hat, sondern wie ich einer Mail entnahm die Baufirma. Anscheinend waren genau die Mängel, welche mich sehr verärgert haben im Vorfeld besprochen worden. Den Text habe ich nicht angepasst, die Überschrift leicht. Text war auch in der Form von mir an die Stadt geschickt worden, die auch deutlich reagiert hat.

Wie ich nun festgestellt habe war es also nicht die Genehmigung, sondern die Umsetzung. Die Planung ist zwar nicht optimal, aber das ist bei kurzzeitigen Baustellen oft nicht so einfach. Hier hat man sich aber anders, als von mir angenommen wirklich Gedanken gemacht und versucht eine Lösung finden, welche der kurzfristigen Situation gerecht wird.

Mein neuer Eindruck ist, dass die Baufirma sich die Kosten sparen wollte oder die Leute vor Ort nichts kapiert haben.

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#Duisburg: Weg einfach gesperrt – #Fahrrad

In Duisburg Wege auch mal spontan einfach gesperrt ohne für Ersatz zu sorgen oder darauf hinzuweisen.

Absperrgitter an einer Baugrube. Der Weg im Hintergrund ist vollständig unpassierbar.

Den Sinn der Arbeiten konnte ich nicht wirklich erkennen, auch nicht warum die Baustelle so eingerichtet wurde, dass niemand mehr durchkommt. Man muss quasi über die Wiese fahren/gehen oder umkehren und einen riesigen Umweg in Kauf nehmen, was wohl niemand machen wird.

Man stellt sich einmal mehr die Frage, wer so etwas bei der Stadt Duisburg genehmigt. Eigentlich müsste hier doch sofort klar sein, dass das so definitiv nicht geht.

Oder hat man wieder so eine dumme Pauschalgenehmigung erteilt?

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#Bahn: Eine Behörde schlimmster Art – #Verspätung #Ausfall

Die Bahn ist in meinen Augen eine Behörde im negativsten Sinne.

Das merkt man schon sehr deutlich bei der Thematik Ausfälle und Verspätungen. Die App behauptet ein Bus würde pünktlich kommen, dabei fällt der aus. Genauso habe ich das auch schon bei Zügen erlebt. Immer wieder wird man falsch informiert und korrekte Informationen gibt es gar nicht oder erst mit erheblicher Verspätung und natürlich, wie es sich für eine miese Behörde gehört, fühlt sich niemand zuständig und man leitet auch nichts an die richtige Stelle weiter.

Und das ist kein Einzelfall, sondern ein Dauerzustand, der zwar verschiedene Ursachen hat, aber trotz allem die Schuld der Bahn ist. Wenn die keine verlässlichen Informationen haben, sollen die nicht etwas als pünktlich anzeigen. Vielleicht bei unsicheren Infos eine andere Farbe oder ganz einfach Druck auf die Lieferanten der Informationen machen und zudem für bessere Vernetzung sorgen.

Und selbst offensichtliche Fehler werden nicht erkannt.
Anzeigetafel der Bahn am Bahnhof Derendorf mit zwei verspäteten Zügen, die zeitgleich auf dem selben Gleis ankommen sollen.

Aber das Behördenproblem zieht sich ja durch alles. So wie die Bahn plant und handelt erkennt man deutlich das Behördenproblem, mit zu vielen Regeln und zu wenig Sinn und Verstand. Vorgaben werden nicht hinterfragt, sondern stupide umgesetzt. Mit so einer Einstellung wird die Umsetzung der Verkehrswende und schnellen Verbesserung sehr schwer.

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#Duisburg: Jährlich 5 Millionen für Microsoft und 1,4 Millionen für SAP – #Haushalt

Je mehr man den Haushalt durchgeht, desto mehr fragt man sich, was da eigentlich für Amateure am Werk sind. So auch „Produkt 013103 IT-Strategie, IT-Einkauf, IT-Steuerung und IT-Sicherheit“ schon als ich die Übersicht anschaute, wo Werte von 6-10 Millionen Euro stand fragte ich mich, wie viel davon wohl an Microsoft gehen. Die Antwort ist:
„Der Ansatz setzt sich aus Aufwendungen zur Bereitstellung und zum Betrieb der IT-Umgebung für die Stadt Duisburg (5,2 Mio. € / 5,3 Mio. €), die im Wesentlichen auf Microsoft 365 Produkte entfallen, sowie Lizenzkosten zum Betrieb des SAP-Systems (1,4 Mio. € / 1,4 Mio. €) zusammen.“

Dass das nicht hinterfragt wird, zumal Microsoft Chef Bill Gates ja trump in den Schokosalon zu kriechen scheint und Microsoft auch nicht sonderlich sicher ist. Gerade vor dem Hintergrund, dass einige kommunale Verwaltungen angegriffen und erpresst werden, würde eine Umstellung auf Open Source auch die IT-Sicherheit erhöhen und unabhängig von Dicktatoren machen.

Weiterhin ist ein diverseres IT-System robuster und schwieriger vollständig lahmzulegen. Damit würde kritische Infrastruktur zu der auch die Funktionsfähigkeit der Kommunen gehört gestärkt.

Das Amt für „Amt für Innovation, Digitalisierung und Zentrale Services“ scheint das mit Innovation wohl nicht so ganz verstanden zu haben. Innovation ist ganz sicher nicht weiterhin Microsoft zu nutzen.

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#Duisburg: Zeit für einen LKW-Entscheid! – #Duisport

Überall in Duisburg gibt es Probleme mit LKW-Transitverkehr von den Logistikzentren durch Wohngebiete/Wohnbereiche.

Es gibt LKW-Routen, diese sind nicht verpflichtend, obwohl die Stadt Duisburg durchaus nach der StVO § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfte:
„(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“

Denn es dient schließlich der Verkehrssicherheit. Je häufiger LKW durch das Stadtgebiet fahren anstatt die vorgesehenen Routen zu nutzen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Rad- und Fußverkehr beim Abbiegen gefährdet wird. Immer wieder gibt es Tote und Verletzte beim Abbiegen nach Rechts, unternommen wird allerdings nichts. Dabei kann es überall Tote und Verletzte durch LKW-Fahrende geben. Auch andere Vorgabe, ja selbst Fahrverbote werden nicht eingehalten.

Wahrscheinlich hat die Stadt Duisburg Angst, wenn man in einem Stadtteil anfängt wollen alle Stadtteile LKW-Verbote. Wobei die Verbote nur den Transitverkehr betreffen würden, aber nicht den Verkehr mit Anliegen, wie Lieferungen an Supermärkte. Dadurch würde der LKW-Verkehr drastisch reduziert und Lebensqualität deutlich erhöht. Zur Vereinfachung kann die Stadt hier auch LKW-Verbotszonen festlegen.

Da die Stadt Duisburg dies aber nicht von sich aus machen wird, müsste hier erheblicher Druck aufgebaut werden. Mir erscheint ein LKW-Entscheid das richtige Mittel, womit die Stadt auch per Abstimmung gezwungen werden kann dies umzusetzen. Einzelinitiativen können vor Ort nur wenig bewirken, gemeinsam eine Lösung für ganz Duisburg mit den Bürgervereinen und vielen weiteren ging da etwas.

Und auch mit der Grundsteuer hängt dies zusammen, da LKW die Straßen und Brücken kaputtfahren, würde eine Reduzierung auf wenige Strecken die anderen Straßen länger halten lassen und damit die Kosten senken.

Schwarzer LKW auf der Friedrich-Ebert-Str. in Rheinhausen, wo LKW-Verkehr verboten ist. Außer für Anlieger.

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#Duisburg: Unfallversicherungskosten für Schulen – #VisionZero

Beim Durchgehen des Haushalts der Stadt Duisburg ist mir aufgefallen, dass für die Beschulten Unfallversicherungskosten in Höhe von insgesamt ca. 5-6 Millionen Euro eingeplant sind. Jedes Jahr.

Ich hatte deshalb bei der Unfallkasse NRW nachgefragt, wovon die Kosten abhängig sind. Also ob zum Beispiel Prävention die Kosten reduziert. In der Antwort stand ersten die Kosten für das Jahr 2025, wenn man die Zahl der Beschulten kennt, könnte man den Wert ausrechnen:
„Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler berechnet sich anhand der Personenanzahl. Pro Person werden für das Jahr 2025 63,0962 € (allgemeinbildende Schüler) bzw. 50,3415 € (berufsbildende Schüler) erhoben. Diese Pro Kopf-Beiträge für Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind NRW-weit einheitlich. Da in den einzelnen Kommunen allerdings unterschiedlich viele Personen diese Schulen besuchen, variiert der von der einzelnen Kommune zu zahlende Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.“

Einerseits ist das natürlich schön einfach zu rechnen für die Kommunen, welche Kosten auf diese zukommen, andererseits setzt so eine einheitlich Kosten Verteilung keine Anreize die Vision Zero in den Fokus nehmen. Denn Regelmäßig liest man in Polizeimeldungen von „Unfällen“, wo mitunter sogar den Kindern die Schuld gegeben wird. Obwohl immer die Personen am Steuer der KFZ schuldig sind. Bei KFZ-Versicherungen orientieren sich diese an der Häufigkeit von Schäden. Das wäre für die Unfallversicherung NRW zwar aufwändiger, in der Berechnung, würde aber deutlich mehr Motivation liefern die Kosten zu reduzieren.

Mich wundert hier auch, dass Kommunen/Kreis, welche viel für Verkehrssicherheit tun, hier noch nicht auf die Barrikaden gegangen sind, weil sie hohe Kosten zahlen müssen, obwohl andere diese verursachen. Ich würde mich da jedenfalls ausgenommen fühlen. Natürlich tut Stadt Duisburg zu wenig für Verkehrssicherheit. Das ist hinlänglich bekannt. Angefangen bei Mordwaffe LKW, bei der die Person am Steuer immer wieder Menschen tötet oder verletzt. Das heißt andere zahlen für Duisburg mit, damit Duisburg weiterhin zu wenig für Verkehrssicherheit tun muss. Zu Lasten von Leben und Gesundheit der Kinder.

Natürlich würden die Kosten sinken, wenn alle Kommunen mehr für Verkehrssicherheit tun würden, denn:
„Die Pro Kopf-Beiträge für Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft ergeben sich aus der Division der Summe der Entschädigungsleistungen aller Schülerinnen und Schüler durch die Summe aller Schülerinnen und Schüler.“

Sprich die Kosten ergeben sich aus den „Unfällen“ und den Folgekosten. Wenn hier alle mehr für Verkehrssicherheit tun würden, würden die Kosten sinken. Und gerade Kommunen, die derzeit quengeln, weil das Geld nicht reicht müssten auch solche Positionen hinterfragen, denn letztendlich sind auch die 5-6 Millionen Euro jährlich eine Subvention für KFZ-Verkehr in Duisburg.

Solche Kampagnen sparen wenn überhaupt kaum etwas:

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#Parkgebühren senken die Gesundheitskosten

Die deutschen sind, wenn es um KFZ-Verkehr geht geizig, dass heißt Parkgebühren können dazu führen, dass man freiwillig etwas weiter geht, wenn es dafür günstiger wird. Aber auch allgemein können Parkgebühren dazu führen, dass man die Notwendigkeit eines KFZ hinterfragt und sich vielleicht doch eher für andere Lösungen entscheidet.

Es ist keineswegs so, dass nur ein eigenes KFZ eine Option ist. Wenn man sich manche KFZ anschaut, weiß man, dass diese schon länger so rumstehen. Also die Person eigentlich gar nicht ein KFZ benötigt oder nur selten, sodass hier auch andere Lösungen genutzt würden, wenn die Anreize dafür bestünden. Parkgebühren würden dazu beitragen diese Anreize zu geben und zugleich auch für mehr Bewegung sorgen und so definitiv die Gesundheitskosten senken.

KFZ, was offensichtlich schon länger rumstehen, da Frontscheibe und der Rest sehr verdreckt sind.

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#Düsseldorf: Gelbe Ampeln für Fußverkehr ohne Rechtsgrundlage – #VisionZero #Fahrrad

Vor einiger Zeit hatte ich eine Anfrage zur Gelben Ampel für Fußverkehr in Düsseldorf gestellt. Ich hatte auch darüber gebloggt, als ich eine erste Antwort bekam. Die Stadt Düsseldorf hat geschrieben, dass das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfale damals mit einer Art „dauerhafte Ausnahmeerklärung erteilt“ hätte man diese Dokument nicht mehr habe und deshalb im Archiv nachfragen würde.

Nun habe ich eine weitere Antwort bekommen.

In der Antwort steht vom Ministerium folgendes:
„Die Akten reichen nur in wenigen Fällen bis zum Jahr 1953 zurück. Auch ist aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen in Zweifel zu ziehen, ob eine solche Ausnahmegenehmigung noch gelten würde.

Vom Fachreferat des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Weiterführung der gelben Fußgängerphase. Zwar ist eine Verbesserung der Fußgängersicherheit nicht eindeutig nachgewiesen, das Sicherheitsgefühl der Fußgänger hat sich aber teilweise verbessert.“

Und von der Stadt Düsseldorf u. a. diesen Text.
„Wir hoffen, Ihnen mit dieser Rückmeldung des zuständigen Fachreferats des Ministeriums anstelle des nicht mehr vorliegenden Originaldokuments einen angemessenen Ersatz als Nachweis für die rechtliche Zulässigkeit der gelben Fußgängerphase in Düsseldorf zur Verfügung gestellt zu haben.“

Ich habe eine Weile mit mir gerungen, ob und wie ich darauf reagiere. An einigen Ampeln ist die Gelbphase manchmal ganz praktisch. Aber im Endeffekt macht die Stadt Düsseldorf rechtliche Vorgaben im Straßenverkehr ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Mal ganz abgesehen davon, dass dadurch Energie verschwendet wird. Was eine Stadt, die einsparen will sich gar nicht leisten kann. bei Frag den Staat habe ich die Anfrage als „Information nicht vorhanden“ bewertet und das nachfolgende geantwortet.

„Auch die Antwort aus dem Verkehrsministerium ist keine gültige Rechtsgrundlage dafür einen Verkehrsversuch unbegrenzt fortzusetzen. Verkehrsversuche sind nicht ohne Grund zeitlich begrenzt. Wenn die Erkenntnisse einen Mehrwert bringen für die Sicherheit oder Flüssigkeit ist dies zu belegen und wird dann mit Sicherheit auch in die StVO übernommen. Der Umstand, dass dies nicht der Fall ist, belegt in meinen Augen sehr deutlich, dass es nicht nur keinen Mehrwert bringt, sondern Umständen sogar den Fußverkehr gefährden könnte. Denn die Gelbphase wird zu gleichen Zeit gerechnet, wie die Rotphase, sodass noch Personen auf der Fahrbahn sein können, wenn die Grünphase für Autoverkehr beginnt. Die Grünphasen für Fußverkehr in Düsseldorf sind teilweise sogar für mich als schnellen Geher zu gering, selbst für eine Querung bis zur Mittelinsel. Das erhöht mein Sicherheitsgefühl definitiv nicht. Zudem ist bei unbekannten Ampel gar nicht klar, wie lange diese noch Gelb anzeigen. In London bekommt man zumindest einen Countdown, der runterzählt. In Düsseldorf könnte man mitten auf der Fahrbahn sein, wenn plötzlich überall die Gaspedale gedrückt werden.

Da auch sehr viele Touristen in Düsseldorf unterwegs sind, wissen die auch nicht um die Bedeutung von Gelb für Fußverkehr, was es ja nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Verkehrsregeln müssen alle für alle einheitlich und verständlich sein. Da eine Ampel eine Regelungscharakter für die Öffentlichkeit hat, Bedarf es hier einer uneingeschränkten soliden Rechtsgrundlage, welche aber nicht gegeben ist. Wenn Gelb für den Fußverkehr nicht in der StVO geregelt ist, dann könnte nach meinem Verständnis das Land NRW dies über das Landesverkehrsrecht festlegen und dabei Mindeststandards setzen. Etwa das Grünphasen für Fußverkehr so sein müssen, dass eine langsame Person ein vollständige Querung ohne Probleme innerhalb der Grünphase schaffen kann.

Weiterhin ergibt sich für mich daraus: Da es keine Rechtsgrundlage für Gelb gibt, kann ich Gelb wie Grün betrachten. Völlig unabhängig davon, wie die Stadt Düsseldorf dies sieht. Denn eine Verwaltungsakt ohne Rechtsgrundlage ist automatisch nichtig. Die Stadt Düsseldorf ist ohne Rechtsgrundlage gar nicht berechtigt derartige Allgemeinverfügungen zu erlassen. Haftungsrechtlich dürfte das höchst interessant werden, wenn bei Gelb oder Rot Fußverkehr geschädigt wird.

Weiterhin beeinflusst dies auch den Radverkehr bei gemischten Ampeln. Wobei das für den Radverkehr überwiegend von Vorteil sein dürften, aber für den Radverkehr wären auch längere Grünphasen von Vorteil.

Bei der Überlegung hat sich mir zudem die Frage gestellt, wie das mit einem „Bestandsschutz“ bei neuen oder veränderten Ampel funktionieren soll. Das war, wie auch der Ministerium festgestellt hat nicht plausibel. Wird also Zeit den „Versuch“ zu beenden oder auf legale Füße zu stellen. Wobei man im Hinterkopf haben sollte, dass das viele Gelb für Fußverkehr auch viel Geld kostet.

Ampel für Fußverkehr in London mit Countdown

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#Duisburg: Antwort zu meiner Fachaufsichtsbeschwerde – #Rheinhausen #Baustellengrauen

Hier hatte ich zu einem blockierten Gehweg am Bahnhof Rheinhausen Ost geschrieben.

Am 23.09.2026 bekam ich dann eine Email der Bezirksregierung Düsseldorf. Der vollständige Inhalt ist unten zu lesen. Kommentieren werde ich hier nur einzelne Punkte.

„Bezüglich der Beschilderung teilte mir die Stadt mit, dass die Verkehrssicherungsfirma damit beauftragt wurde die Beschilderung an einen anderen, geeigneteren Standort zu versetzen.“

Der Standort, wo man das Schild hin verfrachtet hat, war genau an dem Ort, wo das Schild laut dem Plan auch hin gesollt hätte. Keine Ahnung, ob man das aus Taktgefühl nicht erwähnt hat. Leider sind die Behörden untereinander nach außen hin recht milde.

Etwas verwundert mich:
„Im Rahmen der Zuständigkeit hat der Grünschnitt seitens des Eisenbahninfrastrukturbetreibers zu erfolgen. Eine entsprechende Aufforderung erging am 01.09.2026 durch die Stadt Duisburg an die entsprechende Stelle.“
denn ich hatte der Stadt bereits am 10. Juli 2026 geschrieben, aber scheinbar hat man da nichts unternommen. Wobei an der Stelle die Stadt aus meiner Sicht bereits von sich aus handeln müsste, weil es da quasi jedes Jahr Probleme gibt. Und auch von meinem zweiten Schreiben am 19.08.2026 bis zur Handlung war 2 Wochen. Aber wenigstens wird klar benannt, welche Stelle da immer bei der Grünpflege verspätet ist, es ist natürlich die Bahn.

Was die Bezirksregierung dagegen mit dem rechtlichen Missverständnis meint, erschließt sich mir nicht. Aber egal das Problem ist erst einmal beseitigt. Vielleicht lernt die Stadt Duisburg etwas daraus, wobei ich dies bezweifle. Wenn ich mir die vielen fehlerhaften Baustellen angucke.

So sah der Gehweg vorher aus:
Halb zugewachsener Gehweg wird durch einen Schilderfuß vollständig blockiert, direkt daneben ein Radweg

== Vollständiger Inhalt der Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf ==

ich Antworte Ihnen auf Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 19.08.2026.
Sie wiesen zunächst die Stadt Duisburg selbst darauf hin, dass der vorhandene Gehweg zur Hälfte zugewachsen und zusätzlich durch die Aufstellung einer Planskizze im Bereich der Unterführung beengt werde.
In Ihrer Fachaufsichtsbeschwerde kritisierten Sie zusätzlich die seitens der Stadt vertretene Rechtsauffassung bezüglich der Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr.
Als Fachaufsicht über die Stadt Duisburg habe ich mir ein eigenes Bild vor Ort gemacht, die Stadt um Stellungnahme gebeten und die verschiedenen Punkte diskutiert.
Bezüglich der Beschilderung teilte mir die Stadt mit, dass die Verkehrssicherungsfirma damit beauftragt wurde die Beschilderung an einen anderen, geeigneteren Standort zu versetzen. Die Stadt meldete mir gegenüber Vollzug und ließ mir hierzu unaufgefordert Bildmaterial zukommen.
Im Rahmen der Zuständigkeit hat der Grünschnitt seitens des Eisenbahninfrastrukturbetreibers zu erfolgen. Eine entsprechende Aufforderung erging am 01.09.2026 durch die Stadt Duisburg an die entsprechende Stelle.
Bezüglich der Rechtsauffassung lag, meiner Wahrnehmung nach, ein Missverständnis vor, das jedoch geklärt werden konnte. Während es Ihnen um die (mögliche) Nutzung nach StVO ging, scheint die Stadt dies bezüglich eines vermeintlichen Erfordernisses einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung für die bauliche Gestalt aufgefasst zu haben.
Insofern ist nun klar, dass die bauliche Gestalt der Verkehrsanlagen nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erfolgen kann und, dass auch eine nicht benutzungspflichtige Radverkehrsfläche nur für den Radverkehr vorgesehen und somit eine Benutzung durch den Fußverkehr nicht ohne weitere Regelung einfach verlangt werden kann.

Die von Ihnen vorgebrachten Punkte im Rahmen der Fachaufsichtsbeschwerde wurden abschließend fachlich geprüft und notwendige Schritte in die Wege geleitet oder durchgeführt, sodass ich Ihre Fachaufsichtsbeschwerde damit als erledigt ansehe.

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#Duisburg: Einwendungen gegen Haushalt 2027/2028 möglich aber total versteckt – #Grundsteuer

In Amtsblatt 27 der Stadt Duisburg steht versteckt hinter der Liste für die Ratssitzung eine Öffentliche Bekanntmachung zum Haushalt 2027/2028.

Wie ich der Bekanntmachung entnehme ist das seit dem 28.09.2026 (15 Uhr), bis zum 23.11.2026 öffentlich, man darf aber nur bis zum 16.10.2026 (24 Uhr) was dagegen einwenden. Warum die Offenlage länger ist, als die Möglichkeit zur Beteiligung erschließt sich mir nicht. In allen sonstigen Fällen kenne ich das genau andersherum. Aber scheinbar sieht das § 80 (3) GO NRW ja so vor. Damit lässt man der Bevölkerung nur wenig Zeit zum Lesen und zum Verstehen. Was nicht sonderlich demokratisch erscheint.

Warum die Bekanntmachung erst um 15 Uhr gestartet ist, erschließt sich mir nicht, da dem Rat die Unterlagen schon vorher bekannt sind und diese wohl auch im Ratsinformationssystem stehen.

Was ich aber ein wenig seltsam finde ist die Passage:
„Sie sollten schriftlich abgefasst und an die Stadtverwaltung Duisburg, Stadtkämmerei, Alter Markt 23, 47049 Duisburg, adressiert werden“
Denn das „sollte“ heißt auch ich kann die an irgendeine Stelle der Stadt schicken und es muss auch nicht schriftlich sein. Ich könnte etwa eine Audiodatei wählen, ein Video oder eine Email.

Der Hinweis, dass das auf der Homepage der Stadt stünde ist auch nur bedingt hilfreich, wenn man bedenkt wie konfus die Homepage der Stadt ist und wie schlecht man dort Sachen findet. Auf der Eingangsseite fand ich jedenfalls keinen Hinweis auf die Beteiligung. Nur einen Link zum Haushaltssicherungskonzept. Erst dort weiter unten findet man einen Link zu einer Bürgerbeteiligung. Aber statt dort die Unterlagen vollständig zum Download bereitzustellen, sind das hunderte, wenn nicht gar tausende Unterseiten. Der Haushalt ist auch in einer Datei, die man zumindest noch durchsuchen kann unübersichtlich genug. Stattdessen beteiligt man die Öffentlichkeit hier möglichst erschwerend, wohl auch damit möglichst wenig Einwendung kommt.

Das alle Pläne hier zu finden sind wird nur auf der dieser Seite ganz unten verlinkt, aber auch nicht wirklich klar erwähnt.

Gut aufbereitet für eine einfach Beteiligung ist das nicht. Schon gar nicht für Menschen nur auf der Homepage der Stadt gucken.

Auch eine Pressemeldung dazu gab es nicht, ganz so als wolle man nicht, dass die Bevölkerung sich beteiligt. Es gab nur eine PM zum Haushalt, die zwar den Link zum Haushaltsplan geschrieben aber nicht verlinkt hat und auch nicht die Beteiligung. Man hat die Presse also auch nicht nachdrücklich auf die Beteiligung hingewiesen. Schon gar nicht im Vorfeld. Denn die PM kam erst am 29.09.2026.

Auch wenn die Beteiligungsseite selbst so kling, als wolle man Beteiligung, zeigt der Rest in meinen sehr deutlich, dass man keine Beteiligung durch die Bevölkerung will. Man erfüllt zwar formell die rechtlich Vorgaben so halbwegs, aber meint es aus meiner Sicht nicht ehrlich damit.

Rathaus Duisburg Links vom Haupteingang

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#Duisburg: SPD, CDU, Grüne und Linke „unterstützen“ Todespipeline (Delta Rhine Corridor) durch Rheinhausen – #StFlorian #Klimaschutz

Wie ich den Medien und Facebook entnahm, setzen sich SPD, CDU, Grüne und Linke in Duisburg für keine CO2-Pipeline durch den Stadtwald ein. Ob absichtlich oder unfreiwillig, damit erfolgt Einsatz für die Pipeline durch Rheinhausen. Auf mich wirkt das wie St. Florian, bloß nicht durch den Stadtwald, aber Rheinhausen ist okay?

Nachdem nun die Unterlagen offen liegen, habe ich mir diese angeguckt und festgestellt, dass wenn das Projekt nicht durch den Stadtwald laufen wird, dieses entweder durch das Rheinvorland oder durch Rheinhausen gehen würde. Wenn ich nach den Unterlagen gehe ist der Verlauf durch Asterlagen, Winkelhausen Bergheim, Rumeln und Friemersheim wahrscheinlicher. Das heißt mit dem einseitigen Einsatz gegen eine Pipeline durch den Stadtwald befürworten die genannten Parteien und auch einige Organisationen den Verlauf durch Rheinhausen. Stellt sich natürlich die Frage, warum diese Parteien und Organisationen Rheinhausen belasten wollen, statt den Unsinn abzulehnen. Oder war dies denen gar nicht bewusst, dass wenn man eine Trasse ablehnt, eine andere gewählt wird.

Es ist eindeutig klar, dass das ganze Projekt völliger Unsinn ist. Weder geht man auf die konkreten Stellen ein und warum diese unbedingt CO2 erzeugen müssen, noch geht man auf die Speicherkapazität in der Nordsee ein, wobei auch hier fraglich ist, wie sicher das Ganze überhaupt ist. Es braucht vielmehr eine Industriewende, statt viel Geld in eine Pipeline zu stecken, die nur der Bauwirtschaft etwas nützt, aber die Allgemeinheit gefährdet und keine Probleme löst. Wobei ich inzwischen weiß das OGE früher Pipelines für Erdgas gebaut hat und nun, wo Erdgas nicht mehr interessant ist, nach neuen Betätigungsfeldern sucht. Es geht bei dem dummen Projekt also nur um Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit.

Die Risiken einer solchen Pipeline welche der WDR und Correctiv bereits in 2025 adressiert haben wird in den Unterlagen nicht erwähnt. Die Unterlagen zeigen in meinen Augen sehr gut, wie man ein Projekt im Glanzlicht darstellt, indem man alle relevanten Fakten, die hinderlich sind, gar nicht erst erwähnt. Man will bei dieser Todespipeline eine einwandige Rohrleitung mit 80 cm Durchmesser in mind. 1 m Tiefe legen. Man kann sich ja vorstellen, was passieren wird, wenn diese Leitung undicht wird bei 200 bar Druck. Dann sterben im Umfeld des Lecks Menschen und Tiere, weil das CO2 diese ersticken wird. Teilweise ist die Trasse der Todespipeline nicht all zu weit von Wohnbebauung entfernt geplant. Wenn die Trasse erst festgelegt wurde, hat Rheinhausen und viele anderen Bereiche das gleiche Problem, wie wir jetzt bereits mit der CO-Pipeline von Dormagen nach Uerdingen haben. Wobei die m. W. bisher nicht in Betrieb ist. Dazu kommt, dass nicht nur CO2 eingespeist wird, sondern ein Chemikaliencocktail unbekannter Zusammensetzung, welcher die Rohrleitung angreifen kann.

Meine Stellungnahme habe ich jedenfalls der Bezirksregierung bereits geschickt und dies darf auch gerne als Grundlage für eigene Stellungnahmen genutzt werden.

Ich habe die Petition nicht unterzeichnet und bin auch froh darüber, weil diese indirekt für eine CCS-Todes-Pipeline durch Rheinhausen ist. Wobei mein Beweggrund die vollständige Ablehnung des Projektes war und ist. Und die von mir in der Stellungnahme genannten Probleme können höchstens zum Teil gelöst werden. Das Grundproblem der Notwendigkeit und der sicheren Endlagerung unter der Nordsee kann nicht gelöst werden.

Am Samstag wurde mir Vorgeworfen, dass ich die Bemühungen gegen die CCS-Pipeline sabotieren würde, dabei ist die einseitige Ablehnung eines Teilstücks des Projekts, statt des ganzen Projekts, das Problem. Wenn man nur ein Teilproblem adressiert wird auch nur dieses wahrgenommen, aber es ist aus meiner Sicht unwahrscheinlich, dass man damit etwas verhindern kann. Zudem wird es da auch noch andere geben, welche sich verarscht fühlen, weil die Trasse dann plötzlich dicht am Grundstück vorbeiläuft. Ohne solides Fundament hat eine Bewegung nur wenig Chancen.
Wem nützt eine einseitige Ablehnung am Meisten? Das ist ganz klar der OGE. Ebenso nützt es der OGE auf Demos und Petitionen zu setzen, statt eine Stellungnahme zu verfassen und alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Stellungnahmen müssen berücksichtigt werden in solchen Verfahren. Petitionen bekommen irgendeine banale Antwort/Ausrede, die nichts ändert.

Wenn Deutschland eine starke Wirtschaft will, erreicht man dies ganz sicher nicht indem man Geld für CCS-Pipelines verschwendet, sonder man muss die Probleme aktiv angehen und Prozesse hinterfragen. Ich gehe davon aus, dass das auch wieder ein Milliardengrab wird, was Lösungen verzögert und der Wirtschaft schadet.

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#CarDU sabotiert Fußverkehr mit Ihscootern? – #Gehweg

Ich glaub ich weiß jetzt warum sich die CarDU so unermüdlich für Ihscooter einsetzt gegen jede Vernunft. Man will ganz bewusst, den Fußverkehr sabotieren. Wie schon mit dem Parken auf dem Gehweg will die CarDU auch mit Ihscootern den Gehweg unbequem machen, damit weniger Menschen sich gesund bewegen. Man möchte scheinbar, dass sich möglichst alle mit KFZ und möglichst noch einem Verbrenner bewegen.

Jedenfalls deutet für mich alles darauf hin, dann anders kann ich mir das nicht erklären. Denn man könnte das alles problemlos regeln, aber will ganz offensichtlich nicht. Allenfalls werden noch Stücke vom Gehweg für diese Stolperfallen und Hindernisse abgetrennt.

Gab es da Zahlungen von der Ihscooterbranche? Oder hält sich die CarDU deshalb für Hip und modern? Vielleicht gibt es ja auch für die Sabotage von Fußverkehr Geld von der Autobranche.

Im Endeffekt bleibt es mir ein Rätsel warum sich die CarDU für Ihscooter einsetzt, aber Fakt ist, dass diese sich gegen vernünftige Regeln stäubt, denn ansonsten hätten wird schon längst an vielen Stellen klare Regeln, die verhindern, dass die Dinger überall im Weg stehen.

Ihscooter blockieren einen recht breiten Gehweg vollständig durch eine große Anzahl.

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Ruzzisch induzierter Linksextremismus

Ruzzland beeinflusst in Deutschland Wahlen, durch mediale Manipulation in „sozialen“ Netzwerken, aber auch durch Aktionen.

Es war sicherlich kein Zufall, dass es Anschläge auf die Stromversorgung kurz vor den Wahlen gab. Auch wenn hier offiziell jemand den Kopf hinhält, den man eher im Linken Spektrum vermuten würde, stellt sich mir da Fragen:
01. Was war der Auslöser?
02. Woher kam die Inspiration?
03. Gab es externe Ideengeber?
04. Was war das Ereignis, was den Ausschlag gab?
05. Wie startet die Radikalisierung und wie setzte diese sich fort?

In sozialen Netzwerken bestimmen Algorithmen, die Informationen, welche man bekommt. Ein wesentlicher Faktor hierbei sind die „Freunde“, welche man hat. Über diese bekommt man auch bestimmte Informationen. Würde von ruzzischen Agenten, dieses Umfeld manipuliert, etwa durch „Freunde“, die in Wirklichkeit Agenten sind, könnte die Person in eine bestimmte politische Richtung manipuliert werden. Natürlich müsste dies sehr oft durchgeführt werden, aber nach allem was man liest hat Ruzzland eine großer Cyberarmee. Das heißt es dürfte auch Bereiche geben, die gezielt manipulative Attacken durchführen, um labile Menschen so zu manipulieren, dass diese Deutschland angreifen. Etwa Anschläge auf Bahn oder Stromnetze. Je radikaler Einzelne sind, desto einfach dürfte das sein. Ein Stupser hier, einer dort. Vielleicht ein Hinweis oder eine Einladung in eine konspirative Whatsappgruppe. Keine Ahnung, wie das konkret im Detail aussieht. Eventuell werden danach dann auch alle Spuren beseitigt. Oder gezielt falsche Bekennerschreiben lanciert. Auch Agenten, die in einer Gruppe provozieren, darf man nicht ausschließen.

Fakt ist jedenfalls, das Extremisten, egal aus welcher Ecke die Demokratie destabilisieren und eine Schwächung von EU und Europa ist natürlich ganz im Sinne von Ruzzland, aber auch einigen anderen.

Das sind jetzt alles natürlich nur Überlegungen, aber man kann leider nicht ausschließen, dass das wirklich so etwas im Hintergrund läuft.

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#Duisburg: Warum werden Baumscheiben nicht als Vertiefung ausgeführt? -#Klimakrise #Hitzkrise

Warum werden Baumscheiben eigentlich nicht als Vertiefung ausgeführt, sondern wie hier bis zum Rand gefüllt?

Baumscheibe mit hohem Bordstein und vollgefüllt mir Erde, darauf trockenes Gras.

Auf diesem Weg wird kaum Wasser zurückgehalten, wenn es mal regnet. Das heißt nicht nur fließt Wasser ab, was den Bäumen fehlt. Bei Starkregen sorgt man zeitgleich für weniger Retentionsraum.

Ich kann mir jedenfalls keinen logischen Grund vorstellen. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich nur auf die Gehwege, da auch nur dort gelaufen werden soll. Der Gehweg sieht zudem recht neu aus, sodass es auch kein undurchdachter Altbestand sein kann.

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#Duisburg: Denkmalschutz vs. LIDL an der Beethovenstr. – #Rheinhausen

An der Beethovenstr. 21 steht die alte Sparkasse, scheinbar soll die BV Rheinhausen am 13.10.2026 dieses Gebäude unter Denkmalschutz stellen. Die Vermutung liegt nahe, dass es dabei um die Verhinderung eines Supermarktes geht. Wenn ich mich recht entsinne war von einem LIDL die Rede, den man unbedingt verhindern will. Deshalb hat man dort bereits eine entsprechende Gebietsfestlegung gemacht, die das verhindern soll.

Das man den hässlichen Kasten nun unter Denkmalschutz stellen will passt da voll ins Bild.

Die mehrseitige Begründung für den Denkmalschutz ist nicht wirklich schlüssig. Mein Eindruck ist, dass einfach zu viel unter Denkmalschutz gestellt wird, was nicht denkmalwürdig ist.

Vielmehr ist die Ecke schrecklich mit einem viel zu schmalen Gehweg an der Friedrich-Ebert-Straße und einem zu schmalen Radweg. Keine Ahnung, ob dies auch durch den Denkmalschutz betroffen wäre.

Was mich bei der Sache wundert ist, warum das erstens als „nicht öffentlich“ eingestuft wird, denn daran ist nichts, was der Öffentlichkeit vorenthalten werden müsste und zweitens warum das bei einer Einstufung als „nicht öffentlich“ öffentlich im Netz stand.

Weiterhin finde ich an der Drucksache bemerkenswert, dass behauptet wird, dass der Denkmalschutz keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hätte. Was natürlich Unwahr ist. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht muss dieses erhalten werden. Das heißt andere Nutzungen des Geländes oder Umbauten sind ausgeschlossen. Somit auch Wertsteigerungen, welche zu mehr Grundsteuer führen würden. So wäre es denkbar die Seitenstraße neben der Friedrich-Ebert-Str. einzuziehen und einen vernünftigen Rad- und Gehweg zu schaffen und zugleich den öffentlichen Raum zu verkleinern. Damit würde automatisch mehr private grundsteuerpflichtige Fläche geschaffen. Zudem dürfte der Wert des Gebäudes sinken, was sich auch in zukünftiger Grunderwerbsteuer niederschlägt. Dies Aspekte nicht zu betrachten wirkt auf mich so als würde die Denkmalschutzbehörde es nicht so genau mit den Fakten nehmen.

Die Politik würde Rheinhausen jedenfalls viele Möglichkeiten verbauen mit Denkmalschutz an der Stelle. Da wäre das zerstörte Hallenbad denkmalwürdig gewesen. Aber da musste man ja unbedingt einen Supermarkt bauen, der zu absehbaren Leerstande nebenan geführt hat. Hoffe das Vorhaben wird abgelehnt.

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#Duisburg: Todespipeline durch Asterlagen, Winkelhausen, Bergheim und eventuell Rumeln – #Rheinhausen

Der sogenannte Delta-Rhine-Corridor, eine CCS-Pipeline, soll tödliches CO2 durch Duisburg transportieren und das nicht nur durch den Stadtwald, sondern auch durch mehrere Bereiche von Rheinhausen. Wenn der Stadtwald verschont würde, wäre die Alternative sogar durch Rheinhausen in den Duisburg Süden.

Die aktuelle Trasse soll in Asterlagen nahe der Kläranlage den Deich queren dann dort entlang gelegt werden, wo das Tierheim geplant wird. Weiter soll die Trasse durch Winkelhausen und Bergheim in Richtung Moers und Krefeld gehen. Teilweise dicht an Wohnbebauung vorbei.

Eine Alternativtrasse Könnte auch durch Rumeln und Friemersheim bzw. Krefeld gehen. Da die Trasse noch nicht festgelegt ist. Wäre derzeit noch beides möglich.

Mal völlig abgesehen, dass CCS nur Greenwashing ist, ergibt sich mit so eine Pipeline auch eine potentielle Lebensgefahr, insbesondere für alle Menschen, die direkt im Umfeld wohnen oder unterwegs sind. Bei CO2 gibt es keine Warnung. Man verliert das Bewusstsein und stirbt. In Kamerun am Nyos See starben hunderte Menschen an einer natürlichen Freisetzung von Kohlendioxid. Das gleiche Risiko besteht auch an einer CO2-Pipeline, besonders wenn schon im Vorfeld Gefahren verharmlost werden.

Obwohl doppelwandige Rohre für gefährliche Stoffe heute längst Stand der Technik sind, plant die Firma OGE nur ein einwandiger Rohr von 80 cm Durchmesser. Bei einem Betriebsdruck von 200 bar heißt das, dass aus einem Rohrstück von 2 m Länge 200 m³ CO2 die Luft in dem Bereich komplett verdrängen und alles Leben, was atmet töten können.

In den Unterlagen wird nicht darauf eingegangen in welchen Abständen die Schieber zum Absperren sitzen sollen. Man wolle dies erst später festlegen. Das heißt es könnte eine Gasfontäne tausende Kubikmeter tödliches CO2 freisetzen und das direkt neben Häusern wo Menschen leben und schlafen. Das würde sehr viele Tote geben. Und wie die Vergangenheit zeigt gibt es immer wieder Lecks an Pipelines. Etwa der in Wesseling wo sehr viel Kerosin in den Boden gelaufen ist. Das hat zwar Boden und Grundwasser verseucht, aber wirkt nicht unmittelbar tödlich. Bei CO2 dagegen sterben die Menschen unmittelbar. CO2 ist schwerer als Luft und verdrängt damit die Luft im Umfeld eines Lecks. Bei einem großen plötzlichen Austritt oder beim Entleeren, was die Firma OGE auch vorgesehen hat. Steigen die Konzentrationen so schnell, dass auch Wind dies nicht ausreichend verteilt. Das heißt die Menschen und Tiere im Umfeld werden sterben. Bei kleineren Lecks kann sich das tödliche Gas in Kellern und Mulden ansammeln und ebenfalls zu Erstickung führen. CO2 ist zwar nicht giftig, aber trotzdem tödlich, weil der Mensch ohne Sauerstoff erstickt.

Ein Bericht im WDR von 2025 geht zudem darauf ein, dass beim Abscheiden des CO2 auch andere Stoffe in die Pipeline eingespeist werden. Das heißt das Korrosionsrisiko kann nicht abgeschätzt werden.

Zudem werden kleine Lecks bei einwandigen Rohren vielleicht gar nicht entdeckt. Das heißt irgendwo entlang der Leitung kann es zum Austritt kommen und der Betreiber bekommt es gar nicht mit. Man geht spazieren, fällt um und stirbt.

Von mutwilliger Zerstörung und Sabotage bei einer Leitung, die nur in 1 m Tiefe liegt, will ich gar nicht erst anfangen.

Blick auf die Kläranlage und den Deich in Duisburg Rheinhausen

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Die Macht der Worte und Medien, welche eklatante Fehler machen – #Auto #Motonomativity

Die Aufgabe von Journalismus ist eigentlich Dinge kritisch zu hinterfragen und dann darüber zu berichten. Dies sollte auch auch bei Behauptungen von Behörden immer der Fall sein. Ebenfalls muss guter Journalismus auch sich selbst immer wieder hinterfragen. Ansonsten passiert genau das, was derzeit geschieht, das Vertrauen geht verloren.

Und das fängt nicht unbedingt mit der Verbreitung großer Lügen an, wobei auch oft genug der Bullshit aus der Politik einfach weitergegeben wird, obwohl offensichtlich ist, dass das nicht stimmt.

Auch im Kleinen versagt Journalismus ständig. Bei sog. Unfälle liest man sehr oft „VON einem Auto“ angefahren oder vergleichbare Sätze, dabei ist der Satz völliger Unsinn. Niemand wird von einem Auto angefahren, dann das würde bedeuten, dass sich das Auto völlig ohne menschliches Zutun dazu entschlossen hätte jemanden anzufahren. Korrekt wäre hier immer „MIT einem Auto“ angefahren. Man sieht hier schon sehr deutlich wie viel ein einfaches Wort ausmacht, wenn es um die Darstellung von Fakten geht. Es ist die Aufgabe von Journalismus die Fakten zu berichten und nicht eine Fiktion, welche von der Polizei in Form von Worthülsen und Unwahrheiten herausgegeben wird. Dazu gehören auch Begriff, wie „ÜBERSEHEN“ oder „KONTROLLE VERLOREN“, die im Zusammenhang mit Fehlverhalten im Verkehr immer wieder verwandt werden. Anstatt das Journalismus die Fakten extrahiert und verbreitet übernimmt man die unwahre Polizeiprosa, welche die Polizei vermutlich aus juristischen Gründen nutzt, aber dadurch oft die Täter am Lenkrad von KFZ schützt und so tut als hätten diese nichts mit der Tat zu tun. Teilweise werden dadurch sogar Kinder zu Schuldigen, obwohl diese gar nicht schuldig sein können.

Natürlich könnte das auch die Motonormativität sein, die auch nicht vor dem Journalismus haltzumachen scheint, aber das wäre nur eine schlechte Ausrede. Fakt ist Journalismus ist durch fehlerhafte Berichte mitverantwortlich für Tote und Verletzt im Straßenverkehr, ebenso wie die Polizei. Ohne korrekte Berichterstattung sehen sich potentielle Täter nicht also solche und passen nicht besser auf. Journalismus soll keine Ausreden für potentielle Täter abschreiben, sondern genau hinsehen und z. B. darüber aufklären gegen welche Verkehrsregeln hier möglicherweise verstoßen wurde. Natürlich muss dazu der Sachverhalt korrekt wiedergeben werden.

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#Klimaschutz: Verfahrensunterlagen CCS-Pipeline ließen sich nicht Downloaden – #Digitalisierung #Greenwashing

Die Bundesregierung und Landesregierung wollen unbedingt NRW mit einer CCS-Pipeline verschandeln um die Industrie mit Greenwashing zu unterstützen. Die Offenlage ist am Freitag gestartet und ich wollte gestern morgen mal eben schnell die Unterlagen herunterladen.

Der Link war zwar im Amtsblatt und dieser funktionierte auch, aber die Seite auf welche der Link führte, funktionierte am Samstag bei mir nicht.

Erst einmal ist der Sammeldownload versteckt und dann funktionierte bei mir auch nicht. Da ich immer wieder auch mal größere Dateien herunterlade und Glasfaser habe, lag die langsame Downloadegeschwindigkeit von 2-3 MB und die ständigen Abbrüche nicht an mir. Ebenso wenig lag an mir, dass die Downloads nicht wie sonst üblich einfach fortgesetzt werden konnten. Wenn man einem Fehlschlag erneut versuchte wurde nur eine 80 kB Datei heruntergeladen obwohl die PART-Datei vorher etliche 100 MB groß war. Wäre der Download einfach fortgesetzt worden. Hätte es da kein Problem gegeben.

Natürlich kann man die Dateien auch alle einzeln runterladen, was aber wahnsinnig umständlich gestaltet ist. Man muss zuerst den Teil aufrufen, dann die Seite mit dem Dokument und dort runterscrollen und dort den Download anklicken. Dabei muss man bei den zig Dateien noch den Überblick behalten.

Eine ehrliche Beteiligung der Bevölkerung ist das nicht definitiv nicht, denn man muss sich natürlich mit vertretbaren Aufwand alle Dateien anschauen können. Bei stundenlange Download ist das kein vertretbarer Aufwand mehr.

Einmal mehr zeigt sich die mangelhafte Digitalisierung der Verwaltung in NRW im völlig ungeeigneten Systemen. Besonders schwerwiegend ist der Umstand, dass nach einem Abbruch erneut heruntergeladen werden muss. Eine Fortsetzung wäre deutlich sinnvoller und würde auch Ressourcen schonen.

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#Warnung: Moulin Rouge – #Paris

Moulin Rouge in Paris ist ja legendär und möglicherweise auch den Preis von 630 € für zwei Personen inkl. Essen wert. Wobei das natürlich auch nur Angebot und Nachfrage sein könnte. Etwas unverschämt finde ich bei so einem Preis allerdings noch 6 € zusätzlich für den Ticketverkauf zu nehmen. Jedenfalls sollte das nach meinem Verständnis im Buchungsprozess noch oben drauf kommen.

Weshalb ich hier aber warnen möchte ist die Klausel in den AGB, welche sagt, dass das Geld auf jeden Fall weg ist:
„2.4– Exchange/Cancellation: in accordance with the provisions of the article 221-28 12° of the French consumer code, the Client does not have a right of withdrawal. The ticket issued for the Service cannot be returned, refunded or exchanged. Thus, if the Client cancels his/her Booking, the price paid by the Client shall be retained by Moulin Rouge as compensation.“

Das finde ich unseriös, denn es würde nur dann ein Schaden entstehen, wenn der Platz leer bleiben würde und man den nicht mehr an der Abendkasse los wird. So aber könnte es sein, dass bei einem Ausfall die Plätze an jemand anderes gehen und trotzdem eine 100%ige Kompensation fällig werden würde. Mir erschließt sich dann allerdings nicht für was.

Jedenfalls wäre meine Empfehlung nicht lange im Vorfeld zu buchen auch auf die Gefahr hin keinen Platz zu bekommen. Besser als so viel Geld in den Sand zu setzen, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, dass man die Reise nicht wahrnehmen kann.

Vielleicht gab es in der Vergangenheit da auch Ärger, mag alles sein, aber für mich wirkt das nicht seriös. Ich kenne das so, dass man nur den Schaden ersetzt der wirklich entstanden ist, wenn man kurzfristig storniert. So lassen sich die Getränke und vielleicht auch Lebensmittel noch am nächsten Tag verwenden.

Wenn man allerdings nur kurzfristig buchen kann, besteht die Gefahr einer Enttäuschung, dass es keine Karten mehr gibt. Macht mir die ganze Sache unsympathisch und zeigt auch wie wichtig es ist sich die AGB vorher durchzulesen. Ein paar Euro kann man verschmerzen, aber ein so hoher Preis tut dann doch schon weh.

Im Vordergrund ein Verkehrsschild im Hintergrund die rote Mühle von Moulin Rouge

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#Bahn: Fahrgastrechte und Deutschlandticket – #Bahnsinn

Als wegen einer erheblichen Verspätung im Internet recherchierte fand ich dort die Information, dass man beim Deutschlandticket angeblich keine Erstattung aus Fahrgastrechten hätte. Es wurde dabei auch auf Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) § 3 verwiesen. Demnach sollen dadurch angeblich die Fahrgastrechte eingeschränkt werden.

Der § 3 Abweichungen in den Beförderungsbedingungen liest sich wie folgt:
„[…]
(2) Wenn nach dem maßgeblichen Tarif für einen Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist, kann ein Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 11 Absatz 1 Nummer 1 abweichen.
(3) Ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2 ist ein Entgelt, das
1. im Tarif ausdrücklich als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt benannt ist und
2. gegenüber dem gewöhnlichen Beförderungsentgelt eine Ersparnis von mehr als 50 Prozent gewährt.
Nicht als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gelten Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten.
(4) Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt im Sinne des Absatzes 2.“

In Absatz 4 steht, dass man das Deutschlandticket, als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt einstuft. Demnach müsste es dann per Definition aus § 3 eigentlich immer eine Ersparnis von 50 % aufweisen. Dies ist aber nicht der Fall im VRR kostet das Ticket 2000 Preisstufe A im Abo 104,90 €, womit der Deutschlandticket mit aktuell 63 € zwar schon günstiger ist, allerdings nicht weniger als die Hälfte kostet. Das Deutschlandticket steht aus meiner Sicht dem Abo gleich, aber selbst wenn nicht, das Ticket 2000 A ohne Abo kostet 119,20 und liegt damit auch unter den 50 % Level. Egal ob normales Deutschlandticket oder Deutschlandjobticket. Es gibt also eigentlich keine Rechtfertigung das Deutschlandticket anders zu behandeln.

Davon abgesehen handelt es sich um eine Kann-Bestimmung, das Unternehmen muss dies also nicht tun.

Die Einschränkung betrifft allerdings auch lediglich § 11 Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr Abs. 1 Nr. 1:
„(1) Besitzt ein Reisender einen Fahrausweis, der ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr gilt, so hat er, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass er wegen eines Ausfalls oder einer Unpünktlichkeit des von ihm nach dem Beförderungsvertrag gewählten Zuges eines Eisenbahnverkehrsunternehmens verspätet am Zielort ankommen wird, neben den in der Verordnung (EU) 2021/782 genannten Rechten und Ansprüchen die folgenden Rechte:
1. Der Reisende kann die Fahrt zum vertragsgemäßen Zielort mit einem anderen Zug durchführen, sofern vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende sonst mindestens 20 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird.“

Da hier spezifisch die Nummer angegeben wird, könnte das Ausweichen auf andere Züge eingeschränkt werden. Die Rechte nach Verordnung (EU) 2021/782 allerdings nicht. Es geht dabei um „die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“.

In Artikel 19 der EU-Verordnung steht dann:
„(2) Absatz 1 gilt auch für Fahrgäste, die eine Zeitfahrkarte besitzen. Wenn diesen Fahrgästen während der Gültigkeits­dauer ihrer Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, haben sie Anspruch auf eine angemes­sene Entschädigung gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens. In den Entschädigungsbedin­gungen werden die Kriterien zur Bestimmung der Verspätung und für die Berechnung der Entschädigung festgelegt. Treten während der Gültigkeitsdauer der Zeitfahrkarte wiederholt Verspätungen von weniger als 60 Minuten auf, so können diese Verspätungen zusammengerechnet werden, und die Fahrgäste können dafür gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens entschädigt werden“

Das heißt im Nahverkehr mit Deutschlandticket braucht es nicht 60 Minuten, wie ich bei der Recherche fand, sondern lediglich viele kleine Verspätungen, die sich aufsummieren und entsprechend den Bedingungen des Unternehmens verrechnet werden, bei dem man die Fahrkarte hat. Mit diesen Bedingungen kann man dann die Verspätungen/Ausfälle dokumentieren und aufsummieren. Werde das wohl jetzt machen. Nicht wegen des Geldes, sondern um Druck für Pünktlichkeit und korrekte Informationen zu erhöhen.

Beispiel für Verspätung bei der Bahn.
Anzeigetafel der Bahn am Bahnhof Derendorf mit zwei verspäteten Zügen

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#Klimaschutz: Möglichkeit zum Verhindern der CO2-Pipeline – #CCS #Duisburg

Unter dem harmlos klingenden Titel „Delta Rhine Corridor“ wird eine klimaschädliche CO2-Pipeline geplant, die sehr viele Städte in NRW betrifft. Eine Liste aus dem Amtsblatt ist unten angehängt.

Im Amtsblatt 37 der Bezirksregierung Münster steht:
„Bekanntmachung der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln sowie des Regionalverbands Ruhr zur Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen im Rahmen der gemeinsamen Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2) von Gelsenkirchen und Köln/Wesseling über Duisburg nach Venlo“

Die erste Lüge findet sich dann auch schon im ersten Absatz:
„Es geht dabei um CO2 aus dem produzierenden Gewerbe, das sich, selbst mit modernster Technik, kaum oder gar nicht vermeiden lässt – zum Beispiel aus den Bereichen Chemie, Zement, Kalk und der Abfallverwertung.“

In der Chemie fallen mir jetzt keine Beispiele ein, wo unbedingt CO2 freigesetzt werden muss. Auch Zement und Kalk ließe sich drastisch reduzieren durch Bauschuttrecycling und die „Abfallverwertung“ korrekt Müllverbrennung, ließe sich durch Müllreduzierung und vollständiges Recycling vermeiden. Somit ist der Grund schon mal unwahr.

Weiter gelogen wird:
„Durch die geplante CO2-Pipeline soll das abgeschiedene CO2 zunächst bis an die Grenze zu den Niederlanden und von dort weiter Richtung Speicherstätten in
der Nordsee transportiert werden.“

Es gibt keine sicheren ausreichend großen „Speicherstätten“ in der Nordsee, aber natürlich will man in klassischer Salamitaktik nur die Pipeline behandeln und nicht die „Speicherstätten“, obwohl ohne diese auch eine Pipeline keinen Sinn macht. Halt ein großes Greenwashing Projekt.

Die konkreten Daten findet man erst ab Morgen im Netz
„Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 25. September 2026 bis einschließlich zum 26. Oktober 2026 online über das zentrale Beteiligungsportal des Landes NRW (Beteiligung NRW) unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/k/1031007 unter dem Titel Raumverträglichkeitsprüfung für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2)“ abgerufen werden.“
oder bei den Bezirksregierungen.

Stellungnahmen abgeben kann man wie folgt:
„Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen abgeben. Deren Übermittlung soll gemäß § 15 Absatz 3 Satz 6 ROG elektronisch unter dem nachfolgenden Link https://beteiligung.nrw.de/k/1031007 erfolgen.“
oder postalisch bzw. persönlich bei den Bezirksregierungen.

Aus Sicht von Klima- und Umweltschutz ist das ein Horrorprojekt ohne Sinn und Verstand.

Weitere Informationen kann man dem jeweiligen Amtsblatt entnehmen.

Zwei Artikel, die man kennen sollte:
Correctiv: CO2-Lager: Gefahr durch geplante Pipeline im Rheinland
WDR: CCS: Neue Pipelines quer durch NRW

Im Amtsblatt aufgeführte Städte, Dörfer und Kreise:
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bornheim
Bottrop
Brüggen
Brühl
Burscheid
Dinslaken
Dormagen
Dorsten
Düsseldorf
Duisburg
Erftstadt
Erkrath
Essen
Euskirchen
Frechen
Gladbeck
Grefrath
Haan
Heiligenhaus
Hilden
Hünxe
Hürth
Kempen
Kerpen
Kerken
Kleve
Köln
Krefeld
Langenfeld
Leichlingen
Leverkusen
Meerbusch
Mettmann
Moers
Monheim am Rhein
Mülheim an der Ruhr
Nettetal
Neukirchen-Vluyn
Neuss
Niederkassel
Oberhausen
Odenthal
Pulheim
Ratingen
Recklinghausen
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Rheinisch Bergischer Kreis
Rheurdt
Rommerskirchen
Schermbeck
Solingen
Straelen
Tönisvorst
Velbert
Viersen
Wachtendonk
Weilerswist
Wesseling
Willich
Wülfrath
Wuppertal

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#Gmail-App verlangt Angabe von weiterer Emailadresse – #Android #Google #Datenschutz

Scheinbar will Google noch mehr Daten sammeln, denn seit dem letzten Update will die Gmail-App eine weitere Mailadresse. In den Bewertungen zur App sah ich schon einige Beschwerden.

Emailadressen sind personenbezogene Daten und es sollte meine Entscheidung sein, ob ich weitere Emails angeben will. Das Angebot:
„Sie können diese App mit allen Ihren E-Mail-Adressen verwenden.“
ist okay, aber wenn man das überspringen will kommt:
„Fügen Sie mindestens 1 E-Mail-Adresse hinzu.“

Es wird kein Grund genannt, warum ich eine weitere Emailadresse angeben soll. In den Datenschutzangaben fand ich dazu nichts, was aber wohl auch nicht so verwunderlich ist, wenn man sich das anschaut. Da steht sehr viel mit Links und für mich ziemlich unübersichtlich. Was ich allerdings nicht gefunden habe ist ein Datenschutzbeauftragter. Entweder ist das nicht so leicht zu finden oder fehlt. Habe mich deswegen bereits an Datenschutzbehörden gewandt.

Mit einer Emailadresse kann man viel über eine Person herausfinden. Etwa zu welchen anderen Mailadresse ein Kontakt besteht, wann und wie oft Mails ausgetauscht werden. Selbst wenn der Inhalt nicht bekannt ist, verrät der Kontakt schon sehr viel Informationen. Deshalb bin ich auch kein Freund davon weitere Angaben zu machen, wie Telefonnummer oder Mailadresse. Dazu kommen dann noch Datenlecks, sodass auch das Risiko eines Fremdzugriffs steigt, wenn die zusätzliche Mailadresse für die Wiederherstellung genutzt werden kann/soll.

Und ich habe mich auch schon bei der Landesmedienanstalt beschwert, dass auch das Impressum nicht gut zu finden ist. Auf der einen Seite habe ich gar keinen Link zum Impressum gefunden und von anderen nur auf Umwegen. Statt Blogger mit leicht erreichbaren Impressum zu belästigen, wäre das doch wohl ein deutlich besserer Betätigungsschwerpunkt die Landesmedienanstalt NRW.

Das passt alles irgendwie zu diesem Artikel der Verbraucherzentrale Datenschutz-Urteil: Google hat Griff nach Nutzerdaten unzulässig vereinfacht

Eventuell könnte man auch einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Datenmissbrauch durch Google haben:
Datenschutz-Verstöße bei Geodaten Google muss 400 Millionen Euro Strafe zahlen

Ein Workaround wäre bei Google im Netz eine zweite Gmailadresse anzulegen und diese zu hinterlegen. Eventuell geht das sogar mit dem gleichen Account.

Für mich ist das jedenfalls Erpressung einem den Zugriff auf den Mailaccount zu verweigern, wenn man nicht eine andere Mail angibt. Wenn jemand nur Gmail nutzt, was macht so jemand dann? Es gibt ja gerade auch einige die nur per Handy Online sind und nur eine Emailadresse haben. Und dann gibt es Menschen, welche alles über Gmail abwickeln und damit dann auch jetzt vor einer Zwangssituation stehen. Wenngleich ich weniger betroffen bin als die vorgenannten, so empfinde auch ich das schon als Datenerpressung.

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#Düsseldorf: Weitere Einwendung wegen Malaria – #Flughafen

Nachdem ich dachte meine Einwendung wäre soweit fertig musste ich wegen der Malariafälle in Frankfurt meine Einwendung ergänzen.

Mit Stand vom 18.09.2026 um 15:17 Uhr berichtet der WDR zu „Todesfälle durch Malaria in Frankfurt„. Es geht in dem Beitrag um mehrere Todesfälle durch Malaria, die offensichtlich durch den Flughafen Frankfurt nach Deutschland eingeschleppt wurden.

In dem Beitrag heißt es seitens (Prof. Thorsten Feldt, Tropenmediziner Uniklinik Düsseldorf):
„Theoretisch gibt es das Risiko hier in Düsseldorf und im Umland auch. Der Frankfurter Flughafen hat allerdings die Besonderheit, dass dort besonders viele Direktflüge aus Malaria-Gebieten ankommen. Das sind eben überwiegend Regionen in Afrika. Das haben wir in NRW in einem deutlich geringeren Umfang.“
Wobei die deutlich geringen Direktflüge nicht viel bedeuten, weil es ja nur eine Momentaufnahme ist. Es kann durchaus sein, dass zukünftig mehr Direktflüge möglich sind, weil die Kapazität erweitert werden soll oder weil sich Verbindungen ändern. Ferner gibt es auch in Europa Krankheitsgebiete aus denen eine Übertragung von Krankheiten möglich ist. Zum Beispiel das Westnilfieber, was u. a. in Mallorca vorkommt. Hier wäre ja durchaus eine Übersicht der Ziele des Flughafens von Vorteil, die allerdings auch bei dieser erneuten Offenlage fehlt. Ebenso wäre für eine Beurteilung notwendig zu wissen, wie viele Flugzeuge wie oft wohin geflogen werden. Aber wahrscheinlich lässt man diesen Punkt bewusst weg.

Es gilt je mehr Flugverkehr, desto höher die Wahrscheinlichkeit für das Einschleppen von gefährlichen Tieren und Krankheiten.

Da beruhigt die Aussage des DUS wenig:
„Auch am Flughafen Düsseldorf sieht man aktuell kein Gesundheitsrisiko. Für den Umgang mit Infektionsfällen oder biologischen Gefahren gebe es dort entsprechende Abläufe. Der Flughafen steht nach eigenen Angaben regelmäßig mit dem Düsseldorfer Gesundheitsamt und anderen Fachbehörden in Kontakt. Dabei behielte man auch die Entwicklungen in Frankfurt im Blick.“
Beobachten ist keine Prävention, das ist abwarten, bis es Tote und Verletzte gibt. Es ist die Verantwortung des Flughafens das Risiko zu bewerten, welches sich ergibt und entsprechend Maßnahmen zu Prävention zu entwickeln. Insbesondere das keine eingeschleppten Tiere ins Umfeld entweichen können. Aber auch eine Vorsorge in Hinblick auf Krankheiten ist notwendig. Schon in Corona hat sich gezeigt, dass Flugverkehr diese Pandemie, weltweit verbreitet hat.

In den Unterlagen habe ich nichts gefunden zu den biologischen Gefahren und den Maßnahmen der Flughafens die Bevölkerung in NRW zu schützen. Und da ich beim Pendeln zur Arbeit immer am Flughafen vorbeikomme und manchmal sogar am Flughafen Bahnhof umsteige, wäre ich von freigesetzten Organismen auf jeden Fall betroffen.

Die Asiatische Hornisse wurde zwar scheinbar mit einem Schiff eingeschleppt4 aber es ist auch nicht ausgeschlossen, das invasive Arten per Flugzeug nach Europa verbreitet werden. Darunter gibt es auch Arten, die unmittelbar für den Menschen gefährlich sind. Wobei auch eine Gefährdung für die Natur genau betrachtet werden muss. Das müsste in den Unterlagen stehen in welche Länder der Flughafen verbindet und welche Bedrohungen von dort eingeschleppt werden können. Zudem welche Maßnahmen getroffen werden. Das Schlagwort invasiv kam nicht einmal in der Umweltverträglichkeitsstudie vor, auch der Begriff Krankheit kam nicht vor. Es ist somit unwahrscheinlich, dass diese Problematik überhaupt vom Flughafen adressiert worden ist. Sollte der Flughafen hier auf die Fluglinien verweisen, so wäre das Unsinn, da der Flughafen die Vorgaben macht, welche für ankommende und entladene Flugzeuge gilt.

Flugzeug beim Landeanflug am Flughafen Düsseldorf, von unten. Die Bäume sind winterlich kahl und der Himmel darüber grau.

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Aixam Elektroauto für 12 000 Euro – #Eauto

Ich bin zwar weiterhin der Ansicht, das „All Cars Are Bad“ aber vor kurzem sah ich ein Aixam Mopedauto. Ist natürlich nicht so schnell, kann man aber legal ab 15 fahren. Und in Städten dürfte das völlig ausreichen.

Zudem gibt es auch eine Elektrovariante, die deutlich günstiger ist, als alles, was die Konkurrenz so bietet. Man kann natürlich nicht auf Autobahnen fahren. Aber in einigen Städten, wie etwa Bonn lohnt das wegen Sperrungen eh nicht. Zudem sieht das KFZ deutlich kleiner aus als viele andere. Da müssten Städte eigentlich sogar über weniger Parkgebühren nachdenken, da von diesem Typus deutlich mehr hinpassen, als dies bei größeren der Fall ist. Der Stromverbrauch dürfte entsprechend niedrig sein und man kann den restlichen KFZ-Verkehr prima entschleunigen.

Kleines KFZ mit Mofanummernschild hinten.

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#Duisburg: Stadt tut nichts gegen Verkehrsverstöße auf dem Flutweg – #Rheinhausen #LKW #Logport #Fahrrad

Schon länger ist bekannt, dass LKW-Verkehr über Flutweg und Jägerstraße rollt. Zwischen Autobahn und Logport. Die Stadt Duisburg bezeichnet das fälschlich als Fehlverkehr und verweigert die notwendigen Maßnahmen mit billigen Ausreden um nicht zu sagen Lügen. Jetzt musste die Jägerstraße aber gesperrt werden für 3 Jahre. Deswegen wurde der Flutweg für LKW Verkehr gesperrt, da dort zwei Schulen sind und viel Schulverkehr. Nur halten sich die LKW-Fahrenden nicht an die Verbote, was an zu geringem Kontrolldruck und lächerlichen Strafen liegt.

Beispiel, was ich am Freitag beobachtet habe, auf dem Weg zum Einkaufen:LKW mit Anhänger mit Rhenusbeschriftung wird in den Flutweg gefahren trotz deutlich erkennbaren LKW-Verbot.

Wie ich erfuhr scheint das Tempo auf 20 km/h gesenkt worden zu sein und es soll angeblich ein Überholverbot für KFZ-Verkehr geben an das sich aber auch niemand zu halten scheint.

Wie oft verweisen Autofahrende auf die „bösen“ Radfahrenden, die sich angeblich nie an Regeln halten würden. Es gibt da so ein schönes Bibelzitat mit einem Balken im Auge. Die Verstößt sind offensichtlich. Wenn Stadt und Polizei die Regeln nicht durchsetzen muss man dies selbst in die Hand nehmen. Man hat ja keine andere Wahl, weil die zuständigen Behörden nicht das Notwendige tun. Am einfachsten wäre natürlich sich einfach immer wieder mal mit der Kamera hinzustellen und Verstöße zu dokumentieren und anzuzeigen. Wobei das viel Zeit kostet. Da der Zustand wohl noch eine Weile so sein wird, könnte man auch per Eilantrag eine vollständige Sperrung in zumindest eine Fahrrichtung einklagen. Ebenfalls wären Demos denkbar, sodass die Straße von 7 bis 17 Uhr zur Schulstraße wird für eine Woche, aber da würde man wohl auch vor Gericht müssen. Der Vorteil ist hier, dass man bei Gerichts m. W. nichts bezahlen muss. So eine Demo wäre natürlich ein starkes Symbol und könnte auch als Druckmittel gegenüber der Stadt Duisburg eingesetzt werden. Hätte ich Kinder an der Schule würde ich wohl dieses Mittel wählen. Natürlich ist es auch ein Armutszeugnis für die Autopolizei Duisburg, dass hier nicht konsequent gehandelt wird. Natürlich können Betroffene auch der Polizei schreiben und ggf. auch Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden einlegen, wenn die Arbeit verweigert wird. Die Polizei könnte ohne Probleme die LKW-Fahrenden anhalten und Führerschein abnehmen, da offensichtlich keine Eignung besteht zum Führen eines LKW, wenn Schilder nicht beachtet werden. Der Verdacht, dass die Sehfähigkeit stark eingeschränkt ist, liegt ja nahe und damit kann man eine sofortige Sperrung von LKW-Fahrenden begründen, da Gefahr im Verzug vorliegt. Wird zwar eventuell vor Gericht gehen, aber die Firma hat erst einmal die Arbeit Ersatz zu organisieren. Da ein paar Mal konsequent durchgezogen, spricht sich ganz schnell rum. Stattdessen einmal mehr rechtsfreie Räume für KFZ-Verkehr. Gilt natürlich auch für Autofahrende, welche Radfahrende überholen. Man kann Abschlepper ja bereit halten.

Parallel kann man natürlich auch die Firmen anschreiben, deren LKW dort lang gefahren werden. Teilweise ist das ja eindeutig erkennbar. Es sollte ja im Interesse der Firma sein, dass die Regeln eingehalten werden.

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#Verkehrswende statt Tankrabatt, ÖPNV statt KFZ-Subventionen – #Kalkar

Was soll eigentlich die ständige einseitige Berichterstattung zum KFZ-Gejammer? Etwa im WDR ist schon die Überschrift:
„So viel könnten Pendler sparen“
von einseitiger Verbrennersicht verblendet.

Wird etwa jeden Tag darüber berichtet, wo es Ausfälle und Verspätungen bei der Bahn gibt, wo ständig falsch informiert wird?

Ich bin Pendler und spare bei Subventionen für Menschen die unbedingt meinen einen Verbrenner fahren zu müssen nichts und zahle nur drauf mit meinen Steuern. Es gibt keinen Grund den ohnehin verwöhnten Autofahrenden noch mehr Geld in den Schokosalon zu schieben. Und dann auch immer die Beispiel in Interviews. Gestern Abend eine Frau die von Bergisch Gladbach nach Krefeld pendelt, kein Frage dazu warum sie nicht umzieht oder warum sie nicht die Bahn nimmt, wenn es ihr zu teuer ist? Auch kein Interview mit Lokalpolitik warum die keinen besseren ÖPNV machen. Etwa wo man am Bahnhof eine Anschlussgarantie für den Bus hat, der nur einmal die Stunde fährt. Aber so wird natürlich nicht geplant, obwohl das durchaus möglich wäre und mit Technik kann man auch sehr gut informieren, tut man aber auch nicht.

Die einseitige Fokussierung auf die Tankstelle führt dann natürlich auch zu einseitigen Maßnahmen der Politik. Was uns der Autoverkehr und die ganzen Subventionen kosten wird nie vorgerechnet. Die Gratismentalität der Autofahrenden, die nur einen lächerlichen Teil der verursachten Kosten bezahlen, wird nie hinterfragt.

Menschen die schlecht zu Fuß sind, haben nichts am Steuer von KFZ zu suchen. Wer die Füße nicht richtig bewegen kann, trifft schnell mal das falsche Pedal oder kann nicht schnell genug reagieren. Tote und Verletzte sind die Folge.

Fakt ist, niemand ist aufs Auto angewiesen, es gibt Gegenden mit schlechten Anbindungen, aber die kann man verbessern. Ich war am Dienstag in Kalkar mit ÖPNV hin von Duisburg und zurück. Bei der Planung fiel mir auf, dass von Kleve zwei Busse nach Kalkar fahren, aber dort im Abstand von wenigen Minuten vorbeifahren. Dabei könnte man dort prima einen halbstündlichen Takt einführen. Aber jene die entscheiden und in den Räten sitzen, sitzen wohl zu oft am Steuer eines KFZ. Vielleicht sollte man überall Subventionen für KFZ in der Politik einstellen und nur noch ein Deutschlandticket für Ratsleute ausgeben. Und von Kalkar nach Goch gibt es einen sog. Rufbus, den man natürlich nicht nehmen kann, weil man eine Stunde vorher wissen muss, ob man diesen nutzen will. Ist ja logisch, dass nur die wenigstens so planen können und wissen, wann sie fertig sind. Das schreckt ab.

Fakt ist, mit Fahrrad und ÖPNV tut man nicht nur etwas für die Gesundheit, sondern auch für den Geldbeutel und wir hätten astreine Radwege und genialen ÖPNV, wenn auch nur ein 1/4 der Gelder für KFZ-Verkehr dorthin verschoben würde.

Verkehrszeichen rechts Radweg, links Gehweg, rechts neben dem Schild 1 m rotgepflastert daneben breiter anderes Pflaster.

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#Duisburg: Mülltonnen blockieren Gehweg Hermannstr. – #Rheinhausen #Fußverkehr

Die Stadt Duisburg macht in behördlicher Hinsicht etliches falsch. So auch Parken auf dem Gehweg der Hermannstr. in Rheinhausen zu erlauben, obwohl auf der Fahrbahn ausreichend Platz ist.

Durch KFZ schon stark eingeengter Gehweg auf ca. 1 m, gegenüber der KFZ ist eine Hecke und da zwischen sind noch mehrere Mülltonen zu sehen.

Denn wenn Müllabfuhr ist, wo stehen die Tonnen dann wohl? Genau auf dem Gehweg, der ohnehin schon maximal 1 m ist, wenn denn die Natur richtig gepflegt wird. Ansonsten ist es weniger. So wie die Tonnen dort stehen, bleiben vielleicht noch 0,5 m, eventuell sind es auch nur 0,4 m. Mit Rollstuhl und Rollator kommt man da nicht durch. Auch nicht mit Kinderwagen, Gepäck, Hackenporsche oder Hund. Nicht einmal als normalbreiter Menschen ohne sich zu verrenken.

Das man in Duisburg solche Zustände genehmigt ist inakzeptabel. Dies ist ein weiteres Beispiel für die mangelhafte Rechtsstaatlichkeit in Duisburg. Zudem wäre hier ein Bußgeld angebracht, weil Mülltonnen am Fahrbahnrand stehen sollen.

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#Düsseldorf: Einwendung gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafen – #Fluglärm #Klimaschutz

Ich hatte ja schon hier berichtet, dass die offengelegten Unterlagen des Flughafens, in Hinblick auf Klimaschutz nichts taugen.

Diese Punkt und noch einige andere habe ich in meine neue Einwendung aufgenommen. Dazu gehören:
– Infraschall, der gar nicht behandelt wird,
– Kerosinregen, der vom UBA verharmlost wird,
– Reifenabrieb, der nicht als Mikroplastikfeinstaub berücksichtigt wird und
– KFZ-Lagerung im Duisburger Süden.

Es gibt eigentlich nichts, was für die Erweiterung spricht außer natürlich Ausbeutungsmentalität der Flughafenverantwortlichen. Man will weiterhin Gewinne zu Lasten der Allgemeinheit generieren und diese sogar noch steigern.

Auf der Seite der Bürger gegen Fluglärm finden sich noch andere Punkte und Formulierungen. Am Besten ist eigene Worte mit fremden Anregungen zu kombinieren, um eine möglichst große Vielfalt von Themen und Punkten zu haben.

Flugzeug beim Landeanflug am Flughafen Düsseldorf, von unten. Die Bäume sind winterlich kahl und der Himmel darüber grau.

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#Digitalisierung, warum es in Deutschland nicht klappt

Die Digitalisierung klappt in Deutschland nicht, auch weil man Dinge unnötig kompliziert oder teuer macht.

Während Österreich eine digitale Signatur ohne Zusatzkosten zur Verfügung stellt, ist das in Deutschland umständlich und kompliziert. Das schreckt natürlich viele Menschen ab.

Dann muss man sich technisch auch noch reinfuchsen. Es wäre ja nicht so, dass alles über eine Plattform geht, sondern man braucht viele unterschiedliche Seiten mit Zugängen und eventuell auch noch unterschiedliche Karten. Auch so etwas schreckt Menschen eher ab.

Und dann schaut man sich den Bereich der gesetzlichen Versicherten an, die einmal pro Quartal vorbeigehen müssen fürs Rezept, ich würde stark annehmen, dass man die Versichertenkarte auch nicht bequem von Zuhause aus einlesen kann, um das E-Rezept aufgespielt zu bekommen. Gerade für ältere Menschen können die Weg oft recht beschwerlich sein. Gerade wenn die Praxis weiter weg ist. Die Digitalisierung könnte vieles in Deutschland bewirken, aber man müsste es vollständig durchdenken und darf es nicht zu kompliziert machen.

Das würde auch gehen, wenn man denn will. Aber wenn das von Politik und Bedenkenträgern gestaltet wird, wird das natürlich nichts.

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#Ihscooter nicht mehr nach Zeit! – #VisionZero

Ihscooter, also die nervigen Leihdinger, die quasi überall im Weg stehen, werden derzeit m. W. nach Zeit abgerechnet. Die Folge davon sind dann riskantes Fahrverhalten, weil man ja möglichst günstig wegkommen will.

Die Städte sollten aus meiner Sicht den Verleih von Ihscootern nur noch dann zulassen, wenn nach Kilometern abgerechnet wird. Egal wie lange es dauert. Denn ansonsten ist Fehlverhalten ein Teil des Tarifmodell und von den Verleihfirmen zumindest toleriert.

Das es so viele „Unfälle“ gibt ist also zumindest zum Teil die Schuld der Leihfirmen und Kommunen. Interessant wäre hier auch, ob es häufiger Privatscooter oder Ihscooter sind, bei denen es Tote oder Verletzte gibt. Daraus könnten dann klarere Rückschlüsse gezogen werden, aber zumindest in Pressmeldungen der Polizei habe ich noch nie gesehen, dass der Punkt Ihscooter oder Privatscooter, überhaupt erwähnt wird. Nach diesem Beitrag der Tagesschau sind Leihscooter häufiger in „Unfälle“ verwickelt, die richtige Rückschlüsse zieht man dort aber nicht. Auch die GDV zieht die falschen Schlüsse.

Ihscooter von LIME, VOI, DOTT blockieren den Fußverkehr an einer Ampel beim HBF Duisburg

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#VisionZero nicht mit dem Bundestag – #Verkehrssicherheit #Fahrrad

Man merkt immer mehr, dass der Bundestag nicht an Verkehrssicherheit interessiert ist. So auch bei Einfahrten zu Supermärkten und Tankstellen. Die Antwort ist hier zu finden.

Ich nehme an, jemand im Verkehrsministerium hat einfach etwas Humbug dazu geschrieben und der Petitionsausschuss hat das abgenickt. In der Begründung steht u. a.:
„Die von der Petition verwandte Begriff „hochfrequentiert“ ist in der StVO nicht legal definiert. Insbesondere im städtischen Bereich ist mit einer Vielzahl von Einfahrten zu rechnen, die mehr oder weniger stark frequentiert sind. Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer können in der Regel nicht erkennen, ob Einfahrten zu hochfrequentierten Einrichtungen führen. Nach dem Bestimmtheitsgebot müssen Vorschriften aber so klar und eindeutig formuliert sein, dass Bürgerinnen und Bürger erkennen können, welches Verhalten von ihr bzw. vom ihm erwartet wird.“

Der erste Satz ist natürlich eine Bullshitbegründung, denn viele Begriffe in Gesetzen sind nicht legaldefiniert. Das stellt aber kein Problem dar, sondern kann entsprechend vorgegeben werden. Entweder in der StVO, was ja auch bei Rad- und Gehwegen vor Einmündungen kein Problem ist. Und dann wird so getan, als müsste das durch einzelne umgesetzt werden, dabei kann dies auch genauso gut durch Verkehrsbehörden entsprechend festgelegt werden.

In der Antwort will man aber, dass die lokalen Behörden das für Einzelfälle regeln, also noch mehr Schilder und einiges an Aufwand, sowie weniger Parkplätze, was also nicht passieren wird, trotz der Notwendigkeit für Verkehrssicherheit. Da hohe Frequenz und schlechte Sicht mit höherer Wahrscheinlichkeit für Tote und Verletzte sorgt.

Was der Satz in der Begründung soll:
„Zudem ist nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 StVO das Parken vor Grundstücksein- und
ausfahrten unzulässig.“
verstehe ich nicht. Wenn die Einfahrt zum Supermarkt zugeparkt wäre, würde keine Gefährdung auftreten. Das wirkt fast so, als hätte der Azubi die Begründung geschrieben.

Wirkt also alles, so wie das Übliche grundrechtswidrige:
Die Würde des Parkplatz ist unantastbar, egal ob es Menschenleben kostet.

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#WDR: Wie Medien Kinder verletzen und töten

Der WDR ist mitverantwortlich für Tote und Verletzte Kinder im Straßenverkehr durch unwahre Berichterstattung.

Aktuelles Beispiel

Die Unwahrheit fängt schon in der Überschrift an:
„Zahl verunglückter Kinder erreicht Zehnjahreshoch“
Die Kinder sind nicht verunglückt, sondern wurden vorsätzlich oder fahrlässig von Menschen am Steuer von KFZ verletzt. Überwiegend dürfte es vorsätzlich sein, weil die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden.

Insbesondere gegen StVO § 3 wird ständig durch Personen am Steuer von KFZ verstoßen:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Das geht oft gut, aber halt nicht immer, weshalb sowohl Kenntnis, wie auch ständige Kontrolle so wichtig ist. Auch Tempo 30 kann je nach Situation zu viel sein. Im Winter im Dunkeln am Morgen kann es auch durchaus Schrittgeschwindigkeit auf der Hauptstraße notwendig sein.

Also selbst wenn die Kinder sich falsch verhalten sollten ist trotzdem die Person am Steuer des KFZ verantwortlich. Das muss man auch klar so benennen, denn ansonsten verharmlost man Körperverletzung und andere Verbrechen mit KFZ. Verunglücken klingt so, als könnte man nichts dagegen tun, dabei ist das unwahr. Einhaltung der Verkehrsregeln und Kontrolle sind genauso wichtig, wie Medien die wahrheitsgemäß berichten und nicht ständig so tun, als wären tote und verletzte Kinder etwas, dass man nicht verhindern könnte. Eine wesentlich Bedeutung hat bei der Berichterstattung deswegen die korrekt Wortwahl, welche das Fehlverhalten nicht beschönigt oder verharmlost. In dem Artikel wird die Verharmlosung „Temposünder“ für Raser zwar nicht erwähnt, aber auch solche Begriffe tragen zu Toten und Verletzten bei.

Statt:
„Fast 20 Kinder und Jugendliche sind im vergangenen Jahr durchschnittlich jeden Tag auf den Straßen in NRW verunglückt.“
müsste in dem Beitrag eigentlich stehen:
„Fast 20 Kinder und Jugendliche wurden im vergangenen Jahr durchschnittlich jeden Tag auf den Straßen in NRW getötet oder verletzt.“
Denn es ist keine höhere Gewalt sondern das aktive Handeln von Personen am Steuer von KFZ. Ob es Absicht war entscheiden Gerichte, aber Fakt ist die Verantwortung.

Worte haben ein enormes Gewicht, weshalb die falsche Wortwahl durch Medien einen erheblichen Beitrag leistet, damit sich Personen am Steuer von KFZ gar nicht richtig damit befassen, was alles schief gehen kann, wenn man sich nicht an die Regeln hält.

Auch diese Passage, lässt den Täter völlig außen vor:
„Sie will eine Ampel in Löhne überqueren, als sie von einem abbiegenden Lkw erfasst wird.“
Korrekt fehlt hier erstens die Angabe nach wo abgebogen wurde, weil beim Abbiegen nach Rechts Schrittgeschwindigkeit für KFZ über 3,5 t gilt. Und auch von der Rechtschreibung ist das falsch, weil LKWs nicht abbiegen, sie werden nach links oder rechts gesteuert. Bei Mord oder fahrlässiger Tötung nur die Tatwaffe zu erwähnen, ist eine beständige Fehlleistung des Journalismus beim Straßenverkehr.

Die Frage:
„Warum Kinder in NRW häufiger verunglücken“
beantwortet sich eigentlich von selbst, wenn man in die StVO und die einzelnen Sachverhalte anschaut. Verstoße gegen die StVO am Steuer von KFZ und Verharmlosung durch die Medien. Wie die bereits erwähnte Verniedlichung von potentiellen Mördern/Totschlägern als Temposünder. Es ist fast immer überhöhte Geschwindigkeit.

Und auch beim Mitfahren von Kindern sind es in letzter Konsequenz fast immer Tempoverstöße und teilweise in Kombination mit Selbstüberschätzung und fehlender Aufmerksamkeit. Um so wichtiger ist es immer wieder auf die Verkehrsregeln hinzuweisen, gerade bei sog. Unfällen, um die Menschen am Steuer zu sensibilisieren. Denn leider ist der Führerschein, wenn einmal erworben lebenslänglich gültig ohne Nachschulung, außer vielleicht ein wenig bei Berufskraftfahrern. Die zunehmende Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr wird in dem Beitrag nicht einmal als Teilursache erwähnt.

Wir müssen endlich weg von dieser ständigen Verharmlosung, weil diese mitverantwortlich ist. Das zugleich auch Verhöhnung aller Opfer im Straßenverkehr. Der WDR muss sich schämen trotz der hohen Gebühren so einen Mist zu veröffentlichen.

Eingebeulte Leitplanke nachdem ein LKW in diese gelenkt wurde.

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Internet und Kinder, was soll der Quatsch? – #Netzkontrolle #Überwachung

Ständig gibt es Forderungen und teilweise auch schon Alterskontrolle bei Webseiten, etwa mit biometrischen Daten oder speziellen Checkseiten. ich kapiere das nicht, warum man versucht das Internet an Kinder anzupassen, statt den Zugang für Kinder einzuschränken.

Es gib mehr Erwachsene als Kinder, zumindest in Deutschland, also macht es keinen Sinn das Internet zu ändern, damit Kinder geschützt werden. Vielmehr müssen die Eltern den Zugang entsprechend konfigurieren, geschieht das nicht gibt es Bußgeld oder auch eine Kappung des Internetzugangs wäre denkbar.

Beim Handy kann man für Kinder ein Alter hinterlegen über das Geburtsdatum und alle Seiten, die Kinder gerne auf ihrer Seite hätten, brauchen eine FSK-Einstufung, all anderen sind ab 18. Mehr muss man gar nicht regeln. Stattdessen müssen jetzt Erwachsen sich jedes Mal im Netz ausweisen. Man könnte fast auf den Gedanken kommen, dass es auch hier gar nicht um die Kinder geht, sondern um Netzkontrolle. Die Maßnahmen, die getroffen werden sind jedenfalls unverhältnismäßig, weil alle eingeschränkt werden für eine kleine Gruppe.

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#Verkehr: Eingeschränktes absolutes Halteverbot – #Berlin

In Berlin vor einem Hotel sah ich folgendes Verkehrsschild mit einem Zusatzschild: Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen, frei.

Absolutes Halteverbot mit einem Zusatzschild: Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen, frei

Natürlich parkten da etlich KFZ, was auf mangelhafte Kontrolle der Verkehrsregeln hindeutet. Und aus der StVO ist mir dieses Zusatzschild nicht bekannt. Keine Ahnung, welche Freiheiten die Bundesländer hier haben, aber aus meiner Sicht macht es natürlich durchaus Sinn den Verkehr vor einem Hotel derartig zu regeln. Zumal so auch der Lieferverkehr mit abgedeckt wird und es bis vor kurzem offiziell noch keine Lieferzonen gab.

Berlin scheint mir hier an einigen Stellen experimentierfreudiger und rechtlich etwas flexibler zu sein, als etwa Duisburg, die sogar an stellen, wo es wirklich gehen würde noch behauptet, dass das nicht ginge.

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#Düsseldorf: Flughafen beschei*t beim Klimaschutz – #Greenwashing #Flugverkehr

Derzeit läuft die Offenlage der immer noch vom Flughafen gewünschten Erweiterung.

In den bisherigen Unterlagen hat man Klimaschutz gar nicht beachtet in den Neuen gibt es einen Beitrag zum Klimaschutz, der aber völlig absurd ist.

Erst einmal ignoriert man völlig den internationalen Flugverkehr, weil internationale Abkommen das angeblich richten würden. Davon merke ich nichts. Man will also nur den innerdeutschen Flugverkehr betrachten. Angeblich soll sich durch die Ausweitung nichts verschlimmern wird in den Unterlagen zudem behauptet.

Also schon den Hauptbetrieb des Flughafens den internationalen Urlaubsverkehr nicht zu betrachten und damit wesentliche Klimakosten nicht zu bewerten. Ich gehe davon aus, dass wenn man den internationalen Verkehr mitbetrachten würde das Ergebnis wohl negativ für den Flughafen wäre. Natürlich lässt man auch die Nicht-CO2-Effekte weg, weil die für innerdeutsche Flüge keine Rolle spielen würden.

Und natürlich nimmt man nicht den Rahmen des Klimaschutzgesetzes mit 1990 und 88 % Verringerung gegenüber 1990 für 2040, sondern man rechnet mit Werten von 2019 und 2040 ohne die Basiswerte überhaupt zu betrachtet.

Also wesentliche Tatsachen vollständig ignorieren, weil das angeblich alles international geregelt würde, was nicht der Fall ist und der Flughafen Düsseldorf nun einmal für den gesamten Verkehr verantwortlich ist. Der dort startet und landet, denn ohne den Flughafen gäbe es diesen nicht.

Das gesamte Geschäftsmodell ist klimaschädlich, als bleibt nur mit manipulierten Bilanzen das ganze schönzurechnen und das ist für mich ganz klar Beschiss. Bilanzen müssen vollständig sein und alle Aspekte berücksichtigen. Selbst bei den nationalen Berechnungen, wo man sogar das Klimaschutzgesetz erwähnt, nimmt man nicht das Jahr 1990 als Bezugsjahr und reduziert diese Werte auf 2040 um 88 %, wie es das Gesetz vorsieht. Nein man rechnet mit irgendwelchen Entwicklungen und Vergleich die Jahre 2019 mit 2040. Vermutlich würde, wenn man das Jahr 1990 und die 88 % ansetzt, selbst für die nationalen Flüge zu viel ausgestoßen. Stattdessen erzählt man das Märchen von nachhaltigen Flugkraftstoffen und trifft aus meiner Sicht unfundierte Annahmen.

Es ist schon ein Unding, dass die Behörden das überhaupt akzeptieren und in die Offenlage gehen. Vielleicht war da der politisch-lobbykratische Druck zu groß.

Flugzeug beim Landeanflug am Flughafen Düsseldorf, von unten. Die Bäume sind winterlich kahl und der Himmel darüber grau.

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#Fahrrad: Lastenrad in der Ausstellung der DASA – #Arbeitsschutz #Pflege

In der Ausstellung der DASA findet man sehr viele Dinge. Unter anderem auch dieses Lastenrad.

Weißes Lastenrad mit Lastenbereich vorne

Dass man ein Lastenrad in einer Arbeitsschutzausstellung findet, erwartet man so erst einmal nicht, aber es macht natürlich Sinn sich auch mit diesen beruflich genutzten Fahrzeugen zu beschäftigen.

In diesem Fall war das in medizinischen bzw. Pflegebereich. Die Aufmachung deutet darauf hin, dass dieses für die Pflege genutzt wird, was auch Sinn machen würde. Die vermutlich nur minimal längere Fahrtzeit dürfte durch kürzere Zeiten für Suche nach einer Abstellmöglichkeit kompensiert werden. Der Rest ist gute Routenplanung.

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Bewuchs ist kühler, als Schatten – #Thermografie #Hitzekrise

Wenn man die Temperaturverteilung sichtbar macht, kann man daraus erstaunliche Erkenntnisse ableiten. So auch hier.

Ein Gehweg mit Bewuchs links und rechts, an einer Stelle ist ein Riss, der teilweise bewachsen ist.

Ein Gehweg mit Bewuchs links und rechts, an einer Stelle ist ein Riss, der teilweise bewachsen ist in IR Ansicht

Im Vergleich fällt auf, dass der Schatten kühlt, der Bewuchs aber eine bessere Kühlleistung hat. Und selbst der Riss mit nur geringem Bewuchs hat eine Auswirkung auf die Temperatur. Das passt zu einem Artikel, der sagt, dass bewachsene Fugen das Umfeld kühlen. Es macht also durchaus Sinn nicht alles, was eigentlich unerwünscht wächst zu entfernen, denn auch dieser Bewuchs kühlt.

Es soll hier auch Pflanzen geben, die ein ordentliches Bild bieten und gleichzeitig zur Kühlung beitragen. Fakt ist auf jeden Fall, dass jeglicher Bewuchs kühlt. Ebenso etwas schlechter Schatten. Oberflächen, welche Natur verhindern (Beton, Stein, Asphalt) haben dagegen negative Auswirkungen.

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#NSDAP, SRP und #AfD? – Nachfolgeparteien sind verboten

Ich habe mich in der letzten Zeit häufiger gefragt, ob die gesichert Rechtsextremen (außer im Titel werde ich deren Abkürzung nicht nutzen) als NSDAP-Nachfolgepartei nicht bereits verboten sind. Da die NSDAP bereits vor der Gründung der Bundesrepublik verboten wurde, könnte es nach heutigem Recht schwieriger sein sich auf dieses Verbot zu beziehen. Ich habe aber bei den Recherchen festgestellt, dass die SRP als eine Nachfolgepartei der NSDAP verboten wurde. Am 23. Oktober 1952 mit dem Urteil des BVerfG (1 BvB 1/51).

In dem Urteil steht klar:
„3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Sozialistische Reichspartei zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.“
Man könnte jetzt natürlich darüber streiten, ob es Vorsatz war eine Ersatzorganisation zu schaffen, aber ich bin der Ansicht man kann die gesichert Rechtsextremen als eine Ersatzorganisation sehen. Da das Verbot für Ersatzorganisationen zeitlich unbegrenzt ist, müsste die Durchsetzung jederzeit möglich sein.

Aus meiner Sicht wäre es also möglich die zuständigen Behörden aufzufordern das Verbot gegenüber den gesichert Rechtsextremen durchzusetzen. Diese Aufforderung stellt aus meiner Sicht einen Antrag nach VwVfG und könnte damit Verwaltungsrechtlich verfolgt werden. Dies dauert natürlich, wobei aus meiner Sicht auch ein Eilantrag möglich wäre, z. B. wegen der Lage in Sachsen Anhalt. Dies müsste natürlich bis zum Bundesverfassungsgericht eskaliert werden. Das heißt es wäre aus meiner Sicht möglich ohne Verbotsverfahren die gesichert Rechtsextremen aus dem Verkehr zu ziehen, weil diese eigentlich schon verboten wurden. Es reicht dazu zu belegen, dass die Werte, die gleichen der SRP und NSDAP sind. Aus meiner Sicht ginge dies deutlich schneller, als für ein Verbotsverfahren zu kämpfen, dass die Konserverwirrten aus unerfindlichen Gründen weiterhin ablehnen.

Natürlich kann man parallel dazu die Landesregeln nutzen, um das Antreten bei Wahlen zu verhindern. Man muss es bloß wollen.

Aus meiner Sicht ist es die Verpflichtung aller Demokraten, die FDGO zu verteidigen. Wer das nicht als Verpflichtung sieht, ist möglicherweise kein Demokrat. Die gesichert Rechtsextremen sind nach alle mir vorliegenden Erkenntnissen keine Demokraten, sondern Verfassungsfeinde.

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#Duisburg: Völlig planloser Hitzeaktionsplan – wozu eigentlich?

Mit DS 26-0876 „Erstellung einer Hitzeaktionsplanung für die Stadt Duisburg; hier: Mitteilung über die Bildung von Arbeitstrukturen und Maßnahmen zur Minderung hitzebedingter Gesundheitsrisiken“ täuscht die Stadt Duisburg vor etwas zu tun. Wobei die Stadt schon etwas tut, nur halt nicht weder das Notwendige, noch das Sinnvolle:
1. Grünschutzsatzung und weg mit versiegelten Vorgärten
2. KFZ-Reduzierung, denn KFZ heizen auf.
3. Versickerungspflicht
4. Öffentliche Zisternen
5. Baumscheiben, die Regenwasser einfangen
6. Wasserentnahmen durch die Wirtschaft unterbinden
7. Sicherung von Trinkwasserbrunnen gegen Verschmutzer, wie PFAS mutmaßlich vom Flughafen Düsseldorf
8. Baugenehmigungen auf dem Klima- und Hitzeprüfstand u. a. in Hinblick auf Fischluftschneisen und Materialien.
9. A59 unter die Erde, damit oberirdisch Frischluft kühlen kann.
10. Bildungseinrichtung für Hitzeschutz ertüchtigen (siehe PM unten)

Ganz Duisburg müsste auf Kühlung optimiert werden statt immer neuer Flächenversiegelung und von Bauvorhaben.

Man hat den Eindruck, da hat jemand ein paar Sachen zusammengeschrieben, welche der Sache nicht einmal annähern gerecht werden. Und je länger man wartet, desto schwieriger wird es. Die notwendige Transformation wird nicht angegangen, was Menschenleben kostet.

Ist das Versagen von Politik und Verwaltung nur fahrlässige Tötung oder schon Mord?

KFZ speichern Hitze im Boden über Nacht und heizen so Städte auf.
Wärmebild: KFZ auf Parkplätzen mit deutlich erkennbarer Hitze darunter.

PM von Scientists for Future (Fachgruppe Schule) und Teachers for Future

Hitzeschutz muss verbindlicher Bestandteil von Neubau, Sanierung und Instandhaltung von Schulen werden.

Scientists for Future (Fachgruppe Schule) und Teachers for Future fordern die Landesregierungen, Bildungsministerien, Schulträger und Schulleitungen auf, gemeinsam dafür zu sorgen, dass Kinder, Jugendliche auch während künftiger Hitzewellen sicher lernen und Beschäftigte betreuen, lehren und arbeiten können.

Extreme Hitze ist in Deutschland und Europa längst keine abstrakte Zukunftsgefahr mehr. Der fast zwei Monate andauernde Hitzesommer mit sechs aufeinander folgenden Hitzewellen 2026 mit Temperaturen von bis zu 41 °C hat die gesundheitlichen und infrastrukturellen Belastungen deutlich sichtbar gemacht. Damit markiert der Sommer 2026 einen traurigen Höhepunkt nach den Hitze- und Dürresommern der Jahre 2018, 2019 und 2022 und übertrifft noch den „Jahrhundertsommer“ 2003.

Trotz dieser vorangegangenen Weckrufe zeigt sich 2026, dass Klimaanpassungsprogramme nur sehr schleppend umgesetzt werden, es einen Förderstopp für das Programm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ gibt und z. B. in Hessen das Klimaschutzgesetz so abgeschwächt werden soll, dass es
den anstehenden Herausforderungen keineswegs Rechnung trägt.

Zwar wird von vielen Seiten bekundet, dass insbesondere soziale Einrichtungen und vulnerable Bevölkerungsgruppen vor zunehmenden Hitzeperioden geschützt werden müssen. Hierbei liegt aber der Fokus häufig auf der älteren Bevölkerung, Kinder werden deutlich weniger gesehen. Dabei sind gerade jüngere Kinder und Teenager besonders durch die Folgen der Hitze gefährdet.

Schulen sind dabei besonders relevant: Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihres Tages in Bildungseinrichtungen; durch den Ausbau der Ganztagsschule verlängert sich die Aufenthaltsdauer zusätzlich. Gleichzeitig weisen viele Schulgebäude bauliche und technische Defizite beim sommerlichen Wärmeschutz auf. Sogar bei Neubauten und aktuellen Renovierungen werden Klimaanlagen nicht eingebaut und Hitzeschutz nur unzureichend umgesetzt. So liegen z. B. laut dem aktuellen Magistratsbericht zum geplanten Hitzeschutzkonzept für Schulen und Kitas für Frankfurter Schulen derzeit 70 Beschwerden wegen überhitzter Räume aus den vergangenen Jahren vor; besonders häufig betroffen sind obere Geschosse. Als Ursachen werden unter anderem fehlende Verschattung, große Fensterflächen, unzureichende Dachdämmung und Probleme bei der Nachtlüftung genannt.

Damit ist Hitzeschutz nicht nur eine Frage des Komforts. Er ist Bestandteil von Kinderschutz, Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Bildungs- und Chancengerechtigkeit sowie der Aufrechterhaltung des Bildungs- und Betreuungsbetriebs. „Damit ist er eine wichtige Investition in die jüngste Generation und damit in unser aller Zukunft“ bekräftigt Brigitte Suchanek von Scientists for Future.

Scientists for Future (Fachgruppe Schule) und Teachers for Future fordern die Landesregierungen, Bildungsministerien, Schulträger und Schulleitungen auf, Hitzeaktionspläne für alle Einrichtungen zu entwickeln, sowohl für kurzfristig umsetzbare als auch für langfristige nachhaltige Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur. Dazu zählen insbesondere verbesserter Sonnenschutz, sowohl an der Gebäudefassade, als auch im Außengelände, eine ausreichende Kühlung der Innenräume möglichst unter 26 °C und die Sicherstellung einer ausreichenden Trinkwasserversorgung. Bei Raumtemperaturen ab 30 °C sollten Unterrichtszeiten angepasst werden („Hitzefrei“). Ansonsten ist für Schulen, wie für die ganze Gemeinde, eine Umgebung anzustreben, die wenig Hitze abgibt und Wasser zurückhält.

Fazit
Hitzeschutz ist Kinderschutz. Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz. Hitzeschutz ist Bildungsschutz.

Die Erfahrungen des Sommers 2026 zeigen, dass die Frage nicht mehr lautet, ob Bildungseinrichtungen sich auf zunehmende Hitze vorbereiten müssen, sondern wie schnell dies gelingt.

Wir betonen ausdrücklich, dass diese Anpassungsmaßnahmen auf Dauer unzureichend sind, wenn vorbeugender Klimaschutz nicht wieder Priorität im Regierungshandeln erhält. Dazu gehört:
• Konsequente Weiterführung der Energiewende
• Förderung erneuerbarer Energien und der E-Mobilität
• Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen als vorbeugenden Klimaschutz

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#NRW: Der Landtag NRW könnte die gesichert Rechtsextremen von der Landtagswahl ausschließen, tut es aber nicht

Unser Ministerpräsident bezeichnet die gesichert Rechtsextremen als Nazis, allerdings wenn er wirklich so denkt, warum zieht er dann nicht die Konsequenzen?

In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen heißt es in Artikel 32:
„(1) Vereinigungen und Personen, die es unternehmen, die staatsbürgerlichen Freiheiten zu unterdrücken oder gegen Volk, Land oder Verfassung Gewalt anzuwenden, dürfen sich an Wahlen und Abstimmungen nicht beteiligen.

(2) Die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, trifft auf Antrag der Landesregierung oder von mindestens fünfzig Abgeordneten des Landtags der Verfassungsgerichtshof.“

In Landeswahlgesetz § 21 steht:
„(3) Der Kreiswahlausschuss und der Landeswahlausschuss entscheiden spätestens am achtundfünfzigsten Tage vor der Wahl über die Zulassung der Wahlvorschläge. Wahlvorschläge sind zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den Anforderungen nicht entsprechen, die durch dieses Gesetz oder die Wahlordnung aufgestellt sind, oder auf Grund einer Entscheidung […] Artikel 32 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen […] unzulässig sind.

Das heißt der Landtag NRW könnte durchaus verhindern, dass die gesichert Rechtsextremen bei der nächsten Wahl antreten indem sie den Antrag stellen.

Es ist also keineswegs so, dass nur das Bundesverfassungsgericht aktiv werden kann um gesichert Rechtsextreme im Landtag zu verhindern. Es wäre also durchaus möglich hier ein klares Zeichen zu setzen und im Sinne der FDGO auch notwendig.

Wenn Herr Wüst es also wirklich ernst meint, warum zeigt er keine klare Kante?

Wobei es nicht nur Wüst könnte.

Die Sitze der demokratischen Parteien verteilen sich wie folgt:
CDU 76 Sitze
SPD 56 Sitze
Grüne 39 Sitze
FDP 12 Sitze

Zwei Parteien könnten den Antrag stellen ohne weitere Beteiligung anderer Parteien, die Grünen könnten dies zusammen mit der FDP.

Im WDR heißt es „Jochen Ott will Tempo für ein AfD-Verbot„, er ist der Spitzenkandidat, der mit seinen 56 Genossen ein Antreten verhindern könnte. Ich hatte Ihn deswegen auch angeschrieben, aber keine rechtzeitige Reaktion erhalten, die ich hier veröffentlichen könnte.

== Update 14.09.2026 ==

Habe folgende Antwort von Herrn Ott bekommen:
„… danke für Ihr Schreiben. Auch wenn ich mich erst nach dem 05.09. bei Ihnen melden kann, möchte ich Ihnen zu Ihrer Frage folgendes mitteilen:
Artikel 32 der Landesverfassung spricht von „Vereinigungen und Personen“, welche von der Teilnahme an einer Wahl ausgeschlossen werden können. Bei der AfD handelt es sich aber um eine Partei. Parteien stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Ein Ausschluss von der Teilnahme an Wahlen würde aber dem wesentlichen Zweck einer Partei entgegenstehen und käme einem Parteiverbot gleich. Dazu gibt es die gesonderte Vorschrift des Art. 21 GG. Ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 GG ist daher der zulässige Weg und schließt ein Verfahren nach Art. 32 der Landesverfassung aus.“

Dazu habe ich erwidert, dass die Landesliste für die Wahl aus Personen besteht, die man natürlich durchaus einzeln nicht zulassen kann.

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#Düsseldorf: Dem Gelb für Fußverkehr auf der Spur

Weil man im Mörsenbroicher Ei ständig bei Gelb über die Ampeln gescheucht wird, habe ich mal versucht herauszufinden, wie ein Verkehrsversuch dauerhaft durchgeführt werden kann. Scheinbar gibt es da eine Art Genehmigung des Landes NRW. Die Bezeichnungen durch die Stadt Düsseldorf für dieses Dokument variieren.

Als erstes Ergebnis bekam ich nun eine erste Antwort auf meine IFG-Anfrage über Frag den Staat.

Darin heißt es:
„Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat Düsseldorf eine dauerhafte Ausnahmeerklärung erteilt. Dieser erlaubt es der Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, das System als „Bestandsschutz“ weiterzuführen“.

Allerdings hat man das Dokument nicht mehr in der Verwaltung und versucht es im Archiv zu finden. Mir stellt sich damit die Frage, wenn man eine Rechtsgrundlage nicht mehr hat, wie kann dann das Verwaltungshandeln noch zulässig sein? Verwaltungshandeln ist schriftlich und somit müsse die Stadt Düsseldorf alle noch heute relevanten Genehmigungen und Erlasse jederzeit griffbereit haben. Ich mein, wie will man ansonsten im Sinne der Genehmigung handeln.

Und wenn hier von Bestandsschutz die Rede ist, stellt sich mir die Frage, wieso man dann das System seit 1953 ausgeweitet hat, denn damals gab es ganz sicher noch nicht alle Ampeln, die es heute gibt. Bestandsschutz kann allerdings nur für Bestand greifen.

Um so spannender dürfte sein, was in dem Dokument steht, falls man es denn findet. Ebenfalls spannend dürfte sein, was die Stadt Düsseldorf machen will, wenn man das Dokument gar nicht mehr hat.

Blick von der Münsterstraße über die Heinrichstraße mit Straßenbahnschienen, vielen Markierungen und Ampeln im Hintergrund.

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Medienkompetenz ist ein wichtiger Teil des Immunsystems der Demokratie

Nur wenn man versteht, wie Medien arbeiten kann man auch verstehen, warum bestimmte Inhalte genau so fabriziert bzw. dargestellt werden.

Sei es nun bei Seiten, wie Facebook, wo auf Konflikt gesetzt wird, um möglichst hohe Klickzahlen zu generieren oder mehr oder weniger seriöse Nachrichtenseiten. Um hier den Überblick zu behalten und die Mechanismen zu verstehen ist Medienkompetenz sehr wichtig. Statt dies beizubringen will die Bundesregierung lieber den Zugang zum Internet beschränken. Damit erzeugt man dann noch mehr Inkompetenz, denn es wird ja auch verhindert, dass der Umgang erlernt wird. Genau wie Lesen, Schreiben und Rechnen muss auch Medienkompetenz aber dem ersten Schuljahr dazu gehören.

Menschen die Medienkompetenz haben stabilisieren die Demokratie und fallen nicht auf braune Schei*e rein. Oder sollten die Diener der Volkes sich etwa gar für den Souverän halten? Bei Merz hat man manchmal einen derartigen Eindruck, wobei er uns dienen soll und nicht beleidigen.

Medienkompetenz würden natürlich auch den Popolisten das Handwerk legen, was denen aber gar nicht gefallen dürfte.

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#Duisburg: Exklusion bei Baustelle durch Hydrant – #Fußverkehr

An der Trompeter Str. wurden/werden Häuser abgerissen. Genauer der Bereich mit den Hausnummern 58-68. Warum man da unbedingt abreißen muss und nicht saniert ist ein anderes Thema.

Als ich am 24. Juli dort lang kam, entstand das Bild.

Von Links nach Rechts. Grundstück, ein dicker Wasserschlauch liegt über den Gehweg, angeschlossen an einen Hydranten, der fast am Fahrbahnrand steht. Im Hintergrund eine Bushaltestelle.

Das Bild zeigt direkt mehrere Fehler, denn erstens erkennt man, dass die Planungsbehörde nicht aufgepasst hat, denn ansonsten wäre der Hydrant nicht so ungünstig positioniert. Dann hat aber auch die Abrissfirma nicht aufgepasst bzw. absichtlich keine Rücksicht genommen.

Das beim Abriss Staub entsteht ist klar. Natürlich stellt sich die Frage, ob man dafür Trinkwasser verschwenden muss. Was aber definitiv falsch ist, ist den Gehweg auf der einen Seite so einzuengen, dass dort weder eine Rollstuhl noch Rollator durchkommen und auf der anderen Seite einen dicken Schlauch über den Gehweg zu legen, wo man zumindest mit einem Rollstuhl nicht drüber kommt. Auch könnte das für Menschen, die nicht gut sehen, schmerzhaft bis tödlich sein, ähnlich wie Ihscooter.

Und natürlich besteht hier zu einem gewissen Grad auch eine Stolpergefahr. Weiterhin wird der Fußverkehr ganz allgemein behindert, weil man nicht gut durchkommt, obwohl es durchaus rechtskonforme Alternative gegeben hätte. Die Firma nimmt entweder vorsätzlich keine Rücksicht oder ist zu geizig und auch der Bauherr scheint seinen Verpflichtungen, etwa der Verkehrssicherungspflicht nicht nachzukommen.

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#Duisburg: LKW-Fahrverbote wegen klammer Kassen – #Grundsteuer

Auf vielen Straßen durch Duisburg werden LKW gefahren und machen die Straßen kaputt. Der Schaden durch LKW-Verkehr ist im Vergleich zu PKW-Verkehr deutlich größer. Man sollte meinen, dass eine klamme Kommune, wie Duisburg deshalb LKW-Verkehr auf möglichst wenig Straßen fokussieren würde, aber die Stadt Duisburg will scheinbar kein Geld sparen. Erst jüngst wurde wieder ein Antrag Einschränkungen für LKW-Verkehr mit den gleichen schwurbeligen Argumenten abgelehnt. Es wird quasi die behauptet die Stadt Duisburg dürfte das nicht, was natürlich nicht stimmt.

Ein Blick in StVO § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen liefert aus meiner Sicht direkt mehrere Ansätze:
„(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“

Es dient selbstverständlich der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, wenn LKW-Verkehr, insbesondere Transitverkehr aus Wohnbereichen verbannt wird. Die Stadt Duisburg hat sogar ein LKW-Routenkonzept was die Hauptrouten definiert. Wenn man hier brauchbar die Gefährdung durch LKW-Verkehr analysiert (z. B. Rechtsabbiege-„Unfälle“) dürfte ganz schnell eine Begründung auf Basis von Sicherheit herleitbar sein, die auch vor Gericht bestand hat.

Aber auch die Straßenschäden durch LKW-Transit-Verkehr können als Begründung herangezogen werden
„2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,“
ebenso könnte dies zum
„3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,“
begründet werden.
Wobei man hier neben Lärm die Erschütterungen betrachten muss, welche durch LKW-Verkehr verursacht werden.

Auch Absatz 2 enthält einen Ansatz:
„(2) Zur […] Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, die durch deren baulichen Zustand bedingt sind, können die nach Landesrecht für den Straßenbau bestimmten Behörden (Straßenbaubehörde) – vorbehaltlich anderer Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden – Verkehrsverbote und -beschränkungen anordnen, den Verkehr umleiten und ihn durch Markierungen und Leiteinrichtungen lenken.“

Und was, wenn nicht ein erheblicher Verschleiß durch LKW-Verkehr qualifiziert als außerordentliche Schäden, denn schließlich sind dies zwar reguläre Straßen, die aber nicht für LKW-Transitverkehr vorgesehen und gebaut wurden. Das heißt die Lebensdauer wird stark reduziert. Wie man hier nachlesen kann gilt:
„Ein Lkw mit 12 Tonnen und zwei Achsen nutzt die Straße etwa so stark ab wie 4.000 Pkw mit 1,5 Tonnen, ein 26-Tonner mit drei Achsen wie 25.000 Pkw und ein 40-Tonner mit vier Achsen wie 60.000 Pkw.“
Damit kann man aus meiner Sicht gerade bei einer frischen neuen Straße sehr gut begründen, warum man diese für Transit sperrt.

Sehr beleibt bei der Stadt Duisburg ist auch der Absatz 9 § 45 StVO um eine Sperrung für Logistikverkehr zu verhindern:
„(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von“

Allerdings muss man bei der Anwendung von Satz 3 auch den Satz 4 fortfolgend beachten.
„Satz 3 gilt ferner nicht für Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 Nummer 3 zur Beseitigung oder Abmilderung von erheblichen Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz hervorgerufen worden sind. Satz 3 gilt zudem nicht zur Kennzeichnung der in einem Luftreinhalteplan oder einem Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absatz 1 oder 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgesetzten Umweltzonen nach Absatz 1f.“

Natürlich kann man die Gefahr durch LKW-Verkehr und der daraus resultierenden notwendigen Sperrung problemlos begründen. Dafür reicht schon ein einfaches Gutachten, wie gefährlich der LKW-Verkehr ist und welche Regeln dieser nach StVO und Rechtsprechung eigentlich einhalten müsste. Etwa Abstand zu Radverkehr.

Natürlich muss man auch die Luftreinhaltung betrachten, deren Werte sich nach EU-REcht auch für Deutschland deutlich verschärfen werden, womit LKW-Verkehr möglichst stark reduziert werden muss, aber auch der übrige MIV. Dies wurde zwar noch immer nicht in die 39. BImSchV umgesetzt ist aber nur eine Frage der Zeit.

Am Sinnvollsten ist natürlich eine Kombination aller Gründe zu einer Gesamtbegründung in einem verbindlichen LKW-Verkehrskonzept, sodass der LKW-Transit-Verkehr nahezu vollständig ausgeschlossen wird von wenigen Hauptstrecken abgesehen.

Aber die Stadt Duisburg ist weiterhin unwillig, kann also vermutlich nur durch eine Klage von Betroffenen zur Sperrung gezwungen werden. Die Klage würde im Vorlauf mit einem Antrag nach VwVfG auf Sperrung mit Begründung beginnen, wenn die Stadt das ablehnt oder innerhalb von 3 Monaten nicht reagiert kann man Klagen. In erster Instanz auch ohne Anwalt, was die Kosten vergleichsweise niedrig hält, sodass man dann überlegen kann ob man das weiterverfolgt.

LKW schädigt Gehweg durch viel zu hohe Belastung beim Parken auf dem Gehweg.

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Parkgebühren zur Finanzierung des ÖPNV – #Duisburg #Klimaschutz

Aus meiner Sicht ist eine Neuregelung der KFZ-Lagerung (umgangssprachlich Parken) in Duisburg unumgänglich und auch rechtlich problemlos möglich.

Die Rahmenbedingungen kann man hier einsehen:
Hinweise zum Bewohnerparken gemäß der VwV-StVO, Technische Regelwerke FGSV-Nr.: 175

Zwei aus meiner Sicht wesentliche Punkte habe ich aus dem Dokument kopiert:
„Bewohnerparkvorrechte können nun auch zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden, wenn ein entsprechendes Parkraumkonzept (eigentlich „städtebaulich-verkehrsplanerisches Konzept“ nach StVO und VwV-StVO) vorliegt.“

KFZ-Verkehr ist klimaschädlich, da Klimaschutz immer auch Umweltschutz ist, könnte man mit einem entsprechenden Konzept begründen warum das Parken im öffentlichen Raum eingeschränkt und kostenpflichtig wird. Zum Umweltschutz gehört auch der Schutz vor Starkregen, weshalb Entsiegelung wichtig ist. Somit wäre es zulässig zu weniger und kleineren KFZ zu motivieren. In dem Dokument der FGSV wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass Zweitwagen teurer seinen sollten. Auch der Flächenbedarf und ob es sich um ein Eauto handelt könnte eine Rolle spielen. Somit hätte die Stadt Duisburg es hier in der Hand durch ein entsprechendes Konzept Klimaschutz voranzubringen. Wenn zugleich auch die Gelder zu einem gewissen Anteil oder sogar vollständig in die Verbesserung des ÖPNV fließen würden, würde man auch die Gründe für ein eigenes KFZ reduzieren. Ebenfalls wäre ein Ausbau von Radverkehr denkbar. Etwa durch einen Radschnellwege von Dinslaken bis Düsseldorf, der sicherlich einiges an KFZ-Verkehr reduzieren könnte. Da KFZ-Verkehr immer klima- und umweltschädlich sein wird, kann man es problemlos begründen warum dieser reduziert werden soll durch Verbesserungen. Eine Finanzierung über Parkgebühren ist gerecht, denn wer öffentlichen Raum zu Lagerung von Privateigentum nutzen will soll gefälligst auch dafür zahlen. Privatflächen werden ja über Grundsteuer und Steuern beim Erwerb bereits bezahlt.

Durch Parkgebühren und besserer Alternativen wäre es auch möglich Stau zu reduzieren und die Kosten für Infrastruktur zu verringern.

Und der Parkplatz muss auch nicht unbedingt vor der Haustür sein:
„Die Benennung einer zumutbaren fußläufigen Entfernung entfällt mit der neuen VwV-StVO 2025. Als Orientierung für zumutbare Entfernungen können die Einzugsradien des Nahverkehrs herangezogen werden. Damit wird deutlich, dass auch ein längerer Fußweg (> 100 m) vom abgestellten Fahrzeug zur Wohnung durchaus zumutbar ist.“

Dass die Stadt Duisburg stattdessen beim Klimaschutz sparen will, obwohl Duisburg zu heiß ist und KFZ belegbar zur Aufheizung beitragen, finde ich fatal. Man hört zwar, dass an einem Parkkonzept gearbeitet würde aber wann das kommt und ob die Autoparteien da zustimmen ist fraglich. Linke und Grüne haben ja leider zu viel Angst sich mal klar für Klimaschutz und Verkehrswende zu positionieren, dabei können klare Positionen für eine Verkehrswende zum Wahlerfolg werden, wie man in Paris sieht.

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#Duisburg: Grundlose Sperrung von Rad- und Gehweg in der Innenstadt – #ZeroVision #Fahrrad

Am 22.08.2026 stand an der Steinschen Gasse eine Arbeitsbühne der Firma Gerken auf dem Radweg. Weder um 11 Uhr noch um 15 Uhr waren irgendwelche Arbeiten erkennbar. Da es sich um ein Leihfahrzeug handelt dürften hier keine Sonderrechte vorliegen. Aber selbst wenn Sonderrechte vorgelegen hätten, hätte es keinerlei Grund gegeben ein schweres Fahrzeug auf einen Radweg zu stellen, der fürs Parken derartiger Fahrzeuge nicht gebaut ist. Das heißt hier dürfte der Radweg geschädigt worden sein. Auf der Fahrbahn, welche ebenfalls gesperrt war, wäre ausreichend Platz gewesen, sodass es keinerlei Grund gab auf dem Radweg zu stehen.

Darüber hinaus ist auch keinerlei Grund erkennbar, warum an einem Samstag ein Verkehrsweg für Rad- und Fußverkehr gesperrt wurde, wenn keinerlei Arbeiten stattfanden. In Anbetracht der ungünstigen Ampelphasen ist das für Fußverkehr ein erheblicher Umweg, der völlig grundlos aufgezwungen wurde. Für Radverkehr ist das sogar eine Gefährdung, weil keinerlei Maßnahmen für eine Überleitung in den KFZ-Verkehr stattfanden. Mal völlig davon abgesehen, dass die Nutzungspflicht nicht aufgehoben wurde. Es wäre also durchaus gerechtfertigt gewesen die Hindernisse auf dem Radweg zu beseitigen. Vor dem Hintergrund einer grundlosen Sperrung wurde hier durch die Stadt Duisburg eine unnötige Behinderung und Gefährdung erzeugt. Denn weder Nachts noch am Wochenende ist ein Grund für eine Sperrung erkennbar, die mit irgendwelchen Arbeiten zusammenhängen, die Montag bis Freitag stattfanden. In solchen Fällen sind Absperrung auf die notwendigen Zeiträume zu beschränken und nicht aus Bequemlichkeit einfach durchgängig zu sperren. In besondere nicht Nachts und am Sonntag.

Zumal, wenn eine konkrete Gefährdung bestanden hätte hier ohnehin ein Bauzaun notwendig gewesen wäre. Auch das ist wieder ein typisches Beispiel für die starke Benachteiligung von Rad- und Fußverkehr in Duisburg. Obwohl es problemlos möglich wäre, denkt man bei der Genehmigung der Absperrung nicht mit. Naja vielleicht wird das mit einer KI besser, wenn diese nicht gerade durch die Stadt Duisburg trainiert wird, da man dort offensichtlich nicht mitdenkt, wenn es um Rad- und Fußverkehr geht, was natürlich auch daran liegen könnte, dass die Stadt Duisburg über kein oder zu wenig qualifiziertes Personal verfügt.

Klimaschutz ist auch Rad- und Fußverkehr immer konsequent mitzudenken. Das kostet kein Geld extra, man muss es nur machen. Dadurch, dass die Stadt Duisburg dies nicht macht wird aber klimaschädliches fahren mit dem KFZ gefördert und dieses Beispiel ist längst kein Einzelfall. Überall im Stadtgebiet wird klimaschädliches Verkehrsverhalten gefördert, einfach nur durch den Umstand, dass Rad- und Fußverkehr an vielen Stelle behindert und gefährdet wird, obwohl das in der Form weder zulässig noch notwendig wäre.

Ich habe das KFZ natürlich entsprechend als Falschparken mit Behinderung angezeigt, weil die Abstellposition definitiv rechtswidrig war. Und die Schäden am Radweg durch derartiges Falschparken werden dann vermutlich auch wieder durch die Allgemeinheit bezahlt statt hier Schadensersatz von den Verursachenden einzufordern. Auch deshalb ist die Grundsteuer so hoch.

LKW mit Arbeitsbühne, die auf einem Radweg steht, daneben Absperrung und ein Fußverkehrsverbotsschild.

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#Duisburg: Blumen vertrocknet in Friemersheim – #Rheinhausen #Hitzekrise

Die Stadt Duisburg verschleudert lieber Geld für Blumenständer, statt für nachhaltige Bäumen, die Schatten spenden. Aber scheinbar hat man dann auch noch einen schlechten Vertrag gemacht, denn ganz offensichtlich sind die Blumen am Bahnhof Friemersheim nicht richtig gegossen worden.

Hoher Ständer mit Blumen, die zum Großteil vertrocknet sind.

Man müsste an der Stelle nur zwei Parkplätze entfernen und können dort einen schönen Baum pflanzen, der Schatten und Kühlung bringen würde. Stattdessen hat man heiße Betonplatte, die selbst gegossene Blumen kaputt macht. Statt Nachhaltigkeit gibt es in Duisburg nur kurzfristige hilflose Gesten, die Geld verschwenden.

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#GVI: Sichere Einmündung – #Berlin #VisionZero

Im Verkehr in Berlin gibt es durchaus, dass eine oder andere zu kritisieren, aber in der Rubrik GVI (Gute VerkehrsIdee) geht es um die Sachen die gut sind und nicht das Negative.

Einmündung mit Pollern und Fahrradparkplätzen

Oft sind Einmündungen zugeparkt, was teilweise zu schlechten Sichtbeziehungen führt oder diese sogar ganz verhindert. In Berlin hat man dies an einigen Stellen durch Poller und explizite Fahrradparkplätze gelöst. Dadurch bleiben die Sichtbeziehungen gewahrt und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht.

Natürlich wäre es schön, wenn einfach Linien reichen würden, aber dazu müsste der Wille und die Möglichkeit zur Durchsetzung der Verkehrsregeln vorhanden sein.

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Unnötige Verkehrszeichen verschwenden Geld – #Grundsteuer

Die Kommunen jammern ständig, dass diese zu wenig Geld hätten und zeitgleich wird viel Geld für unnötige Beschilderungen verschwendet.

Zwei Schilder, oben gemeinsamer Rad- und Gehweg und das Schild Ende

An vielen Stellen finden sich derartige unsinnige Schilderkombinationen. Man stellt sich da natürlich sofort die Frage, ob da jemand nebenbei noch eine Schilderfirma betriebt oder irgendwelche unnötige Bürokratie diese Kombination vorschreibt, obwohl es auch mit nur einem Schild ginge. Denn Dass der gemeinsame Rad- und Gehweg dort endet sagt eigentlich nicht, wie es weitergeht. Korrekt wäre hier das Schild Gehweg und man spart sich direkt auch das Zusatzschild, aber vermutlich denken die in zuständigen Behörde nicht nach und lassen es deshalb, wie es schon immer war.

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