#Duisburg: Arztparkplatz immer noch nicht entfernt – #Rheinhausen #Gehweg

Es hat mich überrascht wie eindeutig das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf an die Stadt Duisburg ausgefallen ist. Nachdem ich Anfang des Jahres noch guter Hoffnung war, stand das Arzt-KFZ weiterhin auf den dem Gehweg. Zuletzt zeigte ich es Mitte April an. Da ich aber nicht täglich vorbeikomme kann ich nicht sagen, wie häufig dagegen verstoßen wird und warum das Ordnungsamt scheinbar den Verstößen nicht nachgeht.

Da ich das nicht mehr länger hinnehmen will, habe ich mir im ersten Schritt mal statt der einfachen Auskunft das komplette Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf angefordert und bekommen. Es sehr eindeutig und sagt zusammengefasst, dass die Stadt Duisburg falsch handelt.

Es ist mir unbegreiflich warum die Stadt Duisburg nicht endlich handelt und geltendes Recht durchsetzt. Die Rechtslage ist klar und eindeutig. Es muss nur der Schriftzug entfernt und dann kontrolliert werden. Am Besten bei Verstößen abschleppen, aber scheinbar ist man mal wieder mehr auf der Seite von KFZ, als dabei das in der StVO kodifizierte Miteinander durchzusetzen. Muss man eigentlich immer erst vor Gericht ziehen, um rechtswidrige Zuständige zu beenden? Zumal es hier offensichtlich ist und auch keinerlei Gründe für einen Aufschub gibt. Mir sich ferner die Frage bei so einem großen E-KFZ, ob das nicht bereits mehr als 2,8 t wiegt und damit gar nicht auf Gehwege dürfte, selbst wenn es für leichtere KFZ legal wäre.

Macht endlich den Weg frei für Fußverkehrsfluss, weg mit den Blechhaufen!

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1,8 Billionen Euro Parksubventionen

Die Stadt Köln setzt den Wert eines Parkplatzes mit bis zu 12 000 Euro an. In Deutschland gibt es ca. 50 000 000 KFZ, pro KFZ gibt es im Schnitt 3 Parkplätze, vielleicht sogar deutlich mehr.

Wenn man diese Zahlen mal einsetzt ergeben sich 1,8 Billionen Euro. Eine unglaublich große Zahl. Oft werden aber für KFZ-Lagerstätten nichts oder nur lächerliche 30 Euro genommen. Wobei auch 30 Euro für alle Parkplätze genommen 4,5 Milliarden Euro ergäbe. Es wird aber nur für einen Bruchteil überhaupt etwas genommen.

Warum soll eigentlich die Allgemeinheit für all jene, die sich fürs KFZ entscheiden auch noch die Kosten für die Lagerung bzw. die potentielle Lagerung zahlen? Wäre es nicht vielmehr angebracht die Kosten verursachergerecht umzulegen?

Ich weiß da kommt natürlich dann aus bestimmten Ecken dann wie Carsplaining, von wegen, dass man Steuern bezahlen würde usw. die Steuern sind aber allenfalls für die Infrastruktur, die ziemlich marode ist, weil sich alle um angemessene Parkgebühren drücken. Von mir aus könnte man die Steuer auf KFZ abschaffen und vollständig durch eine Maut ersetzen, die sich an Gewicht und Fahrleistung orientiert. Wer mehr fährt zahlt auch mehr. Und was die Steuer auf Kraftstoffe angeht, so ist kompensiert die nicht einmal annähern die Klimafolgekosten. Sprich die kann man nicht zählen.

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#Lübeck: Lokalpresse kapiert Verkehrsregeln nicht – #Motonormativity

Unter „Ordnungsamt sorgt für Park-Chaos“ titelt eine Internetseite aus Lübeck, welche dem Ordnungsamt die Schuld dafür gibt, dass sich die Bevölkerung nicht an Verkehrsregeln hält. Das Ordnungsamt in Lübeck setzte endlich die Verkehrsregeln durch und beseitigte das rechtswidrige Gehwegparken. Anstatt dann aber rechtskonform auf der Fahrbahn zu lagern, stellte man auch dort die KFZ rechtswidrig ab, sodass ein Müllfahrzeug nicht mehr durch kam. Die Lokalseite gibt hier allerdings lieber dem Ordnungsamt die schuld und will Verständnis erzeugen indem man die Rechtsbrecher zu Wort kommen lässt. Sinnvoller wäre es stattdessen auf die Verkehrsregeln für die Fahrbahn hinzuweisen, dann auch dort darf man sich halt nicht einfach so hinstellen, wie man will. Sollten eigentlich alle mit KFZ wissen, aber scheinbar lernt man so etwas nicht beim Führerschein oder es mangelt an einer Auffrischung.

Die Stadt handelt dort endlich rechtskonform, aber natürlich regen sich die Regelbrechenden lieber auf. Es gibt nun einmal kein Recht das KFZ nach belieben zu lagern. KFZ haben nichts auf Rad- und Gehwegen zu suchen. Aber die Autopresse zeigt viel zu oft Verständnis.

Exemplarisch Duisport beim Falschparken

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Kai Wegner (CDU) outete sich als Gegner der StVO – #CDU #Berlin

Vor ca. 1,5 Jahren hat sich Kai Wegner als Gegner von Recht und Gesetz im Straßenverkehr geoutet:
Kai Wegner (@kaiwegner) hat an 11:44 AM on Sa., Nov. 26, 2022 gepostet:
Eine Mobilitätswende ohne Autos wird es mit mir nicht geben. Das Auto gehört zu Berlin – jeder muss fahren dürfen, was er will. Wohin er will und wie er will. Wir lassen uns das Auto nicht verbieten!“

Bereits der erste Teil, dass Mann fahren können soll, was Mann will, ist rechtswidrig, dass Mann eben kein KFZ ohne Zulassung fahren darf. Also gewiss keine skurrilen Eigenkonstruktionen.

Der zweite Teil ist dann sogar noch heftiger, weil hier suggeriert wird, dass KFZ überall hin gefahren werden dürften, obwohl es Bereiche gibt, wo das nicht zulässig ist Mann darf ganz sicher nicht einfach so aufs Rollfeld des BER fahren.

Der letzte Teil ist allerdings extrem rechtswidrig, da Mann fahren können soll, wie er will. Sprich auch unter völligem ignorieren der Verkehrsregeln. Das heißt Kai Wegner hält offensichtlich nichts von der StVO, welche das Miteinander regelt und Verletzte/Getötete verhindern soll. Keine Ahnung, ob dies nicht schon fast als Aufruf zum Rechtsbruch interpretiert werden kann. Ich bin mir auch nicht sicher, wie der Text anders gedeutet werden kann.

Und deutlich lässt sich lesen, dass Kai Wegner nichts von Frauen am Steuer hält.

Fehlverhalten auf Fahrradstreifen

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#Duisburg: LKW von Hoff Transporte GmbH auf Radweg – #Fahrrad #Duisport

Schon häufiger sah ich LKW, die nahe der Eisenbahnbrücke vom Bahnhof Rheinhausen Ost auf den Radweg fuhren und dort parkten/hielten. So auch an dem Samstag Morgen, wo das Foto entstand. Obwohl im Logport mehr oder weniger gute Parkplätze sind entschied sich der Fahrer dort zu parken und dann in Richtung LIDL zu gehen. Entweder um in den Supermarkt zu gehen oder zum Bäcker. Es ist zwar verständlich, dass der Fahrer Verpflegung braucht, aber nicht verständlich ist, dass er deswegen den Radweg schädigt, denn nichts anderes ist es mit einem schweren Fahrzeug auf diesen zu fahren. Natürlich summiert sich der Schaden im Laufe der Zeit auf, aber wer weiß schon, wie oft dieser Fahrer dort geparkt hat. Aber mit Sicherheit ist ein Grund für schlechte Radwege auch ein derartiges Fehlverhalten. Dazu kommt natürlich noch die Behinderung von Radfahrenden, die dort nicht auf die Fahrbahn ausweichen können und deshalb vermutlich rechtswidrig auf den Gehweg ausweichen, wodurch Gehende gefährdet werden.

Vom Logo her ist das Fahrzeug der Firma Hoff Transporte zuzuordnen. Mir stellte sich da die Frage, ob es Firmenphilosophie ist, gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen und zu behindern bzw. zu gefährden. In dem Fall ist zwar eine Gefahr vorhanden, diese ist aber gering. Anders sieht es da bei so Sachen, wie überhöhter Abbiegegeschwindigkeit, da ist die Gefährdung schon deutlich größer. Ich weiß zwar nicht, ob das da auch so läuft, aber wer kein Respekt vor Verkehrsregeln und Allgemeingut hat, der hat es meistens nirgendwo.

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#NRZ verharmlost mal wieder #Falschparken – #Carsplaining

Es gibt klare Vorgaben für das Miteinander im Verkehr. Diese Vorgabe nennt sich StVO. Dennoch berichtet die NRZ einmal mehr einseitig zu dem Thema. Der Autor Julian Heppe schreibt Online unter dem Titel: „Vorbild „Anzeigenhauptmeister“? So melden Bürger Parksünder“ und in der gedruckten Ausgabe stand ein zumindest recht ähnlicher Artikel unter dem Titel: „Anwohner im Kampf gegen die Parksünder“.

Warum so Artikel sauer machen? Einmal mehr werden Falschparker als „Parksünder“ verharmlost. Als wäre es eine Bagatelle, dass andere Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt oder sogar gefährdet werden. Mehrfach wird im Artikel Begriff benutzt.

Das Falschparken keine Bagatelle ist, sieht man bereits daran, dass Halten und Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung bei 55 € anfängt, mit Behinderung 70 € + Punkt und bei Gefährdung 80 € + Punkt. Auf die Thematik Gefährdung und Behinderung wurde nicht einmal eingegangen. Stattdessen Einfahrten und Behindertenparkplätze. Ich weiß mit ziemlicher Sicherheit das viele der Anzeigen in Duisburg sich im Bereich Behinderung und Gefährdung bewegen. Etwa Parken in Feuerwehreinfahrt, Behinderung auf den Gehweg, was besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein Problem ist. Blockieren von Radwegen und anderer Radinfrastruktur.

Die „Verleumdung“ als Hobby trägt auch deutlich die Brille der Motonormativity. Es ist Notwehr, weil die Städte nichts tun gegen die rechtswidrige Besetzung von Rad- und Gehwegen. Und es geht hier auch nicht um Denkzettel, sondern darum, dass sich die Menschen an die Regeln halten und nicht ständig den Rad- und Fußverkehrsfluss stören. Die StVO gibt die Regeln für die gegenseitige Rücksicht vor.

Die Städte sollten sich besser eine Schnittstelle programmieren lassen zu Weglimails, da diese Seite einfach sehr gut unterstützt. Zweifelhaft, dass die Apps das genauso machen.

Und vielleicht sollte man auch mal über den rechtswidrige Beschluss der Stadt Duisburg Falschparken zu tolerieren berichten, der natürlich dazu führt, dass immer mehr KFZ Gehwege blockieren. Beschlossen vom Finanzausschuss wurden 1,5 m zu tolerieren, das Ordnungsamt spricht von in Emails sogar von 1,2 m die nicht einmal reichen für zwei Passanten. Ab 1,5 m Restbreite ist es Falschparken mit Behinderung. Die Behörden sehen weg und die Straße ist Rechtsfreier Raum. Rasen, Rotlichtfahrt und Falschparken, all das wird nicht ausreichend kontrolliert.

Und wenn Sie mir nicht glauben, hier ist der Videobeweis aus Duisburg. Massenhaft Verstöße, weil nicht ausreichend kontrolliert und sanktioniert wird.

Symbolbild Falschparken Duisport
Symbolbild Falschparken Duisport

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#Duisburg: Autoschwurbelstadt vereint 4 Verkehrsflüsse auf eine Spur – #Fahrrad #Fußverkehr

In Duisburg wird an der A40 nicht nur in Homberg gearbeitet, sondern auch in Kaßlerfeld. Ein extrem gutes Beispiel für das fahrrad- und fußverkehrsfeindliche Vorgehen der Autoschwurbelstadt Duisburg sieht man in Kaßlerfeld in der Straße Am Schlütershof, wo der Rad- und Gehweg in eine Richtung vollständig gesperrt ist. In der anderen Richtung wird der Gehweg rechtswidrig durch Schilder und andere Dinge blockiert, obwohl das in solchen Fällen auf die Fahrbahn gehört. Man verlangt hier allen ernstes, dass ein gerade einmal 1,4 m breiter Radweg für Fußverkehr in beiden Richtung und Radverkehr in beide Richtungen genutzt werden soll, obwohl auf der Fahrbahn erkennbar mehr als ausreichend Platz ist.

Liegt das etwas an der Legalisierung von Cannabis? Welcher normal denkende Mensch kann auf die Idee kommen, dass Menschen die für Gehwege mit 0,8 m angesetzt werden und Radfahrende, die mit 1,0 m angesetzt werden sich so einem schmalen Weg teilen sollen?

Das aufgehängte Schild an dieser Stelle ist ganz klar rechtswidrig und auch bei Baustellen nicht erlaubt. Insbesondere Dann nicht, wenn auf der Fahrbahn noch so viel Platz ist, dass man da durchaus einen Radweg in die jeweiligen Richtung hätte anlegen können.

Dann dichter an der Brücke dran, kommt eine KFZ-Ampel denn für Fahrradfahrende kann diese offensichtlich nicht gemeint sein, denn bei der Baustellenausfahrt müsste es in dem Fall für beide Richtungen eine Ampel geben und auch für den Fußverkehr. Auch hier steht alles mögliche unnötig auf dem Gehweg, obwohl es auf die Fahrbahn gehören würde.

Es ist verwunderlich, dass der AGFS die Mitgliedschaft bei so einer negativen Leistung überhaupt verlängert hat und ich habe nicht das Gefühl, dass eine Besserung in Sicht ist.

Was offensichtlich ist, dass Baustellen in Duisburg nur vom KFZ aus geplant werden und die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht einmal annähernd mitgedacht werden. Die Regeln für Baustellen werden völlig ignoriert. Jede KI, die mit den Regeln trainiert ist, würde bessere Arbeit leisten, als was aktuell passiert. Aber eine KI würde wohl rechtskonform handeln und nicht einseitig den Fußverkehrsfluss und den Fahrradverkehrsfluss zugunsten des KFZ-Verkehrsfluss ausbremsen.

Wer so handelt ist zudem auch echt gegen Klimaschutz.

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Die deutsche #Autoreligion – #Motornormativity #Mörderverkehr #Radvolution

In Deutschland werden täglich Menschen auf dem Altar Motorhaube geopfert, weil man nicht Willens ist die Verkehrsregeln konsequent durchzusetzen. Stattdessen werden KFZ und die Personen am Steuer mit Samthandschuhen angefasst, während Menschen zum Beispiel mit Rollator oder Rollstuhl gucken können, wo und wie sie durch kommen. Der Gipfel ist hier nur noch, wenn sich die KFZ-Anbeter hinterher noch wegen Kratzer aufregen, die nur dadurch entstanden, dass man gar nicht anders durch kam.

Schön sieht man die Anbetung von KFZ selbst durch Behörden auch beim Vergleich zwischen der Letzten Generation, die sich auf den Boden geklebt ohne Fahrzeug drum und den Traktorprotesten, wo die Polizei selbst bei Gewalt nicht oder nur sehr zögerlich eingegriffen hat. Die letzte Generation wurde dagegen mitunter sehr rabiat behandelt. Aber schließlich haben die auch nur mit Körper und Klebstoff einfach DEN VERKEHR aufgehalten. Wobei es natürlich in den Augen der Fanatiker nur KFZ und VERKEHR fällt. So etwas wie Fahrrad wird vielleicht noch mitgezählt, aber Fußverkehr, wird trotz des Namens oft gar nicht als Verkehr auf Augenhöhe berücksichtigt.

Gas geben scheint als Droge für einige die religiöse Ekstase zu ersetzen. Hubraum, statt Barmherzigkeit und PS, statt Rücksicht. Aber wehe man klopft auch nur ans Fahrzeug, obwohl man gerade fast überfahren wurde.

Und wenn man sich die Anzahl der Todesopfer und der Blutopfer (Verletzte) auf dem Autokult anschaut, da können Satanisten, wie sie in Horrorfilmen dargestellt kaum mithalten und auch die Lobby ist deutlich schlechter. Die Opferung durch überhöhte Geschwindigkeit und andere Missachtungen des Verkehrs werden wie selbstverständlich hingenommen und wenn man es wagt dies zu kritisieren, reagieren die Fanatiker mit dem Hinweis, dass Radfahrende ja immer bei Rot fahren würden.

Die in den Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Stellen niedergeschriebenen Regeln werden vom KFZ-Todeskult missachtet und nur lasch geahndet. Die VisionZero ist nur ein Lippenbekenntnis, wie die Beichte eines Mafiosi, aber vor Gericht wird dann ja auch alles Vergeben und man bekommt für die Tötung eines Menschen oft nicht einmal eine Haftstrafe und nur eine viel zu geringe Zeit des KFZ-Fastens.

Die Medien mischen kräftig mit in dieser aggressiven Autoreligion und erklären die Raser, welche Kriminell Leben und Gesundheit anderer gefährden, zu Temposündern, da wird dann Bußgeld getan. Dabei kann bereits 1 km/h zu viel den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen. Auch beliebt die Parksünder. Anstatt hier richtig zu strafen, gibt es selbst bei Gehblockade eine lächerliche Geldbuße, sind ja auch nur Sünder, welchen die Autoreligion nur zu gerne vergibt.

Und dann die jährliche Heuchelei bei den Unfalltoten, die man angeblich bedauerte, dann aber doch nichts tut, um dies zu verhindern, da es ja die Ausübung von Rasen usw. schwer beeinträchtigen würde.

Ganz schlimm sind auch die Drohungen mit Fahrverboten, wegen so Nebensächlichkeiten, wie sauberer Luft. Das dürfte klingen, wie das jüngste Gericht für die Autoreligion.

Am Wochenende kann man dann die Autoreligiösen bei ihren Ritualen beobachten. Besonders intensiv ist hier die rituelle Wäsche und anschließend ganz wichtig „einreiben und polieren“.

Exemplarisch Duisport beim Falschparken

Kann Spuren oder auch mehr von Ironie und Sarkasmus enthalten.

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Manipuliert die Polizei die Kriminalstatistik?

Wie man hier nachlesen kann, hat die Polizei für 2023 für Babys und Kleinkinder (0-6) bei der unerlaubten Einreise bzw. dem unerlaubten Aufenthalt „erwischt“.

Dem Artikel kann man entnehmen, dass diese Erfassung rechtlich gar nicht zulässig ist und trotzdem fanden sich für Bayern etwa 1841 Kleinkinder/Babys. Das heißt durch rechtswidrige Erfassung von Taten, hat man die Kriminalität von Minderjährigen und Ausländern erhöht.

Man fragt sich gleich, was noch alles in der Statistik manipuliert ist. Hat da jemand eine Agenda zur Verschärfung des Strafrechts und setzt dabei auf gefälschte Statistik? Oder ist die Polizei inkompetent? Dazu kommen die „Einzelfälle“ von sehr weit nach rechts abgedrifteten Polizeileuten. Ob es da Netzwerke gibt, welche die Zahlen möglichst stark erhöhen wollen?

Und bei der Verkehrsstatistik hat man den Eindruck, dass man die Zahlen zum Fehlverhalten mit KFZ möglichst gering halten möchte.

Respekt oder Vertrauen bringen solche Methoden jedenfalls nicht.

Symbolbild für Fehlverhalten bei der Polizei.

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#Bahnsinn: Baustelle zwischen #Duisburg und #Düsseldorf vergrault Kundschaft

Derzeit ist die Strecke zwischen Flughafen Düsseldorf und Duisburg quasi komplett und das Stück zwischen Düsseldorf HBF und Flughafen deutlich eingeschränkt. Pro Stunde verkehren nur noch der RE 1 und RE 5, ab und an noch ein RE 19, aber unregelmäßig. Dazu halten noch einige Fernverkehrszüge.

Am Dienstag musste ich das leider austesten. Auf der Hinfahrt hatte ich Glück, ein deutlich verspäteter RE 5 hat mich von Duisburg zum Flughafen gebracht, wo ich auch den Bus erwischte. Auf der Rückfahrt dagegen ist es ziemlich schief gelaufen. Der Bus hat sich verspätet und der RE 1 war weg. Theoretisch würde das 41 Minuten Wartezeit bedeuten, praktisch aber noch mehr. Weil an dem Tag der RE 5 auch in Richtung Duisburg deutlich Verspätung hatte. Der wäre sogar noch später gekommen, als der Zug eine Stunde später.

Zu den Baustellen behauptet der VRR auf der eigenen Seite, dass einige Züge nur bis zum 26.04. ausfallen würden. Bis vor kurzem Stand dort zudem, dass die S1 weiterhin verkehren würde allerdings ohne Halt zwischen Duisburg HBF und Düsseldorf Unterrath. Das hat der VRR nach einer Frage von mir dazu einfach geändert.

Die Linien:
* Linie RE 3
* Linie RE 6
* Linie RE 11
sollen angeblich nur bis zum 26 ausfallen. Diese behauptet ebenfalls der VRR, allerdings sagt die Fahrplanauskunft des VRR und der Bahn etwas anderes. Zum Beispiel am 29.04.2024 fahren weiterhin nur RE 1 und RE 5, ab und an RE 19. Selbst am 08.05.2024 fahren die RE nur eingeschränkt laut Fahrplanauskunft. Erst am 10.05.2024 gibt es scheinbar wieder den normalen Wochenfahrplan.

Neben dem Nahverkehr halte aber auch einigen Fernverkehrszüge am Düsseldorfer Flughafen und natürlich auch am HBF. Bei einer Streichung von 6 RE auf 2 RE pro Stunde und völliger Wegfall der S1 wäre es eigentlich angebracht den Fernverkehr auf dem Stück zwischen Duisburg und Düsseldorf freizugeben für alle die Pendeln. Aber da verweigerte sich die Bahn auf Nachfrage. Scheinbar will man nichts für die Verkehrswende tun und stattdessen lieber halbvolle Züge fahren lassen. Es würde nicht einmal zu Mehrkosten führen, sondern lediglich die Baumaßnahme auf ein erträgliches Maß abfedern. Aber scheinbar will die Bahn lieber alle die Pendeln vergraulen.

Eigentlich müsse man hier Preisminderung für Fahrkarten einfordern können, weil das Angebot wesentlich reduziert wurde ohne angemessene Kompensation. Für eine Strecke die normalerweise 45 Minuten braucht, braucht man jetzt deutlich länger. Teilweise das doppelte. Auch weil die Wartezeiten sich deutlich erhöht haben. Zudem muss man die ständige Inkompetenz der Bahn berücksichtigen. Züge fallen aus, sind verspätet und dann werden Züge erst pünktlich angekündigt und verspäten sich dann ganz plötzlich um 20 Minuten.

Zwar gibt es die sogenannte Mobilitätsgarantie, aber dafür kann ich mir nicht die zusätzlichen Zeitverluste zurückholen. Und das wird sicherlich nicht die letzte Baustelle gewesen sein.

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#Klimaschutz: Grüne knicken erneut ein – #FDP #Klimaschmutzlobby #Fahrverbote

Einmal mehr sind die Grünen vor dem Popolismus der FDP eingeknickt. Man könnte auch sagen die Grünen haben den Klimaschutz verraten. Von SPD und FDP erwarte ich nichts Besseres, aber die Grünen sind hier einfach zu kompromissbereit. Es muss einfach Grenzen geben, die nicht gehen. Ein Erfolg wäre noch im Gegenzug ein Tempolimit gewesen, aber nicht einmal dafür hat es gereicht. Dann wären halt Fahrverbote gekommen. So nachgiebig und weich sind die Grünen einfach nicht mehr wählbar. Man kann in der Politik nicht ständig verfaulte Kompromisse eingehen, wenn es um eine globale Krise geht.

Und noch peinlicher ist, dass marginale positive Veränderungen, als Erfolg verkauft werden. Für den Klimaschutz war der verfaulte Kompromiss eine Niederlage auf ganzer Linie, da sich FDP und SPD weiterhin um Klimaschutz beim Bauen und beim Verkehr drücken können und die Sache aufschieben, bis es dann wie an vielen Stellen dann richtig kracht, weil man zu lange nichts getan hat.

Und auf kommunaler Ebene in Duisburg stimmt man Flächenfraß für ein Tierheim zu. Auch hier stimmt man also gegen Klimaschutz.

Weniger Grün und mehr Greewashing oder wie ist das neue Motto?

Habe mich trotzdem mal daran beteiligt den Abgeordneten zu schreiben.

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#Duisburg: Autopolizei gibt 11-jährigem die Schuld? – #Mörderverkehr #Fahrrad

Am 11. April veröffentlichte die Autopolizei Duisburg einmal mehr eine Pressemitteilung, die von einigen Stellen übernommen wurde. Natürlich völlig unreflektiert mit Copy und Paste. Dabei gehört beim Journalismus dazu die Dinge zu hinterfragen, gerade wenn diese offensichtlich nicht stimmig sind.

Schon die Überschrift:
„Alt-Homberg: Frontal-Zusammenstoß mit Auto – 11-jähriger Radfahrer schwer verletzt“
ist typisch Autopolizei. Sinngemäß schreibt man da, dass ein Kind mit einem Auto zusammengestoßen wäre. Das heißt bereits die Überschrift ist wertend und natürlich wie üblich negativ für Radfahrende und Gehende. Die Person am Steuer wird in der Überschrift nicht einmal erwähnt.

Das Kind wurde schwer verletzt, als es „gegen den Renault einer 42-Jährigen“ „prallte“. Eine Begriffswahl, die typisch für Autopolizei ist. „Laut Zeugenaussagen fuhr das Kind mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und ist dann über den abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn abgebogen.“ Das würde heißen, dass das 11-jährige Kind illegal auf dem Gehweg fuhr, dies wird aber nicht erwähnt, obwohl das der Polizei aus § 2 Abs. 5 StVO bekannt sein müsste. Dann vermutet man noch, dass das Kind wegen gelagerter KFZ keine gute Einsicht gehabt hätte. Ob die KFZ dort legal standen, wird nicht erwähnt.

Bezeichnend ist, dass die gesamte Schuld dem Kind zugeschoben wird. Man tut so, als wäre die Renaultfahrerin völlig unbeteiligt und hätte nur zufällig dort gestanden und das Kind wäre gegen sich gefahren. Selbst wenn man nicht vor Ort gewesen ist, ist das nicht plausibel. Das Kind prallte aus meiner Sicht nicht gegen das KFZ, sondern die Autofahrerin fuhr das Kind an. Natürlich hat das Kind, wenn es wirklich so gewesen sein sollte, nicht richtig aufgepasst, aber die Schuld nach meiner Ansicht liegt dennoch bei der Autofahrerin. Dies ergibt sich aus StVO § 3 Geschwindigkeit:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Eine Gefährdung für Kinder muss durch angepasste Geschwindigkeit AUSGESCHLOSSEN sein. Wenn da also die Polizei so einen Mist schreibt ohne auf die Rechtslage zu verweisen und ohne zu schreiben ob das Fahrzeug stand oder sich bewegte, dann hätte man die Pressemitteilung besser in der Rundablage verschwinden lassen. Und das ist ja leider keine Einzelfall, dass derartig einseitige Texte von der Polizei geschrieben und veröffentlicht werden. Nicht ohne Grund sprechen viele von Autopolizei und verlieren Vertrauen und Respekt vor dieser Behörde.
Wenn man Unfallprävention betreiben will, dann reicht der Hinweis auf Unfälle nicht aus. Man muss über die Rechtslage aufklären und alle Fakten richtig wiedergeben und nicht einseitig Zugunsten der Autofahrerin schreiben, so als wäre diese völlig unbeteiligt gewesen.

Und die Autopresse macht sich mitschuldig so einen Mist dann auch noch zu verbreiten ohne sich mal die Umstände anzugucken und Schlussfolgerungen zu ziehen. Nein Autofahrende sind für Autopresse und Autopolizei scheinbar immer unschuldig.

Mörderverkehr ist rechtsfreier Raum.

Pressemitteilung vollständig
11. April 2024 | 15:34
Alt-Homberg: Frontal-Zusammenstoß mit Auto – 11-jähriger Radfahrer schwer verletzt
Ein 11-jähriger Radfahrer ist am frühen Mittwochabend (10. April, gegen 17:25 Uhr) auf dem Uettelsheimer Weg frontal mit einem Auto zusammengestoßen.

Polizei Duisburg

Laut Zeugenaussagen fuhr das Kind mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und ist dann über den abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn abgebogen. Mutmaßlich aufgrund der geparkten Autos hatte der Junge keine gute Einsicht auf den Gegenverkehr. Er prallte gegen den Renault einer 42-Jährigen, stürzte zu Boden und verletzte sich schwer. Er kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

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#Köln: Schild blockiert Gehweg und beeinträchtigt Radweg – #Fahrrad #Motonormativity

An einer Straße im Bereich der Kölner Innenstadt sah ich die auf dem Bild dargestellte Situation. Das Schild weist auf nächtliche Einschränkungen der Fahrbahn hin. Der Gehweg ist mit Platten 40×40 cm belegt. Das heißt zwischen Linie zum Radweg bleiben an der Stelle gerade einmal ca 0,7 m. Für Baustellen und dazu gehören natürlich auch Beschilderungen und ähnliches, gilt allerdings für Gehwege eine Mindestbreite von 1 m. Somit ist die Art der Aufstellen rechtswidrig. Gleiches gilt für den Radweg der noch dazu an der einen Seiten eine Zone mit Dooringbedrohung hat.

Aber wenn man sich das Bild mal genau ansieht, ist offensichtlich, wo das Schild eigentlich stehen müsste. Auf dem Parkstreifen. Wenn dadurch ein Parkplatz wegfällt, dann ist das halt so. Dass man aber für die Lagerung von KFZ den Fußverkehrsfluss erheblich erschwert und Konflikte mit dem Radverkehrsfluss erzeugt ist inakzeptabel.

Im Hintergrund sieht man eine Menschengruppe die sicherlich nicht hintereinander am Schild vorbeiging.

Auf meine Mail an die Stadt Köln hatte ich direkt am nächsten Tag eine Antwort, wenn alles richtig gelaufen ist, sollte das Schild nicht mehr im Weg stehen. Überprüfen kann ich es zwar nicht, aber erscheint mir vom Feeling her besser als in Duisburg. Da ich aber auch ADFC und Fuss e.V. beteiligt habe, gehe ich mal davon aus, dass jemand ein Auge darauf hatte.

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#Duisburg: Tierheim soll auf Grünfläche errichtet werden – #SPD #CDU #Flächenfraß

Die Drucksache 23-0276/1 wurde am 11.04.2024 für die Ratssitzung am 15.04.2024 nachgetragen.
Der Titel lautet: „Errichtung des neuen Tierschutzzentrums der Stadt Duisburg im Außenbereich südlich der LKW-Zufahrt Business-Park Asterlagen“

Bereits am 15.04.2024 soll der Rat entscheiden mit einem Vorlauf von nur 2 Wochentagen, denn 13. und 14. war Wochenende. Die BV Rheinhausen, der Umweltausschuss und Betriebsausschuss IMD bekommen das erst später nur zur Kenntnis, der Planungsausschuss soll gar nicht beteiligt werden. Vieles weist bereits hier darauf hin, dass SPD und CDU das Projekt durchziehen und noch mehr Fläche vernichten wollen. Deshalb auch so kurzfristig, damit es gar nicht erst zu Protest kommt.

In dem Plan will man 75 Stellplätze errichten, die sicherlich LKW-Fahrende missbrauchen werden. Braucht ein Tierheim wirklich so viele Stellplätze? Insgesamt soll das Grundstück 25 000 m² werden. Alles Flächen, welche der Natur entnommen wird, die heute zumindest noch Felder sind.

Beim Flächennutzungsplan hat man diese Fläche herausgenommen, weil diese wichtig ist als unversiegelte Fläche. Und jetzt das. Die Betonfraktion, versucht einmal mehr das Gleiche, wie damals bei der Baumschutzsatzung und die Menschen im Rat zu überfahren mit einer viel zu kurzfristigen Vorlage zur Entscheidung. Wie soll das Zeit für eine Abwägung bleiben?

Die Verlagerung vom Businesspark auf eine Freifläche begründet man so:
„Aufgrund der im Nachgang zu der Ratsentscheidung veränderten Kapazitätsanforderungen sowie der absehbar weiter steigenden Tierschutzanforderungen kann der Tierheimneubau jedoch nicht im Gewerbepark Asterlagen realisiert werden.“
wobei man hier viel zu viel Platz für die Lagerung von KFZ vorgesehen hat.

Die angebliche „stadtweit erfolglos betriebenen, intensiven Suche nach potenziellen, gut erreichbaren Standorten im beplanten Innenbereich, vorzugsweise in Gewerbegebieten“ wird behauptet, aber nicht durch betrachtete Standorte belegt. Auch deshalb habe ich mal nachgefragt.

Man behauptet:
„Das Tierheim kann dort als privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise gemäß § 35 BauGB realisiert werden.“
Der § behandelt das Bauen im Außenbereich, wo es auch im Duisburger Süden schon rechtliche Streitigkeiten wegen gibt.

Mein erster Eindruck ist, dass man das Tierheim zügig umziehen will, um die Fläche lukrativer zu nutzen und zeitgleich kann man so eine weitere Freifläche bebauen und versiegeln. Passt sehr gut ins Bild, welches sich für SPD und CDU ergibt.

Während man früher ständig behauptet hat, dass die Frischluftschneise keine Rollen spielen würde, heißt es nun:
„Die Frischluftschneise wird durch die niedrige Bauform des Tierheims nicht berührt.“
Seltsam, allerdings berührt eine Bebauung immer eine Frischluftschneise, da über Betonflächen ein Auftrieb entsteht, der Winde, die darüber gehen abschwächt oder sogar zum Erliegen bringt.

Natürlich kommt auch wieder die Autoschwurbelstadt zum Vorschein: „Auch sind ausreichend Stellplätze für Mitarbeitende, Besuchende und Ehrenamtliche vorzusehen“. Man denkt hier natürlich nur an Personen mit KFZ. Dass Menschen auch anders anreisen könnten, kann man sich offensichtlich nicht vorstellen.

Und man will größer bauen, weil man derzeit mehr Tiere hat. Dabei sollte sich die Größe am durchschnittlichen Bedarf orientieren und nicht an Maxima.

Eine „Machbarkeitsstudie“ durch einen Architekturbüro hat man auch schon. Wobei es zweifelhaft erscheint, dass die alles notwendige berücksichtigt haben.

Auf Probleme mit Geruch und Lärm durch das Heranrücken an Wohnbebauung geht man gar nicht ein. An der einen Seite grenzt das Gelände fast an ein Wohngebäude.

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#Fluglärm: Flughafen Düsseldorf soll endlich den Antrag zurückziehen! – #Klimaschutz

Klimaschutz, Fluglärm eigentlich alles spricht gegen die Kapazitätserweiterung, welche der klimaschädliche Flughafen Düsseldorf will. Trotzdem hält man starrsinnig wie ein Greis daran fest.

Die „Bürger gegen Fluglärm“ kritisieren das deutlich.

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#Vitalis-Mogelpackung von Dr. Oetker – #Plastikmüll #Klimaschutz #Greenwashing

Manchmal gönnt man sich etwas, so auch mit dieser Packung Schokomüsli von Dr. Oetker unter dem Produktnamen Vitalis. Wenn man dann allerdings die Packung aufmacht, ist man ziemlich verwundert, wie viel Luft man da gekauft hat.

In der Abbildung habe ich die Verpackung bis auf die Höhe eingeschnitten, wo die Füllhöhe ist:

Der Karton war etwa 28 cm hoch, so etwa 10-12 cm war Luft. Das heißt signifikanter Anteil, mehr als 1/3, der Verpackung war völlig unnötig erzeugter Müll. Das heißt man verschwendet bei Dr. Oetker Ressourcen, wie Papier, Plastik und natürlich Farbe.

Und auf der Verpackung druckt man dann noch eine Lüge, da es genügend Verpackungen gibt, welche das Gegenteil beweisen, man kann die Beutel auch voller machen oder die Verpackungen kleiner. Es gibt keinen technischen Grund.

Mir fällt eigentlich nur ein Grund für derartige Mogelpackungen ein, man will die Menschen täuschen durch eine größere Verpackung und suggerieren, dass man mehr bekommt. Dass dies umweltschädlich und klimaschädlich ist, scheint Dr. Oetker nicht zu interessieren. Was auf der Seite von denen steht ist nur Greenwashing. Angefangen beim Umstand, dass mehr Materialverbrauch mehr Transporte bedingt und damit auch mehr Stau erzeugt, die Straßen schneller verschleißen.

Es braucht endlich ein Verbot für eine derartige klimaschädliche Verarsche, die man an der Kasse auch noch mitbezahlt!!!

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#Düsseldorf: Maßnahmen nach Unfall unzureichend? – #Mörsenbroich #Fahrrad #VisionZero

Ende 2022 gab es eine tödliche Kollision bei der ein LKW-Fahrer jemand auf einem Fahrrad tötete. Nach sehr langer Zeit, habe ich dann doch einmal eine Antwort bekommen.

Die gute Nachricht ist, dass man etwas getan hat. Die Schlechte, dass mir die Maßnahmen unzureichend erscheinen.

Bei einem Ortstermins beschloss die Unfallkommission 17.01.2023 drei Maßnahmen:
1. Überprüfung der Beleuchtung (keine Beanstandung)
2. Roteinfärbung der betroffen Radfurt (angeblich erfolgt am 04.04.2023, auf dem Bild unten aber bereits am 5.3. vorhanden, allerdings nur an einer Stelle)
3. Geeignete Absperrmaßnahmen, um den Radverkehr besser in den Furtbereich zu lenken. Mit dem Ziel, den Radverkehr für die abbiegenden Verkehre besser sichtbar zu machen. (noch nicht umgesetzt aber im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess, man rechne mit zeitnaher Umsetzung)

Angeblich will man die Wirksamkeit der Maßnahmen beobachten. Wie das gehen soll, erschließt sich mir nicht, denn entweder müsste dort jemand stehen und gucken, ob es Beinaheunfälle gibt oder, was ich für wahrscheinlicher halte, schließt man aus dem Umstand, dass es keine weiteren „Unfälle“ gab, dass die Maßnahmen wirksam sind.

Es gab in dem Bereich bereits mehrere „Unfälle“, angeblich habe man aber keine „unfallbegünstigende Faktoren“ erkennen können. Dabei sind die Ampelphasen sehr eng getaktet und häufig fahren noch KFZ bei Rot. So etwas begünstigt natürlich Fehlverhalten.

Da ich in dem Bereich schon von einem Bus beim Abbiegen ausgebremst wurde und ich häufiger Rotfahrten von KFZ beobachte, fehlen aus meiner Sicht die wirksamsten Maßnahmen:
4. Ein dauerhafter Abbiegeblitzer, der KFZ über 3,5 t auf Schrittgeschwindigkeit kontrolliert.
5. Ein Rotlichtblitzer, der auch funktioniert.
6. Entschleunigung der KFZ, sodass ausreichend Abstände zwischen Rot und Grün für andere Verkehrsteilnehmende sind und Abbiegen nicht zeitgleich mit Fuß- und Radverkehrsfluss. Sicherheit geht vor Schnelligkeit des KFZ-Verkehrs.

Überweg Mörsenbroicher Ei

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Mit KFZ Territorium abstecken? – #Fahrrad #RuntervomGehweg

Man kennt es aus dem Tierreich wo Wölfe, Löwen oder andere Tiere mit Urin ihr Territorium abstecken. In der Großstadt geht es natürlich nicht, dass überall der Revier mit Urin markiert wird. Weshalb das eher nicht so viele Menschen machen.

Im Urlaub markieren insbesondere Männchen ihr Revier mit Handtüchern. Auf Liegestühlen scheint das zu funktionieren. Mal mehr mal weniger.

In der Großstadt zeigt sich das Dominanzverhalten sowohl in Form von Preis und Größe des KFZ, wie auch der Besetzung von Bereichen, die eigentlich nicht dem KFZ zur Verfügung stehen. Sprich Falschparken ist nicht nur Behinderung und Gefährdung, sondern auch eine Form von primitiven Dominanzverhalten. Vielleicht wäre da eine geeignete Erwiderung, eine Duftnote am KFZ zu hinterlassen.

Symbolbild Duisport beim rücksichtlosen Falschparken

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#Düsseldorf: Unsinnige Ampel in Derendorf – #Fahrrad

In Düsseldorf nahe dem S-Bahnhof Derendorf gibt es eine Ampel, die mir als Radfahrer schon mehrfach Rot gezeigt hat ohne erkennbaren Grund. Auf Nachfrage wurde mir von der Stadt Düsseldorf mitgeteilt, dass dies wegen ÖPNV wäre.

Das heißt theoretisch sollte die Ampel auf Rot springen, wenn ein Bus hält, sodass die Querung der Straße gefahrlos möglich ist. Von der Idee finde ich das gut, allerdings funktioniert das in der Praxis nicht. Oft wird die Ampel erst rot, wenn der Bus bzw. die Bahn schon weg ist. Oder wie im Bild gezeigt, muss die Straßenbahn sogar warten. Da sehr viele Busse und Bahnen kommen, ist entsprechend häufig rot.

Zumal die Ampel sehr oft dann Rot zeigt, wenn man dort mit dem Fahrrad den Berg hoch kommt.

Die Ampel, wie sie derzeit geschaltet ist macht keinerlei Sinn und bremst ÖPNV und Fahrradverkehr unnötig aus ohne zu mehr Sicherheit beizutragen. Mit dem Fahrrad kann man dort natürlich die Ampel umfahren und anders zum S-Bahnhof kommen. Da kann man sich dann sogar zwei Ampeln sparen.

Es sind solche Kleinigkeiten, welche die Verkehrswende behindern. Zumal der Radweg und Gehweg an der Straße auch sehr seltsam geführt wird.

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#Duisburg: Verlustgeschäft Oper

Luxus muss man sich leisten können, die Oper ist Luxus, trotzdem subventioniert man diese weiter.

Am 15.04.2024 soll im Zusammenhang mit der Oper der Rat der Stadt Duisburg über die Drucksache 24-0354 entscheiden.
Stolz verkündet man:
„Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.521.814,64 EUR wird mit dem bestehenden Gewinnvortrag (14.935.831,77 EUR) für das Geschäftsjahr 2023/2024 auf neue Rechnung vorgetragen.“

Die Oper hat einen Überschuss erwirtschaftet? Wirklich?

Wenn man in die Anlagen schaut ergibt sich ein anderes Bild. Die Umsatzerlöse, also Kartenverkauf usw. betrugen: 7.221.803,20 €, der angebliche Gewinn, der oben verkündet wird, ist allerdings nur durch massive Subventionen Zuschüsse Düsseldorf 32.745.000,00 € und Duisburg 10.755.000,00 €. Allein die Personalkosten betrugen 37.399.622,65 €. Der ganze angebliche Gewinn besteht also aus Subventionen, die für hohe Personalkosten draufgehen. Wenn man wie Düsseldorf Geld übrigen hat, ist das ja auch völlig okay ein Verlustgeschäft zu subventionieren, aber eine Schuldenstadt, wie Duisburg, wo überall Personal fehlt, die Straßen marode und die Schulen kaputt sind, da kann man sich solchen Luxus einfach nicht leisten. Insbesondere dann nicht, wenn nun noch die Kosten für eine Reparatur bzw. einen Neubau dazu kommen.

Soll ich etwa dafür dann höhere Grundsteuer bezahlen, damit man das Geld für Luxus und Prestige zum Fenster rauswirft, der für Duisburg keinen wirklichen Mehrwert bringt? Die 10 Millionen pro Jahr kann man sinnvoller investieren. Etwa um das überhitzte Duisburg zukunftsfähig zu machen.

Fazit: Um Löcher in der Oper zu stopfen, haben wird überall kaputte Straßen usw.

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#Duisburg: Warum macht der Kontor den Trödelmarkt am Wedaustadion kaputt?

Ganze zwei Wochenenden mit Trödelmärkten am Wedaustadion stehen dieses Jahr auf der Seite des Duisburg Kontor:
25./26. Mai
29./30. Juni

Früher gab es von März bis Oktober Termine, letztes Jahr gab es ebenfalls Termin.

Man gewinnt fast den Eindruck, dass der Duisburg Kontor den Trödelmarkt am Wedaustadion kaputt machen möchte, um den Trödelmarkt Mittwochs zu puschen. Wer hat für einen Trödelmarkt in der Woche Zeit? Da arbeitet man doch normalerweise.

Wie es aussieht hat man dieses Jahr auch beim Hafentrödelmarkt gekürzt und den Rheinpark Trödelmarkt ebenso.

Aber mal einen Trödelmarkt, wie in Moers am Sonntag in der Innenstadt gibt es nicht, obwohl gerade dies die Innenstadt beleben würde.

Man fragt sich echt, wer bei der Stadt so etwas plant.

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#Carsplaining

Quasi immer in Diskussionen zu Fehlverhalten von Autofahrenden kommt jemand an und verweist auf das angebliche Fehlverhalten von Radfahrenden. Etwa die typische Behauptung, dass Radfahrende „immer“ bei Rot fahren würden. Von mir selbst kann ich sagen, dass ich definitiv nicht immer bei rot fahren, da ich am Leben hänge.

Solches Verhalten fällt aus meiner Sich eindeutig unter Carsplainung, also analog zu Mansplainig, wo Männer die Welt zu erklären vermeinen.

Auch oft die depperten Behauptung bzgl. Radwege die oft gar keine Radweg sind.

Ebenfalls fällt für mich drunter die mangelhaften Kenntnisse der Verkehrsregeln.

Nicht zu vergessen die teilweise rabiate Verteidigung der Motonormativity. Also das wir all das negative durch KFZ einfach so hinnehmen sollen und müssen.

Vieles was von Autominister Wissing kommt, ist aus meiner Sicht auch Carsplaining.

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#Autojustiz macht fassungslos – Töter wird nicht einmal angeklagt – #Carsplaining

Im Netz gibt es großes Unverständnis über die Einstellung eines Verfahrens gegen einen motorisierten Töter. Noch eine Spur schlimmer ist sogar ein Kommentar aus der Autopresse.

Es macht fassungslos, was die Autopresse zu diesem Justizskandal kommentiert. Da kommt der Töter einer Dreijährigen sogar ohne Prozess davon, nur weil Autojustiz, Autopolizei und scheinbar inkompetente „Experten“ nicht gegen die täglichen Toten im Verkehr vorgehen wollen. Anders kann man sich die Einstellung in Anbetracht der Rechtslage einfach nicht erklären.

Selbst ohne das „Gutachten“ zu kennen, was so weit ich bisher herausfinden konnte nicht öffentlich ist, kann man sagen, dass der Fahrer schuldig ist. Dies ergibt sich konsequent aus StVO und StGB.

StVO § 3 Geschwindigkeit
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Das Kind wäre definitiv nicht überfahren worden hätte sich der Töter daran gehalten. Die Betonung liegt hier auf AUSGESCHLOSSEN. Das heißt im Zweifelsfall hätte er anhalten müssen und solange warten müssen bis das Kind durch ist.

Das „Gutachten“ scheint etwas von bis zu 18 km/h zu schreiben, was deutlich über Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) liegt.

Damit wäre dann für mich ganz klar StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs einschlägig:
„(1) Wer im Straßenverkehr […]
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,[…]
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,[…]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auch das trifft hier ganz klar zu. Vielmehr scheint man durch die weit verbreitete Motonormativity scheinbar nicht in der Lage zu sein, Verkehrskriminelle genauso zu behandeln, wie andere Verbrecher. Da werden Taten verharmlost und wenn überhaupt Kuschelurteile gefällt. In dem Fall wurde nicht einmal angeklagt, mit der Ausrede, dass man nicht von einer Verurteilung ausgeht.

Auch ohne die konkrete Tat in allen Einzelheiten zu kennen, ist das Vergehen der überhöhten Geschwindigkeit offensichtlich, denn immer dann wenn ein Fahrzeug nicht rechtzeitig anhalten kann, um Tote und Verletzte zu verhindern war es zu schnell. IMMER! Die Motive warum der Töter so gehandelt hat sind nur für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag relevant. Gerade bei Kindern ist die Person am Steuer immer schuldig. Und viele Menschen wollen den Mörderverkehr nicht mehr länger hinnehmen, deshalb die Aufregung im Netz.

Also bitte Carsplaining in Kommentaren sein lassen und vorher lieber mal sorgfältig informieren.

Update 16.04.2024
Ein Verweigerungsschreiben der Staatsanwaltschaft ist eingegangen. Scheinbar sieht die Rechtsgrundlage keine Auskunft vor. Erhöht mein Vertrauen nicht wirklich, wenn man so augenscheinlich krasse Fehlentscheidungen nicht einmal nachzuvollziehen versuchen kann. Dazu kam die Behauptung, dass das Schreiben keine Unterschrift hätte, weil es maschinell erstellt wäre. Dies ist Quatsch. Entweder braucht es keine Unterschrift oder es müsste automatisiert erstellt sein, was bei einem individuellen Schreiben nicht der Fall ist. Als Oberstaatsanwalt sollte man von Juristerei mehr verstehen als ein Laie. Zudem wurde im Betreff die falsche Jahreszahl verwendet. So etwas wirkt bei einer Behörde insgesamt nicht wirklich seriös.

Symbolbild für Fehlverhalten durch KFZ-Fahrende
Beispiel für Motonormativity im Alltag

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Gravitation, Antientropie, Urknall, Schwarze Löcher und der ganze Rest – #Holismus #Weltformel #Physik

Irgendwie verwundert es einen manchmal warum sich die Physik so schwer tut mit der Lösung des Problems Weltformel. Dann wieder wird einem klar, dass die Physik sich hier zu sehr in Details verloren hat und kompliziert an die Sache heran geht. Warum geht man nicht mal einfach und logisch an die Sache heran.

Schon länger frage ich mich, was Gravitation eigentlich ist. Es gibt hier zwar physikalische Formeln und Darstellung von wegen Krümmung der Raum-Zeit, wobei die Physik fälschlich von 4, statt 6 Dimensionen ausgeht, aber das erklärt nicht die wahre Natur der Gravitation. Es ist eine Modellvorstellung. Mir kam letztens im Bett der Gedanke, dass Gravitation Ordnung schafft und der Entropie entgegen wirkt. Man denke hier nur an Schwarze Löcher, die unglaublich viel Materie auf einen kleinen Bereich konzentrieren. Wenn man aber viel Materie „zusammenpresst“ entsteht automatisch Ordnung, also Antientropie. Dabei kommt diese Kraft allerdings nicht von außen, sondern aus sich selbst. Vielleicht hat man deshalb so Probleme mit der Beschreibung von Schwarzen Löchern, weil diese nicht dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik unterliegen. Aber Gravitation wirkt ja nicht nur in Schwarzen Löchern, sondern überall im Universum. Und überall wird die Ordnung durch Gravitation erhöht. Scheinbar auch ohne Verluste von Energie oder Materie.

Auch stellt sich mir die Frage, ob Gravitation nicht identisch mit starker und schwacher Wechselwirkung sind, aber halt in der Fernwirkung. Bisher betrachtet man dies getrennt voneinander, aber vielleicht muss man mal eine weitere Perspektive anschauen. Ja in der Theorie soll das angeblich nur im Kern wirken, allerdings gibt es in der Physik einige Stellen, wo die Modelle auch große Reichweiten ermöglichen. Bekanntlich können sich mit extrem geringer Wahrscheinlichkeit Elektronen eines Atoms auch extrem weit vom Atomkern aufhalten. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. Denkbar wäre, dass was wir als schwache bzw. starke Wechselwirkung wahrnehmen in höherer Dimension als Gravitation auftritt.

Während unserer Wahrnehmung eine Zunahme der Entropie (Chaos) u. a. durch Expansion der Universums nach dem Urknall suggeriert. Wirkt die Gravitation diesem entgegen. Über die Gravitation wechselwirkt die gesamte Materie im Universum miteinander und ordnet sich. Mit fortschreitender Zeit entstehen immer mehr Schwarze Löcher, welche die übrige Materie, aber auch sich gegenseitig anziehen. Das heißt mit der Zeit werden sich immer mehr Schwarze Löcher vereinigen und die Materie durch Gravitation auf einen Bereich fokussieren. Derzeit behauptet die Physik, dass unser Universum einen Kältetod sterben würde, was aber unlogisch ist. Denn wenn die Gravitation unbegrenzt wirkt, dann wird sich sämtliche Materie und Energie nach sehr langer Zeit vereinen zu einer Super Singularität, die zugleich Ende und Anfang sein dürfte. Sprich das Ende ist zugleich der Anfang, Alpha ist gleich Omega.

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#Duisburg: Unverschämter Erörterungstermin A59 – #Klimaschutz #Verkehrswende

Gestern erhielt ich das Einladungsschreiben Für den Erörterungstermin zum Ausbau der A59. Stattfinden soll dieser Termin in der Philharmonie der Mercatorhalle vom 16.-22.4.

Die Tagesordnung ist sehr kurz:
Dienstag, 16.04.2024: Projektvorstellung, Variantenuntersuchung, Abschnittsbildung
Mittwoch, 17.94.2024: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Donnerstag, 18.04.2024: Einwendung Betroffener
Freitag, 19.04.2024: Einwendung Betroffener
Montag, 22.04.2024: Optionaler Zusatztag
Da die Tagesordnung allerdings nur unverbindlich ist (vorläufige Tagesordnung), kann man sich nicht darauf verlassen und zum Beispiel nur am Donnerstag vorbeischauen. Auch kennt man nicht die Reihenfolge.

Aber deutlich irritierender ist die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit. Wie kann man für eine lange dauernde Veranstaltung einen Ort wählen, in dem selbst das Trinken von Wasser verboten sein soll. Dies ist Körperverletzung. Der Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das Mitnehmen von Getränken in den Veranstaltungssaal seitens der Hallenbetreiberin untersagt ist. Es wird eine kostenpflichtige Garderobe geben, an der Sie ggf. auch Getränke abgeben können.
ist aus meiner Sicht ein Problem, denn Flüssigkeitszufuhr ist ein Grundrecht, gerade wenn es um eine Veranstaltung über den ganzen Tag geht, darf dies nicht eingeschränkt werden, insbesondere dann nicht, wenn gesundheitliche Gründe dem Entgegenstehen.

Alles in allem erweckt die Tagesordnung und das „Ambiente“ den Eindruck, dass man die Menschen möglichst abschrecken will. Zugleich soll scheinbar die kognitive Leistung reduziert werden, was die unweigerliche Folge einer reduzierten Flüssigkeitszufuhr ist. Stellt sich die Frage, ob die nur die Gäste nicht trinken dürfen oder das wirklich für alle gilt.

Der Hinweis, dass das Schreiben elektronisch erstellt wurde, macht es noch lange nicht automatisch ohne Unterschrift gültig. Das gilt nur für automatisiert erstellte Schreiben, wie etwas der Steuerbescheid, aber nicht individuelle Schreiben, wie in dem Fall.

Eigentlich sagt schon der Name Autobahn GmbH alles, wer dort arbeitet, kann wohl nur Auto. Vermutlich sieht man auch deshalb nur KFZ als Verkehrsfluss, für anderen Verkehr fühlt man sich nicht zuständig, obwohl alle Varianten zu betrachten sind. Relevant ist einzig und allein, dass ALLE Varianten für die Führung des Verkehrsfluss (KFZ, Fahrrad, Fußverkehr, ÖPNV) mitzubetrachten sind, weil sich daraus überhaupt erst der Bedarf ergibt. Insbesondere verstehe ich nicht die absurde Vorstellung, dass nur KFZ Verkehrsfluss sein sollen. Alle am Verkehr beteiligten Personen sind Teil des Verkehrsflusses. Die einseitige Betrachtung nur von KFZ entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

Auch behauptet man, dass der Bau eines Tunnels bzw. Trogs 5 Jahre dauern würde und der Hafen nicht angebunden wäre, was Unsinn ist. Der Hafen Duisport ist übers ganze Stadtgebiet verteilt und nutzt mehrere Auffahrten von unterschiedlichen Autobahnen. Die rein kommunale Autobahn A59 betrifft primär Duisburg. Der Fernverkehr (Transit) läuft nur in Ausnahmefällen über diesen Weg.

Auch ist es Unsinn, dass in Deutschland nur parlamentarische Gremien über die Bewältigung des Verkehrs entscheiden würden. In Deutschland gibt es vereinfacht gesagt, Politik, Verwaltung und Gerichte. Und alle sind mehr oder weniger stark beteiligt. Teilweise sogar die vierte Gewalt.

An einigen Stellen weist man darauf hin, dass meine Einwendung zu allgemein wäre und grundsätzliche Probleme ansprechen würde, dabei stehen alle Punkte immer im konkreten Bezug zum Vorhaben. Und die recht willkürliche Zerpflückung der Einwendung, um möglichst wenig diskutieren zu müssen ist eine deutliche erkennbare Taktik.

Trotz Urteil des Bundesverfassungsgericht negiert man einen Vorrang für die globale Krise der Klimaerwärmung vor anderen Belangen, wie etwa den KFZ-Verkehrsfluss.

Besonders drollig wird es, wenn man auf eine rein hypothetische Verbesserung des Verkehrsflusses verweist und dabei auf hypothetische Einsparung von Treibhausgasen abstellt. Staus verringern den KFZ-Verkehr und vermindern Treibhausgase durch das Ausweichen auf Alternativen. Außerdem kann man nicht die private Klimaschädigung durch den Betrieb eines KFZ, gegen den öffentlichen Klimaschaden durch Errichtung von Bauwerken gegenrechnen.

Die Rechnung, dass die Versiegelung nur eine winzig kleine Menge ausmachen würde indem man von 450 km² Gesamtfläche ausgeht und dann die 7,2 ha Neuversiegelung gegenrechnet ist nicht plausibel, weil schon sehr viel Fläche versiegelt ist und jede zusätzliche Versiegelung die Grundwasserneubildung weiter verringert. In Summe besteht hier bereits eine erhebliche Schädigung des Grundwasserkörpers. Allerdings muss man dafür alle bestehenden Beeinträchtigungen aufsummieren, damit man feststellt, dass bereits die bestehende Beeinträchtigung das zulässige Maß übersteigt.

Und natürlich ist es möglich, wie viel Tote durch Lärm, Luftbelastung usw. entstehen zu ermitteln, die Autobahn GmbH will dies nur nicht. Es gibt ausreichend statistische Daten für eine derartige Abschätzung.

Zum Thema Lärm wird auf von der Autobahn GmbH auf ein Urteil von 2010 verwiesen, obwohl diese irrelevant sind, weil die 16. BImSchV gilt, nach der die Vorbelastung bei Neu-/erheblichen Umbauten irrelevant ist. Die Planung ist wie ein Neubau zu behandeln. Aber so kann man sich natürlich das auch schön rechnen, um weniger tun zu müssen.

Und selbstverständlich kann die Genehmigungsbehörde Auflagen machen zu der auch andere Behörden in der Umsetzung herangezogen werden können. Dazu kann durchaus auch ein Lärmblitzer benutzt werden. Dies rührt nicht an der Zuständigkeit der Behörden. Da die Genehmigung alle Aspekte abdecken müssen, sind alle Ebenen der Verwaltung in Deutschland auf die eine oder andere Art betroffen.

Der Satz:
Eine Verlagerung des KFZ-Verkehrs aus dem untergeordneten Straßennetz auf die Autobahn hat keinen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern.
ist eine reine Schutzbehauptung. Es gibt keine Verkehrssicherheitsanalyse mit der man die Auswirkungen fundiert betrachtet. Grundsätzlich gilt, dass je mehr KFZ abbiegen, desto höher die Wahrscheinlichkeit für „Übersehen“-Kollisionen mit Radfahrenden und Gehenden ist. Und die Grundeinstellung erkennt man sehr deutlich wenn es heißt, dass man „alle relevanten Verkehrsteilnehmer betrachtet“ habe. Radfahrende und Gehende hat man nicht betrachtet und gerade dies ist im Bereich der Zufahrten durch die Rückkopplung besonders relevant. Die erwähnte ERA 2010 ist nicht mehr zeitgemäß und wird deshalb auch bereits überarbeitet.

Die Behauptung, dass die FGSV unabhängig wäre, wird nicht mitgetragen. Weder DIN, noch anderen Zusammenschlüsse sind unabhängig, sondern spiegeln die Meinung der Beteiligten wieder. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind technische Regelwerke, die keinen unmittelbaren Rechtscharakter haben. Von technischen Regelwerken kann abgewichen werden, es gibt keine Verpflichtung diese zu beachten.

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#Wachstum gibt es nicht! – #Wirtschaft #Esoterik

Ständig ist die Rede von Wachstum, von Inflation und BIP. Die Ökonomie/Wirtschafts“wissenschaften“ und andere ähnlich esoterischen Pseudowissenschaften behandeln dies als wären es reale Größen. Dafür habe ich bisher nicht einen brauchbaren Beleg gesehen.

Fakte ist, dass es kein Wachstum gibt, sondern nur Verlagerung unter Verlusten. Sprich es ist immer eine Form von Ausbeutung. Wachstum, wie es die Wirtschafts“wissenschaften“ glauben, ist physikalisch gar nicht möglich. Der zweite Hauptsatz der Thermodynamik sagt ganz klar, dass man keine Energie aus dem Nichts erschaffen kann, vielmehr nimmt immer nur die Entropie zu.

Im Endeffekt ist Wachstum nur ein unvollständige Bilanz, die in irgendeiner Form wesentliche Größen nicht berücksichtigt um die Illusion von Wachstum zu erzielen. Dabei spielen der Verbrauch von Ressourcen, von Fläche und andere Ausbeutung, etwa von Arbeitskräften durch miese Löhne keine Rolle in den Bilanzen. Ebensowenig die Auswirkungen aufs Umfeld oder die mitunter massiven Subventionen.

Ich habe das auch etwas ausführlicher geschrieben:
Taschenbuch, 68 Seiten, ISBN: 978-3-753175-72-0, Verkaufspreis: 7,00 €
E-Buch, 9600 Wörter, ISBN: 978-3-7487-7724-3, Verkaufspreis: 4,49 €

Buch über die Fiktion Wachstum

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#Duisburg: Potentiell tödliches Falschparken wird von Feuerwehr nicht erfasst

Nach einem Artikel in der Tageszeitung, haben geparkte/gelagerte KFZ die Feuerwehr in Obermeiderich behindert. Deshalb habe ich mal nachgefragt, ob man so etwas denn erfasst und auswertet. Die Antwort der Feuerwehr, war wie folgt:
„… die Feuerwehr Duisburg führt keine Statistik darüber, wie oft Autos die Feuerwehrzufahrten/ Anfahrtswege behindern.“

Obwohl das technisch sicherlich machbar wäre, werden Hindernisse auf den Wegen der Feuerwehr nicht erfasst, sodass der Artikel in der Zeitung mit einem Appell schließt die bitte nicht falschzuparken. Appelle haben bisher nur selten Menschenleben gerettet. Dummheit, Faulheit und Bequemlichkeit sind einigen Menschen näher als das eigene Leben.

Es ist zweifelhaft, dass so etwas, etwas bringt. Im Prinzip müsste die Feuerwehr regelmäßige Testfahrten machen, um Engstellen zu ermitteln und dann Maßnahmen durch die Stadt zu initiieren. Fazit für mich ist, dass man sich im Zweifelsfall nicht auf die Feuerwehr verlassen kann. Im Prinzip müsste die Feuerwehr mehrmals im Jahr Testfahrten auf zufälligen Strecken machen und direkt dabei einen Abschleppwagen haben. Ich denke, dass würde etwas bringen.

Zugeparkte Feuerwehrzufahrt

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#Duisburg: Radweg hört mittendrin einfach auf – #Autoschwurbelstadt #Fahrrad #Fahrradalltag

Duisburg ist trotz allem immer noch Mitglied in der AGFS, obwohl in Duisburg nur wenig fahrradfreundlich ist. Als ich neulich unterwegs war zur Gedenkdemo wegen der Tötung von Natenom durch einen Autofahrer, machte ich dieses Foto. Man sieht darauf ein Schild, welches sagt, dass ab hier ein Gehweg ist und Fahrräder nur frei sind dort weiterzufahren. Sprich der Radweg hört hier mittendrin auf, ohne eine Möglichkeiten sicher und barrierefrei auf die Fahrbahn zu wechsel, was aber dieser Stelle nötig ist, wenn man schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren will.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Radweg davor noch nutzungspflichtig ist, aber ganz sicher wird man davor auf den Radweg geleitet, der dann plötzlich endet. Ich kann mich nicht entsinnen, dass dort ein Hinweisschild steht, dass der Radweg endet.

Das heißt, wenn man das nicht weiß, müsste man ab dort eigentlich mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder über den Bordstein auf die Fahrbahn wechsel. So oder so, wird man ausgebremst. Sprich der Fahrradverkehrsfluss wird behindert. Eigentlich müsste die Stadt Duisburg von sich aus etwas tun, aber das ist natürlich unwahrscheinlich. Und wenn man die Stadt darauf hinweist, kommen vermutlich nur die üblichen Ausreden. Fakt ist, aber der Kreuzung mit der Mercatorstr. darf man auf der Fahrbahn fahren, egal welche Beschilderung dort ist und wenn es die KFZ entschleunigt, dann ist das halt so. Überholen dürfen die dort nicht. Wenn man sich natürlich zu dicht an den Bordstein quetscht kann es durchaus passieren, dass KFZ sich rechtswidrig vorbeidrängen.

Dabei ging es auch anders, man müsste einfach nur die Lagerbereich für KFZ entfernen und hätte ausreichend Platz für einen Radweg, Bäume und sogar für eine Fahrbahn, aber auch hier geht Autoschwurbelstadt die Lagerung über den Verkehrsfluss.

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#DBakel: Fahrradunfreundliche Bahn – #Bahnsinn #Radvolution

In Köln hat die Bahn noch eine Verkaufsstelle für Fahrkarten, als ich einmal dort gewesen bin um meine Fahrgastrecht einzufordern, sah ich dort ein Symbolbild für die Bahn.

Genauso fühlt man sich oft mit dem Fahrrad, wenn man dieses bei der Bahn mitnehmen will. Gerade ein teures Fahrrad will man definitiv nicht draußen stehen lassen in Köln.

Stellt sich natürlich gleich die Frage, wie das mit einem Klapprad aussieht. Schließlich kann man dieses als Gepäck mitnehmen.

Fahrradfreundlich ist die Bahn jedenfalls nicht. Dabei bietet sich oft gerade die Kombination von Fahrrad und Bahn an.

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Irrtümer über den Mindestabstand – #Fahrrad

Der Mindestabstand ist leider vielen Autofahrenden scheinbar unbekannt. Jedenfalls lässt deren Verhalten darauf schließen. Bei Schutzstreifen wird teilweise sogar völlig auf Mindestabstand verzichtet, obwohl dieser dort genauso gilt. Wobei aber natürlich auch sagen muss, dass viele Autofahrenden den Unterschied zwischen Radweg, Gehweg mit Fahrrad Frei, Schutzstreifen und Radfahrstreifen nicht bekannt ist.

Vermutlich ist den Meisten auch nicht bekannt, dass der Mindestabstand nach § 5 Abs. 4 StVO nicht nur zu Radfahrenden, sondern auch zu Gehenden gilt und wie der Name schon sagt nur die unterste Grenze ist. Der wirkliche Abstand hängt „von den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles ab und richtet sich insbesondere nach der Fahrzeugart und Fahrgeschwindigkeit des Überholenden, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und der Person oder dem Verhalten des Eingeholten“ (vgl. Bayerisches OLG, vom 13. März 1987 – RReg 2 St 52/87)

Grundsätzlich kann man sagen, dass schlechtes Wetter, insbesondere Wind und natürlich größere Fahrzeuge einen größeren Abstand bedingen, ebenso ist dies bei schlechter Fahrbahn der Fall, wo Radfahrende immer wieder Schlaglöchern ausweichen müssen.

In einigen Fällen gibt es sogar klare Urteile, so ist der Mindestabstand zu minderjährigen Radfahrenden; innerorts 2 Meter (vgl. OLG Frankfurt, 30. September 1980, Az.: 2 Ss 478/80). Der gleiche Abstand gilt von Pkw zu Fahrrädern mit Kind (vgl. OLB Naumburg, 12.07.2005, Az.: 12 U 29/05). Und auch bei einer ansteigenden Straße muss der Abstand innerorts mind. 2 Meter betragen (vgl. OLG Frankfurt, 30. September 1980, Az.: 2 Ss 478/80).

Das heißt nicht nur wird gegen die Verkehrsregeln verstoßen und zu wenig oder gar nicht kontrolliert, auch wird über die korrekten Abstände nicht aufgeklärt.

1,5 Mindestabstand ist nur die unterste Grenze

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Vorsicht vor der Firma Hecker Solar u. Energiesysteme GmbH – #Rheinberg

Bei der Auswahl einer Firma, die Photovolatik auf einem Gründach anbringen soll, ist große Sorgfalt gefragt, da nicht alle Ahnung davon haben. Die Firma Hecker Solar u. Energiesysteme GmbH hat nach meiner Erfahrung jedenfalls keine Kompetenz in diesem Bereich und auch einigen anderen Stellen nicht.

Mein Eindruck ist, dass es sich bei Firma um eine handelt die geizig zum Nachteil der Kundschaft handelt. So sollten Sachen abgerechnet werden, die im Preis mit drin waren und anders als im Angebot versprochen war vieles auch nicht fachgerecht. Deshalb muss man sich auch vorher genau mit der Thematik befassen, damit eine brauchbare Anlage bekommt.

Die Photovoltaikanlage mit 12 Modulen wurde auf dem begrünten Flachdach installiert. Die Module sind zeltförmig aufgeständert auf einer flachen Konstruktion.

Im April 2020 gab es eine Störung die zurückgeführt wurde (durch die Firma Hecker) auf das Eindringen von Bewuchs in eine Steckerverbindung. Bewuchs in einer Steckerverbindung, ja richtig gelesen.

Ich bin mir sicher, dass es auch Steckverbindungen gibt, die vor Bewuchs geschützt sind oder ggf. durch eine entsprechende Versiegelung geschützt werden. Es gibt da heutzutage die unterschiedlichsten Klebelösungen. Aber das Problem trat nach meinem Verständnis deshalb auf, weil die Kabel einfach auf dem Boden lagen.

Aus der Korrespondenz mit der Firma ist belegt, dass diese offensichtlich keinerlei Ahnung hat, dass sich ein sehr starker Bewuchs durch die Anlage einstellt, was sowohl an der Abschattung liegt, wie auch der Ableitung von Feuchtigkeit zu einem bestimmten Punkt. Die Firma behauptete sogar etwas in der Art, dass das Dach der Nachbar sehr gut gepflegt wäre, obwohl da niemand etwas gepflegt hat.

Was man auf dem Bild ebenfalls erkennen kann ist, dass die Anlage teilweise im Substrat liegt, also Module Bodenkontakt haben. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das gut ist.

Die einzige Lösung welche die Firma angab war eine Folie, die natürlich das Problem nicht dauerhaft löst und weitere Nachteile hätte. Denn eine Folie zersetzt sich und setzt Mikroplastik frei. Davon abgesehen sorgt die Begrünung nicht nur für eine Kühlung des Gebäudes, sondern auch für die PV-Anlage, was die Ausbeute erhöht. Zudem vermindert ein Gründach die Kosten für Regenwasser.
„An heißen Sommertagen Verbesserung des PV-Wirkungsgrads im Vergleich zu Kiesdächern bis 5 %“[Dr. Stephan Brenneisen, SYMBIOSE PV MIT GRÜNDACHFLUCH ODER SEGEN?, VESE-Tagung 2015]. Das heißt eine Kühlung durch Begründung steigert die Stromausbeute. Von einer Fachfirma sollte diese Kenntnis eigentlich als gegeben vorausgesetzt werden.

Im Rahmen der Recherchen fand ich dann auch verschiedene Systeme für Gründächer, welche einen deutlichen Abstand zum Gründach haben und in allen Publikationen, die ich bisher las, wird auch der Bewuchs erwähnt und welche Voraussetzungen es gibt, damit dieser kontrolliert werden kann. Die installierte Anlage erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Der Abstand zwischen der Doppelreihe entspricht nicht den Vorgaben, welche aus dem Arbeitsschutz kommen. Hier wird von mind. 60 cm ausgegangen und zudem sollte für die Pflege alles gut erreichbar sein.

Zudem war der Anschlagpunkt durch die Anlage nicht mehr nutzbar. Der Anschlagpunkt ist ein Haken, an dem man sich für Dacharbeiten befestigen kann. Auf dem nachfolgenden Bild, befindet sich dieser unter einer Abdeckkappe.

Die Firma, welche Fehler behoben hat, hat dann direkt auch dieses Problem behoben. Natürlich konnte diese nicht die Fehlplanung für ein Gründach beheben. Insgesamt habe ich im Nachhinein betrachtet auch bei der Montage den Eindruck, dass es da vorm Arbeitsschutz nicht so lief, wie es hätte laufen sollen. So meine ich mich zu entsinnen, dass die Dachdecker, die Module auf der Schulter über eine Holzleiter aufs Dach hochgetragen haben. Bei Korrektur hat der Anbieter dagegen auf ein Gerüst bestanden, was aus meiner Sicht auch richtig so war.

Das die Kabel an der Außenwand heruntergeleitet werden, macht Sinn, weil das viel Aufwand spart, allerdings sollte man bei einer isolierten Fassade dann auch entsprechende Dübel verwenden.

Stattdessen waren die Schrauben, wie man auf dem Bild erkennen kann, so in die Wand gesetzt. Man konnte diese im Jahr 2023 so rausziehen. Fachlich gute Arbeit ist das definitiv nicht. Wenn die Klage nicht partiell an Fristen gescheitert wäre, wäre das ziemlich teuer geworden für die Firma geworden.

Meine Gesamteindruck von Herrn Hecker ist, dass er jemand zu sein scheint, der sich gut verkaufen kann, es aber mit der Wahrheit nicht so genau nimmt.

Wer sich vor eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach informieren will, dem sei:
“ Stephan Brenneisen (ZHAW), Katrin Löning (pulswerk), Wilhelm Schlader (Energieinstitut Vorarlberg), Ratgeber Gründach und Photovoltaik, Energieinstitut Vorarlberg, September 2020,“
ans Herz gelegt. Vielleicht gibt es inzwischen auch neuere Publikationen, aber diese sollte das Wesentliche enthalten.

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Historische Manipulationen für Nikotinsucht

Bei murX (früher Twitter) wird man heute ständig mit Fakenews konfrontiert. Etliche von ruzzischen Spambots bzw. Trollen, welche freiheitlich demokratische Grundordnung sabotieren sollen. Aber nicht nur jene manipulieren, um die eigenen Interessen zu unterstützen. Sowohl aktuell, wie auch früher wird viel manipuliert aus wirtschaftlichen Interessen.

Ein solche historische Manipulation ist diese Werbeanzeige (damals noch nicht als solche kenntlich gemacht) aus einem Heftroman:

Wenn man sich diese durchliest, stößt man auf die Behauptung einer Bevormundung, also gar nicht so viel anders, als der Popolismus heute. Menschen, die für ihre Gesundheit werben, werden als Antinikotiner verunglimpft. Der Drogenkonsum wird als Stimulans verharmlost. Katherina Focke wird als puristisch bezeichnet und ihr Vorgeworfen, sie hätte etwas in Gang gesetzt, dabei hat sie nur ihren Job als Gesundheitsministerin getan. Und wenn man sich den langen Kampf gegen die Nikotinsüchtigen und ihre Luftverschmutzung anschaut, ist es auch heute noch nicht vorbei. Während sich rechte Politiker aus Bayern über die Legalisierung von Cannabis beschweren gibt es die Droge Nikotin ganz legal im Geschäft zu kaufen und noch immer werden die Lungen von Dritten damit belastet. Selbst an Orten, wo das Rauchen verboten ist.

Auch diese Werbeanzeige war mit Sicherheit ein Beitrag zur Verharmlosung des Rauchens. Das hat sich natürlich festgesetzt.

Nicht wenige Punkt aus dem Beitrag klingen von der absurden Argumentation noch immer aktuell.

Wobei ich mich frage, welcher Kurt Westphal dies damals verfasst hat. Sollte gar einer von der SED im Westen Nikotin empfohlen haben? Oder war es ein ehemaliger Nazi? Wer auch immer sich hinter dem Namen verbirgt war wohl jemand, der manipulieren wollte. Sei es nun Klimaschutz oder KFZ-Verkehr, überall bemerkt man deutlich diese Bestrebungen fatale Konsequenzen zu verharmlosen.

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#Duisburg: Querspange Erwiderung der Stadt – #Duisport #Fahrrad

Leider komme ich erst jetzt dazu die Erwiderungen der Stadt Duisburg zu meiner Einwendung bei der Querspange aufzubereiten. Andererseits hat sich die Stadt ja auch über ein Jahr Zeit gelassen.

Da die Antwort nicht digital erfolgte, nachfolgend nur einige wesentliche Auszüge kommentiert.

Sehr oft stand:
„Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.“
was heißt, dass die Stadt viel Text schreibt um zu Begründen, warum man etwas nicht tun will. So hatte ich fehlende Angaben zum Fuß- und Radverkehr bemängelt. Die Stadt erwiderte hier, dass man die Daten erhobene habe, aber:
„Eine detaillierte Prognose zu der voraussichtlichen Zahl der Radfahrende und der Gehenden im Plangebiet war – anders als bei den Kraftfahrzeugen – für die Zwecke der Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich; die geplanten Geh- und Radwege sind für die zu erwartenden, vergleichsweise kleinen Zahlen von Radfahrenden und Gehenden hinreichend dimensioniert und entsprechen den aktuell gesetzlich geltenden technischen Regelwerken.“
Man verweist dabei im weiteren Text u. a. auf die total veralteten ERA (ohne Angabe der Jahreszahl). Wie will man ohne Prognose wissen, welche Anzahl von Radfahrenden und Gehende zu erwarten ist? Irgendwie ist die Argumentation ziemlich unlogisch. Das wirkt als hätte man hier nicht fundiert entschieden und abgewogen, sondern ist einfach nach Bauchgefühl gegangen. Das erklärt natürlich dann warum so viele noch relativ neuen Routen so schlecht gemacht sind.

Witzig ist im Zusammenhang mit dem Neubau A59, dass die Stadt Duisburg bei der Querspange gegen eine Tunnellösung votiert, wegen der enormen Kosten. Seltsamerweise also genau das Argument, was die Stadt bei der A59 nicht gelten lassen will. Ist ein wenig seltsam.

Angeblich habe man auch die Klimaauswirkungen geprüft, was natürlich nicht stimmt, da Versiegelung immer Auswirkungen hat und man diese bezogen auf die Ressourcen usw. nicht betrachtet hat.

Angeblich will man auch an einigen Stellen LKW-Verbote aufstellen. Bin mal gespannt, was die Schilder dann wirklich bringen ohne dauerhafte Überwachung.

Bei den Radverkehrsanlage verweist man immer wieder auf die aktuell gültigen Regelwerke, die rein gar nichts mit der heutigen Realität und der StVO zu tun haben. Zudem ist für die Verwaltung die VwV-StVO maßgeblich, die allerdings der Stadt Duisburg unbekannt ist.

Der Verkehrssicherheit wird natürlich nicht Rechnung getragen:
„Die Zufahrt zu der Fläche auf der Westseite des Hövelmann GmbH-Geländes wurde mit gesonderter Ein- und Ausfahrt und einer Verkehrsinsel so geplant, dass Risiken für Gehende und Radfahrer minimiert werden. Noch weiter gehende bauliche Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.“
Nur Menschen die selten bis gar nicht Fahrrad fahren können so argumentieren. Eine Verkehrsinsel unterbricht den Radverkehrsfluss erheblich, da man anhalten muss und wenn die Verkehrsinsel klein ist, muss man sogar absteigen und schieben. Die Hauptgefährdung geht von LKW aus, die nach Rechts mit überhöhter Geschwindigkeit abbiegen. Wie dieses Risiko durch eine Verkehrsinsel minimiert wird, erschließt sich mir nicht. Außerdem werden Risiken hier nur minimiert. Weder ist erkennbar, wie stark die Minimierung ist noch welche Risiken toleriert werden. Das ist einfach nur sinnfreies Geschwafel ohne echten Sicherheitsgewinn, da die Gefährdungen wie üblich von der Stadt gar nicht sauber analysiert wurden. Die Behauptung setzt sich ähnlich für die anderen Knotenpunkte fort. An einigen soll es Ampeln geben. Es wird zwar etwas von Unfallrisiko geschrieben, aber eine glaubhafte Analyse fehlt.

Und dann kommt eine Stelle, wo man schön erkennt, wie stark die Stadt Duisburg Radverkehr wertschätzt:
„Der ADFC ist weder eine Behörde noch ein sonstiger Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und war daher im Verfahren nicht zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestand auch für den ADFC die Möglichkeit eine Stellungnahme einzureichen.“
Rechtlich scheint dies sogar korrekt zu sein, allerdings behandeln andere Städte den ADFC längst wie einen Träger öffentlicher Belange und nutzen dessen Expertise. In Duisburg scheint man den ADFC nicht so zu betrachten, sondern als Störenfried, der nur die „schöne“ Planung kaputt macht. Eigentlich kann sich Autoschwurbelstadt Duisburg gar nicht besser selbst charakterisieren.

Ebenfalls interessant ist die Behauptung:
„Die Kontrolle der Verkehrsregeln ist nicht Gegenstand des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1240. Sie obliegt insbesondere der Polizei und dem Ordnungsamt und wird von diesen Behörden aus systematisch umgesetzt.“
Die Abbiegegeschwindigkeit und der seitliche Mindestabstand werden m. W. von der Polizei nicht kontrolliert bzw. zumindest nicht systematisch. Arbeitsverweigerung ist in meinen Augen keine systematische Umsetzung. Die Stadt Duisburg lügt hier aus meiner Sicht, wenn sie dies schreibt.

Und auch bei Fahrverboten für LKW behauptet die Stadt Unsinn. Denn sie behauptet, dass Fahrverbote für LKW straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wären, dabei kann ein Fahrverbot im Rahmen des Straßenrechtes durchaus festgelegt werden.

Der von der WHO veröffentlichte Stand der Wissenschaft in Hinblick auf Feinstaub und Stickoxide wird als „Empfehlungen“ diskreditiert.

LKW-Gefahren in Duisburg werden ignoriert

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#Fußball: Bezirksregierung erlaubt Ausbeutung für #UEFA

In Amtsblatt 12 erlaubt die Bezirksregierung Düsseldorf Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz für die UEFA EURO 2024 – Fußballeuropameisterschaft.

Die Bezirksregierung macht hier Ausnahmen und erlaubt 12-Stunden-Arbeitstage für „Personen, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung der UEFA EURO 2024 beauftragt oder akkreditiert werden“.

Neben den unmittelbaren Beschäftigten auch Sicherheitspersonal, Medienleute, Hausdienste usw., allerdings mit gewissen Auflagen. Mir erschließt sich hier nicht die Sinnhaftigkeit, warum in dem Zeitraum so lange Tage anfallen sollen. Das Fußballspiel dauert vielleicht 2 Stunden. Sowohl Sicherheitspersonal, als auch die anderen können und sollten ausgetauscht werden. Insbesondere beim Sicherheitspersonal sind bei so langen Schichten Fehler wahrscheinlicher. Man muss halt einfach genügend Personal einstellen, dass keine so langen Schichten notwendig sind. Mir kommt dies eher wie Ausbeutung vor. Allerdings wird eingeschränkt, dass die Ausnahme nur gelten würde, wenn dies nicht durch andere Maßnahmen kompensiert werden kann, also durch Einstellung oder vergleichbare Maßnahmen. Also ist es nicht notwendig.

Man ordnet die sofortig Vollziehung an wegen angeblichem öffentlichen Interesse, obwohl es nur um Fußball geht. Die Herleitung des öffentlichen Interesses erschließt sich mir schon deshalb nicht, weil es so oder so auch andere Optionen gibt. Die Maßnahmen dienen nicht einem erheblichen Teil der Bevölkerung, sondern sind in Fortsetzung von Brot und Spiele lediglich Opium für das Volk. Dies schreibt man aber natürlich nicht in der Begründung. Und dringen nötig ist es auch nicht, man vermeidet bei der Bezirksregierung so lediglich Einzelanträge. Auch mit den erwähnten erheblichen Nachteilen ist nicht zu rechnen. Die Firmen müssen sich halt einfach frühzeitig um geeignetes Personal kümmern.

Die Behauptung:
„Die UEFA EURO 2024 ist ein internationales Sportgroßereignis mit weitreichender Strahlkraft in sämtliche gesellschaftliche Bereiche des Landes. Es ist mit einer sehr hohen Erwartungshaltung der gesamten Öffentlichkeit zu rechnen. Die UEFA EURO 2024 hat das Potenzial, über die gemeinsame Sportbegeisterung, Begegnung und Austausch eine gesellschaftliche Aufbruchsstimmung über ganz Deutschland und Europa zu erzeugen und Zuversicht zu stärken. Gleichsam soll von diesem Turnier ein Signal des friedlichen Miteinanders aller Nationen ausgehen.“
Teile der Bevölkerung mögen Fußball nicht, somit stimmt ein Teil der Argumentation nicht. Andere Teile interessiert Fußball nicht. Friedlich ist Fußball auch nicht. Neben der Gewalt der Fanatiker, ist auch die Gewalt auf dem Platz zu sehen, wenn zwei Mannschaften miteinander kämpfen.

Für eine zeitweilige Erlaubnis ist keine derartig pauschale Erlaubnis notwendig, wie sie hier erteilt wird. Die Behauptung:
„Die im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit sind für diese Tätigkeiten nicht ausreichend, um die in diesem Zusammenhang im dringenden öffentlichen Interesse zu erledigenden Arbeiten zu ermöglichen.“
stimmt so natürlich nicht, denn es ist durchaus möglich, Einzelausnahmen zu genehmigen. Dies ist aber weder für die Presse, noch andere Stellen für Planungssicherheit notwendig, denn man muss einfach nur ausreichend Personal gut bezahlen und vorhalten. Aber vermutlich spart man sich so die gute Bezahlung und die Fußballverbände können sich einen größeren Gewinn reinpfeifen.

Allerdings müsste man gegen die Allgemeinverfügung klagen und durch den sofortigen Vollzug, wäre mit einem Urteil erst nach der EM zu rechnen, sodass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass jemand dagegen vorgeht.

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#Duisburg: Kleine Schritte beim Radverkehr – #Radvolution #Fahrrad

An der Friedrich-Alfred-Straße in Rheinhausen, beim neuen Gebäude des Bauverein Rheinhausen, hat man Parkplätze an der Fahrbahn neben dem Radweg eingerichtet. Soweit so normal in Duisburg, was aber sehr gut ist, ist der Umstand, dass man hier einen Abstand zwischen Parkplatz und Radweg markiert hat.

Wie man auf den Bild sieht halten sich da zwar nicht alle dran, aber zumindest hat man hier die Gefährdung durch Dooring berücksichtigt. Es gibt natürlich viel zu viele Stellen in Duisburg, wo dies nicht der Fall ist, aber es ist trotzdem ein kleiner Lichtblick, dass man es hier berücksichtigt hat.

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#Duisburg: Gibt es Feuerwehrlastenräder?

An der Grundschule Beethovenstraße gibt es einen Zaun im Bereich der Sporthalle. Dort steht an einem schmalen Törchen Feuerwehrzufahrt dran. Da stellt sich natürlich die Frage, wie dort die großen Feuerwehrfahrzeuge reinfahren sollen. Für mich mach das Schild an der Stelle keinen Sinn, es sei denn die Feuerwehr Duisburg hätte so etwas wie Feuerwehrlastenräder. Kann ich mir in Duisburg aber nicht so recht vorstellen.

Das Schild Feuerwehrzufahrt gehört aus meiner Sicht wohl eher am Anfang und Ende der Passage (Beethovenstraße/Glückaufplatz), wo sich dieses Törchen befindet. Im Prinzip verdeutlicht dies auch sehr schön den Schilderirrsinn in Duisburg. Denn hier hat man sich ganz offensichtlich keine Gedanken gemacht, was man mit dem Schild bewirken will.

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Ist das Leben von Radfahrenden weniger Wert als das von Autofahrenden? – #Motonormativity #Radvolution

Im Bußgeldkatalog tun sich Untiefen auf.

Nach Ziffer 19.1.1, zahlt wer „Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte,
dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage“ – mit Gefährdung 250 € und bekommt ein Fahrverbot von 1 Monat. Wenn man denn überhaupt erwischt wird.

In der Ziffer 23 (Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten) steht dagegen nur 30 €. Der Mindestabstand wurde wegen der Gefährdung eingeführt. Aber scheinbar ist das Leben von Radfahrenden weniger Wert, als das von Autofahrenden. Man zahlt dafür ja sogar weniger als für eine Behinderung durch Parken (70 € und ein Punkt). Keine Ahnung, wie man derartig niedrige Bußgelder für eine Gefährdung herleitet. Und hier wird nicht einmal unterschieden zwischen Erwachsenen und Kindern, denn Kinder auf der Fahrbahn sind ja mehr gefährdet.

Regelmäßig sterben Radfahrende durch Behördenversagen

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LKW aus Wohngebieten verbannen durch Straßenrechtliche Teileinziehung – #Duisport #Duisburg

LKW gefährden und stören in Duisburg an vielen Stellen. Es geht hier auch nicht um die LKW, welche Supermärkte versorgen, sondern den Transitverkehr, der einfach durch Wohnbereiche abkürzt.

Regelmäßig weigert sich die Verwaltung der Stadt Duisburg mit der Verweis auf die StVO, dass man da nichts machen könne.

Das Rechtsgutachten zu Schulstraßen von Olaf Dilling liefert hier Ansätze, was alles geht, wenn man will.
Das Stichwort ist straßenrechtliche Teileinziehung, denn diese basiert nicht auf der StVO bzw. dem Straßenverkehrsrecht, sondern auf dem Straßenrecht. Dem Recht, welches den Status von Straßen regelt.

Aus dem Gutachten geht klar hervor, dass das Straßenverkehrsrecht den Schutz von Kindern nicht genügt:
„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen und priorisiert dieses gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit. […] Diesen besonderen verfassungsrechtlichen Rang des Grundrechts auf Leben hat der Gesetz- und Verordnungsgeber im Straßenverkehrsrecht bislang nicht ausreichend
berücksichtigt […]. Dies gilt insbesondere für Kinder als besonders ungeschützte Verkehrsteilnehmende.“
Das heißt insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern handelt der Staat an vielen Stellen wohl verfassungswidrig. Dies gilt natürlich insbesondere für die Kommunen, die behaupten, dass man im Bereich von hochfrequentierten Schulwegen nichts tun könne.

Und ebenfalls relevant ist diese Passage:
„Insbesondere muss bei der Auslegung der StVO darauf geachtet werden, dass die Ordnung des Verkehrs sich auf alle Verkehrsarten gleichermaßen bezieht, so dass auch die Leichtigkeit des nicht motorisierten Verkehrs in den Blick genommen wird.“
In Duisburg wird primär der KFZ-Verkehr als Verkehr betrachtet, alles was nicht KFZ-Verkehr ist, wird nachrangig betrachtet. Dies erkennt man immer wieder. Der Fußverkehrsfluss wird in Offenlagen noch nebensächlicher behandelt, als der Radverkehrsfluss. Zahlen werden kaum erwähnt. Die Flüssigkeit habe ich noch nie als Maßstab gesehen, wenn es um Nichtmotorverkehr geht. Egal, ob nun Bettelampeln in Bereich mit viel Fußverkehr oder Weigerungen Maßnahmen für eine Gleichberechtigung zu treffen.

Was in Duisburg nach meiner Erfahrung nicht stattfindet ist:
„Daher ist als Grund für Beschränkungen auch an die Ordnung des Verkehrs als Schutzziel zu denken, insbesondere die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fuß- und Fahrradverkehrs.“
Ich habe oft den Eindruck, dass es nur um die Leichtigkeit des KFZ-Verkehrs geht. Dabei werden Fußverkehrsfluss und Radverkehrsfluss nur nachrangig, wenn überhaupt betrachtet. Eine Unterwürfigkeit gegenüber dem KFZ-Verkehr wird schon oft einfach vorausgesetzt.

Was die Stadt Duisburg in den Behauptungen bei Sperrungen für LKW bzw. bei Temporeduzierung nie berücksichtigt sind städtebauliche Gründe:
„Auch ein städtebauliches Verkehrskonzept kann gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO dazu dienen, straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu begründen. Voraussetzung ist laut Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Gemeinde hinreichend konkrete, verkehrsmäßige Planungen in einem bestimmten räumlichen Bereich anstellt und bereits ein städtebauliches Verkehrskonzept entwickelt hat (BVerwG, Urt. v. 20.04.1994, Az. BVerwG 11 C 17.93, Rn. 20). Eine Gefahrenlage für Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs ist in diesem Fall dann nicht mehr zwingend zu begründen.“
Sprich ein Konzept, egal ob nun bei Schulstraßen oder auch LKW-Verbotszonen, reicht aus, um den Verkehr zu lenken. Gerade bei Duisburg als Logistikstadt wäre dies durchaus möglich, wird aber nicht praktiziert. Es stellt sich die Frage, was hier der Grund ist. Ein derartiges Konzept wäre sicherlich ein verbindliches LKW-Routenkonzept begründet mit dem besonderen Status als Hafenstadt mit hohem Logistikanteil, der eine Lenkung des LKW-Verkehrs notwendig macht. Die konkreten Prüfschritte, die sowohl für LKW-Verbotszonen, wie auch Schulstraßen gelten, finden sich gut beschrieben in dem Gutachten, dass somit auch als Anleitung genutzt werden kann.

Wie bereits Eingangs geschrieben, gibt es neben der StVO als Grundlage auch das Straßenrecht. In dem Gutachten steht hierzu:
„Anders als das Straßenverkehrsrecht des Bundes, das in vorhandenen Straßen die Modalität der Verkehrsausübung regelt, geht es beim Straßenrecht der Länder darum, die Straße überhaupt erst als öffentlichen Raum bestimmten Verkehrszwecken zu widmen. Die Widmung einer Straße ist ähnlich wie eine Verkehrsregelung ein Verwaltungsakt, wird aber nicht lediglich durch Verkehrszeichen oder -einrichtungen bekannt gegeben, sondern muss vorab öffentlich bekannt gemacht werden. Umgekehrt kann eine bereits existierende Straße durch einen speziellen Widmungsakt in seinen Zwecken auch wieder auf bestimmte Benutzerkreise, Benutzungsarten oder -zeiten beschränkt werden, dies erfolgt durch die sogenannte „Teileinziehung“.“
Dies wäre bei LKW-Verkehr eine Teileinziehung für selbigen. Dies wurde m. W. bisher aber in keinem Fall durch die Stadt Duisburg geprüft, wenn es um LKW-Verkehr und Sperrungen ging. Es wurde immer nur aufs Vorrangnetz abgestellt, welches Aber nicht für LKW-Verkehr gilt, sondern für Rettungsverkehr. Sprich die Teileinziehung, um LKW-Transit zu unterbinden, wäre rechtlich möglich und zulässig. Zudem wäre es auch geboten, um die Gefährdungen, welche vom LKW-Verkehr ausgehen zu minimieren. Die Frage, welche sich stellt ist, ob die Stadt Duisburg diese Möglichkeit nicht betrachten will/darf oder die Möglichkeit schlichtweg nicht kennt, weil das Personal nicht sattelfest in den rechtlichen Möglichkeiten ist. Dabei hat die Stadt Duisburg die Möglichkeit bereits benutzt, um zum Beispiel „Fußgängerzonen“ einzurichten.

Eine Teileinziehung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Das Gutachten führt hier nachfolgende auf:
„Dazu zählen Verkehrsberuhigung, Schaffung von Aufenthaltsqualität, von Spielplätzen und Erholungsräumen, eine Verbesserung der Wohnqualität, die Förderung des geschäftlichen und kulturellen Lebens sowie Klimaschutz.“
Da LKW-Verkehr sehr belastet, dürfte hier schon die Wohnqualität als Grund ausreichen, da etliche Straßen wegen LKW-Verkehr in der Geschwindigkeit reduziert wurden. Sprich man kann dies ausreichend Begründung und zusätzlich noch Verkehrsgründe aufführen.

Es gibt in Duisburg ausreichende Routen, über welche LKW-Verkehr fließen kann und soll, sprich es ist Verhältnismäßig den Verkehr auf bestimmte Routen zu reduzieren, um die Bevölkerung zu entlasten. Schließlich gibt es kein Recht auf Transit für 40-Tonner durch Wohnbereiche. Insbesondere nicht Bereiche in denen viele Kinder auf dem Weg zur Schule unterwegs sind.

Diese Information wurde auch an die wesentliche Politik in Duisburg verteilt, wenn man hier also nichts tut, kann das nur den fehlenden Willen zum Handeln bedeuten. SPD und CDU wollen einfach nicht die Bevölkerung von LKW entlasten und Gefährdungen minimieren.

DB Schenker mit Gefahrgut durch Wohnbereiche

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#Duisburg: Nazi-Straßen umbenennen dauert noch

Am 15.04.2024 entscheidet der Rat der Stadt Duisburg über eine Vorlage zu problematischen Straßen. Unter anderem geht es hier um Nazisstraßen, also Straßennahmen mit Bezug zur Naziszeit.

Da ein Straßenname auch eine Form von Ehrung ist, darf man diese bei Menschen mit schlimmen Taten nicht erhalten. Es sei denn der Straßenname wäre so etwas wie: „Scheiß-Adolf-Hitler-Straße“

In der Vorlage steht, dass man bereits 28.08.2020 beschlossen hat, etwas zu tun. Ein Konzept wurde 02.06.2023 vorgelegt. Allerdings:
„Die Kategorisierung der Duisburger Straßennamen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Erst nach Fertigstellung der Liste werden die Bezirksvertretungen in konkrete Überlegungen zum Umgang mit historisch belasteten Straßennamen eintreten.“

Stellt sich die Frage, wie viele Jahre noch mit solchen problematischen Straßennamen gelebt werden soll. Es kann natürlich an Corona liegen, aber mir geht das gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen zu langsam. Zumal sich die Frage stellt, was in den Jahren davor passiert ist.

Wobei sich bei der Umbenennung natürlich auch die Frage stellt, welche Namen man stattdessen wählt. Aus meiner Sicht sollten dies in allen Fällen Opfer im Zusammenhang mit den zu streichenden Namen sein. Und natürlich sollten die Namen nicht doppelt in Duisburg sein, denn durch die Eingemeindung gibt es einige Straßen mehrfach.

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#Bahnsinn: Haltestelle Wehrhahn – Lichtinsel in der Dunkelheit – #Düsseldorf

Manchmal hat man so Momente, die man einfach mal festhalten muss, das hier war auch so einer. Durch die Dunkelheit im Umfeld wirkt die Haltestelle Wehrhahn hier wie eine Lichtinsel in der Dunkelheit.

Vom KFZ sieht man so etwas nicht und kann auch nicht mal eben innehalten den Moment genießen und diesen zu konservieren.

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#Duisburg: Noch eine fehlerhafte Beschilderung – #Rheinhausen

Obwohl der Gehweg klar erkennbar passierbar ist, erlaubt die Stadt Duisburg dort ein Gehverbot. Da aber bei den Schilder 254 und 259 nie klar ist, wo die eigentlich gelten und hier offensichtlich fehlerhaft beschildert war, musste man das Schild auch nicht beachten.

Bei solchen komischen Beschilderungen fragt man sich immer, was die Stadt und die Firma sich dabei gedacht haben. Aber vielleicht hat man auch nicht gedacht sondern nach Gefühl beschildert.

Fazit für mich einmal mehr, auf dich Beschilderung in Duisburg kann man sich nicht verlassen. Besonders bei Baustellen muss man schauen, wie die wirkliche Situation ist.

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#Fahrrad: Warum auf dem Gehweg? Kopfsteinpflaster! – #Fahrradalltag #Krefeld

Wenn man mit Autofahrenden über Verkehrssicherheit diskutiert, kommt sehr schnell, dass sich angeblich die Radfahrenden auch nicht an Verkehrsregeln halten würden, was natürlich ein völlig dummes Argument ist. Nichts entschuldigt Fehlverhalten mit einem schweren und gefährlichen Instrument, wie einem KFZ.

Das Fehlverhalten von Radfahrenden hat verschiedene Ursachen. Eine davon ist mit Sicherheit das Fehlverhalten von Autofahrenden und der Wille zu Überleben, denn ohne Schutzhülle, muss man deutlich besser aufpassen.

Ein weiterer Grund für Fehlverhalten von Radfahrenden ist die Infrastruktur. Während KFZ oft sehr gut gefedert sind ist dies bei Fahrräder nur bedingt der Fall. Bestenfalls ist Kopfsteinpflaster unangenehm, weil man sehr durchgeschüttelt wird. Man kann aber natürlich auch deutlich schneller wegrutschen. Auf Dauer führt das Fahren über Kopfsteinpflaster sogar zu gesundheitlichen Schäden durch die Vibrationen.

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#Verkehrssicherheit leidet unter Führerschein-Betrügern – #Fahrrad

Der Eindruck ist oft, dass immer weniger Menschen Ahnung von den Verkehrsregeln haben. Das liegt einerseits sicherlich teilweise daran, dass immer mehr vor viel zu langer Zeit den Führerschein gemacht haben. Ein zunehmender Anteil dürften aber sicherlich auch Führerscheinbetrüger sein.

In den ersten neun Monaten haben in 2023 2700 betrogen und sind dabei erwischt worden. Das dürften demnach also ca. 3600 insgesamt in 2023 gewesen sein. Es stellt sich natürlich die Frage, wie viele nicht erwischt wurden und ohne auch nur halbwegs solide Theoriekenntnisse auf den Straßen unterwegs sind. Interessant wäre natürlich dann auch wie viele Tote und Verletzte auf das Konto dieser Betrüger geht.

Und wie viele davon wohl dann bei Radfahrenden ein Nummernschild und eine Fahreignungsprüfung fordern?

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#Duisburg: Dooring-Radweg Ruhrort ein Symbol für Duisburger Fahrradpolitik – #Fahrrad #Fahrradalltag

Schon länger beschäftigte ich mich mit den diversen Dooringradwegen in Duisburg. Auch mit der Hafenstraße in Ruhrort habe ich mich schon in der Vergangenheit befasst.

Dort befinden sich mehrere Abschnitte mit KFZ rechts vom Radweg, was als lebensgefährlich qualifiziert. Natürlich kann das lang gut gehen, weil gerade niemand aussteigt, wenn jemand auf dem Fahrrad dort vorbei kommt, aber eine Garantie gibt es dort nicht.

Und obwohl man dort vier Fahrspuren für KFZ hat, zwingt man die Menschen auf dem Fahrrad direkt an KFZ vorbeizufahren, wie man an dieser rechtswidrigen Schilderkombination eindeutig sehen kann.

Wenn man mal die Pflastersteine des Radweges im Vordergrund zählt, kommt man auf 13 Reihen. Jeder Pflasterstein ist 10 cm breit, als ist der Radweg gerade einmal 1,3 m breit. Die Rechtsprechung empfiehlt einen Abstand von mindestens 1 m zu gelagerten KFZ. Diese Quelle hier sagt sogar 1,2 m. Sprich der Gehweg ist unbenutzbar, womit die Nutzungspflicht offensichtlich rechtswidrig und damit automatisch nichtig ist. Natürlich wäre es kein Vergnügen dort rechtskonform auf der Fahrbahn zu fahren, weil Leute in KFZ ganz bestimmt so etwas wie „Radweg“ schwurbeln werden. Aber wenn wundert es auch, wenn die Stadt Duisburg durch Fehlbeschilderung diesen Eindruck erweckt. Und das alles vermutlich nur, um KFZ-Verkehr nichts „wegnehmen“ zu müssen.

Wenn man sich den Bereich weiter anschaut, stellt man fest, dass es dort auch eine Stelle gibt, wo der Radweg nutzungspflichtig ist, aber auch dem Gehweg gar nicht geparkt werden darf, dies aber trotzdem passiert.

Wenn man die Schilder korrekt liest, darf dort zu bestimmten Zeiten gar nicht gehalten werden und zu anderen Zeiten nur maximal 3 Minuten, geparkt werden darf dort gar nicht. Scheinbar tolerieren es Stadt und Polizei dennoch. Das Lagern von Blechkisten geht wohl vor Verkehrssicherheit.

Die Radfahrenden in dem Bild machen es jedenfalls völlig rechtskonform und fahren auf der Fahrbahn.

Fazit: Duisburg ist echt fahrradfeindlich und lebensgefährlich.

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Momox/Medimops intransparente Preise bei Amazon

Wenn man nach gebrauchten Artikeln schaut, stößt man bei Amazon schnell auf Medimops, der Verkaufsabteilung von Momox. Als dem Laden, wo man Bücher und DVD usw. für wenig Geld los wird.

Beim Verkauf nimmt man dann allerdings für jeden Artikel eine Versandpauschale von 3 €. Wenn man nur einen Artikel bestellt mag das noch okay sein, wenn man aber so wir mal 100 Artikel kauft, wären das 300 € Pauschale, die auf den Preis noch oben drauf kommen. Aber schon bei vier Artikeln finde ich das Wucher. Der Preis wird zwar beim Kauf ausgewiesen, aber die Begründung für die hohen Versandkosten ist absurd.

Man mache dies, um die Preise der Artikel niedrig zu halten. Häh? Das dient wohl eher zur Intransparenten Preisgestaltung. Wenn ich für Versandkosten zahle, dann soll das gefälligst auch die wirklichen Versandkosten widerspiegeln und nicht Pauschalen, die bei vielen Artikeln nicht wirklich die Versandkosten widerspiegeln. So manipuliert man dadurch nur das Ranking, wenn man nach aufsteigenden Preis sortiert.

Kann man so machen, muss sich dann aber nicht über schlechte Bewertungen wundern.

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#Duisburg: Gehweg ist Radweg? – #Fahrrad #Verkehrssicherheit #VisionZero

Schon seit Anfang 2023 versuche herauszubekommen, wer an der Moerser Straße in Rheinhausen zuständig ist. Dort hört der Radweg plötzlich auf. Nun bekam ich eine Antwort der Stadt zur Zuständigkeit, die allerdings auch weitere verwirrende Informationen enthielt.

An Moerser Straße # 26 endet der breite Mischweg und geht in einen schmalen Weg über. Das Schild, welches verkündet, dass der Mischweg endet ist mit dem Schild Fahrrad Frei kombiniert, was eigentlich an der Stelle fehlerhaft ist. Denn in Gesamtbetrachtung müssten alle zu der Annahme kommen, dass ab hier ein Gehweg beginnt, denn ansonsten wäre Fahrrad Frei unsinnig. Zumal es dort keinen Überweg zur anderen Seite gibt und einige Geschäfte an der stark befahrenen Moerser Straße sich auf dieser Seite befinden. Auf einen Gehweg kann an dieser Seite also gar nicht verzichtet werden, dies wäre klar rechtswidrig. Trotzdem behauptet die Autoschwurbelstadt Duisburg:

Im Straßenabschnitt zw. Haus Nr. 26 und Am Strücksken ist an der südlichen Fahrbahnseite ein benutzungspflichtiger, gemeinsamer Geh- und Radweg angeschlossen. An der nördlichen Fahrbahnseite grenzt ein sonstiger Radweg an (siehe Planausschnitt). Mehrere Piktogramme (leider sehr verblasst – siehe Bild) machen auf die v. g. bestehende Regelung aufmerksam. Auf dieser Straßenseite (nördlich) befindet sich kein Gehweg.

Man behauptet also der Gehweg wäre eine Radweg, was ja nicht im Geringsten zu der zuvor beschriebenen Situation passt. Dann müsste da, wie bereits geschrieben erstens ein Schild Radweg sein und zweitens ein Überweg für Gehende. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man bei jedem Geschäft eine viel befahrene Straße überqueren soll, zumal es gar nicht überall Querungsmöglichkeiten gibt. Teilweise verhindern sogar Hecken die Querung.

Und wenn man nach RASt 6.1.6.1 geht, ist dort ein Gehweg Pflicht.

Moerser Straße Rheinhausen Beschilderung

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#NRW: Erlass Sperrvorrichtungen prüfen – #Fahrrad

Erlasse vom Verkehrsministerium über die Bezirksregierung an die Kommunen kommen schon mal nicht dort an, wo diese hin sollen. Kann passieren. Aber damit auch die Allgemeinheit ein wachsames Auge auf die Verwaltung und deren Tätigkeit haben kann finde ich es wichtig, dass die Erlasse für alle zugänglich sind. Deshalb habe ich auch den Sperrpfostenerlass für die Öffentlichkeit angefordert und bekommen.

Mir fällt bei solchen Pfosten auf dem Radweg sofort die Karl-Jarres-Straße nahe der Pauluskirche ein, wo ein Pfosten quasi mitten auf dem Rad-Geh-Weg steht. Und wenn ich mich recht entsinne, erfüllt dieser nicht die Vorgaben des Erlasses.

Besonders der Punkt
„Sperrpfosten stellen durch die schlechte Erkennbarkeit aufgrund ihrer niedrigen Silhouette gefährliche Hindernisse für den Radverkehr dar und sollten daher im unmittelbaren Verkehrsraum von Verkehrsflächen, auf denen Radverkehr zugelassen ist, nicht verbleiben.“
dürfte der dortige Pfosten nicht erfüllen. Zudem verhindern die Pfosten nicht das Parken in dem Bereich, die KFZ parken einfach ein Stück weiter auf dem Gehweg. Hier braucht es mehr Kontrollen und Sanktionen. Genau das steht auch im Erlass:
„Allein zur Durchsetzung von Verkehrsverboten (Zeichen 250, Zeichen 260 etc.) dürfen die Verkehrseinrichtungen nicht angeordnet werden. Die Durchsetzung bestehender allgemeiner Verkehrsvorschriften und örtlicher Anordnungen ist Aufgabe der Verkehrsüberwachung.“

Aber die Durchsetzung ist ja leider an vielen Stellen nicht so gut. Würde man konsequent Verstöße ahnden, wäre weiteres Personal kein Problem. Wobei es auch technische Lösungen gibt.

Der Erlass ist aus meiner Sicht auf jeden Fall ein guter und wichtiger, um Hindernisse zu beseitigen, die insbesondere Lastenräder und ähnliche Fahrräder behindern.

Exemplarisches Bild von einem Gehparker auf der Karl-Jarres-Straße

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#NRW: Blitzer-Erlass – #VisionZero #Verkehrssicherheit #Fahrrad #Duisburg

Bisher wurden Blitzer teilweise von der Polizei mit Ort angekündigt, die neue Fachstrategie der Polizei regelt dies nun anders.

Nachgefragt hatte ich auch deshalb, weil in der Zeitung für Duisburg immer noch Blitzer angekündigt werden, scheinbar aber durch die Stadt.

Bemerkenswert ist der Punkt, der leider noch nicht überall bei der Polizei vor Ort angekommen ist:

Insbesondere sogenannten „ungeschützten Verkehrsteilnehmenden“ eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen …

So weigert sich m. W. die Polizei Duisburg noch immer die Abbiegegeschwindigkeit von LKW zu kontrollieren. Das heißt in Duisburg hapert es an der Umsetzung für sichere Fortbewegung auf dem Fahrrad und das obwohl man dies eindeutig thematisiert:

Das umfasst auch Abbiegeunfälle zwischen LKW und Radfahrenden/ zu Fuß Gehenden, die regelmäßig zu schwersten Verletzungen bzw. zum Tod der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden führen.

Aber leider hat die Chefetage nicht kapiert, wie man VisionZero erreicht:

… Analyse der örtlichen Unfalllagen einen unverändert hohen Stellenwert.

Man will weiterhin warten bis etwas passiert, dabei ist das keine Prävention. Dabei wäre dies eine prima Gelegenheit gewesen, eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung einzuführen.

Das Blitzer nicht mehr angekündigt werden sollen, steht dort auch:

Verkehrsüberwachung im Allgemeinen und Geschwindigkeitsüberwachung im Besonderen findet grundsätzlich unangekündigt und in Form von Kontrollen mit Anhalten statt.

Allerdings scheint zumindest das Ordnungsamt Duisburg dies anders zu sehen.

Zu 100 % unterschreiben kann ich:

Die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit ist ein wesentlicher Einflussfaktor für regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmenden. Von der Polizei erkannte Verkehrsverstöße dürfen daher nicht ignoriert und damit scheinbar legalisiert werden; sie sind konsequent zu verfolgen.

Leider sieht es im Alltag dann doch anders und die Polizei steht teilweise selbst falsch auf Rad- und Gehwegen. Man sieht auch Polizei-Fahrzeuge an klaren Verstößen vorbeifahren.

Im Absatz Prävention steht der Unsinn, den man dann im Alltag auch ständig erlebt. Man spricht eher die Opfer an, als die Gefährdung zu beseitigen. Leider sind Abstandsbaseballschläger nicht erlaubt.

Seltsamerweise scheint man den Abstand auf Bundesautobahnen kontrollieren zu können, aber den zwischen Fahrradfahrenden und Personen in KFZ nicht?

Wenn man die Pressemeldungen der Polizei nach Unfällen liest, wirkt das oft nicht sonderlich Professionell. Oft klingt es so, als wären die nicht die Personen am Steuer schuld, sondern das KFZ, das beißt sich mit:

Eine qualifizierte Verkehrsunfallaufnahme und -sachbearbeitung sichert nicht nur den Strafanspruch des Staates, sondern ist ein wesentlicher Bestandteil zur Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche.

Denn wenn professionell aufgenommen wird, müsste auch die Pressemitteilung professionell sein.

Sicherlich tut sich ein wenig etwas, aber die Grundsätze sind immer noch falsch. „Unfälle“ verhindert man nur bedingt dadurch, dass man sich sogenannte Unfallschwerpunkte anschaut. Man muss vor einer Kollision ansetzen!

Blitzer Symbolbild

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GO-§-24-Antrag: Zebrastreifen Beethovenstraße – #Duisburg #Rheinhausen

Nachfolgen mal wieder ein Antrag, da er sich für den Fußverkehrsfluss einsetzt ist damit zu rechnen, dass die Stadt dies nicht möchte, aber probieren muss man es.

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nach § 26 StVO (Zebrastreifen) über die Beethovenstraße an der Einmündung Friedrich-Alfred-Straße.

Begründung:
Regelmäßig biegen KFZ in diesem Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit ab, obwohl hier vergleichsweise oft Gehende die Fahrbahn queren. Zudem stehen häufiger KFZ vor der Bordsteinabsenkung. Ein Zebrastreifen verbessert die Erkenntnis, dass man dort nicht parken darf. Dadurch wird der Fußverkehrsfluss erhöht und ebenso die Sicherheit. Insbesondere da hier eine Strecke für Schulkinder zur Grundschule Beethovenstraße und deswegen mit Elterntaxen zu rechnen ist.

Ebenfalls sinnvoll wäre ein Fußgängerüberweg über die Friedrich-Alfred-Straße im Bereich Stahlstraße.

Zebrastreifen

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#Duisburg: Keine Bußgelder für gefährliche Gehwege

Ich wollte, nachdem diverse Gehwege nicht von Schnee geräumt waren, wissen wie viele Bußgelder man verhängt hat. Die Stadt hat meine Frage hier beantwortet.

An extrem vielen Stellen war nicht geräumt, trotzdem hat die Stadt Duisburg kein einziges Bußgeld erhoben. Stattdessen schreibt man die Verantwortlichen und bittet um Behebung des Mangels. Statt also eine akut gefährliche Situation zu beseitigen, schreibt man nette Brief, die offensichtlich nichts bewirken, denn ansonsten würden sich mehr an die bestehenden Regelungen halten. Stattdessen lassen es viele darauf ankommen, da eh nur ein kleiner Teil überhaupt erwischt wird und ohne Sanktionen gibt es ja auch keinen Grund, etwas zu ändern.

Laut Stadt wären die Mängel dann auch zeitnah behoben worden, was wohl einfach daran lag, dass der Schnee getaut ist. Vermutlich hat das Schreiben länger per Post gebraucht, als der Schnee lag.

Die zuständigen WBD haben 4 Beschäftigte, die sich u. a. um Kontrolle um Straßenreinigung und Winterdienst kümmern. Es ist also viel zu wenig Personal und scheinbar auch zu wenig Wille etwas für Fußverkehr zu tun.

Ungeräumt in Duisburg Rheinhausen

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