Am Grabenacker wird laut Verkehrsportal derzeit zwischen Schauenstr. 6 und Hainbuchenweg gearbeitet. Angeblich will man Verbesserungen der Infrastruktur durchführen. Verantwortlich laut Verkehrsportal sind die WBD.
Im Verkehrsportal steht:
„Wer zu Fuß unterwegs ist, kann den Bereich weiterhin passieren.“
Weiterhin steht dort:
„Einschränkungen Fußverkehr
Keine wesentlichen Beeinträchtigung des Fußverkehrs“
und
„Einschränkungen Radverkehr
Keine wesentlichen Beeinträchtigung des Radverkehrs“
file:///home/ulrics/Schreibtisch/signal-2026-10-13-16-09-26-553_002.jpg
Am 13. Oktober 2026 wollte ich einfach nur von In den Peschen zum Flutweg den Grabenacker entlang, was ja laut der Behauptungen im Verkehrsportal kein Problem sein soll.
Die Realität sieht anders aus. Erst soll man die Straßenseite wechseln. Was natürlich gar nichts bringt, denn da wo die Schauenstraße an In den Peschen endet, endet auch der Gehweg. Und auf der anderen haben völlig inkompetente Verkehrsamateure ein Fahrverbot für Radverkehr und ein Gehverbot für Fußverkehr aufgestellt. Womit, wenn das Schild rechtskonform wäre sowohl Radverkehr, wie auch Fußverkehr vollständig verboten wäre. Denn auf der anderen Seite in dem Bereich ist nur Grünfläche.
Erst einmal gibt es keinen Grund Radverkehr zu verbieten, also mit welcher Begründung verstößt die Stadt Duisburg hier also gegen § 45 Abs 9 StVO und verbietet den fließenden Radverkehr? Eine Begründung wird man wohl kaum finden.
Das gleiche gilt für den Fußverkehr. Warum wird der Durchgang für Fußverkehr verboten und gleichzeitig behauptet, dass es keine wesentlichen Beeinträchtigungen gäbe? Ein Durchgangsverbot ist eine gigantische Beeinträchtigung für Fußverkehr.
Korrekt wäre des die Fahrbahn für den KFZ-Verkehr vollständig zu sperren und nur Rad- und Fußverkehr passieren zu lassen. Oder halt erst auf der Gegenseite einen Gehweg einzurichten.
Fakt ist jedenfalls die Behauptung im Verkehrsportal ist einmal mehr gelogen. Keine Ahnung, wer das genehmigt hat, aber die Person gehört sofort fristlos gefeuert wegen völliger Inkompetenz. Es werden offensichtlich weder Verkehrszeichen noch die Verkehrsregeln beherrscht und auch die Situation vor Ort nicht berücksichtigt. Auch gibt es keine Rampen und keinen Zebrastreifen zum Queren der Fahrbahn. Eine Umleitung um den gesperrten Durchgang gab es auch nicht. Inklusion wird wie üblich auch nicht mitgedacht. Denn ohne Rampen kann man im Rollstuhl nicht die Fahrbahn überqueren und über den Rasen kommt man ohnehin nicht. Für Menschen mit anderen Denkweisen dürfte das extrem verwirrend sein. Und bei Sehbeeinträchtigungen dürfte das auch extrem „spaßig“ werden.
Wenn man es genau nimmt würde ich hier sogar von Amtsanmaßung ausgehen, weil Schilder von Personen ohne ausreichende Qualifikationen genehmigt werden. Und das ist ja kein Einzelfall, sondern ein Dauerzustand, der für fast jede Baustelle gilt.
Und warum lügt man die Bevölkerung im Verkehrsportal an? Sitzen da auch Menschen, die keine Ahnung haben oder Informationen von Ahnungslosen bekommen.
Eigentlich müsste man hier mit auf der Fahrbahn gemütlich gehen, denn diese rechtswidrigen Zustände in Duisburg sind einfach untragbar. Wobei das ja eigentlich auch legal wäre, da in Duisburg derartige Verbotsschilder ja immer nur für Rad- und Gehwege gelten und da kein Gehweg vorhanden ist, muss man nach StVO auf der Fahrbahn gehen. Wird den Autoverkehr in dem Bereich sicherlich prima entschleunigen, denn überholt werden darf auch nicht, weil der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
































