Wie bereits hier berichtet wollen SPD und CDU die Grundsteuer erhöhen und damit natürlich auch die Kosten fürs Wohnen. Wie man den Drucksachen entnehmen kann, werden Gewerbeimmobilien erheblich entlastet.
In der Drucksache behauptet die von SPD und CDU geleitete Verwaltung:
„Zusammenfassend ist festzustellen, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.“
SPD und CDU scheinen mir hier primär dem Druck aus der Wirtschaft nachzugeben, denn, wie man bei Justiz NRW erfährt sind die Urteile noch gar nicht rechtskräftig und der Richter frei sind, wie sie das Gesetz interpretieren, kann in den höheren Instanzen durchaus ein anderes Ergebnis herauskommen:
„Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision bei dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.“
Und ganz frisch beim WDR die Meldung:
„Dortmund, Essen, Bochum und Gelsenkirchen haben gegen Urteile zur Grundsteuer-Erhebung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.“
Ich hätte das auch nicht anders erwartet.
In der Drucksache erzählt die Stadt Duisburg weiter:
„Selbst bei einer abweichenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bleibt die rechtliche Unsicherheit bis zu einer höchstrichterlichen Klärung bestehen. Vor diesem Hintergrund ist bei Festhalten an den differenzierenden Hebesätzen zu erwarten, dass zahlreiche Steuerschuldner Rechtsmittel ergreifen, um von einer späteren, für sie positiven letztinstanzlichen Entscheidung profitieren zu können. Allein für das Jahr 2026 ergibt sich hieraus für den städtischen Haushalt das Risiko eines Steuerausfalls in Höhe von mehr als 50 Mio. Euro.“
Die Stadt Duisburg betriebt hier aus meiner Sicht unseriösen Popolismus, da man das Kostenrisiko ziemlich genau beziffern kann. Da die Einspruchsfrist für gewöhnlich bei den Steuerbescheiden 1 Monat ist, kann die Stadt Duisburg beziffern, wie viele Einsprüche für Gewerbeimmobilien vorliegen, aber seltsamerweise, wird hier mit sehr runden Zahlen argumentiert, was eher auf eine Schätzung, als eine fundierte Analyse hindeutet. Zu Deutsch, man nimmt das Urteil als Ausrede um Gewerbe zu entlasten und die Bevölkerung zu belasten. Ansonsten hätte man gesagt, dass es rund X Einsprüche gibt, mit einem Kostenvolumen von Y €.
Das Gericht hat zudem betont, dass unterschiedliche Hebesätze aus sozialen Gründen zulässig sind. Scheinbar haben es SPD und CDU nicht so mit sozial und christlich.
Nur zum zugrundeliegenden Messbetrag gibt es Angaben:
„Nach Angaben der drei Duisburger Finanzämter ist mit weiteren Änderungen der Grundsteuermessbeträge zu rechnen, da dort noch jeweils eine mittlere dreistellige Zahl an Anträgen und Einsprüchen vorliegt.“
Sprich nur so runde 1500-2000 Einsprüche gegen die Messbeträge. Aber kein Wort zur Anzahl der Einsprüche
Weiterhin schreibt man:
„Soweit der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes rückwirkend zum 01.01. des Kalenderjahres wirken soll, ist dieser gemäß § 25 Abs. 3 GrStG bis zum 30. Juni des Kalenderjahres zu fassen.“
Da schaut man natürlich erst einmal in GrStG § 25:
„(3) Der Beschluß über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluß über die Festsetzung des Hebesatzes gefaßt werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.“
Aus meiner Sicht steht das im Widerspruch zum Rückwirkungsverbot, aber das Gesetz scheint das zu erlauben, aber unabhängig davon, werde ich mich sowohl gegen Bescheid, wie auch Satzung wehren, da weitere erheblich Mängel bestehen.
Die Drucksache beziffert die Erhöhung auf 32 %, also schon eine erhebliche Mehrbelastung.
Es ist schon sehr interessant, was die Drucksache alles weglässt. Aus meiner Sicht fehlen hier wesentliche Informationen. Und man argumentiert, dass die Erhöhung geringfügig wäre und deshalb niemanden unzulässig belasten würde, allerdings darf man diese Erhöhung nicht getrennt von allen anderen Erhöhungen sehen.
Wie nicht anders zu erwarten hat die Stadt nicht geprüft, ob man die Gelder nicht auch anderweitig einnehmen kann von jenen, die öffentliche Fläche beanspruchen ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen und teilweise sogar öffentliche Infrastruktur beschädigen.










































