Vor einiger Zeit hatte ich eine Anfrage zur Gelben Ampel für Fußverkehr in Düsseldorf gestellt. Ich hatte auch darüber gebloggt, als ich eine erste Antwort bekam. Die Stadt Düsseldorf hat geschrieben, dass das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfale damals mit einer Art „dauerhafte Ausnahmeerklärung erteilt“ hätte man diese Dokument nicht mehr habe und deshalb im Archiv nachfragen würde.
Nun habe ich eine weitere Antwort bekommen.
In der Antwort steht vom Ministerium folgendes:
„Die Akten reichen nur in wenigen Fällen bis zum Jahr 1953 zurück. Auch ist aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen in Zweifel zu ziehen, ob eine solche Ausnahmegenehmigung noch gelten würde.
Vom Fachreferat des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bestehen jedoch keine Bedenken gegen die Weiterführung der gelben Fußgängerphase. Zwar ist eine Verbesserung der Fußgängersicherheit nicht eindeutig nachgewiesen, das Sicherheitsgefühl der Fußgänger hat sich aber teilweise verbessert.“
Und von der Stadt Düsseldorf u. a. diesen Text.
„Wir hoffen, Ihnen mit dieser Rückmeldung des zuständigen Fachreferats des Ministeriums anstelle des nicht mehr vorliegenden Originaldokuments einen angemessenen Ersatz als Nachweis für die rechtliche Zulässigkeit der gelben Fußgängerphase in Düsseldorf zur Verfügung gestellt zu haben.“
Ich habe eine Weile mit mir gerungen, ob und wie ich darauf reagiere. An einigen Ampeln ist die Gelbphase manchmal ganz praktisch. Aber im Endeffekt macht die Stadt Düsseldorf rechtliche Vorgaben im Straßenverkehr ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben. Mal ganz abgesehen davon, dass dadurch Energie verschwendet wird. Was eine Stadt, die einsparen will sich gar nicht leisten kann. bei Frag den Staat habe ich die Anfrage als „Information nicht vorhanden“ bewertet und das nachfolgende geantwortet.
„Auch die Antwort aus dem Verkehrsministerium ist keine gültige Rechtsgrundlage dafür einen Verkehrsversuch unbegrenzt fortzusetzen. Verkehrsversuche sind nicht ohne Grund zeitlich begrenzt. Wenn die Erkenntnisse einen Mehrwert bringen für die Sicherheit oder Flüssigkeit ist dies zu belegen und wird dann mit Sicherheit auch in die StVO übernommen. Der Umstand, dass dies nicht der Fall ist, belegt in meinen Augen sehr deutlich, dass es nicht nur keinen Mehrwert bringt, sondern Umständen sogar den Fußverkehr gefährden könnte. Denn die Gelbphase wird zu gleichen Zeit gerechnet, wie die Rotphase, sodass noch Personen auf der Fahrbahn sein können, wenn die Grünphase für Autoverkehr beginnt. Die Grünphasen für Fußverkehr in Düsseldorf sind teilweise sogar für mich als schnellen Geher zu gering, selbst für eine Querung bis zur Mittelinsel. Das erhöht mein Sicherheitsgefühl definitiv nicht. Zudem ist bei unbekannten Ampel gar nicht klar, wie lange diese noch Gelb anzeigen. In London bekommt man zumindest einen Countdown, der runterzählt. In Düsseldorf könnte man mitten auf der Fahrbahn sein, wenn plötzlich überall die Gaspedale gedrückt werden.
Da auch sehr viele Touristen in Düsseldorf unterwegs sind, wissen die auch nicht um die Bedeutung von Gelb für Fußverkehr, was es ja nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Verkehrsregeln müssen alle für alle einheitlich und verständlich sein. Da eine Ampel eine Regelungscharakter für die Öffentlichkeit hat, Bedarf es hier einer uneingeschränkten soliden Rechtsgrundlage, welche aber nicht gegeben ist. Wenn Gelb für den Fußverkehr nicht in der StVO geregelt ist, dann könnte nach meinem Verständnis das Land NRW dies über das Landesverkehrsrecht festlegen und dabei Mindeststandards setzen. Etwa das Grünphasen für Fußverkehr so sein müssen, dass eine langsame Person ein vollständige Querung ohne Probleme innerhalb der Grünphase schaffen kann.
Weiterhin ergibt sich für mich daraus: Da es keine Rechtsgrundlage für Gelb gibt, kann ich Gelb wie Grün betrachten. Völlig unabhängig davon, wie die Stadt Düsseldorf dies sieht. Denn eine Verwaltungsakt ohne Rechtsgrundlage ist automatisch nichtig. Die Stadt Düsseldorf ist ohne Rechtsgrundlage gar nicht berechtigt derartige Allgemeinverfügungen zu erlassen. Haftungsrechtlich dürfte das höchst interessant werden, wenn bei Gelb oder Rot Fußverkehr geschädigt wird.
Weiterhin beeinflusst dies auch den Radverkehr bei gemischten Ampeln. Wobei das für den Radverkehr überwiegend von Vorteil sein dürften, aber für den Radverkehr wären auch längere Grünphasen von Vorteil.
Bei der Überlegung hat sich mir zudem die Frage gestellt, wie das mit einem „Bestandsschutz“ bei neuen oder veränderten Ampel funktionieren soll. Das war, wie auch der Ministerium festgestellt hat nicht plausibel. Wird also Zeit den „Versuch“ zu beenden oder auf legale Füße zu stellen. Wobei man im Hinterkopf haben sollte, dass das viele Gelb für Fußverkehr auch viel Geld kostet.






























