#Duisburg: Rüge Grundsteuererhöhung – #Falschparken #Fußverkehr #Fahrrad

Nachfolgend meine Rüge der Grundsteuererhöhung, welche ich an die Stadt Duisburg übermittelt habe. Ich bin nicht bereit Falschparken mit einer höheren Grundsteuer zu subventionieren.

Guten Tag,

hiermit Rüge ich gemäß Amtsblatt 09 (veröffentlicht am 13.03.2026) die
„9. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 27.02.2026“
mit welcher die Grundsteuer fürs Wohnen um ca. 32 % erhöht wird.

Im Haushaltsplan (HPL) für 2025/2026, wie ich diesen gefunden habe, stehen folgende Steuersätze für die Gemeindesteuern:
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 260 %,
für die Grundstücke (Grundsteuer B): 845 %
Gewerbesteuer: 495 %
Nach dem Plan ergeben sich daraus folgende Einnahmen:
Tabelle mit Angaben zum vergangenen und aktuellen Haushalt.

Das heißt der hohe Grundsteuersatz, war in der Form gar nicht geplant. Zudem fällt auf, wie niedrig der Grundsteuersatz A angesetzt wird. Eine Erhöhung wurde hier nicht einmal in Betracht gezogen, obwohl hier laut HPL nur 115.000 € an Einnahmen zu erwarten sind. Da verwundert es auch nicht, dass die Stadt lieber alle Freiflächen bebauen will, weil es mehr Grundsteuer bringt.

In Drucksache 26-0177 (FN1 Titel: 9. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) – hier: Hebesatz für die Grundsteuer) wird der oben genannte Wert für 2026 angeführt und behauptet, dass in 2025 nur 125,8 Mio. €, statt der 137,3 Mio. €, eingenommen worden wären. Andere Einnahmen und die Ausgaben wurden nicht hinterfragt, obwohl auch dies Teil eines Abwägungsprozesses sein muss. Es wurde stattdessen rein darauf abgestellt, dass eine bestimmte Grundsteuer eingenommen werden muss, obwohl es hierzu immer Alternativen gibt.

Obwohl rechtlich möglich und aus Wohnungsbaugründen sinnvoll, gibt es in Duisburg keine Baulandsteuer (Grundsteuersatz C), welche für eine schnellere Bebauung mit neuem Wohnraum sorgen könnte. Stattdessen dümpeln Brachflächen und Ruinen oft sehr lange vor sich hin. Oft aus Spekulationsgründen. Dies Option wurde nicht geprüft, obwohl dies der Steuergerechtigkeit dienen und zugleich Wohnungsmangel bekämpfen würde.

Der bundesdurchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B liegt deutlich unter dem nun von der Stadt Duisburg festgesetzten Hebesatz. Man bekommt hier sogar den Eindruck von sittenwidrigem Wucher, denn im Gegenzug, zu hohen Grundsteuer bietet die Stadt nicht etwa eine hochwertige Infrastruktur, sondern Schlaglochpisten, hohe Verschuldung und diverse weitere Defizite. Die Schuld wird hier natürlich immer auf Land und Bund geschoben, obwohl zumindest ein Teil klar selbstverschuldet ist.

Den Einnahmen aus der Grundsteuer stehen Ausgaben für geplante Baumaßnahmen gegenüber für 2025 in Höhe von 219 515 000 € und 2026 in Höhe von 121 574 300 €. Soweit ich dies dem HPL entnehmen konnte, entfiel ein Großteil davon Straßenbaumaßnahmen. Das heißt in 2025 floss wohl deutlich mehr als die Grundsteuer in Straßenbaumaßnahmen und in 2026 soll es etwas weniger sein. Die primären Kosten für Straßenbaumaßnahmen werden durch KFZ-Verkehr verursacht. LKW und PKW sind verantwortlich für Straßen- und Brückenschäden. Wobei LKW besonders große Schäden verursachen. Hierbei ist zu betonen, dass Duisport nur eine winzige Dividende an die Stadt abführt, während zeitgleich durch den direkt und indirekt durch Duisport verursachten LKW-Verkehr erhebliche Schäden an der Infrastruktur verursacht werden. Selbst wenn die Gewerbesteuer durch Duisburg berücksichtigt würde, würde hier wohl kein Plus stehen.
Da LKW-Fahrende sich immer wieder nicht an Verkehrsregeln halten, töten und verletzten diese wiederholt Radfahrenden und Gehende. Dies spricht klar für eine Eindämmung und Konzentrierung der LKW-Verkehrs auf bestimmte Strecken aus Gründen der Verkehrssicherheit. Der Nebeneffekt wäre, dass zumindest nicht alle Hauptstraßen und Brücken erheblich in Mitleidenschaft gezogen würden. Rechtlich wäre dies durchaus zu begründen, aber die Stadt Duisburg weigert sich hier regelmäßig. Ironischerweise mit der Begründung, gegen welche die Stadt Duisburg, durch die rechtswidrige Duldung von Falschparken, ständig verstößt. LKW-Verkehr gefährdet, Leib, Leben und Gesundheit, den Stadtfrieden und die Stadtkasse. Ich will nicht LKW-Verkehr mit einer noch höheren Grundsteuer subventionieren.
Im Sinne der Steuergerechtigkeit müssten die Kosten für die Verkehrsinfrastruktur primär von den Stellen aufgebracht werden, welche diese verursachen. Eine Quersubvention über die Grundsteuer ist zumindest zu hinterfragen, insbesondere dann, wenn dadurch das Wohnen verteuert wird und Duisburg extrem viel marode Straßen hat. Zudem sind manche Parkplätze gefährlich gelegen auf dem Gehweg direkt neben Radwegen (z. B. Sternbuschweg, Karl-Jarres-Str.) dies gefährdet nicht nur erheblich durch Dooring und verhindert dadurch Radverkehr, sondern führt auch zu erhöhten Kosten für die Allgemeinheit, weil bei jeder Überfahrt der Radweg in Mitleidenschaft gezogen wird und beim Einparken wird häufig auch der nicht zum Parken vorgesehene Teil des Gehwegs befahren. Hierdurch erhöht sich der Verschleiß erheblich und teilweise parken in solchen Bereichen auch KFZ über 2,8 t, welche gar nicht auf Gehwegen parken dürfen, da diese zu erheblichen Schäden führen. Auch würde mehr Radverkehr die Kosten für KFZ-Verkehr senken, da weniger gefahren würde und es zu weniger Verschleiß kommt. Selbst LKW-Verkehr würde verringert, da weniger Lieferungen mit Autozubehör und Kraftstoff notwendig sind.
Ich finde es inakzeptabel, dass für die persönliche Mobilitätsentscheidung die Allgemeinheit bezahlen soll. Wenn man auf dem Gehweg legale Parkplätze einrichten will, sollten die Kosten auch zu 100 % von den Haltern bezahlt werden und nicht durch die Allgemeinheit. Durch die individuelle Mobilitätsentscheidung dürfen nicht andere Verkehrsarten belastet, belästigt oder gar gefährdet werden. Derartige Parksituationen sprechen sogar für eine erhöhte Parkgebühr, gegenüber parken auf der Fahrbahn, wobei zumindest an der Karl-Jarres-Str. eine Fahrspur in eine Parkspur umgewandelt werden könnte.

Wenn man sich dagegen die Einnahmen aus dem Verkehrsbereich anschaut, so sind diese eher geringfügig. So stehen im HPL Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern (Anzahl in Klammern):
Verwarnungsgelder und Bußgelder für 2025 und 2026 geplant.

Die Verwarnungsgelder bringen derzeit durchschnittlich gerade einmal 21 € und dürften damit vermutlich nicht einmal die Kosten für Personal abdecken. Zugleich dürften Verwarnungsgelder in der Höhe keinen signifikanten Effekt für die Verkehrssicherheit haben, weil die bei denen, welche gegen die Regeln verstoßen, diese geringen Summen kaum zu einen Erziehungseffekt führen dürften. Außerdem zeigen Verwarnungsgelder, dass es sich nicht um schwerwiegende Verstöße handeln dürfte. Das heißt die Kosten-Nutzen-Effizienz ist gering. Allein aus Gründen des Opportunitätsprinzip müssten schwerwiegende Verstöße, wie etwa Rad- und Gehwegparken im Fokus stehen. Wären nur die Hälfte der Verwarnungsgelder Bußgelder für Gehwegparken (Beginn ab 55 €, brächte diese Mehreinnahmen von jährlich mind. 6 000 000 Euro. Zum Vergleich geht es bei der Grundsteuer um ca. 10 Millionen Euro. Da vielfach behindernd geparkt wird, würden die 10 Millionen Euro vermutlich erreicht werden. Wer ein KFZ fahren und abstellen will, muss sich eigenverantwortlich und marktwirtschaftlich um eine legale Abstellmöglichkeit kümmern oder halt das Bußgeld zahlen. Es ist nicht Aufgabe der Stadt Duisburg Platz für die Lagerung von Privatgegenständen bereitzustellen.
Bußgelder bringen dagegen über 200 € im Schnitt, sind aber nicht weiter aufgeschlüsselt, nach Geschwindigkeitskontrollen und Falschparken. Aufgrund der Summe würde ich hier eher auf Geschwindigkeitsverstöße tippen, womit sich die Frage stellt, warum Duisburg nur so wenig stationäre und mobile Blitzer hat. Und natürlich müsste man auch hinterfragen, warum die Stadt Duisburg im Vorfeld sogar auf die Blitzer hinweist und so auf Einnahmen verzichtet, weil man Menschen, die andere Menschen vorsätzlich gefährden vor einer Entdeckung warnt. Der Hinweis auf Blitzerstellen dient nicht der Verkehrssicherheit, sondern führt ausschließlich zu weniger Einnahmen, weil Raser/Gefährder andere Strecken nehmen oder an den Stellen aufpassen. Das trotzdem so viele Raser/Gefährder erwischt werden weist eher auf ein mangelndes Unrechtsbewusstsein und zu wenig Kontrolle hin. Und man darf nicht vergessen, dass eine höhere Geschwindigkeit auch eine stärkere Abnutzung von Straßen und Brücken bedingt. Gerade an Hauptrouten von LKW bieten sich somit auch Brückenblitzer an.
Es fällt auf, die Stadt verschwendet hier erhebliche Ressourcen für Verwarnungsgelder, behauptet aber zeitgleich es wäre zu wenig Personal vorhanden für Kontrollen von rumstehenden KFZ. Fazit aus diesem Punkt ist, dass man zu viel Zeit mit Verwarnungsgeldern verschwendet, statt sich auf die Bußgeldtatbestände zu konzentrieren, welche sowohl für die Einnahmen, wie auch die Verkehrssicherheit mehr bringen. Zumal einige Bußgeldtatbestände auch die Infrastruktur deutlich schädigen. Verwarnungsgelder bringen wenig und binden viel personelle Ressourcen. Ich bezweifle, dass dadurch wirklich Einnahmen generiert werden, wenn man die Kosten gegenüber stellt.
Parkscheinautomaten gibt es in Duisburg laut HPL nur 116. Gerade einmal knapp 3 Millionen € werden aus Parkgebühren an Automaten eingenommen, Angaben zu den Einnahmen aus Anwohnerparkgebühren waren im HPL nicht zu finden. Das heißt hier wird vermutlich massiv auf Einnamen verzichtet, obwohl die Kosten für den Verkehr teilweise deutlich über den Einnahmen aus der Grundsteuer liegen. Das heißt im Sinn der Steuergerechtigkeit muss der KFZ-Verkehr deutlich stärker an den Kosten beteiligt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass LKW und PKW die Hauptkostentreiber bei der Abnutzung von Verkehrsinfrastruktur sind. Am gerechtesten wäre hier natürlich eine Citymaut (FN2 Es wäre denkbar, eine Citymaut als Aufwandssteuer zu erheben, der die Benutzung von Straßen mit einem Aufwand einhergeht. Je mehr und je stärker eine Fahrbahn befahren wird, desto mehr nutzt sich diese ab. Insbesondere durch schwere LKW.), weil so die vollständigen Verkehrskosten auf die Hauptkostentreiber umgelegt werden könnten. Da dies derzeit rechtlich schwierig sein könnte, sind Parkgebühren und Bußgelder eine Möglichkeit, die Kosten gerechter auf die Ursachen zu verteilen. Zumal ich auf meine private Parkfläche Grundsteuer bezahlen muss, während jene, die öffentliche Flächen für ihr KFZ nutzen überwiegend gar nichts bezahlen. Da öffentlicher Raum begrenzt ist und dieser primär dem fließenden Verkehr vorbehalten sein muss, ergibt sich zwangsläufig, dass wo immer möglich Parkgebühren zu nehmen sind. Insbesondere in den Bereichen, wo die Stadt Duisburg Parkdruck behauptet. Denn Parkdruck heißt im Endeffekt nichts anderes, dass die Nachfrage, nach Parken deutlich über dem Platzangebot steht. Somit muss sich dies in entsprechend hohen Gebühren widerspiegeln. Auch hier gilt Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, bzw. sollten dies tun. Der bewusste Verzicht auf Anwohnerparkgebühren trotz Notwendigkeit und zeitgleiche Erhöhung der Grundsteuer ist steuerungerecht. Zugleich können Anwohnerparkgebühren auch eine steuernde Wirkung entfalten. An vielen Stellen verknappen Wohnmobile, Anhänger und mitunter sogar LKW den Parkraum zusätzlich. Ebenfalls verbrauchen große KFZ mehr Platz als kleine, wo früher 100 KFZ legal abgestellt werden konnten, sind es heute vielleicht noch 70. Was ja auch diesen „Parkdruck“ erzeugt.
Demnach sind Parkgebühren auch eine Art Grundsteuer und es widerspricht der Steuergerechtigkeit auf der einen Seite die Kosten zu für alle zu erhöhen, während andererseits jene, welche den öffentlichen Raum für KFZ nutzen, weiterhin überwiegend gar nichts bezahlen, obwohl die Stadt Duisburg an vielen Stellen Parkdruck behauptet. Da die Stadt Duisburg in der Drucksache festgestellt hat, dass die Grundsteuererhöhung wirtschaftlich tragbar sein würde, gilt dies natürlich auch für Parkgebühren. Wobei im Fall der Grundsteuer auch Menschen betroffen sind, die eh kaum über die Runden kommen, deswegen auch kein KFZ besitzen und dadurch extrem ungerecht betroffen sind. Es wäre definitiv fairer alle, die öffentliche Flächen in der Stadt beanspruchen entsprechend dafür zahlen zu lassen. Dazu zählt neben Parken ausdrücklich auch die Nutzung von Gehwegen für Aufsteller, Verkaufsflächen usw. in entsprechender Höhe.
Die Lagerung von KFZ im öffentlichen Raum ist nun einmal Privatsache und kein öffentliches Anliegen. Aus meiner Sicht und im Sinne der Steuergerechtigkeit muss dies eigenverantwortlich und marktwirtschaftlich erfolgen. Alles andere ist eine einseitige Subvention von KFZ-Verkehr. Laut VCD liegen die externen Kosten für Automobilität bei etwa 2000 €/a/Person, das heißt die ca. 500 000 Menschen in Duisburg subventionieren mit 1 000 000 000 € die Automobilität. Pro Jahr. Dies ist auf keiner Ebene gerechtfertigt. Für alles andere muss man schließlich auch zahlen. Da KFZ einseitig zu subventionieren, während man auf der anderen Seite an vielen anderen Stellen spart oder Gebühren erhöht ist zutiefst unfair, unsolidarisch und steuerungerecht. Und wie Gerichtsurteile festgestellt haben, kann man Parkgebühren auch sozial gerecht gestalten. Entweder nach Preisklasse der KFZ (z. B. Alter und Wert) oder nach der beanspruchten Fläche, da je größer das KFZ, desto mehr Parkraum wird auch anderen weggenommen. Da wo 30 Smart hinpassen würden, passen z. B. vielleicht nur 15 SUV. Das heißt kleine KFZ günstig, größere KFZ deutlich teurer. Die Stadt Köln hat hier eine Längenbegrenzung eingeführt, bei der KFZ ab einer bestimmten Länge und Wohnmobile ganz ausgeschlossen sind. Die StVO in der aktuellen Fassung lässt zudem eine erhebliche Ausweitung von Parkraumbewirtschaftung beim Anwohnerparken in Duisburg zu. Dies würde auch andere Probleme lösen, die von der Stadt Duisburg mit dem „Parkdruck“ regelmäßig in Zusammenhang gebracht werden.
Denkbar anstelle eines völligen Verbots schwerer Fahrzeuge ab 3,5 t wäre auch eine stark erhöhte Parkgebühren von größer 1000 € im Jahr denkbar. Ebenso wäre es sozial und gerecht die Parkgebühren mit einer prozentualen Steigerung analog zu den Ticketpreisen der DVG zu versehen. Fakt ist jedenfalls, wer sich große KFZ leisten kann, hat auch meisten genug Geld fürs Parken. Ebenso wäre für Eautos ein Klimabonus denkbar, so würde die Stadt Duisburg mit wenig Aufwand Klimaschutz fördern. Ebenfalls denkbar wäre die höhere Parkgebühren für die ganze Stadt gelten zu lassen, sodass Halter aus Anwohnerparkzonen auch in der Innenstadt parken können ohne extra Gebühren zu zahlen, was die Innenstadt automatisch attraktiver machen würde.
Nicht zu vergessen ist auch, dass in vielen Garagen keine Autos stehen, sondern der Lagerung von u. a. Hausrat und Gartengeräten dienen. Durch eine Parkgebühr würden die Garagen wieder für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden und nicht zu „Parkdruck“ beitragen.
Bei 300 000 KFZ in Duisburg ist wahrscheinlich, dass mind. 1/3 der KFZ in Bereichen stehen, welche für Anwohnerparkgebühren in Frage kommen. Das heißt es wären 100 000 KFZ anzusetzen. Bei einem Preis von z. B. durchschnittlich 100 € im Jahr wären dass 10 000 000 € jährlich, also genau die Lücke im Haushalt. Es wäre auch denkbar, dass für regelmäßige Besuche in andere Bereich von Duisburg eine Art Parkabo angeboten werden könnte, sodass an pauschal sagen wir z. B. 500 € im Jahr gezahlt und dafür kann man überall in Duisburg parken. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nach heutigem Recht nicht zulässige Parkplätze entfernt werden müssen, denn diese sind nichts anderes, als zu Unrecht toleriertes Falschparken.
Während man die Ausweisung von Anwohnerparkzonen eventuell noch als freie kommunale Entscheidung betrachten könnte, obwohl aus meiner Sicht alles dagegen spricht, gilt dies definitiv nicht für den freiwilligen rechtswidrigen Verzicht auf die Verhängung von Bußgeldern bei schwereren Verkehrsvergehen. Die Stadt Duisburg scheint primär darauf zu achten, ob alle einen Parkschein haben, was nur sehr geringe Bußgelder generiert, wenn überhaupt. Zugleich schaut die Stadt Duisburg aber bei schwereren Verkehrsvergehen vorsätzlich und rechtswidrig seit 2002 weg.
Mit Drucksache 3956 aus dem Jahre 2002 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen auf Bußgelder zu verzichten:
„Lediglich das einhüftige Gehwegparken wird toleriert, wenn eine „Restgehwegbreite“ von 1,50 m verbleibt.“
Obwohl der Haupt- und Finanzausschuss darüber abgestimmt hat, wurden die finanziellen Auswirkungen nicht beziffert, denn der vorsätzliche und rechtswidrige Verzicht auf Bußgelder bei Gehwegfalschparken führt natürlich zu Ausfällen von jährlichen Einnahmen in Millionenhöhe. Dazu kommen auch zusätzliche Kosten für die Instandhaltung von Gehwegen, da KFZ diese erheblich schädigen, wie man an vielen Stellen im Stadtgebiet sehen kann. Ich würde sogar sagen, dass die Kosten für Sanierung von Rad- und Gehweg überwiegend auf Falschparken zurückgehen dürfte oder zumindest an zweiter Stelle nach Auswirkungen von Pflanzen und Alterung stehen. Denn die Abnutzung von Rad- und Gehwegen ist minimal, weil normalerweise kaum Belastung auf diese einwirkt, es sei denn Fahrzeuge, insbesondere zu schwere KFZ stehen oder fahren darauf. Beispiele für die Zerstörung durch KFZ-Verkehr habe ich an etlichen Stellen dokumentiert.
Verschärft wird das Ganze noch dadurch, dass das Ordnungsamt eigenmächtig die beschlossenen 1,5 m auf 1,2 m reduziert hat. Nach Behauptung des Ordnungsamtes soll dies in 2007 passiert sein, allerdings gibt es dafür keine Belege. Ein derartige mündlicher Verwaltungsakt, der nie verschriftlicht wurde, aber derart erhebliche Auswirkungen hat, wäre selbst dann, wenn er nicht schon rechtswidrig wäre, weil er gegen die StVO und das Verwaltungsrecht verstößt, rechtswidrig, weil dieser nie verschriftlicht wurde. Mündliche Verwaltungsakte sind nur dann zulässig, wenn es um eine akute Situation geht, etwa einen Platzverweis, aber nicht bei einer dauerhaften Regelung.
Der Verwaltungsakt, der von der Politik mit Drucksache 3956 in 2002 beschlossen wurde ist zudem in sich inkonsistent und aus mehreren Gründen rechtswidrig:
1. Im Absatz davor (der Drucksache) wird geschrieben, dass Parken mit Behinderung geahndet würde, allerdings liegt beim Parken auf dem Gehweg eine Behinderung vor, wenn kein ungehinderter Begegnungsverkehr möglich ist. Hierbei muss auf die Begegnung der breitesten Verkehrsteilnehmenden auf dem Gehweg abgestellt werden. Dies dürften Rollstuhlfahrende sein, mit je nach Quelle einer anzusetzenden Breite von 1,1 m inkl. Sicherheitsräume usw., demnach müsste die Mindestbreite bei 2,2 m liegen.
2. Ein pauschales Ermessen ist für eine Behörde nicht möglich. Man kann und darf nicht alle Gehwege gleich behandeln durch einen Verwaltungsakt, der einer Parkerlaubnis ohne konkrete Beschilderung und konkrete Bewertung im Einzelfall darstellt. Zumal die Straßen, für welche dieser Beschluss gilt auch nicht hinreichend konkretisiert wurde. Das heißt der Beschluss und das Vorgehen des Ordnungsamtes ist klar rechtswidrig.
3. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht vergleichsweise hohe Bußgelder für Rad- und Gehwegparken vor, weil der Gesetzgeber dieses Verhalten als besonders verwerflich ansieht. Eine pauschale rechtswidrige Toleranz für Gehwegparken widerspricht klar den Willen des Gesetzgebers, womit selbst das Ermessen im Einzelfall, stark reduziert ist und allenfalls dann toleriert werden könnte, wenn ein Rad, ein Stückchen auf dem Gehweg stehen würde und das auch nur, wenn der Gehweg ausreichend breit ist. Da Gehweg in Duisburg fast alle zu schmal sind, dürfte dies nur selten der Fall sein.
4. Die Folgekosten von Gehwegfalschparken werden von der Stadt Duisburg nicht berücksichtigt und wurden bei dem Beschluss von 2002 auch nicht angegeben. U. a. führt Falschparken zu:
– Gehwegschäden
– Radwegschäden (wenn einer überfahren wird)
– Leitungsschäden
– Baumschäden
– Schäden an Grünflächen
Diese Schäden gehen alle mit Kosten einher, welche derzeit durch die Grundsteuer aufgefangen werden. Das heißt neben dem vorsätzlichen rechtswidrigen Verzicht auf Einnahmen, verursacht das rechtswidrige Wegsehen beim Falschparken auch erheblich Sachschäden für die Kommune, die ebenfalls zu betrachten sind.
Der rechtswidrige Verzicht auf die Ahndung von Falschparken führt zu einem signifikanten Anteil überhaupt erst dazu, dass derartig hohe Grundsteuern genommen werden müssen. Hier sind der Stadt Duisburg seit 2002 viele Millionen Euro an Bußgeldern entgangen, wobei primär SPD und CDU beschlossen haben beim Falschparken auf Gehwegen vorsätzlich wegzusehen. Aktuell dürften das jährlich ca. 20 Euro Millionen sein. Über die Jahre dürften das wohl so 200 – 500 Millionen Euro gewesen sein, welche natürlich im Haushalt fehlen. Also sogar mehr als die Summen, um welche Wohnen nun verteuert wird, obwohl die Stadt vorsätzlich und rechtswidrig auf diese Einnahmen verzichtet. Nebenbei heizt das Wegsehen beim Falschparken die Stadt Duisburg noch weiter auf, weil Flächen, wo KFZ stehen nicht so gut auskühlen. Das heißt, dass die Lebensqualität wird zusätzlich verringert.
Fazit, während die Stadt Duisburg rechtswidrig beim Falschparken wegschaut, erhöht die Stadt die Kosten fürs Wohnen.
Auch die kommunale Selbstbestimmung hebt einen verantwortungsvollen Umgang mit Gelder nicht auf. Im Prinzip könnte man es sogar als Untreue betrachten, wenn die Stadt Duisburg vorsätzlich und rechtswidrig auf Einnahmen verzichtet und zugleich die Kosten für die ehrlichen Steuerzahlenden erhöht. Die Stadt kann nicht auf der einen Seite vorsätzlich und rechtswidrig auf Einnahmen verzichten und dann auf der anderen Seite sagen, dass man die Steuern erhöhen müsse, obwohl das Geld bei rechtskonformen Verwaltungshandeln nach dem altem Stand des Hebesatzes völlig ausreichen würde und die Lasten sogar fairer verteilt wären.

Darüber hinaus erzeugt die Stadt Duisburg auch vorsätzlich Schäden durch einen sehr großzügigen Umgang mit Sondernutzungserlaubnissen für Handwerk und kommunale Firmen. So führen am Hauptbahnhof (Harry-Epstein-Platz) sowohl Fahrzeuge der DVG, wie auch von Octeo zu erheblichen Schäden an der Pflasterung. Der Bereich, wo die Fahrzeuge der DVG stehen wird somit nicht nur unzulässig eingeschränkt für Rad- und Fußverkehr, sondern führt auch zu finanziellen Einbußen. Dies müsste sich auch im Verfahren für eine Sondernutzungserlaubnis nach StVO widerspiegeln, sodass die Folgekosten vom Verursacher und nicht der Allgemeinheit erhoben werden. Man kann deutlich erkennen, dass die Beschädigung des Pflasters dort auftritt wo häufiger KFZ abgestellt bzw. bewegt werden. Auch hier geht es um Steuergerechtigkeit, denn wieso sollte die Allgemeinheit für die Schäden durch einen klar eingegrenzten Personenkreis bezahlen? Zumal hier vermutlich auch keine Bußgelder verhängt werden obwohl öfters klar gegen StVO § 35 Abs. 8 verstoßen wird.

Auch an anderen stellen wird vermutlich auf Bußgelder verzichtet, etwa bei:
– nicht durchgeführtem Winterdienst
– nicht durchgeführter Grünpflegen (zugewachsene Rad- und Gehwege)
– nicht durchgeführter Straßenreinigung
– Vermüllung
– Verstöße von Hundehaltern
– Verstöße von Parteien bei Wahlplakaten
Was sowohl mit einer Verkehrsgefährdung einhergeht, wie auch zu einem schlechteren Gesamteindruck führt. Zudem wird insbesondere Fußverkehr dadurch behindert und gefährdet, was auch dazu führt, dass Wohnen in Duisburg weniger attraktiv wird, bzw. die Wahrscheinlichkeit für Vandalismus erhöht. Mangelhafter Winterdienst ist definitiv lebensgefährlich.
Jemand vom Ordnungsamt in Zivil an eine Bußhaltestelle hingestellt, könnte recht schnell erhebliche Einnahmen aus Bußgeldern generieren. Die Erfahrung zeigt, dass Appelle wenig Konsequenzen haben, sondern eher dazu führt, dass Täter wissen, dass diese damit auch mehrfach durchkommen können ohne Konsequenzen befürchten zu müssen indem dies Einsicht vortäuschen.

Neben dem Nichterheben von Gebühren und Bußgeldern in Millionenhöhe, gibt es auch eine Verschwendung von Steuergeldern in Duisburg:
– Rettung der Gebag nach Missmanagement (165 Millionen Euro),
– Neubau Eissporthalle,
– Neubau Oper (voraussichtlich 180-230 Millionen Euro),
– Unnötig viele Tochtergesellschaften, um Aufsichtsratsposten für die Politik zu schaffen (Geldverbrennung),
– Inkompetente Aufsichtsräte aus der Politik, welche nicht einmal für Fehler gerade stehen müssen,
– Verzicht auf Sperrung von Straßen für LKW-Verkehr, obwohl dies rechtlich möglich wäre und dadurch sowohl die Bevölkerung zu entlasten, wie auch die Kosten für Instandhaltung zu verringern. Hier werden regelmäßig absurde Ausreden durch die Verwaltung gebracht, selbst wenn die Gefährdung offensichtlich ist und
– Flächen bei denen die Eigentumsfrage unklar ist, könnten bei der Grundsteuer ein Totalausfall sein.

Auch die Einnahmen der Wirtschaft, etwa beim lokalen Handel in der Innenstadt werden durch viele Leerstände verringert, was die Einnahmen durch die Gewerbesteuer ebenfalls verringern. Im Wahlkampf wurde hier sogar behauptet, dass man gegen Leerstand nichts tun könne, dabei kann dies sowohl über das Finanzamt bekämpft werden, wie auch durch eine Leerstandsabgabe. Eine Leerstandsabgabe hätte eine Steuerungswirkung und würde die Ladenmieten senken, was durch mehr kleine Geschäfte auch zu mehr Gewerbesteuer führen würde. Aber auch diese Lenkungswirkung wurde nicht bei der Entscheidung zur Erhöhung der Grundsteuer berücksichtigt.

Die Grundlage, mit welcher die Verwaltung die Steuererhöhung durch die Politik hat beschließen lassen ist keine korrekte Darstellung des Sachverhalts. So wird behauptet:
„Zusammenfassend ist festzustellen, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.“
Mal davon abgesehen, dass dies lediglich ein erstinstanzliches Urteil ist, was in höheren Instanzen völlig anders bewertet werden könnte, stimmt diese Aussage auch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird in der nächsten Instanz verhandelt.

Wie man einer Pressmitteilung des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, mit dem Titel:
„Höhere Grundsteuer-Hebesätze für Nichtwohngrundstücke aus fiskalischen Gründen verstoßen gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit vom 4. Dezember 2025“
entnehmen kann, reichen rein fiskalische Gründe nicht aus für einen ungleichen Hebesatz. Das heißt in dem Urteil wurde die Begründung für unzureichend erklärt, dies wäre allerdings durch eine Anpassung der Begründung ohne Änderung der Hebesätze oder neue Grundsteuerbescheide heilbar. Das heißt die Stadt Duisburg hätte nur die Begründung anpassen müssen.
Das Gericht führt sogar in der PM klar aus:
„Abweichungen durch unterschiedliche Hebesätze sind zu rechtfertigen. Hierfür reichen rein fiskalische Gründe nicht aus.“
und
„Die Abweichungen von einem einheitlichen Hebesatz nach unten zur Privilegierung von Wohngrundstücken durch niedrigere Hebesätze können sachlich durch Gemeinwohlzwecke gerechtfertigt sein, wenn sie einen Anstieg der Wohnkosten vermeiden sollen.“
Es wäre also durchaus möglich differenzierte Hebesätze zu begründen, wobei man hierzu fiskalische mit sozialen Gründen hätte koppeln müssen. Diese Option wurde aber durch die offensichtlich unwahre Behauptung der Stadt Duisburg verhindert. Natürlich hat man auch verschwiegen das Begründungen in Verwaltungsakten auch heilbar sind, sodass es selbst bei Klagen im Verlauf des Prozesses noch zu einer entsprechenden Anpassung kommen kann.

Wenn man dann weiterliest:
„Vor diesem Hintergrund ist bei Festhalten an den differenzierenden Hebesätzen zu erwarten, dass zahlreiche Steuerschuldner Rechtsmittel ergreifen, um von einer späteren, für sie positiven letztinstanzlichen Entscheidung profitieren zu können. Allein für das Jahr 2026 ergibt sich hieraus für den städtischen Haushalt das Risiko eines Steuerausfalls in Höhe von mehr als 50 Mio. Euro.“
entsteht der Eindruck, dass bei der Kommunalverwaltung Duisburg Amateure arbeiten, die von Verwaltungsrecht keine Ahnung haben. Wenn man bei 140 Mio € von 50 Mio € Steuerausfall ausgeht, dies aber nicht einmal richtig herleitet, dürfte hier aufgrund von Unwahrheiten entschieden worden sein. Hier hätte konkret beziffert werden müssen, wie viele Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid eingegangen sind, denn wenn dieser erst einmal rechtskräftig ist, wird es wohl kaum massig Klagen geben. Und wenn man dann Herrn Murrack „Kämmerer“ im WDR (FN3 WDR Lokalzeit vom 24.02.2026 https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/duisburg-grundsteuer-hebesatz-100.html Verfügbar bis 24.02.2028 ) hört, wird der Eindruck von Ahnungslosigkeit untermauert:
„Wenn wir bei einem gesplitteten Hebesatz bleiben würden, dann würden natürlich alle diejenigen einen Widerspruch einlegen, die jetzt einen höheren Hebesatz bezahlen. Das heißt wir hätten ungefähr in einer Größenordnung von 50 Millionen hätten wir Widersprüche da.“
Denn einen Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid kann man, wenn es diese Option überhaupt gibt, einen Monat lang einlegen, nach Zugang. Das heißt alle die Anfang 2025 nicht Widersprochen haben, könnten zumindest für 2025 nicht mehr Widersprechen und auch eine Klage bei einem rechtskräftigen Grundsteuerbescheid ist quasi aussichtslos, weil man nicht rechtzeitig widersprochen hat. Davon abgesehen rechnet sich das oft auch nicht. Da die Kosten für die Grundsteuer niedriger sind, als die Kosten für eine Klage. Allenfalls für große Firmen könnte das lukrativ sein. Aber die pauschale, sehr glatte Summe und auch die Behauptungen des Kämmerers deuten eher daraufhin, dass man einfach Halbwahrheiten zusammengefügt hat, mit dem Ziel die Wirtschaft zu entlasten und nebenbei Wohnen teurer zu machen.
Und auch dies:
„Im Rahmen dieses Entschließungsermessens, das auch erfasst, auf welche Weise die Gemeinde ihre kommunale Aufgabenerfüllung finanziert, kommt es der Gemeinde durch ihren Rat zu, die Hebesätze, für die keine gesetzlich bestimmte Höchstgrenze besteht, autonom unter Abwägung der jeweiligen finanziellen Bedürfnisse festzusetzen.“
erscheint fragwürdig. Natürlich hat eine Verwaltung ermessen, allerdings nicht, wenn man eine massive prozentuale Erhöhung der Grundsteuer vornimmt, wenn man auf der anderen Seite an einem vorsätzlichen rechtswidrigen Verzicht auf Einnahmen festhält. Dann ist das Ermessen folgerichtig auf Null reduziert und der rechtswidrige Verzicht ist zuerst zu beenden.
Und dann liest man in der Drucksache der Stadt:
„Nach Angaben der drei Duisburger Finanzämter ist mit weiteren Änderungen der Grundsteuermessbeträge zu rechnen, da dort noch jeweils eine mittlere dreistellige Zahl an Anträgen und Einsprüchen vorliegt.“
Es liegen also noch etwa 500 Anträge und Einsprüche vor? Da kann doch relativ konkret beziffert werden, welche finanziellen Auswirkungen das haben könnte. Zumindest für den Hebesatz ist klar, dass dieser bei Wohneigentum, keine Auswirkungen hätte, selbst wenn ein neuer Grundsteuerbescheid hätte ausgestellt werden müssen. Mein Einspruch gegen die Bewertung meines Grundstücks ist noch nicht bearbeitet und es ist davon auszugehen, dass das Finanzamt zuerst die Bescheide bearbeitet hat, in welchem es um große Summen geht. Sodass der potentielle Schaden hier sicherlich nicht bei 50 Mio € liegt, sondern deutlich niedriger.
Wie man der Seite der Stadt Duisburg entnehmen kann, scheint Herr Murrack nicht qualifiziert zu sein für den Posten, denn er hat nur Kommunikationswissenschaft und praktische Sozialwissenschaft und keine wirtschaftliche oder verwaltungsrechtliche Qualifikation. Er hat zwar an verschiedenen Stellen in Verwaltungen gearbeitet, aber nach Aussage im WDR-Interview und der Drucksache scheinbar nie die grundsätzlichen rechtlichen Zusammenhänge verstanden. Als Kommunikationswissenschaftler wird er gelernt haben Sachen gut zu verkaufen. Der fachliche Unterbau scheint mir da zu fehlen. Jedenfalls deutet für mich alles auf wenig Ahnung in Hinblick auf Verwaltungsrecht hin. Insbesondere da mit der jetzigen Entscheidung alle Grundsteuerbescheide neu ausgestellt werden und in vielen Fällen eine Klagemöglichkeit und auch einen Klagegrund eröffnen. Die Verwaltung wird unter der Widerspruchslast erheblich ächzen, was so nicht notwendig gewesen wäre. Und auch mit vielen Klagen ist zu rechnen, die selbst wenn die Stadt Duisburg diese gewinnen sollte, erhebliche personelle Ressourcen binden wird. Denn viele, für die Wohnen teurer wird, nehmen die Ungerechtigkeit, welche das darstellt durchaus so wahr und werden sich wehren.

Die Änderung der Grundsteuer mit der aktuellen Begründung, dass man die Grundsteuer für Wohnen erhöht aus rein fiskalischen Gründen, obwohl selbst das Verwaltungsgericht sagte, dass gesplittete Hebesätze zulässig sind, wenn diese richtig begründet werden, dürfte wohl gegen die Steuergerechtigkeit verstoßen. Dass das Land NRW ein schlechtes Grundsteuermodell gewählt hat ist davon unbeachtlich, für die Bevölkerung zählen nur die Konsequenzen in noch höheren Wohnkosten, die ja auch durch andere Kostensteigerungen in Summe erheblich ansteigen.

Somit verstößt die Anhebung der Grundsteuer u. a. gegen Art 3 Grundgesetz (FN4 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) i. V. m. Artikel 20 Grundgesetz, StVO § 2 Abs. 1 (FN5 (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen), StVO § 12 Abs. 4 (FN6 4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.), Bußgeldkatalogverordnung und GrStG § 1 Abs. 1 (FN7 (1) Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist.) (Heberecht). Denn während es den Gemeinden nach § 1 GrStG freigestellt ist, ob überhaupt Grundsteuer erhoben werden, sind nach StVO i. V. m. Bußgeldkatalogverordnung Bußgelder explizit vorgesehen. Die pauschale Nichterhebung verstößt demnach gegen die Rechtsstaatlichkeit aus Artikel 20 Grundgesetz in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Das rechtswidrige Handeln der Stadt Duisburg erzeugt überhaupt erst die Notwendigkeit die Grundsteuer zu erhöhen. Während für Parkflächen auf privaten Grundstücken Grundsteuer zu entrichten ist, was ja auch fair ist, wird für das Abstellen von KFZ im öffentlichen Raum fast nie etwas bezahlt, obwohl KFZ-Verkehr erhebliche Kosten verursacht Diese sind nicht durch Steuern abgedeckt. Da sämtliche im Zusammenhang mit KFZ erhobenen Steuern nicht den Gemeinden zufließen werden die Kosten auf kommunaler Ebene nicht gedeckt.

Die zwingenden Notwendigkeit zum Ahnden von Falschparken auf dem Gehweg ist spätestens seit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung in 2021 der Fall, bei welche die Bußgelder für Parken auf Gehwegen erheblich angehoben wurden, um den besonderen Stellenwert zu betonen, welchem dem Schutz und der Leichtigkeit des Fußverkehr zuzumessen ist. So steht im Referentenentwurf vom 21.06.2021 explizit:
„Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind die Änderungen der BKatV erforderlich.“
Weiterhin wird dort konkreter ausgeführt:
„Die Geldbußen für die vorschriftswidrige Nutzung des Gehweges werden im Interesse des Fußverkehrsschutzes und beim vorschriftswidrigen Befahren linksseitig angelegter Radwege im Interesse des Radverkehrsschutzes bestätigt. Die Beeinträchtigung der Fußgänger durch Fahrzeugverkehr auf Gehwegen ist keineswegs geringer als die Beeinträchtigung von Radfahrern beim unzulässigen Halten auf Schutzstreifen oder die Beeinträchtigung von Fahrzeugführern beim Halten in zweiter Reihe. Die Sanktionen sollen einen zumindest gleichwertigen Schutz des Fuß- und Radverkehrs bei der Ausgestaltung des Sanktionsrahmens gewährleisten und damit auch zu einer Änderung des Bewusstseins der Verkehrsteilnehmenden beitragen.“
Da die Stadt Duisburg kein Einschränkungen bei Radverkehr vorgenommen hat, sind diese Einschränkungen folgerichtig auch bei Fußverkehr nicht zulässig. Es handelt sich bei beiden Verkehrsarten um fließenden Verkehr, für diese gilt nach StVO § 45 (9):
„Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. […] Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Da der pauschale Verzicht auf Bußgelder (Drucksache 3956/2002) einem rechtswidrig angeordneten Verkehrszeichen gleichsteht, ist dieser freiwillige Verzicht auf Bußgelder klar rechtswidrig, denn sowohl das BVerwG 3 C 5.23 (Urteil vom 06. Juni 2024), wie auch die VWV-StVO und die technische Richtlinien sehen eine Mindestbreite von Gehwegen von 2,50 m vor (FN8 Ungehinderter Begegnungsverkehr ist zu gewährleisten, dies schließt auch Rollstuhlbegegnungen, Menschen mit Gepäck oder Hackenporsche, mit Rollator, mit Hunden usw. mit ein.), die sich unmittelbar aus der Forderung nach ungehinderten Begegnungsverkehr ableitet.
Lässt man hier das rechtswidrige Parken, bis 1,50 m oder sogar nur 1,20 m zu, wird dadurch das Verkehrsfluss offensichtlich massiv behindert und müsste für jeden Einzelfall begründet werden. Zudem sieht der Ordnungs- und Verwaltungsrecht kein pauschales Ermessen vor, schon gar nicht, wenn diese zu einem massiven Finanzschaden bei nichtfreiwilligen Einnahmen führt und die Gemeinde zeitgleich freiwillige Einnahmen erhöht um diese Einnahmeausfälle zu kompensieren, denn die Gemeinde hätte sogar die Option gar keine Grundsteuer zu nehmen. Zeitgleich wird auch an anderen Stellen freiwillig auf Bußgelder verzichtet (s. o.). Die Nichtverhängung von gerechtfertigten Bußgeldern ist nicht durch das Ermessen gedeckt, sondern greift das Rechtsstaatsprinzip an und erodiert dieses, denn es ruft Unverständnis hervor, wenn auf der einen Seite hohe Grundsteuern gezahlt werden müssen, während Rechtsbrecher nicht für ihre Vergehen büßen müssen, obwohl diese derartig schwerwiegend sind, dass selbst die Bußgeldkatalogverordnung höhere Bußgelder für diese vorsieht. Ein Ermessensspielraum bei der Duldung von derartigen rechtswidrigem Verhalten ist entweder nicht vorhanden oder erheblich reduziert, allein schon deshalb, weil es hier auch um die Rechtsgüter Leben und Gesundheit geht. Zugleich wird rechtswidriges Verhalten besser gestellt, als das ehrliche Bezahlen von Grundsteuern.
Die Nichtnutzung von rechtlich zustehenden Einnahmen (Bußgelder), durch freiwillige Einnahmen (Grundsteuer) zu kompensieren, verstößt gegen Grundgesetz Artikel 3 Abs. 1.

Weiterhin wird gegen die Möglichkeiten, welche sich aus Artikel 106 Grundgesetz ergeben verstoßen:
„(6) Das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer steht den Gemeinden, das Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern steht den Gemeinden oder nach Maßgabe der Landesgesetzgebung den Gemeindeverbänden zu. Den Gemeinden ist das Recht einzuräumen, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze festzusetzen.“
Obwohl die Straßen erheblich vermüllt sind, verzichtet die Stadt Duisburg auf z. B. eine Verbrauchssteuer für den Verkauf von Einwegverpackungen der Gastronomie. Ebenfalls wäre eine Gehwegabnutzungssteuer durch Parken auf dem Gehweg denkbar, denn auch an den Stellen, wo dies ausnahmsweise legal wäre, wird der Gehweg dadurch stärker in Mitleidenschaft gezogen, was zu höheren Kosten für die Allgemeinheit führt.

Die Erhebung einer Parkgebühr, anstelle einer Grundsteuererhöhung ließe sich auch aus Artikel 14 Grundgesetz herleiten:
„(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Die KFZ, welche im öffentlichen Raum rumstehen, sind allesamt Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen, somit verpflichtet hier auch das Eigentum, die inhärenten Kosten mitzutragen.

Die Änderung der Bußgeldkatalogverordnung betont die Sicherheit von Fußverkehr, für welche Falschparken abträglich ist. Die Sicherheit ist unmittelbar gekoppelt mit Leben und Gesundheit, womit der Verzicht auf Bußgelder für Gehwegfalschparken auch gegen Artikel 2 Grundgesetz verstößt:
„(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Die Stadt verstößt mit einer pauschalen Ablehnung der Verfolgung von Gehwegfalschparken oberhalb einer bestimmten Gehwegrestbreite gegen das OWiG § 47 (Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten):
„(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.“
Während die Stadt weniger schwerwiegende Verstöße gegen fehlenden Parkschein sehr intensiv verfolgt, wird bei Parken/Halten auf dem Gehweg vorsätzlich weggesehen. Dies liegt definitiv außerhalb des pflichtgemäßen Ermessens, da die Bußgelder für Parken ohne Parkschein deutlich unter dem für Parken/Halten auf dem Gehweg liegen. Dies verstößt massiv gegen das Opportunitätsprinzip. Bei schwereren Verstößen nicht zu handeln und zeitgleich bei weniger schwerwiegenden intensiv zu verfolgen, verstößt nicht nur gegen das Opportunitätsprinzip, sondern ist auch ökonomisch völliger Irrsinn. Der personelle Aufwand für die Abwicklung dürfte annähernd gleich sein, dass heißt die Verfolgung von Falschparken auf dem Gehweg wäre auch aus Haushaltsgründen geboten. Nicht nur wegen der entgehenden Einnahmen, sondern auch wegen der Schäden durch Falschparken auf dem Gehweg und der daraus resultierenden Folgekosten, welche die Allgemeinheit u. a. über die Grundsteuer tragen muss. Und auch Parkdruck ist kein Grund wegzusehen, wie BVerwG 3 C 5.23 (Urteil vom 06. Juni 2024) aus meiner Sicht deutlich darlegt.

Mehr Geld fordern aber auf wesentliche Leistung für eine funktionierende Kommune verzichten und dabei zugleich für weniger Einnahmen sorgen ist weder fair noch gerecht, das ist unverhältnismäßig. Die Erhöhung der Grundsteuer B ist klar steuerungerecht. Ich bin nicht bereit mit einer höheren Grundsteuer Falschparken zu subventionieren. Ich kündige zugleich an, dass ich einem neuen Grundsteuerbescheid widersprechen werde und bei Ablehnung des Widerspruchs geht dies vor Gericht, wobei ich auch die Argumentation aus dieser Rüge heranziehen werde.

Mit friedlichen Grüßen

Dr. Ulrich Scharfenort

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#Duisburg: Satzungsänderung Grundsteuer im Amtsblatt veröffentlicht – #Falschparken

Wie passend, die Stadt Duisburg veröffentlicht am Freitag den 13. das Amtsblatt 9 (PDF). Dieses enthält die Satzungsänderung zur Erhöhung der Grundsteuer und Verteuerung von Wohnen, während man Falschparken weiterhin massiv subventioniert.

Neben der Erhöhung der Grundsteuer Hebesätze, mit welcher SPD, CDU und Junges Duisburg unser Leben noch teurer machen, steht da auch folgender Punkt:
„Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, […]
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Duisburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“

Man kann die Satzungsänderung nun einfach hinnehmen oder sich gegen dieses Unrecht wehren. Der erste Schritt vor dem Widerspruch und der Klage ist die Satzungsänderung zu rügen.

Ich habe bereits eine etwas längere Rüge verfasst und werde diese an diesem Wochenende der Stadt Duisburg übermitteln und vermutlich am Sonntag ganz oder teilweise veröffentlichen.

Im Amtsblatt steht auch einen Ansprechstelle mit Telefonnummer. Dort könnte man vermutlich auch einen Termin vereinbaren um die Rüge zur Niederschrift zu geben. Ich werde das elektronisch per „Mein Justizpostfach“ machen.

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#Duisburg: Falschparken behindert ÖPNV – #Rheinhausen #Exklusion

Die Stadt Duisburg bzw. die DVG brüstet sich ja ganz dolle damit wie barrierefrei die Haltestellen sind. Das nützt aber nichts wenn der Weg dahin nicht barrierefrei ist.

Vor einigen Tagen saß ich in einem Bus, der an der Ewaldstr. hielt. Eine ältere Frau mit Rollator, brauchte Hilfe beim Aussteigen. Nicht nur, weil die Haltestelle nicht barrierefrei ist, sondern auch wegen der ganzen rechtswidrig abgestellten KFZ. Denn diese haben verhindert, dass der Busfahrer am Bordstein halten konnte. Die hohe Stufe vom Bus auf die Fahrbahn ist selbst für Menschen mit voller Mobilität eine Herausforderung, aber mit Rollator wird das eine Hürde.

Und wenn man nach den Worten der Frau gehen kann, war dies auch nicht das erste Mal, dass sie an der Haltestelle Probleme hat. Wer also bei Bußgeldern wegen Falschparken von Abzocke spricht, ist scheinbar ein Mensch ohne Mitgefühl. Zumal der Grund für Falschparken quasi immer Bequemlichkeit ist, denn im Umfeld von 1 km findet sich immer ein legaler Parkplatz.

Symbolbild
Ersatzhaltestelle Rheinhausen Markt an der Duisburger Str.

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#Duisburg: Autopolizei verpasst Radfahrerin Verwarngeld – #Fahrrad #ADFC #Falschparken

Leider fällt mir die Polizei Duisburg immer wieder negativ auf. Sei es nun bei den mitunter grottenschlechten Pressemeldungen oder auch im Alltag, wie die WAZ hier berichtete.

Der Schilderung nach haben falschgeparkte KFZ den Radweg stark eingeengt, also Tatbestand Behinderung oder Gefährdung. Angeblich soll die Radfahrerin beim Durchfahren eines der KFZ beschädigt haben. Naja, wer Kratzer findet darf sie behalten und auf eigene Kosten beheben, wenn diese nicht vorsätzlich entstanden. So jedenfalls mein Rechtsverständnis. Zumindest bei Kindern wird selbst bei korrekt geparkten KFZ nichts ersetzt. Die Polizei hat da dann ein Verwarngeld verhängt gegen die Radfahrerin. 35 € hat diese bezahlt, die Falschparker gar nichts. Dies war mit ziemlicher Sicherheit fehlerhaftes Ermessen. Denn Falschparken auf Radweg mit Behinderung, wie in diesem Fall, fängt bei 70 € und ein Punkt an. Demnach hätte dieses erhoben werden müssen. Laut Polizei habe man angeblich auf Einfahrt gewartet. Das passt aber nicht so wirklich zu dem Umstand, dass keine Person am Steuer gewesen sein soll, was zumindest Halten ist und wenn der Fahrer sich nicht meldet, dann Parken.

Laut Polizei sollen die Kratzer angeblich durch die Fahrtfahrerin verursacht worden sein. Ob dies wirklich so wahr? Und selbst wenn, war das Fehlverhalten der Autofahrenden ursächlich. Wenn, wie von der Polizei behauptet, keine Einfahrt möglich ist, muss der Autofahrer auf der Fahrbahn warten. Ergibt sich schon aus § 1 StVO (Ständige Vorsicht und Rücksicht) und dem Umstand, dass der fließende Verkehr Vorrang hat. Wobei mir das sehr stark nach einer Schutzbehauptung klingt.

Die Polizei soll sogar empfohlen haben auf der anderen Straßenseite rechtswidrig entgegen der Fahrtrichtung den Radweg zu nehmen. Das ist direkt in mehrfacher Hinsicht extrem bedenklich und belegt aus meiner Sicht einmal mehr die mangelhafte Kenntnis der Verkehrsregeln.

Fazit:
1. Nie eine Schuld anerkennen und schon gar nicht ein Verwarngeld bezahlen, dass nicht gerechtfertigt ist.
2. Beweise sichern. Fotos machen usw.
3. Wenn der Radweg blockiert ist, wird die Nutzungspflicht aufgehoben und man darf auf der Fahrbahn weiterfahren.
4. Die Polizei hat gelernt überzeugend etwas zu vertreten. Dies muss nicht unbedingt die Wahrheit sein oder Recht und Gesetz entsprechen.
5. Im Zweifelsfall kann man sich nicht auf die Polizei verlassen.

Beispiel von anderer Stelle, wo die Polizei den fließenden Verkehr blockiert und teilweise Gefährdungen mitverursacht.
Duisburg Rheinhausen Polizeitransporter steht in der Einmündung Kaiserstr. halb auf dem Gehweg halb auf der Fahrbahn

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#Duisburg: Interne Kommunikation der Verwaltung Fehlanzeige

Neulich hatte ich mal wieder der Stadt Duisburg geschrieben, weil schon seit längerem Schilder und Absperrbaken die Verkehrsflüsse in Rheinhausen grundlos beeinträchtigen. Ich hatte deshalb verschiedene Stellen angeschrieben und von dort die Rückmeldung bekommen, ich solle mich doch an eine andere Stelle der Stadt Duisburg wenden.

Wie wäre es wenn die Stadt Duisburg die interne Kommunikation verbessert und die einzelnen Teile einfach mal miteinander kommunizieren würden. Oder ist das verboten? Mir ist es doch völlig egal, wer konkret zuständig ist, solange das Problem beseitigt wird. Stattdessen schreibt man zurück man sei nicht zuständig und zuständig wäre Bereich Y.

Habe in dem Fall, den man auf dem Bild sieht nun angekündigt den Mist selbst zu beseitigen weil die Schilder extrem offensichtlich falsch sind. Hier in Duisburg macht die Stadt ihren Job sehr schlecht, zumindest im Bereich Verkehr.

Gefährden und behindern muss man sich jedenfalls nicht lassen, nur weil die Stadt und diese Schilderfirmen nicht an die Verkehrsregeln halten.

Absperrgitter und Sackgassenschild an der Friedrich-Alfred-Str. in Rheinhausen

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Planted Steak sollte verboten werden! – #vegan #vegetarisch

Neulich sah ich auf einer Speisekarte den Begriff Planted Steak. Der Begriff Planted heißt übersetzt „Gepflanzt“, also würde man dort etwas pflanzliches erwarten. Da dies in der Liste der Steaks stand, dürfte das wohl kaum vegetarisch oder vegan sein.

Nachdem man Begriff wie Veggieschnitzel verboten hat, weil Rechte das zu unklar fanden obwohl es eindeutig ist, sollte man doch wohl auch Planted Steak verbieten, weil das klingt, als wäre das etwas pflanzliches. Und das ist nun im Gegensatz zum eindeutigen Veggieschnitzel nun wirklich eine Täuschung.

Abbildung von Speisekarte mit Planted Steak.

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#Rheinhausen: Verkehrszeichen das man nicht beachten muss – #Duisburg #Fahrrad

Muss man sich na Verkehrszeichen halten, die nicht mehr wirklich als solche erkennbar sind?

Ein Beispiel sieht man hier aus Duisburg:
Das Verkehrszeichen für Radweg, allerdings kaum noch als solches erkennbar.

Das könnte eventuell sogar ein echtes Verkehrszeichen sein, aber genauso gut, etwas was jemand einfach hingemalt hat. Da man natürlich weiß, dass spätestens alle zwei Jahre alle Straßen angeschaut werden sollen, würde solche Mängel natürlich erfasst und beseitigt, was nur den Schluss zulässt, dass es kein echtes Verkehrszeichen ist und demnach nicht beachtet werden muss.

Aber selbst bei deutlich erkennbaren Zeichen in Duisburg muss man sich oft die Frage stellen, ob das ernst gemeint ist. Denn etliches, was man da so sieht kann eigentlich gar nicht ernst gemeint sein.

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#Duisburg: Parken in der Halteverbotszone – #Grundsteuer

Der Kuhlenwall wurde umgebaut und ist inzwischen eine Halteverbotszone, in der man maximal 3 Minuten halten darf. Parken ist wenn man länger als 3 Minuten dort steht oder sich vom Fahrzeug entfernt.

Kuhlenwall in Duisburg mit Schild Parkverbotszone und parkenden KFZ

Als ich am 14. Februar in diesem Bereich war, parkten dort sehr viele KFZ, denn weder saß jemand im KFZ noch standen Menschen neben den KFZ.

Soweit ich mich entsinne sollte der Innenhafen besser mit der Königsstraße verbunden werden durch den Umbau. Ein illegaler Parkplatz erfüllt ganz sicher nicht die Anbindung an die Innenstadt.

Dass dort so viele KFZ parkten, dürfte an einem bewussten Einnahmeverzicht durch das Ordnungsamt liegen. Da die Schilder eindeutig sind, ist hier von Vorsatz auszugehen, sodass hier locker auf 500 – 1000 Euro Bußgeld verzichtet wird. Es ist in meinen Augen rechtswidrig auf der einen Seite auf Bußgelder zu verzichten und auf der anderen Seite die Grundsteuer zu erhöhen. Besonders, wenn man hier mit hohen Kosten etwas umgebaut hat. Durch die abgestellten KFZ, waren das völlig sinnlose Ausgaben, die ebenfalls wir Steuerzahlenden tragen müssen.

Wenn das eine schöne Verknüpfung sein soll ist dieses Vorhaben definitiv misslungen.

Kuhlenwall in Duisburg mit neuem Pflaster und sehr vielen geparkten KFZ in der Halteverbotszone

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Ständige Vorsicht und Rücksicht! Sprich Autoverkehr muss warten! – #VisionZero #Fahrrad #Fußverkehr

In der StVO steht in § 1:
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

Natürlich ist dies nicht einseitig und in etlichen Punkten wird dies in der StVO auch konkretisiert. Allerdings nicht überall, deshalb muss man sich die Intention auch im Kontext mit der in der VwV-StVO erwähnte Maxime der VisionZero ansehen. VisionZero heißt keine Toten und keine schweren Verletzten. Betrachtet man die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht unter diesem Gesichtspunkt heißt dies ganz klar, dass Autoverkehr als für andere gefährlichste Verkehrsform im Zweifelsfall am meisten zurückstecken muss. Das heißt u. a. warten und wenn es nicht anders geht auch sehr lange, denn Autoverkehr ist unter Berücksichtigung von StVO § 1 immer nachrangig zu betrachten, wenn das Verhalten ansonsten mit einer Gefährdung einherginge. Wie etwa, wenn KFZ einen von hinten bedrängen, weil man in einem Bereich, wo es eng ist, so läuft, dass die Autofahrenden einen nicht gefährden können durch zu enges Überholen. Habe schon häufiger erlebt, dass die Autofahrenden da gar nicht einsichtig waren. Auch Fälle wo bei Eis und Schnee direkt neben einem angefahren wurde.

In der Praxis verstoßen Autofahrende ständig gegen die StVO und sind dabei mitunter extrem rücksichtslos, angefangen beim Falschparken, über Rasen, Rotlichtverstöße bis hin zum spiele mit dem Handy und das obwohl Autofahrende eine Ausbildung für die Verkehrsteilnahme haben.

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#Duisburg: Polizei behindert rücksichtslos Busverkehr und gefährdet Fußverkehr – #Rheinhausen #ÖPNV #VisionZero

Theoretisch müsste die Polizei in Hinblick auf Verkehrssicherheit ein Vorbild sein und Fußverkehr schützen. Am späten Mittwoch Nachmittag parkte die Polizei an der Kaiserstraße (Einmündung von der Windmühlenstr.) halb auf dem Gehweg in einer Einmündung mit Behinderung von KFZ-Verkehr, hier der Bus in dem ich saß und zugleich wurde dadurch eine Gefährdung für Fußverkehr ausgelöst.

Auch Sonderrechte gelten nicht unbeschrankt für die Polizei. In diesem Fall hätte schräg gegenüber ein Parkplatz zur Verfügung gestanden. Und dann beobachtet ich, dass zwei Polizistinnen gemächlich ankamen und in den Transporter stiegen und rückwärts aus der Kaiserstraße fuhren. Das wirkte das nicht nach einem Notfall. Beim Rückwärtsfahren konnte ich keine Einweisung sehen, obwohl Rückwärtsfahren nicht gerade unkritisch in Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist.

Bevor das falschgeparkte Polizeiauto weggefahren wurde, wurde etliche PKW über den Gehweg gefahren, weil diese nicht warten wollten, bis der Bus rumkam. Dass dabei u. a. ein Mann zu Fuß mit Fahrrad gefährdet wurde, weil der Abstand viel zu klein war, hat die Personen am Steuer der PKW offensichtlich nicht interessiert. Somit hat das falschgeparkte Polizeiauto zu einer Verkehrsgefährdung für Fußverkehr geführt, die nicht eingetreten wären, wäre der Busfahrer von dem abgestellten Polizeiauto behindert worden.

Mal völlig davon abgesehen, dass Parken in Einmündungen nach einschlägiger Rechtsprechung lebensgefährlich ist und abgeschleppt werden darf (u. a. VG Aachen 6 K 3738/04 vom 08.02.2006)

Duisburg Rheinhausen Polizeitransporter steht in der Einmündung Kaiserstr. halb auf dem Gehweg halb auf der Fahrbahn

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Grundrezept für erfolgreichen Wahlkampf

Das Grundrezept für einen erfolgreichen anständigen Wahlkampf ist eigentlich gar nicht so schwer.

1. Mediale Aufmerksamkeit korreliert mit dem Wahlergebnis
2. Die Menschen erinnern sich bei der nächsten Wahl, deshalb keine Lügen und Versprechungen, die nicht gehalten werden können.
3. Positive Grundhaltung aber bei den wichtigen Themen anecken im Sinn des Bevölkerung.
4. Gerechtigkeit fordern und Leben.

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#Duisburg hasst Fußverkehr – #Gehweg #Bußgeld

Die Stadt Duisburg muss Fußverkehr hassen, anders kann man sich das eigentlich nicht erklären, was man an der Hermannstraße in Rheinhausen macht. Nicht nur schränkt man Gehweg auf 90 cm ein, damit dort Autos rumstehen können, nein man verringert den Platz sogar noch auf 50 cm, indem man dort das Aufstellen eines Schildes erlaubt. Eines Schildes, was ausschließlich für den Verkehr auf der Fahrbahn relevant ist. Wenn man hier mit dem Rollstuhl unterwegs wäre, gäbe es wohl Kratzer an den KFZ und die Stadt Duisburg wäre schuld, denn zum Wenden braucht ein Rollstuhl 1,5 m Breite. Da dies fast nirgendwo eingehalten wird, ist die Stadt Duisburg höchst behindertenfeindlich. Vielleicht sollten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sich mal in einen Rollstuhl setzen und versuchen in Duisburg unterwegs zu sein.

Es stellt sich natürlich schon die Frage, wie es rechtmäßig sein kann, bei so wenig Platz parken auf dem Gehweg zu erlauben und dies auch heute noch beizubehalten. Denn bekanntlich muss alle zwei Jahre eine Verkehrsschau stattfinden und dabei die getroffenen Regelungen überprüfen. In dem Fall kann die Überprüfung eigentlich nur ergeben, dass dort das Parken auf dem Gehweg rechtswidrig ist. Laut technischen Regeln müssen Gehwege mind. 2,5 m breit sein. Was in der Hermannstr. stattfinden ist rechtlich gesehen Falschparken mit Behinderung. Aber vermutlich könnte man auch hier die Stadt Duisburg nur mit einer Klage von den Fakten überzeugen.

Es gibt auch keinen Bestandsschutz für derartig rechtswidrige Situationen. Und Ermessen gibt es auch keines, da dieser schmale Gehweg in der Form definitiv rechtswidrig ist.

Der Bereich ist bisher ohne Parkgebühren, also kann dort auch kein Parkdruck bestehen.

Hinweisschild für Baustelle engt ohnehin zu schmalen Gehweg noch weiter ein.

Hinweisschild für Baustelle engt ohnehin zu schmalen Gehweg noch weiter ein.

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#Umweltschutz: Mülltrennung ist echt schwer

Bei der Mülltrennung ist es teilweise echt schwer, zu wissen, was wo hin gehört. Manche Verpackungen machen dies aufgrund der Unklarheit des Materials noch schwieriger. Andere Verpackungen sind dagegen recht eindeutig und quasi selbsterklärend.

Manche Verpackungen haben auch eine Hilfestellung, wie diese Kuchenverpackung:
Rückseite eines Tortenkartons mit Vorgaben für die Mülltrennung

Allerdings ist dies auch nicht ganz richtig, denn der Tortenunterleger ist natürlich verschmutzt und gehört deshalb nicht ins Altpapier, sondern leider in den Restmüll.

Mehr Recycling wäre natürlich noch besser.

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#Kunst: Schall visualisieren

In einem Hotel sah ich ein Kunstwerk an der Wand. Es dauerte ein wenig bis mir klar wurde, dass dies wohl Schall visualisieren sollte.

Kunstwerk aus Holz an der Wand, was Schallwellen visualisiert

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#Klimaschutz: Warum ist Strom wirklich so teuer? – #Abzocke

Es heißt immer wieder, dass Strom ziemlich teuer wäre, aber das ist natürlich so nicht wahr, wenn man mal einen genauen Blick auf die Stromrechnung wirft.

Da wäre zum einen 19 % Umsatzsteuer auf die Gesamtkosten, obwohl Strom durchaus als Lebensmittel qualifizieren würde.

Nach meiner Stromrechnung betragen die eigentlichen Stromkosten nur rund 1/3 der Gesamtkosten.

Folgende Nebenkosten machen Strom teuer bezogen auf die Gesamtkosten ohne Umsatzsteuer:
– 2,1 % Offshore-Umlage § 17
– 4,1 % Aufschlag besondere Netznutzung
– 0,75 % KWKG-Umlage
– 6,3 % Konzessionsabgabe (lokale Stromnetze)
– 5,4 % Stromsteuer
– 44,8 % Netznutzung
– 4,1 % Messeinrichtung

Einige der Nebenkosten sind sehr fragwürdig.

So sollen wir für das Unternehmensrisiko des Anschlusses an das Netz von Windparks auf dem Meer zahlen mit der Offshoreumlage. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Aufschlag besondere Netznutzung geht um erneuerbare Energie und die Anpassung der Netze an diese. Warum man bei Ökostrom für Kraftwärmekopplung bezahlen soll erschließt sich mir nicht. Mit der Konzessionsabgabe zahlt man für lokale Netze. Der Rest wird wohl über den Anteil Netznutzung abgedeckt.

Rechnet man die Anteile für die Netze zusammen kommt man auf 55,2 % bzw. mit Anschlussrisiko der Netze auf dem Meer auf 57,3 %. Das heißt mehr als die Hälfte der Kosten für Strom sind gar keine Stromkosten, sondern Netzkosten. Das heißt in Norddeutschland subventioniert man durch diese hohen Netzkosten den Netzausbau auch für Bayern mit. Strompreiszonen würden die Lasten fairer verteilen, aber da ist ja u. a. der Foodblogger dagegen, genauso wie gegen Windräder, Strommasten uvm.

Deich und Rheinvorland mit Strommasten.

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#Kunst: Fahrradskulptur am Innenhafen – #Duisburg

Die Kunst im öffentlichen Raum kommt in Duisburg manchmal sehr subtil daher. Laien würden das ganz bestimmt für ein Schrottrad halten, was die Stadt Duisburg nicht entfernt hat.

Fahrradskulptur am Innenhafen in Duisburg

Als Fachmann erkennt man dies natürlich sofort als ein Fahrradkunstwerk des Fahrradkünstlers K. L. Ingel, der wie Banksy auf Kunst im öffentlichen Raum setzt. In vielen Städten findet man Werke im öffentlichen Raum, teilweise ohne es zu ahnen. So zerstören Städte anderswo diese Kunstwerke, aber der Stadt Duisburg liegt Kunst eindeutig am Herzen, sodass man diese Kunstwerke bestehen lässt.

Das einzige was fehlt ist eine entsprechende Plakette, die auf den scheuen Künstler hinweist.

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#Duisburg: Junges Duisburg verkauft Bevölkerung für Beteiligung an Kommunalregierung – #Grundsteuer

Als ich gestern bei Facebook las, dass CDU, SPD und Junges Duisburg eine Koalition bilden um Duisburg zu reagieren, da war mir dann auch sofort klar, warum Junges Duisburg für die Grundsteuererhöhung gestimmt hat. Nicht aus Überzeugung, sondern für politische Macht.

Das heißt aus meiner Sicht hat Junges Duisburg uns ans Messer geliefert und Wohnen verteuert. Ohne diese Partei, hätten SPD und CDU womöglich nicht die notwendige Mehrheit gehabt.

Aber ganz ehrlich, ich habe nie viel von Junges Duisburg gehalten. Schon vor der Kommunalwahl fielen die mir negativ auf.

Wahlplakat von Junges Duisburg schränkt einen Gehweg signifikant ein.

Und jetzt vor kurzem hingen zumindest an einer Stelle noch immer ein Plakat von denen. Ich hatte dies dem Ordnungsamt geschrieben und ebenfalls Junges Duisburg, allerdings ebenfalls geschrieben, dass ich den Standort nur offenbare, wenn man ein Bußgeld verhängt. Das passte einem von Junges Duisburg nicht. Man müsse doch solidarisch sein und sagen, wo das Plakat hänge. Nein muss man nicht. Bei einer Kommunalwahl im September hat im Februar des Folgejahres kein Wahlplakat mehr zu hängen. Und mir völlig egal, ob das welche von der Partei „ehrenamtlich“ machen. Wenn das Verfahren zum Auf- und Abhängen nicht funzt, liegt es alleine an der Partei. Im Schriftverkehr erinnerte mich das extrem stark an Falschparker, mit denen man besser auch nicht diskutiert. Es ist einzig und allein Verantwortung der Parteien die Plakate nach der Wahl abzunehmen. Weil die schlecht bis unfähig organisiert sind, sollte man Ende letzten Jahres mithelfen. Aber warum soll man helfen Parteispam zu beseitigen, wenn Verstöße keine Konsequenzen haben? Da fragt man sich was Bußgelder nützen, wenn die nie verhängt werden. Ist doch völlig lächerlich. In meinen Augen ist Junges Duisburg Wildplakatierer, aber unternimmt ja auch die Stadt nichts gegen die Verwahrlosung. Parteien, die nicht einmal intern Ordnung halten, schaffen das wohl kaum für ne ganz Stadt. Und Ordnung ist Teil von Sicherheit, mit dem diese Partei sogar geworben hat. Also ne klare Wahllüge.

Das Plakat hängt vermutlich auch heute noch und erinnert daran, wie schlecht organisiert Junges Duisburg ist.
Plakat von Junges Duisburg am 06.02.26 in Duisburg

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#Duisburg: Murrack erzählt Quatsch in Lokalzeit – #WDR #Grundsteuer

Warum hat man die Behauptung von Herrn Beigeordneten Martin Murrack (Stadtdirektor und Stadtkämmerer) eigentlich am Dienstag Abend in der Sendung WDR Lokalzeit aus Duisburg nicht auf Fakten gecheckt?

Seine Behauptung, wenn irgendwann ein Urteil fällen würde, gäbe es ganz viele Widersprüche gegen die Grundsteuer ist völliger Unsinn und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.

In Verwaltungsakten (wie etwa Grundsteuerbescheid) steht meistens eine Frist von einem Monat für Widerspruch oder Klage. Ist diese Frist verstrichen nützt kein Widerspruch mehr etwas und eine Klage ist quasi völlig aussichtslos, es sei denn es gab schwerwiegende Formfehler, welche den Verwaltungsakt nichtig machen würde, es ist aber zweifelhaft, dass die Splittung hier ausreichend schwerwiegend wäre, zumal das Gericht sogar explizit sagt, dass der Fehler heilbar wäre, man müsste also nach dem Urteil nur die Begründung anpassen und gut ist. Nur die Fälle wo bereits ein Widerspruch läuft sind noch unklar. Dass Murrack als Stadtkämmerer scheinbar nicht einmal weiß, was ein Verwaltungsakt ist und wie Fristen usw. sind, sagt ja viel über seine „Qualifikation“ für den Posten.

Sprich es wurde nach meiner Bewertung populistisch ein Risiko behauptet, was so nicht besteht, um eine Grundsteuersenkung für die Wirtschaft durchzusetzen und Wohnen teurer zu machen.

Was SPD, CDU und „Junges“ Duisburg wohl nicht bedacht haben, mit neuen Grundsteuerbescheiden eröffnet sich nun jedem die Möglichkeit zu einem Widerspruch und zu einer Klage. Ich für meinen Teil bereite Rüge gegen die Satzung, Widerspruch und Klage bereits vor, denn es ist steuerungerecht, wenn man auf der einen Seite rechtswidrig auf Einnahmen verzichtet und nebenbei die kommunale Infrastuktur schädigt und auf der anderen Seite die Grundsteuer erhöht, weil das Geld angeblich nicht reicht. Die Begründung für die Mehrbelastung ist unzureichend und das geht nun vor Gericht. Ausgang ungewiss. Die Stadt und Politik haben also nun ein erhebliches Risiko für die Stadtkasse geschaffen.

Die interessante Frage dürfte hier sein, was die wirklichen Motive sind, denn ein Grund für Panik bestand nicht, wie man an den vielen anderen Städten sieht, die erst einmal abwarten, bis ein rechtskräftiges Urteil kommt.

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#Duisburg: Laub an der falschen Stelle – #Umweltschutz #Baumschutz

Manches in Duisburg ist so absurd. So etwa eine Grünfläche am Krupp Gymnasium. Von dort hat man sämtliches Laub auf die Fahrbahn geharkt oder gepostet. Völlig sinnfrei.

Grünfläche die man völlig entlaubt hat.

Das ganze Laub auf der Fahrbahn und ein bisschen auf dem Gehweg.

Anstatt das Laub mit Mulch abzudecken und so für den Sommer eine Humusschicht, welche Feuchtigkeit bindet und den Boden verbessert zu erzeugen, will man scheinbar das Laub abholen. So von wegen Klimaresilenz macht etwas, dass Starkregen zumindest zum Teil zurückhalten kann und gleichzeitig die Feuchtigkeit für Trockenzeiten bindet Sinn.

Da wirklich absurde so als I-Tüpfelchen oben drauf. Die Fahrradständer gegenüber am Stadtpark waren immer noch durch Laub beeinträchtigt. Man setzt hier ganz offensichtlich die falschen Prioritäten.

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#Duisburg: Heute kein Livestream, was haben SPD und CDU zu verbergen? – #Grundsteuer #Intransparenz

Hinter Drucksache 26-0241 „Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Digitale Ratsarbeit“ verbirgt sich u. a. folgender Punkt:
„Der Rat der Stadt möge beschließen:
1. Die Live-Übertragung der Sitzungen des Rates wird uneingeschränkt fortgesetzt, beginnend ab der nächsten Sitzung im Jahr 2026.“

Das heißt die neuen Sitzung waren bisher ohne Liveübertragung, was natürlich ziemlich intransparent ist. Also vermutlich genau die Linie, die man von SPD und CDU erwarten sollte. Weder wird gegenüber der Öffentlichkeit eine Entscheidung begründet noch will man beim stummen Abnicken Zuschauer haben. Die könnten sich ja an den mangelhaften demokratischen Umgangsformen stören oder noch schlimmer Aufzeichnungen anfertigen.

Für die Demokratie ist die Haltung von SPDCDU nicht förderlich und bei einer wichtigen Abstimmung wie der zur Grundsteuer keinen Livestream zu haben ist ein Unding.

Hatte mich in den letzten Tagen umgeschaut, wegen Livestream und dann einen Hinweis von den Linken bekommen, dass es derzeit keinen Stream gäbe. Wirklich etwas in den Medien dazu habe ich nicht mitbekommen. Dabei wäre dies doch mal wirklich berichtenswert gewesen und nicht welches Lokal nun lecker ist.

Weiterhin erfuhr ich, dass es ein „Liveblog“ seitens der Grünen geben soll, wobei ich mir das recht schwer vorstelle.

Die Stadt hat auch auf meine Frage geantwortet und erklärt, dass der Livestream der Vergangenheit nur eine Testphase gewesen wäre. So richtig rübergekommen in den Medien war das bei mir nicht. Die Stadt verweist auf den oben verlinkten Antrag. Warum es dazu aber einen Antrags der Opposition bedarf und nicht die Lokalregierung von sich aus einen Vorschlag machen. Der Verweis der Stadt auf die Niederschrift ist einfach lächerlich, da dort nicht alles drin steht. Und persönlich hingehen für einen TO-Punkt ist ziemlich viel Zeitaufwand. Zumal ja völlig unklar ist, wann dieser dran kommt.

Letztendlich stellt sich die Frage, was SPD und CDU in Duisburg zu verbergen haben, dass diese sich gegen einen Livestream verweigern.

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#Duisburg: Verwaltung unfähig? – #Fußverkehr

Schon seit November ist der Gehweg Friedrich-Alfred-Str. 38 in Rheinhausen gesperrt, meine Bemühungen an eine konkrete Begründung für die Gehwegssperrung zu kommen wurden von der Stadt Duisburg seit nunmehr 3 Monaten nicht befriedigend bearbeitet. Ich hatte deshalb einen offiziellen Antrag eingereicht diese aus meiner Sicht rechtswidrige Sperrung zu beseitigen. Was macht die Verwaltung? Die interpretiert meinen Antrag trotz klarer Frist und Verweis auf den Rechtsweg, sprich Klage, als eine GO § 24-Antrag. Entweder ist man bei der Stadt so unfähig, oder man gibt sich so, in der Hoffnung, dass man damit durchkommt. Dabei sollte doch längst bekannt sein, dass ich nicht drohe, sondern, wenn ich der Stadt etwas schreibe und klar ankündige mit Frist, dass ich das dann auch definitiv durchziehe. Ich werde jedenfalls keinen jahrelang gesperrten Gehweg akzeptieren.

Wenn die Stadt trotz meiner Klarstellung, auf die Fehlinterpretation besteht, geht das halt Anfang Mai ans Verwaltungsgericht, denn mir ist bisher keine plausible Begründung für die Sperrung bekannt, obwohl ich mich wirklich darum bemüht habe und verarschen lasse ich mich nicht. Schon gar nicht mit einer mir sehr wichtigen Sache, die dann als GO § 24 verhunzt wird, weil die Stadt da meistens nur Mist schreibt.

Ich habe einmal mehr den Eindruck, dass man bei der Stadt Duisburg nicht weiß, dass ein Verkehrszeichen einen Verwaltungsakt darstellt und dieser nach Verwaltungsverfahrensgesetz zu behandeln ist. Möglicherweise, weiß man nicht einmal was ein Verwaltungsakt ist.

Gehweg in Rheinhausen im Hintergrund gesperrt, im Vordergrund Falschparker auf dem Gehweg.

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#Duisburg: CDU ist für höhere Wohnkosten – #Grundsteuer

Die CDU hat sich nun in einem Artikel der Rheinischen Post zur Grundsteuer geäußert. Die CDU bekennt sich in dem Artikel klar dazu, wohnen für die Bevölkerung in Duisburg teurer zu machen. Das ist zumindest mal eine klare Haltung, wenngleich die Begründung der gleiche Unsinn ist, wie der Inhalt der Drucksache der Stadt Duisburg.

Die CDU beruft sich hier auf ein Urteil, was nicht einmal rechtskräftig ist und argumentiert mit einem finanziellen Risiko, was in der Drucksache nicht fundiert beziffert wird. Und wenn ab wann diese Risiko überhaupt bestünde, denn einfach so gegen einen rechtskräftigen Grundsteuerbescheid klagen geht nicht.

Im Artikel wird so getan, als würde die Erhöhung des Hebesatzes für Wohnen nur für viele eine Erhöhung bedeuten, dabei tut es dies für alle, die Wohnen und nicht nur wenn es um Eigentum geht, sondern auch bei Mieten. Und dann auf das Bundesverfassungsgericht zu verweisen, weil diese angeblich eine aufkommensneutrale neue Grundsteuer verlangt hat. Ich kenne das Urteil jetzt zwar nicht, aber bin mir ziemlich sicher, dass ich das nichts zum Thema aufkommensneutral finden werde. Es ging bei dem Urteil nur darum, dass Gebäude gerecht besteuert werden und nicht mit uralten Bewertungen, welche Neubauten deutlich teurer machen, als gleichwertige Altbauten. Wobei selbst wenn sich dort etwas zu „aufkommensneutral“ finden würde, steht es den Kommunen frei die Grundsteuer zu senken und andere Einnahmequellen zu erschließen, die man beharrlich ignoriert.

Statt die Rechtsprechung abzuwarten, will man lieber erst einmal hohe Wohnkosten verursachen zu Gunsten der Wirtschaft. Die CDU behauptet noch dazu, dass deren Vorgehen verantwortungsvoll wäre. Wenn man sich wie die CDU nicht einmal fundiert informiert, kann man auch keine verantwortungsvollen Entscheidungen treffen.

Und dann behauptet die CDU, dass dies natürlich nur vorläufig wäre. Bei dem ganze popolistischen Mist, der aus dieser Partei kommt, kann man denen nicht trauen. Insbesondere bei solchen Aussagen. Man sieht dies ja sehr schön bei den ganzen Wahllügen von Merz.

Wenn nur SPD und CDU für den Vorschlag stimmen würden, käme dieser nicht durch. Wenn alle anderen Parteien vollzählig anwesend sind und dagegen stimmen würden, käme der Antrag definitiv nicht durch. Vielleicht versucht man es hier über eine geheime Abstimmung. Aber das könnte natürlich auch für SPD und CDU nach hinten losgehen. Denn wirklich überzeugende Argumente für die Grundsteuererhöhung gibt es derzeit nicht.

Wie bereits gesagt würde ich dies dann zum Anlass einer rechtlichen Prüfung nehmen, da eine derartige einseitige Belastung, während andere gar nichts zahlen und die Stadt Duisburg dabei sogar schädigen, aus meiner Sicht nicht tragbar ist. Deshalb würde ich mich auch wehren gegen eine Grundsteuererhöhung. Das Kostenrisiko ist zumindest in der ersten Instanz moderat und dann muss man mal sehen.

CDU-Plakat am Boden und kaputt

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#Duisburg KFZ-Verkehr gefährdet Radverkehr – #Fahrrad #ADFC

Den Respekt für Radverkehr sieht man in Duisburg recht deutlich am Zustand der Radweg. Hier der Radweg an der Duisburger Str. in Rheinhausen, nahe der Moerser Str. Scheinbar fahren hier seit einiger KFZ-Führende durch die ehemalige Wiese zwischen Radweg und Fahrbahn. Inzwischen ist der Radweg völlig verschlammt und gefährdet damit Radverkehr, da dieser weder damit rechnet, dass der Radweg an der Stelle in einem derartigen Zustand ist, noch darf das so sein.

Da es sich hier um ein städtisches Grundstück handelt ist ganz klar die Stadt Duisburg für die sofortige Reinigung zuständig und natürlich auch für die Abstellung der Mängel.

Die Nutzungspflicht für einen Radweg wird durch solche Zustände aufgehoben. Meine Vermutung ist, dass dies mit dem Busverkehr zusammenhängt, der über die Werthauser Str. umgeleitet wird. Wobei man da schon ziemlich mies fahren muss, um über den Bordstein in die Grünfläche zu fahren.

Dass einmal mehr erst darauf hingewiesen werden muss zeigt, dass die Abläufe in der Stadt Duisburg für Verkehrssicherheit nicht funktionieren. Vielleicht sollte man zukünftig in Grünflächen an Fahrbahnen direkt Krähenfüße mit einarbeiten ;-). Wer sich an die Verkehrsregeln hält hat nichts zu befürchten.

Ein verschlammter Radweg an der Duisburger Str. in Rheinhausen. Die Reifenspuren im ehemaligen Grünstreifen neben dem Radweg sprechen für große KFZ.

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#Duisburg: DVG verbietet Fotos in U-Bahnhöfen mit absurder Begründung – #Datenschutz

In der Hausordnung der U-Bahn in Duisburg steht, dass man keine Fotos machen dürfe und dies sowohl für Kommerzielle, die auch Private gelten würde. Zugleich werden Verstöße mit Hausverbot bedroht. Ich hatte deshalb mal nachgefragt und die Antwort unten bekommen.

Die DVG behauptet man wolle damit Persönlichkeitsrechte schützten, allerdings gelten diese nur für Personen und rechtfertigen kein pauschales Verbot. Zumal auch Fotos mit Personen drauf im Rahmen der Panoramafreiheit zulässig sind oder wenn diese zugestimmt haben. Außerdem verletzt Videoüberwachung auch meine Persönlichkeitsrechte.

Interessant in dem Zusammenhang erscheint mir auch, dass nach aktuellen Medienberichten Fotos in der Sauna von anderen nicht strafbar sein sollen. Was ich irgendwie absurd finde. Zumindest dürfte dies gegen den Datenschutz verstoßen. Ach ja den Datenschutz erwähnt die DVG natürlich auch als Begründung und meint, dass das Kunsturhebergesetz datenschutzrechtliche Vorgaben seien. Was natürlich Quatsch ist. Wenn man sich damit auf das Werk von Gerhard Richter bezieht, dann müsste der Künstler schon klagen, wenn jemand da etwas zu unrecht veröffentlicht und es wäre nicht die Aufgabe der DVG. Aber davon abgesehen kommt es nicht gut an, wenn man wahllos Privatpersonen verklagt. Das macht eher bei kommerziellen Sachen Sinn. Beim Datenschutz selber gilt halt nun einmal auch die Panoramafreiheit, deshalb darf u. a. Google ja auch einfach Bilder machen im öffentlichen Raum, verpixelt aber Gesichter und Kennzeichen. Wobei ich das mit den Kennzeichen nicht verstehe.

Die Ausrede, dass das alle so machen würden, finde ich ziemlich Banane.

Und es stellt sich natürlich auch die Frage, ob man nicht Aufnahmen verhindern will, damit Szenen von Misshandlung von Fahrgästen nicht einfach veröffentlicht werden können.

Wie man den Sachverhalt auch betrachtet macht ein pauschales vollständiges Verbot ohne vorherige Erlaubnis keinen Sinn, zumal das bei spontanen Fotos gar nicht möglich ist.

Antwort DVG:

„Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Filmen und Fotografieren in U-Bahnhöfen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Diese Regelung gilt nicht nur bei der DVG, sondern verkehrsunternehmensübergreifend für alle Verkehrsunternehmen in Deutschland.
Das Verbot dient insbesondere:
dem Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Fahrgäste und unserer Mitarbeitenden, der Wahrung von Sicherheitsinteressen, sowie der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (u. a. DSGVO und Kunsturhebergesetz).
Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen ist daher nur mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Verkehrsunternehmens zulässig, insbesondere dann, wenn Personen erkennbar aufgenommen werden oder eine Veröffentlichung vorgesehen ist.
Wir bitten um Verständnis für diese allgemein gültige Regelung, die dem sicheren und respektvollen Umgang in öffentlichen Verkehrsanlagen dient.“

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#Duisburg: Das teure Aufsichtsratsversagen – #Grundsteuer

Im Zusammenhang mit der Grundsteuer ist auch interessant, dass Menschen aus der lokalen Politik in Aufsichtsräten sitzen und den Wackeldackel machen. Jemand aus der Politik sagte etwa sinngemäß, dass sie noch neu wäre aber man nur Vorlagen bekommen und die Wahrheit nicht kennen würde. Tja, das finde ich reichlich naiv und unqualifiziert. Aber das ist natürlich nur ein Beispiel, ich bin sicher die anderen haben auch nicht mehr Ahnung, geben es nur nicht zu.

Aufsichtsrat ist halt ein wenig mehr, als nur ab und an den Wackeldackel machen und dafür zu kassieren. Im Aufsichtsrat muss man Aufsicht machen und das heißt hinterfragen und sich fundiert informieren. Also auch so etwas wie Geschäftsberichte lesen oder wenn ein Manager mehr Geld will auch mal schauen, was andere in der Position verdienen.

Wenn man sich die ganzen Skandale der letzten Jahre anschaut, wird schnell klar, dass da niemand echte Aufsichtsratsarbeit macht.

Wenn man mal jedem im Aufsichtsrat die nachfolgenden Fragen stellen würde:
– Wer im Aufsichtsrat liest die Geschäftsberichte des Unternehmens?
– Wer davon liest die vollständig?
– Wer davon versteht sie auch?
– Wer setzt diese in Kontext zu früheren Sitzungen?
– Wer vergleicht und recherchiert bei Entscheidungen?
– Wer hat überhaupt Ahnung?
Wie sähen da wohl die Antworten aus?

Ich habe sehr starke Zweifel daran, dass auch nur eine einzige Person alle Punkte mit Ja beantworten kann, weil die entweder keine Zeit oder keine Lust haben.

Und am interessantesten ist natürlich die Frage, warum man nicht auch die Aufsichtsräte haftbar macht. Wenn die keine Ahnung hatte, wäre das vorsätzlich, weil die sich nicht informiert haben, womit diese voll haftbar wären für Fehler, einzeln oder gemeinschaftlich. Aber nein statt die Verantwortlichen in Mithaftung zu nehmen lässt man lieber die Allgemeinheit für die Fehler derer im Aufsichtsrat haften.

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#Bahnsinn: Was bringt Videoüberwachung gegen Aggression – #Datenschutz #Bahn

Datenschutz wird an einigen Stelle übertrieben und anderen untertrieben.

So können die Datenschutzbehörden nicht mit Bußgeldern gegen andere Behörden vorgehen, selbst wenn diese massiv gegen den Datenschutz verstoßen.

Da ich beruflich unterwegs bin und immer wieder im Hotel schlafe, gibt es auch da zu wenig Datenschutz, denn die Hotels bestehen aus mitunter sehr bizarren Gründen auf personenbezogene Daten, obwohl diese in dem Fall kein Recht darauf haben. Da müssten die Datenschutzbehörden mal genauer hingucken. Ebenso bei der Übertragung von Daten ins Ausland im Rahmen von Aktien, obwohl auch der Verkauf der Aktie eine Alternative wäre.

Ebenso übertrieben ist es beim Nummernschild von personenbezogenen Daten auszugehen, obwohl es maximal halterbezogene Daten sind und teilweise der Halter eine juristische Person ist.

Im Falle der Bahn ist das Problem der Aggression aber mit Kameras ganz gewiss nicht gelöst. Toten nützen Videoaufzeichnungen rein gar nichts. Wichtiger wäre es die Ursachen der Aggressionen zu beseitigen, die totale Unterperformance der Bahn auf so vielen Ebenen. Die Probleme der Baustellen bekommt man nicht weg, aber Personalausfälle und Zugausfälle wegen Technik kann man beheben. Noch viel schneller lassen sich die miesen Informationen beheben, bei denen die Bahn sich immer mit fehlenden Angaben von anderen Stellen herausreden will.

Die Aggressionen kommen ganz gewiss nicht von selbst, sondern haben eine Ursache in dem ganzen Mist, den die Bahn einen antut, obwohl das so nicht sein müsste. Und dass müssen dann die Personen in den Zügen ausbaden. Statt die Manager einmal im Monat mit den verärgerten Fahrgästen zusammenzubringen. Eigentlich dürfte es keine Dienstwagen für das obere Management der Bahn geben, die müssten immer ihre Produkte nutzen, ebenso beim regionalen ÖPNV.

Videoüberwachung und so ein Zeug, wie nun vorgeschlagen, setzt für mich jedenfalls an der falschen Stelle an.

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#Duisburg: Gibt es auch Korruption im Zusammenhang mit Schilderfirmen? -#Baustellengrauen

Ständig stehen Schilder in Duisburg rechtswidrig und oft auch noch völlig unnötig in Wegen für den fließenden Verkehr, wo man sich fragt, was das soll.

So auch aktuell stehen mehrere Schilder an der Friedrich-Alfred-Str., der Günterstr. und der Hermannstr. und behindern den fließenden Verkehr. An der Friedrich-Alfred-Str. stehen bei der Rheinstr. und der Günterstr. Absperrbaken und Sackgassenschilder, obwohl der Bereich definitiv keine Sackgasse ist. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier unnötig lange Schilder stehen und auch in Rechnung gestellt werden, was die Kosten für uns alle unnötig erhöht. Es könnte natürlich auch einfach mangelhafte Abläufe bei der Stelle sein, welche für die die Baustelle verantwortlich ist oder halt wirklich Geldtransfer zu Schilderfirmen.

Den Eindruck hat man auch, weil an vielen Stellen unnötig viele Schilder rumstehen und den fließenden Verkehr behindern. Oder lagern die Schilderfirmen ihr Inventar im öffentlichen Raum, weil man so Betriebsfläche spart?

An der Friedrich-Alfred-Str. ist jedenfalls keine Sackgasse, welche das Aufstellen von Absperrbaken und Schildern rechtfertigen würde. Vielmehr behindern diese den fließenden Verkehr, egal ob nun mit KFZ oder zu Fuß.

Da stellt man sich natürlich schon die Frage, wie viel uns dies kostet, wenn ständig irgendwo Schilder unnötig rumstehen.

Beispiel von der Hermannstr.
Hinweisschild für Baustelle engt ohnehin zu schmalen Gehweg noch weiter ein.

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#Duisburg: Wirtschaftsbetriebe und Stadtwerke subventionieren Sparkasse – #Abzocke

Auf der Seite der Sparkasse Duisburg fand ich die Angabe, dass Buchungen im Onlinebanking von Geschäftskonten 0,17 € kosten.

Warum ich darauf komme? Wegen der Schmutzwassergebühren und der Wasserrechnung. So soll ich Wasser in 11 Monaten überweisen mit einer geringen Summe, genauso bei Schmutzwassergebührenbescheid früher und anderen Bescheiden. Die WBD haben mir bei den Schmutzwassergebühren sogar mal mitgeteilt, dass eine Überweisung pro Jahr vom System gar nicht möglich wäre, mache ich natürlich trotzdem so.

Früher wollte ich die Einmalzahlung, weil es einfacher ist und den Kontoauszug kürzer macht, nachdem ich nun aber weiß, dass die WBD und Stadtwerke unsere Gebühren und Rechnungskosten durch unnötige Überweisungen in die Höhe treiben bin ich etwas verwundert, dass man bei Einmalzahlung oder Quartalszahlung keinen Rabatt bekommt. Die Erklärung, dass selbst bei Kleinstbeträgen teilweise monatlich abgebucht wird oder gezahlt werden soll kann eigentlich nur sein, dass man die Sparkasse hier mit möglicherweise sogar Millionenbeträgen füttert, die so eigentlich oft gar nicht notwendig wären, da ja viele Gebühren und Rechnungen bezahlt werden müssen.

Ob das nun Vorsatz ist oder einfach nur Nichtnachdenken, vermag ich natürlich nicht zu sagen. Würde mich aber nicht wundern, wenn man Kosten unnötig in die Höhe treibt um so Gewinne zu generieren. Und das wäre dann wirklich Abzocke, auch wenn es für Einzelne nur um wenig Geld geht.

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#Duisburg hat zu viele KFZ – #VisionZero #Falschparken

Einer Gründe, warum die verkehrlichen Zustände in Duisburg so schrecklich sind, sind die vielen KFZ. Laut Radio Duisburg sind 306 526 Kfz in Duisburg zugelassen. Die Gesamtbevölkerung beträgt etwa eine halbe Millionen Menschen. Davon sind etwa 90 000 Minderjährig, als ohne Führerschein und auch nicht alle Erwachsenen haben einen Führerschein. Dazu sind noch etwas 50 000 über 75. Das heißt auf fast jede fahrberechtigte Person kommt durchschnittlich ein KFZ. In real haben auch etliche Menschen trotz Führerschein kein KFZ.

Wenn man sich dann anschaut, wo überall KFZ abgestellt werden und wo die Stadt Duisburg vorsätzlich bei Verstößen wegsieht. Findet sich die Erklärung quasi von selbst. Diese massiven Parksubventionen durch die Stadt Duisburg sorgen für so viele KFZ in Duisburg. Zeitgleich behauptet die Stadt Duisburg immer wieder für Radverkehr wäre kein Geld dar, was aber unwahr ist, denn das Geld wird halt einfach alles nur direkt oder indirekt für KFZ-Verkehr ausgegeben.

Allein durch das Wegsehen beim Falschparken entgehen der Stadt Duisburg jährlich Einnahmen von vielen Millionen Euro.

Das ständige Wegsehen durch die Stadt Duisburg führt auch zu solchen gefährlichen Situation, dem Gegenteil von VisionZero:
Falschparken: Weißer Transporter steht an Engstelle neben Baustelle auf Gehweg.

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#Kerosinregen ist jetzt krebserregend – #Flugverkehr #Kerosin

Unregelmäßig lassen Flugzeuge Kerosin über bevölkerten Gebieten ab, wie man u. a. hier lesen kann.

Das Umweltbundesamt behauptet zwar, dass das ungefährlich wäre, liefert hier aber keine fundierten Daten, was ich schon vor einigen Jahren, als unseriös entlarvt habe.

Nun kam mir zu Ohren, dass man Kerosin inzwischen als krebserregend einstuft, weil ein Bestandteil, dass Cumol als krebserregend eingestuft wird. Und dieser zumindest teilweise in Flugkraftstoff enthalten wären und wirklich bei einer Suche wurde ich in diesem Sicherheitsdatenblatt fündig. Der Anteil von Cumol ist zwar gering, scheint aber ausreichend zu sein, dass ganze Gemisch als krebserregend einzustufen. Und so etwas lässt man auf und niederregnen.

es stellt sich natürlich auch die Frage, wie viel Flugkraftstoff unverbrannt hinten rauskommt und damit im Normalbetrieb eine Krebsgefahr darstellt.

Flugzeug beim Landeanflug am Flughafen Düsseldorf, von unten. Die Bäume sind winterlich kahl und der Himmel darüber grau.

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#Duisburg: Warum hat die CDU die Meinung zur Grundsteuer geändert?

Wenn man nach der Thematik Grundsteuer in Duisburg sucht, findet sich ein Beitrag der CDU vom 06.12.2024, dort heißt es u. a.:_
„Berechnungsergebnisse zeigten allerdings, dass die Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes bei der Grundsteuer B regional eine Belastungsverschiebung zu Ungunsten von Wohngrundstücken im Vergleich zu Nichtwohngrundstücken zur Folge hat – so auch in Duisburg.“

Da SPD und CDU die Stadt Duisburg reagieren stellt sich die Frage, warum man plötzlich um jeden Preis eine Belastungsverschiebungen zu Wohngrundstücken haben will, wo man vorher noch gegen war.

Weiter wird geschrieben, dass man soziale Verwerfungen vermieden hätte.

Ist schon interessant, wie manche Aussagen in der Rückschau wirken.

Für mich steht fest, dass diese Drucksache nicht erstellt worden wäre, wenn SPD und CDU nicht dafür wären. Ansonsten hätte die Verwaltung, die ja von den gleichen Parteien geleitet wird, dieses Thema sicherlich nicht in den Rat für den 24.02. gebracht.

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#Duisburg: Petition gegen Erhöhung der Grundsteuer

Eine Petition hatte ich hier nicht aufgeführt bzw. nur indirekt. Man kann es natürlich probieren, um zusätzlich Druck auf SPD und CDU als maßgebliche Parteien auszuüben, habe deshalb auch unterzeichnet.

Hier ist die Petition zu finden.

Man kann dort natürlich noch einmal Schreiben, warum man dagegen ist. Habe natürlich auf eine unfaire Verteilung der Lasten hingewiesen.

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Abmahnung wegen Müll auf Gehweg? – #Böllerverbot #Duisburg

In Duisburg ist es so, dass man je nach Gehweg reinigen muss oder für die Reinigung bezahlt (geregelt in einer kommunalen Satzung). Wenn man selber den Gehweg reinigen muss, dann belastet einen Müll natürlich, weil man diesen beseitigen muss, was zumindest Zeit kostet, aber eventuell braucht man auch eine größere Mülltonne.

Das heißt durch den Müll wird der Besitzstand gestört, was grundsätzlich den Zugang zu einer Unterlassungsklage nach BGB ermöglicht.

Den unmittelbaren Zustandsstörer, also die Person, welche den Müll auf den Boden geworfen hat, findet man vielleicht nicht, aber die mittelbar verantwortlichen könnte man durchaus versuchen zu verklagen. Je nach der Art des Mülls könnte man hier sogar sehr gut klagen. Etwa Müll von McDonalds (oder McDreck, wie ich die manchmal wegen des vielen Mülls nenne), da ist klar, welche Firma verantwortlich ist. Wenn ich mich recht entsinne sind die mittlerweile eigentlich zu Mehrweg verpflichtet für den Außerhausverkauf. Das heißt, wenn man da Einwegmüll hätte, den man beseitigen müsste und dies häufiger vorkäme, könnte man versuchen McDonalds auf Unterlassung zu verklagen. Wobei natürlich noch die Frage ist, ob man den Laden vor Ort oder das Unternehmen verklagt. Noch klarer dürfte die Lage bei Feuerwerk sein, wenn man das Unternehmen auf den Rest erkennen kann. Besonders bei Batterien, wäre ein Pfandsystem denkbar.

Ob es hier schon einmal Klagen gab und wie erfolgreich diese waren, vermag ich natürlich nicht zu sagen. Aber grundsätzlich sollte dies möglich sein. Wichtig wäre hier halt die Beweissicherung, vielleicht auch mit Zeugen. Dazu Schriftverkehr im Vorfeld mit dem Unternehmen. Und gerade bei Feuerwerk wiederholt sich das Problem jährlich.

McDreck, also Müll von McDonalds verursacht, auf einem Gehweg

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#Duisburg: Was tun gegen die Grundsteuererhöhung durch SPD und CDU? – #Unfair

Bekanntlich wollen SPD und CDU die Grundsteuer erhöhen und verstecken sich dabei hinter von diesen Parteien geleitete Stadt.

Natürlich stellt sich da die Frage, was man tun kann, wenn man mit dieser Verteuerung von 32 % nicht einverstanden ist.

1. Natürlich kann man mit Personen aus den Parteien sprechen und denen die Meinung mitteilen bzw. Schreiben.
2. Auch eine Demo, etwa am 24.02. vor der Ratssitzung wäre denkbar.
3. Falls der Rat am 24.02. die Satzungsänderung beschließen sollte, würde diese Änderung im Amtsblatts veröffentlicht. Gegen derartige Satzungsänderungen kann man sich positionieren. Es wird ein Passus in der Art:
„der Form- oder Verfahrensmangel ist gegen über der Stadt Duisburg vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“
Das heißt hier muss man dann Rügen, was einen an der Änderung stört. Ich werde meine Rüge vermutlich veröffentlichen. Die Rüge ist aus meiner Sicht auch wichtig, wenn man hinterher gegen den Bescheid vorgehen sollen wollte.
4. Wenn der geänderte Grundsteuerbescheid kommt, hat man einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Darin kann man im Prinzip die gleiche Argumentation, wie bei der Rüge verwenden. Der Widerspruch endet mit einem Widerspruchsbescheid, der soweit ich weiß, keine Kosten verursacht.
5. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt nur die Klage oder das zu akzeptieren. Die Kosten der Klage ergibt sich aus dem Streitwert (Anlage 2 GKG) multipliziert mit einem Faktor aus Anlage 1 GKG. Bei einem Streitwert bis 500 € wären das nach meinem Verständnis 40 € x 3, also 120 €. Wenn man das ohne Anwalt macht hält sich das Kostenrisiko in Grenzen. Streitwert dürfte die Differenz zwischen alter und neuer Grundsteuer sein.
Wenn man die Klage zurückziehen würde, weil keine Aussicht auf Erfolgt, dann wäre der Faktor wohl nur 1, also 40 € an Kosten.

Wie weit man gehen will, muss man sich selbst überlegen. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn der Vorschlag der Verwaltung abgelehnt würde. Da müsste aber schon viel Druck durch die Bevölkerung auf SPD und CDU ausgeübt werden.

Für mich steht fest, dass ich das bis zur ersten Instanz auf jeden Fall durchziehen werde.

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#Wärmepumpe zum Heizen war schon in 80ern ein Thema – #Klimaschutz

Beim Aufräumen bin ist auf ein Test Energie-Sonderheft von Dezember 1980 gestoßen.

Cover des test Energie-Sonderheft von Dezember 1980

Fand es interessant, dass bereits damals die Wärmepumpe ein Thema zum Heizen war. Heute wird ja immer so getan, als wäre eine Wärmepumpe etwas völlig Neues. Natürlich wissen die Experten deutlich mehr zu dem Thema, aber als interessierter Laie am Rande, finde ich das schon interessant, was man damals schrieb. Und man fragt sich natürlich schon warum, sich in der Zeit seit damals dennoch so wenig getan hat.

So steht in dem Artikel:
„Bis 1985 sollen 500 000 Heizungs- und 700 000 Brauchwasser-Wärmepumpen angeschlossen sein.“
Keine Ahnung, ob und wie viel davon wirklich bis 1985 realisiert wurde. Wenn man die heutige Skepsis hört scheinbar nicht so viel wie damals gedacht.

Auch damals gab es schon staatliche Zuschüsse. Es verwundert also schon, warum man die Wärmepumpe auch heute noch immer ausbremst. Auch damals hieß nämlich schon, dass die Wärmepumpe günstiger wäre.

Kann mir das eigentlich nur so erklären, dass schon damals Lobbykratie dagegen gearbeitet hat, weil es unabhängig von Gas macht und damit auch die Infrastruktur wegfallen würde.

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#Duisburg: An KFZ kommunale Gelder verschenken aber Grundsteuer erhöhen? – #Fußverkehr #Falschparken #Exklusion

Wie ich dem Ratsinformationssystem entnahm, plant die von SPD und CDU geleitete Stadt Duisburg die Grundsteuer für Wohnen drastisch um 32 % zu erhöhen. Und das obwohl die Urteile nicht rechtskräftig sind und man in der Drucksache nicht einmal erwähnt, in wie viel Fällen überhaupt Widerspruch gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt wurden und damit welcher Einnahmeausfälle maximal drohen können. Wobei zu bewehrten wäre, welcher Grundsteuersatz in dem Fall gelten würde. Sprich die Drucksache erweckt den Eindruck einer Dringlichkeit, die so nicht besteht. Denn wenn in der Frist von einem Monat kein Widerspruch eingelegt wurde, kann man auch nicht Klagen. vielmehr eröffnet man durch die neuen Grundsteuerbescheide in vielen Fällen erst die Klagemöglichkeit. Gegen bestandskräftige Grundsteuerbescheide kann jedenfalls nicht vorgegangen werden. Dass man hier nicht mit fundierten Zahlen arbeitet, scheint mir zumindest darauf hinzudeuten, dass es hier um eine Entlastung der Wirtschaft geht und nicht um reale Bedrohung durch Einnahmeausfälle, denn wenn dies der Fall wäre, würde die Stadt Duisburg nicht freiwillig auf viele Millionen Euro jährlich verzichten und öffentliche Fläche zum Nulltarif verschenken.

Dass es da eine kritische Diskussion gibt oder gar eine Ablehnung halte ich für ausgeschlossen. Hoffe wenigstens, dass die Opposition nicht zustimmt, denn das Vorhaben ist verdammt ungerecht. Denn auf der einen Seite macht man Wohnen deutlich teurer, was ja noch zu der ganzen Inflation kommt und auf der anderen Seite sponsort die Stadt auf Kosten der Allgemeinheit das Abstellen von KFZ. Teilweise sogar unter Beschädigung der öffentlichen Infrastruktur, was Mehrkosten nach sich zieht.

Konkret haben SPD und CDU, zusammen mit Grünen und Linke-Vorläufer in 2002 beschlossen, beim Falschparken auf Gehwegen wegzusehen, wenn 1,5 m verbleiben. Dies ist natürlich definitiv rechtswidrig, weil es kein pauschales Ermessen gibt und auch keine zulässige Rechtsgrundlage von der Rechtsdurchsetzung abzusehen. Schon gar nicht seit dem Bremer Falschparkerurteil von 2024 nachdem ungehinderter Begegnungsverkehr möglich sein muss. Neben den negativen Folgen für Fußverkehr, welche das Ordnungsamt in 2007, nach eigener nicht belegbarer Behauptung, noch verschärfte auf 1,2 m, was nicht einmal ungehinderte Fußverkehrsbegegnung zulässt, selbst wenn man Rollstühle usw. nicht berücksichtigt. Durch das Wegsehen beim Falschparken haben Politik und Verwaltung einen Schaden in Höhe von vielen Millionen Euro verursacht. Durch Schäden an Gehwegen, aber auch durch entgangene Bußgelder. Dazu kommt noch der Verzicht auf Parkgebühren trotz behaupteten Parkdruck, was eine ziemlich Ungerechtigkeit ist, denn über die höhere Grundsteuer bezahlen nun alle die Parkplätze von Menschen mit Auto. Und laut Statistik sollen 300 000 KFZ in Duisburg zugelassen sein. Wenn davon auch nur die Hälfte in Bereichen mit Parkdruck stünden, wären das bei 120 Euro im Jahr, was 10 € pro Monat wären, 18 Millionen Euro im Jahr. Wobei es natürlich sozial gerecht wäre, die Autos nach Fläche mit Parkgebühren zu belegen (Länge mal Breite an den Spiegeln). Dazu kommen noch viele Millionen, wenn man beim Falschparken nicht wegsehen würde. Schon in der niedrigsten Kategorie kostet Falschparken auf Gehwegen mind. 55 Euro und man kann eigentlich keinen Kilometer gehen ohne zig Fälle in Duisburg zu sehen. Oft ist von Vorsatz auszugehen und teilweise von Behinderung. Da kommen locker 1000 Fälle pro Tag zusammen. Würde das Ordnungsamt auch am Wochenende und in der Nacht arbeiten, könnte man von 365 Tagen im Jahr ausgehen. Rechnet man die Anzahl mit den Tagen und 55 € zusammen kommt man auf 20 Millionen Euro jährlich, auf welche die Stadt und Politik vorsätzlich und rechtswidrig zulasten von Fußverkehr verzichten. Rechnet man die Schäden an Infrastruktur hinzu, welche durch Falschparken auf Gehweg entstehen, werden die Verluste noch höher. Man zahlt Grundsteuer, weil man Fläche in der Stadt nutzt, da ist es doch seltsam, dass Menschen mit KFZ Fläche auf Kosten der Allgemeinheit beanspruchen können ohne auch nur einen Cent dafür bezahlen zu müssen, während andere schon jetzt am Existenzminimum Leben. Parkgebühren und Vorgehen gegen Falschparken sind sozial und gerecht. Denn wer Fläche nutzen will soll gefälligst dafür bezahlen. Alles andere wäre unsozial und unchristlich, zudem klimaschädlich.

Beschließt die Politik die Erhöhung der Grundsteuer bei weiterhin großzügigen Subventionen für KFZ geht das Ganze definitiv vor Gericht. Mal sehen wie das ausgeht.

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#Duisburg: Stadt lässt Gehwegrestbreite von ca. 60 cm direkt an LKW Route – #Duisport #Logport #Exklusion

Egal wie oft man durch Duisburg geht, es stellt sich immer wieder die Frage, was die Stadt am rechtskonformen Handeln hindert. So auch hier am Marientor. Der Gehweg ist schon recht schmal in Anbetracht, dass dort ständig LKW-Verkehr wegen Duisport langdonnert. Aber die Stadt Duisburg missachtet natürlich mal wieder die Verkehrsregeln und technischen Richtlinien und verringert die Gehwegbreite auf ca. 60 cm, obwohl auch bei Baustellen an Engstellen mind. 1 m vorgeschrieben ist.

Hinweis-Schild blockiert Gehweg fast ganz.

Neben dem Gehweg ist eine Leitplanke, wobei man sich natürlich sofort fragt, warum ein Gehweg eine Leitplanke brauchen sollte. Jedenfalls dürfte die Leitplanke ebenfalls auf kommunaler Fläche sein. Man hätte das Schild also zumindest auch vor oder hinter die Leitplanke setzen können, sodass es den Gehweg kaum eingeschränkt hätte.

Mit Fußverkehrsrechten hat es die Stadt Duisburg echt nicht so. Lieber die Rechte unterdrücken und einschränken. Und wofür steht das Schild dort? Für Autoverkehr. Also sollte es auch die Fahrbahn einschränken und nicht den Fußverkehr.

Duisburg ist echt fußverkehrsfeindlich.

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#Duisburg: Ungerechte Grundsteuererhöhung durch SPD und CDU

Wie bereits hier berichtet wollen SPD und CDU die Grundsteuer erhöhen und damit natürlich auch die Kosten fürs Wohnen. Wie man den Drucksachen entnehmen kann, werden Gewerbeimmobilien erheblich entlastet.

In der Drucksache behauptet die von SPD und CDU geleitete Verwaltung:
„Zusammenfassend ist festzustellen, dass es auf Grundlage der Argumentationslinie des Verwaltungsgerichts faktisch keine Möglichkeit gibt, eine Hebesatzdifferenzierung zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken umzusetzen.“

SPD und CDU scheinen mir hier primär dem Druck aus der Wirtschaft nachzugeben, denn, wie man bei Justiz NRW erfährt sind die Urteile noch gar nicht rechtskräftig und der Richter frei sind, wie sie das Gesetz interpretieren, kann in den höheren Instanzen durchaus ein anderes Ergebnis herauskommen:
„Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Kammer hat die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision bei dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen.“

Und ganz frisch beim WDR die Meldung:
Dortmund, Essen, Bochum und Gelsenkirchen haben gegen Urteile zur Grundsteuer-Erhebung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Ich hätte das auch nicht anders erwartet.

In der Drucksache erzählt die Stadt Duisburg weiter:
„Selbst bei einer abweichenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bleibt die rechtliche Unsicherheit bis zu einer höchstrichterlichen Klärung bestehen. Vor diesem Hintergrund ist bei Festhalten an den differenzierenden Hebesätzen zu erwarten, dass zahlreiche Steuerschuldner Rechtsmittel ergreifen, um von einer späteren, für sie positiven letztinstanzlichen Entscheidung profitieren zu können. Allein für das Jahr 2026 ergibt sich hieraus für den städtischen Haushalt das Risiko eines Steuerausfalls in Höhe von mehr als 50 Mio. Euro.“

Die Stadt Duisburg betriebt hier aus meiner Sicht unseriösen Popolismus, da man das Kostenrisiko ziemlich genau beziffern kann. Da die Einspruchsfrist für gewöhnlich bei den Steuerbescheiden 1 Monat ist, kann die Stadt Duisburg beziffern, wie viele Einsprüche für Gewerbeimmobilien vorliegen, aber seltsamerweise, wird hier mit sehr runden Zahlen argumentiert, was eher auf eine Schätzung, als eine fundierte Analyse hindeutet. Zu Deutsch, man nimmt das Urteil als Ausrede um Gewerbe zu entlasten und die Bevölkerung zu belasten. Ansonsten hätte man gesagt, dass es rund X Einsprüche gibt, mit einem Kostenvolumen von Y €.

Das Gericht hat zudem betont, dass unterschiedliche Hebesätze aus sozialen Gründen zulässig sind. Scheinbar haben es SPD und CDU nicht so mit sozial und christlich.

Nur zum zugrundeliegenden Messbetrag gibt es Angaben:
„Nach Angaben der drei Duisburger Finanzämter ist mit weiteren Änderungen der Grundsteuermessbeträge zu rechnen, da dort noch jeweils eine mittlere dreistellige Zahl an Anträgen und Einsprüchen vorliegt.“
Sprich nur so runde 1500-2000 Einsprüche gegen die Messbeträge. Aber kein Wort zur Anzahl der Einsprüche

Weiterhin schreibt man:
„Soweit der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes rückwirkend zum 01.01. des Kalenderjahres wirken soll, ist dieser gemäß § 25 Abs. 3 GrStG bis zum 30. Juni des Kalenderjahres zu fassen.“

Da schaut man natürlich erst einmal in GrStG § 25:
„(3) Der Beschluß über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluß über die Festsetzung des Hebesatzes gefaßt werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet.“
Aus meiner Sicht steht das im Widerspruch zum Rückwirkungsverbot, aber das Gesetz scheint das zu erlauben, aber unabhängig davon, werde ich mich sowohl gegen Bescheid, wie auch Satzung wehren, da weitere erheblich Mängel bestehen.

Die Drucksache beziffert die Erhöhung auf 32 %, also schon eine erhebliche Mehrbelastung.

Es ist schon sehr interessant, was die Drucksache alles weglässt. Aus meiner Sicht fehlen hier wesentliche Informationen. Und man argumentiert, dass die Erhöhung geringfügig wäre und deshalb niemanden unzulässig belasten würde, allerdings darf man diese Erhöhung nicht getrennt von allen anderen Erhöhungen sehen.

Wie nicht anders zu erwarten hat die Stadt nicht geprüft, ob man die Gelder nicht auch anderweitig einnehmen kann von jenen, die öffentliche Fläche beanspruchen ohne auch nur einen Cent dafür zu bezahlen und teilweise sogar öffentliche Infrastruktur beschädigen.

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#VisionZero: Niemand verliert die Kontrolle über das Fahrzeug! – #Fahrrad #Verkehrssicherheit

Immer wieder liest man, dass jemand die Kontrolle über das KFZ verloren hätte.

Die Meiden schreiben das aus Bequemlichkeit, Inkompetenz oder Zeitdruck oft einfach von dem Unsinn ab, den die Polizei fabriziert.

Fakt ist, man verliert niemals nicht einfach die Kontrolle über das KFZ. Entweder fährt man zu schnell, was ja immer vorsätzlich ist, da die Verkehrsregeln bekannt sind und ein Führerschein vorhanden ist oder man ist durch ein anderes Fehlverhalten verantwortlich, dass das KFZ sich nicht so verhält wie vorgesehen. Das kann mangelhafte Wartung sein oder wie öfters überhöhte Geschwindigkeit. Denn man darf nur so schnell fahren, dass man das KFZ jederzeit unter Kontrolle hat. Sprich Raser geben bewusst und vorsätzlich die Kontrolle auf. Selbst ein sog. internistische Notfall ist meist vom Gesundheitszustand im Vorfeld zumindest mittelbar vorhersehbar, da es immer Anzeichen im Vorfeld gibt, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. In seltenen Fällen mag das auch ohne Vorankündigung sein, allerdings wäre dann ja auch nicht die Kontrolle verloren gegangen. Bewusstlose haben keine Kontrolle. Demnach müsste das heißen, durch einen internisten Notfall bewegte sich das KFZ unkontrolliert. Technisch wäre ein internistischer Notfallassistent allerdings kein Problem. Dies könnte das Fahrzeug dann abbremsen und Schäden verhindern.

Und wenn man dann mal darüber nachdenkt, wäre würde schon bei einer Schießerei schreiben, dass jemand die Kontrolle über die Pistole verloren hätte oder bei einer Messerstecherei, dass jemand die Kontrolle über das Messer verloren hätte. Verstehe echt nicht warum man beim KFZ immer Entschuldigungen erfindet. So als wären Autofahrende alle unschuldig.

Auch die anderen Begriffe, welche die Polizei verwendet, verschleiern die wirklichen Geschehnisse. Etwa:
– von einem KFZ erfasst
– touchiert
– übersehen

Was allerdings bei allen Pressemeldungen der Polizei fehlt ist der Hinweis auf die Verkehrsregeln und wie die richtige Anwendung dieser den sog. Unfall hätte verhindern können. Und die Medien machen da auch nichts von sich aus. In Hinblick auf VisionZero und Prävention macht die Polizei einen erbärmlichen Job. Da ging mit wenig Aufwand deutlich mehr.

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#Duisburg: SPD und CDU wollen die Mieten erhöhen – #Unsozial #Unchristlich #Unfair

Die von SPD und CDU geleitete Stadtverwaltung empfiehlt eine Erhöhung der Hebesätze und damit eine höhere Grundsteuer für alle mit Wohnimmobilien (PM Stadt Duisburg). Zu Deutsch SPD und CDU wollen das Leben für alle teurer machen.

Im Ratsinformationssystem findet man auch bereits eine Drucksache:
9. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) hier: Hebesatz für die Grundsteuer

Der PM nach soll das sogar rückwirkend sein, was definitiv rechtswidrig wäre.

Aber auch wenn man sich an geltendes Recht halten würde wirft das Fragen auf. Warum entlasten SPD und CDU Betriebe, während man zeitgleich öffentlich Raum zum Rumstehen von Privatbesitz zum Nulltarif verschenkt und bei illegaler Nutzung sogar seit 2002 vorsätzlich wegsieht? Wie kann es sein, dass man auf der einen Seite höhere Grundsteuern zahlen soll, die natürlich auch über die Mieten weitergegeben werden, werden auf der anderen Seite andere Fläche nutzen und gar nichts zahlen und nebenbei auch noch öffentliche Infrastruktur beschädigen.

Für mich ist eins klar, dass ich gegen diese Unrecht rechtlich vorgehen werde. Und SPD und CDU müssen sich natürlich nicht wundern, wenn diese bei Wahlen abstinken, wenn diese sich so unsozial und christlich verhalten.

Und die Begründung ist auch ziemlich Panne, weil ein Verwaltungsgericht etwas geurteilt hat, was noch nicht einmal rechtskräftig ist, will man die Bevölkerung einseitig höher belasten, während andere gar nichts bezahlen? Das ist dann doch wohl echt unfair.

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#Duisburg: Offenlage kommunale Wärmeplanung startet – #Wärmepumpe #Fernwärme #Erdgas

In einer Drucksache konnte ich es bereits am Wochenende lesen, nun hat die Stadt Duisburg seit gestern die kommunale Wärmeplanung offengelegt.

Mehr Details findet man hier in der Pressemitteilung und hier auf der Seite der Stadt zur Wärmeplanung.

Seit gestern bis 8. März kann man sich beteiligen.

Das Dokument ist sehr umfangreich und nicht immer leicht verständlich.

Ein Datum, wann das Erdgasnetz abgeschaltet wird, fehlt leider, sodass man keine Planungssicherheit bekommt. Das erschwert die Umstellung.

Die zukünftige Stromnetzbelastung erscheint mir nicht überall richtig gesehen zu werden. Man unterschätzt hier möglicherweise den Bedarf, was dann zu Einschränkungen führen könnte.

Visualisierung durch ein Wärmebild, als Symbol fürs Heizen.
Thermographie einer Fassade mit Tür und Fenster und Darstellung der Temperaturen in unterschiedlichen Farbtöne von Gelb bis Violett.

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#Glyphosat schadet Bienen! – #Umweltschutz #Klimaschutz

In Nachrichten aus der Chemie (Dezember 2024) S. 9 steht:
„Beispielsweise gilt Glyphosat inzwischen nicht mehr als bienenfreundlich, nachdem Effekte auf das Mikrobiom im Bienendarm entdeckt worden waren, die den Insekten zu schaffen machen.“

Das heißt Glyphosat kann Bienen sehr zu schaffen machen. Insbesondere Wildbienen könnten durch Glyphosat geschwächt werden. Ich würde mal davon ausgehen, dass auch bei anderen Insekten Effekte auftreten könnten, die ebenfalls zum Einbruch bei Populationen führen, was wiederum die Nahrungspyramide zerstört und dadurch massiv in den Naturhaushalt eingreift. Der massive Artenschwund durch die Menschheit ist sichtbar. Bei Bienen schwächt dies Ökosysteme und neue Pflanzen. Wenn aber der Verlust an Insekten die Vögel sterben lässt, dann könnte das für den Menschen sogar sehr gefährlich werden. Etwa in Hinblick auf Mücken, die sich dann ohne Fraßfeinde erheblich stärker ausbreiten könnten. Da Mücken Krankheiten übertragen, kann dies also u. U. sogar tödlich für die Menschen ausgehen.

Natürlich gibt es auch an vielen anderen Stellen Eingriffe durch den Menschen, sodass in Summe die Effekte erheblich sind. Da aber Behörden nie aufsummieren, welche Beeinträchtigung besteht, wird dies auch bei Genehmigungen für egal was nicht ausreichend berücksichtigt. Derartige Summeneffekte, müssten aus meiner Sicht immer mitgeprüft werden. Und wenn irgendwelche Menschen von Entfesselung und Entbürokratisierung schwafeln, dann ist das im Endeffekt immer allgemeinwohlschädlich, weil man definitiv an den falschen Stellen ansetzen wird.

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#VisionZero: Nach „Unfall“ lebenslanges Fahrverbot! – #Anticar #Verkehrssicherheit

Sog. Unfälle passieren nicht, wie die Medien oft fälschlicherweise behaupten, sie werden immer durch Fehlverhalten verursacht. Da KFZ eine hohen Masse haben und eine hohe Geschwindigkeit haben können, müssen entsprechend höhere Anforderungen an die Person am Steuer gestellt werden. Die StVO gibt ziemlich klar vor, wie man sich verhalten muss, dass es nicht zu Verletzten und Toten kommt.

Das heißt wem erlaubt wird eine KFZ zu führen, sollte sich so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt. Macht man das nicht, sollte automatisch in Abhängigkeit des Verschuldens, die Führerschein temporär oder sogar dauerhaft entzogen werden.

Wer beruflich fährt sollte entsprechend schwerer bestraft werden, da die Gefährdung durch Fehlverhalten deutlich größer ist. Und natürlich sollte man hier auch endlich Halterhaftung einführen, sodass man klar benennen muss wer gefahren ist, falls dies nicht ohnehin bekannt ist.

Dass man stattdessen Autofahrende verhätschelt und deren Taten verharmlost, sorgt immer weiter für Tote und Verletzte. Klare Benennung ist deshalb auch so wichtig.

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#Duisburg: Aber Sicher? – Echt Seltsam! – #Ihscooter #VisionZero

Vor ein paar Tagen hatte ich bei der Stadt Duisburg mal wegen „Duisburg: Aber Sicher“ nachgefragt (mehr dazu hier) und doch sehr schnell eine Antwort bekommen.

Finde nach der Antwort um so seltsamer, dass man sich im Verkehrsausschuss auf
„Duisburg: Aber Sicher“ bezieht, wenn es da nicht einmal Protokolle gibt und auch keine Beschlüsse gefasst wurden.

Demnach ist in der Niederschrift der Satz:
„Die Verwaltung steht mit den Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit im Netzwerk „Duisburg. Aber sicher!“ im Austausch und stimmt sich hier regelmäßig zu denkbaren Maßnahmen ab.“
unwahr, denn wenn man sich abstimmt, ist das mehr als nur mal nebenbei ein bisschen darüber zu reden. Da müsste schon ein Beschluss oder irgendwie anders gearteter Konsens erzielt werden. Möglicherweise ist das aber auch nur wieder eine Nebelkerze, damit die Verwaltung weiterhin nichts tun muss gegen die massiven Missstände bei Ihscootern.

Demnächst wird es in Hinblick auf Ihscooter eh spannend, da diese dann einer Genehmigung bedürfen. Die Stadt Duisburg hat bisher nur Verwaltungsakte in Form von Verträgen mit den Ihscooter Verleihern, das reicht dann aber nicht aus. Das heißt, dass man ohne rechtskonforme Genehmigung möglicherweise sogar eine sofortige einstweilige Verfügung erzielen kann, mit der eine Entfernung der Ihscooter aus Duisburg einhergeht. Zumindest temporär. Der Fuss e. V. hat hier über die Gesetzesänderung berichtet.

Ihscooter blockieren einen recht breiten Gehweg vollständig durch eine große Anzahl.

Relevanter Teil der Antwort:
„im Netzwerk „Duisburg. Aber sicher!“, das keine Mitglieder im engen Sinn hat, sind verschiedene Akteure mehr oder weniger aktiv in der Verkehrssicherheitsarbeit. Neben der Stadt Duisburg mit unterschiedlichen Verwaltungseinheiten tauschen sich ADFC Duisburg, VCD Duisburg, Bürgerstiftung Duisburg, ACE, Verkehrswacht Duisburg, Polizei Duisburg (Verkehrsunfallprävention) und DVG bei den etwa zwei Treffen im Jahr sowie bilateral und anlassbezogen analytisch und konzeptionell sowie umsetzungsbezogen aus. Niederschriften werden nicht erstellt, da es sich um Arbeitstreffen handelt, bei/zu denen sich die Anwesenden typischerweise Notizen machen (können).
Zu E-Tretrollern sind keine Beschlüsse gefasst worden, jedoch sind sie meiner Erinnerung nach Gesprächsthema gewesen.“

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#Rheinhausen: Gehwegparken behindert Fußverkehr auf Hermannstr.- #Duisburg

Die Hermannstr. in Rheinhausen ist eine echte Katastrophe. Obwohl auf der Fahrbahn ausreichend Platz wäre, hat man dort per Parkflächenmarkierung das Parken auf dem Gehweg angeordnet.

Der noch nutzbare Gehweg ist dort etwa drei Gehwegplatten (30×30 cm) breit. Auf zwei Gehwegplatten wird geparkt (ca. 60 cm) plus weißer Streifen und Bordstein wäre der Gehweg so ca. 1,7 m breit.

Von Links, zwei Gehwegplatte mit KFZ, weißer Streifen, drei Gehwegplatten für Fußverkehr an Hermannstr. in Duisburg Rheinhausen.

Es wäre also problemlos Begegnungsverkehr für Fußverkehr möglich und auch die Fahrbahn ist breit genug, wie ein Stück weiter ein Bereich mit Bäumen klar belegt.

Herrmannstr. Duisburg Rheinhausen. Links ein PKW vollständig auf der Fahrbahn, Rechts ein PKW teilweise auf Gehweg

Das stellt sich natürlich schon die Frage, wieso die Stadt Duisburg dort Parken angeordnet hat. Es gibt keinen ersichtlichen Grund. Die PKW könnten problemlos auf der Fahrbahn stehen. Bei ca. 80-90 cm nutzbarer Gehweg für Fußverkehr ist kein ungehinderter Begegnungsverkehr möglich, womit man grundlos durch parkende KFZ den Fußverkehrsfluss behindert, obwohl das rechtlich nicht zulässig ist. Es muss ungehinderter Begegnungsverkehr möglich sein.

Aber es wird teilweise noch schlimmer. Wenn Müllabfuhr ist, dann kann man den Gehweg gar nicht mehr benutzen, weil der nur für eine Person so gerade eben ausreichende Gehweg noch stärker eingeschränkt wird, so dass Menschen mit Rollator, Hackenporsche oder Gepäck keine Chance hätten und Rollstühle ein massives Problem hätten, denn der Wendekreis von diesen ist laut Fuss e. V. 1,5 m.

Hermannstr. Duisburg Rheinhausen mit Hecke und Mülltonnen

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass der Winterdienst laut Satzung eine Mindestbreite von 1,2 m freiräumen muss, was an der Stelle nicht möglich ist. Und die rechtswidrige pauschale Gehwegfalschparkanordnung der Stadt Duisburg sieht 1,5 m bzw. 1,2 m. Also alles breiter als der aktuelle Zustand an der Hermannstr.

Der Zustand zeigt sehr deutlich, wie fußverkehrsfeindlich die Stadt Duisburg und die Politik sind.

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#Klimaschutz wäre nützlich für Wirtschaft – #CDU #Wirtschaftsimpotenz

Wenn die CDU nicht so faul wäre beim Klimaschutz, würde es der Wirtschaft besser gehen, denn mangelhafter Klimaschutz kostet weltweit extrem viel Geld. Nicht nur weil Fachkräfte durch Hitze sterben, sondern auch durch hitzebedingten Arbeitsausfall. Das kostet laut Nachrichten aus der Chemie 1 % der weltweiten Wirtschaftsleistung, da dadurch rund 639 Milliarden Arbeitsstunden ausfallen, also wann immer die CDU rumjammert, es würde zu wenig gearbeitet, dann liegt es daran, dass die CDU zu wenig am Klimaschutz arbeitet. Und selbst wenn der Ausfall im Ausland stattfinden sollte, so wirkt sich dies natürlich auch auf Deutschland mit viel Export aus.

CDU betreibt beim Klimaschutz zumindest Arbeitsverweigerung, wenn nicht sogar Sabotage und das ganz sicher nicht im Sinne des Allgemeinwohl. Es dient nicht dem Allgemeinwohl den Reichen kurzfristig mehr Geld einzubringen, während die Gesellschaft leidet. Diese Wirtschaftsimpotenz der CDU tritt immer wieder deutlich zutage. Keine Ahnung warum Medien denen immer noch Kompetenz zuschreiben, vielleicht auch eine Lüge, die einfach nur oft genug wiederholt wurde.

Sprich klimaschädliches Verhalten schadet der Wirtschaft auf vielen Ebenen.

Klimaschänder Flugverkehr als Symbolbild für mangelhaften Klimaschutz:
Flugzeug beim Landeanflug am Flughafen Düsseldorf, von unten. Die Bäume sind winterlich kahl und der Himmel darüber grau.

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#Digitalisierung: Mein Justizpostfach

Der Personalausweis hat auch eine Onlinefunktion, welche allerdings m. W. die meisten nicht nutzen, obwohl dies durchaus einige Angelegenheiten mit Behörden vereinfachen kann.

Was mir gut gefällt ist die Seite: Mein Justizpostfach

Der Weg dahin ist etwas aufwändiger, da man entweder einen entsprechenden Kartenleser und die Onlineausweissoftware installieren muss oder das Handy anstelle des Kartenleser einsetzen muss, was umständlicher sein soll. Natürlich muss auch die Onlinefunktion im Ausweis freigeschaltet sein, dies geht aber recht einfach bei den entsprechenden Ausweisstellen.

Hat man dies aber erst einmal installiert geht es ziemlich einfach. Ausweis auflegen, die Seite Mein Justizpostfach aufrufen und dann kann man allen Behörden Schreiben schicken, die rechtlich, wie unterschrieben sind ohne ausdrucken oder anderen zusätzlichen Aufwand. In Duisburg sind auch die Wirtschaftsbetriebe zu finden, sodass man dort auch einen Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen kann, ebenso beim Finanzamt. Einwendungen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen müssen so nicht ausgedruckt werden. Und auch mit Rechtsanwälten und Gerichten kann man so kommunizieren. Gerade wenn man häufig mit Behörden kommuniziert ist dies sehr hilfreich.

Wünschenswert wäre, dass auch Banken und andere Stellen dort Accounts einrichten würden, da man auf diesem Weg rechtsverbindliche Aufträge erteilen kann. Das würde die Korrespondenz an vielen Stellen vereinfachen und Ausdrucken in vielen Fällen unnötig machen.

Mich wundert, dass dies kaum beworben wirbt, aber vielleicht will man auch nicht, dass die Bevölkerung einfach und verbindlich mit Behörden kommunizieren kann.

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#Duisburg: Aber Sicher??? – #VisionZero #Verkehrssicherheit #ADFC #Ihscooter

Zu den lästigen, behindernden und mitunter lebensgefährlichen Ihscootern auf Rad- und Gehwegen behauptet die Stadt Duisburg in der Niederschrift des Verkehrsausschuss vom 02.10.2025:
„Die Verwaltung steht mit den Akteuren der Verkehrssicherheitsarbeit im Netzwerk „Duisburg. Aber sicher!“ im Austausch und stimmt sich hier regelmäßig zu denkbaren Maßnahmen ab.“

Klingt ja erst einmal gut, allerdings irritiert schon sehr, dass im dem Netzwerk auch die DVG sind, die eher für Verkehrsunsicherheit sorgen. Besonders im Bereich um die Haltestelle Hauptbahnhof, wo ständig zahlreiche DVG-KFZ auf dem Rad- und Gehweg stehen und den fließenden Verkehr aus meiner Sicht erheblich beeinträchtigen.

Sowohl von der Seite der DVG, wie auch der Seite der Stadt Duisburg fand ich einen Link, der beim Aufruf nur 404 lieferte. Wenn die Pflege der Seite ein Indiz dafür ist, wie ernsthaft man an dem Thema arbeitet, dann wohl eher gar nicht. Oder sind das intransparente Hinterzimmertreffen? Denn man findet weder Protokolle der Sitzungen, falls es überhaupt welche gibt, noch weitere Informationen. Etwa wer alles Mitglied ist. Auf der Seite der DVG stand etwas von DVG und ADFC, sowie einigen weiteren. Aber ein regelmäßiger Austausch, kann auch quasi ein Stammtisch sein, wo am Ende nichts rauskommt. Denn die Ihscootersituation verbessert sich nicht.

Falls es da Treffen geben sollte, kommt in Hinblick auf Ihscooter da definitiv nichts bei raus. Denn eine recht typische Situation mit Ihscootern sieht in Duisburg so aus:https://ulrics.blog/wp-content/uploads/2025/12/timephoto_20251206_140621-verkehrsanarchie-ihscooter-a.jpg

Vielleicht nicht immer mit so vielen, aber blockierte Wege erlebe ich ständig.

In der gleichen Niederschrift lügt die Verwaltung dann:
„So sind mit der Schaffung der Rechtsgrundlage der „Elektrokleinstfahrzeugeverordnung“ (eKFV) durch den Bund Mitte 2019 zwar Regeln für die Technik sowie das Fahren festgelegt worden, für das Abstellen gelten jedoch die Vorschriften für Fahrräder. Eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für feste Zonen würde daher eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Einschränkung darstellen. Zudem wäre eine rechtssichere Durchsetzung schwierig und aufwändig.“
Das mag vielleicht für private Escooter gelten nicht aber für Ihscooter, also diese Leihdinger, die ständig im Weg stehen und durch die Stadt problemlos geregelt werden könnten. Und auch die Behauptung die Kontrolle wäre aufwändig ist gelogen. Die Kontrolle kann man getrost den Firmen überlassen, wenn bei Verstößen 3- bis 4-stellige Kosten fällig werden, pro Einzelfall, etwa nach Anzeige durch die Bevölkerung. Der Gesetzgeber gibt den Kommunen entsprechend Spielraum für Sondernutzungen, wie die Bereitstellung von Leihfahrzeugen, also lasst endlich diese elendigen Lügen zu Ihscootern!

Sieht mehr und mehr so aus, als müsst man auch hier die Stadt Duisburg vor Gericht dazu zwingen, die Verkehrsregeln durchzusetzen, auch wenn dies scheinbar gar nicht zu passen scheint. Man fragt sich nur, was die Motive sind, die aktuelle Anarchie zu dulden.

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#Bundesregierung lehnt #Verkehrsgefährdungsbeurteilung ab und damit #VisionZero

In einer schon älteren Antwort auf eine meiner Petitionen, lehnt die Bundesregierung trotz Lippenbekenntnis klar VisionZero ab.

Da steht zwar geschrieben:
„Der Petitionsausschuss betont zunächst, dass oberstes Ziel aller Maßnahmen im Straßenverkehr die Verkehrssicherheit ist. Nach der VwV-StVO ist die „Vision Zero“ – keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden – Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen. Prävention ist zudem bereits einer der Leitgedanken des Verkehrssicherheitsmanagements, welches durch die für die Straßen verantwortlichen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt wird. Neben der in der Petition angesprochenen Unfallkommissionsarbeit (siehe dazu VwV-StVO zu § 44, Absatz 1, RN 1 ff), die sich reaktiv um die Identifizierung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten kümmert, sind verschiedene Verfahren des Verkehrssicherheitsmanagements etabliert,die der Prävention von Unfällen dienen.“

Prävention ist kein Leitgedanke, den man als solchen in der Realität wahrnimmt. In der Praxis ist nur Autoverkehrsfluss relevant und so sieht es dann halt auch aus. Und auch hier zeigt sich, dass man VisionZero nicht verstanden hat. Denn mit einer Unfallkommission reagiert man auf eine Stelle, wo es bereits Verletzte und/oder Tote gegeben hat. Das ist keine Prävention, sondern Reaktion. Und es ist zudem absurd sich nur auf die Stellen zu fokussieren, an denen bereits Verstöße festzustellen sind. Prävention heißt überall eine Situation zu schaffen, dass es möglichst keine Toten und Verletzten gibt.

Richtig lächerlich und an der Realität vorbei wird es dann bei:
„Die VwV-StVO enthält die Vorschrift, dass die Straßenverkehrsbehörden alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen haben (VwV-StVO zu § 45, Absatz 3, RN 57). Auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht.“

Das steht zwar in der VwV-StVO so drin, ist aber das Papier nicht wert, was es belegt. Fakt ist, dass an vielen Stellen gar keine Verkehrsschauen stattfinden. Die Verkehrsschau findet nur ganz selten statt und man kann dies auch problemlos belegen indem man bei einer beliebigen Kommunen ein paar Straßen heraussucht und bei diesen noch dem Protokoll fragt. Man wird nichts oder nur in Einzelfällen etwas bekommen. Man hat eine Regeln, die in der Theorie funktioniert, aber in der Praxis nichts bewirkt. Na gut, man kann natürlich sagen, dass auch eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung nichts bewirken würde, das mag sogar stimmen, aber vielleicht sollte hier auch die Konsequenz sein, die Verkehrsschauen in die StVO zu schreiben, statt nur in eine offensichtlich unverbindliche Verwaltungsvorschrift.

Dies Kontrollen:
„Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben zudem die Straßenbaulastträger regelmäßig sogenannte Streckenkontrollen durchzuführen, deren Art und Häufigkeit von der Verkehrsbedeutung und dem Gefährdungspotenzial der jeweiligen Strecke abhängen und die teilweise mehrmals pro Woche erfolgen.“
finden sogar statt, aber offensichtlich nicht sorgfältig und gründlich, wenn man zugewachsene Gehwege dabei nicht als Problem erkennt. Denn in Duisburg scheinen dies die WBD zu sein und da hatte ich schon mal in einem Fall nachgefragt und man hatte zugewachsene Gehwege nicht als Problem der Verkehrssicherungspflicht erkannt. Dies ist aber genau wie die Verkehrsschau sicherlich ein Punkt, an dem man ansetzen und dies lokal einfordern kann.

Ansonsten verweist man nur auf Fernstraßen, die aber wenig mit den Problemen in einer Stadt zu tun haben.

Zu Baustellen verweist man auf RSA und was demnach eigentlich zu tun wäre, was aber in Duisburg nicht geschieht. Was mal wieder zeigt, wird haben viele Regeln, die aber wenig nützen, wenn sie nicht angewandt werden.

Das Fazit, dass im Prinzip alles vorhanden wäre für Verkehrssicherheit zu sorgen, mag ja sogar stimmen, aber da es nicht angewandt wird und massive Verstöße gegen geltendes Recht quasi der Alltag sind, ist es kein Wunder das es ständig Tote und Verletzte in Deutschland gibt. Bei einer Verkehrsgefährdungsbeurteilung gäbe es am Ende eine Erfolgskontrolle, bei der Bundesregierung bzw. beim Bundesverkehrsministerium gibt es diese Kontrolle offensichtlich nicht, denn ansonsten hätte man festgestellt, dass die Theorie nett ist, aber die Praxis eine Katastrophe. Oder sieht man hier gar bewusst weg?

Geisterrad, in weiß angemaltes Fahrrad, als Symbol für einen Toten beim Radverkehr an dieser Stelle

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#Bundesregierung distanziert sich von #VisionZero – #Fahrrad #Bußgeld

In 2022 hatte ich eine Petition eingereicht für verpflichtende Nachschulung für alle Autofahrenden, um diese auf den aktuellen Stand der Verkehrsregeln zu bringen.

Wie nicht anders zu erwarten hat die Bundesregierung dies über den Petitionsausschuss abgelehnt. Die Begründung sagt aber sehr viel darüber aus, dass die Bundesregierung VisionZero als Konzept für keine sog. Unfälle ablehnt. Rad- und Fußverkehr dürfen also weiterhin durch mangelhafte Kenntnisse der Verkehrsregeln gefährdet werden.

Auf der Seite des Petitionsausschuss ist der volle Text der Begründung zu lesen. Hier nur die aus meiner Sicht besonders relevanten Punkte.

So behauptet man:
„Eine allgemeine Verpflichtung für alle Autofahrende zu einer Nachschulung über aktuell geltende Verkehrsregeln stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) dar, da ein gleich wirksames, aber weniger einschränkendes Mittel in Form von anlassbezogenen Überprüfungen vorliegt.“

Wäre eine Genehmigung so begründet, dann könnte man dagegen klagen, weil hier nicht gegen das Recht auf Leben und Gesundheit abgewogene wurde. Die Handlungsfreiheit hat da ihre Grenzen, wo andere geschädigt werden. Das Menschen im Verkehr mit KFZ verletzt und sogar getötet werden ist ein Fakt. Sprich die Handlungsfreiheit hat hier zurückzustehen. Zumal ja belegt ist, dass das Mittel nicht wirksam ist, denn ansonsten gäbe es keine Toten und Verletzten.

Interessant ist die Aussage:
„Das trifft in der Regel nicht bloß bei Personen zu, die die Verkehrsvorschriften nicht oder nur unzureichend kennen oder beherrschen, sondern auch bei solchen, die die Bedeutung und Tragweite der Vorschriften nicht erfasst haben. Bereits eine einmalige Verfehlung kann dabei Anlass zu einer Vorladung sein. Vor allem, wenn ein grober Verstoß gegen eine grundlegende Vorschrift vorliegt, oder wenn die oder der bei dem Verstoß Betroffene sich trotz Belehrung uneinsichtig gezeigt hat.“

Sprich eine Nachschulung könnte und sollte viel häufiger angeordnet werden als derzeit der Fall. Besonders bei Behinderer und Gefährdern. Die Rechtsauffassung, dass bereits ein Verstoß reicht um aktiv zu werden sollte das Ordnungsamt in Duisburg aus meiner Sicht häufiger ausgegriffen werden. Besonders bei schwerwiegendem Fehlverhalten. Keine Ahnung, ob man sich natürlich auf diese Rechtsauffassung auch rechtlich berufen kann.

Und diese Abschnitt zeigt dann, dass man VisionZero definitiv nicht lebt:
„Diese milderen Maßnahmen sind insofern zumindest gleich wirksam, wenn nicht sogar wirksamer, weil sie ermöglichen, auf den individuellen Verstoß einzugehen. Dadurch wird der betroffenen Person die Möglichkeit gegeben, das eigene Verhalten zu reflektieren, Fehler oder Verhaltensmuster herauszuarbeiten, um diese zukünftig zu vermeiden.“

Man will Fehlverhalten erst vermeiden nachdem es bereits eingetreten ist. Sprich man reagiert nur und betreibt keine Prävention. Denn echte Prävention wäre dafür zu sorgen, dass die Verkehrsregeln allen bekannt sind. Die kann aufgrund beständiger Änderung aber nicht der Fall sein. Die Erfahrung im Bereich Fahrrad zeigt zum Beispiel, dass etliche Autofahrenden nicht wissen, dass der Mindestabstand nur beim Überholen mit KFZ gilt.

Gibt es da überhaupt?
„Schließlich ist bei einer allgemeinen und anlassunabhängigen Nachschulung miteinzubeziehen, dass nicht nur der Personenkreis betroffen ist, der eine Nachschulung tatsächlich bedarf, sondern auch der Personenkreis, der sich im Straßenverkehr regelkonform verhält.“

Ich hege starke Zweifel daran, dass sich Autofahrende immer regelkonform verhalten. Das ist schlichtweg nicht möglich, wenn man die Regeln gar nicht kennt, weil diese sich über Jahre und Jahrzehnte verändert haben. Wer da jene schützen will, die sich immer korrekt verhalten, wird wohl nur einen ganzen kleinen Teil schützen.

Falschparker zeigen, dass sie die Verkehrsregeln entweder nicht beherrschen oder vorsätzlich missachten.
Falschparken: Weißer Transporter steht an Engstelle neben Baustelle auf Gehweg.

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