Leider fällt mir die Polizei Duisburg immer wieder negativ auf. Sei es nun bei den mitunter grottenschlechten Pressemeldungen oder auch im Alltag, wie die WAZ hier berichtete.
Der Schilderung nach haben falschgeparkte KFZ den Radweg stark eingeengt, also Tatbestand Behinderung oder Gefährdung. Angeblich soll die Radfahrerin beim Durchfahren eines der KFZ beschädigt haben. Naja, wer Kratzer findet darf sie behalten und auf eigene Kosten beheben, wenn diese nicht vorsätzlich entstanden. So jedenfalls mein Rechtsverständnis. Zumindest bei Kindern wird selbst bei korrekt geparkten KFZ nichts ersetzt. Die Polizei hat da dann ein Verwarngeld verhängt gegen die Radfahrerin. 35 € hat diese bezahlt, die Falschparker gar nichts. Dies war mit ziemlicher Sicherheit fehlerhaftes Ermessen. Denn Falschparken auf Radweg mit Behinderung, wie in diesem Fall, fängt bei 70 € und ein Punkt an. Demnach hätte dieses erhoben werden müssen. Laut Polizei habe man angeblich auf Einfahrt gewartet. Das passt aber nicht so wirklich zu dem Umstand, dass keine Person am Steuer gewesen sein soll, was zumindest Halten ist und wenn der Fahrer sich nicht meldet, dann Parken.
Laut Polizei sollen die Kratzer angeblich durch die Fahrtfahrerin verursacht worden sein. Ob dies wirklich so wahr? Und selbst wenn, war das Fehlverhalten der Autofahrenden ursächlich. Wenn, wie von der Polizei behauptet, keine Einfahrt möglich ist, muss der Autofahrer auf der Fahrbahn warten. Ergibt sich schon aus § 1 StVO (Ständige Vorsicht und Rücksicht) und dem Umstand, dass der fließende Verkehr Vorrang hat. Wobei mir das sehr stark nach einer Schutzbehauptung klingt.
Die Polizei soll sogar empfohlen haben auf der anderen Straßenseite rechtswidrig entgegen der Fahrtrichtung den Radweg zu nehmen. Das ist direkt in mehrfacher Hinsicht extrem bedenklich und belegt aus meiner Sicht einmal mehr die mangelhafte Kenntnis der Verkehrsregeln.
Fazit:
1. Nie eine Schuld anerkennen und schon gar nicht ein Verwarngeld bezahlen, dass nicht gerechtfertigt ist.
2. Beweise sichern. Fotos machen usw.
3. Wenn der Radweg blockiert ist, wird die Nutzungspflicht aufgehoben und man darf auf der Fahrbahn weiterfahren.
4. Die Polizei hat gelernt überzeugend etwas zu vertreten. Dies muss nicht unbedingt die Wahrheit sein oder Recht und Gesetz entsprechen.
5. Im Zweifelsfall kann man sich nicht auf die Polizei verlassen.
Beispiel von anderer Stelle, wo die Polizei den fließenden Verkehr blockiert und teilweise Gefährdungen mitverursacht.


































