#Duisburg: Schrödingersparkplatz – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Auf der Kulturstraße haben die Umbauarbeiten gestartet. U. a. soll sich etwas für Radfahrende verbessern. Ein Stück der Brücke sieht schon recht fertig ist. Weniger schön ist dagegen, das Schilderchaos auf dem Gehweg (Radfahrende frei). Da stehen zahlreiche Halteverbotsschilder, die scheinbar vollständig gelten sollen, allerdings eigentlich nur für die Straße gelten, solange dort das Parken „erlaubt“ ist. Da über der rechtswidrigen Parkerlaubnis auch ein Halteverbotsschild hängt ist es so als dürfe man Parken aber gleichzeitig auch nicht. So oder so ist das unverständlich.

Wenn da nicht mehr geparkt werden soll, müssen die anderen Schilder entfernt werden.

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Was tun bei Hindernissen auf Geh- und/oder Radweg? – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

In Duisburg sehe ich regelmäßig Hindernisse auf Rad- und Gehwegen. Oft sind es rechtswidrige Baustellenbeschilderungen, teilweise aber auch völlig andere Dinge. Auch bei Twitter habe ich in letzter Zeit immer wieder so etwas gesehen.

Beim Falschparker ist die Anzeige mit einem viel zu niedrigen Bußgeld ein einfacher Weg, bei anderen Dingen wird es schon schwieriger.

Wenn die Hindernisse den Geh- und/oder Radweg sehr stark beeinträchtigen gehe ich von einem gefährlichen Hindernis nach § 315b StGB aus und zeige das entsprechend an.
Im Wortlaut steht dort in § 315b (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr)
„(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
[…]
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“

Wenn man etwa ein Bauklo auf den Gehweg stellt und diesen dadurch vollständig blockiert, ist das definitiv ein Hindernis, wenn man deswegen die Fahrbahn überqueren muss, oder auf Fahrbahn bzw. Radweg ausweichen muss, ist das gefährlich.
Da bereits der Versuch strafbar ist, braucht auch kein Schaden eintreten. Der Umstand, dass etwas hätte passieren können reicht vollständig aus.

Sprich Foto machen und dann Strafanzeige bei der Polizei, geht überwiegend Online.

Dem RSA 21 kann man die Mindestbreiten in Baustellen entnehmen, welche natürlich auch bei anderen Hindernissen gelten. Im Prinzip gilt das auch bei z. B. Sperrmüll, welcher den Gehweg/Radweg blockiert.

Wenn man kein Maßband dabei hat, helfen teilweise die Steine als Maßstab. Gehwegplatten sind etwa überwiegend 30×30 cm, teilweise auch 40×40 cm, Pflastersteine 10×20 cm.

Am Verhalten wird sich nichts ändern, wenn man sich nicht gegen dieses gefährliche Fehlverhalten wehrt.

Das nachfolgende Bild zeigt ein Beispiel für ein gefährliches Hindernis auf einem Radweg.
Gefährliches Hindernis auf Radweg

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#Uranmunition – #Ukraine

Zum Thema Uranmunition verbreiten viele Stellen viel Unsinn und überhöhen die Gefährdung. So stand von John Kirby zum Beispiel eine Lüge in der NRZ. Er behauptete, dass Uranmunition nicht radioaktiv wäre. Abgereichert heißt nur, dass weniger Uran 235 enthalten ist, aber auch die anderen Uranisotope sind radioaktiv. Uran 238 in Uranmunition ist neben der Giftwirkung auch ein Alphastrahler. Außerhalb des Körpers ist Alphastrahlung als harmlos zu sehen, im Körper dagegen gefährlich. Uranmunition wird beim Einsatz häufiger zerstäubt. Das heißt man atmet Uranstaub ein und das ist dann gefährlich. Ist die Munition dagegen im Stück sollte man dies nur nicht aufbewahren.

Viel gefährlicher ist ohnehin Radon, ein radioaktives Gas, was in allen Kellern, Höhlen usw. mehr oder weniger stark aus dem Boden kommt. Dieses wandelt sich mit sehr kurzer Halbwertszeit in radioaktive Metalle um und ist nach Rauchen eine wesentliche Ursache für Lungenkrebs.

Also bitte Gefährdungen immer ins Verhältnis setzen.

Übrigens ist auch Bleimunition gesundheitsschädlich, zumal Blei krebserregend ist. Trotzdem schießt man damit Wild.

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#Duisburg: Erneut Strafanzeige wegen Baustelle notwendig – #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Am Samstag fuhr ich mit dem Bus über die Margarethenstraße in 47226 Duisburg (zwischen Atroper und Werthauser Straße). Dort bemerkte zahlreiche Teilbaustellen, auf Fahrbahn, Radweg und Gehweg, welche ich mir am Sonntag genauer ansah. Die Angehängten Bilder entstanden dort. Gehwege und Radwege waren an einigen Stellen unzulässig blockiert. Rechtsgrundlage sind hier neben StVO auch der RSA 21, welcher klare Vorgaben für Mindestbreiten macht. Diese Empfehlungen entfalten Vermutungswirkung (Stand der Technik), das heißt verstößt man gegen diese technische Regeln muss man extrem gute Gründe haben und die Sicherheit auf anderem Wege sicherstellen. Eine adäquate Beurteilung der entstehenden Gefährdungen fand mit Sicherheit nicht statt.

Die Stadt Duisburg scheint mir weder willig noch fähig zu sein, untragbare Verkehrszustände für Rad- und Gehwege zu verhindern. Schließlich kommen diese ständig in mehr oder weniger starker Ausprägung vor. Durch vorhergehende Strafanzeigen, dürften die Zustände bei der Stadt bekannt sein. Der Oberbürgermeister war beteiligt hat aber offensichtlich nichts unternommen. Demnach liegt ein Organisationsverschulden seitens Oberbürgermeister Sören Link vor. Ich bin mit Sicherheit auch nicht der einzige, der auf die untragbare Baustellensituation hinweist. So gibt es auch Videos auf Youtube und sogar der Lokalsender Studio 47 hat sich dieser Thematik bereits mehrfach angenommen. Die Problematik ist also allgemein bekannt.

Um einige Fragen vorwegzunehmen. Am Samstag bzw. Sonntag hat natürlich niemand auf der Baustelle gearbeitet und ich sah auch niemanden, der Schilder, Bake usw. verstellt hat. Ich musste an einigen Stellen vom Gehweg ausweichen, weil dieser nicht benutzbar war. Andere habe ich nicht beobachtet bei ihren Problemen.

Da jemand aus der Familie ab und an mit dem Rollstuhl über die Margarethenstraße muss, schränkt die Baustelle definitiv Menschen mit Behinderungen ein und gefährdet diese. Aber auch Gehende und Radfahrende sind in Teilen gefährdet, womit ein Straftatbestand nach § 315b StGB vorliegen dürfte. Welche Stelle für welchen Anteil verantwortlich ist, kann mit Sicherheit ermittelt werden. Meine Sicht ist hier, dass die Schilderfirma BAS die Schilder aufstellt und demnach auch eine regelmäßige Kontrollpflicht hat, da es häufiger Probleme gibt, muss auch ein entsprechendes enges Intervall vorliegen. Dies dürfte bereits aus Eigeninteresse dokumentiert sein, wenn nicht gibt es keine Belege dafür, dass die Firma ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Ähnlich sieht es bei der Stadt aus. Hier werden die Beschilderungen und Bauarbeiten genehmigt. Da immer wieder auf die Probleme bei Baustellen hingewiesen wird, kennt die Verwaltung das Problem. Aber offensichtlich wird nichts unternommen, denn ansonsten würde das Problem ja nicht weiterhin derartig massiv bestehen. Das heißt es finden keine oder keine ausreichenden Kontrollen statt. Dies kann in der dünnen Personaldecke begründet sein, da Verkehrssicherheit aber zum Beispiel vor dem Ausstellen von Führerscheinen oder Nummernschildern bzw. Zulassung geht, müsste halt das Personal entsprechen umgeschichtet werden. Hier sind aus meiner Sicht sowohl die zuständigen Dezernenten (Bau/Verkehr), wie auch die Stadtführung in Person von Sören Link verantwortlich, weil diese trotz der Situation nichts unternehmen und regelmäßig Menschen gefährdet werden. Bekanntlich muss kein Unfall eintreten, denn nach 315b StGB Abs. 2 ist bereits der Versuch strafbar. Denkbar ist auch, dass den Beschäftigten nicht der RSA 21 zur Verfügung steht bzw. diese nicht geschult wurden. Sinnvoll wäre es hier mal die Schulungsnachweise zu prüfen.

Gemäß RSA 21 gelten folgende Abmessungen
– Gehweg 1,3 m (bei kurzen Engstellen 1,0 m)
– Radweg 1,5 m (bei kurzen Engstellen 1,3 m)

Nachfolgend nun die Beschreibung zu den einzelnen Bildern, mit Bewertung aus meiner Sicht.

Bild 01
Radweg vollständig blockiert, keine weitere Beschilderung.
Keine Überführung auf die Fahrbahn. Damit gefährden sich Radfahrende beim Ausweichen auf die Fahrbahn oder gefährden Gehende beim illegalen Ausweichen auf den Gehweg. Einige werden vielleicht absteigen, ist aber der Erfahrung nach unwahrscheinlich.
Beim Ausweichen auf die Fahrbahn ist mit Aggressionen/Bedrängung durch KFZ-Führende zu rechnen. Ebenso mit zu engen Überholmanövern (Unterschreitung Mindestabstand nach § 5 StVO)
Ort: ungefähr Margarethenstr 10

Bild 02
Bagger parkt teilweise auf Radweg, was zu beschädigen führt. Radwege sind nicht für diese Belastungen ausgelegt.
Dies deutet darauf hin, dass der Baufirma viele der Regeln nicht bekannt sind. Offensichtlich wird bei Ausschreibung der billigste Anbieter genommen ohne zu prüfen, ob ausreichende rechtliche Kenntnisse zu einem rechtskonformen Baustellenbetrieb vorliegen (Organisationsverschulden?). Es stellt sich die Frage, ob die Baufirma überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 10

Bild 03
Schild steht rechtswidrig auf Gehweg.
Absolute Untergrenze der Mindestbreite ist 1 m. Die Gehwegplatten sind hier 40×40 cm, demnach bleiben hier gerade 40 cm übrig. Für Rollstühle muss mind. 1 m gerechnet werden. Für Gehende mind. 0,8 m. Ein Ausweichen auf den Radweg wäre notwendig. Durch die Kanten und den schlechten Zustand des Übergang besteht Sturzgefahr bei Rollstühlen und Rollatoren. Weiterhin besteht eine Gefahr durch abgelenkte Radfahrende.
Nicht bewertbar ob verschoben oder nicht.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 22

Bild 04
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,6-0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 38

Bild 05/06
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,5 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 42

Bild 07
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 25

Bild 08
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Man beachte auch die lebensgefährlich abgestellten Roller, keine Ahnung, ob die Stadt Duisburg dies per Bußgeld ahndet.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 23

Bild 09/10/11
Das Toilettenhäuschen wurde entweder von der Firma dort so abgestellt oder von der Baufirma. Auch hier liegt ein Organisationsverschulden der Stadt vor, da eine Aufstellung auf dem Kruppplatz problemlos möglich gewesen werden. Der Gehweg ist vollständig blockiert, sodass das Schild auf dem Gehweg an der Stelle nicht ins Gewicht fällt, aber ironisch ist, da es einen Gehweg ausweist.
Das Schild Radwegende auf dem Radweg, wurde vermutlich von der Baufirma zusammen mit den Baken dort abgestellt. Diese stehen zu ordentlich, als das Dritte wahrscheinlich wären. Obwohl der Radweg bis zur Andreasstraße benutzt gewesen wäre, beendet man diesen hier unzulässig und blockiert zudem noch den Radweg, sodass zumindest Gehende mit Rollstuhl/Rollator mühsam auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Durch PKW und auch LKW wäre dies durchaus lebensgefährlich. Auch normal Gehende kommen hier nicht oder nur extrem schwer durch.
Da der Radweg m. W. nicht nutzungspflichtig ist, wenngleich man durch KFZ zur Nutzung gezwungen wird, macht das Radweg-Ende-Schild an dieser Stelle auch keinen Sinn. Für Radfahrende ist es an dieser Stelle nicht möglich gefahrlos auf die Fahrbahn zu wechseln, zumal für die Fahrt über den Bordstein angehalten werden müsste, womit die KFZ noch drängelnder werden. Bei einer schrägen Überfahrt besteht Sturzgefahr auf die Fahrbahn.
Das Bild 09 verdeutlicht zudem sehr klar: „Duisburg ist echt Scheiße bei Baustellen“
Ort: bei Margarethenstr. 19


Bild 12/13
Für Gehende ist dieser Bereich vermutlich ausreichend breit, allerdings ist der Übergang über den Bordstein bei Rollstuhlfahrende mit einer Sturzgefahr bzw. erhöhter Anstrengung verbunden. Zumindest ist das nicht barrierefrei, obwohl m. W. auch dies durch den RSA 21 vorgegeben wird.
Ort: bei Margarethenstr. 17

Bild 14
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier max. 0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 15

Bild 15
Unklare Situation, entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder über das Privatgrundstück. Es fehlen Hinweise. Ob die Zustimmung der Eigentümer der Privatgrundstücke gegeben haben ist unklar. Gehweg und Radweg sind jedenfalls vollständig blockiert. Womit auch mit einem lebensgefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn zu rechnen ist.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 13

Bild 16
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier ca. 0,8 m Restbreite (gilt für alle drei Schilder).
Schilder sehen nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ich weiß nicht wie breit der Radweg an dieser Stelle ist, demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anordnung einer Nutzungspflicht rechtswidrig ist. Weiterhin besteht an der Stelle, ab der das Schild gilt, keine Möglichkeit zur Auffahrt auf den Radweg, womit Radfahrende als auf der Fahrbahn anhalten müssten (zur Verärgerung der KFZ-Führenden, was ebenfalls Gefährdungen verursacht).
Ort: ungefähr Margarethenstr. 9 (mit Tendenz in Richtung Kruppplatz)

Diverse Schilder hätten nach RSA 21 nie auf dem Gehweg aufgestellt werden dürfen. Es liegen diverse Stellen mit mehr oder weniger ausgeprägter Gefährdung vor, weil gegen den Stand der Technik (RSA 21) verstoßen wurde.

Weiterhin stellt sich die Frage, was eigentlich die Bezirksregierung Düsseldorf macht. Schließlich müsste diese eigentlich solche Missstände bekämpfen. Auch dort ist dies definitiv nicht der erste Hinweis auf Missstände bei Baustellen.

Das trotz dieser Baustellen nichts passiert ist, ist wohl nur der Umsicht der Bevölkerung und einer extrem großen Portion Glück geschuldet.

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#Duisburg: Schild schränkt Mischweg erheblich ein – #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Warum wird eigentlich ein ohnehin schon schmaler Mischweg von nur 2 m auf 1,6 m verengt durch ein Schild? In dem Fall auf der Moerserstraße in Rheinhausen, nahe der Rheinstraße.

Der RSA 21 sieht für gem. Geh- und Radwege 2,5 m vor, mind. aber 2,0 m in Ausnahmefällen. Der Mischweg hat an dieser Stelle aber gerade 1,6 m durch das Schild. Also mal wieder ein klarer Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorgaben, womit auch hier von einem gefährlichen Hindernis nach StGB auszugehen wäre. Zumal das Schild Rad- und Fußverkehr nicht betrifft.

Das heißt allenfalls hätte das Schild auf den Abstandstreifen am Rand gestellt werden dürfen, da der Mischweg eh schon zu schmal ist. Mir unverständlich, warum man in Duisburg ständig solche Fehler macht. Das passiert eher ständig, gefühlt bei wirklich jeder Baustelle bzw. Beschilderung.

Diese Mischwege mit 2 m sind auf jeden Fall zu schmal, da Personen mit mind. 80 cm angesetzt werden müssen und Radfahrende mit mind. 100 m. Das heißt zum Überholen blieben gerade einmal 0,2 m.

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Emmelsum bleibt, Biotop retten vor Logistik – #Duisport #Osttangente

Anderswo gibt es auch Probleme mit Logistik, empfehle hier auch zu unterstützen, bei der Petition.

Weitere Informationen zum Anliegen hier.

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#Duisburg: Katastrophenbaustelle in #Rheinhausen, schon wieder ein – #AGFS #RuntervomRadweg

Einmal mehr stellt sich mir die Frage, wie soll ich mir hier als Fußgänger bzw. Radfahrer verhalten.

In der Fußgängerzone Rheinhausen im Bereich der Krefelder Straße befindet sich eine Baustelle. Wenn man dort aus der Zone kommt, findet sich eine Durchgangsverbot und ein Schild mit einem Pfeil nach Links. Die uneingeschränkt nutzbare Ampel befindet sich allerdings Rechts. Wenn man das Schild beachtet dürfte man diese nicht nutzen. Die Ampel befindet sich dagegen in der Baustelle, wodurch man nicht an den Drücker der Bettelampel kommt. Es gibt also keine legale Möglichkeit die Straße zu queren.

Der Radweg wird dagegen gesperrt und mit einem VZ 254 versehen, sodass man eigentlich nicht weiter fahren darf. Der Radweg ist bis dahin allerdings nutzungspflichtig.

Da stellt sich natürlich die Frage, wo kommt man da legal durch. Hinweis es heißt Radfahren und nicht Fahrradschieben. Ich verlange hier eine Erklärung wer so einen Mist genehmigt und wie ich mich hier rechtskonform verhalten soll. Das geht schlichtweg nicht. Sprich deshalb kann ich die Schilder einfach ignorieren, da der Rechtsakt nichtig ist, weil dieser nach VwVfG unmöglich einzuhalten ist.

Duisburg gehört aus der AGFS geschmissen, weil dies ein Dauerproblem ist! Auf der Margerethenstraße habe ich gestern vom Bus aus eine mindestens vergleichbar schreckliche Baustelle gesehen, die mit Sicherheit gegen den RAS 21 verstößt.

Wer auch immer für solche Genehmigugnen verantwortlich ist, ist entweder völlig überlastet, das keine sorgfältige Prüfung stattfindet oder völlig inkompetent die Verkehrsregeln und die technischen Empfehlungen dazu beachten.

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#Börse: Übernahmen von VaQtec durch Fahrenheit AcquiCo GmbH

Die Firma Va-Q-tec AG, welche u. a. die Transportbehälter für Coronaimpfstoff herstellt soll derzeit von der Firma Fahrenheit AcquiCo GmbH übernommen werden. Wenngleich das Angebot großzügig klingt, ist es das keineswegs.

Der Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen das und behaupten glatt, dass wäre „im besten Interesse unseres Unternehmens, unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie unserer Belegschaft.

Wenn man in Zukunft nicht mehr am Erfolg des Unternehmens beteiligt ist, kann es nicht ein so gutes Angebot sein und niemand gibt freiwillig eine „attraktive“ Prämie, wenn man nicht mit Rendite rechnet.

Ob es für die Belegschaft besser ist vermag ich nicht zu sagen.

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Deutsche Umwelthilfe ruft Bürger zur Anzeige von Falschparkern auf: Zahlreiche Städte in Deutschland dulden systematisch illegales Parken auf Gehwegen – #Duisburg

Schließlich mich hiermit dem Aufruf der Umwelthilfe an.

Und für jene mit mangelndem Unrechtsbewusstsein habe ich hier etwas vorbereitet.

Auch in Duisburg ist die Situation nicht hinnehmbar.

Hier die PM der Umwelthilfe
• Nur 26 der 104 von der DUH abgefragten Städte bestätigen, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent ahnden

• Städte wie Göttingen, Magdeburg, Mainz oder Aachen gefährden Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen, indem sie zugeparkte, nicht nutzbare Gehwege dulden

• DUH fordert konsequente Ahndung von Falschparkern, sofortiges Abschleppen von illegalen Gehweg-Parkern und ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker zu melden, die Menschen behindern
© Adobe Stock / oleksand

Berlin, 23.3.2023: Zahlreiche deutsche Städte dulden die systematische Behinderung und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Das zeigt eine bundesweite Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 104 Städten, darunter alle Großstädte sowie die jeweils fünf größten Städte jedes Bundeslandes. Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos. So werden Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen täglich durch Falschparker vom Gehweg auf die Straße gezwungen. Trotzdem bestätigen nur 26 der 104 abgefragten Städte, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden. Noch weniger Städte bestätigen, dass Behinderungen durch Falschparker auf Gehwegen regelmäßig durch Abschleppen beseitigt werden. Erst Anfang März bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bremen die Rechtsauffassung der DUH, wonach die systematische Duldung von illegalem Gehwegparken rechtswidrig ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
Die systematische Duldung von Falschparkern auf Gehwegen ist lebensgefährlich und aus unserer Sicht rechtswidrig. Autos auf dem Gehweg verdecken die Sicht und zwingen Menschen zum Ausweichen auf die Straße – mit fatalen Folgen. Illegales Gehwegparken muss konsequent geahndet werden. Das heißt: Sofortiges Bußgeld und Punkt in Flensburg sowie unverzügliches Abschleppen bei Behinderung. Wenn jetzt immer mehr Menschen Falschparker fotografieren und Behinderungen zur Anzeige bringen, ist das nichts anderes als Notwehr. Genau dazu fordern wir die Menschen auf, und zwar so lange bis die Städte ihrer Pflicht, freie Gehwege zu garantieren, endlich nachkommen.

Laut offiziellen Regelwerken ist eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern notwendig, was jedoch in den meisten Städten nicht beachtet wird. Besonders fußgängerfeindlich sind Göttingen und Magdeburg: Nach Angaben der Städte werden hier bereits 80 Zentimeter breite Gehwege als ausreichend angesehen, um ein falsch geparktes Auto nicht abzuschleppen. In Mainz und Aachen geben sich die Ordnungsämter mit 90 Zentimeter Restbreite des Gehwegs zufrieden. Nicht viel besser haben es Fußgängerinnen und Fußgänger in Offenbach am Main, Krefeld, Leverkusen, Trier und Kiel: Hier dürfen Ordnungskräfte erst abschleppen lassen, wenn die Restgehwegbreite unter 1 Meter liegt. Menschen mit Rollstuhl oder Kleinkinder auf dem Fahrrad, die den Gehweg nutzen müssen, sind in all diesen Städten gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach Rechtsauffassung der DUH ist eine solche systematische Duldung von zugeparkten Gehwegen rechtswidrig.

Problematisch ist neben der Duldung auch die mangelnde Ahndung mit Bußgeldern: In Recklinghausen und im saarländischen St. Ingbert erhalten Falschparker kein Bußgeld, solange der Gehweg laut Stadt „noch nutzbar“ ist. Göttingen gibt sogar an, dass Gehwegparken außerhalb bewirtschafteter Flächen grundsätzlich nicht bestraft werde und in Krefeld wird illegales Gehwegparken nicht mit einem Bußgeld bestraft, wenn in der Gegend ein hoher Parkdruck herrscht. Auch diese systematische Nicht-Ahndung ist nach Rechtsauffassung der DUH klar rechtswidrig.

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung der DUH: „Gehwege sind für den Fußverkehr da. Dennoch gilt in deutschen Städten oft das Recht des Stärkeren. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl wird in den meisten Städten der Weg von Autos blockiert. Dass viele Städte ihr rechtswidriges Verhalten in unserer Abfrage offen eingestehen, zeigt, dass es keinerlei Problembewusstsein gibt.

Hintergrund

Die DUH hat alle deutschen Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes nach ihren Plänen zum Parkraummanagement befragt und veröffentlicht die Ergebnisse nach und nach. In dieser Untersuchung werden die Regelungen zur Duldung von rechtswidrigem Parken auf Gehwegen dargestellt. Konkret wurden folgende Fragen gestellt:

1. Unter welchen Bedingungen wird Falschparken auf Geh- und Radwegen geahndet?
2. Unter welchen Bedingungen wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen eine zu beseitigende Behinderung angenommen?
3. Unter welchen Bedingungen wird legales Gehwegparken angeordnet?

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#Klimaschutz: Zertifikatehandel bringt nichts – #FDP

Nachfolgender PM, kann man entnehmen, dass Zertifikatehandel weniger bringt als eine CO₂-Besteuerung. Wenn verwundert es da, dass die Autoschwurbelpartei FDP für die schlechtere Methode

Text der PM
CO₂-Besteuerung ist ökologisch effektiver und sozial gerechter als Zertifikatehandel

Die Verteuerung von CO₂-Emissionen kann wesentlich zu ihrer Senkung beitragen. Eine im Economic Journal veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Fabian Herweg, Universität Bayreuth, und Prof. Dr. Klaus M. Schmidt, LMU München, vergleicht zwei staatliche Instrumente der Verteuerung unter dem Aspekt ihrer Wirksamkeit: Eine Ökosteuer stärkt die Bereitschaft der Verbraucher*innen zur freiwilligen Senkung von CO₂-Emissionen. Hingegen hat der Handel mit CO₂-Zertifikaten, der auf einer Obergrenze zulässiger Emissionen basiert (Cap-and-Trade), eine entmutigende Wirkung. Er führt zu höheren Emissionen und verlagert den Klimaschutz auf Verbraucher*innen mit geringeren Einkommen.

Die Studie widerlegt damit die weitverbreitete Annahme, dass der Zertifikatehandel ein effektives marktwirtschaftliches Instrument zum Klimaschutz sei. Entscheidend für die Argumentation der beiden Autoren ist eine in der ökonomischen Forschung bislang vernachlässigte Voraussetzung: Die Regierungen in den westlichen Industrieländern können den Preis für die direkte oder indirekte Verursachung von CO₂-Emissionen nicht so hoch treiben, wie dies zur Einhaltung der im Pariser Klimaschutz-Abkommen definierten Ziele erforderlich wäre. Denn ein solches Vorhaben würde in Politik und Gesellschaft auf erhebliche Widerstände stoßen – unabhängig davon, welche staatlichen Maßnahmen zwecks einer derartigen Verteuerung eingesetzt würden.

„In vielen Ländern reicht die staatliche Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen, die zu deren Verteuerung führt, unter den gegebenen politischen Verhältnissen nicht aus, um notwendige Klimaschutz-Ziele zu erreichen. Freiwillige Initiativen von Verbraucher*innen, Unternehmen und Kommunen müssen hinzukommen. Der Weltklimarat IPCC schätzt, dass auf diese Weise bis zum Jahr 2050 zwischen 40 und 70 Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen vermieden werden können. Vor diesem Hintergrund haben wir in unserer Studie die beiden wichtigsten staatlichen Instrumente der Bepreisung von CO₂-Emissionen – den Handel mit Emissions-Zertifikaten und eine Ökosteuer – miteinander verglichen. Zentral war für uns die Frage, wie sich diese Instrumente auf freiwillige Beiträge zum Klimaschutz und somit auf die Gesamtbilanz der CO₂-Emissionen auswirken“, sagt Prof. Dr. Fabian Herweg, Inhaber des Lehrstuhls für internationale Wettbewerbspolitik an der Universität Bayreuth.

Zertifikatehandel schwächt die moralische Motivation der Verbraucher*innen

Der Studie liegt die Annahme zugrunde, dass es eine große Zahl von individuellen Verbraucher*innen sowie von Unternehmen und Kommunen gibt, die aus moralischen Gründen bereit sind, ihren klimatischen Fußabdruck zu senken – allerdings nur, wenn sie zu Recht davon ausgehen können, dass ihr Verhalten die Gesamtmenge der CO₂-Emissionen beeinflusst. Damit ist die weitere Annahme verbunden, dass der Staat die Treibhausgas-Emissionen grundsätzlich reguliert. Unter diesen Annahmen kommen die Autoren zu dem Ergebnis: Eine Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen in Form einer Ökosteuer ergänzt die freiwilligen, moralisch motivierten Anstrengungen zur Emissionsreduzierung. Sie ist ein starker Anreiz für die Verbraucher*innen, den eigenen Verbrauch einzuschränken. Eine Deckelung der Emissionen in Verbindung mit einem Zertifikatehandel (cap-and-trade) schwächt hingegen die moralische Motivation von Verbraucher*innen.

Die Autoren begründen die nachteiligen Auswirkungen des Zertifikatehandels mit dem sogenannten „Wasserbetteffekt“: Wenn moralisch motivierte Akteure ihre Emissionen freiwillig reduzieren, indem sie etwa in private Solarstromanlagen investieren oder kurze Strecken mit der Bahn statt mit dem Flugzeug zurücklegen, können sie dadurch die staatlicherseits festgelegte Gesamtmenge der Emissionen nicht verringern. Freiwillige Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen bewirken lediglich, dass der Preis für Emissionsrechte sinkt – was andere Marktteilnehmer wiederum zum Kauf dieser Rechte motiviert und ihnen zusätzliche CO₂-Emissionen ermöglicht. Die grundsätzlich zum Verzicht bereiten Verbraucher*innen sind sich dieses Zusammenhangs bewusst und werden trotz moralischer Bedenken ihren Verbrauch nicht einschränken. Umgekehrt verhält es sich, wenn die Emissionen besteuert werden. In diesem Fall wissen die Verbraucher*innen, dass sie die Gesamtmenge der Emissionen individuell beeinflussen können, und ihre moralische Motivation setzt sich durch – zum Vorteil für den Klimaschutz.

Ökosteuer bewirkt gerechtere Lastenverteilung

Die Kosten für CO₂-Emissionen über eine Besteuerung statt über einen Zertifikatehandel zu regulieren, ist nicht nur in ökologischer Hinsicht effektiver, sondern verdient auch im Hinblick auf eine gerechte Lastenverteilung den Vorzug. Dies zeigen Berechnungen, die zwischen einer reichen und einer armen Gruppe von Verbraucher*innen unterscheidet. Werden die CO₂-Emissionen durch einen Zertifikatehandel reguliert, dann schränken nur finanzschwache Haushalte ihren klimaschädlichen Konsum ein. Finanzstarke Haushalte verringern ihren Konsum nicht, sondern kaufen Zertifikate, um ihren hohen Konsum zu ‚kompensieren‘ und so den individuellen klimatischen Fußabdruck zu reduzieren. Die Regierung sieht diese erhöhte Nachfrage nach Zertifikaten voraus und gibt, um deren Preis niedrig zu halten, mehr Zertifikate aus. Dagegen setzt eine Ökosteuer für beide Verbrauchergruppen ähnlich starke Anreize, zur Senkung von Emissionen beizutragen. Diese Zusammenhänge sollten seitens der Politik künftig stärker beachtet werden“, sagt Herweg.

Einflüsse der Verbraucher*innen auf Wirtschaft und Politik

Die Studie berücksichtigt auch die Tatsache, dass Verbraucher*innen die Entscheidungen von Unternehmen und Regierungen zunehmend beeinflussen. So wollen heute zahlreiche Unternehmen klimaneutral werden – zum Beispiel weil sie ihre Attraktivität für klimabewusste Verbraucher*innen und Mitarbeiter*innen steigern wollen oder weil sie im Besitz klimabewusster Investor*innen sind. Politisch Verantwortliche reagieren auf Forderungen aus ihrer Wählerschaft und fördern Investitionen in „grüne“ Technologien zur Energiegewinnung. Die Autoren zeigen, dass diese Anstrengungen nur im Falle einer Bepreisung von Emissionen durch eine Ökosteuer, nicht aber bei einer Regulierung der Emissionen durch Zertifikatehandel den Klimaschutz signifikant voranbringen.

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Fast 40 % Leerfahrten bei LKW – #Klimaschutz #Duisburg #Osttangente #Duisport

Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht teilweise sehr interessante Zahlen. So auch zum Thema Leerfahrten:
– Anzahl der Leerfahrten auf deutschem Bundesgebiet 153,7 Millionen Fahrten
– Leerkilometer auf deutschem Bundesgebiet 6.425,4 Millionen km
– Anteil der Leerfahrten auf deutschem Bundesgebiet 37,6 %

Das ein wesentlicher Anteil am LKW-Verkehr der durch Duisburg donnert sind Leerfahrten. Das weist auf zwei Punkte hin. LKW-Transport sind deutlich zu billig, ansonsten würden nicht so viele Leerfahrten stattfinden und das ganze System ist extrem ineffizient.

Schauen man sich einen Supermarkt an, so fahren volle Fahrzeuge hin, liefern Waren und fahren leere Fahrzeuge zurück oder weiter. Gleichzeitig fahren leere Fahrzeuge hin und holen den Müll ab. Besser wäre es, den Müll in kleineren Containern mitzunehmen. Oder man hat direkt einen Container für die Anlieferung, der abgesetzt wird und dann der alte Container wieder mitgenommen wird.

Auch bei Baustellen fahren Lieferfahrzeuge hin und leer zurück. Schutt usw. wird mit leeren Fahrzeugen abgeholt.

Anstatt durchdachte Konzepte, welche auf eine möglichst große Auslastung setzen, erzeugt man unnötig Lärm, Gefährdungen und Umweltschäden. Weiterhin ist eine Folge mehr Stau. Ein besseres System sind Containerschiffe. Die fahren vereinfacht gesagt im Kreis und transportieren so Waren, wo mal hier etwas entladen und dort etwas beladen wird.

Übrigens sieht man auch auf der Schiene häufiger Leerfahrten. Das heißt auch die Schiene ist gar nicht so voll. Man könnte also deutlich mehr Waren transportieren, wenn man mehr Effizienz erzwingen würde. Etwa durch deutlich erhöhte Kosten für Leerfahrten.

Aber genau wegen noch mehr Leerfahrten will man Straßen/Autobahnen ausbauen und subventioniert damit zugleich Leerfahrten.

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Petition #WissingRücktritt – #Klimaschutz #Efools #FDP #Wissing

Schwurbelminister Wissing von der Autoschwurbelpartei FDP hat seit Amtsantritt viel Unwahres erzählt bzw. nichts für Klimaschutz getan. Die Krise nimmt zu und noch immer blockiert er aktiv den zwingen erforderlichen Klimaschutz mit teilweise bizarren Argumenten.

Ein Unding.

Deshalb habe ich diese Petition mitgezeichnet.

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#Hamburg: Wildpinkelverbot für Männer

Das Schild sah ich an einem Bahnhof in Hamburg.

Offensichtlich zeigt es einen Mann der pinkelt. Es ist natürlich schon möglich, dass Männer das häufiger tun, aber ist natürlich nicht so fein. Außerdem könnte das auch daran liegen, dass in Zügen teilweise die Toiletten nicht funktionieren. Das öffentlich WC habe ich nicht angeschaut.

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Das AUTO-Unser – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg #AUTOkratie #AUTOkorrektur

Mal was für die ganzen AUTOkraten und sonstigen AUTOanbetenden

Unser Auto auf der Straße!
Dein Stellplatz werde geheiligt.
Deine Straße komme.
Deine Vorfahrt geschehe wie im Stau so auf der Fahrbahn.
Unser tägliches Benzin gib uns heute.
Und toleriere uns unsere Parkvergehen,
 wie auch wir vergeben den Blitzern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
 sondern erlöse uns von den Radfahrenden.
Denn dein ist das Parken und die Straße und die Vorfahrt in Ewigkeit.
Amen.

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Ladestation für Elektrobusse – #Klimaschutz

Elektrobusse sind längst keine Utopie mehr, sondern schon in einigen Städten im Einsatz. Sie sind auch besser als Wasserstoffbusse, da Elektro vollständig klimaneutral sein kann im Gegensatz zu Wasserstoff.

Hier mal zwei Bilder, wie man sich die Ladestationen vorstellen kann. Es gibt hier aber zahlreiche unterschiedliche Verfahren und Ideen. Auch Induktion an Haltestellen wäre möglich.

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E-Scooter ausnahmsweise gut geparkt

Die Scooter stehen hier zwar auf Fahrradparkplätzen, aber sind ausnahmsweise mal so abgestellt, dass diese weder stark stören noch eine Stolpergefahr darstellen. Es wäre wünschenswert, dass man in Duisburg endlich mal Regeln bekommt und diese dann auch noch durchgesetzt werden.

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#Köln: Gutes Beispiel für Fahrradparken – #Fahrrad

Und mal wieder ein Bild, wie man Fahrradparken in größerer Menge ermöglichen kann. Dieses Bild stammt vom Bahnhof Köln Süd.

Und wie man ebenfalls deutlich sieht, wird das Angebot gut angenommen, was sicherlich auch daran liegt, dass Teile der Universität im Umfeld liegen.

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Falschparken ist klimaschädlich – #Klimaschutz

Das Autofahren Umweltverschmutzung und Zerstörung ist, ist bekannt. Das Falschparken teilweise auch klimaschädlich ist, dagegen weniger.

Falschparken gefährdet Gehende und Radfahrende, teilweise behindert es auch „nur“. Insgesamt sorgt diese aber für weniger Menschen, welche diese umweltfreundlicheren und weniger klimaschädlicheren Verkehrsformen nutzen.

Für die Verkehrswende braucht es aber mehr Radfahrende und mehr Gehende, vielleicht auch in Kombination mit ÖPNV. Das hier zu viele Falschparken und damit die Verkehrswende aktiv behindern und damit Klimaschutz verhindern ist inakzeptabel.

Ich würde Letzte Generation empfehlen statt die Straßen zu blockieren, einfach mal die Gehwege und Radwege von Blechkisten zu befreien. Das geht recht simpel mit kontinuierlichem Anzeigen von Falschparkenden oder sogar der erweiterten Kür, dem Beseitigen von Parkgefährdungen. Dies erhöht automatisch den Druck und bringt die Verkehrswende voran indem man Falschparken verteuert. Täglich 55 Euro für Falschparken ist mehr als 49 Euro im Monat für das Deutschlandticket.

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Duisburger FDP schwurbelt gegen Parkgebühren – #RAFDP #Duisburg #Gratismentalität #Tempolimit #Efools #FDP

Dass die FDP extremistisch autophil ist, bekam man in den letzten Wochen ständig mit. Egal ob nun Tempolimit, Verbrennerausstieg oder Efools.

Ein großen Bock hat mal wieder die Duisburger FDP geschossen. Diese meinte, dass man wegen der Digitalisierung die Parkgebühren senken müsse. Dies betragen in Duisburg allerdings gerade einmal rund 31 €. Also ein Betrag für den man nicht einmal einen Monat das 49€-Ticket bezahlen kann. Und diesen Billigtarif will die offensichtlich marktwirtschaftsfeindliche FDP noch senken. Dabei herrscht an vielen Stellen in Duisburg Parkdruck. Und sogar Falschparken ist weit verbreitet.

Parkdruck heißt marktwirtschaftlich, dass eine hohe Nachfrage besteht. Wenn die Nachfrage hoch ist, muss der Preis steigen, bis Nachfrage und Angebot wieder zusammenpassen. Stattdessen sind viele Stellen sogar komplett Parkgebührenfrei trotz Parkdruck. Dies ist marktwirtschaftlich völlig unerklärlich und trägt sicherlich nicht zu einer Verkehrswende bei, wenn man die Gratismentalität von Parkenden sogar noch fördert.

Natürlich ist das mit den Parkausweisen in Duisburg extrem schlecht geregelt. Besser wäre es marktwirtschaftlich einen festen Platz zu mieten und dann auch einen angemessenen Preis zu zahlen. Erstens werden dann nur so viele Parkausweise vergeben, wie real Parkplätze vorhanden sind. Zweitens, kann man so auch den öffentlich Raum fairer nutzen, denn es gibt nun einmal kein Recht auf Parkplatz. Ein Parkplatz ist ein rein private Angelegenheit, die bereits beim Kauf eigenverantwortlich zu regeln ist. Natürlich müssten größere Fahrzeuge mehr Gebühren bedeuten, als kleinere, die mehr Parkraum zulassen.

Die Fett markierten Begriffe werden von der FDP übrigens leidenschaftlich oft in anderem Zusammenhang verwendet, nur seltsamerweise nicht beim Parken. Das muss wohl verschwurbelte Ideologie sein, denn konsistent ist das nicht.

Und nur mal zum Schluss eine kleine Rechnung. Die Parkgebühr in Duisburg ist gerade einmal 0,08 € pro Tag bzw. 2,5 € pro Monat. Also lächerlich. Wer das noch senken will, hat ganz offensichtlich keine Ahnung von der Realität. Vor allen Dingen, wenn die Kosten für die Sanierung von Straßen, bei der Umlage erheblich sind. Man sollte die Kosten für die Parkplätze vollständig über die Parkgebühren reinholen und nicht allen auflasten, die u. U. gar nicht dort Parken. Parken ist ein reines klimaschädliches Privatproblem.

Update:
Der Link zum Schwurbelantrag. Scheinbar kennt die FDP nicht einmal den aktuellen maximalen Gebührensatz.

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Wassermangel und Wasserstoff?

Wenn man zukünftig Energie in Form von Wasserstoff speichern will, wo soll dafür das Wasser herkommen?

Soll der Wasserstoff etwa am anderen Ende der Welt hergestellt werden? Aber auch dort müsste man dann vermutlich erst Meerwasser entsalzen.

Irgendwie sind die Konzepte rund um Wasserstoff an vielen Stellen nicht schlüssig. Egal ob nun Klimaschutz in der Form, dass Wasserstoff nicht klimaneutral ist und an vielen Stellen nur eine Verbesserung gegenüber den heutigen Zustand darstellt. Oder eine zu teure Erzeugung bei überschüssigen Strom.

Mein Eindruck ist mehr und mehr, dass man weitermachen will wie bisher und die Umstellung auf Wasserstoff nur als Alibi dient, dass man ja etwas tun würde.

Ein Masterplan ist ohnehin nicht erkennbar.

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#Logistiksubventionen in #Duisburg – #Osttangente

Autoschwurbelpartei FDP bzw. Wissing erzählt etwas von massivem Wachstum des LKW-Verkehrs. Erst einmal gibt es kein Wachstum, wenn man wirklich eine vollständige Bilanz aller kosten zieht. Wachstum wird immer dann behauptet, wenn man Kosten auf die Allgemeinheit umlegt.

Beispiele gibt es dafür in Duisburg viele. Deshalb finde ich es an der Zeit dies einmal zu thematisieren. Ich persönlich finde es an der Zeit, dass Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von jenen die konsumieren. Marktwirtschaft heißt, dass die Nutzenden auch das bezahlen müssen, was diese nutzen. Warum sollte die Allgemeinheit für billiges Fleisch bezahlen? Warum sollte die Allgemeinheit für Billigschund bezahlen? Marktwirtschaft heißt für mich, dass dort wo die Kosten entstehen auch bezahlt werden muss. An vielen Stellen zahlt derzeit aber die Allgemeinheit und subventioniert so nicht notwendigen Konsum, also Luxus. Es ist inakzeptabel, das Waren und Dienstleistungen künstlich verbilligt werden, obwohl angemessene Preise durchaus möglich wären.

In weiteren Beiträgen werde ich die unterschiedlichen Subventionen, die nicht allein finanzieller Natur sind beschreiben. Die Subventionen gehen dabei nicht nur von Duisburg aus.

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Treibhausgas Wasser aus dem Flugverkehr? – #Klimaschutz #Greenwashing

Im Artikel „Methan in der Atmosphäre“ aus den Nachrichten aus der Chemie, steht neben der Information, dass die Methankonzentration in der Atmosphäre seit vielen Jahrzehnten ansteigt, was mit Sicherheit menschliche Ursachen hat, auch eine sehr wichtige Passage:
„Die Grenzschicht zwischen Troposphäre und Stratosphäre ist durch eine Temperaturinversion gekennzeichnet, die wie eine Kühlfalle wirkt und Wasser nahezu vollständig ausfriert“

Das heißt von Unten kommt kaum Wasser nach oben durch. Das Wasser (gasförmig) vom Boden wird davon abgehalten in die Stratosphäre zu gelangen.

Nun ist es bekanntlich so, dass Flugzeuge durchaus in der Stratosphäre fliegen. Flugzeuge verbrennen heutzutage noch immer fossiles Kerosin. Bei der Verbrennung entstehen neben CO2 und anderen Stoffen auch Wasser, welche so in die eigentlich trockene Stratosphäre gelangt. Während CO2 weitestgehend inert ist, ist Wasser durchaus reaktionsfähig. Und Wasser ist ein Treibhausgas.

Bei Umstellung auf Wasserstoff würde sogar noch mehr Wasser dorthin transportiert werden.

Wie gefährlich sind also Wasserstoffflugzeuge? Dass diese nicht klimaneutral sein können ist Fakt und zweifelsfrei belegt. Die Frage ist wie schlimm sind die Auswirkungen, wenn Wasser anstelle von CO2 emittiert wird? Da der Wasserstoff alleine schon negative Auswirkungen hat, könnten Wasserstoffflugzeuge in Summe erhebliche Auswirkungen haben.

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#Düsseldorf tut etwas für Gehende – #Verkehrswende

Mit der Stadt Duisburg habe ich teilweise sehr schlechte Erfahrungen gemacht, was die Bemühungen für Gehende und Radfahrende angeht. Düsseldorf hat zwar noch viel Spielraum nach ob, scheint aber deutlich bemühter zu sein.

Am 01.02.2023 meldet ich per Mail der Stadt Düsseldorf, dass der Zebrastreifen am Bahnhof im schlechten Zustand ist.

Jetzt nach einem Monat war ich wieder in der Gegend und muss feststellen, man hat den Zebrastreifen erneuert.

Das verdient dann doch mal ein ausdrückliches Lob von mir, dass es so schnell ging. Es ist jetzt natürlich nicht weltbewegend, aber auch kleine Verbesserungen sind ein Fortschritt.

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Klischee: „Radfahrende fahren bei rot“ – #Autokorrektur #Fahrrad

Regelmäßig liest man im Netz, dass Radfahrende angeblich ständig bei rot fahren würde. Ich sehe zwar auch ab und an Radfahrende, welche bei rot fahren, aber das ist nichts im Vergleich zu den ganzen Autofahrenden, welche bei rot fahren oder bei rot noch in der Kreuzung sind.

Hier wäre es an der Zeit mal überall Rotlichtblitzer zu installieren, da ich häufiger noch KFZ über die Kreuzung rasen sehe, wenn schon längst rot ist.

Aber auch das Stehen in der Kreuzung ist nicht zulässig. Man darf nur einfahren, wenn man diese auch sicher wieder verlassen kann. Dennoch fahren viele in Kreuzungen dicht auf. Auch hier sind also Probleme bei der Durchsetzung der StVO zu erkennen. Zu Deutsch Rechtsfreie Räume.

Warum sollten sich dann also Radfahrende an die Regeln halten? Zumal teilweise völlig sinnfrei Ampeln für Radfahrende früher auf rot schalten oder länger rot sind.

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Parkraumüberwachung „Heßler Markt“ – #Gelsenkirchen #Datenschutz

Da berichtet die NRZ über Parkraumüberwachung und Datenschutz beim „Heßler Markt“ in Gelsenkirchen „vergisst“ aber andere Betroffene auch nur mit einem Wort zu erwähnen. Das System von Parkvision scheint nicht nur das Kennzeichen zu erfassen, sondern auch Gesichter bei der Einfahrt zum Parkplatz und dem Zugang zum Geschäft. Es gibt viele Menschen, die nutzen kein KFZ zum Einkaufen. Geht schließlich auch problemlos ohne.

Das heißt das System von Parkvision erhebt biometrische Daten von Menschen, die gar nicht betroffen sind von der Thematik Parken, somit ist es rechtswidrig diese Daten zu erheben. Mehr noch gibt es ja bereits eine einfache datenschutzkonforme Methode für Parkgebühren mit einer Schranke, wie es bei Parkhäusern üblich ist. Da kann dann an der Kasse völlig anonym bezahlt werden.

Das wäre dann auch fair, wenn die Parkkosten nur auf diejenigen umgelegt werden, die auch wirklich parken und man diese Kosten nicht an jeder Supermarktkasse mitbezahlen muss, wenn man sich ökologisch verträglich bewegt.

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Logistik in #Duisburg würde durch Innovation reduziert – #Duisport #Rheinhausen #Hochfeld #Osttangente

Von Rheinhausen aus geht viel LKW-Verkehr durch Duisburg in Richtung Westen und fährt dabei teilweise auch durch Hochfeld. Es fahren sehr viele LKW durch Duisburg, was völlig unsinnig ist.

Die Containerschiffe auf den Ozeanen fahren im Kreis immer wieder die selben Häfen an und werden im jeden Hafen teilweise entladen und teilweise beladen. Man bemüht sich hier um eine gute Auslastung. Dies wäre auch sicherlich für Duisburg eine gute Idee. Das heißt man muss vom Ziel des Containers her denken. Wenn der Container nur vom Binnenschiff auf einen LKW umgeladen wird ist es völlig egal an welcher Stelle dies geschieht. Das heißt der LKW nach West muss gar nicht in Logport I starten, sondern kann auch an einer anderen Stelle in Duisburg umgeladen werden. Dazu müsste man aber schon bei der Beladung der Binnenschiffe vom Ziel her denken, sodass die Ladung von dort startet, wo das Stadtgebiet am wenigstens durchquert werden muss. Dies würde einfach und schnell die LKW-Belastung in Duisburg reduzieren. Im Rahmen der Digitalisierung ist dies sicherlich kein Problem und im Interesse der Logistikfirmen müsste das eigentlich auch sein, da man Staurisiken vermeidet, Strecken verkürzt und Kosten senkt. Allerdings müsste Duisport natürlich hier entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, dass dies einfach und schnell geht.

Ergänzen kann man dies durch ein Rundshuttle durch die Hafenteile, sodass Container nicht durch Duisburg gefahren werden müssen. Dies wäre dann ja zugleich auch praktizierter Umweltschutz, der sogar Kosten einspart.

Keine Ahnung warum man dies nicht längst macht. Es bräuchte keinen neuen Straßen, die Belastung für Brücken und Infrastruktur wird reduziert. Der Intra-Duisburg-LKW-Verkehr wird reduziert, dass heißt weniger Lärm und weniger Verkehrsgefährdung. Allein zum Schutz von Radfahrenden wäre dies sinnvoll, da es dann weniger in der Stadt nach rechts abbiegende LKW gibt und damit weniger Lebensgefahr für Radfahrende.

Das wäre innovativ, stattdessen wollen die Parteien des Rückstands (SPD, CDU, FDP) um jeden Preis eine Osttangente bauen. Ansonsten fordert doch insbesondere die Autoschwurbelpartei FDP Innovation ein. Am Bau von Straßen ist nichts innovativ. Die Warenströme digital zielgerichtet zu optimieren ist eigentlich offensichtlich, erfordert Innovation und wäre gut für alle.

Es versteht sich von selbst, dass diese Punkt im Rahmen einer Alternativprüfung für eine Osttangente behandelt werden müsste und man dann auch sehr gründlich begründen muss, warum das nicht geht.

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Verharmlost die Drogenindustrie Tabakerhitzer?

Der Artikel „Rauch, der nicht so heißen soll“ von Brigitte Osterath geht es um den Trend weg von Zigaretten zu angeblich weniger schädliche Alternativen der Drogenindustrie.

Rechtlich scheint ein Gericht den Vorgang nicht als Verbrennung gewertet zu haben, womit dann juristisch auch kein Rauch entsteht. Im Tabakerhitzeraerosol entstehen weniger von bestimmten thermischen Zersetzungsprodukten, laut Artikel entstehen dafür aber andere in deutlich höheren Konzentrationen als in Zigaretten. So beträgt die Konzentration von krebserzeugendem Glycidol das dreifache gegenüber Zigarettenrauch.

Man gewinnt den Eindruck, dass die Tabakkonzerne mit ihrer Werbekampagne, wie bereits früher, Tabak verharmlosen. Tabakerhitzer scheinen weniger Nikotin freizusetzen, aber sind Summe scheinen sie dennoch gesundheitsschädlich zu sein, dass diese andere Form von Verbrennung genauso nichts in Innenräumen zu suchen hat, wie der klassische Drogenkonsum durch Rauchen.

Man sollte so etwas auch aus den Eingangsbereichen verbannen.

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#Mikroplastik im Spinnennetz

In „Notizen aus der Chemie“ wird darüber berichtet, dass Spinnennetze Mikroplastik aus der Luft abfangen.

Für eine Analyse braucht es damit keine komplexen Apparaturen zur Sammlung von Proben. Dies lässt sich ganz einfach durch Einsammeln von Netzen machen.

Gemäß dem Beitrag konnte man sogar zwischen Reifenabrieb und anderen Quellen für Mikroplastik unterscheiden.

Das heißt die Belastung lässt sich vergleichsweise einfach messen.

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Idiotenwolke an Bahnhöfen? #Bahnsinn #Philosophie

Dass der Mensch ein sehr egoistisches Wesen ist, sieht man besonders deutlich an Bahnhöfen.

Ein Zug fährt ein, Menschen die vorher stark verteilt waren, knubbeln sich plötzlich dort, wo die Türen sind. Fast alle wollen als erstes einsteigen dürfen. Ganz vorne sein. Teilweise so sehr, dass sie nicht mal verstehen, dass sie Aussteigenden im Weg sind.

Es ist doch völlig logisch, dass Ausstieg und Einstieg nicht zeitgleich geht. Ebenso ist logisch, dass man erst etwas rauslassen muss, bevor etwas anderes rein kann. Eigentlich ziemlich simple Physik. Einige schaffen es ja auch sich zumindest solange zurück zu halten, bis die Mehrheit draußen ist, aber dann gibt es kein Halten mehr.

Meist gibt es noch ein wenig Restanstand, um nicht zu zeigen, wie egoistisch man in Wirklichkeit ist. Das heißt man rempelt die Leute nicht aus dem Weg.

Vielleicht trifft Wolke egoistischer Menschen es besser. Jedenfalls gibt es irgendwann selbst die fairste Person auf, fair zu bleiben.

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„Unfälle“ werden teilweise von Behörden herbeigeführt – #VGBU

Damit meine ich jetzt nicht, dass die mit einem KFZ, zum Beispiel Radfahrende umfahren bzw. überfahren. Aber Behörden, wie Polizei und auch Kommunen sehen weg, wenn es um Gefährdungen geht. Verharmlosen diese mit Behauptungen eine Stelle wäre kein Unfallschwerpunkt und „verwechseln“ Meinung und sorgfältige rechtliche Prüfung.

Nichtergreifen von Maßnahmen. So gibt es an der Karl-Jarres-Straße in Duisburg direkt rechts neben einem schmalen Radweg Parkplätze. Hier ist Dooring quasi vorprogrammiert, trotzdem ist der Radweg nutzungspflichtig. Sowohl die Stadt Duisburg, wie auch die Bezirksregierung Düsseldorf wollen hier trotz akuter Lebensgefahr nicht handeln. Frau E. von der Bezirksregierung meinte ich könne ja klagen.

Das Dooring eine Lebensgefahr darstellt erkennt man auch an dieser wissenschaftlichen Arbeit.

Ein weiteres Beispiel ist, dass die Polizei immer nur die absolute Maximalgeschwindigkeit kontrolliert, nie die Situative. Dabei gilt nach § 3 StVO die absolute Maximalgeschwindigkeit nur unter optimalen Bedingungen.

Die meisten Unfälle ließen sich durch echte Prävention verhindern, stattdessen hört man nur Ausreden. Dabei müsste man sich die Straße und die Rahmenbedingungen einfach nur angucken und wüsste welche Gefahren bestehen und könnte daraus sinnvolle Maßnahmen ableiten. Wenn man heute sogenannte Unfälle betrachtet wird man oft feststellen, dass auch ein Behördenversagen vorliegt, welches erst dazu führte, dass Menschen verletzt oder getötet wurden.

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Keine Pflicht zu Reflektionskleidung

Wenngleich Polizei und andere Stellen immer wieder dazu auffordern Bekleidung mit Reflektion zu tragen, hat bereits 2006 das Landgericht Hannover im Urteil vom 15.03.2006 (Az. 11 S 84/05) klargestellt, dass es die Pflicht der Fahrenden ist darauf zu achten. In dem Fall ging es konkret zwar um einen Radfahrer, allerdings gelten die gleichen Pflichten auf für Personen am Steuer eines KFZ.

Aus dem Urteil:
„Es kann dahingestellt bleiben, ob die Bekleidung des Beklagten mit sichtbaren Reflexionsstreifen versehen war. Der Beklagte war jedenfalls nicht verpflichtet, derartige Bekleidung zu tragen.

Der Beklagte war auch nicht gehalten, während er stand und sich schnauzte, darauf zu achten, dass er nicht von Radfahrern angefahren wird. Vielmehr war der Kläger als Radfahrer verpflichtet, gemäß § 3 Abs. 1 S, 4 StVO nur auf Sicht zu fahren und darüber hinaus gemäß § 41 Nr. 5c StVO auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Der Beklagte durfte grundsätzlich darauf vertrauen, dass Radfahrer sich bei Benutzung des Weges entsprechend pflichtgemäß verhalten. Dafür, dass der Beklagte den Kläger gesehen hatte und sich bewusst anfahren ließ, bestehen keinerlei Anhaltspunkte.“

Am § 3 hat sich scheinbar seit damals nichts geändert und der gilt auch für KFZ. Woraus sich zugleich ableiten lässt, dass an dunklen Stellen Schrittgeschwindigkeit erforderlich ist.
Trotz Recherche konnte ich bisher nicht herausfinden, ob auch nur eine Polizeibehörde die tatsächlich zulässige Geschwindigkeit kontrolliert oder hierfür klar Vorgaben hat. M. W. wird immer nur die Maximalgeschwindigkeit kontrolliert, weshalb hier KFZ-Führende eine unverhältnismäßig hohe Toleranz bekommen, die durch nichts gerechtfertigt ist.

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Blitzen ist keine Abzocke! – #Verkehrssicherheit #Autokorrektur

Neulich waren mal wieder drei Leserbriefe in der NRZ zum Thema, dass kleine Städte auch blitzen wollen. Alle drei erweckten den Eindruck, dass es den Kommunen nur ums Geld ginge.

Müssen wohl alles drei ausgesprochene Verkehrsexperten sein, um beurteilen zu können, wo es der Verkehrssicherheit dient. Dabei ist Verkehrssicherheit nicht etwas nach dem Bauchgefühl von jemand hinter dem Steuer beurteilt wird.

Dabei wird doch nicht mal die aktuell gültige Geschwindigkeit, sondern die Maximalgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen geblitzt. Egal ob nun für weniger Meter Tempo 30 oder andere Gründe eine Maximalgeschwindigkeit vorgeben. Es ist gut und richtig, dass man dafür zahlen muss, wenn man sich nicht dran hält. Falls es doch zu unrecht war gibt es den Rechtsweg, aber im Normalfall ist es eine freiwillige Abgabe an die Stadt, weil man eigenverantwortlich der Meinungen war sich nicht einmal an die Maximalgeschwindigkeiten halten zu wollen.

Das ist doch wirklich erbärmlich, zu erst gegen die Regeln verstoßen und hinterher nicht dafür einstehen wollen. Vor vielen Jahren hatte ich einige Zeit ein KFZ, in all der Zeit nicht ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit. Wer sich also abgezockt fühlt will bloß die eigene Unfähigkeit verschleiern die Regeln einzuhalten. Denn es geht.

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Politisches Engagement = Partei?

Vor einiger Zeit meinte mal jemand, damit man sich politische engagieren dürfe solle man gefälligst in eine Partei eintreten.

Meine Einstellung dazu ist, dass wer politisches Engagement alleine auf Parteien reduziert, keine Ahnung von der freiheitlich demokratischen Grundordnung hat. Es gibt zahlreiche Rechte, die wir alle ganz ohne Parteien in Anspruch nehmen dürfen. Viel mehr, als Politik und Behörden uns manchmal zugestehen wollen. Auch endet die Teilhaben nicht damit, dass man an der Wahlurne den Wahlzettel abgibt.

Es gibt hier viel mehr Beteiligung, als manche annehmen und andere gerne sehen. Deshalb habe ich vor einigen Jahren auch das Buch Jederbeteiligung geschrieben, was dies alles zusammenfasst.

Auch gibt es Typen wie Sören Link, die meinem mit einem Ratsbeschluss wäre das alles zu akzeptieren und nichts mehr zu meckern. Das ist klassisches Bastapolitik bzw. Gutsherrenart. Die Menschheit hat sich hier definitiv weiterentwickelt und man muss nicht mehr dumme Entscheidungen einfach so akzeptieren. Man kann öffentlich Druck machen oder auch Klagen. Denn auch die Judikative ist Teil einer Demokratie. In den letzten Jahren hat man zunehmend den Eindruck, dass wichtige Entscheidungen von Gerichten getroffen werden.

Wer Demokratie auf Wahlen reduziert, hat Demokratie nicht verstanden.

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„Beteiligung“ Regionalplan Ruhr – #NRW

Noch bis 31.03.2023 kann man sich an der erneuten Offenlage des Regionalplans beteiligen. Soweit man hier von einer ernsthaften Beteiligung sprechen kann. Auffällig viele Einwände wurden nur zu Kenntnis genommen und nicht ernsthaft behandelt. Teilweise wurde nur auf einen kleinen Teil der Argumente eingegangen und mitunter sogar aus dem Zusammenhang gerissen. Man erkennt deutlich, dass die Bevölkerung eher lästig ist bei dem Vorhaben den Niederrhein noch mehr in eine Käselandschaft zu verwandeln. Nachhaltigkeit ist bei dem Dokument nicht zu verspüren, mag sein das der Begriff verwandt wurde, aber gelebt wird Nachhaltigkeit nicht.

Meine Einwendungen/Anmerkungen sind sowohl zu den erkennbaren Änderungen, als auch eine Ergänzung meiner vorhergehenden Anmerkungen/Einwendungen, insbesondere da diese zumindest teilweise nicht berücksichtigt wurden. Eine konkrete Angabe der Reihenfolge und Bezugsstelle wird nicht gemacht.

Es fehlt immer noch eine Begründung für Auskiesung und zeitgleich Anhäufung von Bauschutt. Das Recycling ist hier einzig und allein eine Kostenfrage. Der Regionalplan subventioniert Flächenfraß und noch schlimmer die Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen ohne ausreichend umfangreicher Abwägung.

Weiterhin stellen ausgekieste Flächen eine Gefährdung der Wasserversorgung dar. Durch die Klimaerwärmung ist mit höherer Verdunstung zu rechnen. Je mehr offene Wasserflächen vorhanden sind, desto mehr Verdunstung. Hier müsste man die gesamten Wasserentnahmen feststellen und mit den Verlusten den daraus resultieren Gesamtverlust an Wasser ermitteln. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Kiesabbau mit zur Gefährdung unserer Trinkwasserversorgung beiträgt. Dies ist nicht nur bedenklich, sondern nach EU-WRRL auch klar rechtswidrig.

Wenn man gar keinen aktuellen Bedarf an Wohnraum kennt, wie kann man dann feststellen, ob da wirklich ein Bedarf besteht und wie diese sich vielleicht geändert hat. Auch hier arbeitet man also mit falschen Zahlen, die auch einen Einfluss auf Auskiesung usw. haben. Dabei gibt es viel Leerstand und teilweise wird sogar Bestand leergehalten.

Die Klimaauswirkungen wurden weiterhin nicht berücksichtigt, obwohl dies zwingend erforderlich ist.
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“
BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Jeglicher Flächenverbrauch um nicht zu sagen Flächenmissbrauch ist klimaschädlich. Dies ist nicht mit dem 1,5°-Ziel des rechtsverbindlichen Vereinbarung von Paris vereinbar. Allerdings wurden diese Auswirkungen nicht einmal bilanziert. Boden ist eine CO2-Senke, wird diese bebaut kommt es zu Emissionen.
Mit weiteren Flächenverbrauch können Klimaziele nicht erreicht werden.

Vor dem Hintergrund der Energiewende gibt es keine Notwendigkeit Kraftwerksstandorte zu schützen.

Beim Thema Hochwasserschutz kommt mir das Thema Deichschutz viel zu kurz. Es wird nicht darauf eingegangen, wie Deiche vor anderweitiger Nutzung geschützt werden sollen. So gibt es in Duisburg eine Vorhaben, bei dem Deiche mit einer Straße bebaut werden soll, die einen hohen Anteil an LKW-Verkehr hat. Dabei weisen alle einschlägigen Stellen Deiche darauf hin, dass Deich bei einem Hochwasser nicht befahren werden sollten, weil es die Gefährdung erheblich erhöht. Auch hier müssen Festlegungen getroffen werden, dass neue Belastungen für vorhandene Deiche nicht tragbar sind und ausnahmslos ausgeschlossen werden. Retentionsräume dürfen nicht verringert werden.

Die Deponiekapazitäten werden unrealistisch veranschlagt und weiterhin keine Anreize für mehr Recycling gesetzt.

In den Anlagen der Begründung kann man nicht erkennen was geändert wurde. Da einigen Stelle eine aktuelles Datum steht fand zumindest eine teilweise Änderung statt. In anderen steht dagegen etwas von Änderung aber auch hier ist nicht klar was geändert wurde. Das ist überaus intransparent. Wie üblich nimmt man Beteiligung nicht ernst, wen wundert da noch Politikverdrossenheit und die Tendenz zu Extremen.

Der Flächenbestand muss endlich eingefroren werden. Der russische Angriff auf die Ukraine zeigt, dass eine hohe Grundautarkie wichtig ist. Dies geht aber nicht, wenn man landwirtschaftliche Fläche für Industrie, Wohnen, Verkehr usw. verschwendet. Die Industrie brauch keine neue Fläche, die sind nur zu geizig, die vorhandene Fläche optimal zu nutzen. Statt in den Höhe wird lieber in die Breite gebaut.

Das Gebiet SQ_8_Dui/PQS_8_Dui usw. für Sand, Kies usw. in Duisburg, markiert Bereiche, welche den Rheinradweg umfassen (Begründung Teil D Anh. 7). Ebenfalls ist dort Industrie angesiedelt. Eine Nutzbarkeit ist auch wegen des instabilen Deiches nicht gegeben. Die Mobilität überwiegt hier vor den Interessen eine Branche, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert und Recycling verhindert.

Das HQ100/HQextrem ist falsch definiert, da es die Klimaerwärmung nicht berücksichtigt. Was früher selten vorkam, kann heutzutage alle 10 Jahre vorkommen. Veraltete Grundlagen sind hier unzureichend. Insbesondere sind hier Karten allenfalls ein Rückblick aber nicht auf den Worst-Case der Prognosen gestützt. Auf dieser Grundlage ist keine seriöse Abschätzung von Hochwasser und Intervall möglich.

Das man relevante Punkte zur Kenntnis nimmt zeugt nicht von einer sonderlich demokratischen Einstellung, sondern sieht eher danach aus, dass man relevante Punkt nicht einpflegen will. Demokratische wäre es die Beteiligung ernst zu nehmen. Dies ist nicht der Fall. Nur zur Kenntnis würde ich das nicht schicken. Und teilweise ein längerer Absatz ausgewählt und nur auf einen Punkt eingegangen. Das ist Bequemlichkeit.

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Verkehrsanarchie bei Baustellen – #RuntervomGehweg #Duisburg

Wieder mal ein Beispiel für Verkehrsanarchie in Duisburg-Rheinhausen. Hier steht ein Schild, welches Radfahren das Absteigen empfiehlt mitten auf dem Gehweg, sodass Rollstühle nicht durchkommen. Weiterhin steht das Schild entgegen der Fahrtrichtung, sodass es höchstens Geisterfahrer lesen könnten.

Ein Grund für das Schild ist an der Schwarzenberger Straße in Höhe der Schulstraße nicht erkennbar. Da in der Schulstraße eine Baustelle war, könnte man zu dem Schluss kommen, dass hier schlecht ausgebildete Arbeiter das Schild haben stehen lassen, obwohl es einige behindert. Nicht einmal an die Hecke hat man das Schild gestellt oder auf die Straße.

Müssten Baufirmen nicht wissen, wie man die Beschilderung bei Baustellen einhält? Oder zumindest sollten die doch eigentlich wissen was Rücksichtnahme ist. Ich kam alleine durch, andere hätten da Probleme gehabt. Die Mindestbreite nach RSA 21 von 1 m ist definitiv unterschritten.

Die Stadt sollte in die Bauverträge Vertragsstrafen für solche Fälle implementieren.

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#Duisburg: Weg nur für Frauen mit Kind, für Männer verboten? – #Gendern #Verkehrsschwurbelei

Bei Baustellen in Duisburg werden Radfahrende und Gehende konsequent nicht mitgedacht. Erst recht nicht Menschen mit Behinderung.

Hier mal ein besonders bizarres Schild in der Duisburger Innenstadt, wo man mit dem Verbotszeichen Fußverkehr verbietet und dann zeitgleich sagt, dass der Verkehr woanders stattfinden soll.

Man kann das Schild jetzt unterschiedlich lesen. Etwa, dass der Gehweg auf der einen Seite endet und man zur anderen Seite wechseln soll. Dafür steht aber das Schild falsch.

Man könnte es auch so lesen, dass hier Männer nicht weiter dürfen und nur Frauen mit Kindern oder Personen die Kleider tragen mit kleinen Menschen dürfen und Personen in Hosen nicht. Wenn man mal darüber nachdenkt ist das Schild ziemlich sexistisch, man sollt da wirklich mal darüber nachdenken, dass 50 % der Schilder auch das andere Geschlecht zeigen muss und nicht so Klischeehaft immer Mutter mit Kind oder Schotte mit Kind.

Man fragt sich was das Schild überhaupt soll, denn dass man aber Absperrgitter nicht weiter kommt ist irgendwie offensichtlich, wozu also das Schild? Dabei gilt eigentlich, dass Schilder verständlich sein müssen.

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Arzt parkt ständig auf Gehweg – #Gratismentalität #RuntervomGehweg #Duisburg #Rheinhausen #Verkehrsschwurbelei

In Rheinhausen ist es an der Friedrich-Alfred-Straße nahe der Güntherstraße einen sogenannten Arztparkplatz auf einem Gehweg durch einen Schriftzug markiert.

Vor kurzem wurde der Schriftzug erneuert, aber nicht die ein Stück weiter gelegenen Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, welche man kaum noch erkennt. Letztere Parkplätze finden sich auf der Straße.

Ich habe deshalb die Genehmigung angefordert und die hier angehängten Dokumente erhalten.

In 1988 hat man ein Dokument ausgestellt auf dem unter „Ergebnis und Begründung“ nur folgender Text steht:
„Auf dem Gehweg der Fr.-Alfred-Str. wird ein Arztparkplatz markiert.“
Es handelt sich hierbei, der Bezeichnung nach, um eine „Anordnung von VZ. und Einrichtungen“, also eigentlich einen Verwaltungsakt. Allerdings kann es sich hier nicht um einen Verwaltungsakt handeln, da eine Begründung fehlt. Da schon damals eine Begründung gefordert war, wird sich das nicht so sehr vom heutigen Verwaltungsakt unterscheiden, für den ebenfalls in § 39 VwVfG eine Begründung gefordert ist.

Ebenfalls angehängt war bei der „Genehmigung“ eine Rechtsgrundlage, die allerdings auf der letzten Seite klar eine Abwägung fordert. Wenn man für einen Arzt einen Parkplatz auf einem Gehweg anordnet, obwohl im Umfeld ausreichend Parkplätze sind ist das definitiv rechtswidrig und wenn man dies nicht einmal begründet dürfte dies zudem noch nichtig sein (§ 44 VwVfG). Das heißt die Genehmigung ist nicht gültig und war es auch nie.

Hinter dem Gebäude (Friedrich-Alfred-Straße 60), wo die Praxis sein dürfte, findet sich ein Parkplatz, der über einen Notausgang erreichbar ist, demnach gibt es hier keinen Grund, für einen Arztparkplatz den Gehweg zu besetzen. In der Günterstraße befinden sich ebenfalls Parkplätze, die man markieren könnte und die nicht weiter vom Eingang sind. Ein Stück weiter auf der Friedrich-Alfred-Straße sind ebenfalls Parkplätze. Die Rechtsgrundlage geht sogar von einer zumutbaren Entfernung von 200 m aus. Diese Abwägung fand allerdings nicht statt. Scheinbar ist Bewegung für Ärzte zu ungesund.

Im Jahr 2013 wurde eine „Genehmigung“ erteilt, welche ebenfalls keine Begründung enthält und befristet bis 2016 war, demnach ist diese bereits abgelaufen.

Es spricht also alles klar gegen das Parken auf dem Gehweg für einen Arzt und nichts dafür. Trotzdem parkt der immer noch da. Man sieht einmal mehr, dass in Duisburg etwas nicht stimmt, wenn man nicht einmal die einfachsten Verwaltungsakten sauber hinbekommt.

Wie ich über den FUSS e. V. erfuhr gibt es sogar eine neue Rechtslage, die bei einer neue Genehmigung hätte beachtet werden müssen. Da steht dann gar nichts mehr von Gehwegparken. Nehme an, dass es auch bereits 2013 einen eine andere Erlasslage gab man nach dieser hätte prüfen müssen.

Ist für den Arzt natürlich bequemer einen günstigen exklusiven Parkplatz auf dem Gehweg zu haben, als direkt am Haus einen mieten zu müssen. Muss diese Gratismentalität von Autofahrenden sein.

Wie üblich gehen die Uhren in Duisburg öfters mal rechtswidrig.

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Grüne NRW sind gegen die #Verkehrswende – #Klimaschutz #Autoschwurbelei #ÖPNV

Vergangenes Jahr reichte ich eine Petition ein, in der er darum ging, dass man ein Park im öffentlichen Raum an ein Monatsticket koppelt. Eine Antwort vom Bundestag erreichte mich relativ schnell. Man fühlte sich nicht zuständig, der Landtag könne das.

Na okay habe ich mir gedacht, da ich das zeitgleich bei beiden Stellen eingereicht habe. Nun bekam ich aber auch eine Antwort vom Landtag.

Keine Ahnung, ob der Landtag meine Petition überhaupt richtig gelesen hat. Würden Parkgebühren in Form einer Monatsticketpflicht den Gemeingebrauch etwa einschränken? Das erscheint mir nicht sonderlich logisch. Und ich frage mich, ob das Hinsetzen auf der Straße nicht auch Gemeingebrauch ist.

Die Autoschwurbelei des Landtages geht aber noch weiter. Man behauptet doch glatt, dass in der Regel parken nicht entgeltfrei wäre. Keine Ahnung, wo man hier eine Statistik erhoben hat. Hier im Umfeld gibt es nur wenig Stellen mit Parkgebühren. Vor allen Dingen woher will man das alles wissen, wenn man nicht das Verkehrsministerium eingeschaltet hat. Laut Bundestag kann das Land NRW dies regeln. Die Antwort schreibt am Anliegen vorbei. Da die Grünen in der Landesregierung sind ist anzunehmen, dass auch diese die Petition gelesen haben. Scheinbar sind also auch die Grünen gegen eine Verkehrswende.

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#Duisburg für Menschen mit Behinderung? – #Verkehrsschwurbelei

Endlich ist sie Online, die Niederschrift des „Beirat für Menschen mit Behinderungen“ hat ziemlich lange gedauert. Enthalten ist neben der Antwort auf eine Anfrage (DS 22-1220 Anfrage der AG-handicap Reparaturen von Bordsteinkanten/barrierefreie Wege) auch eine Antwort zur aktuellen Anzahl der Menschen mit Behinderung in Duisburg. Die Stadt Duisburg hat hier, obwohl sie zuständig für die Ausstellung der entsprechenden Ausweise ist keinen aktuellen Überblick. Scheinbar nutzt man hier keine vernünftige IT, welche dies auf Knopfdruck liefern kann. Die als Anlage mitgelieferte Statistik von 2021 weist über 100 000 Menschen mit Behinderungen für Duisburg auf, was mehr als 1/5 der Bevölkerung ist.

Nachfolgend die von mir zusammengefassten und bewerteten Antworten.
Frage 1.
Man sieht hier die Fahrbahn als Hauptsache und bezeichnet Gehweg und Radweg als Nebenanlagen, diskriminiert Fortbewegungsarten also, was aber zum Grundcredo „Alles fürs Auto“ passt. Nur bei Um- und Ausbau werden teilweise Bordsteinabsenkungen durchgeführt.

Frage 2.
Bei der Frage zu Baustellen bezieht man sich auf die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21), man erwähnt sogar die Mindestbreiten, welche nach meiner Erfahrung in Duisburg aber nur bedingt eingehalten werden. Habe schon mehr als einmal rechtswidrige Baustellen gesehen. Die Theorie scheint teilweise bekannt zu sein, nur mit der Praxis hapert es massiv.

Neben den vier Fragen, die ich jetzt nicht alle wiedergebe, waren auch zwei Prüfanträge dabei, von dem ich die Antwort auf den Letzten zitiere. Es ging hier um Parkplätze am ehemaligen kleinen Prinzen, die über Geh- und Radweg erreichbar sind, wo ein 45°-Bordstein vorgeschlagen wurde
„Die o.g. Behindertenparkplätze sind mit einem Kfz problemlos anfahrbar. Durch die vorhandenen Hochbordsteine werden Kfz-Fahrer zu einer langsamen Fahrweise auf den Nebenanlagen (Geh- und Radweg) veranlasst, damit Fußgänger und Radfahrer geschützt werden. Eine Bordsteinabsenkung bzw. ein Umbau mit Einfahrtschwellen (Schrägbord) ist daher nicht erforderlich. Abgesehen davon kommen Einfahrtschwellen nur an Grundstückszufahrten zum Einsatz.“

Man spielt hier also Menschen mit Behinderung gegen Rad- und Fußverkehr aus. Die Antwort ist mal wieder die typische Verkehrsschwurbelei der Stadt Duisburg. Man schiebt als Ausrede die Sicherheit von Radfahrenden und Gehenden vor, die ansonsten auch niemanden bei der Stadt zu interessieren scheint. Man gewinnt den Eindruck von Arbeitsvermeidung durch Ausreden. Zumal das nicht davor schützt, beim Ausparken überfahren zu werden.
Ein 45°-Bordstein verlangsamt auch das Fahrzeug. Da rast auch niemand drüber. Davon abgesehen handelt es sich doch hier um eine Art von Grundstückszufahrt. Sinnvoller wäre es ohnehin die Parkplätze an der Straße einzurichten.

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#Duisburg: Eisgefahr an der Stünningkreuzung – #Duisport #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Wenn LKW an der Stünningkreuzung von der Asterlager in die Moerser Straße abbiegen fliegen bei Frost immer wieder mal Eisbrocken von der Plane, so das es hier ziemlich gefährlich werden kann. Insbesondere dann, wenn ein Eisbrocken z. B. dort Wartende trifft. Es ist purer Zufall, dass dies bisher nicht eingetreten ist. Aber auch die Eisbrocken auf dem Radweg machen diesen extrem gefährlich. Ebenso können Gehende ausrutschen.

Sicherlich ist dies auch einer hohen Geschwindigkeit beim Abbiegen von LKW geschuldet. Denn ansonsten würde das nicht so breit verteilt sein.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit per Kamera zu überwachen, ob Eis auf den LKW liegt und die Verstöße entsprechend zu ahnden. Eine Art Eisblitzer. Aber ob man etwas in Duisburg für die Bevölkerung und gegen LKW tut? Ich habe da so meine Zweifel.

Vergleichbare Situationen können im Stadtgebiet sicherlich an vielen Stellen auftreten. Es besteht also Handlungsbedarf.

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Schöpfungszerstörer #CDU fordert erneut populistisch #Osttangente – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

Am vergangenen Samstag musste man mal wieder den populistischen Unsinn der CDU lesen. Der Rheinhauser Ableger dieser populistischen Partei, vertreten durch Kai Müller behauptet doch glatt: „Nicht nur für Rheinhausen sei die Verlängerung der Osttangente nach Abwägung aller Argumente alternativlos.“

Ob Müller überhaupt weiß, wie man Argumente abwägt? Wenn man so zurückschaut, welche Märchen uns die CDU alles schon erzählen wollte, um die Osttangente durchzusetzen. Einmal mehr stellt sich mir die Frage ob die von CDU korrupt sind, andere unlautere Motive haben oder man sich einfach nur etwas irrational in den Kopf gesetzt hat. Alle Argumente abgewogen haben die definitiv nicht. Und nichts ist ohne Alternative außer natürlich niemals die CDU zu wählen, wenn man Christ ist und die Schöpfung bewahren will.

Am Samstag hat die CDU bewiesen, dass KFZ-Verkehr für diese über die Wunder der Schöpfung in Form von Bäumen geht. Dies haben die auch in der Vergangenheit schon mehrfach bewiesen. Menschenleben scheinen denen auch wenig zu bedeuten, ansonsten hätte man bereits längst Maßnahmen zur Verkehrslenkung durchgesetzt.

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#NRW: Schotter“garten“ verboten!

Bei einer Diskussion über Schotter“gärten“ in der Innenstadt von Duisburg wurde ich auf die Bauordnung NRW und ein interessantes Urteil aufmerksam gemacht.

In der Landesbauordnung steht in § 8 (Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze)
„(1) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
2. zu begrünen oder zu bepflanzen,“

Wenn ich nun nach diesem Bericht gehe, ist der überwiegende Charakter der Schotter“gärten“ ganz sicher nicht begrünt. Demnach wären diese nicht zulässig.

Und auch die Nutzung der Vorgärten als Parkplatz erscheint unter dem Gesichtspunkt überaus fragwürdig. Ein Vorgarten ist nun einmal kein Parkplatz.

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Klimaerwärmung in #Duisburg – Hitzestadt Duisburg durch Politik gebeutelt – #Osttangente #Klimaschutz

Eine Betonpolitik, welche auf Straßen, Parkplätze und Versiegelung setzt, statt auf Bäume und Grünflächen, tötet Menschen durch Hitzetod. Dies sieht man an vielen Stellen im Stadtgebiet. Sei es nun Wedau (Platanen), Rheinhausen (Osttangente) oder anderen Stellen.

Wer Klimaschutz und -anpassung nicht bei jeder Entscheidung mitbedenkt, handelt nicht im Interesse der Bevölkerung. Und bisher steht bei den zahlreichen Entscheidungen im Rat und in den Ausschüssen nicht einmal etwas zu der Thematik.

Was sagt uns der Umstand, dass dies SPD und CDU nicht einfordern?

Wie demokratisch kann eine Entscheidung sein, welche auf unvollständigen Informationen getroffen wird und grob fahrlässig Menschenleben gefährdet?

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#Duisburg: Not-Baumbesetzung zur Rettung der 26 gesunden Bäume an der Wedauer Straße – #Klimaschutz #Baumschutz

Gestern bekam ich nachfolgende Mail, die leider von einem Filter aufgehalten wurde. Nach reiflicher Überlegung veröffentliche ich diese doch, um zu zeigen, wie wichtig Bäume für den Menschen sind. Nicht nur physisch, sondern auch psychisch.

Wie wir alle wissen, hielt die Aktion die Schöpfungszerstörer von CDU und SPD leider nicht auf. Ob die Aktion gerechtfertigt war oder nicht, dazu habe ich mir bereits hier Gedanken gemacht. Gerade für ältere Menschen könnte die Temperaturerhöhung in Hitzeperioden durch die Baumfällung tödlich enden.

Die Pressmitteilung vom 18.02. morgens
Nach massiven Protesten von Bürger*innen erreichte das umstrittene Baumfällungsvorhaben von Oberbürgermeister Sören Link (SPD) sogar den Landtag [1]. Wie der WDR berichtete, sollte es am heutigen Samstag (18.2.2023) soweit sein: 26 gesunde, knapp 100 Jahre alte Bäume an der Wedauer Straße wollte „Sägen-Sören“ fällen lassen [2]. Doch in der Früh besetzen unerwartet Klimaaktivist*innen die Bäume und verhindern aktuell die Fällung.

UNFREIWILLIGE FEUERWEHR

Kurz nach 19:00 Uhr, erzählt der Mathematiker und Klimaaktivist Ingo Blechschmidt (34), erhielt er am gestrigen Freitagabend einen Anruf einer 60-jährigen Anwohnerin aus Duisburg-Wedau. „Ich weiß mir nicht mehr anders zu helfen, können wir zusammen noch irgendwie die Bäume verteidigen?“, fragte sie ihn. Blechschmidt leistet für verschiedene Klimagerechtigkeitsinitiativen Telefondienst, bedient zusammen mit anderen eine Art Notfalltelefon [3]. Er selbst lebt in Augsburg, deswegen war er mit dem vielfach kritisierten Rodungsvorhaben nicht vertraut. „Die Anwohnerin war den Tränen nahe. Die Bäume kühlten schon die Umgebung, als sie zur Schule ging. Da wusste ich, dass die Klimagerechtigkeitsbewegung sofort Unterstützung leisten musste.“

Hektisch wurde eine Telefonkette in Gang gesetzt, Aufrufe über WhatsApp gestartet. „Wer hat aktivistische Kontakte nach Duisburg? Kennt wer eine Anwältin, die jetzt noch erreichbar ist?“ [4] Zugverbindungen wurden herausgesucht, Kletterausrüstung zusammengestellt. Nach kurzer Zeit war klar: Es findet sich ein buntes Team aus Aktivist*innen, welche mit den Duisburger Anwohner*innen die Bäume retten möchte. Ehrenamtliche von Fridays for Future, Extinction Rebellion, Letzte Generation und dem Augsburger Klimacamp sind bei der Notbesetzung dabei. „Das Wochenende über wollte ich auf eine wichtige Klausur lernen“, erklärt Aktivistin Anna K. (22), die Lehramt studiert und aus Sorge vor Führungszeugniseinträgen ihren Nachnamen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Doch es ist mir wichtiger, gemeinsam mit den Anwohner*innen die Bäume zu beschützen.“

Die Strategie der Aktivist*innen: Sie verbinden in mehreren Meter Höhe Bäume mit einer sog. Traverse, einem langen Seil aus einem besonderen baumschonenden Material (Polypropylen, Durchmesser 12 mm, Traglast 1.415 kg), und begeben sich dann an ihren Klettergurten selbst in diese Querverbindung. So kann die umstrittene Baumfällung erst dann durchgeführt werden, wenn die Klimaaktivist*innen wieder auf dem Boden sind. Doch freiwillig werden sie nicht gehen, erklärten sie schon vorab.

IHR ZIEL: ECHTE BÜRGERBETEILIGUNG

Mit der Aktion möchten sie, wie schon die Bürgerinitiative seit nun fast zwei Jahren, den Bäumen einen Aufschub gewähren, so lange, bis ein echtes Bürgerpartizipationsverfahren über die Baumaßnahmen in der Wedauer Straße entschieden hat. „Die Regierung hat die Klimakrise nicht im Griff“, erklärt Anna. „In Zeiten der Klimakrise gesunde Bäume zu fällen, ist grotesk. Auf spekulative Neupflanzungsexperimente ist kein Verlass!“ Falls solche Experimente gedeihen, dauere es 80 bis 100 Jahre, bis die anfangs winzigen Setzlinge dieselben Funktionen übernehmen können wie die wertvollen Bestandsbäume. Wie das Handelsblatt berichtete [5], bestätigt eine vielzitierte Studie der Universität Hamburg [6] diese Aussage über die Schutzfunktion der CO₂-Bindung.

Die umstrittenen Baumfällungspläne hatten vielfältige Protestaktionen aus der Zivilgesellschaft auf den Plan gerufen. An einer Menschenkette beteiligten sich mehr als 250 Personen [7]. Unterschriften wurden gesammelt, eine Petition auf den Weg gebracht [8]. Zahlreiche Gründe für den Erhalt führt eine Bürgerinitiative auf, die sich extra für den Schutz der Bäume gründete [9]. Der wichtigen Schutzfunktionen der Bäume komme angesichts steigender Verkehrszahlen eine besonders hohe Bedeutung zu, die Bäume prägen den Charakter der Straße und sind wertvolle Naturdenkmäler.

Dass der Rat der Stadt die Fällung schon beschlossen hat, überzeugt weder die Anwohner*innen noch die unterstützenden Aktivist*innen: „Es ist gut, wichtig und richtig, sich an Gesetze, Regelungen, Normen und Vereinbarungen zu halten. Wenn wir das konsequent durchziehen, brechen wir aber eine andere Vereinbarung, nämlich das demokratisch beschlossene Pariser Klimaabkommen. Die Gesellschaft muss aushandeln, welche früheren Verträge sie brechen möchte, um die Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen zu sichern“, so Blechschmidt. Damit bezieht er sich auf einen Aufsatz der bekannten Klimaaktivistinnen Luisa Neubauer und Carola Rackete [10].

EINSATZ DES SPEZIALEINSATZKOMMANDOS

Da die Aktivist*innen nicht freiwillig die Bäume verlassen werden, ist ein Einsatz des Spezialeinsatzkommandos der Polizei wahrscheinlich. Speziell ausgebildetete Klettereinheiten der Polizei seilen dann die Aktivist*innen ab. „Wenn Oberbürgermeister Link schlau ist, nimmt er die Rodung vorerst von der Tagesordnung“, hofft Blechschmidt. Verantworten werden sich die Aktivist*innen trotzdem vor Gericht: Ihre Aktion kann als so genannte „verwerfliche Nötigung“ strafbar sein.

Carla Hinrichs, Sprecherin der Letzten Generation, stand erst am Donnerstag für eine Protestaktion vor Gericht. „Ich halte mein Verhalten nicht für strafbar“, erklärte sie der taz [11]. „Wenn ich mir die Gesetze angucke, dann braucht es für eine Nötigung ein verwerfliches Verhalten. Verwerflich finde ich, dass unsere Regierung uns über die Klippe bringt. Es ist die größte Krise, die ich mir vorstellen kann.“ Diese Überzeugung teilen die Aktivist*innen, die die Notbesetzung an der Wedauer Straße durchführen. „Das halte ich nicht für verwerflich. Diese Frage müssen sich die Gerichte stellen. Und wenn sie das dann trotzdem für verwerflich halten, dann sollen sie mich dafür einsperren.“

HINWEIS
Kurz vor 7:00 Uhr begann die Kletteraktion. Mit Absenden dieser Mail befinden sich die Aktivist*innen bereits in den Bäumen.
Aller Voraussicht nach wird es in Kürze zu Polizeikontakt kommen. Wie die Behörden reagieren werden, können wir vorab nicht sicher einschätzen. Alle beteiligten Aktivist*innen werden gegenüber der Polizei ihre Personalien angeben. Das nächstgelegene SEK befindet sich in Essen, könnte also mitunter schnell zu gegen sein.
Es ist auch möglich, dass der Oberbürgermeister diese Bilder vermeiden möchte. Er erhält diese Pressemitteilung in Kopie.

Anmerkung von mir

In Duisburg ist es öfters höchst zweifelhaft, dass Entscheidungen auf Recht und Gesetz basieren. Bei genauerem Hinsehen werden Prüfungen weggelassen oder die Begründung ist unvollständig. In diesem Fall wurden nicht einmal die thermischen Auswirkungen geprüft. Macht die Stadt Duisburg nach meiner Erfahrung auch bei Baugenehmigungen nicht. Selbst wenn einem Klimaschutz völlig egal ist, darf es Körperverletzung durch den Rat bzw. die Verwaltung nicht sein. Falls es eine Anklage geben die Aktivisten geben sollte, würde ich empfehlen auch diesen Aspekt in der Verteidigung aufzugreifen. Letztendlich sind Einsparungen und Parkplätze egoistisch und damit niedere Beweggründe. Insbesondere wo man 600 000 für die Machbarkeitsstudie Osttangente locker gemacht hat.

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#Düsseldorf – Positives Beispiel Radverkehr – gestreute Radwege – #Verkehrswende #Autokorrektur

Regelmäßig habe ich den unmittelbaren Vergleich zwischen Duisburg und Düsseldorf. In Duisburg fand ich im letzten Jahr diverse Radwege ungeräumt, in Düsseldorf dagegen sah ich sogar ein Streufahrzeug auf einem Radweg.

Weiß natürlich nicht wie repräsentativ dies jetzt nun ist, aber auch sonst habe ich den Eindruck, dass Düsseldorf sich mehr bemüht, als dies in Duisburg der Fall ist. Es gibt natürlich auch in Düsseldorf noch viele Stellen, wo man etwas besser machen kann, aber man tut etwas.

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Grüne oder #Greenwashing? – #Lützerath #Krischer #Fluglärm

Wie Grün sind die Grünen?

Nicht erst seit Lützerath stellt sich mir diese Frage auf Landes- und Bundesebene.

Ein weiterer Beleg ist, dass man das von Oliver Krischer geführte Verkehrsministerium zu einem Zwangsgeld verurteilte, weil es die Auskunft verweigerte. Es ging hier um Fluglärm. Er hat also dann auch noch direkt bei dem vom ihm geführten Umweltministerium versagt.

Sowohl Bürger gegen Fluglärm, als auch Kaarster gegen Fluglärm berichten darüber.

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#Duisburg: Ein Vorgeschmack auf die #Osttangente – #Rheinhausen #Duisburg #CDU #SPD

Neulich nahm ich mal den Weg vom Pferdehof zur Eisenbahnbrücke am Fuße des Pseudodeiches.

Man will uns ja das Märchen verkaufen, dass ein Weg im Überschwemmungsbereich voll okay wäre. Wenn man sich anschaut, wie der Weg derzeit ist, stellt man fest, dass er teilweise die Qualität eines extrem schlecht gepflegten Feldweges hat, welcher nach einer Überschwemmung gewiss nicht besser wird.

Man will also umweltfreundliche Mobilität mit dem Fahrrad oder zu Fuß für eine klimaschädliche Straße verdrängen. Dies passt natürlich ins zerstörende Weltbild von SPD und CDU, welche in Duisburg lieber vernichten, als die Schöpfung zu bewahren.

Weil es keinen vernünftigen Übergang vom Rheinradweg zum Weg im Überschwemmungsbereich gibt, ist neben der Osttangente Alt (die damals auch schon alle Probleme lösen sollte) ein Trampelpfad entstanden. Man hat ganz offensichtlich auch damals nicht die reale Mobilität analysiert, sondern „Planer“ haben sich etwas ausgedacht. Die Praxis zeigt, dass es Unsinn war.

Auch nach der Brücke der Solidarität lässt der Weg einiges zu Wünschen übrig.

Auf dem Rheinradweg zwischen Rheingasse und Fährstraße konnte ich auch einige Reifenabdrücke von einem Traktor erkennen, dass heißt es müsste nach einem Hochwasser mit Beschädigungen des Weges gerechnet werden. Also nicht nur die Überschwemmungszeit, sondern auch die Zeit danach mit zusätzlichen Beschädigungen. Der vorhandene Weg wurde seit vielen Jahren nicht gemacht. Man wird im Vorfeld vielleicht viele Versprechungen machen, aber die sind völlig unglaubwürdig, wenn man sich die heutigen Tatsachen ansieht.

Und zum Schluss noch eine Barriere an der Eisenbahnbrücke, die ich bereits in 2022 der Stadt Duisburg mitteilte und noch immer ist nichts passiert. Die Straße ist jetzt vielleicht 20 Jahre alt, man erkennt aber deutlich, dass zu wenig getan wurde, dabei hätte man das reparieren können, als die Straße gesperrt war. Auch das muss man bedenken, wenn die Stadt und Politik behaupten, dass man zum Rheinvorland käme. Derartige Bodenwellen sind für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bestenfalls eine Barriere, schlimmstenfalls lebensgefährlich (stolpern wenn gerade LKW kommt).

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#Gefahrgut-Unfall in Ohio – #Duisburg #Duisport

Die Tagesschau berichtet über einen Gefahrgutunfall in Ohio, wie er jederzeit auch in Duisburg eintreten könnte.

Teilweise donnern die LKW mit Gefahrgut sogar durch Wohngebiete, wie an der Jägerstraße.

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Hinweis Regionalplan Ruhr Dritte Beteiligung – #Klimaschutz

Kommt mir das so vor oder fehlen da überall die Hinweise drauf? Es gab nur einen kleinen Artikel in der Zeitung und nichts dazu in den Amtsblättern.

Offenlage und Beteiligung von 06.02. bis einschließlich 31.03.2023, mehr Infos unter diesem Link.

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#Duisburg: Straftat Baumfällung Wedau? – #SPD #CDU #Klimaschutz

Der Zeitung von heute (17.02.2023) entnahm ich, dass bereits morgen die Bäume in Wedau gefällt werden sollen. Mir stellte sich beim Lesen das Artikels die Frage, ob dies nicht eine Straftat ist. Dies versuche ich nachfolgend mal aus meiner Sicht zu bewerten.

Fakt ist, dass durch die Fällung der Bäume im Umfeld die Temperatur ansteigen werden und keine adäquate Kompensation vorgesehen ist.

In der Drucksache 22-0272 „Wedauer Straße (L 60) von Kalkweg bis Masurenallee in Duisburg-Süd“ gibt es keine Hinweise auf die Temperaturauswirkungen, des Vorhabens und schon gar nicht über eine Kompensation.

In der 4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 23.05.2022 wurde laut Protokoll auf folgendes hingewiesen:
„Des Weiteren erwähnte sie die enormen Klimafolgen: die Straße würde im Sommer sehr heiß. Dadurch werden insbesondere die älteren Anwohnerinnen und Anwohner in Mitleidenschaft gezogen. Sie betonte, dass ihre Fraktion der Auffassung sei, dass die Vorlage keiner Klimarelevanzprüfung Stand halten würde. Sie rief dazu auf, gegen den Antrag und für die Erstellung einer Alternative zu stimmen.“

Im der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt am 19.09.2022 wurde laut Protokoll auf folgendes hingewiesen:
„Der Sommer habe deutlich gemacht, dass die Klimakrise real sei und sich die thermischen Folgen bereits spüren lassen. Nach einer Klimaanalyse des LANUV seien in Duisburg 63 % der Menschen von Hitze betroffen. Im NRW-Ranking belege Duisburg den dritten Platz hinter Düsseldorf und Krefeld. Die Wedauer Straße weise bereits jetzt eine ungünstige thermische Situation auf. Mit der Fällung der Platanen werde diese noch verschlimmert.“

Das heißt zumindest an diesen Stellen wurden die thermischen Auswirkungen thematisiert. An den anderen Stellen steht dazu nichts im Protokoll, was aber nichts bedeutet, da die Stadt Duisburg die Protokolle nicht als Wortprotokolle anlegt, sondern willkürlich entscheidet, was aufgenommen wird.

Demnach war also zumindest den Ratsleuten, dem OB und den Herrn Linne bekannt, dass mit thermischen Auswirkungen zu rechnen ist. Dennoch stimmten die Mehrheit der Ratsleute dafür und Herr Linne kam seinen Aufgaben nicht nach und hat die thermischen Auswirkungen ermittelt bzw. in seinem Zuständigkeitsbereich ermitteln lassen. Zumal meines Wissens ein Beschluss vorliegt, dass in Beschlussvorlagen die Klimaauswirkungen angegeben werden müssen. Auch diese hätte den Ratsleuten, welche dafür stimmten bekannt sein müssen, ebenso Herrn Linne und OB Sören Link.

Gemäß RKI, Umweltbundesamt und deuten Wetterdienst, gibt es jedes Jahr in Deutschland tausende Hitzetote. Dies kann spätestens seit dem 01.07.2022 als öffentlich bekannt vorausgesetzt werden. Somit handelten die Ratsleute, der OB und Herr Linne zumindest grob fahrlässig diesen Punkt nicht zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr tagte bereits am 23.05.2022, also deutlich vor der Ratssitzung, wo die Entscheidung getroffen wurde. Es gab also klare Hinweise im Vorfeld. Demnach wäre hier von bedingtem Vorsatz auszugehen, insbesondere weil weder geprüft wurde noch eine adäquate Kompensation betrachtet wurde. Das kleinkronige Bäume nicht die gleiche Kühlleistung haben, wie großkronige ist auch für Laien offensichtlich. Dass heißt es wird definitiv heißer. Dies lässt sich sicherlich berechnen und damit die Auswirkungen ermitteln. Auch die Reichweite der Maßnahmen hätte in diesem Rahmen ermittelt werden müssen. Denn nur dann können sich Menschen, die im Umfeld leben auf den Rechtsschutz berufen. So gab es allerdings gar nicht die Möglichkeit der rechtlichen Abwehr, weil die Folgen nicht ermittelt wurden.

Das Hitze die Gesundheit schädigt steht zweifelsfrei fest. Demnach dürfte zumindest StGB § 223 Körperverletzung zutreffen. Weitere Straftatbestände, wie Totschlag und Mord wären ebenfalls zu betrachten, da die Folgen der Hitze bekannt sind und Verletzte bzw. Tote von den Verantwortlichen billigend in Kauf genommen werden. Bekanntlich ist auch bereits der Versuch strafbar und als Versuch der Körperverletzung ist das aus meiner Sicht allemal zu werten, wenn man die thermischen Auswirkungen einer Baumfällung nicht einmal gutachterlich fundiert prüft. Egal ob dies nun öffentliche Grundstücke sind oder Private. Sprich auch der Umstand, dass keine Baumschutzsatzung in Duisburg existiert, könnte bereits für Tote und Verletzte sorgen.

Aus meiner Sicht dürfte demnach die Polizei die für morgen geplante Fällung nicht unterstützen, weil ansonsten eine Beteiligung an einer Straftat vorläge.

Weiterhin wäre aus meiner Sicht hier Notwehr gerechtfertigt. Ich vermute, dass dazu auch eine Besetzung der Bäume, Klebeaktionen, ein Entfernen der Halteverbotsschilder und das damit anschließend legale Zuparken der Bäume zählen dürften.

Es verwundert mich in dem Zusammenhang, dass der Petitionsausschuss des Landtages hier angeblich keine rechtliche Handhabe ermitteln konnte, obwohl die fehlende Prüfung der thermischen Auswirkungen doch so offensichtlich ist. Diese ist schließlich allein schon aus dem Grundgesetz und der körperlichen Unversehrtheit geboten.

Anmerkung, diese Text ging öffentlich an die Medien, sowie die Polizei, den OB und den Landtag. Wer Betroffen ist kann natürlich gerne meinen Text als Grundlage nutzen für eine Anzeige. Noch sind die Bäume nicht gefällt.

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