In einer Pressemitteilung der Stadt Duisburg (siehe unten) geht es darum, dass beim Straßenverkehrsamt ab August nur noch bargeldlos bezahlt werden kann.
Für die Stadt dürfte sich dadurch der Aufwand verringern. Allerdings ist Bargeld in Deutschland offizielles Zahlungsmittel. Da stellt sich die Frage, ob die Stadt Duisburg das überhaupt darf. Darf man die Nutzung von Bargeld als staatliche Stelle verbieten?
Geschäfte können m. W. bestimmte Zahlungsmethoden ablehnen, müssen dies aber vorher ankündigen. Ob diese aber auch für staatliche Stellen gilt?
In dieser Bundestagsdrucksache (PDF) fand ich folge Passage von 2024:
„Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) verpflichtet diese Vorschrift öffentliche Stellen grundsätzlich zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten. Ausnahmen von dieser Verpflichtung setzen eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz voraus. Insbesondere muss ein Schuldner einer hoheitlich auferlegten Geldleistungspflicht nach Auffassung des BVerwG selbst bei sogenannten Massenverfahren mit Blick auf den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen generellen Ausschluss der Annahme von Bargeld ohne gesetzliche Grundlage nicht hinnehmen.“
Demnach darf die Stadt Duisburg bzw. das Straßenverkehrsamt nicht einfach Bargeld verweigern. Da man hier nur eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, obwohl hier aus meiner Sicht eigentlich ein Verwaltungsakt mit Rechtsgrundlage notwendig wäre, spricht das nicht gerade für die Kompetenz der Stadt Duisburg.
Keine Ahnung, ob man auch auf Basis der Ankündigung gegen das Vorhaben klagen kann und man diese Pressemitteilung hilfsweise als Verwaltungsakt sieht.
Das einzig Positive an der Sache ist, dass es primär nur Autofahrende trifft.
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Hier fand ich diese PM:
Straßenverkehrsamt stellt auf bargeldlose Zahlungen um
Im Straßenverkehrsamt können ab Montag, 3. August, Zahlungen für alle Dienstleistungen nur noch bargeldlos abgewickelt werden. Die Gebühren können dann bequem und sicher per Karte an den vorhandenen Zahlungsterminals und Kassenautomaten bezahlt werden.
Mit der Umstellung setzt die Stadt Duisburg auf moderne, sichere und effiziente Zahlungsprozesse. Bargeldloses Bezahlen ist nicht nur schneller, sondern für viele Bürgerinnen und Bürger auch komfortabler. Die Einführung bargeldloser Zahlungsmethoden vereinfacht die Verwaltungsabläufe und reduziert den Verwaltungsaufwand. Dadurch steht den Mitarbeitenden mehr Zeit für die Bearbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger werden ab sofort über die Internetseite der Stadt Duisburg, das Termin-System sowie durch Hinweise im Straßenverkehrsamt über die bevorstehende Umstellung informiert. Kundinnen und Kunden werden gebeten, bei ihrem Besuch im Straßenverkehrsamt eine geeignete Möglichkeit zur bargeldlosen Zahlung mitzuführen. Akzeptiert werden alle gängigen Debit- und Kreditkarten oder gängigen Zahlungskarten, wie beispielsweise Girocard, Maestro, Mastercard und Visa. Auch die Zahlung über Mobile Payment (Google Pay oder Apple Pay) ist kontaktlos möglich.









































