Hier hatte ich zu einem blockierten Gehweg am Bahnhof Rheinhausen Ost geschrieben.
Am 23.09.2026 bekam ich dann eine Email der Bezirksregierung Düsseldorf. Der vollständige Inhalt ist unten zu lesen. Kommentieren werde ich hier nur einzelne Punkte.
„Bezüglich der Beschilderung teilte mir die Stadt mit, dass die Verkehrssicherungsfirma damit beauftragt wurde die Beschilderung an einen anderen, geeigneteren Standort zu versetzen.“
Der Standort, wo man das Schild hin verfrachtet hat, war genau an dem Ort, wo das Schild laut dem Plan auch hin gesollt hätte. Keine Ahnung, ob man das aus Taktgefühl nicht erwähnt hat. Leider sind die Behörden untereinander nach außen hin recht milde.
Etwas verwundert mich:
„Im Rahmen der Zuständigkeit hat der Grünschnitt seitens des Eisenbahninfrastrukturbetreibers zu erfolgen. Eine entsprechende Aufforderung erging am 01.09.2026 durch die Stadt Duisburg an die entsprechende Stelle.“
denn ich hatte der Stadt bereits am 10. Juli 2026 geschrieben, aber scheinbar hat man da nichts unternommen. Wobei an der Stelle die Stadt aus meiner Sicht bereits von sich aus handeln müsste, weil es da quasi jedes Jahr Probleme gibt. Und auch von meinem zweiten Schreiben am 19.08.2026 bis zur Handlung war 2 Wochen. Aber wenigstens wird klar benannt, welche Stelle da immer bei der Grünpflege verspätet ist, es ist natürlich die Bahn.
Was die Bezirksregierung dagegen mit dem rechtlichen Missverständnis meint, erschließt sich mir nicht. Aber egal das Problem ist erst einmal beseitigt. Vielleicht lernt die Stadt Duisburg etwas daraus, wobei ich dies bezweifle. Wenn ich mir die vielen fehlerhaften Baustellen angucke.
So sah der Gehweg vorher aus:

== Vollständiger Inhalt der Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf ==
ich Antworte Ihnen auf Ihre Fachaufsichtsbeschwerde vom 19.08.2026.
Sie wiesen zunächst die Stadt Duisburg selbst darauf hin, dass der vorhandene Gehweg zur Hälfte zugewachsen und zusätzlich durch die Aufstellung einer Planskizze im Bereich der Unterführung beengt werde.
In Ihrer Fachaufsichtsbeschwerde kritisierten Sie zusätzlich die seitens der Stadt vertretene Rechtsauffassung bezüglich der Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr.
Als Fachaufsicht über die Stadt Duisburg habe ich mir ein eigenes Bild vor Ort gemacht, die Stadt um Stellungnahme gebeten und die verschiedenen Punkte diskutiert.
Bezüglich der Beschilderung teilte mir die Stadt mit, dass die Verkehrssicherungsfirma damit beauftragt wurde die Beschilderung an einen anderen, geeigneteren Standort zu versetzen. Die Stadt meldete mir gegenüber Vollzug und ließ mir hierzu unaufgefordert Bildmaterial zukommen.
Im Rahmen der Zuständigkeit hat der Grünschnitt seitens des Eisenbahninfrastrukturbetreibers zu erfolgen. Eine entsprechende Aufforderung erging am 01.09.2026 durch die Stadt Duisburg an die entsprechende Stelle.
Bezüglich der Rechtsauffassung lag, meiner Wahrnehmung nach, ein Missverständnis vor, das jedoch geklärt werden konnte. Während es Ihnen um die (mögliche) Nutzung nach StVO ging, scheint die Stadt dies bezüglich eines vermeintlichen Erfordernisses einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung für die bauliche Gestalt aufgefasst zu haben.
Insofern ist nun klar, dass die bauliche Gestalt der Verkehrsanlagen nicht durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung erfolgen kann und, dass auch eine nicht benutzungspflichtige Radverkehrsfläche nur für den Radverkehr vorgesehen und somit eine Benutzung durch den Fußverkehr nicht ohne weitere Regelung einfach verlangt werden kann.
Die von Ihnen vorgebrachten Punkte im Rahmen der Fachaufsichtsbeschwerde wurden abschließend fachlich geprüft und notwendige Schritte in die Wege geleitet oder durchgeführt, sodass ich Ihre Fachaufsichtsbeschwerde damit als erledigt ansehe.





























