Gestern erhielt ich das Einladungsschreiben Für den Erörterungstermin zum Ausbau der A59. Stattfinden soll dieser Termin in der Philharmonie der Mercatorhalle vom 16.-22.4.
Die Tagesordnung ist sehr kurz:
Dienstag, 16.04.2024: Projektvorstellung, Variantenuntersuchung, Abschnittsbildung
Mittwoch, 17.94.2024: Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Donnerstag, 18.04.2024: Einwendung Betroffener
Freitag, 19.04.2024: Einwendung Betroffener
Montag, 22.04.2024: Optionaler Zusatztag
Da die Tagesordnung allerdings nur unverbindlich ist (vorläufige Tagesordnung), kann man sich nicht darauf verlassen und zum Beispiel nur am Donnerstag vorbeischauen. Auch kennt man nicht die Reihenfolge.
Aber deutlich irritierender ist die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit. Wie kann man für eine lange dauernde Veranstaltung einen Ort wählen, in dem selbst das Trinken von Wasser verboten sein soll. Dies ist Körperverletzung. Der Hinweis:
„Bitte beachten Sie, dass das Mitnehmen von Getränken in den Veranstaltungssaal seitens der Hallenbetreiberin untersagt ist. Es wird eine kostenpflichtige Garderobe geben, an der Sie ggf. auch Getränke abgeben können.“
ist aus meiner Sicht ein Problem, denn Flüssigkeitszufuhr ist ein Grundrecht, gerade wenn es um eine Veranstaltung über den ganzen Tag geht, darf dies nicht eingeschränkt werden, insbesondere dann nicht, wenn gesundheitliche Gründe dem Entgegenstehen.
Alles in allem erweckt die Tagesordnung und das „Ambiente“ den Eindruck, dass man die Menschen möglichst abschrecken will. Zugleich soll scheinbar die kognitive Leistung reduziert werden, was die unweigerliche Folge einer reduzierten Flüssigkeitszufuhr ist. Stellt sich die Frage, ob die nur die Gäste nicht trinken dürfen oder das wirklich für alle gilt.
Der Hinweis, dass das Schreiben elektronisch erstellt wurde, macht es noch lange nicht automatisch ohne Unterschrift gültig. Das gilt nur für automatisiert erstellte Schreiben, wie etwas der Steuerbescheid, aber nicht individuelle Schreiben, wie in dem Fall.
Eigentlich sagt schon der Name Autobahn GmbH alles, wer dort arbeitet, kann wohl nur Auto. Vermutlich sieht man auch deshalb nur KFZ als Verkehrsfluss, für anderen Verkehr fühlt man sich nicht zuständig, obwohl alle Varianten zu betrachten sind. Relevant ist einzig und allein, dass ALLE Varianten für die Führung des Verkehrsfluss (KFZ, Fahrrad, Fußverkehr, ÖPNV) mitzubetrachten sind, weil sich daraus überhaupt erst der Bedarf ergibt. Insbesondere verstehe ich nicht die absurde Vorstellung, dass nur KFZ Verkehrsfluss sein sollen. Alle am Verkehr beteiligten Personen sind Teil des Verkehrsflusses. Die einseitige Betrachtung nur von KFZ entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
Auch behauptet man, dass der Bau eines Tunnels bzw. Trogs 5 Jahre dauern würde und der Hafen nicht angebunden wäre, was Unsinn ist. Der Hafen Duisport ist übers ganze Stadtgebiet verteilt und nutzt mehrere Auffahrten von unterschiedlichen Autobahnen. Die rein kommunale Autobahn A59 betrifft primär Duisburg. Der Fernverkehr (Transit) läuft nur in Ausnahmefällen über diesen Weg.
Auch ist es Unsinn, dass in Deutschland nur parlamentarische Gremien über die Bewältigung des Verkehrs entscheiden würden. In Deutschland gibt es vereinfacht gesagt, Politik, Verwaltung und Gerichte. Und alle sind mehr oder weniger stark beteiligt. Teilweise sogar die vierte Gewalt.
An einigen Stellen weist man darauf hin, dass meine Einwendung zu allgemein wäre und grundsätzliche Probleme ansprechen würde, dabei stehen alle Punkte immer im konkreten Bezug zum Vorhaben. Und die recht willkürliche Zerpflückung der Einwendung, um möglichst wenig diskutieren zu müssen ist eine deutliche erkennbare Taktik.
Trotz Urteil des Bundesverfassungsgericht negiert man einen Vorrang für die globale Krise der Klimaerwärmung vor anderen Belangen, wie etwa den KFZ-Verkehrsfluss.
Besonders drollig wird es, wenn man auf eine rein hypothetische Verbesserung des Verkehrsflusses verweist und dabei auf hypothetische Einsparung von Treibhausgasen abstellt. Staus verringern den KFZ-Verkehr und vermindern Treibhausgase durch das Ausweichen auf Alternativen. Außerdem kann man nicht die private Klimaschädigung durch den Betrieb eines KFZ, gegen den öffentlichen Klimaschaden durch Errichtung von Bauwerken gegenrechnen.
Die Rechnung, dass die Versiegelung nur eine winzig kleine Menge ausmachen würde indem man von 450 km² Gesamtfläche ausgeht und dann die 7,2 ha Neuversiegelung gegenrechnet ist nicht plausibel, weil schon sehr viel Fläche versiegelt ist und jede zusätzliche Versiegelung die Grundwasserneubildung weiter verringert. In Summe besteht hier bereits eine erhebliche Schädigung des Grundwasserkörpers. Allerdings muss man dafür alle bestehenden Beeinträchtigungen aufsummieren, damit man feststellt, dass bereits die bestehende Beeinträchtigung das zulässige Maß übersteigt.
Und natürlich ist es möglich, wie viel Tote durch Lärm, Luftbelastung usw. entstehen zu ermitteln, die Autobahn GmbH will dies nur nicht. Es gibt ausreichend statistische Daten für eine derartige Abschätzung.
Zum Thema Lärm wird auf von der Autobahn GmbH auf ein Urteil von 2010 verwiesen, obwohl diese irrelevant sind, weil die 16. BImSchV gilt, nach der die Vorbelastung bei Neu-/erheblichen Umbauten irrelevant ist. Die Planung ist wie ein Neubau zu behandeln. Aber so kann man sich natürlich das auch schön rechnen, um weniger tun zu müssen.
Und selbstverständlich kann die Genehmigungsbehörde Auflagen machen zu der auch andere Behörden in der Umsetzung herangezogen werden können. Dazu kann durchaus auch ein Lärmblitzer benutzt werden. Dies rührt nicht an der Zuständigkeit der Behörden. Da die Genehmigung alle Aspekte abdecken müssen, sind alle Ebenen der Verwaltung in Deutschland auf die eine oder andere Art betroffen.
Der Satz:
„Eine Verlagerung des KFZ-Verkehrs aus dem untergeordneten Straßennetz auf die Autobahn hat keinen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern.“
ist eine reine Schutzbehauptung. Es gibt keine Verkehrssicherheitsanalyse mit der man die Auswirkungen fundiert betrachtet. Grundsätzlich gilt, dass je mehr KFZ abbiegen, desto höher die Wahrscheinlichkeit für „Übersehen“-Kollisionen mit Radfahrenden und Gehenden ist. Und die Grundeinstellung erkennt man sehr deutlich wenn es heißt, dass man „alle relevanten Verkehrsteilnehmer betrachtet“ habe. Radfahrende und Gehende hat man nicht betrachtet und gerade dies ist im Bereich der Zufahrten durch die Rückkopplung besonders relevant. Die erwähnte ERA 2010 ist nicht mehr zeitgemäß und wird deshalb auch bereits überarbeitet.
Die Behauptung, dass die FGSV unabhängig wäre, wird nicht mitgetragen. Weder DIN, noch anderen Zusammenschlüsse sind unabhängig, sondern spiegeln die Meinung der Beteiligten wieder. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind technische Regelwerke, die keinen unmittelbaren Rechtscharakter haben. Von technischen Regelwerken kann abgewichen werden, es gibt keine Verpflichtung diese zu beachten.