In der Hausordnung der U-Bahn in Duisburg steht, dass man keine Fotos machen dürfe und dies sowohl für Kommerzielle, die auch Private gelten würde. Zugleich werden Verstöße mit Hausverbot bedroht. Ich hatte deshalb mal nachgefragt und die Antwort unten bekommen.
Die DVG behauptet man wolle damit Persönlichkeitsrechte schützten, allerdings gelten diese nur für Personen und rechtfertigen kein pauschales Verbot. Zumal auch Fotos mit Personen drauf im Rahmen der Panoramafreiheit zulässig sind oder wenn diese zugestimmt haben. Außerdem verletzt Videoüberwachung auch meine Persönlichkeitsrechte.
Interessant in dem Zusammenhang erscheint mir auch, dass nach aktuellen Medienberichten Fotos in der Sauna von anderen nicht strafbar sein sollen. Was ich irgendwie absurd finde. Zumindest dürfte dies gegen den Datenschutz verstoßen. Ach ja den Datenschutz erwähnt die DVG natürlich auch als Begründung und meint, dass das Kunsturhebergesetz datenschutzrechtliche Vorgaben seien. Was natürlich Quatsch ist. Wenn man sich damit auf das Werk von Gerhard Richter bezieht, dann müsste der Künstler schon klagen, wenn jemand da etwas zu unrecht veröffentlicht und es wäre nicht die Aufgabe der DVG. Aber davon abgesehen kommt es nicht gut an, wenn man wahllos Privatpersonen verklagt. Das macht eher bei kommerziellen Sachen Sinn. Beim Datenschutz selber gilt halt nun einmal auch die Panoramafreiheit, deshalb darf u. a. Google ja auch einfach Bilder machen im öffentlichen Raum, verpixelt aber Gesichter und Kennzeichen. Wobei ich das mit den Kennzeichen nicht verstehe.
Die Ausrede, dass das alle so machen würden, finde ich ziemlich Banane.
Und es stellt sich natürlich auch die Frage, ob man nicht Aufnahmen verhindern will, damit Szenen von Misshandlung von Fahrgästen nicht einfach veröffentlicht werden können.
Wie man den Sachverhalt auch betrachtet macht ein pauschales vollständiges Verbot ohne vorherige Erlaubnis keinen Sinn, zumal das bei spontanen Fotos gar nicht möglich ist.
Antwort DVG:
„Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Filmen und Fotografieren in U-Bahnhöfen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Diese Regelung gilt nicht nur bei der DVG, sondern verkehrsunternehmensübergreifend für alle Verkehrsunternehmen in Deutschland.
Das Verbot dient insbesondere:
dem Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Fahrgäste und unserer Mitarbeitenden, der Wahrung von Sicherheitsinteressen, sowie der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben (u. a. DSGVO und Kunsturhebergesetz).
Das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen ist daher nur mit vorheriger Genehmigung des zuständigen Verkehrsunternehmens zulässig, insbesondere dann, wenn Personen erkennbar aufgenommen werden oder eine Veröffentlichung vorgesehen ist.
Wir bitten um Verständnis für diese allgemein gültige Regelung, die dem sicheren und respektvollen Umgang in öffentlichen Verkehrsanlagen dient.“


































