#Autojustiz macht fassungslos – Töter wird nicht einmal angeklagt – #Carsplaining

Im Netz gibt es großes Unverständnis über die Einstellung eines Verfahrens gegen einen motorisierten Töter. Noch eine Spur schlimmer ist sogar ein Kommentar aus der Autopresse.

Es macht fassungslos, was die Autopresse zu diesem Justizskandal kommentiert. Da kommt der Töter einer Dreijährigen sogar ohne Prozess davon, nur weil Autojustiz, Autopolizei und scheinbar inkompetente „Experten“ nicht gegen die täglichen Toten im Verkehr vorgehen wollen. Anders kann man sich die Einstellung in Anbetracht der Rechtslage einfach nicht erklären.

Selbst ohne das „Gutachten“ zu kennen, was so weit ich bisher herausfinden konnte nicht öffentlich ist, kann man sagen, dass der Fahrer schuldig ist. Dies ergibt sich konsequent aus StVO und StGB.

StVO § 3 Geschwindigkeit
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Das Kind wäre definitiv nicht überfahren worden hätte sich der Töter daran gehalten. Die Betonung liegt hier auf AUSGESCHLOSSEN. Das heißt im Zweifelsfall hätte er anhalten müssen und solange warten müssen bis das Kind durch ist.

Das „Gutachten“ scheint etwas von bis zu 18 km/h zu schreiben, was deutlich über Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) liegt.

Damit wäre dann für mich ganz klar StGB § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs einschlägig:
„(1) Wer im Straßenverkehr […]
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,[…]
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,[…]
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auch das trifft hier ganz klar zu. Vielmehr scheint man durch die weit verbreitete Motonormativity scheinbar nicht in der Lage zu sein, Verkehrskriminelle genauso zu behandeln, wie andere Verbrecher. Da werden Taten verharmlost und wenn überhaupt Kuschelurteile gefällt. In dem Fall wurde nicht einmal angeklagt, mit der Ausrede, dass man nicht von einer Verurteilung ausgeht.

Auch ohne die konkrete Tat in allen Einzelheiten zu kennen, ist das Vergehen der überhöhten Geschwindigkeit offensichtlich, denn immer dann wenn ein Fahrzeug nicht rechtzeitig anhalten kann, um Tote und Verletzte zu verhindern war es zu schnell. IMMER! Die Motive warum der Töter so gehandelt hat sind nur für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag relevant. Gerade bei Kindern ist die Person am Steuer immer schuldig. Und viele Menschen wollen den Mörderverkehr nicht mehr länger hinnehmen, deshalb die Aufregung im Netz.

Also bitte Carsplaining in Kommentaren sein lassen und vorher lieber mal sorgfältig informieren.

Update 16.04.2024
Ein Verweigerungsschreiben der Staatsanwaltschaft ist eingegangen. Scheinbar sieht die Rechtsgrundlage keine Auskunft vor. Erhöht mein Vertrauen nicht wirklich, wenn man so augenscheinlich krasse Fehlentscheidungen nicht einmal nachzuvollziehen versuchen kann. Dazu kam die Behauptung, dass das Schreiben keine Unterschrift hätte, weil es maschinell erstellt wäre. Dies ist Quatsch. Entweder braucht es keine Unterschrift oder es müsste automatisiert erstellt sein, was bei einem individuellen Schreiben nicht der Fall ist. Als Oberstaatsanwalt sollte man von Juristerei mehr verstehen als ein Laie. Zudem wurde im Betreff die falsche Jahreszahl verwendet. So etwas wirkt bei einer Behörde insgesamt nicht wirklich seriös.

Symbolbild für Fehlverhalten durch KFZ-Fahrende
Beispiel für Motonormativity im Alltag

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