#Duisburg: Autopolizei gibt 11-jährigem die Schuld? – #Mörderverkehr #Fahrrad

Am 11. April veröffentlichte die Autopolizei Duisburg einmal mehr eine Pressemitteilung, die von einigen Stellen übernommen wurde. Natürlich völlig unreflektiert mit Copy und Paste. Dabei gehört beim Journalismus dazu die Dinge zu hinterfragen, gerade wenn diese offensichtlich nicht stimmig sind.

Schon die Überschrift:
„Alt-Homberg: Frontal-Zusammenstoß mit Auto – 11-jähriger Radfahrer schwer verletzt“
ist typisch Autopolizei. Sinngemäß schreibt man da, dass ein Kind mit einem Auto zusammengestoßen wäre. Das heißt bereits die Überschrift ist wertend und natürlich wie üblich negativ für Radfahrende und Gehende. Die Person am Steuer wird in der Überschrift nicht einmal erwähnt.

Das Kind wurde schwer verletzt, als es „gegen den Renault einer 42-Jährigen“ „prallte“. Eine Begriffswahl, die typisch für Autopolizei ist. „Laut Zeugenaussagen fuhr das Kind mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und ist dann über den abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn abgebogen.“ Das würde heißen, dass das 11-jährige Kind illegal auf dem Gehweg fuhr, dies wird aber nicht erwähnt, obwohl das der Polizei aus § 2 Abs. 5 StVO bekannt sein müsste. Dann vermutet man noch, dass das Kind wegen gelagerter KFZ keine gute Einsicht gehabt hätte. Ob die KFZ dort legal standen, wird nicht erwähnt.

Bezeichnend ist, dass die gesamte Schuld dem Kind zugeschoben wird. Man tut so, als wäre die Renaultfahrerin völlig unbeteiligt und hätte nur zufällig dort gestanden und das Kind wäre gegen sich gefahren. Selbst wenn man nicht vor Ort gewesen ist, ist das nicht plausibel. Das Kind prallte aus meiner Sicht nicht gegen das KFZ, sondern die Autofahrerin fuhr das Kind an. Natürlich hat das Kind, wenn es wirklich so gewesen sein sollte, nicht richtig aufgepasst, aber die Schuld nach meiner Ansicht liegt dennoch bei der Autofahrerin. Dies ergibt sich aus StVO § 3 Geschwindigkeit:
„(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

Eine Gefährdung für Kinder muss durch angepasste Geschwindigkeit AUSGESCHLOSSEN sein. Wenn da also die Polizei so einen Mist schreibt ohne auf die Rechtslage zu verweisen und ohne zu schreiben ob das Fahrzeug stand oder sich bewegte, dann hätte man die Pressemitteilung besser in der Rundablage verschwinden lassen. Und das ist ja leider keine Einzelfall, dass derartig einseitige Texte von der Polizei geschrieben und veröffentlicht werden. Nicht ohne Grund sprechen viele von Autopolizei und verlieren Vertrauen und Respekt vor dieser Behörde.
Wenn man Unfallprävention betreiben will, dann reicht der Hinweis auf Unfälle nicht aus. Man muss über die Rechtslage aufklären und alle Fakten richtig wiedergeben und nicht einseitig Zugunsten der Autofahrerin schreiben, so als wäre diese völlig unbeteiligt gewesen.

Und die Autopresse macht sich mitschuldig so einen Mist dann auch noch zu verbreiten ohne sich mal die Umstände anzugucken und Schlussfolgerungen zu ziehen. Nein Autofahrende sind für Autopresse und Autopolizei scheinbar immer unschuldig.

Mörderverkehr ist rechtsfreier Raum.

Pressemitteilung vollständig
11. April 2024 | 15:34
Alt-Homberg: Frontal-Zusammenstoß mit Auto – 11-jähriger Radfahrer schwer verletzt
Ein 11-jähriger Radfahrer ist am frühen Mittwochabend (10. April, gegen 17:25 Uhr) auf dem Uettelsheimer Weg frontal mit einem Auto zusammengestoßen.

Polizei Duisburg

Laut Zeugenaussagen fuhr das Kind mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und ist dann über den abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn abgebogen. Mutmaßlich aufgrund der geparkten Autos hatte der Junge keine gute Einsicht auf den Gegenverkehr. Er prallte gegen den Renault einer 42-Jährigen, stürzte zu Boden und verletzte sich schwer. Er kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.

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