Laufzeitverlängerung AKW TIHANGE und DOEL in #Belgien – #AKWAbschaltung #Atomausstieg #Aachen #Atomenergie

Während bald endlich die deutschen Bröselreaktoren vom Netz gehen, sollen die in Belgien verlängert werden. Allerdings geht das glücklicherweise nicht ohne eine Beteiligung der deutschen Bevölkerung, die ja von einem Supergau erheblich betroffen sein könnte, es sei denn wird haben sehr viel Glück und der Wind weht in eine andere Richtung.

In Amtsblatt 14 der Bezirksregierung Düsseldorf und an einigen anderen Stellen wurde jetzt die Beteiligung bekannt gemacht.

Konkret geht es um die:
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Tihange 3 und Doel 4

Basierend darauf wurde ein sogenannten grenzüberschreitendes UVP-Verfahren eingeleitet, bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE NRW) federführend ist. Ob Frau Neubaur wirklich ein Interesse an der Abschaltung hat? So wie sie für Braunkohle gearbeitet hat?

Wesentliche in deutsch Informationen sollen sich hier befinden. Dort sind zwei Dokumente, eins mit einem Umfang von 14 MB und die andere 1 MB (steht nicht dran).

Unverständlich, warum man ins Amtsblatt keinen Link gesetzt hat.

Es gibt noch einen zweiten „Pfad“ der allerdings falsch angegeben ist. Über diesen gelangt man auch zu einer belgischen Seite in Deutsch.

Im Zeitraum der Auslegung (20.03.2023 – 20.06.2023) hat man Gelegenheit zur Stellungnahme in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache.

Man kann die Stellungnahme entweder schriftlich nach Brüssel schicken (Anschrift ist im Amtsblatt oder über das Webformular hier.

Beim Datenschutz hält man sich vage, allerdings kann man da unter die Berufung auf die EU-DSGVO einer Veröffentlichung der Anschrift explizit nicht zustimmen.

Seltsam finde ich, dass das Verfahren bereits seit dem 20.03.2023 läuft aber erst jetzt eine Veröffentlichung im Amtsblatt stattfindet. Ein PM gab es am 21.03.2023

In den Medien ist dazu nur wenig zu finden. Scheinbar ist der Popolismus aus der rechten Ecke zu deutschen AKW interessante, obwohl da keinerlei Neuigkeitenwert ist.

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#Duisburg: Wasserstofftankstelle beantragt – #Ruhrort #Duisport

In Amtsblatt 12 machte die Bezirksregierung Düsseldorf ein Vorhaben der Firma Plug Power Germany GmbH bekannt.

Aktenzeichen 53.04-0018159-0001-G4-0075/22

Antrag war „Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff mit Wasserstofftankstelle auf dem Werksgelände Am Freihafen 8a in 47138 Duisburg“

Online scheint es die Unterlagen nicht zu geben. Nur bei der Bezirksregierung und im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus Eingang Moselstraße, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg

Einwendungsfrist vom 31.03.2023 bis einschließlich 02.06.202

Einwendung geht auch per Email, wie genau steht im Amtsblatt.

Meine Einwendung

Guten Tag,

die Offenlage muss wiederholt werden, da es die in dem Schreiben bekanntgemachte Anschrift:
Am Freihafen 8a
47138 Duisburg
nicht gibt.

Es gibt nur eine Straße „Am Freihafen“ in der ganzen Welt und die liegt in Emden. Google Maps fand keine andere und auch Openstreetmap nicht.

Somit kann niemand dezidiert abwägen, welche Gefährdung möglich ist.

Es ist zudem zu bemängeln, dass die Unterlagen unter Verschluss gehalten werden und nur Offline einsehbar sind.

Wasserstoff ist bekanntlich ein sehr explosives Gas. Da Wasserstoff sehr kleine Moleküle hat, wird die Leckrate deutlich höher als die von Erdgas (ca. 3 %) sein, womit sowohl die Gefährdung sich erhöht, wie auch die Auswirkungen aufs Klima.

Der Artikel „Wie viel Wasserstoff verträgt die Atmosphäre?“ von Reinhard Zellner ( https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/nadc.20224132633 ) stellt konkret dar, dass Wasserstoff durch Lecks entweichen wird und damit OH-Radikale abfängt, welche dann wiederum nicht zum Abbau von Methan zur Verfügung stehen, womit eine klimaschädliche Auswirkung gegeben ist. Es sei denn natürlich eine 100 %-ige Dichtheit könnte garantiert werden, was allerdings nicht möglich ist.

Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle für Klimaauswirkungen, jeder Beitrag schädigt:
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“

BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Da Methan deutlich schädlicher als CO2 ist und der Abbau verringert wird sind dies Auswirkungen erheblich. Wenngleich die Unterlagen nicht öffentlich sind, kann mit Sicherheit gesagt werden, dass dieser Aspekt nicht berücksichtigt wurde.

Ob die Lecks auch zu gefährlichen Konzentrationen von Knallgas führen können muss ebenfalls bewertet werden.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort

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#Escooter von TIER auf Privatgrundstück abgestellt – Was tun?

Während im öffentlichen Raum die Städte die Spielregeln festlegen, wie auch immer diese aussehen mögen, sind die Spielregeln auf Privatgrundstücken eigentlich klar. Auch KFZ, wie Escooter dürfen dort nicht abgestellt werden.

Nach dem nun einer auf meinem Grundstück stand, habe ich erst einmal der Firma eine Mail geschickt. Mit Angaben, wo das Ding steht und die Entfernung verlangt. Anstatt das zu entfernen fragt mich TIER nach einer Nummer, die irgendwo stehen sollen. Haben wohl in meinem Schreiben die deutliche Abneigung gegen (falschparkende) Escooter nicht bemerkt.
Zugleich habe ich die Firma aufgefordert den Bereich fürs Abstellen zu sperren. Sollte bei einem Privatgrundstück eigentlich klar sein. Wie die Firma das sicherstellt ist deren Problem. Von der Software geht das mit Sicherheit.

Ein Foto zu machen als Beleg ist nötig. Es reicht aber das Nummernschild. Mit dem Bild habe ich die Firma angeschrieben und die Entfernung verlangt. Sollte diese nicht in adäquater Zeit erfolgen, also der Scooter am nächsten Tag noch immer da stehen, dokumentiert man dies erneut.

Rein rechtlich könnte man sofort vor Gericht gehen, allerdings dürfte die Wiederholungsgefahr schwierig zu belegen sein. Das heißt besser ist es die erneut bei einem Verstoß zu erwischen. Dann kann man das Unterlassungsverfahren einleiten. Sprich erst einmal schreibt man denen Selbst und verlangt die Unterlassung analog zu Werbung, dann ein Rechtsanwalt und wenn da immer noch nicht zugestimmt wird, geht das halt vor Gericht. Wenn die Beweise eindeutig sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Es sei denn natürlich jemand aus der Familie hat den dort abgestellt.

Zumal man auf Privatgrundstücken auch für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Da Escooter Stolperfallen sein können, gibt man die Verantwortung mit der Aufforderung zur Entfernung bei der Firma ab.

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#Duisburg: SPD und CDU wollen Radfahrende für dumm verkaufen – #Rheinhausen #Osttangente

Mit DS 23-0218 wollen SPD und CDU so tun, als würden die sich für Radverkehr einsetzen.

Beantragt wurde:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei StraßenNRW auf einen Lückenschluss des Geh- und Radweges entlang der Essenberger Straße hinzuwirken.

Grundsätzlich wäre da ein Radweg zu begrüßen, allerdings will man sich hier mit fremden Federn schmücken und zeigt sich in Sachen Verkehrsrecht ziemlich inkompetent. Man merkt, dass es Autofahrende sind, die kennen halt die Verkehrsregeln nicht. Mehr dazu später.

Wenn man mal beim RVR nachschaut wird man feststellen, dass der Mischweg längst in der Planung ist:

Taktisch sicherlich klug, so zu tun, als würde man sich für etwas einsetzen, was ohnehin bereits in Arbeit ist, wenn es denn niemanden auffällt.

Wie angekündigt nachfolgend den Unsinn in der Drucksache in Wort und/oder Bild zerpflückt.

Der im Bereich der sog. „Pelles-Kurve“, des Business-Parks und Richtung Homberg gut ausgebaute Geh- und Radweg ist auf einem etwa 400 m langen Straßenabschnitt
unterbrochen.

Offensichtlich ist man dort nicht mit einem Fahrrad entlang gefahren, denn gut ausgebaut sieht anders aus. Zumal der Mischweg stellenweise viel zu schmal ist mit nur etwas mehr als 2 m.

Von Homberg kommend endet dieser Weg kurz vor der Hausnummer 45, und ein Verkehrsschild weist darauf hin, dass ab dort die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt ist.

Da ist kein Fahrradfahrverbot, sondern ein Hinweisschild „Achtung Radfahrende“. Wer auch immer den Antrag formuliert hat, hat wohl keinen Führerschein oder sollte diesen dringend abgeben. So ein Schild an der Stelle wäre zudem rechtswidrig und schnell weg geklagt.

Ob das was SPD und CDU über Gehende behaupten, habe ich jetzt nicht überprüft. Wahrscheinlich stimmt das auch nicht.

Als Auschweichrouten werden der Businesspark erwähnt und der Rheindeich, womit wir dann bei dem vermutlich wirklichen Hintergrund des Antrags sind, den Weg für die Osttangente frei zu machen. Denn schließlich fahren nicht wenige über den Rheindeich was aber bei einer Osttangente nicht mehr möglich wäre.

Weiter behaupten SPD und CDU

Da beide Möglichkeiten jedoch nicht unerhebliche Umwege darstellen, benutzen leider immer noch viele Fahrradfahrer (innen) und Fußgänger(innen) den gefährlichen Weg auf beziehungsweise entlang der Straße.

Warum sollte der Weg auf der Straße gefährlich sein? Wenn sich alle mit KFZ an die StVO halten und anders als SPD und CDU diese auch kennen, gibt es keine Gefährdung. Mal abgesehen davon ist der Weg zwischen Hausnummer 45 und Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße nur für eine Richtung freigegeben. An keiner Stelle sind Hinweise erkennbar, dass es anders ist. Auch wenn Radfahrende, vermutlich illegal in die falsche Richtung fahren dürften, weil KFZ’ler nötigen, wenn sie es nicht tun.

Dann erzählen SPD und CDU etwas von schwerbehinderten Menschen. Da kriegt man so einen starken Verdacht von wem der Antrag stammt. Menschen mit Behinderung bekommen auf der Strecke, wenn sie den Mischweg benutzen, wegen des schlechten Zustandes, etliche Probleme. Mal abgesehen davon, dass man den Mischweg streckenweise gar nicht nutzen darf und danach nicht nutzen kann, weil der Zustand nicht für Begegnungsverkehr geeignet ist. Ich bin froh, dass ich den Weg am Deich habe um nach Homberg zu kommen und deshalb werde ich alles tun diesen zu verteidigen!

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#Essen: Flughafen Düsseldorf in der Kritik – #Fluglärm

Die Bürger gegen Fluglärm kritisieren den Flughafen Düsseldorf und die verantwortlichen Behörden für deren Subventionen.
Erste Reisewelle zeigt befürchtete Verspätungen am Flughafen Düsseldorf

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#Duisburg: Gelten Verkehrsregeln auch für Wirtschaftsbetriebe? – #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Regelmäßig sieht man im Stadtgebiet Fahrzeuge der kommunalen Unternehmen rechtswidrig abgestellt. Neulich dann auch die Wirtschaftsbetriebe, welche auf den Gehweg fuhren und diesen dann vollständig blockierten.

Dabei gilt eindeutig nach StVO:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.“

Es handelt sich hier zwar um ein Fahrzeug mit Sonderrechten, aber auch diese gelten hier nicht, denn nach StVO § 35 Sonderrechte gilt:

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt.

Sprich das Fahrzeug hätte auf der Fahrbahn halten müssen, denn es ist offensichtlich schwerer als 2,8 t. Selbst wenn man Sperrmüll einlädt rechtfertigt die Bequemlichkeit weder Sachbeschädigung an Gehwegen, noch die Gefährdung von Gehenden. Anzeige ist natürlich raus.

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GO-§-24-Antrag: Baumschutz Logport I – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport

Nächster Antrag nach GO-§-24 an die Stadt. Diesmal zum Baumschutz:
Nirgends wird die baumfeindliche Politik in Duisburg deutlicher, als im Logport I. Da erkennt man deutlich, dass für KFZ rechtsfreie Räume gelten und keine bzw. keine ausreichend Rechtsverfolgung stattfindet. Da helfen auch PR-Aktionen mit Baumpflanzungen nichts, diese werden dadurch zu Greenwashing.

In Duisburg Logport wurden und werden Baumscheiben primär durch LKW vandalisiert und damit ohne Rücksicht auf Allgemeingüter zerstört. Die angehängte Bilder sind nur exemplarisch für die ausgeübte Baumverachtung durch LKW-Fahrende. Zugleich erkennt man aber auch den mangelnden Willen der Stadt/Politik eine Lösung zu finden und das Parken in den nicht dafür vorgesehenen Buchten für LKW zu verbieten. Hier braucht es ganz klar einen Autohof. Zumal es auch eine Fläche dafür gäbe, wo heute nur KFZ rumstehen. Dort könnten auch LKW parken.

Man kann den Bildern deutlich erkennen, wie stark der Boden durch LKW verdichtet wurde und wie stark öffentliche Infrastruktur geschädigt wurde. In einem Fall sieht man sogar noch einen Baumstumpf.

Da nützen auch verharmlosende Anfragen (DS 23-0222) nichts wo man nicht einmal die klaren Fakten benennen will:
„Schuld für den Kahlschlag dürften weniger die Trockenheit oder mangelnde Pflege, sondern das unentwegte Rangieren der schweren Fahrzeuge gewesen sein.“
Dabei ist die Ursache eindeutig erkennbar. Und natürlich ist es nicht nur rangieren, sondern schlicht drüberfahren. Ist halt der gleiche Verkehrsanarchismus, der überall sonst im Stadtgebiet vorherrscht. Und nicht zuletzt auch ein Ausfluss, dass man z. B. in Wedau ebenfalls Bäume für Parkplätze abholzt.

Beantragt wird deshalb die Baumscheiben Instandzusetzen und gegen LKW zu sichern. Wenn nötig auch unter Verringerung der Parkflächen.

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GO-§-24-Antrag: Bodenwellen Kreisverkehre Logport I – #Autokorrektur #Verkehrswende #Duisburg #Duisport

Habe jetzt folgenden Antrag nach GO-§-24 eingereicht:
Nachdem nun 9 Monate vergangen sind, stellte ich am 05.04.2023 fest, dass die Stadt Duisburg die Bodenwellen der Fahrbahn im Logport I noch immer nicht beseitigt hat. Stattdessen blockiert man weiterhin den Radweg an einer besonders heftigen Stelle mit einer Absperrung, die nicht einmal dem geltenden Verkehrsrecht entspricht, da der Radweg unmittelbar vor ein Hindernis geleitet wird.
Offensichtlich ist der Stadt Duisburg Radverkehr nicht wichtig, solange der LKW-Verkehr rollen kann. Straßen werden massiv durch LKW-Verkehr beeinträchtigt. Man sollte die Straßen von Logport auf Betonplatten umstellen, da gerade in Bereichen mit Lenkbewegungen, wie den Kreisverkehren, immer wieder Probleme auftreten werden.

Die Absperrung steht am Kreisverkehr Europaallee / Osloerstraße, nahe der Bushaltestelle. Aber auch an anderen Stellen bestehen Probleme mit Bodenwellen.

Weiterhin ist die Überführung vom Radweg/Mischweg auf die Fahrbahn durch die Parkplätze dahinter erheblich in der Sicht beeinträchtigt. Sich auf herannahende Fahrzeuge zu konzentrieren und auf die Bodenwellen geht kaum. Zudem sehen einen die Fahrzeuge zu spät, es besteht also durchaus eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Unfälle. (Ein Unfall muss nicht unbedingt bereits eingetreten sein, sondern es müssen alle Unfallbedingungen zusammenkommen, dies war bisher scheinbar zum Glück nicht der Fall, was aber reiner Zufall ist und keineswegs ein Indiz dafür, dass hier keine schweren Unfälle passieren können.)

Da es nicht auf dem einfachen Weg geht, wird deshalb hier auf diesem Weg beantragt, dass die Bodenwellen UNVERZÜGLICH beseitigt werden. Dies stellt zudem ein Antrag nach § 45 StVO dar, für dessen Bescheidung nach VwVfG drei Monate Zeit ist, danach kann geklagt werden.

Am 07.04. wird die Europaallee wegen einer Bahnschiene gesperrt. Da sollte es doch kein Problem sein, diese Straße zur Reparatur von Bodenwellen zu sperren. Im Prinzip hätte man das direkt mit machen können.

Aber wie in Duisburg üblich blockiert man lieber klimafreundlichen Radverkehr, statt die zwingend erforderliche Sanierung durchzuführen. Wenn man dies die erheblichen Bodenwellen anschaut ist an dieser Stelle mit Aquaplaning zu rechnen, sodass z. B. KFZ in den Kreisverkehr rutschen könnten. Ein Abfluss bei starkem Regen wird sicherlich nicht gegeben sein. Das heißt hier müsste die Geschwindigkeit erheblich heruntergesetzt werden.

Radweg in Logport I blockiert

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#Verkehrswende mit 49 €-Ticket? – #mdrza

Man kommt echt ins Rechnen, wenn es ums Pendeln geht.

Derzeit habe ich ein Ticket 2000 Preisstufe B als Jobticket mit Zuschuss. Nach meinen Berechnungen kostet mich das ca. 62 Euro.

Beim Ticket 2000 ist die Fahrradmitnahme mit drin. Die Preisdifferenz zwischen Ticket 1000 (ohne Fahrradmitnahme) und Ticket 2000 liegt bei ca. 10 Euro. Sprich die Fahrradmitnahme kostet mich derzeit ca. 10 Euro. Am Wochenende kann ich das Fahrrad sogar im ganzen VRR mitnehmen.

Derzeit weiß ich noch nicht, ob das 49 €-Ticket wirklich bezuschusst wird. Wäre die der Fall, soll das wohl 34,40 Euro kosten, was dann allerdings ohne Fahrradmitnahme wäre. Dafür könnte ich auch nach Köln, Bielefeld usw. hin. Selbst nach Saarbrücken mit einmal Umsteigen.

Der VRR hat ein Fahrradticket für 29 Euro angekündigt und Minister Krischer ein NRW-Ticket für 39 Euro. Beides wäre jeweils mit dem Deutschlandticket teurer als mein derzeitiges Ticket.

Wenn ich Dienstreisen mache, dann möglichst mit Fahrrad und Bahn. Derzeit hole ich mir ein Zusatzticket und rechne das über Reisekosten ab. Zukünftig würde es nichts mehr geben, weil man ja ein Ticket hat. Beim rabattierten Deutschlandticket ist das völlig okay, beim teuren Radticket aber nicht. Zumal die Kosten für die Fahrradmitnahme deutlich steigt. Während das vorher ca. 10 % waren, sind es jetzt für den VRR 90 % und für NRW wären das 110 % (bei Rabatt).

Es gäbe noch die Möglichkeit für die Tage, wo ich das Fahrrad nutze, maximal 10 pro Monat ein Zusatzticket für 3,80 Euro zu holen, was dann 38 Euro pro Monat wären.

Ein gutes Klapprad kostet so ab 1500 Euro plus Diebstahlgefahr. Damit fielen dann keine Kosten für die Fahrradmitnahme an. Man müsste das allerdings mind. 3 Jahre nutzen damit es sich rentiert.

Nur zu Fuß mit Bahn kostet mich mehr Zeit, als mit dem Fahrrad. Und Umsteigen ist mit Bus und Bahn immer mit Wartezeiten verbunden. Mit Fahrrad ist das schneller und flexibler. Man ist auch nicht auf gute Anschlüsse angewiesen, die in Duisburg rar sind.

Und wenn man sieht, wie viele Gedanken man sich macht wegen der Fahrradmitnahme, weil man sich so bewegen will, dann kann man sich sehr gut vorstellen wie abschreckend dieses Wirrwarr auf bequeme KFZ-Nutzende wirkt.

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Wie stark beeinflusst die Industrie den Rheinpegel? – #Duisport

Durch die Dürre ist in letzten Jahren der Rheinpegel teilweise stark gesunken und hat die Schifffahrt eingeschränkt.

Mir stellt sich hier allerdings eine ganz andere Frage: Wie stark wird der Rheinpegel durch die Industrie am Rhein beeinflusst? Zahlreiche Unternehmen, entnehmen direkt oder indirekt Wasser aus dem Rhein. Teilweise wird es im Unternehmen verwendet und wieder eingeleitet, teilweise aber auch verbraucht, etwa im Rahmen der Kühlung durch Verdunstung. Aber natürlich auch das wärmer eingeleitete Kühlwasser, was durch die höhere Temperatur die Verdunstung erhöht.

Das heißt über den gesamten Verlauf des Rheins sorgt die Entnahme von Wasser dafür, dass sich die Menge erheblich reduziert. Das einzelne Unternehmen bewegt hier natürlich nicht so viel, sodass Behörden das genehmigen, obwohl in Summe erhebliche Auswirkungen bestehen bzw. bestehen können. Ob dem so ist, weiß niemand genau, weil man die Wassermengen nicht bilanziert. Dabei ist dies schon zwingend erforderlich für ein Wassermanagement bei Dürren, damit man sagen kann, wer kein Wasser mehr entnehmen darf. Zumal viele Firmen auch im Kreislauf führen könnten, das denen aber zu teuer ist.

Auf Duisburg hat die Absenkung direkte Auswirkungen, da mehr LKW unterwegs sind, wenn die Schiffe weniger transportieren können.

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Definition von #Nachhaltigkeit – #Klimaschutz

Ständig wird der Begriff Nachhaltigkeit benutzt ohne den Sinn zu verstehen. Etwa „nachhaltige“ Flugkraftstoffe, was ja defacto gar nicht möglich ist.

Der Brundtlandbericht von 1987 hat Nachhaltigkeit, wie folgt definiert:
„Dauerhafte Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“

Demnach lebt Deutschland nicht nachhaltig und der Rest der Welt tut dies ebenfalls nicht. Denn bei Nachhaltigkeit gelangt man zwangsläufig zur Thematik Klimaschutz. Und was wir heute tun vernichtet unsere heutigen Lebensgrundlagen. Es ist klar davon auszugehen, dass es nicht besser werden wird.

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#Duisburg: Ist das #Autopolizei?

Bei solchen Tweets der Polizei frage ich mich immer, ob die Polizei den Unterschied zwischen Fahrbahn und Straße kennt.

Straße ist schließlich alles einschließlich Rad- und Gehwege. Fahrbahn ist der Bereich der in Duisburg überwiegend von KFZ genutzt wird.

Es ist offensichtlich, dass in dem Tweet zumindest Fußverkehr diskriminiert werden, da nicht einmal erwähnt wird, ob man zu Fuß den Bereich passieren kann. Vermutlich wurde wie üblich auch Radverkehr nicht mitgedacht.

Wenn man schon über derartige Behinderungen informiert, dann doch wohl für alle Verkehrsteilnehmenden und nicht nur diskriminierenden für KFZ? Oder sind die Gerüchte im Internet etwa wahr, dass die Polizei einseitig KFZ bevorzugt?

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#Amazon: Gefährdung von Radfahrenden – #Verkehrswende

Das Geschäftsmodell von Amazon basiert zumindest teilweise auf Ausbeutung, allerdings nicht nur von Beschäftigten, auch der Allgemeinheit, durch Erzeugung von gefährlichen Situationen beim Ausliefern. Und zugleich erkennt man hier auch, wie dumm man sein muss, um so zu parken.

An der Stelle ist eine vierspurige Straße. Zum Zeitpunkt, wo ich vorbei kam, war sehr wenig Verkehr. Das Fahrzeug blockierte den Radstreifen vollständig, also ist hier von einer Gefährdung auszugehen. Weiterhin kommt es zu einer Behinderung/Gefährdung für Gehende durch das Fahrzeug und Radfahrende, die sich nicht an Verkehrsregeln halten.

Man kann ein Parkverbotsschild erkennen.

Bußgeldkatalog sagt dazu:
– Stehen im Parkverbot: 25 €
– Parken auf Gehweg/Radweg: 55 €
– Parken mit Behinderung auf Gehweg/Radweg: 70 € + 1 Punkt
– Parken mit Gefährdung auf Gehweg/Radweg: 80 € + 1 Punkt

Bei solchen Rahmenbedingungen muss man sehr dumm sein, auf dem Gehweg oder Radweg zu parken, anstatt auf der kaum benutzten Straße.

Auf dem Bild erkennt man es nicht so gut, aber da klebt auch ein Aufkleber mit dem Hinweis auf einen angeblichen toten Winkel und ein zweiter Aufkleber mit: „Fahrradfahrer Achtung geben beim Vorbeifahren dieses Fahrzeuges“
Setzt irgendwie der Dreistigkeit die Krone auf. Fahrradfahrende sollen aufpassen, wenn das Fahrzeug an einem vorbei fährt?

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Traktoren dürfen überholt werden

Keine Ahnung ob das ein zulässiges offizielles Schild ist, aber an der Straße dürfen Traktoren überholt werden.

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#Duisburg: Schrödingersparkplatz – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

Auf der Kulturstraße haben die Umbauarbeiten gestartet. U. a. soll sich etwas für Radfahrende verbessern. Ein Stück der Brücke sieht schon recht fertig ist. Weniger schön ist dagegen, das Schilderchaos auf dem Gehweg (Radfahrende frei). Da stehen zahlreiche Halteverbotsschilder, die scheinbar vollständig gelten sollen, allerdings eigentlich nur für die Straße gelten, solange dort das Parken „erlaubt“ ist. Da über der rechtswidrigen Parkerlaubnis auch ein Halteverbotsschild hängt ist es so als dürfe man Parken aber gleichzeitig auch nicht. So oder so ist das unverständlich.

Wenn da nicht mehr geparkt werden soll, müssen die anderen Schilder entfernt werden.

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Was tun bei Hindernissen auf Geh- und/oder Radweg? – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg

In Duisburg sehe ich regelmäßig Hindernisse auf Rad- und Gehwegen. Oft sind es rechtswidrige Baustellenbeschilderungen, teilweise aber auch völlig andere Dinge. Auch bei Twitter habe ich in letzter Zeit immer wieder so etwas gesehen.

Beim Falschparker ist die Anzeige mit einem viel zu niedrigen Bußgeld ein einfacher Weg, bei anderen Dingen wird es schon schwieriger.

Wenn die Hindernisse den Geh- und/oder Radweg sehr stark beeinträchtigen gehe ich von einem gefährlichen Hindernis nach § 315b StGB aus und zeige das entsprechend an.
Im Wortlaut steht dort in § 315b (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr)
„(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
[…]
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“

Wenn man etwa ein Bauklo auf den Gehweg stellt und diesen dadurch vollständig blockiert, ist das definitiv ein Hindernis, wenn man deswegen die Fahrbahn überqueren muss, oder auf Fahrbahn bzw. Radweg ausweichen muss, ist das gefährlich.
Da bereits der Versuch strafbar ist, braucht auch kein Schaden eintreten. Der Umstand, dass etwas hätte passieren können reicht vollständig aus.

Sprich Foto machen und dann Strafanzeige bei der Polizei, geht überwiegend Online.

Dem RSA 21 kann man die Mindestbreiten in Baustellen entnehmen, welche natürlich auch bei anderen Hindernissen gelten. Im Prinzip gilt das auch bei z. B. Sperrmüll, welcher den Gehweg/Radweg blockiert.

Wenn man kein Maßband dabei hat, helfen teilweise die Steine als Maßstab. Gehwegplatten sind etwa überwiegend 30×30 cm, teilweise auch 40×40 cm, Pflastersteine 10×20 cm.

Am Verhalten wird sich nichts ändern, wenn man sich nicht gegen dieses gefährliche Fehlverhalten wehrt.

Das nachfolgende Bild zeigt ein Beispiel für ein gefährliches Hindernis auf einem Radweg.
Gefährliches Hindernis auf Radweg

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#Uranmunition – #Ukraine

Zum Thema Uranmunition verbreiten viele Stellen viel Unsinn und überhöhen die Gefährdung. So stand von John Kirby zum Beispiel eine Lüge in der NRZ. Er behauptete, dass Uranmunition nicht radioaktiv wäre. Abgereichert heißt nur, dass weniger Uran 235 enthalten ist, aber auch die anderen Uranisotope sind radioaktiv. Uran 238 in Uranmunition ist neben der Giftwirkung auch ein Alphastrahler. Außerhalb des Körpers ist Alphastrahlung als harmlos zu sehen, im Körper dagegen gefährlich. Uranmunition wird beim Einsatz häufiger zerstäubt. Das heißt man atmet Uranstaub ein und das ist dann gefährlich. Ist die Munition dagegen im Stück sollte man dies nur nicht aufbewahren.

Viel gefährlicher ist ohnehin Radon, ein radioaktives Gas, was in allen Kellern, Höhlen usw. mehr oder weniger stark aus dem Boden kommt. Dieses wandelt sich mit sehr kurzer Halbwertszeit in radioaktive Metalle um und ist nach Rauchen eine wesentliche Ursache für Lungenkrebs.

Also bitte Gefährdungen immer ins Verhältnis setzen.

Übrigens ist auch Bleimunition gesundheitsschädlich, zumal Blei krebserregend ist. Trotzdem schießt man damit Wild.

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#Duisburg: Erneut Strafanzeige wegen Baustelle notwendig – #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Am Samstag fuhr ich mit dem Bus über die Margarethenstraße in 47226 Duisburg (zwischen Atroper und Werthauser Straße). Dort bemerkte zahlreiche Teilbaustellen, auf Fahrbahn, Radweg und Gehweg, welche ich mir am Sonntag genauer ansah. Die Angehängten Bilder entstanden dort. Gehwege und Radwege waren an einigen Stellen unzulässig blockiert. Rechtsgrundlage sind hier neben StVO auch der RSA 21, welcher klare Vorgaben für Mindestbreiten macht. Diese Empfehlungen entfalten Vermutungswirkung (Stand der Technik), das heißt verstößt man gegen diese technische Regeln muss man extrem gute Gründe haben und die Sicherheit auf anderem Wege sicherstellen. Eine adäquate Beurteilung der entstehenden Gefährdungen fand mit Sicherheit nicht statt.

Die Stadt Duisburg scheint mir weder willig noch fähig zu sein, untragbare Verkehrszustände für Rad- und Gehwege zu verhindern. Schließlich kommen diese ständig in mehr oder weniger starker Ausprägung vor. Durch vorhergehende Strafanzeigen, dürften die Zustände bei der Stadt bekannt sein. Der Oberbürgermeister war beteiligt hat aber offensichtlich nichts unternommen. Demnach liegt ein Organisationsverschulden seitens Oberbürgermeister Sören Link vor. Ich bin mit Sicherheit auch nicht der einzige, der auf die untragbare Baustellensituation hinweist. So gibt es auch Videos auf Youtube und sogar der Lokalsender Studio 47 hat sich dieser Thematik bereits mehrfach angenommen. Die Problematik ist also allgemein bekannt.

Um einige Fragen vorwegzunehmen. Am Samstag bzw. Sonntag hat natürlich niemand auf der Baustelle gearbeitet und ich sah auch niemanden, der Schilder, Bake usw. verstellt hat. Ich musste an einigen Stellen vom Gehweg ausweichen, weil dieser nicht benutzbar war. Andere habe ich nicht beobachtet bei ihren Problemen.

Da jemand aus der Familie ab und an mit dem Rollstuhl über die Margarethenstraße muss, schränkt die Baustelle definitiv Menschen mit Behinderungen ein und gefährdet diese. Aber auch Gehende und Radfahrende sind in Teilen gefährdet, womit ein Straftatbestand nach § 315b StGB vorliegen dürfte. Welche Stelle für welchen Anteil verantwortlich ist, kann mit Sicherheit ermittelt werden. Meine Sicht ist hier, dass die Schilderfirma BAS die Schilder aufstellt und demnach auch eine regelmäßige Kontrollpflicht hat, da es häufiger Probleme gibt, muss auch ein entsprechendes enges Intervall vorliegen. Dies dürfte bereits aus Eigeninteresse dokumentiert sein, wenn nicht gibt es keine Belege dafür, dass die Firma ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Ähnlich sieht es bei der Stadt aus. Hier werden die Beschilderungen und Bauarbeiten genehmigt. Da immer wieder auf die Probleme bei Baustellen hingewiesen wird, kennt die Verwaltung das Problem. Aber offensichtlich wird nichts unternommen, denn ansonsten würde das Problem ja nicht weiterhin derartig massiv bestehen. Das heißt es finden keine oder keine ausreichenden Kontrollen statt. Dies kann in der dünnen Personaldecke begründet sein, da Verkehrssicherheit aber zum Beispiel vor dem Ausstellen von Führerscheinen oder Nummernschildern bzw. Zulassung geht, müsste halt das Personal entsprechen umgeschichtet werden. Hier sind aus meiner Sicht sowohl die zuständigen Dezernenten (Bau/Verkehr), wie auch die Stadtführung in Person von Sören Link verantwortlich, weil diese trotz der Situation nichts unternehmen und regelmäßig Menschen gefährdet werden. Bekanntlich muss kein Unfall eintreten, denn nach 315b StGB Abs. 2 ist bereits der Versuch strafbar. Denkbar ist auch, dass den Beschäftigten nicht der RSA 21 zur Verfügung steht bzw. diese nicht geschult wurden. Sinnvoll wäre es hier mal die Schulungsnachweise zu prüfen.

Gemäß RSA 21 gelten folgende Abmessungen
– Gehweg 1,3 m (bei kurzen Engstellen 1,0 m)
– Radweg 1,5 m (bei kurzen Engstellen 1,3 m)

Nachfolgend nun die Beschreibung zu den einzelnen Bildern, mit Bewertung aus meiner Sicht.

Bild 01
Radweg vollständig blockiert, keine weitere Beschilderung.
Keine Überführung auf die Fahrbahn. Damit gefährden sich Radfahrende beim Ausweichen auf die Fahrbahn oder gefährden Gehende beim illegalen Ausweichen auf den Gehweg. Einige werden vielleicht absteigen, ist aber der Erfahrung nach unwahrscheinlich.
Beim Ausweichen auf die Fahrbahn ist mit Aggressionen/Bedrängung durch KFZ-Führende zu rechnen. Ebenso mit zu engen Überholmanövern (Unterschreitung Mindestabstand nach § 5 StVO)
Ort: ungefähr Margarethenstr 10

Bild 02
Bagger parkt teilweise auf Radweg, was zu beschädigen führt. Radwege sind nicht für diese Belastungen ausgelegt.
Dies deutet darauf hin, dass der Baufirma viele der Regeln nicht bekannt sind. Offensichtlich wird bei Ausschreibung der billigste Anbieter genommen ohne zu prüfen, ob ausreichende rechtliche Kenntnisse zu einem rechtskonformen Baustellenbetrieb vorliegen (Organisationsverschulden?). Es stellt sich die Frage, ob die Baufirma überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 10

Bild 03
Schild steht rechtswidrig auf Gehweg.
Absolute Untergrenze der Mindestbreite ist 1 m. Die Gehwegplatten sind hier 40×40 cm, demnach bleiben hier gerade 40 cm übrig. Für Rollstühle muss mind. 1 m gerechnet werden. Für Gehende mind. 0,8 m. Ein Ausweichen auf den Radweg wäre notwendig. Durch die Kanten und den schlechten Zustand des Übergang besteht Sturzgefahr bei Rollstühlen und Rollatoren. Weiterhin besteht eine Gefahr durch abgelenkte Radfahrende.
Nicht bewertbar ob verschoben oder nicht.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 22

Bild 04
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,6-0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 38

Bild 05/06
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,5 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 42

Bild 07
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 25

Bild 08
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Man beachte auch die lebensgefährlich abgestellten Roller, keine Ahnung, ob die Stadt Duisburg dies per Bußgeld ahndet.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 23

Bild 09/10/11
Das Toilettenhäuschen wurde entweder von der Firma dort so abgestellt oder von der Baufirma. Auch hier liegt ein Organisationsverschulden der Stadt vor, da eine Aufstellung auf dem Kruppplatz problemlos möglich gewesen werden. Der Gehweg ist vollständig blockiert, sodass das Schild auf dem Gehweg an der Stelle nicht ins Gewicht fällt, aber ironisch ist, da es einen Gehweg ausweist.
Das Schild Radwegende auf dem Radweg, wurde vermutlich von der Baufirma zusammen mit den Baken dort abgestellt. Diese stehen zu ordentlich, als das Dritte wahrscheinlich wären. Obwohl der Radweg bis zur Andreasstraße benutzt gewesen wäre, beendet man diesen hier unzulässig und blockiert zudem noch den Radweg, sodass zumindest Gehende mit Rollstuhl/Rollator mühsam auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Durch PKW und auch LKW wäre dies durchaus lebensgefährlich. Auch normal Gehende kommen hier nicht oder nur extrem schwer durch.
Da der Radweg m. W. nicht nutzungspflichtig ist, wenngleich man durch KFZ zur Nutzung gezwungen wird, macht das Radweg-Ende-Schild an dieser Stelle auch keinen Sinn. Für Radfahrende ist es an dieser Stelle nicht möglich gefahrlos auf die Fahrbahn zu wechseln, zumal für die Fahrt über den Bordstein angehalten werden müsste, womit die KFZ noch drängelnder werden. Bei einer schrägen Überfahrt besteht Sturzgefahr auf die Fahrbahn.
Das Bild 09 verdeutlicht zudem sehr klar: „Duisburg ist echt Scheiße bei Baustellen“
Ort: bei Margarethenstr. 19


Bild 12/13
Für Gehende ist dieser Bereich vermutlich ausreichend breit, allerdings ist der Übergang über den Bordstein bei Rollstuhlfahrende mit einer Sturzgefahr bzw. erhöhter Anstrengung verbunden. Zumindest ist das nicht barrierefrei, obwohl m. W. auch dies durch den RSA 21 vorgegeben wird.
Ort: bei Margarethenstr. 17

Bild 14
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier max. 0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 15

Bild 15
Unklare Situation, entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder über das Privatgrundstück. Es fehlen Hinweise. Ob die Zustimmung der Eigentümer der Privatgrundstücke gegeben haben ist unklar. Gehweg und Radweg sind jedenfalls vollständig blockiert. Womit auch mit einem lebensgefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn zu rechnen ist.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 13

Bild 16
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier ca. 0,8 m Restbreite (gilt für alle drei Schilder).
Schilder sehen nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ich weiß nicht wie breit der Radweg an dieser Stelle ist, demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anordnung einer Nutzungspflicht rechtswidrig ist. Weiterhin besteht an der Stelle, ab der das Schild gilt, keine Möglichkeit zur Auffahrt auf den Radweg, womit Radfahrende als auf der Fahrbahn anhalten müssten (zur Verärgerung der KFZ-Führenden, was ebenfalls Gefährdungen verursacht).
Ort: ungefähr Margarethenstr. 9 (mit Tendenz in Richtung Kruppplatz)

Diverse Schilder hätten nach RSA 21 nie auf dem Gehweg aufgestellt werden dürfen. Es liegen diverse Stellen mit mehr oder weniger ausgeprägter Gefährdung vor, weil gegen den Stand der Technik (RSA 21) verstoßen wurde.

Weiterhin stellt sich die Frage, was eigentlich die Bezirksregierung Düsseldorf macht. Schließlich müsste diese eigentlich solche Missstände bekämpfen. Auch dort ist dies definitiv nicht der erste Hinweis auf Missstände bei Baustellen.

Das trotz dieser Baustellen nichts passiert ist, ist wohl nur der Umsicht der Bevölkerung und einer extrem großen Portion Glück geschuldet.

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#Duisburg: Schild schränkt Mischweg erheblich ein – #Rheinhausen #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Warum wird eigentlich ein ohnehin schon schmaler Mischweg von nur 2 m auf 1,6 m verengt durch ein Schild? In dem Fall auf der Moerserstraße in Rheinhausen, nahe der Rheinstraße.

Der RSA 21 sieht für gem. Geh- und Radwege 2,5 m vor, mind. aber 2,0 m in Ausnahmefällen. Der Mischweg hat an dieser Stelle aber gerade 1,6 m durch das Schild. Also mal wieder ein klarer Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorgaben, womit auch hier von einem gefährlichen Hindernis nach StGB auszugehen wäre. Zumal das Schild Rad- und Fußverkehr nicht betrifft.

Das heißt allenfalls hätte das Schild auf den Abstandstreifen am Rand gestellt werden dürfen, da der Mischweg eh schon zu schmal ist. Mir unverständlich, warum man in Duisburg ständig solche Fehler macht. Das passiert eher ständig, gefühlt bei wirklich jeder Baustelle bzw. Beschilderung.

Diese Mischwege mit 2 m sind auf jeden Fall zu schmal, da Personen mit mind. 80 cm angesetzt werden müssen und Radfahrende mit mind. 100 m. Das heißt zum Überholen blieben gerade einmal 0,2 m.

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Emmelsum bleibt, Biotop retten vor Logistik – #Duisport #Osttangente

Anderswo gibt es auch Probleme mit Logistik, empfehle hier auch zu unterstützen, bei der Petition.

Weitere Informationen zum Anliegen hier.

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#Duisburg: Katastrophenbaustelle in #Rheinhausen, schon wieder ein – #AGFS #RuntervomRadweg

Einmal mehr stellt sich mir die Frage, wie soll ich mir hier als Fußgänger bzw. Radfahrer verhalten.

In der Fußgängerzone Rheinhausen im Bereich der Krefelder Straße befindet sich eine Baustelle. Wenn man dort aus der Zone kommt, findet sich eine Durchgangsverbot und ein Schild mit einem Pfeil nach Links. Die uneingeschränkt nutzbare Ampel befindet sich allerdings Rechts. Wenn man das Schild beachtet dürfte man diese nicht nutzen. Die Ampel befindet sich dagegen in der Baustelle, wodurch man nicht an den Drücker der Bettelampel kommt. Es gibt also keine legale Möglichkeit die Straße zu queren.

Der Radweg wird dagegen gesperrt und mit einem VZ 254 versehen, sodass man eigentlich nicht weiter fahren darf. Der Radweg ist bis dahin allerdings nutzungspflichtig.

Da stellt sich natürlich die Frage, wo kommt man da legal durch. Hinweis es heißt Radfahren und nicht Fahrradschieben. Ich verlange hier eine Erklärung wer so einen Mist genehmigt und wie ich mich hier rechtskonform verhalten soll. Das geht schlichtweg nicht. Sprich deshalb kann ich die Schilder einfach ignorieren, da der Rechtsakt nichtig ist, weil dieser nach VwVfG unmöglich einzuhalten ist.

Duisburg gehört aus der AGFS geschmissen, weil dies ein Dauerproblem ist! Auf der Margerethenstraße habe ich gestern vom Bus aus eine mindestens vergleichbar schreckliche Baustelle gesehen, die mit Sicherheit gegen den RAS 21 verstößt.

Wer auch immer für solche Genehmigugnen verantwortlich ist, ist entweder völlig überlastet, das keine sorgfältige Prüfung stattfindet oder völlig inkompetent die Verkehrsregeln und die technischen Empfehlungen dazu beachten.

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#Börse: Übernahmen von VaQtec durch Fahrenheit AcquiCo GmbH

Die Firma Va-Q-tec AG, welche u. a. die Transportbehälter für Coronaimpfstoff herstellt soll derzeit von der Firma Fahrenheit AcquiCo GmbH übernommen werden. Wenngleich das Angebot großzügig klingt, ist es das keineswegs.

Der Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen das und behaupten glatt, dass wäre „im besten Interesse unseres Unternehmens, unserer Aktionärinnen und Aktionäre sowie unserer Belegschaft.

Wenn man in Zukunft nicht mehr am Erfolg des Unternehmens beteiligt ist, kann es nicht ein so gutes Angebot sein und niemand gibt freiwillig eine „attraktive“ Prämie, wenn man nicht mit Rendite rechnet.

Ob es für die Belegschaft besser ist vermag ich nicht zu sagen.

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Deutsche Umwelthilfe ruft Bürger zur Anzeige von Falschparkern auf: Zahlreiche Städte in Deutschland dulden systematisch illegales Parken auf Gehwegen – #Duisburg

Schließlich mich hiermit dem Aufruf der Umwelthilfe an.

Und für jene mit mangelndem Unrechtsbewusstsein habe ich hier etwas vorbereitet.

Auch in Duisburg ist die Situation nicht hinnehmbar.

Hier die PM der Umwelthilfe
• Nur 26 der 104 von der DUH abgefragten Städte bestätigen, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent ahnden

• Städte wie Göttingen, Magdeburg, Mainz oder Aachen gefährden Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen, indem sie zugeparkte, nicht nutzbare Gehwege dulden

• DUH fordert konsequente Ahndung von Falschparkern, sofortiges Abschleppen von illegalen Gehweg-Parkern und ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker zu melden, die Menschen behindern
© Adobe Stock / oleksand

Berlin, 23.3.2023: Zahlreiche deutsche Städte dulden die systematische Behinderung und Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern durch illegales Parken auf Gehwegen. Das zeigt eine bundesweite Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 104 Städten, darunter alle Großstädte sowie die jeweils fünf größten Städte jedes Bundeslandes. Knapp 10.000 Menschen verunglücken in Deutschland jedes Jahr bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos. So werden Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen täglich durch Falschparker vom Gehweg auf die Straße gezwungen. Trotzdem bestätigen nur 26 der 104 abgefragten Städte, dass sie Falschparken auf Gehwegen konsequent mit einem Bußgeld ahnden. Noch weniger Städte bestätigen, dass Behinderungen durch Falschparker auf Gehwegen regelmäßig durch Abschleppen beseitigt werden. Erst Anfang März bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bremen die Rechtsauffassung der DUH, wonach die systematische Duldung von illegalem Gehwegparken rechtswidrig ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
Die systematische Duldung von Falschparkern auf Gehwegen ist lebensgefährlich und aus unserer Sicht rechtswidrig. Autos auf dem Gehweg verdecken die Sicht und zwingen Menschen zum Ausweichen auf die Straße – mit fatalen Folgen. Illegales Gehwegparken muss konsequent geahndet werden. Das heißt: Sofortiges Bußgeld und Punkt in Flensburg sowie unverzügliches Abschleppen bei Behinderung. Wenn jetzt immer mehr Menschen Falschparker fotografieren und Behinderungen zur Anzeige bringen, ist das nichts anderes als Notwehr. Genau dazu fordern wir die Menschen auf, und zwar so lange bis die Städte ihrer Pflicht, freie Gehwege zu garantieren, endlich nachkommen.

Laut offiziellen Regelwerken ist eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern notwendig, was jedoch in den meisten Städten nicht beachtet wird. Besonders fußgängerfeindlich sind Göttingen und Magdeburg: Nach Angaben der Städte werden hier bereits 80 Zentimeter breite Gehwege als ausreichend angesehen, um ein falsch geparktes Auto nicht abzuschleppen. In Mainz und Aachen geben sich die Ordnungsämter mit 90 Zentimeter Restbreite des Gehwegs zufrieden. Nicht viel besser haben es Fußgängerinnen und Fußgänger in Offenbach am Main, Krefeld, Leverkusen, Trier und Kiel: Hier dürfen Ordnungskräfte erst abschleppen lassen, wenn die Restgehwegbreite unter 1 Meter liegt. Menschen mit Rollstuhl oder Kleinkinder auf dem Fahrrad, die den Gehweg nutzen müssen, sind in all diesen Städten gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach Rechtsauffassung der DUH ist eine solche systematische Duldung von zugeparkten Gehwegen rechtswidrig.

Problematisch ist neben der Duldung auch die mangelnde Ahndung mit Bußgeldern: In Recklinghausen und im saarländischen St. Ingbert erhalten Falschparker kein Bußgeld, solange der Gehweg laut Stadt „noch nutzbar“ ist. Göttingen gibt sogar an, dass Gehwegparken außerhalb bewirtschafteter Flächen grundsätzlich nicht bestraft werde und in Krefeld wird illegales Gehwegparken nicht mit einem Bußgeld bestraft, wenn in der Gegend ein hoher Parkdruck herrscht. Auch diese systematische Nicht-Ahndung ist nach Rechtsauffassung der DUH klar rechtswidrig.

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung der DUH: „Gehwege sind für den Fußverkehr da. Dennoch gilt in deutschen Städten oft das Recht des Stärkeren. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl wird in den meisten Städten der Weg von Autos blockiert. Dass viele Städte ihr rechtswidriges Verhalten in unserer Abfrage offen eingestehen, zeigt, dass es keinerlei Problembewusstsein gibt.

Hintergrund

Die DUH hat alle deutschen Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes nach ihren Plänen zum Parkraummanagement befragt und veröffentlicht die Ergebnisse nach und nach. In dieser Untersuchung werden die Regelungen zur Duldung von rechtswidrigem Parken auf Gehwegen dargestellt. Konkret wurden folgende Fragen gestellt:

1. Unter welchen Bedingungen wird Falschparken auf Geh- und Radwegen geahndet?
2. Unter welchen Bedingungen wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen eine zu beseitigende Behinderung angenommen?
3. Unter welchen Bedingungen wird legales Gehwegparken angeordnet?

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#Klimaschutz: Zertifikatehandel bringt nichts – #FDP

Nachfolgender PM, kann man entnehmen, dass Zertifikatehandel weniger bringt als eine CO₂-Besteuerung. Wenn verwundert es da, dass die Autoschwurbelpartei FDP für die schlechtere Methode

Text der PM
CO₂-Besteuerung ist ökologisch effektiver und sozial gerechter als Zertifikatehandel

Die Verteuerung von CO₂-Emissionen kann wesentlich zu ihrer Senkung beitragen. Eine im Economic Journal veröffentlichte Studie von Prof. Dr. Fabian Herweg, Universität Bayreuth, und Prof. Dr. Klaus M. Schmidt, LMU München, vergleicht zwei staatliche Instrumente der Verteuerung unter dem Aspekt ihrer Wirksamkeit: Eine Ökosteuer stärkt die Bereitschaft der Verbraucher*innen zur freiwilligen Senkung von CO₂-Emissionen. Hingegen hat der Handel mit CO₂-Zertifikaten, der auf einer Obergrenze zulässiger Emissionen basiert (Cap-and-Trade), eine entmutigende Wirkung. Er führt zu höheren Emissionen und verlagert den Klimaschutz auf Verbraucher*innen mit geringeren Einkommen.

Die Studie widerlegt damit die weitverbreitete Annahme, dass der Zertifikatehandel ein effektives marktwirtschaftliches Instrument zum Klimaschutz sei. Entscheidend für die Argumentation der beiden Autoren ist eine in der ökonomischen Forschung bislang vernachlässigte Voraussetzung: Die Regierungen in den westlichen Industrieländern können den Preis für die direkte oder indirekte Verursachung von CO₂-Emissionen nicht so hoch treiben, wie dies zur Einhaltung der im Pariser Klimaschutz-Abkommen definierten Ziele erforderlich wäre. Denn ein solches Vorhaben würde in Politik und Gesellschaft auf erhebliche Widerstände stoßen – unabhängig davon, welche staatlichen Maßnahmen zwecks einer derartigen Verteuerung eingesetzt würden.

„In vielen Ländern reicht die staatliche Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen, die zu deren Verteuerung führt, unter den gegebenen politischen Verhältnissen nicht aus, um notwendige Klimaschutz-Ziele zu erreichen. Freiwillige Initiativen von Verbraucher*innen, Unternehmen und Kommunen müssen hinzukommen. Der Weltklimarat IPCC schätzt, dass auf diese Weise bis zum Jahr 2050 zwischen 40 und 70 Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen vermieden werden können. Vor diesem Hintergrund haben wir in unserer Studie die beiden wichtigsten staatlichen Instrumente der Bepreisung von CO₂-Emissionen – den Handel mit Emissions-Zertifikaten und eine Ökosteuer – miteinander verglichen. Zentral war für uns die Frage, wie sich diese Instrumente auf freiwillige Beiträge zum Klimaschutz und somit auf die Gesamtbilanz der CO₂-Emissionen auswirken“, sagt Prof. Dr. Fabian Herweg, Inhaber des Lehrstuhls für internationale Wettbewerbspolitik an der Universität Bayreuth.

Zertifikatehandel schwächt die moralische Motivation der Verbraucher*innen

Der Studie liegt die Annahme zugrunde, dass es eine große Zahl von individuellen Verbraucher*innen sowie von Unternehmen und Kommunen gibt, die aus moralischen Gründen bereit sind, ihren klimatischen Fußabdruck zu senken – allerdings nur, wenn sie zu Recht davon ausgehen können, dass ihr Verhalten die Gesamtmenge der CO₂-Emissionen beeinflusst. Damit ist die weitere Annahme verbunden, dass der Staat die Treibhausgas-Emissionen grundsätzlich reguliert. Unter diesen Annahmen kommen die Autoren zu dem Ergebnis: Eine Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen in Form einer Ökosteuer ergänzt die freiwilligen, moralisch motivierten Anstrengungen zur Emissionsreduzierung. Sie ist ein starker Anreiz für die Verbraucher*innen, den eigenen Verbrauch einzuschränken. Eine Deckelung der Emissionen in Verbindung mit einem Zertifikatehandel (cap-and-trade) schwächt hingegen die moralische Motivation von Verbraucher*innen.

Die Autoren begründen die nachteiligen Auswirkungen des Zertifikatehandels mit dem sogenannten „Wasserbetteffekt“: Wenn moralisch motivierte Akteure ihre Emissionen freiwillig reduzieren, indem sie etwa in private Solarstromanlagen investieren oder kurze Strecken mit der Bahn statt mit dem Flugzeug zurücklegen, können sie dadurch die staatlicherseits festgelegte Gesamtmenge der Emissionen nicht verringern. Freiwillige Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen bewirken lediglich, dass der Preis für Emissionsrechte sinkt – was andere Marktteilnehmer wiederum zum Kauf dieser Rechte motiviert und ihnen zusätzliche CO₂-Emissionen ermöglicht. Die grundsätzlich zum Verzicht bereiten Verbraucher*innen sind sich dieses Zusammenhangs bewusst und werden trotz moralischer Bedenken ihren Verbrauch nicht einschränken. Umgekehrt verhält es sich, wenn die Emissionen besteuert werden. In diesem Fall wissen die Verbraucher*innen, dass sie die Gesamtmenge der Emissionen individuell beeinflussen können, und ihre moralische Motivation setzt sich durch – zum Vorteil für den Klimaschutz.

Ökosteuer bewirkt gerechtere Lastenverteilung

Die Kosten für CO₂-Emissionen über eine Besteuerung statt über einen Zertifikatehandel zu regulieren, ist nicht nur in ökologischer Hinsicht effektiver, sondern verdient auch im Hinblick auf eine gerechte Lastenverteilung den Vorzug. Dies zeigen Berechnungen, die zwischen einer reichen und einer armen Gruppe von Verbraucher*innen unterscheidet. Werden die CO₂-Emissionen durch einen Zertifikatehandel reguliert, dann schränken nur finanzschwache Haushalte ihren klimaschädlichen Konsum ein. Finanzstarke Haushalte verringern ihren Konsum nicht, sondern kaufen Zertifikate, um ihren hohen Konsum zu ‚kompensieren‘ und so den individuellen klimatischen Fußabdruck zu reduzieren. Die Regierung sieht diese erhöhte Nachfrage nach Zertifikaten voraus und gibt, um deren Preis niedrig zu halten, mehr Zertifikate aus. Dagegen setzt eine Ökosteuer für beide Verbrauchergruppen ähnlich starke Anreize, zur Senkung von Emissionen beizutragen. Diese Zusammenhänge sollten seitens der Politik künftig stärker beachtet werden“, sagt Herweg.

Einflüsse der Verbraucher*innen auf Wirtschaft und Politik

Die Studie berücksichtigt auch die Tatsache, dass Verbraucher*innen die Entscheidungen von Unternehmen und Regierungen zunehmend beeinflussen. So wollen heute zahlreiche Unternehmen klimaneutral werden – zum Beispiel weil sie ihre Attraktivität für klimabewusste Verbraucher*innen und Mitarbeiter*innen steigern wollen oder weil sie im Besitz klimabewusster Investor*innen sind. Politisch Verantwortliche reagieren auf Forderungen aus ihrer Wählerschaft und fördern Investitionen in „grüne“ Technologien zur Energiegewinnung. Die Autoren zeigen, dass diese Anstrengungen nur im Falle einer Bepreisung von Emissionen durch eine Ökosteuer, nicht aber bei einer Regulierung der Emissionen durch Zertifikatehandel den Klimaschutz signifikant voranbringen.

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Fast 40 % Leerfahrten bei LKW – #Klimaschutz #Duisburg #Osttangente #Duisport

Das Kraftfahrtbundesamt veröffentlicht teilweise sehr interessante Zahlen. So auch zum Thema Leerfahrten:
– Anzahl der Leerfahrten auf deutschem Bundesgebiet 153,7 Millionen Fahrten
– Leerkilometer auf deutschem Bundesgebiet 6.425,4 Millionen km
– Anteil der Leerfahrten auf deutschem Bundesgebiet 37,6 %

Das ein wesentlicher Anteil am LKW-Verkehr der durch Duisburg donnert sind Leerfahrten. Das weist auf zwei Punkte hin. LKW-Transport sind deutlich zu billig, ansonsten würden nicht so viele Leerfahrten stattfinden und das ganze System ist extrem ineffizient.

Schauen man sich einen Supermarkt an, so fahren volle Fahrzeuge hin, liefern Waren und fahren leere Fahrzeuge zurück oder weiter. Gleichzeitig fahren leere Fahrzeuge hin und holen den Müll ab. Besser wäre es, den Müll in kleineren Containern mitzunehmen. Oder man hat direkt einen Container für die Anlieferung, der abgesetzt wird und dann der alte Container wieder mitgenommen wird.

Auch bei Baustellen fahren Lieferfahrzeuge hin und leer zurück. Schutt usw. wird mit leeren Fahrzeugen abgeholt.

Anstatt durchdachte Konzepte, welche auf eine möglichst große Auslastung setzen, erzeugt man unnötig Lärm, Gefährdungen und Umweltschäden. Weiterhin ist eine Folge mehr Stau. Ein besseres System sind Containerschiffe. Die fahren vereinfacht gesagt im Kreis und transportieren so Waren, wo mal hier etwas entladen und dort etwas beladen wird.

Übrigens sieht man auch auf der Schiene häufiger Leerfahrten. Das heißt auch die Schiene ist gar nicht so voll. Man könnte also deutlich mehr Waren transportieren, wenn man mehr Effizienz erzwingen würde. Etwa durch deutlich erhöhte Kosten für Leerfahrten.

Aber genau wegen noch mehr Leerfahrten will man Straßen/Autobahnen ausbauen und subventioniert damit zugleich Leerfahrten.

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Petition #WissingRücktritt – #Klimaschutz #Efools #FDP #Wissing

Schwurbelminister Wissing von der Autoschwurbelpartei FDP hat seit Amtsantritt viel Unwahres erzählt bzw. nichts für Klimaschutz getan. Die Krise nimmt zu und noch immer blockiert er aktiv den zwingen erforderlichen Klimaschutz mit teilweise bizarren Argumenten.

Ein Unding.

Deshalb habe ich diese Petition mitgezeichnet.

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#Hamburg: Wildpinkelverbot für Männer

Das Schild sah ich an einem Bahnhof in Hamburg.

Offensichtlich zeigt es einen Mann der pinkelt. Es ist natürlich schon möglich, dass Männer das häufiger tun, aber ist natürlich nicht so fein. Außerdem könnte das auch daran liegen, dass in Zügen teilweise die Toiletten nicht funktionieren. Das öffentlich WC habe ich nicht angeschaut.

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Das AUTO-Unser – #RuntervomGehweg #RuntervomRadweg #AUTOkratie #AUTOkorrektur

Mal was für die ganzen AUTOkraten und sonstigen AUTOanbetenden

Unser Auto auf der Straße!
Dein Stellplatz werde geheiligt.
Deine Straße komme.
Deine Vorfahrt geschehe wie im Stau so auf der Fahrbahn.
Unser tägliches Benzin gib uns heute.
Und toleriere uns unsere Parkvergehen,
 wie auch wir vergeben den Blitzern.
Und führe uns nicht in Versuchung,
 sondern erlöse uns von den Radfahrenden.
Denn dein ist das Parken und die Straße und die Vorfahrt in Ewigkeit.
Amen.

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Ladestation für Elektrobusse – #Klimaschutz

Elektrobusse sind längst keine Utopie mehr, sondern schon in einigen Städten im Einsatz. Sie sind auch besser als Wasserstoffbusse, da Elektro vollständig klimaneutral sein kann im Gegensatz zu Wasserstoff.

Hier mal zwei Bilder, wie man sich die Ladestationen vorstellen kann. Es gibt hier aber zahlreiche unterschiedliche Verfahren und Ideen. Auch Induktion an Haltestellen wäre möglich.

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E-Scooter ausnahmsweise gut geparkt

Die Scooter stehen hier zwar auf Fahrradparkplätzen, aber sind ausnahmsweise mal so abgestellt, dass diese weder stark stören noch eine Stolpergefahr darstellen. Es wäre wünschenswert, dass man in Duisburg endlich mal Regeln bekommt und diese dann auch noch durchgesetzt werden.

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#Köln: Gutes Beispiel für Fahrradparken – #Fahrrad

Und mal wieder ein Bild, wie man Fahrradparken in größerer Menge ermöglichen kann. Dieses Bild stammt vom Bahnhof Köln Süd.

Und wie man ebenfalls deutlich sieht, wird das Angebot gut angenommen, was sicherlich auch daran liegt, dass Teile der Universität im Umfeld liegen.

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Falschparken ist klimaschädlich – #Klimaschutz

Das Autofahren Umweltverschmutzung und Zerstörung ist, ist bekannt. Das Falschparken teilweise auch klimaschädlich ist, dagegen weniger.

Falschparken gefährdet Gehende und Radfahrende, teilweise behindert es auch „nur“. Insgesamt sorgt diese aber für weniger Menschen, welche diese umweltfreundlicheren und weniger klimaschädlicheren Verkehrsformen nutzen.

Für die Verkehrswende braucht es aber mehr Radfahrende und mehr Gehende, vielleicht auch in Kombination mit ÖPNV. Das hier zu viele Falschparken und damit die Verkehrswende aktiv behindern und damit Klimaschutz verhindern ist inakzeptabel.

Ich würde Letzte Generation empfehlen statt die Straßen zu blockieren, einfach mal die Gehwege und Radwege von Blechkisten zu befreien. Das geht recht simpel mit kontinuierlichem Anzeigen von Falschparkenden oder sogar der erweiterten Kür, dem Beseitigen von Parkgefährdungen. Dies erhöht automatisch den Druck und bringt die Verkehrswende voran indem man Falschparken verteuert. Täglich 55 Euro für Falschparken ist mehr als 49 Euro im Monat für das Deutschlandticket.

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Duisburger FDP schwurbelt gegen Parkgebühren – #RAFDP #Duisburg #Gratismentalität #Tempolimit #Efools #FDP

Dass die FDP extremistisch autophil ist, bekam man in den letzten Wochen ständig mit. Egal ob nun Tempolimit, Verbrennerausstieg oder Efools.

Ein großen Bock hat mal wieder die Duisburger FDP geschossen. Diese meinte, dass man wegen der Digitalisierung die Parkgebühren senken müsse. Dies betragen in Duisburg allerdings gerade einmal rund 31 €. Also ein Betrag für den man nicht einmal einen Monat das 49€-Ticket bezahlen kann. Und diesen Billigtarif will die offensichtlich marktwirtschaftsfeindliche FDP noch senken. Dabei herrscht an vielen Stellen in Duisburg Parkdruck. Und sogar Falschparken ist weit verbreitet.

Parkdruck heißt marktwirtschaftlich, dass eine hohe Nachfrage besteht. Wenn die Nachfrage hoch ist, muss der Preis steigen, bis Nachfrage und Angebot wieder zusammenpassen. Stattdessen sind viele Stellen sogar komplett Parkgebührenfrei trotz Parkdruck. Dies ist marktwirtschaftlich völlig unerklärlich und trägt sicherlich nicht zu einer Verkehrswende bei, wenn man die Gratismentalität von Parkenden sogar noch fördert.

Natürlich ist das mit den Parkausweisen in Duisburg extrem schlecht geregelt. Besser wäre es marktwirtschaftlich einen festen Platz zu mieten und dann auch einen angemessenen Preis zu zahlen. Erstens werden dann nur so viele Parkausweise vergeben, wie real Parkplätze vorhanden sind. Zweitens, kann man so auch den öffentlich Raum fairer nutzen, denn es gibt nun einmal kein Recht auf Parkplatz. Ein Parkplatz ist ein rein private Angelegenheit, die bereits beim Kauf eigenverantwortlich zu regeln ist. Natürlich müssten größere Fahrzeuge mehr Gebühren bedeuten, als kleinere, die mehr Parkraum zulassen.

Die Fett markierten Begriffe werden von der FDP übrigens leidenschaftlich oft in anderem Zusammenhang verwendet, nur seltsamerweise nicht beim Parken. Das muss wohl verschwurbelte Ideologie sein, denn konsistent ist das nicht.

Und nur mal zum Schluss eine kleine Rechnung. Die Parkgebühr in Duisburg ist gerade einmal 0,08 € pro Tag bzw. 2,5 € pro Monat. Also lächerlich. Wer das noch senken will, hat ganz offensichtlich keine Ahnung von der Realität. Vor allen Dingen, wenn die Kosten für die Sanierung von Straßen, bei der Umlage erheblich sind. Man sollte die Kosten für die Parkplätze vollständig über die Parkgebühren reinholen und nicht allen auflasten, die u. U. gar nicht dort Parken. Parken ist ein reines klimaschädliches Privatproblem.

Update:
Der Link zum Schwurbelantrag. Scheinbar kennt die FDP nicht einmal den aktuellen maximalen Gebührensatz.

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Wassermangel und Wasserstoff?

Wenn man zukünftig Energie in Form von Wasserstoff speichern will, wo soll dafür das Wasser herkommen?

Soll der Wasserstoff etwa am anderen Ende der Welt hergestellt werden? Aber auch dort müsste man dann vermutlich erst Meerwasser entsalzen.

Irgendwie sind die Konzepte rund um Wasserstoff an vielen Stellen nicht schlüssig. Egal ob nun Klimaschutz in der Form, dass Wasserstoff nicht klimaneutral ist und an vielen Stellen nur eine Verbesserung gegenüber den heutigen Zustand darstellt. Oder eine zu teure Erzeugung bei überschüssigen Strom.

Mein Eindruck ist mehr und mehr, dass man weitermachen will wie bisher und die Umstellung auf Wasserstoff nur als Alibi dient, dass man ja etwas tun würde.

Ein Masterplan ist ohnehin nicht erkennbar.

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#Logistiksubventionen in #Duisburg – #Osttangente

Autoschwurbelpartei FDP bzw. Wissing erzählt etwas von massivem Wachstum des LKW-Verkehrs. Erst einmal gibt es kein Wachstum, wenn man wirklich eine vollständige Bilanz aller kosten zieht. Wachstum wird immer dann behauptet, wenn man Kosten auf die Allgemeinheit umlegt.

Beispiele gibt es dafür in Duisburg viele. Deshalb finde ich es an der Zeit dies einmal zu thematisieren. Ich persönlich finde es an der Zeit, dass Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von jenen die konsumieren. Marktwirtschaft heißt, dass die Nutzenden auch das bezahlen müssen, was diese nutzen. Warum sollte die Allgemeinheit für billiges Fleisch bezahlen? Warum sollte die Allgemeinheit für Billigschund bezahlen? Marktwirtschaft heißt für mich, dass dort wo die Kosten entstehen auch bezahlt werden muss. An vielen Stellen zahlt derzeit aber die Allgemeinheit und subventioniert so nicht notwendigen Konsum, also Luxus. Es ist inakzeptabel, das Waren und Dienstleistungen künstlich verbilligt werden, obwohl angemessene Preise durchaus möglich wären.

In weiteren Beiträgen werde ich die unterschiedlichen Subventionen, die nicht allein finanzieller Natur sind beschreiben. Die Subventionen gehen dabei nicht nur von Duisburg aus.

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Treibhausgas Wasser aus dem Flugverkehr? – #Klimaschutz #Greenwashing

Im Artikel „Methan in der Atmosphäre“ aus den Nachrichten aus der Chemie, steht neben der Information, dass die Methankonzentration in der Atmosphäre seit vielen Jahrzehnten ansteigt, was mit Sicherheit menschliche Ursachen hat, auch eine sehr wichtige Passage:
„Die Grenzschicht zwischen Troposphäre und Stratosphäre ist durch eine Temperaturinversion gekennzeichnet, die wie eine Kühlfalle wirkt und Wasser nahezu vollständig ausfriert“

Das heißt von Unten kommt kaum Wasser nach oben durch. Das Wasser (gasförmig) vom Boden wird davon abgehalten in die Stratosphäre zu gelangen.

Nun ist es bekanntlich so, dass Flugzeuge durchaus in der Stratosphäre fliegen. Flugzeuge verbrennen heutzutage noch immer fossiles Kerosin. Bei der Verbrennung entstehen neben CO2 und anderen Stoffen auch Wasser, welche so in die eigentlich trockene Stratosphäre gelangt. Während CO2 weitestgehend inert ist, ist Wasser durchaus reaktionsfähig. Und Wasser ist ein Treibhausgas.

Bei Umstellung auf Wasserstoff würde sogar noch mehr Wasser dorthin transportiert werden.

Wie gefährlich sind also Wasserstoffflugzeuge? Dass diese nicht klimaneutral sein können ist Fakt und zweifelsfrei belegt. Die Frage ist wie schlimm sind die Auswirkungen, wenn Wasser anstelle von CO2 emittiert wird? Da der Wasserstoff alleine schon negative Auswirkungen hat, könnten Wasserstoffflugzeuge in Summe erhebliche Auswirkungen haben.

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#Düsseldorf tut etwas für Gehende – #Verkehrswende

Mit der Stadt Duisburg habe ich teilweise sehr schlechte Erfahrungen gemacht, was die Bemühungen für Gehende und Radfahrende angeht. Düsseldorf hat zwar noch viel Spielraum nach ob, scheint aber deutlich bemühter zu sein.

Am 01.02.2023 meldet ich per Mail der Stadt Düsseldorf, dass der Zebrastreifen am Bahnhof im schlechten Zustand ist.

Jetzt nach einem Monat war ich wieder in der Gegend und muss feststellen, man hat den Zebrastreifen erneuert.

Das verdient dann doch mal ein ausdrückliches Lob von mir, dass es so schnell ging. Es ist jetzt natürlich nicht weltbewegend, aber auch kleine Verbesserungen sind ein Fortschritt.

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Klischee: „Radfahrende fahren bei rot“ – #Autokorrektur #Fahrrad

Regelmäßig liest man im Netz, dass Radfahrende angeblich ständig bei rot fahren würde. Ich sehe zwar auch ab und an Radfahrende, welche bei rot fahren, aber das ist nichts im Vergleich zu den ganzen Autofahrenden, welche bei rot fahren oder bei rot noch in der Kreuzung sind.

Hier wäre es an der Zeit mal überall Rotlichtblitzer zu installieren, da ich häufiger noch KFZ über die Kreuzung rasen sehe, wenn schon längst rot ist.

Aber auch das Stehen in der Kreuzung ist nicht zulässig. Man darf nur einfahren, wenn man diese auch sicher wieder verlassen kann. Dennoch fahren viele in Kreuzungen dicht auf. Auch hier sind also Probleme bei der Durchsetzung der StVO zu erkennen. Zu Deutsch Rechtsfreie Räume.

Warum sollten sich dann also Radfahrende an die Regeln halten? Zumal teilweise völlig sinnfrei Ampeln für Radfahrende früher auf rot schalten oder länger rot sind.

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Parkraumüberwachung „Heßler Markt“ – #Gelsenkirchen #Datenschutz

Da berichtet die NRZ über Parkraumüberwachung und Datenschutz beim „Heßler Markt“ in Gelsenkirchen „vergisst“ aber andere Betroffene auch nur mit einem Wort zu erwähnen. Das System von Parkvision scheint nicht nur das Kennzeichen zu erfassen, sondern auch Gesichter bei der Einfahrt zum Parkplatz und dem Zugang zum Geschäft. Es gibt viele Menschen, die nutzen kein KFZ zum Einkaufen. Geht schließlich auch problemlos ohne.

Das heißt das System von Parkvision erhebt biometrische Daten von Menschen, die gar nicht betroffen sind von der Thematik Parken, somit ist es rechtswidrig diese Daten zu erheben. Mehr noch gibt es ja bereits eine einfache datenschutzkonforme Methode für Parkgebühren mit einer Schranke, wie es bei Parkhäusern üblich ist. Da kann dann an der Kasse völlig anonym bezahlt werden.

Das wäre dann auch fair, wenn die Parkkosten nur auf diejenigen umgelegt werden, die auch wirklich parken und man diese Kosten nicht an jeder Supermarktkasse mitbezahlen muss, wenn man sich ökologisch verträglich bewegt.

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Logistik in #Duisburg würde durch Innovation reduziert – #Duisport #Rheinhausen #Hochfeld #Osttangente

Von Rheinhausen aus geht viel LKW-Verkehr durch Duisburg in Richtung Westen und fährt dabei teilweise auch durch Hochfeld. Es fahren sehr viele LKW durch Duisburg, was völlig unsinnig ist.

Die Containerschiffe auf den Ozeanen fahren im Kreis immer wieder die selben Häfen an und werden im jeden Hafen teilweise entladen und teilweise beladen. Man bemüht sich hier um eine gute Auslastung. Dies wäre auch sicherlich für Duisburg eine gute Idee. Das heißt man muss vom Ziel des Containers her denken. Wenn der Container nur vom Binnenschiff auf einen LKW umgeladen wird ist es völlig egal an welcher Stelle dies geschieht. Das heißt der LKW nach West muss gar nicht in Logport I starten, sondern kann auch an einer anderen Stelle in Duisburg umgeladen werden. Dazu müsste man aber schon bei der Beladung der Binnenschiffe vom Ziel her denken, sodass die Ladung von dort startet, wo das Stadtgebiet am wenigstens durchquert werden muss. Dies würde einfach und schnell die LKW-Belastung in Duisburg reduzieren. Im Rahmen der Digitalisierung ist dies sicherlich kein Problem und im Interesse der Logistikfirmen müsste das eigentlich auch sein, da man Staurisiken vermeidet, Strecken verkürzt und Kosten senkt. Allerdings müsste Duisport natürlich hier entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, dass dies einfach und schnell geht.

Ergänzen kann man dies durch ein Rundshuttle durch die Hafenteile, sodass Container nicht durch Duisburg gefahren werden müssen. Dies wäre dann ja zugleich auch praktizierter Umweltschutz, der sogar Kosten einspart.

Keine Ahnung warum man dies nicht längst macht. Es bräuchte keinen neuen Straßen, die Belastung für Brücken und Infrastruktur wird reduziert. Der Intra-Duisburg-LKW-Verkehr wird reduziert, dass heißt weniger Lärm und weniger Verkehrsgefährdung. Allein zum Schutz von Radfahrenden wäre dies sinnvoll, da es dann weniger in der Stadt nach rechts abbiegende LKW gibt und damit weniger Lebensgefahr für Radfahrende.

Das wäre innovativ, stattdessen wollen die Parteien des Rückstands (SPD, CDU, FDP) um jeden Preis eine Osttangente bauen. Ansonsten fordert doch insbesondere die Autoschwurbelpartei FDP Innovation ein. Am Bau von Straßen ist nichts innovativ. Die Warenströme digital zielgerichtet zu optimieren ist eigentlich offensichtlich, erfordert Innovation und wäre gut für alle.

Es versteht sich von selbst, dass diese Punkt im Rahmen einer Alternativprüfung für eine Osttangente behandelt werden müsste und man dann auch sehr gründlich begründen muss, warum das nicht geht.

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Verharmlost die Drogenindustrie Tabakerhitzer?

Der Artikel „Rauch, der nicht so heißen soll“ von Brigitte Osterath geht es um den Trend weg von Zigaretten zu angeblich weniger schädliche Alternativen der Drogenindustrie.

Rechtlich scheint ein Gericht den Vorgang nicht als Verbrennung gewertet zu haben, womit dann juristisch auch kein Rauch entsteht. Im Tabakerhitzeraerosol entstehen weniger von bestimmten thermischen Zersetzungsprodukten, laut Artikel entstehen dafür aber andere in deutlich höheren Konzentrationen als in Zigaretten. So beträgt die Konzentration von krebserzeugendem Glycidol das dreifache gegenüber Zigarettenrauch.

Man gewinnt den Eindruck, dass die Tabakkonzerne mit ihrer Werbekampagne, wie bereits früher, Tabak verharmlosen. Tabakerhitzer scheinen weniger Nikotin freizusetzen, aber sind Summe scheinen sie dennoch gesundheitsschädlich zu sein, dass diese andere Form von Verbrennung genauso nichts in Innenräumen zu suchen hat, wie der klassische Drogenkonsum durch Rauchen.

Man sollte so etwas auch aus den Eingangsbereichen verbannen.

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#Mikroplastik im Spinnennetz

In „Notizen aus der Chemie“ wird darüber berichtet, dass Spinnennetze Mikroplastik aus der Luft abfangen.

Für eine Analyse braucht es damit keine komplexen Apparaturen zur Sammlung von Proben. Dies lässt sich ganz einfach durch Einsammeln von Netzen machen.

Gemäß dem Beitrag konnte man sogar zwischen Reifenabrieb und anderen Quellen für Mikroplastik unterscheiden.

Das heißt die Belastung lässt sich vergleichsweise einfach messen.

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Idiotenwolke an Bahnhöfen? #Bahnsinn #Philosophie

Dass der Mensch ein sehr egoistisches Wesen ist, sieht man besonders deutlich an Bahnhöfen.

Ein Zug fährt ein, Menschen die vorher stark verteilt waren, knubbeln sich plötzlich dort, wo die Türen sind. Fast alle wollen als erstes einsteigen dürfen. Ganz vorne sein. Teilweise so sehr, dass sie nicht mal verstehen, dass sie Aussteigenden im Weg sind.

Es ist doch völlig logisch, dass Ausstieg und Einstieg nicht zeitgleich geht. Ebenso ist logisch, dass man erst etwas rauslassen muss, bevor etwas anderes rein kann. Eigentlich ziemlich simple Physik. Einige schaffen es ja auch sich zumindest solange zurück zu halten, bis die Mehrheit draußen ist, aber dann gibt es kein Halten mehr.

Meist gibt es noch ein wenig Restanstand, um nicht zu zeigen, wie egoistisch man in Wirklichkeit ist. Das heißt man rempelt die Leute nicht aus dem Weg.

Vielleicht trifft Wolke egoistischer Menschen es besser. Jedenfalls gibt es irgendwann selbst die fairste Person auf, fair zu bleiben.

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„Unfälle“ werden teilweise von Behörden herbeigeführt – #VGBU

Damit meine ich jetzt nicht, dass die mit einem KFZ, zum Beispiel Radfahrende umfahren bzw. überfahren. Aber Behörden, wie Polizei und auch Kommunen sehen weg, wenn es um Gefährdungen geht. Verharmlosen diese mit Behauptungen eine Stelle wäre kein Unfallschwerpunkt und „verwechseln“ Meinung und sorgfältige rechtliche Prüfung.

Nichtergreifen von Maßnahmen. So gibt es an der Karl-Jarres-Straße in Duisburg direkt rechts neben einem schmalen Radweg Parkplätze. Hier ist Dooring quasi vorprogrammiert, trotzdem ist der Radweg nutzungspflichtig. Sowohl die Stadt Duisburg, wie auch die Bezirksregierung Düsseldorf wollen hier trotz akuter Lebensgefahr nicht handeln. Frau E. von der Bezirksregierung meinte ich könne ja klagen.

Das Dooring eine Lebensgefahr darstellt erkennt man auch an dieser wissenschaftlichen Arbeit.

Ein weiteres Beispiel ist, dass die Polizei immer nur die absolute Maximalgeschwindigkeit kontrolliert, nie die Situative. Dabei gilt nach § 3 StVO die absolute Maximalgeschwindigkeit nur unter optimalen Bedingungen.

Die meisten Unfälle ließen sich durch echte Prävention verhindern, stattdessen hört man nur Ausreden. Dabei müsste man sich die Straße und die Rahmenbedingungen einfach nur angucken und wüsste welche Gefahren bestehen und könnte daraus sinnvolle Maßnahmen ableiten. Wenn man heute sogenannte Unfälle betrachtet wird man oft feststellen, dass auch ein Behördenversagen vorliegt, welches erst dazu führte, dass Menschen verletzt oder getötet wurden.

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Keine Pflicht zu Reflektionskleidung

Wenngleich Polizei und andere Stellen immer wieder dazu auffordern Bekleidung mit Reflektion zu tragen, hat bereits 2006 das Landgericht Hannover im Urteil vom 15.03.2006 (Az. 11 S 84/05) klargestellt, dass es die Pflicht der Fahrenden ist darauf zu achten. In dem Fall ging es konkret zwar um einen Radfahrer, allerdings gelten die gleichen Pflichten auf für Personen am Steuer eines KFZ.

Aus dem Urteil:
„Es kann dahingestellt bleiben, ob die Bekleidung des Beklagten mit sichtbaren Reflexionsstreifen versehen war. Der Beklagte war jedenfalls nicht verpflichtet, derartige Bekleidung zu tragen.

Der Beklagte war auch nicht gehalten, während er stand und sich schnauzte, darauf zu achten, dass er nicht von Radfahrern angefahren wird. Vielmehr war der Kläger als Radfahrer verpflichtet, gemäß § 3 Abs. 1 S, 4 StVO nur auf Sicht zu fahren und darüber hinaus gemäß § 41 Nr. 5c StVO auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Der Beklagte durfte grundsätzlich darauf vertrauen, dass Radfahrer sich bei Benutzung des Weges entsprechend pflichtgemäß verhalten. Dafür, dass der Beklagte den Kläger gesehen hatte und sich bewusst anfahren ließ, bestehen keinerlei Anhaltspunkte.“

Am § 3 hat sich scheinbar seit damals nichts geändert und der gilt auch für KFZ. Woraus sich zugleich ableiten lässt, dass an dunklen Stellen Schrittgeschwindigkeit erforderlich ist.
Trotz Recherche konnte ich bisher nicht herausfinden, ob auch nur eine Polizeibehörde die tatsächlich zulässige Geschwindigkeit kontrolliert oder hierfür klar Vorgaben hat. M. W. wird immer nur die Maximalgeschwindigkeit kontrolliert, weshalb hier KFZ-Führende eine unverhältnismäßig hohe Toleranz bekommen, die durch nichts gerechtfertigt ist.

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Blitzen ist keine Abzocke! – #Verkehrssicherheit #Autokorrektur

Neulich waren mal wieder drei Leserbriefe in der NRZ zum Thema, dass kleine Städte auch blitzen wollen. Alle drei erweckten den Eindruck, dass es den Kommunen nur ums Geld ginge.

Müssen wohl alles drei ausgesprochene Verkehrsexperten sein, um beurteilen zu können, wo es der Verkehrssicherheit dient. Dabei ist Verkehrssicherheit nicht etwas nach dem Bauchgefühl von jemand hinter dem Steuer beurteilt wird.

Dabei wird doch nicht mal die aktuell gültige Geschwindigkeit, sondern die Maximalgeschwindigkeit unter optimalen Bedingungen geblitzt. Egal ob nun für weniger Meter Tempo 30 oder andere Gründe eine Maximalgeschwindigkeit vorgeben. Es ist gut und richtig, dass man dafür zahlen muss, wenn man sich nicht dran hält. Falls es doch zu unrecht war gibt es den Rechtsweg, aber im Normalfall ist es eine freiwillige Abgabe an die Stadt, weil man eigenverantwortlich der Meinungen war sich nicht einmal an die Maximalgeschwindigkeiten halten zu wollen.

Das ist doch wirklich erbärmlich, zu erst gegen die Regeln verstoßen und hinterher nicht dafür einstehen wollen. Vor vielen Jahren hatte ich einige Zeit ein KFZ, in all der Zeit nicht ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit. Wer sich also abgezockt fühlt will bloß die eigene Unfähigkeit verschleiern die Regeln einzuhalten. Denn es geht.

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Politisches Engagement = Partei?

Vor einiger Zeit meinte mal jemand, damit man sich politische engagieren dürfe solle man gefälligst in eine Partei eintreten.

Meine Einstellung dazu ist, dass wer politisches Engagement alleine auf Parteien reduziert, keine Ahnung von der freiheitlich demokratischen Grundordnung hat. Es gibt zahlreiche Rechte, die wir alle ganz ohne Parteien in Anspruch nehmen dürfen. Viel mehr, als Politik und Behörden uns manchmal zugestehen wollen. Auch endet die Teilhaben nicht damit, dass man an der Wahlurne den Wahlzettel abgibt.

Es gibt hier viel mehr Beteiligung, als manche annehmen und andere gerne sehen. Deshalb habe ich vor einigen Jahren auch das Buch Jederbeteiligung geschrieben, was dies alles zusammenfasst.

Auch gibt es Typen wie Sören Link, die meinem mit einem Ratsbeschluss wäre das alles zu akzeptieren und nichts mehr zu meckern. Das ist klassisches Bastapolitik bzw. Gutsherrenart. Die Menschheit hat sich hier definitiv weiterentwickelt und man muss nicht mehr dumme Entscheidungen einfach so akzeptieren. Man kann öffentlich Druck machen oder auch Klagen. Denn auch die Judikative ist Teil einer Demokratie. In den letzten Jahren hat man zunehmend den Eindruck, dass wichtige Entscheidungen von Gerichten getroffen werden.

Wer Demokratie auf Wahlen reduziert, hat Demokratie nicht verstanden.

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„Beteiligung“ Regionalplan Ruhr – #NRW

Noch bis 31.03.2023 kann man sich an der erneuten Offenlage des Regionalplans beteiligen. Soweit man hier von einer ernsthaften Beteiligung sprechen kann. Auffällig viele Einwände wurden nur zu Kenntnis genommen und nicht ernsthaft behandelt. Teilweise wurde nur auf einen kleinen Teil der Argumente eingegangen und mitunter sogar aus dem Zusammenhang gerissen. Man erkennt deutlich, dass die Bevölkerung eher lästig ist bei dem Vorhaben den Niederrhein noch mehr in eine Käselandschaft zu verwandeln. Nachhaltigkeit ist bei dem Dokument nicht zu verspüren, mag sein das der Begriff verwandt wurde, aber gelebt wird Nachhaltigkeit nicht.

Meine Einwendungen/Anmerkungen sind sowohl zu den erkennbaren Änderungen, als auch eine Ergänzung meiner vorhergehenden Anmerkungen/Einwendungen, insbesondere da diese zumindest teilweise nicht berücksichtigt wurden. Eine konkrete Angabe der Reihenfolge und Bezugsstelle wird nicht gemacht.

Es fehlt immer noch eine Begründung für Auskiesung und zeitgleich Anhäufung von Bauschutt. Das Recycling ist hier einzig und allein eine Kostenfrage. Der Regionalplan subventioniert Flächenfraß und noch schlimmer die Vernichtung landwirtschaftlicher Flächen ohne ausreichend umfangreicher Abwägung.

Weiterhin stellen ausgekieste Flächen eine Gefährdung der Wasserversorgung dar. Durch die Klimaerwärmung ist mit höherer Verdunstung zu rechnen. Je mehr offene Wasserflächen vorhanden sind, desto mehr Verdunstung. Hier müsste man die gesamten Wasserentnahmen feststellen und mit den Verlusten den daraus resultieren Gesamtverlust an Wasser ermitteln. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Kiesabbau mit zur Gefährdung unserer Trinkwasserversorgung beiträgt. Dies ist nicht nur bedenklich, sondern nach EU-WRRL auch klar rechtswidrig.

Wenn man gar keinen aktuellen Bedarf an Wohnraum kennt, wie kann man dann feststellen, ob da wirklich ein Bedarf besteht und wie diese sich vielleicht geändert hat. Auch hier arbeitet man also mit falschen Zahlen, die auch einen Einfluss auf Auskiesung usw. haben. Dabei gibt es viel Leerstand und teilweise wird sogar Bestand leergehalten.

Die Klimaauswirkungen wurden weiterhin nicht berücksichtigt, obwohl dies zwingend erforderlich ist.
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“
BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Jeglicher Flächenverbrauch um nicht zu sagen Flächenmissbrauch ist klimaschädlich. Dies ist nicht mit dem 1,5°-Ziel des rechtsverbindlichen Vereinbarung von Paris vereinbar. Allerdings wurden diese Auswirkungen nicht einmal bilanziert. Boden ist eine CO2-Senke, wird diese bebaut kommt es zu Emissionen.
Mit weiteren Flächenverbrauch können Klimaziele nicht erreicht werden.

Vor dem Hintergrund der Energiewende gibt es keine Notwendigkeit Kraftwerksstandorte zu schützen.

Beim Thema Hochwasserschutz kommt mir das Thema Deichschutz viel zu kurz. Es wird nicht darauf eingegangen, wie Deiche vor anderweitiger Nutzung geschützt werden sollen. So gibt es in Duisburg eine Vorhaben, bei dem Deiche mit einer Straße bebaut werden soll, die einen hohen Anteil an LKW-Verkehr hat. Dabei weisen alle einschlägigen Stellen Deiche darauf hin, dass Deich bei einem Hochwasser nicht befahren werden sollten, weil es die Gefährdung erheblich erhöht. Auch hier müssen Festlegungen getroffen werden, dass neue Belastungen für vorhandene Deiche nicht tragbar sind und ausnahmslos ausgeschlossen werden. Retentionsräume dürfen nicht verringert werden.

Die Deponiekapazitäten werden unrealistisch veranschlagt und weiterhin keine Anreize für mehr Recycling gesetzt.

In den Anlagen der Begründung kann man nicht erkennen was geändert wurde. Da einigen Stelle eine aktuelles Datum steht fand zumindest eine teilweise Änderung statt. In anderen steht dagegen etwas von Änderung aber auch hier ist nicht klar was geändert wurde. Das ist überaus intransparent. Wie üblich nimmt man Beteiligung nicht ernst, wen wundert da noch Politikverdrossenheit und die Tendenz zu Extremen.

Der Flächenbestand muss endlich eingefroren werden. Der russische Angriff auf die Ukraine zeigt, dass eine hohe Grundautarkie wichtig ist. Dies geht aber nicht, wenn man landwirtschaftliche Fläche für Industrie, Wohnen, Verkehr usw. verschwendet. Die Industrie brauch keine neue Fläche, die sind nur zu geizig, die vorhandene Fläche optimal zu nutzen. Statt in den Höhe wird lieber in die Breite gebaut.

Das Gebiet SQ_8_Dui/PQS_8_Dui usw. für Sand, Kies usw. in Duisburg, markiert Bereiche, welche den Rheinradweg umfassen (Begründung Teil D Anh. 7). Ebenfalls ist dort Industrie angesiedelt. Eine Nutzbarkeit ist auch wegen des instabilen Deiches nicht gegeben. Die Mobilität überwiegt hier vor den Interessen eine Branche, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichert und Recycling verhindert.

Das HQ100/HQextrem ist falsch definiert, da es die Klimaerwärmung nicht berücksichtigt. Was früher selten vorkam, kann heutzutage alle 10 Jahre vorkommen. Veraltete Grundlagen sind hier unzureichend. Insbesondere sind hier Karten allenfalls ein Rückblick aber nicht auf den Worst-Case der Prognosen gestützt. Auf dieser Grundlage ist keine seriöse Abschätzung von Hochwasser und Intervall möglich.

Das man relevante Punkte zur Kenntnis nimmt zeugt nicht von einer sonderlich demokratischen Einstellung, sondern sieht eher danach aus, dass man relevante Punkt nicht einpflegen will. Demokratische wäre es die Beteiligung ernst zu nehmen. Dies ist nicht der Fall. Nur zur Kenntnis würde ich das nicht schicken. Und teilweise ein längerer Absatz ausgewählt und nur auf einen Punkt eingegangen. Das ist Bequemlichkeit.

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Verkehrsanarchie bei Baustellen – #RuntervomGehweg #Duisburg

Wieder mal ein Beispiel für Verkehrsanarchie in Duisburg-Rheinhausen. Hier steht ein Schild, welches Radfahren das Absteigen empfiehlt mitten auf dem Gehweg, sodass Rollstühle nicht durchkommen. Weiterhin steht das Schild entgegen der Fahrtrichtung, sodass es höchstens Geisterfahrer lesen könnten.

Ein Grund für das Schild ist an der Schwarzenberger Straße in Höhe der Schulstraße nicht erkennbar. Da in der Schulstraße eine Baustelle war, könnte man zu dem Schluss kommen, dass hier schlecht ausgebildete Arbeiter das Schild haben stehen lassen, obwohl es einige behindert. Nicht einmal an die Hecke hat man das Schild gestellt oder auf die Straße.

Müssten Baufirmen nicht wissen, wie man die Beschilderung bei Baustellen einhält? Oder zumindest sollten die doch eigentlich wissen was Rücksichtnahme ist. Ich kam alleine durch, andere hätten da Probleme gehabt. Die Mindestbreite nach RSA 21 von 1 m ist definitiv unterschritten.

Die Stadt sollte in die Bauverträge Vertragsstrafen für solche Fälle implementieren.

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#Duisburg: Weg nur für Frauen mit Kind, für Männer verboten? – #Gendern #Verkehrsschwurbelei

Bei Baustellen in Duisburg werden Radfahrende und Gehende konsequent nicht mitgedacht. Erst recht nicht Menschen mit Behinderung.

Hier mal ein besonders bizarres Schild in der Duisburger Innenstadt, wo man mit dem Verbotszeichen Fußverkehr verbietet und dann zeitgleich sagt, dass der Verkehr woanders stattfinden soll.

Man kann das Schild jetzt unterschiedlich lesen. Etwa, dass der Gehweg auf der einen Seite endet und man zur anderen Seite wechseln soll. Dafür steht aber das Schild falsch.

Man könnte es auch so lesen, dass hier Männer nicht weiter dürfen und nur Frauen mit Kindern oder Personen die Kleider tragen mit kleinen Menschen dürfen und Personen in Hosen nicht. Wenn man mal darüber nachdenkt ist das Schild ziemlich sexistisch, man sollt da wirklich mal darüber nachdenken, dass 50 % der Schilder auch das andere Geschlecht zeigen muss und nicht so Klischeehaft immer Mutter mit Kind oder Schotte mit Kind.

Man fragt sich was das Schild überhaupt soll, denn dass man aber Absperrgitter nicht weiter kommt ist irgendwie offensichtlich, wozu also das Schild? Dabei gilt eigentlich, dass Schilder verständlich sein müssen.

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