Am Samstag fuhr ich mit dem Bus über die Margarethenstraße in 47226 Duisburg (zwischen Atroper und Werthauser Straße). Dort bemerkte zahlreiche Teilbaustellen, auf Fahrbahn, Radweg und Gehweg, welche ich mir am Sonntag genauer ansah. Die Angehängten Bilder entstanden dort. Gehwege und Radwege waren an einigen Stellen unzulässig blockiert. Rechtsgrundlage sind hier neben StVO auch der RSA 21, welcher klare Vorgaben für Mindestbreiten macht. Diese Empfehlungen entfalten Vermutungswirkung (Stand der Technik), das heißt verstößt man gegen diese technische Regeln muss man extrem gute Gründe haben und die Sicherheit auf anderem Wege sicherstellen. Eine adäquate Beurteilung der entstehenden Gefährdungen fand mit Sicherheit nicht statt.
Die Stadt Duisburg scheint mir weder willig noch fähig zu sein, untragbare Verkehrszustände für Rad- und Gehwege zu verhindern. Schließlich kommen diese ständig in mehr oder weniger starker Ausprägung vor. Durch vorhergehende Strafanzeigen, dürften die Zustände bei der Stadt bekannt sein. Der Oberbürgermeister war beteiligt hat aber offensichtlich nichts unternommen. Demnach liegt ein Organisationsverschulden seitens Oberbürgermeister Sören Link vor. Ich bin mit Sicherheit auch nicht der einzige, der auf die untragbare Baustellensituation hinweist. So gibt es auch Videos auf Youtube und sogar der Lokalsender Studio 47 hat sich dieser Thematik bereits mehrfach angenommen. Die Problematik ist also allgemein bekannt.
Um einige Fragen vorwegzunehmen. Am Samstag bzw. Sonntag hat natürlich niemand auf der Baustelle gearbeitet und ich sah auch niemanden, der Schilder, Bake usw. verstellt hat. Ich musste an einigen Stellen vom Gehweg ausweichen, weil dieser nicht benutzbar war. Andere habe ich nicht beobachtet bei ihren Problemen.
Da jemand aus der Familie ab und an mit dem Rollstuhl über die Margarethenstraße muss, schränkt die Baustelle definitiv Menschen mit Behinderungen ein und gefährdet diese. Aber auch Gehende und Radfahrende sind in Teilen gefährdet, womit ein Straftatbestand nach § 315b StGB vorliegen dürfte. Welche Stelle für welchen Anteil verantwortlich ist, kann mit Sicherheit ermittelt werden. Meine Sicht ist hier, dass die Schilderfirma BAS die Schilder aufstellt und demnach auch eine regelmäßige Kontrollpflicht hat, da es häufiger Probleme gibt, muss auch ein entsprechendes enges Intervall vorliegen. Dies dürfte bereits aus Eigeninteresse dokumentiert sein, wenn nicht gibt es keine Belege dafür, dass die Firma ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Ähnlich sieht es bei der Stadt aus. Hier werden die Beschilderungen und Bauarbeiten genehmigt. Da immer wieder auf die Probleme bei Baustellen hingewiesen wird, kennt die Verwaltung das Problem. Aber offensichtlich wird nichts unternommen, denn ansonsten würde das Problem ja nicht weiterhin derartig massiv bestehen. Das heißt es finden keine oder keine ausreichenden Kontrollen statt. Dies kann in der dünnen Personaldecke begründet sein, da Verkehrssicherheit aber zum Beispiel vor dem Ausstellen von Führerscheinen oder Nummernschildern bzw. Zulassung geht, müsste halt das Personal entsprechen umgeschichtet werden. Hier sind aus meiner Sicht sowohl die zuständigen Dezernenten (Bau/Verkehr), wie auch die Stadtführung in Person von Sören Link verantwortlich, weil diese trotz der Situation nichts unternehmen und regelmäßig Menschen gefährdet werden. Bekanntlich muss kein Unfall eintreten, denn nach 315b StGB Abs. 2 ist bereits der Versuch strafbar. Denkbar ist auch, dass den Beschäftigten nicht der RSA 21 zur Verfügung steht bzw. diese nicht geschult wurden. Sinnvoll wäre es hier mal die Schulungsnachweise zu prüfen.
Gemäß RSA 21 gelten folgende Abmessungen
– Gehweg 1,3 m (bei kurzen Engstellen 1,0 m)
– Radweg 1,5 m (bei kurzen Engstellen 1,3 m)
Nachfolgend nun die Beschreibung zu den einzelnen Bildern, mit Bewertung aus meiner Sicht.
Bild 01
Radweg vollständig blockiert, keine weitere Beschilderung.
Keine Überführung auf die Fahrbahn. Damit gefährden sich Radfahrende beim Ausweichen auf die Fahrbahn oder gefährden Gehende beim illegalen Ausweichen auf den Gehweg. Einige werden vielleicht absteigen, ist aber der Erfahrung nach unwahrscheinlich.
Beim Ausweichen auf die Fahrbahn ist mit Aggressionen/Bedrängung durch KFZ-Führende zu rechnen. Ebenso mit zu engen Überholmanövern (Unterschreitung Mindestabstand nach § 5 StVO)
Ort: ungefähr Margarethenstr 10

Bild 02
Bagger parkt teilweise auf Radweg, was zu beschädigen führt. Radwege sind nicht für diese Belastungen ausgelegt.
Dies deutet darauf hin, dass der Baufirma viele der Regeln nicht bekannt sind. Offensichtlich wird bei Ausschreibung der billigste Anbieter genommen ohne zu prüfen, ob ausreichende rechtliche Kenntnisse zu einem rechtskonformen Baustellenbetrieb vorliegen (Organisationsverschulden?). Es stellt sich die Frage, ob die Baufirma überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 10

Bild 03
Schild steht rechtswidrig auf Gehweg.
Absolute Untergrenze der Mindestbreite ist 1 m. Die Gehwegplatten sind hier 40×40 cm, demnach bleiben hier gerade 40 cm übrig. Für Rollstühle muss mind. 1 m gerechnet werden. Für Gehende mind. 0,8 m. Ein Ausweichen auf den Radweg wäre notwendig. Durch die Kanten und den schlechten Zustand des Übergang besteht Sturzgefahr bei Rollstühlen und Rollatoren. Weiterhin besteht eine Gefahr durch abgelenkte Radfahrende.
Nicht bewertbar ob verschoben oder nicht.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 22

Bild 04
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,6-0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 38

Bild 05/06
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Es bleiben hier ca. 0,5 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 42


Bild 07
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 03
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 25

Bild 08
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Gehwegplatten auf dieser Seite 30×30 cm.
Es bleiben hier max. 0,8 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich. Zumal niemand ein Schild weiter auf den Gehweg rückt. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Man beachte auch die lebensgefährlich abgestellten Roller, keine Ahnung, ob die Stadt Duisburg dies per Bußgeld ahndet.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 23

Bild 09/10/11
Das Toilettenhäuschen wurde entweder von der Firma dort so abgestellt oder von der Baufirma. Auch hier liegt ein Organisationsverschulden der Stadt vor, da eine Aufstellung auf dem Kruppplatz problemlos möglich gewesen werden. Der Gehweg ist vollständig blockiert, sodass das Schild auf dem Gehweg an der Stelle nicht ins Gewicht fällt, aber ironisch ist, da es einen Gehweg ausweist.
Das Schild Radwegende auf dem Radweg, wurde vermutlich von der Baufirma zusammen mit den Baken dort abgestellt. Diese stehen zu ordentlich, als das Dritte wahrscheinlich wären. Obwohl der Radweg bis zur Andreasstraße benutzt gewesen wäre, beendet man diesen hier unzulässig und blockiert zudem noch den Radweg, sodass zumindest Gehende mit Rollstuhl/Rollator mühsam auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Durch PKW und auch LKW wäre dies durchaus lebensgefährlich. Auch normal Gehende kommen hier nicht oder nur extrem schwer durch.
Da der Radweg m. W. nicht nutzungspflichtig ist, wenngleich man durch KFZ zur Nutzung gezwungen wird, macht das Radweg-Ende-Schild an dieser Stelle auch keinen Sinn. Für Radfahrende ist es an dieser Stelle nicht möglich gefahrlos auf die Fahrbahn zu wechseln, zumal für die Fahrt über den Bordstein angehalten werden müsste, womit die KFZ noch drängelnder werden. Bei einer schrägen Überfahrt besteht Sturzgefahr auf die Fahrbahn.
Das Bild 09 verdeutlicht zudem sehr klar: „Duisburg ist echt Scheiße bei Baustellen“
Ort: bei Margarethenstr. 19



Bild 12/13
Für Gehende ist dieser Bereich vermutlich ausreichend breit, allerdings ist der Übergang über den Bordstein bei Rollstuhlfahrende mit einer Sturzgefahr bzw. erhöhter Anstrengung verbunden. Zumindest ist das nicht barrierefrei, obwohl m. W. auch dies durch den RSA 21 vorgegeben wird.
Ort: bei Margarethenstr. 17


Bild 14
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier max. 0,7 m Restbreite.
Schild sieht nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 15

Bild 15
Unklare Situation, entweder auf die Fahrbahn ausweichen oder über das Privatgrundstück. Es fehlen Hinweise. Ob die Zustimmung der Eigentümer der Privatgrundstücke gegeben haben ist unklar. Gehweg und Radweg sind jedenfalls vollständig blockiert. Womit auch mit einem lebensgefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn zu rechnen ist.
Ort: ungefähr Margarethenstr. 13

Bild 16
Abgesehen von der Restbreite identisch mit Bild 07
Es bleiben hier ca. 0,8 m Restbreite (gilt für alle drei Schilder).
Schilder sehen nicht verschoben aus, also vermutlich die Schilderfirma verantwortlich, zumal die drei Füße übereinander zu schwer für eine Person sind. Das Schild stünde ansonsten sicherlich nicht so ordentlich falsch.
Ich weiß nicht wie breit der Radweg an dieser Stelle ist, demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anordnung einer Nutzungspflicht rechtswidrig ist. Weiterhin besteht an der Stelle, ab der das Schild gilt, keine Möglichkeit zur Auffahrt auf den Radweg, womit Radfahrende als auf der Fahrbahn anhalten müssten (zur Verärgerung der KFZ-Führenden, was ebenfalls Gefährdungen verursacht).
Ort: ungefähr Margarethenstr. 9 (mit Tendenz in Richtung Kruppplatz)

Diverse Schilder hätten nach RSA 21 nie auf dem Gehweg aufgestellt werden dürfen. Es liegen diverse Stellen mit mehr oder weniger ausgeprägter Gefährdung vor, weil gegen den Stand der Technik (RSA 21) verstoßen wurde.
Weiterhin stellt sich die Frage, was eigentlich die Bezirksregierung Düsseldorf macht. Schließlich müsste diese eigentlich solche Missstände bekämpfen. Auch dort ist dies definitiv nicht der erste Hinweis auf Missstände bei Baustellen.
Das trotz dieser Baustellen nichts passiert ist, ist wohl nur der Umsicht der Bevölkerung und einer extrem großen Portion Glück geschuldet.