Im Zusammenhang mit der Grundsteuer tut die Stadt Duisburg so, als hätte sie keine andere Wahl die Grundsteuer massiv zu erhöhen. Was die Stadt Duisburg dabei allerdings verschweigt ist der Umstand, dass keine Kommune verpflichtet ist, überhaupt eine Grundsteuer zu erheben.
Im Grundsteuergesetz § 1 steht:
„(1) Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist.“
Das heißt die Gemeinde ist nicht verpflichtet eine Grundsteuer zu erheben. Sie könnte theoretisch auch vollständig darauf verzichtet. Schon gar nicht muss diese Grundsteuer die gleiche Summe ergeben wie vor der Reform der Grundsteuer. Auch da gibt es keine Pflicht. Ist sicherlich angenehmer für eine Kommune, wenn dies der Fall ist, aber eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.
Sprich der Stadt Duisburg wäre es auch möglich gewesen den Finanzbedarf anderweitig zu decken. Dass diese Optionen aber nicht einmal geprüft wurden, sondern antisozial gesagt wurde, man muss die Besteuerung für Wohnen erhöhen, ist für mich ein wichtiger Punkt für den Widerspruch gegen die Grundsteuer.
Demnach hätte die erhebliche Erhöhung auch besonders gut begründet werden müssen. Im Grundsteuerbescheid ist allerdings gar keine Begründung enthalten.