#Duisburg: Tierheim soll auf Grünfläche errichtet werden – #SPD #CDU #Flächenfraß

Die Drucksache 23-0276/1 wurde am 11.04.2024 für die Ratssitzung am 15.04.2024 nachgetragen.
Der Titel lautet: „Errichtung des neuen Tierschutzzentrums der Stadt Duisburg im Außenbereich südlich der LKW-Zufahrt Business-Park Asterlagen“

Bereits am 15.04.2024 soll der Rat entscheiden mit einem Vorlauf von nur 2 Wochentagen, denn 13. und 14. war Wochenende. Die BV Rheinhausen, der Umweltausschuss und Betriebsausschuss IMD bekommen das erst später nur zur Kenntnis, der Planungsausschuss soll gar nicht beteiligt werden. Vieles weist bereits hier darauf hin, dass SPD und CDU das Projekt durchziehen und noch mehr Fläche vernichten wollen. Deshalb auch so kurzfristig, damit es gar nicht erst zu Protest kommt.

In dem Plan will man 75 Stellplätze errichten, die sicherlich LKW-Fahrende missbrauchen werden. Braucht ein Tierheim wirklich so viele Stellplätze? Insgesamt soll das Grundstück 25 000 m² werden. Alles Flächen, welche der Natur entnommen wird, die heute zumindest noch Felder sind.

Beim Flächennutzungsplan hat man diese Fläche herausgenommen, weil diese wichtig ist als unversiegelte Fläche. Und jetzt das. Die Betonfraktion, versucht einmal mehr das Gleiche, wie damals bei der Baumschutzsatzung und die Menschen im Rat zu überfahren mit einer viel zu kurzfristigen Vorlage zur Entscheidung. Wie soll das Zeit für eine Abwägung bleiben?

Die Verlagerung vom Businesspark auf eine Freifläche begründet man so:
„Aufgrund der im Nachgang zu der Ratsentscheidung veränderten Kapazitätsanforderungen sowie der absehbar weiter steigenden Tierschutzanforderungen kann der Tierheimneubau jedoch nicht im Gewerbepark Asterlagen realisiert werden.“
wobei man hier viel zu viel Platz für die Lagerung von KFZ vorgesehen hat.

Die angebliche „stadtweit erfolglos betriebenen, intensiven Suche nach potenziellen, gut erreichbaren Standorten im beplanten Innenbereich, vorzugsweise in Gewerbegebieten“ wird behauptet, aber nicht durch betrachtete Standorte belegt. Auch deshalb habe ich mal nachgefragt.

Man behauptet:
„Das Tierheim kann dort als privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise gemäß § 35 BauGB realisiert werden.“
Der § behandelt das Bauen im Außenbereich, wo es auch im Duisburger Süden schon rechtliche Streitigkeiten wegen gibt.

Mein erster Eindruck ist, dass man das Tierheim zügig umziehen will, um die Fläche lukrativer zu nutzen und zeitgleich kann man so eine weitere Freifläche bebauen und versiegeln. Passt sehr gut ins Bild, welches sich für SPD und CDU ergibt.

Während man früher ständig behauptet hat, dass die Frischluftschneise keine Rollen spielen würde, heißt es nun:
„Die Frischluftschneise wird durch die niedrige Bauform des Tierheims nicht berührt.“
Seltsam, allerdings berührt eine Bebauung immer eine Frischluftschneise, da über Betonflächen ein Auftrieb entsteht, der Winde, die darüber gehen abschwächt oder sogar zum Erliegen bringt.

Natürlich kommt auch wieder die Autoschwurbelstadt zum Vorschein: „Auch sind ausreichend Stellplätze für Mitarbeitende, Besuchende und Ehrenamtliche vorzusehen“. Man denkt hier natürlich nur an Personen mit KFZ. Dass Menschen auch anders anreisen könnten, kann man sich offensichtlich nicht vorstellen.

Und man will größer bauen, weil man derzeit mehr Tiere hat. Dabei sollte sich die Größe am durchschnittlichen Bedarf orientieren und nicht an Maxima.

Eine „Machbarkeitsstudie“ durch einen Architekturbüro hat man auch schon. Wobei es zweifelhaft erscheint, dass die alles notwendige berücksichtigt haben.

Auf Probleme mit Geruch und Lärm durch das Heranrücken an Wohnbebauung geht man gar nicht ein. An der einen Seite grenzt das Gelände fast an ein Wohngebäude.

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