Die Firma B.A.S. lagert auf der Jägerstraße in Rheinhausen, Füße und Masten von Baustellenschildern. Mal abgesehen davon, dass eine Firma ihr Inventar nicht auf Gehwegen zu lagern hat, würde das selbst bei einer Baustelle gegen die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), weil hier das absolute Minimum von 1 m gilt. Man erkennt auf dem Bild aber eindeutig, dass es höchstens 80 cm sind.
Somit stimmt auch das, was auf der Homepage steht nicht:
„Höchste Qualität ist die Devise bei der B.A.S. Verkehrstechnik AG in allen Dienstleistungsbereichen.“
B.A.S. hat vielmehr an etlichen Stellen den Gehweg zugestellt ohne Rücksicht auf den fließenden Fuß- und Fahrradverkehr.
Da die Füße der Schilder eine Stolpergefahr darstellen, könnte man diese auch als gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) ansehen, womit hier sogar eine Straftat vorliegen könnte. Vielleicht könnte man es auch als Sperrmüll ansehen.
Ungeachtet der konkreten rechtlichen Bewertung ist es so oder extrem rücksichtslos. Vielleicht sollte man dazu übergehen, eine Art Baustellenabnahme einzuführen gegen Gebühr, wenn nicht alles richtig ist.
Mein Eindruck ist, dass man Hinweisen zwar nachgeht, aber nicht präventiv handelt. Ich bin gut zu Fuß und die Augen sind auch noch okay. Das heißt die Hindernisse sind für mich selbst keine Gefahr, es gibt aber andere, denen solche Rücksichtlosigkeiten ziemliche Probleme machen. Ein klassischer Fall von Exklusion also.