Nach kurzer Überlegung habe ich mich diesmal mit einer eigenen kurzen Einwendung beteiligt, weil auch hier ein flächenfressendes hirnverbranntes Projekt um jeden Preis durchgezogen werden soll. Duisburg muss endlich flächenneutral werden.
Betroffenheit und Allgemeines
Die frei Fläche in Duisburg wird immer wieder für sinnfreie Projekte verschwendet, die primär den Interessen von Investoren dienen. Dass die Unterlagen eines Investors entsprechend aussehen ist klar und dass die Kommunalregierung von SPD und CDU alles ausbremsen/ausblenden, was innerhalb der Verwaltung dem entgegensprechen würde ist ebenso klar. Man mag sich im Rahmen des Gesetzes bewegen, dass heißt aber nicht, dass man sich im Sinne der Allgemeinheit einsetzt.
Fläche und unversiegelter Boden ist an allen Stellen etwas wertvolles für die Bevölkerung.
Weiterhin bin ich betroffen, weil diese Fläche nicht mehr als Radschnellwegroute für eine Verbindung von Duisburg noch Düsseldorf zur Verfügung steht, was aber durchaus Sinn machen würde.
Betroffen bin ich ebenfalls, weil die Stadt Duisburg durch das Vorhaben die Trinkwasserversorgung für den Duisburger Süden inkl. Rheinhausen gefährdet. Insbesondere in Hinblick auf Dürrezeiten. Bereits Einschränkungen in Hinblick auf den Garten und Gießen sind erheblich, weil sie die Grünflächen an vielen Stellen in Duisburg gefährden.
Fehlende Prüfung von Alternativen
Es gibt viele Freiflächen, die derzeit für Parkplätze verschwendet werden und sich für Wohnbebauung nutzen ließen. Parkfläche für Supermärkte darf keine Freifläche sein, sondern ausschließlich als Tiefgarage, weiterhin ist über dem Supermark Wohnbebauung anzusiedeln.
Alternativprüfung für Wohnraum hat über das gesamte Stadtgebiet stattzufinden. So gibt es in Rheinhausen an der Ecke Rheinstraße/Friedrich-Alfred-Straße einen Autohandel, eine ehemalige Tankstelle, ein ungenutztes Bürogebäude und eine Parkplatzfläche, die insgesamt viel Platz für Wohnbebauung bietet.
Und das es zum Supermarkt Alternativen gibt, hat die BI bereits aufgezeigt. Mehr noch wären diese Alternativen auch umweltverträglicher, weil weniger Rohstoffe verbraucht werden. Wenn SPD und CDU gegen Kiesabbau in Mündelheim sind muss der Bestand erhalten und optimiert werden. Dies gilt übrigens auch für das vorhandene Straßennetz, es braucht keine neuen Straßen, wenn man die vorhandenen vollständig optimiert.
Klimaschutz
Die Klimaauswirkungen wurden nicht betrachtet.
Das Vorhaben verringert auch das Grundwasser erheblich, da durch Flächenversiegelung mehr Fläche der Versickerung entzogen wird. Dies stellt zugleich einen Verstoß gegen die WRRL der EU dar. Eine Versickerung ist nicht möglich, dass heißt die Gebäude sind mit Regenwasserzisternen für die Klospülung und Bewässerung des Gartens zu versehen. Gerade vor dem Hintergrund der Dürre darf KEIN Regenwasser in die Kanalisation geleitet werden.
Bei einem Verstoß gegen die WRRL, hier Verschlechterung der Menge Grundwasser, ist ein Vorhaben nicht genehmigungsfähig. Insbesondere ist ein Vorhaben dann nicht genehmigungsfähig, wenn es um die Trinkwasserversorgung der Stadt Duisburg geht, welche auch aus den Brunnen im Umfeld stammt. Durch das Vorhaben und die Verschärfung der Klimakrise wird letztendlich die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erheblich gefährdet. Eine Analyse zu diesen vernetzten Auswirkungen fehl völlig.
Zudem ist das Schutzgebiet im Umfeld extrem sensibel für weniger Niederschlagswasser, sodass auch hier mit Auswirkungen zu rechnen ist.
Außerdem ist unverständlich, warum sowohl Garagen, wie auch Stellplätze geplant sind. Ist der ÖPNV in dem Bereich so extrem schlecht?
Wenn man den CO2-Abdruck der Rohstoffe für den Bau berücksichtigt, müsste auch das Bauwerk selber klimaneutral errichtet werden. Dies ist entsprechend bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen, damit möglichst wenig Klimaschädigung mit dem Bauwerk einhergeht. Auch Flächenverluste bedeuten weniger Bindung von Kohlendioxid. Eine Kompensation war in den Unterlagen nicht erkennbar, zumal Flächenfraß auch nicht kompensiert werden kann.
Für die Auswirkungen der Klimaerwärmung ist nach UVPG gemäß UBA eine Analyse durchzuführen.
Grünflächenschutz heißt immer zugleich auch Klimaschutz, da Grünflächen allein durchs Mikrobiom erhebliche Kohlenstoffmengen speichern. Die Versiegelung von Böden führt dagegen zum völligen Verlust dieser Bodenfunktion und zugleich fallen u. a. Torflinsen trocken, was zu deren aeroben Abbau führt und mit Bodensenkungen einhergeht.
Das verbrennen von Holz ist nicht klimafreundlich, weil in Summe mehr Holz verbrannt wird, als nachwächst. Weiterhin trägt Verbrennung Stickoxide und damit Dünger ins Schutzgebiet. Zumal auch Brennholz teilweise aus den Tropen oder aus russischen Urwäldern kommt.
Aufgrund der aktuellen Lage wäre eine Bebauung mit Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe auszuführen, alles andere kann vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nicht zulässig sein. Weiterhin muss auch das Bauen klimaneutral sein, als kein Beton, welcher nicht klimaneutral hergestellt wurde und an Steinen, Kies und Sand darf nur Recyclingmaterial verwendet werden, denn die Stadt Duisburg spricht sich ja auch klar gegen Kiesabbau in Mündelheim und Bauschutt in Baerl aus, damit muss konsequent bei Neubauten zu 100 % auf Recycling gesetzt werden. Selbiges gilt auch für Beton.
Plusenergiehaus ist heute Standard und aus Klimaschutzgründen zwingend erforderlich.
Versiegelung ändert nicht nur die Neubildung von Grundwasser, sondern führt auch zu Geländesenkungen, weil dem Feuchtigkeit entzogen wird und sogenannte Torflinsen trocken fallen und sich zersetzen. Das heißt es werden erstens Treibhausgase freigesetzt und zweitens komme es auch zu Schäden an den Bauwerken.
Ob es durch das Gebiet bei Starkregen zu überfluten Kellern wegen überlasteter Kanäle kommen kann wurde nicht geprüft. Aufgrund der Klimaerwärmung ist von mehr und stärkeren Starkregen auszugehen. Wenn mehr Wasser in die Kanalisation geht, kommt es mit höherer Wahrscheinlichkeit zu überfluteten Kellern. Dieses Risiko ist genau zu bewerten, da durchaus das Eigentum anderer durch das Vorhaben bedroht sein kann. Eine Prognose zur Entwicklung des Wetters, der Witterung bzw. des Klimas fehlt völlig. Somit auch keine Auswertungen möglich, zu welchen Auswirkungen das Vorhaben führen kann. Allein das Wasser von den versiegelten Flächen kann u. U. zu überfluteten Kellern führen. Dies wären erhebliche Auswirkungen, die nicht zu tolerieren sind.
Die aktuelle Dürre zeigt eine erhebliche Waldbrandgefahr, womit auch ein Ausblick auf die Zukunft gegeben ist. Zum Beispiel beim Grillen kann es zum Funkenflug kommen, der dann übergreift. Beim Gasgrillen sind auch Explosionen nicht ausgeschlossen.
Die Darstellung:
„Im Sinne der für die Bauleitplanung relevanten Maßnahme R.15 des Luftreinhalteplans ist in dem neuen Wohnquartier vorgesehen, die Energieversorgung der Wohngebäude mittels Luftwärmepumpen zu gewährleisten.“
ist falsch. Luftwärmepumpen stellen keine Energieversorgung dar, sondern dienen rein der Wärmeversorgung, also der Gebäudetemperierung. Dabei wird keine Energie erzeugt, sondern elektrische Energie verbraucht.
Die Behauptung:
„Notüberläufe für Starkregenereignisse seltener als einmal in 100 Jahren wurden im Zuge einer Sensitivitätsanalyse des wassersensiblen Umgangs mit dem anfallenden Niederschlagswasser ausgearbeitet und innerhalb der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verortet.“
geht davon aus, dass Starkregenereignisse so bleiben, wie bisher, dabei wird selbst im Wetterbericht, aber auch in Sendungen, etwa zur Ahrtalsintflut, wird immer wieder darauf eingegangen, dass Extremereignisse zunehmen und stärker werden. Also wäre auch hier zuerst eine Analyse für mind. die nächsten 100 Jahre vorzunehmen, wie sich das Wetter durch die Klimaerwärmung ändern wird und was dies statistisch bedeutet. Eine derartige Analyse der Auswirkungen der Klimaerwärmung fehlt allerdings völlig.
Weiterhin ist Duisburg durch die Fehlentscheidungen von SPD und CDU bereits sehr heiß und wird immer heißer. Unter dieser Prämisse sind auch alle geplanten Parkflächen und einer Berechnung der Aufheizung des Umfeld durch die Planung durchzuführen. Denn KFZ heizen die Städte auf. Sowohl auf WEB.de, wie auch beim VCÖ finden sich dazu Informationen, die ich hier nur Auszugsweise wiedergebe:
„Parkende Autos heizen sich nicht nur innen massiv auf, sondern auch außen, unterhalb der abgestellten Autos bildet sich ein Wärmepolster. In der Nacht wird diese Wärme an die Umgebung abgegeben, es kühlt dadurch zu wenig ab“
Da es gemäß Ärzteblatt zunehmende Hitzetote gibt und der Tod eine erhebliche Auswirkung ist, müssen die Auswirkungen vollständig analysiert werden. Eine Hitzekarte, von vorher und nachher in entsprechend großer Auflösung fehlt allerdings, um abzuschätzen, wie und in welchem Umfeld es zu einer wie hohen Aufheizung kommt. Da in Deutschland die Hitzerekorde in den letzten Jahren gebrochen wurden, sind hier natürlich die extrapolierten Worst-Case-Szenarien für die Lebenszeit des Vorhabens anzusetzen. Also zum Beispiel 50 °C über mehrere Wochen.
Klimaschutzgesetz
Sowohl auf Bundesebene, wie auch auf Landesebene gibt es ein Klimaschutzgesetz. Auf beiden Ebene ist das Ziel der Klimaschutz. Die kommunale Verwaltung ist an diesen rechtlichen Rahmen gebunden. Bei allen Entscheidungen, welche sich implizit und explizit auf das Gesetz beziehen.
Aus § 4 Klimaschutzgesetz NRW geht hervor:
„(3) Die ober- und unterirdischen Kohlenstoffspeicherkapazitäten des Waldes sind zu erhalten.“
Das heißt Wald ist zu erhalten.
Als relevante Sektoren werden genannt:
Energiewirtschaft,
Industrie,
Verkehr,
Gebäude und
Land- und Forstwirtschaft.
Man kann davon ausgehen, dass zumindest Gebäude und Verkehr in Duisburg eine Rolle spielen und zu beachten sind. Aber auch die Land- und Forstwirtschaft sind auch Quellen und Senken im Rahmen des Vorhabens zur prüfen. Ein derartiges Klimaschutzgutachten fehlt. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden nicht abgewogen. Dies ist aber zwingend erforderlich. Wenn Duisburg hierzu keine eigenen Regelungen getroffen hat gelten hilfsweise die Landes- bzw. Bundesregeln.
Naturschutz
In den Unterlagen zu DE-4606-302 „Ueberanger Mark“ finden sich diverse Schutzvorgaben, die es zu beachten gilt. Aufgeführt werden u. a.:
Vermeidung und ggf. Verminderung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen
Erhaltung eines störungsarmen Lebensraums
Förderung und Anlage gestufter Waldränder als Lebensraum für Arten der Übergangsbereiche von Wald zu Offenland
Beibehaltung und im Bedarfsfall Anlage von geeigneten nährstoffarmen bzw. abschirmenden Pufferzonen
Vermeidung von Emissionsquellen im Umgebungsbereich der Vorkommen
keine Entwässerung und Grundwasserabsenkung
Beim Artenschutz wurden nur Libellen betrachtet, nicht allerdings andere Insekten, die ebenfalls in etlichen Fällen bedroht sind. Eine Untersuchung scheint nicht durchgeführt worden zu sein. Ebenso fehlen Insekten und Spinnentiere bei der FFH-Verträglichkeit. In den Medien hört und liest man regelmäßig etwas zum massiven Insektenschwund und das viele Arten inzwischen massiv abgenommen haben. Vor dem Hintergrund ist unerklärlich, dass dieser Aspekt nicht einmal berücksichtigt wurde.
Die Untersuchung Fledermäuse ist unzureichend, da nicht in allen Monaten beobachtet wurde. Da Fledermäuse über das Jahr verteilt die Quartiere wechseln, muss ein ganze Jahr lang beobachtet werden und das durchgehend. Ansonsten können gar nicht verlässliche Daten erhalten werden.
Bei Vögeln wurde nicht berücksichtigt, dass sich aufgrund der Klimaerwärmung die Brutzeiten teilweise verschieben.
Die Brennnesselbereiche sind eine Kinderstube für Schmetterlinge, die teilweise auch erheblich bedroht sind. Leider erfolgt auch hier keine Betrachtung. Weiterhin würde eine Verringerung der Insekten als Nahrung für Fledermäuse und Vögel auch diese Arten belasten. Damit würde eine Beseitigung einen erheblichen Eingriff darstellen, der so nicht zulässig ist.
Die Kennzeichnung „G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt“ führt zu Verwechselung mit G für günstig.
Eine artenschutzrechtliche Relevanz ist auch durch Nahrungsentzug gegeben. Wenn man Freiflächen entzieht verringert sich das Nahrungsangebot und die Population verringert sich. Dies führt wiederum zu weniger genetischer Vielfalt bis zu Population einbricht. Genetische Untersuchungen, ob und wie die genetische Vielfalt beeinträchtigt wird, fehlt allerdings.
Weiterhin sind die Daten veraltet.
Selbst wenn die allgemeine Beleuchtung insektenfreundlich wäre, auf den späteren Privatgrundstücken kontrolliert niemand, welche Beleuchtung verwendet wird. In Gärten sind Lichtschläuche und alle möglichen anderen Beleuchtungen typisch. Naturschädliche Beleuchtung ist nicht zu verhindern.
Es gibt keine Verpflichtung zur Pflanzung großkroniger Bäume, welche dann zumindest den Artenreichtum erhöhen bzw. ergänzen würden. Gerade Eichen, wie im Schutzgebiet bieten sich an.
Wie beschrieben muss es ein Haustierverbot für die Siedlung geben, da sowohl Katzen, wie auch Hunde das Schutzgebiet und die darin vorkommenden Arten durch heranrücken gefährden.
Landschaftsarchitekt erscheint keine ausreichende Qualifikation für einen FFH-Beitrag zu sein. Dies erklärt auch warum bestimmte Fauna gar nicht betrachtet wurde, obwohl selbst für Laien offensichtlich ist, dass z. B. Brennnesseln ein artenrelevanter Lebensraum sind. Die Stellungnahme in F-03 bestätigt ja klar, dass:
„Insoweit betont der EuGH in ständiger Rechtsprechung, dass die Prüfung nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie nicht lückenhaft sein darf und vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten muss, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet geplanten Arbeiten auszuräumen,“
Dies ist belegbar nicht der Fall, da einige Artenbereiche gar nicht betrachtet wurden.
Es wurde nicht untersucht in wie weit Lebensräume für gefährdete Arten auf den vorhandenen Privatgrundstücken vorhanden sind. Auch ein privater Gartenteich kann dem BNatSchG unterliegen, wenn sich dort geschützte Arten angesiedelt haben. Die vorhandenen Grünflächen können hierbei ein Verbindungselement sein, welches bei Abtrennung dazu führt, dass die Population in den Privatgärten gefährdet wird. Eine Bestandsaufnahme, ob und welche Biotope in Privatgärten vorhanden sind fehlt. Also ist die Prüfung definitiv unvollständig und somit können erhebliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Wird das ökologische Gleichgewicht an einer Stelle gestört können sich auch Kaskadeneffekte ergeben bzw. einen negative Kettenreaktion. Fällt ein Nahrungsinsekt aus, könnte das eine Vogelart so schwer schädigen, dass diese nicht mehr vorkommt, wodurch dann ein anderer Schädling so zu nimmt, dass es einer massiv Schädigung an Pflanzen führt. Eingriffe in Ökosystem oder deren Randbereiche haben immer Konsequenzen, welche vollständig erarbeitet werden müssen, um die ökologische Auswirkungen abschätzen zu können. Wenn man nur oberflächlich eine Art betrachtet, aber nicht die gesamte Nahrungskette, inkl. aller Verzweigungen und die Auswirkungen auf die Nahrungskette, dann ist die artenschutzrechtliche Analyse fehlerhaft und unzureichend.
Die Behauptung:
„Anlagebedingt werden insbesondere Acker- und Weidelandflächen mit geringer biologischer Vielfalt durch eine zu erwartende gleichwertige biologische Vielfalt einschließlich eingeführter kultivierter Arten in den Gärten ersetzt.“
ist unwahr, denn bereits die erwähnten Brombeer- / Brennnesselgebüsche haben eine hohe biologische Vielfalt, genauso wie Weideflächen. Penibel gepflegter Rasen und Ziersträucher ohne biologischen Werte oder gar Blütenpflanzen, wie sie von den Wirtschaftsbetrieben in Form von Blumenampeln als ökolgisch völlig wertlos verwendet werden. Eigentlich sollte man wissen, dass ökologische Wertigkeit von der optischen Wertigkeit, wie sie Ziergärten innewohnt grundverschieden ist. Selbst einfach Pflanzen, wie sie auf Weiden zu finden sind, wie etwa Klee werden im Rasen oft bekämpft. Gleiches gilt für Löwenzahn. Man kann zwar naturnahe Gärten gestalten, dies ist allerdings extrem selten.
Vermüllung
Ein heranrücken führt zu mehr Vermüllung durch die Bevölkerung.
Siehe auch Lebensmittelvollsortimenter.
Lebensmittelvollsortimenter
Die Errichtung von Vollsortimentern geht mit erheblichen Umweltbelastungen einher. Ein einfach Supermarkt ist völlig ausreichend. Die Errichtung von neuer Verkaufsfläche führt immer zu Leerstand an andere Stelle. Zudem wurde nicht geprüft, ob hier nicht auch ein Lieferdienst völlig ausreichend wäre, als Ergänzung zu vorhandenen Angeboten. Der Flächenfraß kann dadurch erheblich reduziert werden und neuer Leerstand an anderer Stelle wird vermieden. Es gibt außerdem bereits ein Edeka. Dass durch die Errichtung von Läden auf der grünen Wiese die vorhandene Infrastruktur leidet ist bekannt und an vielen Stellen erkennbar. Kaufkraft ist nur einmal vorhanden.
Da alle Supermärkte und Discounter im Umfeld Parkplätze haben und überwiegend das Auto gefördert wird, gibt es keinen Grund für einen weiteren Markt. Es gibt in dem Bereich bereits ein Überangebot. Die Nachfrage wird sich durch Neuansiedlung nicht so sehr erhöhen, dass ein weiteres Geschäft notwendig ist. Außerdem wurde die Verlagerung zu Lieferdiensten völlig außer acht gelassen.
Die Zufahrt ist nur auf die Bedürfnisse von KFZ geplant, aber nicht für Radfahrende oder Gehende.
Die Stellplätze sind mit Photovoltaik zu versehen.
Von Parkplätzen von Supermärkten wird oft Müll ins Umfeld verteilt. Ein Supermarkt direkt neben den Schutzgebiet erhöht auch die Gefahr eines fußläufigen Einbringens von Müll (z. B. Grillausflüge, Alkohol).
Die vorhandene Verkaufsfläche des Edeka muss nicht ausgeweitet werden. Wenig Angebot ist eh besser, weil weniger Verschwendung entsteht und weniger weggeschmissen wird. Und wenn Edeka nicht will findet sich sicherlich ein anderer Anbieter.
Aktionsware ist beim „Vollsortimenter“ auszuschließen, denn ansonsten gibt es doch andere Waren als Lebensmittel. Kennt man ja von Aldi.
Die Erfahrung zeigt, dass sich Lebensmittelmärkte nicht an die Lieferzeiten halten, somit ist Lieferverkehr auf 7-21 Uhr zu beschränken, um Verstöße gegen die Nachtruhe sicher auszuschließen.
Ein Backshop stünde in Konkurrenz zum Bestand und ist vollständig auszuschließen, außerdem neigen diese zu viel zu früher Anlieferung.
Es wird nur Anlieferung, aber nicht die Müllabfuhr berücksichtigt, die unweigerlich notwendig wird, weil Lebensmittelhandel nicht nachhaltig wirtschaften und viel wegschmeißen. Hier ist eine Auflage notwendig, dass der Abtransport mit den Lieferfahrzeugen zu erfolgen hat, um unnötige Verkehre (Leerfahrten) zu verhindern.
Rollcontainer sind extrem laut bzw. von extrem störender Art.
Kühlanlieferungen nicht nach vor 8 und nicht nach 20 Uhr, wegen des Kühlaggregats.
Kühlanlagen erzeugen regelmäßig extrem störende hochfrequente Geräusche (Dauerfiepen), was gerade in der Nacht extrem störend ist.
Der Straßenzustand wurde beim Lärm nicht berücksichtigt.
Das Vollsortimenter hat Parkgebühren zu nehmen, welche die Kosten für die Parkplätze vollständig auf die KFZ-Nutzenden umlegt, sodass ökologische Mobilität nicht noch für die Parkplätze an der Ladenkasse mitbezahlen muss.
Das mit der „absehbaren Schließung“ verstehe ich nicht. Dies wird nun seit längerer Zeit behauptet, bisher gab es aber keine Schließung. Zu welchem Termin ist diese denn absehbar? Ein Ankündigungsschreiben oder auch nur Beleg für Schließungsabsichten habe ich nicht gesehen. Rein rechtlich handelt es sich hier um eine unbelegte Behauptung, die keine Grundlage für Verwaltungshandeln darstellt und demnach nicht genehmigungsfähig ist. Die anderen Argumente wurde ja bereits in den vielen anderen Unterlagen gebracht. Wenn Edeka den Standort verlassen will, dann darf logischerweise der Neubau nicht von Edeka genutzt werden.
Was den Bau selber angeht, so sind bei Neubauten von Lebensmittelläden Wohnungen darüber inzwischen üblich.
Durch die Verlagerung des Lebensmittelhandels aus dem Zentrum in die Randlagen werden zusätzliche Verkehr induziert, welche somit eine erhebliche Klimalast bedeuten. Hier wäre es in Hinblick auf die Bewertung des Klimaschutzes (Klima) zwingend erforderlich festzustellen, wie viel Verkehr durch die Verlagerung in die Randlage entstehen. Also wie viele Menschen wegen längerer Weg vom Gehen und Radfahren aufs Auto umsteigen. Es ist hier von einer stark negativen Klimabilanz auszugehen, welche mehr Verkehr und Umweltbelastungen erzeugt, die sich in Form von Stickoxiden (Dünger; Stickoxide reagieren u. a. weiter zu Nitraten, welche Dünger darstellen) auch auf das FFH-Gebiet auswirkt. Da aber Pflanzengemeinschaften durch Düngung beeinflusst werden, ist hier von einer erheblichen Auswirkungen zumindest im Randbereich auszugehen. Auch ohne das Grenzwerte verletzt würden, wobei hier natürlich nicht der Grenzwert für Menschen maßgeblich ist, sondern der nach 39. BImSchV § 3:
„(4) Zum Schutz der Vegetation beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte kritische Wert für Stickstoffoxide (Nox) 30 Mikrogramm pro Kubikmeter.“
Eine genaue Bilanzierung der Belastung des FFH-Gebietes derzeitig und zukünftig fehlt. Diese Werte sind aber zwingend anzuwenden. Wenn nicht aufgrund der besonderen Umstände sogar weniger Eintrag notwendig ist. Etwa Flächen, die nur wenig Nährstoffreich sein dürfen.
Verkehr
Mehr Straße bedeutet automatisch mehr Verkehr. Denn eine unattraktive Strecke mit Stau führt eher dazu, dass man Alternativen nutzt. Demnach führt das Vorhaben zu mehr Verkehr. Das Braess-Paradoxon bleibt in der Planung vollständig unberücksichtigt.
In den Bereichen, wo die Lärmwerte nach BImSchV 16. erreicht oder übertroffen werden, sind Geschwindigkeitsreduzierungen (Tempo 30) und Fahrverbote anzuordnen. Da eine wesentliche Änderung stattfindet, sind die Grenzwerte konsequent im Umfeld anzuwenden. Siehe hierzu auch das Gutachten der DUH.
Auf ÖPNV wird nicht tiefgehend genug eingegangen. Parkplätze sind möglichst stark zu reduzieren und auf ÖPNV zu setzen, dies kann folgerichtig direkt mitbeschlossen werden.
Der Verkehrslärm durch den Flughafen Düsseldorf wurde nicht berücksichtigt, obwohl es hier zu erhebliche Störungen durch Einzelfreigaben kommen kann.
Schutzstreifen für Radverkehr sind nicht ausreichend, da diese regelmäßig als Parkplatz missbraucht werden. Es muss klar getrennte Infrastruktur geben, frei von Radfahrhindernissen und Gefährdungen nach niederländischem Standard.
Die im Schallgutachten verwendeten Geschwindigkeiten entsprechen nicht den real gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne Kontrolle wird oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren.
Es zählt nicht der Einzelbeitrag durch den Neubau, sondern die Gesamtbelastung:
„Durch den Neubau der Erschließungsstraßen ergeben sich an der Bestandsbebauung und im Plangebiet keine Überschreitungen der Geräuschimmissions-Grenzwerte nach 16. BImSchV ‚Straßenverkehrslärmschutzverordnung‘.“
Demnach ist die Gesamtbelastung zu betrachten und zwar im gesamten Umfeld nicht nur direkt vor Ort.
Straßen sind nicht zum Parken da, ist Parken auf den Straßen notwendig, sind Parkgebühren notwendig.
Durch die fehlenden Geh- und Radweg ist mit einem erheblichen Anteil an Verstößen gegen § 5 StVO zu rechnen, was wiederum viele von der Nutzung von Fahrrad oder gehen abhält, weil ständig Konfliktsituationen mit verkehrlich ungebildeten Autofahrenden drohen. Bei engen Straßen droht ebenfalls ein Problem mit Vorrangnahme. Durch die Erhöhung des Verkehrs, durch die geplante Bebauung, erhöhen sich auch die Konfliktsituationen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass die grundlegende Wahrscheinlichkeit für Unfälle steigt.
Dass die Stadt Duisburg angeblich etwas plant, ist völlig irrelevant, solang es nur Planungen sind, die sich in Duisburg auch schon mal über Jahrzehnte hinziehen können. Etwa beim Marientor plant man nun bereits seit den 90ern. Derzeitige Realisierung nicht vor 2030. Sprich mehr als 30 Jahre Planung ist zu lange. Entweder muss die Maßnahme für Rad- und Fußverkehr vor Baubeginn abgeschlossen sein oder sie muss 100 % sicher parallel gebaut werden.
Das KFZ-Verkehrsgutachten ist unzureichend, weil Fuß- und Radverkehr fehlen. Es wurden weder Zahlen erhoben noch wurde auf die Veränderung oder gar das Potential für Unfälle eingegangen. Da Straßenverkehr die Klimaerwärmung antreibt, ist auch unter dem vernetzten Klimaschutzansatz zu betrachten, wie man KFZ-Verkehr vermeidet und verringert. Dazu sind keine Ansätze erkennbar. Im Gegenteil, plant man primär mir KFZ, aber nicht für Fuß- und Radverkehr. Auf Wartezeiten an Ampeln wurde nicht eingegangen. Querungshilfen in Form von Zebrastreifen fehlen. Eine Betrachtung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität fehlt völlig. Man erkennt keinerlei Ansätze für die zwingend erforderliche Verkehrswende und auch nicht für die Gleichberechtigung der Verkehrsarten. In typischer Duisburger Rückständigkeit wird völlig autozentriert geplant. Fahrradverkehr wird als Alibi erwähnt, aber nicht vertieft analysiert und der aktuell gültigen Rechtslage mit Abständen.
Die Planungen könnten einem Radschnellweg zwischen Duisburg und Düsseldorf im Weg stehen, für den sich dieses Grundstück besser eignet.
Die Begründung spricht fälschlich von „ruhenden Verkehr“, es handelt sich um abgestellte Fahrzeuge, teilweise im öffentlichen Raum, was für anderen Privatbesitz nicht zulässig ist.
Was PKW angeht so fehlt jegliche Aussage zu einer Stromversorgung für Elektromobilität und entsprechender Ladeinfrastruktur. Gerade vor dem Hintergrund der Antriebswende und dem mittelfristigen Aus für Verbrennungsmotoren ist davon auszugehen, dass das Stromnetz überlastet wird und nur noch langsam geladen werden kann.
Todesopfer
Es fehlt eine Analyse, wie viele zusätzliche menschliche Todesopfer das Vorhaben verursacht.
Höhere Temperaturen schaden den Menschen im Umfeld und verringern die statistische Lebenserwartung. Diese Effekte werden nicht dargelegt, obwohl notwendiger Bestandteil einer jeden UVP, weil dies den Menschen im Umfeld unmittelbar schadet.
Wenngleich das Klimagutachten behauptet, dass es kaum Auswirkungen gäbe fehlt eine konkrete wie viel Wärmer es wird. Es ist davon auszugehen, dass es an vielen Stellen etwa wärmer wird. Allein schon durch die gepflasterten Flächen entsteht Nachts ein Auftrieb, welcher vorhandene Luftbewegung verringert. Weiterhin wurde nicht betrachtet, wie sich die Wärmestrahlung durch die Bebauung auf das Schutzgebiet auswirkt. Denn Wärme kann nicht nur durch Luftbewegung verteilt werden, sondern auch durch Wärmstrahlung.
Flächenfraß
Wie üblich muss Fläche dran glauben. Warum regelt man das nicht endlich marktwirtschaftlich? Dem Schutzgut Fläche werden die Unterlage gar nicht gerecht, da nicht der Flächenfraß für die Ressourcen berücksichtigt wird (z. B. Kiesgruben am Niederrhein).
Weiterhin ist in Hinblick auf die Fläche der Wasserschutz fragwürdig, da nach der Bebauung die Eigentümer dazu neigen mehr Fläche zu versiegeln oder Schotterwüsten anzulegen. Es ist nicht erkennbar, wie dies ausgeschlossen wird.
Im Falle einer Genehmigung muss ins Grundbuch eingetragen werden, dass weitere Versiegelungen von Flächen unzulässig ist. Die Erfahrung zeigt, dass Eigentümer zum Beispiel der Terrassen vergrößern oder Parkplätze anlegen oder noch schlimmer Schotterwüsten.
CO-Pipeline
Es könnte zwar sein, dass die CO-Pipeline nie in Betrieb geht, aber völlig ausgeschlossen ist es auch nicht, dass diese doch genutzt wird. Würde diese genutzt, würde dies bei einem Störfall Lebensgefahr für die Neubebauung bedeuten. Da die Häuser als moderner Standard mit Belüftung ausgerüstet werden müssen, muss hier eine Abschaltung bei zu hohen CO-Werten vorgesehen sein. Ebenso ist eine Warnanlagen CO-Alarm vorzusehen. Maßnahmen zur Evakuierung und zum Explosionsschutz sind vorzusehen.
Weiterhin ist erkennbar, dass viel zu dicht an der Leitung gebaut werden soll.
Menschen mit Behinderung
Die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen wurde nicht betrachtet. Insbesondere die Verlagerung der Nahversorgung an den Rand, was zu schlechterer Erreichbarkeit mit Rollator und anderen altersgerechten Fortbewegungsmethoden führt. Ältere Menschen sind statistisch für mehr Unfälle verantwortlich, also muss besonderer Wert auf Wege gelegt werden, die ohne PKW zurück gelegt werden können. Dies ist bei einer Randlage nicht der Fall. Hätte man Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen betrachtet, so wäre das offensichtlich, allerdings denkt die Verwaltung zu autozentriert.
So oder so sind die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen zu betrachten und natürlich auch auf Kinder. Dies alles wurde bisher aber nicht gemacht, obwohl dies im Rahmen der Auswirkungen und nach dem rechtlichen Rahmen für Menschen mit Behinderungen zwingend erforderlich ist. Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung sind alle Belange zu gewichten und nicht nur davon auszugehen, dass alle mit dem KFZ zum Einkaufen fahren.
Gender Mainstreaming
Wie man dem Buch Autokorrektur von Katja Diehl entnehmen kann, entspricht die Planung gerade nicht den Bedürfnissen junger Familien. Die Zuwegung zum „Nahversorger“ ist durch die Verlagerung in weiten Teilen von Rahm nur noch mit dem Auto machbar, während dieser vorher in Fußreichweite lag, sodass Eltern mit Kinderwagen noch ein Zweiauto benötigten. Dies ändert sich durch die Verlagerung.
Im Neubereich ist zudem die Zuwegung nicht auf einem adäquaten Standard für Fußverkehr und da es wie bereits ausgeführt nur um Planung geht, ob und wann es eine Ausführung gibt ist nicht absehbar. Den Lebensmittelmarkt hat man gar nicht aufgenommen und bewertet unter diesen Gesichtspunkten.
Die Behauptung:
„Die Chancengleichheit der Geschlechter ist damit gegeben.“
ist somit durch kein Gutachten belegt und die Gesamtumstände zeigen das genaue Gegenteil.
Für Familien wird es zudem teurer oder zeitaufwendiger, wenn diese einen Zweitwagen benötigen um einen Lebensmittelhandel zu erreichen, was vorher durch die zentrale Lage nicht notwendig war. So gesehen können sich durchaus Nachteile ergeben, weil ein Elternteil zur Arbeitsaufgabe zwingen könnte, weil die Zeitaufwände zu groß werden, um Vollzeit zu arbeiten. Rein statistisch sind hiervon Frauen häufiger betroffen. Somit ist hier als von erheblichen Auswirkungen auszugehen, da man im Verkehrsgutachten Fußverkehr nicht betrachtet hat, hat man dies vorsätzlich oder fahrlässig unbeachtet gelassen. Vielleicht ist man auch genau deswegen nur auf die Wohnbebauung eingegangen, weil man die Edekaverlagerung unter dem Aspekt nicht begründen könnte und zu viele Punkte dagegen sprachen.
Lärm
Die Behauptung:
„Die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle wird weder tags noch nachts im Plangebiet überschritten.“
ist irreführend, da es Grenzwerte gibt, welche einzuhalten sind. Damit spielt eine angebliche Zumutbarkeitsschwelle aufgrund der angepassten rechtlichen Situation keine Rolle mehr. Sind Grenzwerte überschritten ergibt sich Handlungsbedarf, besonders wenn etwas geändert wird.
Eine Anlieferung am Backshop Sonntags um 7 Uhr ist inakzeptabel und auch nicht notwendig. Da eh nur Rohlinge aufgebacken werden können die auch am Vorabend angeliefert werden und noch über Nacht ruhen, wie es für Teig üblich ist. Wobei ohnehin ein Backshop andere Bäckereigeschäfte kannibalisieren wird.
Die DIN 45681 ist keine Richtlinie, sondern wie alle DIN eine Absprache zwischen Vertretern privater Interessen, die sich auf einen einheitlichen Standard verständigt haben. Dabei ist für die Teilnahme an einer DIN eine Gebühr notwendig, ohne die man kein Mitspracherecht hat. Eine DIN erfüllt in keinster Weise die Anforderungen an demokratische Prozesse, wie diese Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zugrunde liegt.
Datenschutz
In Rahmen dieser Einwendung versage ich vollständig mein Einverständnis zur Veröffentlichung personenbezogener Daten. Diese Umfassen allerdings nicht nur Name und Anschrift, sondern ebenfalls Erkennungsmerkmalen, die eindeutig meiner Person zuzuordnen sind, wie etwa vom Standard abweichende Grußformeln.
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