#Duisburg: Genehmigungsbescheid Yusen – #Rheinhausen #Duisport

Vor einiger zeit flatterte mir der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf für das Vorhaben von Yusen ins Haus. Insgesamt waren das 22 Seiten und Anlagen, die klimaschädlich einseitig gedruckt wurden.

Behauptet wird:
„Das Vorhaben befindet sich in einem Industriegebiet und ist verkehrsrechtlich erschlossen. Die An- und Ablieferung, auch über die Straße ist damit zulässig.“

Ein Beleg wird nicht angeführt. Nur weil es Straßen gibt und die benutzbar sind, muss das noch lange nicht rechtskonform sein.

Das ich Transporte nur mit regelmäßigen Drogentests fordere, kommentiert die Bezirksregierung wie folgt:
„Einen ganzen Berufsstand in Misskredit zu setzen, wird als bedenklich angesehen. Die Forderung entbehrt zudem jeglicher gesetzlicher Grundlage.“
Offensichtlich kennt man in der Bezirksregierung die StVO nicht. Bereits aus § 1 lässt sich das ableiten, dass Fahren nur dann zulässig ist, wenn man andere nicht dadurch gefährdet. Wenn man unter Drogen steht, gefährdet man andere besonders wenn man ein große schweres Fahrzeug führt und noch dazu gefährliche Ladung an Bord hat.

Weiterhin heißt es zu Routen:
„Das Vorhaben befindet sich in einem Industriegebiet und ist verkehrsrechtlich erschlossen. Die eventuelle Festlegung von Routen bzw. Sperrung von Bereichen für den LKW-Verkehr könnte Teil eines Verkehrskonzeptes der Stadt Duisburg sein, ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens.“
Hier findet sich meiner Ansicht nach der wichtigste Punkt der Genehmigung. Die Festlegung von Routen und auch die Sperrung kann durch eine Konzept der Stadt Duisburg erfolgen. Man braucht also weder StVO § 45 heranzuziehen noch neue Straßen zu bauen. Es reicht, wenn man ein Routen- und Sperrungskonzept beschließt. Stellt sich natürlich die Frage, warum die Stadt Duisburg (der Duisport zu 1/3 gehört) dies bisher nicht gemacht hat.

Die verkehrlichen Umweltauswirkungen will man scheinbar nicht prüfen:
„Der Transport von Gütern auf öffentlichen Straßen und der damit verbundenen Gefahren ist nicht Antragsgegenstand und gehört nicht zum Prüfumfang“
Finde ich natürlich schon etwas suspekt, wenn eine Firma auf der einen Seite mehr Gefahrgut lagern will, aber eine Behörde nicht erkennen will, dass dies logischer weise Einfluss auf den Transport hat.

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