RWE Supply & Trading GmbH will eine Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage nur zur Stromerzeugung. Dabei spricht die Vorprüfung von (Bio-)Dieselkraftstoff, diese stammt seltsamerweise von der Bezirksregierung Arnsberg.
Man will hier Container auf einer Rasenfläche errichten, allerdings ist die Schlussfolgerung, dass es dadurch zu keinen Eingriff in Gewässer komme absurd. Offensichtlich kennt man weder die WRRL noch so etwas wie Grundwasser.
Eine nachteilige Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe kann auf Grund der Tatsache, dass die Zusatzbelastungen durch die Emissionen der Gesamtanlage irrelevant im Sinne der TA Luft sind, ausgeschlossen werden.
Dass man eine nachteilige Beeinträchtigung ausschließen will, weil es nur wenig ist, ist unlogisch. Dieselmotoremissionen sind Krebserregend und damit ist eine höhere Exposition auch tödlicher.
Der Begriff Bio ist nicht geschützt, teilweise wird sogenanntes Bioethanol in Ostdeutschland mit Braunkohle hergestellt.
Eine Bewertung des Klimaschutzes fehlt natürlich gänzlich, obwohl es hier keinen Schwellenwert oder eine Geringfügigkeit gibt. Jeglicher klimaschädliche Emission steigert die globale Erwärmung anteilig. Stromerzeugung geht auch mit Photovoltaik in Kombination mit Speichertechnologie.
Aus irgendeinem Grund scheint im Amtsblatt 31 (Bezirksregierung Arnsberg) die Dieselverbrennungsanlage von RWE drei mal vorzukommen oder errichtet man drei Stück, um unter Schwellenwerten zu bleiben?