Polizei Duisburg „offenbar übersehen“ – #Autokorrektur #LKWeh #Duisport

Einer der Gründe war es mit der Verkehrswende nicht voran geht ist die Polizei, welche Ausreden für LKW-Fahrende erfindet, wie in diesem Fall:

POL-DU: Wanheim-Angerhausen: Radfahrer bei Unfall lebensgefährlich verletzt

Auf der Oberen Kaiserswerther Straße hat es am Donnerstagnachmittag (4. August, gegen 14:30 Uhr) einen schweren Unfall gegeben. Ein Lkw-Fahrer (26) hatte beim Abbiegen in die Neuenhofstraße offenbar einen Radfahrer (41) übersehen und angefahren. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Lkw-Fahrer steht unter Schock und wird von einem Seelsorger betreut. Der Bereich rund um die Unfallstelle ist derzeit für die Ermittlungen und Aufräumarbeiten gesperrt.

Ich hatte darauf hin der Polizei geschrieben und mal das nachfolgende zu Bedenken gegeben:
„Wieso ist das offenbar, dass der Radfahrer übersehen wurde? LKW nach heutigem Stand der Technik haben keinen toten Winkel, LKW-Fahrende können also keinen Radfahrer übersehen, sondern missachten vorsätzlich oder fahrlässig die Vorfahrt. Korrekt formuliert müsste stehen, dass ein LKW-Fahrer einen Radfahrer die Vorfahrt nahm.

Von einem technisch mangehaften Fahrzeug steht in der PM nichts.

Warum erfindet die Polizei Ausreden/Entlastungen für LKW-Fahrende?“

Ich bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir haben die Pressemitteilung kurze Zeit nach dem Unfall mit den allerersten Erkenntnissen erstellt. Zu einem solchen Zeitpunkt formulieren wir generell etwas „vorsichtiger“, da noch nicht alle Informationen, Zeugenaussagen und Spurenlagen vorliegen.

Die sogenannten „Tote Winkel Warner“ sind für neu zugelassene Lkw und für einige auch ältere Modelle in Deutschland Pflicht.

Ob beispielsweise ein „Abbiege-Assistent“ im Lkw verbaut war (oder hätte verbaut sein müssen…) oder dieser technisch einwandfrei zum Unfallzeitpunkt funktionierte – das sind Gegenstände von Ermittlungen- Dazu können wir zwei Stunden nach einem Unfallgeschehen keine konkreten Aussagen treffen.

Wir danken Ihnen dennoch auch für kritische Anmerkungen und wir freuen uns, dass Sie unsere Polizeimeldungen aufmerksam lesen.

Darauf antwortet ich recht schnell mit:
„Sehr geehrte***,

Sie missverstehen mich.

Offenbar übersehen ist keine vorsichtige Formulierung, sondern klar wertend. Es war auf jeden Fall zu 100 % mangelnde Aufmerksamkeit des LKW-Fahrers.
Übersehen heißt dagegen so viel, wie: „Kann doch mal vorkommen“. Das klare Fehlverhalten des LKW-Fahrers wird dadurch relativiert. Selbst wenn der Radfahrer sich falsch verhalten haben sollte, gilt immer noch die StVO in Hinblick auf Geradeausverkehr.

Wenn man etwas nicht weiß, dann schreibt man genau das und nicht irgendwelche Mutmaßungen, die bereits durch Logik und Kenntnis der StVO als Entschuldigung des Fahrers zu werden sind.

Es geht nicht um tote Winkelwarner, sondern um die Spiegel am Fahrzeuge, welche vollständig ausreichend sind, wenn die Person am Steuer aufpasst. Und die sind bereits seit vielen Jahren vorgeschrieben.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)“

Die Antwort kam prompt:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir entschuldigen uns, wenn ein Ausdruck in unserer Pressemeldung missverständlich aufgefasst werden kann. Definitiv haben wir nicht gemeint „Kann doch mal vorkommen“ und wollten ein Verhalten relativieren. Wie bereits geschrieben: „Vorsichtig“ ausgedrückt, da die Erkenntnislage über den genauen Unfallhergang zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dürftig war und wir bereits Anfragen zum Unfall hatten.

Natürlich MÜSSEN Lkw über Außenspiegel verfügen. Da es aber – genau wie beim Pkw – eben tote Winkel gibt, müssen Fahrende beispielsweise beim Abbiegen vorsichtig sowie langsam fahren und zudem doppelt und dreifach schauen. Die neueren „Abbiege-Assistenten“ sollen da unterstützend sein.

Leider musste ich dann hier die Polizei korrigieren, weiß zeigt, dass für eine informierte Verkehrswende noch extrem viel Weg vor uns liegt:
„Sehr geehrte***,

das stimmt so einfach nicht:
„Seit 2007 für neu zugelassene und seit 2009 für seit 2001 zugelassene LKWs und Bussen sind insgesamt sechs Spiegel vorgeschrieben, die den Toten Winkel auf den Bereich unmittelbar hinter dem Fahrzeug reduzieren. “
https://de.wikipedia.org/wiki/Toter_Winkel#Der_tote_Winkel_im_Stra%C3%9Fenverkehr

Es braucht keine zusätzliche Technik, der tote Winkel sitzt immer am Lenker, wenn es ein neuer LKW ist.

Mit friedlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)“

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Eine Antwort zu Polizei Duisburg „offenbar übersehen“ – #Autokorrektur #LKWeh #Duisport

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