Fahrradbelehrung für Mitarbeitende der Stadt #Duisburg – #Verkehrswende #Radgerecht #Fahrradalltag

Anfang 2021 reichte ich einen GO § 24 Antrag an die Stadt ein mit dem Ziel eine Fahrradbelehrung für Beschäftigte der Stadt Duisburg durchzuführen. Der Blick aus der Windschutzscheibe ist halt schon eine andere, als die vom Lenker aus.

Grundtenor war:
„Belehrung der Beschäftigten der Stadt Duisburg, welche in Bereichen Arbeiten, die Einfluss auf den Radverkehr haben. Zu diesen Bereichen zählen Baustellengenehmigungen, Straßenplanung, Parkplatzgenehmigung usw.“

Hintergrund waren diverse Radverkehrsgefährdungen, die man ohne sorgfältige Arbeit genehmigt hat.

1. Lebensgefährlichen Dooringparkplätze in Duisburg-Ruhrort
2. Baustellen und Radverkehr
3. Unzulässige Baustellenbeschilderungen

Die Belehrungsform hatte ich mir so gedacht:
„Denkbar wäre die Durchführung der Belehrung in Form einer Fahrt mit dem Fahrrad durch beispielhafte Problemstellen der Stadt.“

Erläuterung:
Dooring bedeutet, dass die Tür eine PKW sich öffnet und Radfahrende gefährdet. Dies kommt häufiger vor und kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen, da ein derart schnelle Reaktion nicht möglich ist.

In Drucksache 21-0635 legte die Verwaltung dem Verkehrsausschuss einen Antwortentwurf vor, der scheinbar 1 zu 1 übernommen wurde.

In der Drucksache kann die komplette Antwort gelesen werden, an dieser Stelle nur eine kommentierte Fassung.
„Die Planungen erfolgen stets auf Grundlage der aktuellen technischen Regelwerke mit besonderem Fokus auf der Verkehrssicherheit. Hierbei kann nicht nur für eine Verkehrsart geplant werden, es gilt immer die unterschiedlichen Interessen aller Verkehrsarten im Blick zu haben und unter Abwägung aller relevanten Belange, die zur Verfügung stehenden Flächen angemessen zu verteilen.“

Ich zitiere StVO § 1 Abs. 2:
„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Sprich auch bei der Planung geht die Sicherheit immer vor Behinderung oder Belästigung.

Für die Stadt Duisburg steht nicht die Sicherheit an erster Stelle, sondern die verträgliche Abwicklung:
„Die begrenzten Flächen, die für den Verkehr zur Verfügung stehen, müssen daher zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen, PKW- und LKW-Verkehr, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie dem ruhenden Verkehr, aufgeteilt werden. Eine wesentliche Rolle spielt hier immer die verträgliche Abwicklung und vor allem Sicherheit der Verkehre.“

Mit verträgliche Abwicklung ist der Autoverkehr gemeint, denn darauf ruht der primäre Fokus aller Maßnahmen. Dies zeigt die Praxis, dennoch sind die Stadt Duisburg und die Politik (SPD/CDU) der Ansicht, dass keiner Belehrung bedürfe:
„Die von Ihnen vorgeschlagene Belehrung der Mitarbeitenden der Stadt Duisburg ist
allerdings nicht notwendig und wird daher auch nicht durchgeführt. Ganz unabhängig davon, dass alle mit dem Thema beschäftigten Mitarbeiter*innen in diesem Bereich nur mit entsprechender und ausreichender Qualifizierung eingestellt werden, kann ich Ihnen versichern, dass die Stadt Duisburg und alle mit dem Thema Verkehrsplanung beschäftigten Mitarbeitenden ausreichende Kenntnisse zur Berücksichtigung der Interessen von Radfahrenden haben. Hierbei informieren sich die entsprechenden Fachbereiche laufend über sich ändernden Empfehlungen und Richtlinien und berücksichtigen diese entsprechend.“

Angeblich soll die Stadt Empfehlungen und Richtlinie berücksichtigen. Seltsamerweise sagen die Empfehlungen und Richtlinie, etwa für Baustellen, dass eine Mindestbreite für Gehwege verbleiben muss, die hier ganz sicher nicht gegeben ist. Gleiches gilt auch bei Schildern auf Radwegen. Deshalb hat die Stadt auch einen Pannenflicken gewonnen. An einer Kontrolle der Beschilderung von Baustellen mangelt es auch. Aber selbst vor kurzer Zeit hat die Stadt Duisburg bei der Baustelle am Bahnhof versagt und die Bedürfnisse von Radfahrenden missachtet.

Auch merkt man immer wieder, dass keine Kenntnisse der Bedürfnisse von Radfahrenden vorliegt, wenn man etwa Hinweisschilder für Radfahrende sieht, die vom Fahrrad aus gar nicht lesbar sind oder falsch ausgerichtet werden.

Und in Hochfeld ist man der Meinung dass Radwege nachrangig zu Parkplätzen wären.

Und als man LKW-Fahrverbote für Jägerstraße und Flutweg ablehnen wollte, hat man sogar Radwege erfunden, die es gar nicht gibt, die gültigen Verkehrsregeln nicht berücksichtigt und bei einer Verkehrszählung weder Radfahrende noch Gehende gezählt. Habe der Stadt Duisburg hier mal die Arbeit gemacht, eine Antwort steht noch aus.

Ich frage mich, wie die Stadt Duisburg da allen erstens behaupten kann, dass es nicht notwendig wäre, dass die Beschäftigten Nachhilfe brauchen. Es wird der Stadt nicht gefallen, aber ich werden dran bleiben und immer wieder Finger in die Wunden legen.

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Eine Antwort zu Fahrradbelehrung für Mitarbeitende der Stadt #Duisburg – #Verkehrswende #Radgerecht #Fahrradalltag

  1. Pingback: #Duisburg: #Protestradeln statt #Stadtradeln? – #SPD #CDU #Fahrrad | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

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