Im letzten Jahr beschwerte ich mich bei der Stadt Düsseldorf über Dooringparkplätze, wenige Monate später parkte dort kaum noch jemand direkt neben dem Radweg. Die Stadt Düsseldorf setzt Recht und Gesetz zumindest an dieser Stelle konsequent um.
In Duisburg läuft das anders. Hier hat man kein Gespür für Gefährdungen. Ein sehr gutes Beispiel ist hier die Karl-Jarres-Straße, wo man auf der einen Seite einen m. W. inzwischen nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg hat und auf der anderen Seite dicht daneben Schwerlastverkehr. Ganz sicher gäbe es dort viel erfreute KFZ-Fahrende, die sehr erfreut wären, wenn Radfahrende auf die eine Spur ausweichen würde, was völlig legitim wäre.
Alleine die Sicherheit des Radverkehrs vor LKW müsste nicht nur an der Stelle zu sofortigen Maßnahmen führen, allerdings merkt man davon nichts. Da ich diese Strecke nicht mehr fahre, kann ich da auch keinen Antrag auf Beseitigung einer Gefährdung stellen (nach § 45 StVO), dass müsste schon jemand Betroffenes machen. Also entweder jemand mit täglicher Benutzung oder jemand mit Wohnort dort. Auf der Basis kann man die Stadt auch gut verklagen, wenn diese nicht handelt.
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