Habe am 20.07.20202 nachfolgenden Antrag nach GO § 24 eingereicht, weil die Stadt Duisburg leider immer noch nicht rechtskonformen Lärmschutz gegen Straßenverkehrslärm betreibt.
Jüngst, in Drucksache 22-0644, las ich erneut etwas über Auslösewerte:
„Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Auslösewerte von 70/60 dB(A) auf dem genannten Straßenzug zwischen Hochfeldstraße und Heerstraße am Tag und in der Nacht überschritten werden.“
Deshalb beantrage ich, dass die Stadt Duisburg endlich rechtskonform arbeitet und die Maximalwerte nach 16. BImSchV § 2 als Maximalwerte anwendet. Dies geht sowohl aus dem Gutachten der Deutschen Umwelthilfe zu Tempo 30 hervor als auch aus aktueller Rechtsprechung. Wenngleich es keine einheitliche Regelung gibt, sind alle staatlichen Stellen, inklusive der Stadt Duisburg, an die Rechtsprechung gebunden. Wenn Gerichte die Grenzwerte der 16. BImSchV heranziehen, gilt das auch für Verwaltungen.
Es ist natürlich verständlich, dass die Stadt Duisburg regelmäßig Tempo 30 zum Lärmschutz ablehnt, wenn die völlig falschen Grenzwerte verwendet werden. Dabei lässt sich an vielen Stellen im Stadtgebiet aus dem Lärmaktionsplan ein Handlungsbedarf ableiten. Dies kann Tempo 30 sein. Es gibt aber auch andere Optionen. Das UBA ( https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#minderung-des-strassenverkehrslarms-prioritatenfolge ) merkt zu dem Thema Lärmschutz an:
„Lkw-Fahrverbot
Ein Lastkraftwagen ist durchschnittlich so laut wie zwanzig Personenkraftwagen. Bei einer Straße mit hohem Lkw-Verkehr kann durch Umleitung der Lkw die Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich gesenkt werden. Eine solche Regelung soll nicht zu Lasten von Anwohnerinnen und Anwohnern anderer Straßen gehen.“
Das heißt LKW-Fahrverbote aus Lärmschutzgründen sind nicht nur möglich, sondern werden von staatlichen Stellen sogar explizit empfohlen. Damit könnte es durchs Menschen an LKW-belasteten Straßen geben, welche aus Lärmschutzgründen auf LKW-Fahrverbote klagen.
Die Verwaltung/Stadtspitze kann natürlich stur weiterhin, in Hinblick auf LKW-Fahrverbote, irgendetwas Falsches behaupten, aber spätestens bei der Gerichtsverhandlung wegen der Osttangente wird das vor Gericht behandelt. Und wenn so einfache Alternativen bestehen, ist das Urteil des Gerichtes logisch und folgerichtig eine Ablehnung des Vorhabens, weil einfachere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Wenn es nicht ohnehin bereits in der Bezirksregierung scheitert.
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