Über viele Wochen wurde letztes Jahr der Rad- und Gehweg an der Krefelderstr. in Rheinhausen gesperrt. Rad- und Fußverkehr wurde auf der Seite in Fahrtrichtung Marktplatz vollständig verboten. Theoretisch hätte das Verbotsschild für Radverkehr auch für die Fahrbahn mitgegolten, allerdings ist ja schon bekannt, dass dies in Duisburg sehr oft falsch beschildert wird, weshalb ich derartige Verbote immer als nur für den Radweg gemeint betrachte.

Nach sehr langer Zeit habe ich nun auch endlich eine Antwort bzgl. des Grundes für die Sperrung bekommen. Scheinbar wurde an einem Tag dort ein Hubsteiger eingesetzt.
Also für einen Tag, wo etwas gemacht wird über Wochen den Rad- und Gehweg zu sperren ist auch mal wieder so ein Unding. Ich denke in Zukunft werde ich so einen Mist einfach wegräumen, weil unbegründet.
Man sieht hier aber wieder mal sehr schön, welchen Stellenwert Rad- und Fußverkehr in Duisburg einnehmen. Denn ein unbegründetes Aufstellen der Verkehrszeichen 254 (Fahrradverkehr verboten) und 259 (Fußverkehr verboten) verstößt definitiv gegen die StVO § 45 Abs. 9:
„(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Die Stadt Duisburg hat also ein Verbotszeichen angeordnet, ohne Gefährdung, denn die Gefährdung bestand allenfalls ein paar Stunden, wo der Hubsteiger benutzt wurde. Dafür aber Rad- und Fußverkehr über Wochen zu behindern oder zu gefährden ist unzulässig. Da müsste die Schilderfirma eigentlich ein dickes Bußgeld bekommen oder sogar ein Strafverfahren wegen Amtsanmaßung.
Mal wieder ein Fall von total rechtswidrig und Staatsversagen zu Lasten von Rad- und Fußverkehr.