Bei Facebook in einem Beitrag zu einem Brand im Duisburger Norden wurde ein Foto verwendet, welches ein Polizeifahrzeug zeigt, welches bei einer Gehwegbreite von ca. 1,6 m zur mehr als der Hälfte auf dem Gehweg steht. Die Restgehwegbreite beträgt erkennbar etwa 60 cm (die Spiegel mitgerechnet), viel zu wenig für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl. Das ist aber nicht nur rücksichtslos, sondern auch ein extrem schlechtes Vorbild. Wie soll man Respekt von einer Ordnungsbehörde haben, welche fahrlässig oder vorsätzlich die Verkehrsregeln ignoriert?
Selbst wenn der Fahrzeug voll auf der Straße gestanden hätte, wäre noch ausreichend Platz gewesen für Feuerwehr, zumal ein Stück weiter die Fahrzeuge deutlich weniger oder gar nicht auf dem Gehweg stehen. Die Lieblingsausrede der Polizei „Einsatz“ trifft hier also nicht zu, da es nicht geboten war. Denn genau dies fordert § 35 StVO.
Da man das Nummernschild auf dem erkennen kann, wird man sicherlich feststellen können, wer das Bußgeld bekommt, denn die untere Mindestbreite für Gehweg beträgt 1,5 m, somit liegt hier also zumindest Falschparken mit Behinderung vor, eventuell sogar Gefährdung, denn jemand im Rollstuhl müsste wohl auf die Straße ausweichen und würde schlimmstenfalls sogar wegen dem Falschparken die Feuerwehr behindern. Also ist das Falschparken hier nicht nur falsch, sondern schlimmstenfalls sogar extrem kontraproduktiv.
Oder lernt man in der Polizeischule „Park wie du Lust hast“? Gerade für Ordnungsbehörden gilt ein höherer Maßstab, als für die Allgemeinheit. Denn wie kann man von anderen etwas erwarten, was man selbst nicht einmal richtig macht?