Am 22.08.2026 stand an der Steinschen Gasse eine Arbeitsbühne der Firma Gerken auf dem Radweg. Weder um 11 Uhr noch um 15 Uhr waren irgendwelche Arbeiten erkennbar. Da es sich um ein Leihfahrzeug handelt dürften hier keine Sonderrechte vorliegen. Aber selbst wenn Sonderrechte vorgelegen hätten, hätte es keinerlei Grund gegeben ein schweres Fahrzeug auf einen Radweg zu stellen, der fürs Parken derartiger Fahrzeuge nicht gebaut ist. Das heißt hier dürfte der Radweg geschädigt worden sein. Auf der Fahrbahn, welche ebenfalls gesperrt war, wäre ausreichend Platz gewesen, sodass es keinerlei Grund gab auf dem Radweg zu stehen.
Darüber hinaus ist auch keinerlei Grund erkennbar, warum an einem Samstag ein Verkehrsweg für Rad- und Fußverkehr gesperrt wurde, wenn keinerlei Arbeiten stattfanden. In Anbetracht der ungünstigen Ampelphasen ist das für Fußverkehr ein erheblicher Umweg, der völlig grundlos aufgezwungen wurde. Für Radverkehr ist das sogar eine Gefährdung, weil keinerlei Maßnahmen für eine Überleitung in den KFZ-Verkehr stattfanden. Mal völlig davon abgesehen, dass die Nutzungspflicht nicht aufgehoben wurde. Es wäre also durchaus gerechtfertigt gewesen die Hindernisse auf dem Radweg zu beseitigen. Vor dem Hintergrund einer grundlosen Sperrung wurde hier durch die Stadt Duisburg eine unnötige Behinderung und Gefährdung erzeugt. Denn weder Nachts noch am Wochenende ist ein Grund für eine Sperrung erkennbar, die mit irgendwelchen Arbeiten zusammenhängen, die Montag bis Freitag stattfanden. In solchen Fällen sind Absperrung auf die notwendigen Zeiträume zu beschränken und nicht aus Bequemlichkeit einfach durchgängig zu sperren. In besondere nicht Nachts und am Sonntag.
Zumal, wenn eine konkrete Gefährdung bestanden hätte hier ohnehin ein Bauzaun notwendig gewesen wäre. Auch das ist wieder ein typisches Beispiel für die starke Benachteiligung von Rad- und Fußverkehr in Duisburg. Obwohl es problemlos möglich wäre, denkt man bei der Genehmigung der Absperrung nicht mit. Naja vielleicht wird das mit einer KI besser, wenn diese nicht gerade durch die Stadt Duisburg trainiert wird, da man dort offensichtlich nicht mitdenkt, wenn es um Rad- und Fußverkehr geht, was natürlich auch daran liegen könnte, dass die Stadt Duisburg über kein oder zu wenig qualifiziertes Personal verfügt.
Klimaschutz ist auch Rad- und Fußverkehr immer konsequent mitzudenken. Das kostet kein Geld extra, man muss es nur machen. Dadurch, dass die Stadt Duisburg dies nicht macht wird aber klimaschädliches fahren mit dem KFZ gefördert und dieses Beispiel ist längst kein Einzelfall. Überall im Stadtgebiet wird klimaschädliches Verkehrsverhalten gefördert, einfach nur durch den Umstand, dass Rad- und Fußverkehr an vielen Stelle behindert und gefährdet wird, obwohl das in der Form weder zulässig noch notwendig wäre.
Ich habe das KFZ natürlich entsprechend als Falschparken mit Behinderung angezeigt, weil die Abstellposition definitiv rechtswidrig war. Und die Schäden am Radweg durch derartiges Falschparken werden dann vermutlich auch wieder durch die Allgemeinheit bezahlt statt hier Schadensersatz von den Verursachenden einzufordern. Auch deshalb ist die Grundsteuer so hoch.
