Warum soviel Aufmerksamkeit für Flugverkehr? – #Lufthansa #Klimaschutz #Flugchaos

Mal ein Schreiben an Tagesschau und Aktuelle Stunde.

Guten Tag,

Es ist mir unverständlich, warum die Tagesschau und die anderen Nachrichtenformate der ARD bzw. des WDR so viel Fokus auf Flugverkehr legen.

Vor einigen Wochen gab es eine massive Störung der Bahn in Bonn, wovon sehr viele Menschen betroffen waren. Einen Bericht dazu gab es überregional nicht. Aber kaum gibt es ein paar Störungen im Flugverkehr wird schon darüber ausgiebig berichtet.

Warum findet ihr eine extrem klimaschädliche Fortbewegungsart so viel wichtiger, als nachhaltigen Bahnverkehr? Und dann wird bei Flugverkehr auch nur davon berichtet, was es für die Passagiere bedeutet, die ja klar eine vernachlässigbare Minderheit sind. Dass man durch Ausfälle weniger Schädigung des Klimas hat und es sich auch auf den Fluglärm auswirkt bleibt unerwähnt.

Mir scheint hier eine sehr seltsame Gewichtung vorzuliegen. Jeder Flug der vollständig ausfällt ist ein guter Flug, weil kein Lärm und eine Klimaschädigung. Aber eure „Experten“ durchschauen ja nicht einmal das Greenwashing, der Flugbranche. Oder vielleicht wollen die ja auch nicht wegen irgendwelcher Vergünstigungen.

Die prüfbaren Fakten sind jedenfalls klar und eindeutig, Flugverkehr wird bis 2050 definitiv nicht klimaneutral sein. Das wäre übrigens eine Meldung wert.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#Duisburg: Radwegsperrung neue Krefelder Straße – #Rheinhausen #Autokorrektur

Folgende Anfrage habe ich nun an die Stadt geschickt, weil man mal wieder das Verkehrszeichen 254 nutzt um den Fahrradverkehr zu behindern. Wie ich bereits ausführte halte ich solche offensichtlich unbegründeten Beschilderungen für nichtig.

Auf der Neuen Krefelder Straße ist der Radweg wegen der Baustelle für die Feuerwache gesperrt. Einmal mehr wird das Verkehrszeichen 254 (Fahrradfahrverbot) verwendet, was in Duisburg an etlichen Baustellen genutzt wird.

Wie ich bemerkte, scheint das Schild 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) nicht abgedeckt worden zu sein, wodurch eine widersprüchliche Beschilderung entsteht.

Zu der Beschilderung habe ich folgende Fragen:
0. Warum durch die Baustellenbeschilderung nicht kontrolliert? (Bekanntlich tauchen Defizite bei Beschilderungen in Duisburg häufiger auf, sodass eine Kontrolle geboten ist.)
1. Gilt das Verkehrszeichen 254 (Fahrradfahrverbot auch für die Straße? (Aufgrund der baulichen Trennung würde ich sagen nein.)
2. Für den Fall, dass die Stadt Duisburg der Ansicht sein sollte, dass das Fahrradfahrverbot auch für die Straße gelten sollte, möchte ich eine Liste der konkreten Gefahren, welche dem Radverkehr drohen. Es sind für mich keine erkennbar, die so schwerwiegend sind, dass keine anderen Möglichkeiten (z. B. Geschwindigkeitsreduzierung, Baustellenampel) gegeben waren. Dies gilt um so vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel in Drucksache 21-0297 klar zum Ausdruck bringt:
„Ist eine Straße uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, so muss sie, um für bestimmte Verkehrsarten gesperrt werden zu können, widmungsrechtlich herabgestuft werden. Es muss eine Teileinziehung nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetz NRW herbeigeführt werden. Die Anordnung muss eine abgewogene Regelung der beteiligten Interessen in verkehrsrechtlicher Beziehung unter Beachtung des Übermaßverbotes beinhalten. Eine solche Prüfung setzt u.a. die Abwägung voraus, wie stark der kritisierte Verkehr ist und ob das Ergebnis hinsichtlich des Grundsatzes der Gemeingebräuchlichkeit öffentlicher Straßen noch vertretbar ist.“
Wenngleich es hier nur um eine temporäre Sperrung wegen einer Baustelle geht, gelten, wie für LKW auf für Fahrradfahrende die gleichen hohen rechtlichen Hürden, bevor eine Sperrung zulässig ist. StVO § 45 müsste auch hier im vollen Umfang angewandt werden und zudem ist eine Sperrung zum Schutz von Radfahrenden durch die Sperrung für Radverkehr mit noch höheren Hürden versehen, als eine Sperrung für LKW zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmenden. Denn offensichtlich geht die Gefährdung nicht vom Radverkehr aus. Gefährdungen sind an der Quelle zu bekämpfen.
3. Abschließend möchte ich eine Auflistung der Gefährdungen, welche auf der ausgeschilderten Umleitung bestehen.

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#Duisburg: öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1239 -Rahm- „Rahmerbuschfeld“

Offenlage: 25.07.-19.09.2022
Unter Bauleitplanung unten das mit 1239 anklicken.

Leider hat die „Smart“city durch schlechte Webseite oder mit Absicht eine Direktverlinkung verhindert.

Angaben zum fast unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebiet und dem Natura 2000-Gebiet finden sich unter den jeweiligen Links.

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#Duisburg: rechtswidriges Verkehrszeichen 254 bei Baustellen – #Autokorrektur #Verkehrswende #Fahrrad

Das Thema Verkehrszeichen 254 (Fahrverbot für Radfahrende) beschäftigt mich nun schon länger. Sei es nun bei der Osloer Straße, wo man dies im Rahmen der Planfeststellung genehmigt hat, aber auch ständig bei Baustellen. Wie etwa an der A40-Brücke in Homberg.

Nun meine rechtliche Bewertung, aus Sicht meiner Rechtskenntnis, die ich im Rahmen von Lehrgängen erworben habe.
Außer Frage steht, ein Verkehrszeichen stellt einen Verwaltungsakt nach VwVfG § 35 dar. Dies wurde mir juristisch bestätigt. Das heißt man kann auch dagegen rechtlich vorgehen.

Die Stadt Duisburg stellt die Verkehrszeichen 254 bei Baustellen regelmäßig auf, weil angeblich eine Gefährdung bestünde. Diese Gefährdung konnte auf Nachfrage aber weder spezifiziert werden, noch konnte erläutert werden, warum bei LKW angeblich sehr hohe Hürden bestehen sollen an Fahrverbote, bei Fahrrädern werden diese aber ständig verhängt. Die Gesamtkonstellation lässt klar erkennen, dass es hier ausschließlich um die Flüssigkeit des fließenden Verkehrs geht und nicht um die Prävention einer Gefährdung, denn ansonsten läge ein fundierte Analyse vor aus der hervorgeht, wie die Gefährdung aussieht, wie man dies hergeleitet hat und natürlich auch welche Maßnahmen man hätte treffen können. Denn bevor man Verbote erlässt, muss natürlich erst geprüft werden, welche weniger schwerwiegenden Eingriffe es gibt. Etwa Temporeduzierung. Der § 45 StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen.

Da die Stadt Duisburg allerdings keine saubere Abwägung vornimmt und diese zumindest bei der A40 Brücke auch nicht dokumentiert hat, ergibt sich folgerichtig die Überlegung, dass der Verwaltungsakt unter besonders schwerwiegenden Fehlern leidet. Auch gibt es Fälle, wo das Verkehrszeichen 254 aufgestellt wurde, aber gar nicht vorgesehen war.

VwVfG § 44 beschäftigt sich mit der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

Demnach können aus meiner laienhaften Sicht die Verkehrszeichen 254, bei vorher durchgeführte sorgfältiger Prüfung, ob diese gerechtfertigt und begründet sind, zumindest in Teilen einfach ignoriert werden, weil diese offensichtlich nichtig sind.

Update.

Auszug aus § 45 StVO:
„(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Auch Fahrradverkehr ist teil des fließenden Verkehrs.

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Gehwegeinschränkung an der Grundschule Beethovenstraße – #Duisburg #Autokorrektur #Antiinklusion #Rheinhausen

Es ist immer wieder extrem auffällig, wie wenig Rücksicht die Stadt Duisburg auf Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nimmt. Obwohl es nicht notwendig wäre, schränkt man den Platz auf beiden Seiten des Gehweges auf ca. 60 cm ein. Es handelt sich hier mal wieder um einen typischen Fall von Antiinklusion auf dem Gebiet der Stadt Duisburg.

Da stellt man ein Gitter auf dem Gehweg auf, aber statt es an den Straßenrand zu stellen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität einen Weg zu ermöglichen, kümmert man sich hier primär um Elterntaxen und gibt denen viel zu viel Raum. Ohnehin ist die Anlieferung von Kindern mit Elterntaxen gefährlich für andere Kinder, aber statt etwas dagegen zu tun, begünstigt man hier die Ablieferung.

Und um es klar zu stellen, der Baum muss bleiben! Das Gitter muss um mind. zwei Platten nach links versetzt werden, besser direkt an den Straßenrand. Dann könnte man dem Baum auch noch etwas mehr Platz geben. Was nützen „barrierefreie“ Haltestellen, wenn der Rest der Stadt so rücksichtlos geplant ist. Denkt man gar nicht an Menschen mit eingeschränkter Mobilität?

Wird bei der Planung von solchen Einschränkungen gar nicht geprüft, wie sich dies auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität auswirkt? Die haben ohnehin oft schon nicht leicht im Leben, da braucht es keine Stadt, die das Leben noch zusätzlich erschwert.

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Der Unterschied zwischen Brutto- und Netto-Fahrtzeit – #Verkehrswende #Autokorrektur

Bei der Diskussion zwischen verschiedenen Fahrzeugen wird viel zu oft die reine Fahrzeit (Bruttofahrzeit) angesetzt. Man bewertet also einzig und allein, wie lange man braucht. Die effektive Zeit (Nettofahrzeit), welche einen das Pendeln kostet wird nicht betrachtet.

Angeblich braucht man mit ÖPNV länger, als mit dem Auto. Wenn man nur die Bruttofahrzeit betrachtet, mag dies vielleicht stimmen. Diese Betrachtung ist allerdings falsch, denn es zählt nicht nur wie lange etwas dauert, sondern auch wie man die Zeit verbringt. So kann man abgesehen von Fortbewegungszeiten zu Fuß im ÖPNV die gesamte Zeit sinnvoll nutzen. Sei es nun beim Spielen mit dem Smartphone, mit einem Buch, Musik hören, Serien gucken oder einer Unterhaltung. Das heißt ein Großteil der Nettofahrzeit im ÖPNV kann man sinnvoll nutzen. Man mag zwar theoretisch zum Beispiel doppelt so lange, wie mit dem Auto brauchen, hat mehr Zeit zur freien Verfügung. Beim Auto muss man sich die ganze Zeit zu 100 % auf den Verkehr konzentrieren. Ablenkungen sind nicht zulässig, denn sonst kann es einen Unfall geben. Dazu kommen dann noch Zeiten für Parkplatzsuche, welche meist gar nicht betrachtet werden. In Summe hat man zwar theoretisch eine längere Fahrzeit mit dem ÖPNV praktisch verschwendet man aber am Steuer mehr Zeit.

Das Fahrrad ist in der Stadt teilweise schneller, als ein KFZ, allerdings verbindet das Fahrrad auch Fortbewegung und Sport. Sodass man sich quasi durch den Arbeitsweg das Fitnessstudio sparen kann. Denn nichts ist lächerlicher, als mit dem Auto zu pendeln und dann noch ins Fitnessstudio zu fahren um dort auf einen simulierten Fahrrad die Pedale zu treten oder halt anstatt zu laufen, dass Laufband zu nutzen.

Man verschwendet also viel Zeit und auch Geld mit einem PKW, wenn man stattdessen mehr Freizeit haben könnte.

Abgesehen davon ist man teilweise selbst zu Fuß schneller, als mit einem PKW.

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Schlachterei Manten will Naturschutz durch Parkhaus ersetzen – #Geldern #Regionalplan

In Geldern will die Großschlachterei Manten einen Bereich zum Schutz der Natur (BNS) durch ein Parkhaus ersetzen. So wurde dies in Amtsblatt 27 der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt gemacht.

Wer will kann sich auch die Planunterlagen vom 22.07.-22.08.2022 in der „Aktuelle Offenlagen“ unter http://url.nrw/offenlage ansehen.

Ich habe dazu folgende kurze Stellungnahme an: ‚Dez32 #.# Regionalplanung #@# brd #.# nrw #.# de‘ eingereicht (Aktenzeichen 32.01.02.01-13. RPÄ):
Die aufgeführte Standortsicherung ist nur eine Ausrede, um noch mehr Fläche zu benutzen. Die Fläche welche genutzt werden soll ist für wichtigere Zwecke vorgesehen, als die Ausweitung einer Firma, welche weltweit Schweinefleisch exportiert und ganz sicher nicht das Tierwohl im Sinne hat.
Die Landwirtschaft muss zum Klimaschutz eh die Fleischproduktion reduzieren, dass man ein BNS beanspruchen will, um die Produktion auszuweiten und dabei das Tierwohl vorschiebt finde ich skandalös.
Die Erweiterung um ca. 6.000 qm ist abzulehnen.
Der Betrieb hat bereits jetzt ziemlich viel Fläche, die auch Platz für eine Tiefgarage lässt, allerdings will man wohl lieber auf Kosten der Natur expandieren, als sich mit der vorhandenen Fläche zu begnügen. Dabei verseucht die Schweine-„Produktion“ das Grundwasser und weite Transportwege, die für einen Großbetrieb notwendig ist, dienen definitiv nicht dem Tierwohl.
Abgesehen davon sollte man auch das Menschenwohl in solchen Großbetrieben betrachten. Der Fall Tönnies hat hier ja einiges an Skandalen offengelegt.
Das ein Betrieb etwas behauptet ist keine Grundlage für eine Genehmigung. Zumal fürs Tierwohl sich eh einiges ändern wird und damit die Schlachtkapazitäten nicht weiter ausgeweitet werden müssen. Mal abgesehen davon wird der Export, den Manten so stolz auf deren Homepage verkündet, durch die Schweinepest einbrechen.
Es ist absurd in der heutigen Zeit, wo wir mitten in die Klimakatastrophe rennen auch noch weitere Fläche für die Ausweitung eines klima- und umweltschädlichen Großbetriebes zu opfern. Tiere brauchen ohnehin extrem viel Fläche zum Leben und dann natürlich noch für Futter und jetzt will man noch mehr Fläche beanspruchen? Dazu kommt, dass durch die Gülle die Böden verseucht werden. All dies hängt unmittelbar mit der Genehmigung zusammen. Ich sehe nicht im Geringsten ein, warum wir noch mehr Fläche in Deutschland für die Expansionsgelüste einer Großschlachterei opfern sollen. Die können auch alles auf dem vorhandenen Gelände bauen. Es geht im Endeffekt einzig und allein darum auf Kosten der Umwelt und Allgemeinheit Gewinne zu generieren. Das Vorhaben dient weder dem Tierwohl, noch dem Allgemeinwohl.
Die Firma Manten kommt sicherlich mit der Ausrede der Wirtschaftlichkeit, würde man aber realistische Werte für Flächenfraß ansetzen, dann wäre ein Bau auf dem Betriebsgelände wirtschaftlicher. Dieser ist durchaus realisierbar, allerdings der Firma einfach zu teuer, sodass man die Kosten lieber auf die Allgemeinheit durch Flächenfraß verlagert.

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#Duisburg: Endlich korrekte Lärmwerte bei Straßenlärm! – #Duisport #Osttangente

Habe am 20.07.20202 nachfolgenden Antrag nach GO § 24 eingereicht, weil die Stadt Duisburg leider immer noch nicht rechtskonformen Lärmschutz gegen Straßenverkehrslärm betreibt.

Jüngst, in Drucksache 22-0644, las ich erneut etwas über Auslösewerte:
„Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Auslösewerte von 70/60 dB(A) auf dem genannten Straßenzug zwischen Hochfeldstraße und Heerstraße am Tag und in der Nacht überschritten werden.“

Deshalb beantrage ich, dass die Stadt Duisburg endlich rechtskonform arbeitet und die Maximalwerte nach 16. BImSchV § 2 als Maximalwerte anwendet. Dies geht sowohl aus dem Gutachten der Deutschen Umwelthilfe zu Tempo 30 hervor als auch aus aktueller Rechtsprechung. Wenngleich es keine einheitliche Regelung gibt, sind alle staatlichen Stellen, inklusive der Stadt Duisburg, an die Rechtsprechung gebunden. Wenn Gerichte die Grenzwerte der 16. BImSchV heranziehen, gilt das auch für Verwaltungen.

Es ist natürlich verständlich, dass die Stadt Duisburg regelmäßig Tempo 30 zum Lärmschutz ablehnt, wenn die völlig falschen Grenzwerte verwendet werden. Dabei lässt sich an vielen Stellen im Stadtgebiet aus dem Lärmaktionsplan ein Handlungsbedarf ableiten. Dies kann Tempo 30 sein. Es gibt aber auch andere Optionen. Das UBA ( https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#minderung-des-strassenverkehrslarms-prioritatenfolge ) merkt zu dem Thema Lärmschutz an:
„Lkw-Fahrverbot

Ein Lastkraftwagen ist durchschnittlich so laut wie zwanzig Personenkraftwagen. Bei einer Straße mit hohem Lkw-Verkehr kann durch Umleitung der Lkw die Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich gesenkt werden. Eine solche Regelung soll nicht zu Lasten von Anwohnerinnen und Anwohnern anderer Straßen gehen.“

Das heißt LKW-Fahrverbote aus Lärmschutzgründen sind nicht nur möglich, sondern werden von staatlichen Stellen sogar explizit empfohlen. Damit könnte es durchs Menschen an LKW-belasteten Straßen geben, welche aus Lärmschutzgründen auf LKW-Fahrverbote klagen.

Die Verwaltung/Stadtspitze kann natürlich stur weiterhin, in Hinblick auf LKW-Fahrverbote, irgendetwas Falsches behaupten, aber spätestens bei der Gerichtsverhandlung wegen der Osttangente wird das vor Gericht behandelt. Und wenn so einfache Alternativen bestehen, ist das Urteil des Gerichtes logisch und folgerichtig eine Ablehnung des Vorhabens, weil einfachere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Wenn es nicht ohnehin bereits in der Bezirksregierung scheitert.

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Und wieder #Greenwashing für Flugverkehr. diesmal future:fuels „Expertenblog“ – #Flugscham #Klimaschutz

Die Seite future:fuels „Expertenblog“, ist scheinbar eine Seite von selbst ernannten Experten, welche dann aber beweisen, wie Inkompetent sie sind.

Unter dem Stichwort Flugverkehr findet man einige Artikel, welche klar erkennbar nichts taugen, außer natürlich man bekäme Geld dafür Klimaschänder Flugverkehr mit unwissenschaftlichen Behauptungen zu unterstützen.

Schön dargestellt werden auf der Seite die wenig ehrgeizigen Ziele der Flugbranche:

CO2-neutrales Wachstum ab 2020 und eine Halbierung der CO2-Emissionen im Vergleich zu 2005 bis 2050

Man will dies allerdings als ehrgeizig verkaufen. Dabei lässt man scheinbar bewusst den Unterschied zwischen klimaneutral und CO2-neutral im Flugverkehr außer acht.

Der Begriff nachhaltig, als hohle Phrase taucht oft auf, weil es ein so schön schwammiger Begriff ist, der wenig enthält, aber zugleich so wirkt, als würde man etwas tun.

Beliebt im Greenwashing für Klimaschänder Flugverkehr ist auch die Begriff klimaneutral und CO2-neutral Synonym erscheinen zu erlassen:

Klimaneutrales Kerosin soll das Fliegen künftig CO2-neutral machen.

Natürlich geht man hier extrem geschickt mit den Worten um, sodass der Allgemeinheit glauben gemacht wird, man würde klimaneutral fliegen, obwohl es dazu keinen Plan gibt.

In einem Podcast stellt man die Frage

Podcast Folge 2: Sind eFuels eigentlich klimafreundlich?

Die klare Antwort, ohne den Podcast gehört haben zu müssen lautet nein, denn naturwissenschaftlich können eFuels nicht klimafreundlich sein. Wobei dies natürlich auch wieder ein bewusst schwammiger Begriff ist.

Letztendlich dienen all diese Begriff der Verwirrung der Menschen, um den Eindruck zu erwecken, dass Flugverkehr nicht so schlimm ist, wer so etwas schreibt, verbreitet oder sonst wie unterstützt, macht sich mitschuldig am Klimabetrug der Flugbranche.

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Fahrzeuge sind nie der Täter, sondern immer nur die Waffe – #Autopolizei #Verkehrswende #Autokorrektur

In Polizeimeldungen und den daraus entstehenden Artikel in Newsportalen und Tageszeitungen liest man regelmäßig Sätze, wie:
als er plötzlich von einem dunklen Audi, der rechts in die Tersteegenstraße abbiegen wollte, erfasst wurde.
oder Überschriften wie:
Radfahrer kollidiert mit Straßenbahn

Teilweise werden solche Formulierungen aus den Pressemeldungen der Polizei übernommen, teilweise denken sich aber „Journalisten“ so etwas aus. Grundproblem bei allen diesen Darstellungen ist, dass die Fahrzeuge sich nicht von selbst bewegen, sondern jemand handelndes am Steuer sitzt. Zum Beispiel von oben, der Radfahrer wurde nicht von einem Audi erfasst, sondern der Fahrer fuhr beim Abbiegen einen Radfahrer um. Fahrzeuge sind nie der Täter, sondern immer nur die Waffe. Gleiches gilt auch bei der Straßenbahn. Die Person am Steuer hat den Radfahrer überfahren. Dies ist Fakt unabhängig davon, wer nun welchen Anteil an der Schuld hat.

Besonders krass ist das bei Radfahrenden die ständig in Autotüren fahren. Auch da ist die Darstellung extrem abweichend von den realen Geschehnissen. Das kann man sogar sagen, ohne dabei gewesen zu sein. Denn wer eine Autotür in den fließenden Verkehr öffnet muss dies unter der gebotenen Vorsicht tun. Radfahrende werden teilweise von Autofahrenden zu einer dichten Vorbeifahrt gedrängt, weil diese mit Hupe usw. von hinten drängeln, wenn man den Raum beansprucht, welcher dem Radverkehr zusteht.

Man muss bei der Schuldfrage nicht nur das individuelle Fehlverhalten betrachten, sondern auch die Verletzbarkeit und die schwere des Fahrzeuges. Je stabiler und größer ein Fahrzeug ist, desto größer auch die Verantwortung der Fahrenden. Selbst wenn die Radfahrenden alles falsch gemacht haben, was möglich ist, trifft eine Teilschuld die Person am Steuer, weil diese nicht damit gerechnet hat. § 1 StVO betont nicht ohne Grund ständige Vorsicht.

Radfahrende machen dies oft zum Selbstschutz, weil sie genau wissen, dass es auch zahlreiche Autofahrende gibt, welche die Verkehrsregeln nicht beherrschen und diese bewusst missachten.

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ADAC bestätigte, was viele Radfahrende längst wissen und ständig einfordern – #Autokorrektur #Verkehrswende

Das ein signifikanter Anteil der Autofahrenden die Verkehrsregeln nicht beherrscht, wie der ADAC bewies oder diese nicht beachtet, liegt an fehlerhafter Regeln, aber auch sehr an fehlender Rechtsdurchsetzung durch die Ordnungsbehörden. Gefährliche Stellen werden nicht durch sofortiges Abschleppen entschärft.

Was ich dabei im Artikel der NRZ befremdlich finde ich einerseits, dass man seitlichen Abstand falsch angibt, denn erstens lautet es korrekt MINDESTENS 1,5 m und zweitens gilt dieser auch zu Gehenden. Kontrolliert wird dies durch die Polizei kaum bis gar nicht, obwohl das heute bereits problemlos und rechtssicher in gezielten Kontrollaktionen möglich wäre.

Anderseits finde ich die Aussagen von Michael Mertens befremdlich. Es ist keine staatliche Aufgabe, die Nutzenden einer Mobilitätsform fortzubilden, sondern das sollte gesetzliche Selbstverpflichtung sein. Muss man halt alle fünf Jahre eine Wissensupdate mit Test durchführen und auch die Gesundheit geprüft werden, denn viel zu oft sind auch völlig fahruntaugliche Menschen am Steuer.

Wenn jemand Unwissenheit als Ausrede nutzt, dann sollte man die Fahrtauglichkeit in Frage stellen, da die Person sich nicht im erforderlichen Umfang informiert.

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Wir brauchen einen #putinlockdown! – #Gaskrise #Tempolimit #putin #Habeck

Statt konsequent Klimaschutz zu machen konzentriert sich Habeck lieber auf Gaseinkauf aus Fracking oder von anderen Diktatoren. Und die Opposition (CDU/CDSU und FDP (Regierungsopposition)) konzentriert sich auf dumme Atomkraft aus rein politischen Kalkül, um die Grünen unter Zugzwang zu setzen und diese zu schwächen.

Wenn wir Gas für den Winter haben wollen müssen wir schon jetzt einsparen und das auch konsequent planen. Das heißt alles was nicht notwendig ist oder sich anders machen lässt, muss geschlossen werden. Es mag vielleicht wegen Corona kein Lockdown notwendig sein, wegen putin ist schon ein Lockdown notwendig. Man muss im Prinzip schon jetzt alles abschalten was möglich ist, dass heißt Zähler abklemmen bzw. abschalten bei Einrichtungen, die keine Heiznotwendigkeit haben. Homeoffice, wo immer es geht und auch Homeschooling. Denn es kann ja wohl kaum sein, dass man in einer Gaskrise Schulen mit Gas heizt und dies auch noch bei geöffneten Fenstern oder ständigen lüften. Scuhlen die nicht isoliert sind und keine Lüftungsanlage haben müssen zu gemacht werden. Vielleicht kann man auch einen Schichtbetrieb an anderen Schulen machen.

Auch ein Tempolimit hilft, denn Erdöl lässt sich auch umwandeln und ins Gasnetz einspeisen. Ebenso wie mit Strom erzeugter Wasserstoff, der schon heute Erdgas kompensieren könnte. Zwar nur zu einem Anteil aber auch das hilft schon erheblich, zumal man damit auch überschüssigen Strom nutzen würde, statt stillstehende Windräder zu haben.

Und was eine Absenkung der Temperatur angeht, so wurde die Mindestemperaturen nach Arbeitsschutzgesetz nicht ohne Grund festgelegt. Diese sind nicht willkürlich oder dienen der Bequemlichkeit, man kann bei niedrigeren Temperaturen nicht richtig arbeiten. Wer schon mal mit kalten Fingern an einer Tastatur saß, weiß was ich meine. Da kann man sich nicht konzentrieren. Gerade deshalb bietet sich Homeoffice an, denn Zuhause muss ohnehin geheizt werden. Zwar ist das Kälteempfinden unterschiedlich, allerdings ist das nicht relevant in Hinblick auf die Mindesttemperaturen. Zumal niedrige Temperaturen eher zu Erkältungen führen.

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Ab 3,5 t Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen!!! – #LKW #ÖPNV

Das LKW nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen ist mir schon länger klar, dabei dachte ich allerdings nur an die großen Dinger. Das alle Fahrzeuge aber 3,5 t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen war mir auch nicht so richtig bewusst.

Gemäß Definition Bundesverkehrsministerium ist Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h.

In der StVO steht dies in § 9:

(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.

Also an größeren Kreuzungen ist dies definitiv ein MUSS. Und überall, wo Radwege sind, ist auch mit Radverkehr zu rechnen.

Nicht bewusst scheint diese Regelung den zahlreichen Busfahrenden zu sein, bzw. den Firmen, welche die Zeit für das Abbiegen nicht berücksichtigen. Das heißt man zwingt die Busfahrenden u. U. zu rechtswidrigem Verhalten.

Unklar ist mir noch, ob Abbiegen auch die Fahrt durch einen Kreisverkehr meint. Nach dieser Seite hier ja.

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AKW, Gas und Einsparungen – #CDU #Klimaschutz #Wasserstoff

Das liest man in der Zeitung mal wieder etwas zu AKW und deren angeblichen Verlängerung. Das ist nur eine Vernebelungstaktik, um davon abzulenken, dass die Union uns über fast zwei Jahrzehnte in einer stärker Abhängigkeit geführt haben. AKW werden nicht verlängert, wenn es nicht bereits technischen Hürden scheitern würde, würde das spätestens vor Gericht scheitern, weil keine Entsorgung vorhanden ist. AKW sind teuer, gefährlich und eigentlich nur dann sinnvoll, wenn man die Atombombe will.

Und kommt Peter Adrian (DIHK) daher und faselt etwas von Temperatur am Arbeitsplatz abzusenken. Von Arbeitsschutz hat er nicht viel Ahnung. Wärmer anziehen, wäre Persönliche Schutzausrüstung, welche vom Arbeitgeber gestellt werden muss. Außerdem ist die nicht gleichwertig zu einer Heizung. Weiterhin kann man mit Handschuhen nicht auf einer Tastatur tippen oder andere feine Arbeiten ausführen. Mit Homeoffice, wo immer möglich könnte man den Verbrauch an Gas massiv einsparen. Auch bei Schulen, die mit Gas geheizt werden, muss es Schließungen geben.
In der Industrie muss man auch Notwendigkeiten hinterfragen. Etwa ob so viel Zucker wirklich notwendig ist. Ob Herr Adrian die Temperatur in seinem Büro runterstellt?
Sprich nicht wegen Corona, sondern wegen Gaseinsparung muss schon jetzt alles für Einsparung getan werden. Man muss nicht parallel Wohngebäude und Bürogebäude heizen, sondern jetzt die Weichen für Homeoffice stellen.

Neben Erd-/Biogas kann auch heute schon ein gewisser Prozentsatz Wasserstoff ins Gasnetz eingespeist werden. Dies würde die Befüllung der Speicher sicherlich beschleunigen. Windräder nicht mehr abregeln, sondern Wasserstoff erzeugen und ins Erdgasnetz einspeisen, wie es Green Planet Energy bereits macht. Auch das ging schon heute und recht schnell in deutlich höherem Umfang. Auch Power-to-Gas, kann man sicherlich ausweiten.

Man muss endlich mal ganzheitlich an die Sache rangehen und sich nicht in Ablenkungsmanövern und Egoismen verlieren. Mal ganz abgesehen davon, dass man sich bei Merz fragt, ob er als „Mittelstands“millionär, nicht auch irgendwie an AKW beteiligt ist und deshalb ein Interesse an Verlängerungen hat.

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#Rheinhausen: Bauverein ist scheinbar für #Osttangente – #Duisburg #Duisport

Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass der Bauverein Rheinhausen politisch neutral ist und sich auf die genossenschaftlichen Aufgaben konzentriert.

Was liest man in der Ausgabe 1/2022 stattdessen:
„Die LKW-Problematik sieht Aslan als zentrales Thema, das es durch die Osttangente zu lösen gilt …“
Das ist weder sachlich, noch neutral, dies gibt unreflektiert die populistische Meinung eines Politikers der SPD wieder. Eine Meinung, die definitiv nicht auf Fakten basiert.

Die Fakten:
1. Selbst die Machbarkeitsstudie legt klar dar, dass eine Osttangentenverlängerung, keine bzw. nur minimale Entlastung für Rheinhausen brächte.
2. Wenn man Probleme wirklich lösen wollte, würde man diese erst einmal analysieren und nicht immer wieder irgendetwas zu probieren. Wenn man allerdings eine Analyse durchführt ergeben sich viele Stellschrauben.
3. Das Fahrverbot für Radfahrende an der A40 Brücke bei Homberg belegt doch, dass man einfach eine Gefährdung behaupten kann und Straßen sperren kann. Es ist also lediglich der fehlende politische Wille, welche Fahrverbote für LKW verhindert. Sprich SPD und CDU wollen keine Fahrverbote, obwohl LKW belegbar gefährlich sind.
4. Die Osttangente wird in den nächsten zehn Jahren definitiv nichts lösen und danach mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls nicht. Denn wie man beim Flughafen Düsseldorf sieht kann so ein Genehmigungsverfahren sehr lange dauern. Da sind es schon über sieben Jahre und das ganze ist bisher nicht einmal vor Gericht gelandet. Bisher habe ich ca. 250 Seiten in meiner Protoeinwendung, denke da kommen noch viele Argumente mehr. Und nein die Argumente gibt es frühestens bei der Offenlage in ganzer Bandbreite. Habe da erst einen winzig kleinen Bruchteil öffentlich gemacht.

Mein Eindruck verfestigt sich mehr und mehr, dass SPD und CDU mehr Duisport dienen, als der Bevölkerung.

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Wenn der Keller verstrahlt ist – #Radon #Strahlenschutz

Vieles in der Umwelt strahlt. Von der Sonne und aus dem Kosmos kommen Strahlen, welche uns beim Fliegen belasten. In der Medizin werden wird von verschiedenen Geräten mit Strahlung belastet. Und eine vergleichsweise gefährliche Strahlenquelle ist vielen Menschen gar nicht bewusst. Aus dem Boden kommt fast überall Radon. Ein radioaktives Gas, mit kurzer Halbwertszeit von wenigen Tagen. Im Freien gibt es kaum eine Belastung, weil es schnell zu einer Verteilung kommt, in Gebäuden kann sich die Belastung dagegen anreichern.

Besonders in Kellern dringt Radon in Gebäude und sammelt sich dort. Bei schlechter Lüftung kann hier einiges an Strahlung zusammenkommen. Rauchen ist für sehr viele Lungenkrebsfälle verantwortlich, allerdings trägt auch Radon, zwar deutlich weniger als Rauchen, aber doch in einigen Fällen zu Lungenkrebs bei. Die Kombination von Rauchen und Radon ist besonders tödlich.

Nicht ohne Grund hat Radon ein eigenes Kapitel im Strahlenschutzgesetz bekommen. Dort steht auch ein Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft von Aufenthaltsräumen 300 Becquerel/m³. Vor einiger Zeit habe ich mich mal bei einer Messaktion des Bundesamtes für Strahlenschutz beteiligt. Die Messung im Keller ergab, bei einem gut gedämmten Neubau einen Wert von etwa 300 Becquerel/m³.

Da Radon gasförmig ist, ist es eigentlich gar nicht so gefährlich, durch die kurze Halbwertszeit passiert es aber, dass sich das Gas recht schnell in radioaktive Metalle umwandelt, welche dann entweder schon in der Lunge sind oder als Staub eingeatmet werden. Dadurch hat man radioaktive Stoffe direkt im Lungengewebe und noch dazu Schwermetalle, die auch eine Giftwirkung haben.

Übrigens können auch Granitplatten die Raumluft mit Radon belasten.

Immer daran denkt, fast alles um uns strahlt, wir selbst auch, die Strahlung umgibt uns und durchdringt uns.

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Seltsame Wahrnehmung der Polizei Aachen zum Mindestabstand – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Klimaschutz #RWE #Braunkohle

Im Nachgang zur Demonstration vom 07.08.2021, wo eine Klimaschutzdemo beim Braunkohletagebau Garzweiler stattfand schrieb ich das Innenministerium an, weil Polizeifahrzeuge sehr dicht an Gehenden vorbeifuhren.

Die Antwort habe ich zwar schon eine Weile, komme aber erst jetzt dazu, diese zu bloggen.

Erst einmal fällt im Antwortschreiben fehlende Rechtskenntnis bei der Polizei auf:

Bezüglich einzuhaltender Sicherheitsabstände gilt gem. § 5 Abs. 4 S. 2,3 grundsätzlich, …

Wenn man aber nun in § 5 StVO reinschaut, stellt man schnell fest, dass dort keine Ausnahmen vorgesehen sind. Dabei heißt „grundsätzlich“ immer, dass Ausnahmen gibt.

Im weiteren Verlauf geht man dann erst einmal auf die seitlichen Abstände zu Gehenden und Radfahrenden ein, die leider zu wenig kontrolliert und demnach auch nicht immer eingehalten werden.

Die Polizei zieht sich hier natürlich, wie üblich auf § 35 StVO zurück, der tatsächlich Sonderrechte für die Polizei enthält. Nur leider wird dabei Absatz 8 übersehen schon mal übersehen:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Diesem Punkt wurde im Schreiben nur bedingt Aufmerksamkeit geschenkt. Natürlich sind die Polizeifahrzeuge mit ca. Schrittgeschwindigkeit gefahren, was die Gefährdung natürlich minimieren kann. Die Polizei hierzu:

Auch wenn die Nutzung von Sonder- und Wegerechten von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, kann ich Ihnen versichern, dass die eingesetzten Polizeibeamten der hierdurch geschaffenen erhöhten Unfallgefahr durch gesteigerte Sorgfalt begegnen.

Zumindest eines der Fahrzeuge quetschte sich durch eine Feldstraße, obwohl man auch außen herum hätte fahren können, dadurch wäre man erstens schneller voran gekommen und hätte zugleich auch die Gefährdung reduziert. Somit erscheint mir die Argumentation zumindest hier nicht schlüssig.

Auch in Duisburg habe ich schon erlebt, wie Polizeifahrzeuge sehr dicht durch die Gehendenzone fuhren. Ich bin mir nicht sicher, ob dies Not tut, da es hier auch andere Optionen gibt.

Man muss immer im Hinterkopf haben, dass Sonderrechte eine Ausnahme sind und eben gerade nicht ständig und für Lappalien eingesetzt werden dürfen. Rechtlich mag es vielleicht schwierig sein, hier etwas gegen Fehlverhalten zu tun, es geht hierbei aber auch um das Ansehen der Polizei. Denn wenn man um eine Pizza zu holen, auf einem Radweg parken würde, wäre dies dem Ansehen nicht dienlich. Dass auf Radinfrastruktur geparkt hatte ich schon regelmäßig und nicht immer gab es dafür einen Grund.

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Kein Grundrecht auf Parken – #Verkehrswende #Parkanarchie

Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem Urteil vom 06.08.1982 (4 C 58/80) klarstellte, gilt:
„Die Benutzung einer […] Straße zum Zwecke des Parkens fällt zwar dort, wo das Parken nicht […] ausgeschlossen ist, unter den Gemeingebrauch, sie gehört aber nicht zum grundrechtlich gesicherten Anliegergebrauch.“

Das heißt weder hat man ein Recht auf einen öffentlichen Parkplatz, noch darauf, dass dieser kostenlos ist oder in der Nähe liegt. Daraus ergeben sich allerdings einige Konsequenzen. Nicht in Hinblick auf das Parken, sondern auch auf die Umverteilung des Verkehrsraums und natürlich auch in Hinblick auf die viel zu oft toleriert Parkanarchie. Etwa dort, wo Autos den Gehweg blockieren, was gerade für Menschen im Rollstuhl nicht tolerabel ist.

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Die Klimafakten zum Flugverkehr – #Greenwashing #Klimaschutz #Fluglärm

Ständig liest man überall Greenwashing für den Flugverkehr. Wenn man guckt, wer alles fürs Greenwashing in der Flugbranche mitmacht, da wären zum Beispiel die Tagesschau oder die Grünen in NRW. Auf der ILA gab es zahlreiche Beispiele, wie mit Lügen oder Halbwahrheiten die Wahrnehmung der Öffentlichkeit manipuliert wird. Selbst das DLR macht beim Greenwashing mit.

Deshalb ist es wohl angebracht mal die Fakten darzustellen.

Flugverkehr findet in der oberen Troposphäre bzw. unteren Straosphäre in einer Höhe von ca. 10-12 km statt. Dort ist es recht trocken und eine Austausch mit den Luftschichten darunter ist langsam. In der Stratosphäre befindet sich auch die Ozonschicht. Schon lange ist bekannt, dass für die Ozonschicht schädliche Gase viele Jahre brauchen, bis diese in der Ozonschicht ankommen.

Zum Thema Flugverkehr und Treibhausgase steht alles wesentliche in der Publikation Schwerpunkt Fliegen des Umweltbundesamtes. Auf den Seiten 16-17 wird dargestellt, dass neben CO2 noch weitere Treibhausstoffe einen Beitrag zur Klimawirkung des Flugverkehrs liefern. Aufgelistet sind:
– Ruß
– Ozon
– Kondenstreifen/Zirren/Wasser
– Sulfat
– Methanabbau
– Indirekter Aerosolwolkeneffekt

Die letzten drei sind abkühlende Effekte, aber letztendlich überwiegen die aufheizenden Effekte.

5-8 % trägt laut dieser Publikation der Flugverkehr zur Klimaschädigung bei, mit steigender Tendenz, weil andere Branchen sich ernsthaft um Klimaschutz bemühen und auch reale Chancen haben Klimaschutz zu erreichen. CO2 macht nur 1/3 bis 1/4 der Klimawirkung des Flugverkehrs aus. Dies muss immer bewusst sein.

Klimaschänder Flugverkehr

Der Begriff Klimaschänder Flugverkehr umfasst den extrem klimaschädlichen Betrieb von Flugverkehr, als auch die Versuche dieser Branche den Umstand zu verschleiern bzw. zu relativieren.

CO2-neutral

CO2-neutral ist ein Begriff der immer wieder auftaucht. Wenngleich die Klimaschädigung verringert wird, durch Kreislaufführung von CO2, trifft das auf die anderen Treibhausstoffe nur teilweise zu.
Ruß entsteht bei Verbrennung von „Kerosin“ weiterhin, Sulfat, was abkühlend wirkt, je nach Kraftstoffen nicht mehr. Wasser entsteht immer und damit auch Wolken. Auch Wasserstoff würde unter CO2-neutral fallen aber dazu später mehr.
Es gibt nun verschiedene Begriffe, mit welchen die Branche und Laien aus Politik und Medien um sich schmeißen, ohne diese zu kapieren oder die sogar falsch sind.

Klimaneutrales Kerosin

Wie bereits erklärt, kann es kein klimaneutrales Kerosin geben. Es entstehen immer Verbrennungsprodukte mit Auswirkungen auf das Klima. Der Begriff ist falsch. Klimaneutrales Kerosin gibt es nicht und kann es nicht geben. Wer den Begriff benutzt, hat entweder keine Ahnung oder benutzt diesen bewusst, um die Menschen zu täuschen. Wer von klimaneutralen Kerosin spricht, LÜGT.

Grünes Kerosin

Beliebt ist auch der Begriff „Grünes Kerosin“, da es hier keine genau Definition ist, kann man den Begriff eigentlich nicht als richtig unwahr sehen, allerdings suggeriert „Grün“ natürlich indirekt sowohl Umweltschutz, wie auch Klimaschutz. In diesem Sinne gibt es natürlich kein „Grünes Kerosin“. Letztendlich ist dies nur ein anderer Begriff für CO2-neutral, der aber den Eindruck erweckt, es wäre klimaneutral. Also klassisches Greenwashing.

Biokerosin

Auch Bio ist nicht geschützt. Hier gilt das gleiche, wie bei „Grünem Kerosin“ ein Versuch des Greenwashing durch geschickte Wortwahl um die Allgemeinheit über die wirkliche Schädigung zu täuschen.

Sustainable Aviation Fuel (SAF)/nachhaltiger Flugkraftstoff

Auch sehr beliebt ist der Begriff „Nachhaltig“, welcher ursprünglich aus der Forstbranche stammt und eigentlich dafür steht nicht mehr Holz zu entnehmen, als wieder nachwächst. Die Begriffe „Nachhaltiges Flugbenzin“, „Sustainable Aviation Fuel (SAF)“ und „Nachhaltiger Flugkraftstoff“ sind dabei synonym. Allerdings kann wie bereits oben dargelegt, Kerosin niemals klimaneutral sein und damit ist es streng genommen auch nicht nachhaltig. Auch hier also durch Wortwahl ein geschicktes Greenwashing, welches die Öffentlichkeit täuschen soll.

Wasserstoffantrieb

Eine große Hoffnung setzt die Flugbranche scheinbar auf Wasserstoff, allerdings wird dabei regelmäßig vergessen, dass Wasser ein Treibhausgas ist und aus den höheren Luftschichten nicht einfach so ausregnet. Das heißt seit vielen Jahren wird Wasser in der zuvor eher trocknen Flughöhe angereichert. Dies hat natürlich Auswirkungen auf das Klima. Das heißt auch Wasserstoff kann nicht klimaneutral sein.

Emissionsfreie Flugzeuge

Es kann und wird mit der heutigen Technik niemals emissionfreie Flugzeuge geben. Selbst die Umstellung auf Elektronantrieb, was noch in weiter Ferne liegt, würde eine Emission nicht verhindern. Fluglärm wird immer entstehen und ist auch eine Emission. Sprich, dass ist nicht nur Irreführung, sondern klar gelogen. Emissionsfreier Flugverkehr ist nicht möglich. Schon rein physikalisch nicht.

Klimafreundlich

Klimafreundlich wird auch immer wieder gerne verwendet. Allerdings ist der Begriff nichtssagend. Eine Verringerung von CO2 ist sicherlich klimafreundlich, allerdings täuscht auch diese Wortwahl darüber hinweg, dass es nicht klimaneutral ist.

Klimaneutraler Flughafen

Die Flughafen Hamburg und Düsseldorf und sicherlich auch viele andere tun so, als würden sie klimaneutrale Flughäfen werden oder wären es bereits. Dabei werden in Pressemeldungen geschickt der Flugverkehr, die Begriffe CO2-neutral und klimaneutral vermischt und so der Eindruck erweckt, dass der Flugverkehr mitgemeint wäre. Dies ist, wie bereits beschrieben, nicht der Fall. Auch dies dient letztlich nur zur Täuschung der Bevölkerung, um den Eindruck zu erwecken man würde etwas für den Klimaschutz tun.
Was klimaneutral werden kann ist absehbar nur der Bodenbetrieb. Allerdings ist der einzige Daseinszweck eines Flughafens der Flugbetrieb. Da ein Flug immer zwischen zwei Flughäfen stattfindet (von Sonderfällen abgesehen) ist die Klimawirkung jedes Fluges jeweils zur Hälfte dem Start- und Zielflughafen zuzuordnen. Das heißt solange der Flugverkehr nicht klimaneutral ist, kann es auch der Flughafen nicht werden. Lediglich der marginale Bodenbetrieb kann klimaneutral werden, allerdings überwiegt bei weitem die Klimawirkung des Fliegens.

Elektroantrieb

Der Elektroantrieb ist die einzige Form des Fliegens, welche klimaneutral sein kann. Allerdings klappt es derzeit noch nicht mit den Batterien, da deren Gewicht sehr hoch ist. Es ist sogar so, dass die Flugbranche bis 2050 nur CO2-neutral werden will bzw. teilweise liest man sogar, dass man CO2 bis dahin nur verringern will. Klimaneutral will Flugverkehr also absehbar nicht werden oder besser gesagt kann Flugverkehr nicht werden. Statt also die Forschung darauf zu konzentrieren, begnügt man sich mit Greenwashing und Täuschung der Bevölkerung, um davon abzulenken, dass man den Flugverkehr drastisch reduzieren muss. Letztendlich betrügt man uns alle und insbesondere die kommenden Generationen um eine lebenswerte Zukunft für Profit.

Zusammenfassung

Letztendlich dienen all diese Begriff der Verwirrung der Menschen, um den Eindruck zu erwecken, dass Flugverkehr nicht so schlimm ist, wer so etwas schreibt, verbreitet oder sonst wie unterstützt, macht sich mitschuldig am Klimabetrug der Flugbranche.

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Kommunalverwaltung lehnt natürlich Antrag auf LKW-Verbotszone ab – #Duisburg #Duisport #Osttangente

In Drucksache-Nr. 22-0226 geht es um Verbotszonen für den Lastkraftverkehr in Duisburg. Also etwas, was uns alle angeht, die unter LKW-Verkehr in der einen oder anderen Form leiden. Die Drucksachen enthält die Antwort auf einen Antrag von mir.

Natürlich lehnt die Verwaltung den Antrag ab und mit Sicherheit werden SPD und CDU zustimmen, hatte auch nichts anderes erwartet. Wie üblich orientiert man sich in der Verwaltung beim Thema Verkehr nicht an Fakten:

Solche Maßnahmen sind an enge Rahmenbedingungen geknüpft und setzen immer eine Einzelfallprüfung für eine Straße oder einen bestimmten Straßenabschnitt voraus. Sie lassen sich nicht pauschal auf das gesamte Stadtgebiet oder bestimmte Zonen anwenden.

Das auch Einzelfallprüfungen für Bereiche möglich sind, hat man scheinbar nicht auf dem Schirm. Obwohl ich es im Antrag explizit erwähnt, dass andere Städte (Dortmund, Krefeld usw.) längst LKW-Verbotszonen haben, behauptet man etwas anderes. Zwar wurden die Verbotszonen aus anderen Gründen als Verkehrssicherheit eingerichtet, aber machbar ist das schon. Auch aus Gründen der Sicherheit geht das pauschal, wenn man etwa die Abbiegeunfälle von LKW betrachtet. Wenn diese rechts abbiegen im Stadtverkehr ist das besonders für Radfahrende extrem gefährlich, weshalb ja auch immer auf den angeblichen toten Winkel hingewiesen wird und weshalb Fahrzeuge über 3,5 t ja eigentlich in Schrittgewschwindigkeit abbiegen müssen.

Die Betrachtung des Unfallgeschehens, welches die Stadt anführt, ist eine immer wieder wiederholte Behauptung der Stadt, die jeglicher Grundlage entbehrt, die Rechtsprechung (z. B. BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 – 3 C 32.09) sagt etwas anderes:

Das bedarf der Richtigstellung. Unfälle beruhen in der Regel auf einer Mehrzahl von Faktoren, die sowohl subjektiver (Fahrerverhalten) wie objektiver Art (Streckencharakter und Verkehrsverhältnisse) sein können. Auch für die Streckeneigenschaften und die Verkehrsverhältnisse ihrerseits sind – wie bereits gezeigt – eine Reihe von Umständen (mit-)bestimmend. Angesichts dessen wird sich in der konkreten Situation eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit vermehrter Schadensfälle kaum je dartun lassen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es bei Verkehrsbeschränkungen und -verboten im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO regelmäßig – bei solchen zur Unfallvermeidung wie den hier in Rede stehenden Lkw- Überholverboten immer – um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und bedeutende Sachwerte geht. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts ist jedoch, wenn derart hochrangige Rechtsgüter betroffen sind, ein behördliches Einschreiten bereits bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zulässig und geboten. Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit wird daher von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nicht gefordert. Die Vorschrift setzt nur – aber immerhin – eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraus. Erforderlich ist somit eine entsprechende konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht.“

Sprich, LKW-Fahrverbote aus Gründen der Sicherheit lassen sich auch bereits begründen, wenn noch kein Unfall eingetreten ist, aber eintreten könnte, da die Schadensschwere bis hin zum Tod geht muss die Stadt sogar handeln. Dass man hier immer nur auf den konkreten Eintritt abstellt, ist schlichtweg FALSCH!

Die Behauptung:

Der Radverkehr wird in allen Umbaumaßnahmen berücksichtigt, wobei stets auf Grundlage der aktuellen technischen Regelwerke mit besonderem Fokus auf der Verkehrssicherheit geplant wird.

stimmt nicht. Der Rheinpark ist von der Brücke der Solidarität nicht erreichbar. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert und die zahlreichen Baustellen mit fehlender Berücksichtigung Radverkehr zeigen ja, wie die Realität aussieht. An der Schwarzenberger Straße hat man sogar den Radweg entfernt, vermutlich für einen weniger sicheren Radfahrstreifen.

Mir war zwar klar, dass so eine Antwort kommen wird und dass man wieder die falschen Rechtsgrundsätze heranzieht, aber es wird Zeit, dies mal umzudrehen. LKW sind im innerstädtischen Verkehr extrem gefährlich für Radfahrende und wenn man ein größeres Gebiet sperrt kann man das auch generisch machen in dem man Schulen, Radwege und Gefahrenpunkte aufführt. Wenn man will ist es kein Problem, man will also nicht.

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#Duisburg ist echt … #Greenwashing – #Baumschutz

Es wäre echt schön, wenn die Stadt Duisburg endlich mal mit dem Greenwashing (oder heißt das Treewashing) aufhören könnte. Man macht sich doch einfach nur lächerlich oder glaubt man allen ernstes, dass das wirklich jemand drauf reinfällt.

Eine Reduzierung auf die reine Anzahl an Bäumen ist eine bewusste Täuschung der Bevölkerung. Bäume haben verschiedene Eigenschaften. Dazu zählen:
– CO2-Verbrauch
– Kühlung durch Verdunstung
– Kühlung durch Schatten
– Schutz vor UV-Strahlung (und damit bodennahes Ozon)
– Sauerstoffproduktion
– Abfangen von Feinstaub
– Biohabitat für zahlreiche Arten

Wenn man einen Baum ersetzen will, müsste der Ersatz genau diese Leistung bringen. Wenn man einen großen Baum fällt und einen kleinen hinsetzt, der auch klein bleibt, ist das definitiv kein Ersatz, sondern eine klare Zustandsverschlechterung.

Wenn man die Bäume irgendwo anders in Duisburg pflanzt, kann man die nicht als Ersatz werten, da die Leistung der Bäume für die Allgemeinheit vor Ort gebraucht wird.

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Nanoplastik in Pflanzen – #Umweltschutz #Mikroplastik

In den Nachrichten aus der Chemie sind ab und an auch sehr interessante Artikel mit Bezug zum Umweltschutz. In diesem Fall zur Forschung über Mikro- und Nanoplastik in Ausgabe Volume 70, Issue 6, Juni 2022.

Es handelte sich hier um zwei Kurzartikel mit Verweis auf Literatur. Der erste Titelte „Hängebirke nimmt Mikroplastik auf“ und erwähnte, dass die Hängebirken (Betula pendula) Mikroplastik einbauen, aber auch, dass dies bei Pflanzen, wie Weizen passiert. Eine wesentliche Information aus dem Artikel ist aber, dass während alle ständig wegen Mikroplastik und den Meeren diskutieren, scheinbar mehr Mikroplastik in Böden, als in den Meeren vorkommt. Hier vermutlich aus dem Reifenabrieb. Man kann den Böden damit natürlich das Mikroplastik entziehen, wenn kein neues nachgeliefert würde, könnte damit eine Sanierung gelingen. Wirft der Kurzartikel auch viele Fragen zum Thema Mikroplastik und Nahrung auf. Natürlich atmen wir auch ständig Mikroplastik ein. Je dichter man an Straßen ist, desto mehr.

Neben dem größeren Mikroplastik gibt es auch Nanoplastik, was wesentlich kleinere Partikel sind. Der zweite Kurzartikel „Waldbäume nehmen Nanoplastik auf“ beschreibt ein Experiment mit dem Zweifelsfrei bewiesen wurde, dass verschiedene Bäume Polystyrolnanopartikel (28 nm) über das Wasser aus dem Boden aufnehmen können. Das heißt die Partikel dringen über Zellmembranen in Organismen ein. Jeder mag sich selbst ausmalen, wie das im menschlichen Körper ist und den Nanoplastik, was mit Sicherheit auch beim Reifenabrieb im Straßenverkehr entsteht. Da bekommt Benzin im Blut für Autofahrende eine ganze neue Bedeutung. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Menschen Nanoplastik vom Straßenverkehr über die Lunge aufnehmen.

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Unsoziale Grundsteuer in NRW

NRW ist definitiv nicht gut auf die Grundsteuerreform vorbereitet. Und eigentlich ist es sogar noch schlimmer.

Das fängt an bei der sexistischen Adressierung analog zum Zensus. Da werden bei Eigentum von zwei Personen (m/w) jeweils nur die Männer angeschrieben. Obwohl beide Personen im Grundbuch stehen. Scheinbar hat man hier jeweils die erste Person in den übermittelten Daten angeschrieben.

Auch andere Eintragungen aus dem Grundbuch wurden nicht richtig übernommen. Wenn zum Eigentum mehrere Flurstücke gehören, welche teilweise auch unterschiedlichen Parteien gehören (Gemeinschaftsgrundstück) so wurde die anteilige Aufteilung nicht richtig übernommen und dann steht im Anschreiben noch, dass man andere informieren soll. Etwa auch wenn es sehr viele gibt, denen ein Anteil gehört? Da will sich eine Behörde offensichtlich saubere Arbeit sparen. Dies unsaubere Arbeit wird noch für viel Ärger sorgen, wenn plötzlich viele einen kleinen Anteil so besteuert bekommen, als würde dieser vollständiges Eigentum sein.

Weiterhin auffällig ist, dass man sowohl Verkehrsfläche, Grünfläche, wie auch bebaute Fläche mit dem gleichen Wert pro m² beaufschlagt hat. Ein kleines Haus mit viel Garten zahlt so mehr, als ein großes Haus mit wenig Grundfläche. Das ist keine faire Verteilung, sondern eher ein Klagegrund. Vor allen Dingen ist das ziemlich unsozial. Eine derartige Grundsteuer darf sich nicht nur an der reinen Fläche orientieren, sondern muss die Nutzung berücksichtigen. So ist eine Grünfläche gut für die Allgemeinheit uns muss weniger besteuert werden, als etwa eine Parkfläche oder gar eine Fläche mit Wohnbebauung. Noch heftiger würde die Differenz, wenn man Grabeland genauso einstuft, wie ein Grundstück mit Villa. Der derzeitige Ansatz ist extrem unsozial. Es werden eher reichere Menschen entlastet.

Soweit ich das verstanden habe kann man auch nur elektronisch über Elster melden. Dies ist nicht zulässig, da man elektronische Kommunikation nicht voraussetzen darf. Gerade ältere Menschen wären hier dann auf Hilfe angewiesen, bei Steuerberatenden dann sogar gegen Bezahlung. Also ebenfalls unsozial. Behördliche Bequemlichkeit ist kein Grund für unsoziale Verfahren, die technische Fähigkeiten voraussetzen.

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#Duisburg: Radverkehrsdiskriminierung an A40 in Homberg – #Autokorrektur #Duisport #Osttangente

Folgendes Schreiben schickte ich wegen dem Entwurf der Drucksache 22-0651 ans Verkehrsministerium NRW.

Guten Tag,

ich wende mich ans Verkehrsministerium NRW, weil DS 22-0651 ( https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20098013 ) erkennen lässt, dass man entgegen dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz – FaNaG) ( https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=47228&aufgehoben=N ) nicht auf eine Gleichberechtigung aller Verkehrsträger setzt.

Man hat zudem auch gegen § 24 (Sichere Radverkehrs- und Fußverkehrsführung bei Baumaßnahmen) verstoßen:
„Während der Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum haben die Träger der Straßenbaulast grundsätzlich eine sichere und möglichst barrierefreie Rad- und Fußverkehrsführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen. Sofern Rad- und Fußverkehrsanlagen vollständig gesperrt werden müssen, ist zu prüfen, ob der Rad- und Fußverkehr unter Ausnutzung der Restbreite der Fahrbahn auf dieser geführt werden kann. Ist dies nicht möglich, ist zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Bedingungen sinnvoll ist, für den motorisierten Verkehr eine Umleitungsstrecke einzurichten, um dem Rad- und Fußverkehr die Breite der Fahrbahn anbieten zu können. Bei Bedarf ist eine geeignete Umleitungsstrecke auszuschildern.“

Konkret geht es hier um das Verkehrszeichen 254, was willkürlich für die Straße unter der aktuellen und zukünftigen A40-Brücke in Duisburg Homberg aufgestellt wurde.

Auf Nachfrage konnte kein Beleg für eine Gefährdung geliefert werden, welche diese Maßnahmen begründet.
https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsgefahrdungsbeurteilung-a40-brucke-duisburg-homberg/
Man hat also offensichtlich ohne Begründung eine Sperrung für Verkehrsteilnehmende angeordnet, wegen einer angeblichen Gefährdung. Was mich zu einem Antrag nach § 24 GO NRW bzw. StVO § 45 führte, Letzter ist innerhalb einer Frist von drei Monaten zu bescheiden.

Der GO § 24 Antrag soll offensichtlich beantwortet werde, aber einen rechtsmittelfähigen Bescheid gewährt man mir als Betroffenen nicht.

Man beschreibt in der Antwort, dass man den Radverkehr von der einen Seiten in den Gegenverkehr umgeleitet habe. Ein Rad- und Gehweg, der direkt neben der Straße ist, wodurch Gehende und Radfahrende bei Gegenverkehr an den Rand gedrängt werden. Dort wird mit Sicherheit der Mindestabstand nicht eingehalten.

Grundlos wird die wesentliche sicherer Straßennutzung untersagt, stattdessen ist man von der Brücke kommend zu einem deutlichen Umweg gezwungen. Es wird behauptet, dass es Verkehrssicherheitsgründe gäbe, diese werden aber natürlich nicht dezidiert dargelegt.

„Seinerzeit wurde diese direkte Fahrbeziehung einvernehmlich zwischen der Stadt Duisburg, Straßen NRW und der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen einer Verkehrsbesprechung aus Verkehrssicherheitsgründen untersagt.“
Man hat also in einer Besprechung einfach mal so festgelegt, dass eine Gefährdung bestünde. Ist natürlich auch viel bequemer, wenn der Radverkehr den KFZ-Verkehr nicht ausbremst.

Angeblich hat man dies nun erneut besprochen, aber scheinbar ohne die Bezirksregierung:
„Eine maßgebliche Rolle spielt die Baustelle unterhalb der Brücke sowie die zur Andienung der Baustelle erforderlichen Baustelleausfahrten. Um Gefahren durch ein- und ausfahrende
LKW zu reduzieren, wurden neben dem Verbot des Radverkehrs eine
fahrtrichtungsbezogene Regelungen für die Baustellenandienung ausgesprochen. Somit erfolgte hier keine einseitige Reglementierung gegenüber dem Radverkehr, sondern auch eine Beschränkung gegenüber anderen Verkehrsarten. Hierbei stand immer der sichere und dennoch zumutbare Verkehrsablauf unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit im Vordergrund.“

Also eine Baustellenausfahrt stellt angeblich nur eine Gefährdung für Radfahrende dar? Wenn LKW-Fahrende aufpassen, dann ergibt sich keine Gefährdung. Wenn sie nicht aufpassen, besteht eine Gefährdung für Radfahrende und KFZ-Fahrende ebenso. Für diese hat man aber nicht gesperrt.

Gemäß StVO gilt bei Ausfahrten entsprechende Rücksicht und Vorsicht. Und geht es nicht anders müsste man an der Stelle halt eine Ausfahrtampel, einen Spiegel oder was auch immer einrichten, es gibt ausreichend Maßnahmen, die weniger schwer wiegen als ein Fahrverbot für Radfahrende.

Eine fundierte Beurteilung der Gefährdungen, welche angeblich für Radfahrende bestehen soll, aber für Autofahrende offensichtlich nicht, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen. Vermutlich wurde hier auch keine ausführliche Beurteilung durchgeführt, sondern der Radverkehr stört einfach und bremst den übrigen Verkehr aus, weshalb man diesen, entgegen der StVO, von der Straße haben will, selbst wenn dies Umwege bedeutet.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es bei Fahrverboten für LKW im Stadtgebiet von Duisburg regelmäßig heißt, dass an Fahrverbote für LKW sehr hohe Hürden gestellt würden. Man hat für die Begründung warum das zum Beispiel auf Jägerstraße und Flutweg nicht ging sogar eine unvollständige Verkehrszählung (nur PKW und LKW) durchgeführt und wie üblich darauf verwiesen, dass es dort keinen Unfallschwerpunkt gäbe. (siehe z. B. DS 21-0297 https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20090808 )

Dies zieht sich durch alle Antworten der Verwaltung, wenn es um Einschränkungen für LKW-Verkehr geht, der auf dem schmalen Flutweg und auf der Jägerstraße klar belegbar den Radverkehr bedroht. Auf der Jägerstraße fahren z. B. regelmäßig LKW über den Radweg, weil sie dem Gegenverkehr ausweichen. Fahrverbote gibt es dort nicht, obwohl erkennbar ist, dass Maßnahmen unverzüglich zu treffen sind.

Ich könnte natürlich noch viele weitere Beispiel aufführen, und bei Bedarf mache ich das gerne. Aber die Mail wird sicherlich auch so schon lang genug sein.

Es ist erkennbar, dass bei LKW-Verkehr mit einem anderen Maßstab gemessen wird, als bei Radverkehr. Da ordnet man eine Sperrung an, obwohl nach Recht und Rechtsprechung immer das mildeste Mittel zu wählen ist, wenn man eine Sperrung nach § 45 StVO verhängt. Das gilt sowohl für Radverkehr, wie auch LKW-Verkehr.

Einschränkungen und verwirrende Verkehrsführungen für Radfahrende sind in Duisburg Standard, insbesondere bei Baustellen. Es werden ja sogar sichere Wege vollständig gesperrt (z. B. Grüner Ring, Rheinpark Hochfeld). Im grünen Ring hat man den Weg sogar wegen einer Baustellenzufahrt gesperrt, obwohl direkt vor der Baustelle eine Straße vorbeiführt.

Es steht außer Frage, dass realen Gefährdungen zu begegnen ist, dann darf man allerdings nicht einfach ein Schild aufstellen und behaupten es gäbe eine Gefährdung, man muss dies schon gründlich analysieren und dann klar darlegen, welche Gefährdungen im Einzelnen bestehen, wie man diesen begegnen könnte und warum man sich dann für bestimmte Maßnahmen entschieden hat. Schilder wegen einer unbelegten Behauptung aufzustellen kann und darf nicht zulässig sein. Das ist behördliche Willkür einen derartigen Verwaltungsakt aufzustellen.

Mit derartiger Ungleichbehandlung muss endlich Schluss sein. Für Fahrradverkehr gelten die gleichen Hürden, wie für LKW-Verkehr und vor einer Sperrung sind andere Methoden zu probieren, zumal zu Stoßzeiten der Verkehr dort eh nur in Schrittgeschwindigkeit ist.

An der A40 geht es offensichtlich nicht um eine Gefährdung, sondern darum, dass der Fahrradverkehr den anderen Verkehr nicht ausbremsen soll. Dabei ist das nach StVO kein zulässiger Grund für Sperrungen. Insbesondere dann nicht wenn mildere Mittel wie Geschwindigkeitsreduzierung, Ausfahrtspiegel und andere Optionen möglich sind.

Mir ist bewusst, dass dies jetzt viel Text ist, allerdings kann man dies nur im Zusammenhang sehen.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Keine Schulwegpläne bei Krupp Gymnasium und Heinrich-Heine-Gesamtschule – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport #Autokorrektur

In Hinblick auf die LKW-Gefährdung am Flutweg wollte ich mal wissen, ob es seitens der Heinrich-Heine-Gesamtschule und des Krupp Gymnasiums Schulwegpläne gibt.

Also fragte ich bei den Schulen nach. Herr Derksen Schulleiter der Heinrich-Heine-Gesamtschule fühlte sich nicht zuständig, hat aber offensichtlich nicht in die Unterlagen geschaut. Denn Schulwegpläne werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern und Kindern erstellt. Offensichtlich endet für Herr Derksen die Verantwortung für die Kinder an der Grundstücksgrenze. Aber offiziell zugeben, dass er keine Schulwegpläne hat, wollte Herr Derksen nicht.

Das Krupp Gymnasium gestand dagegen deutlich Bildungslücken ein:

Die Abkürzungen IFG und UIG sind uns nicht bekannt.

Offensichtlich beherrscht man an einem Gymnasium nicht einmal gängige Suchmaschinen. Und politische Bildung wird dort wohl auch extrem klein geschrieben. Man lädt zwar regelmäßig die Kandidaten der Landtagswahl ein, aber kennt nicht einmal die Beteiligungsrechte? Gerade die sollten doch alle kennen. Wobei ich inzwischen gelernt habe, dass Schulen gar nichts auskunftspflichtig sind, nur scheint selbst das den Schulen nicht bekannt zu sein.

Natürlich muss keine der beiden Schulen Schulwegpläne anlegen, wenn denen die Sicherheit der Kinder völlig egal ist. Auch das Krupp Gymnasium fühlt sich nicht verantwortlich. Seltsam ist nur, dass keine der beiden Schulen sofort klar sagt, dass diese keine Schulwegpläne haben. Stattdessen wird auf andere Stellen verwiesen und politisches Unwissen zur Schau gestellt. Nur eine der beiden Schulen gab es schließlich klar zu.

Vor dem Hintergrund des LKW-Verkehrs hätte ich natürlich erwartet, dass man hier um die Sicherheit der Kinder bemüht ist und Elterntaxis vermeiden will.

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AKW-Fan Vahrenholt vs. Fakten – #Atomenergie #Nuklear #SPD

In der NRZ äußerte sich Fritz Vahrenholt (SPD) als jemand der keine Ahnung hat von AKW. Ist nicht wirklich ne Meldung wert. Es sei denn man sortiert das ein und stellt die Fakten entgegen.

Vahrenholt hat sich offensichtlich nicht mit Fakten auseinandergesetzt.
Fakt 1 Die Industrie braucht Erdgas und keinen Strom, allerdings liefern AKW kein Erdgas. Die meisten Industrieoprozesse sind auf Erdgas ausgerichtet, da nützen AKW, die unflexibel Strom liefern wenig bis gar nichts. Zumal eine Umrüstung so schnell nicht machbar ist.
Fakt 2 Die AKW sind nicht auf Stand der Technik, es wurde nur das unbedingt notwendige gemacht und alles aufs Enddatum ausgerichtet. Das heißt es wäre es einmal eine Wartung und ein Update notwendig, bei den derzeitigen Lieferschwierigkeiten von Technik aus China ist es unwahrscheinlich, dass man das schnell machen könnte. Es ist davon auszugehen, dass dies mind. ein Jahr dauern wird, vielleicht auch länger.
Fakt 3 Es gibt auch rechtliche Hürden, man kann zwar eine Verlängerung per Gesetz auf Kosten der Allgemeinheit (Subvention für Industrie) beschließen, allerdings ist mit 100-%iger Sicherheit davon auszugehen, dass es Klagen geben wird. Ausgang und Dauer ist ungewiss, allerdings ist ein Scheitern vor Gericht wahrscheinlich, weil es bisher keine nachgewiesene Entsorgung für Atommüll gibt.
AKW sind keine Lösung!

Ebenfalls meinte Herr Vahrenholt sich für Fracking einsetzen zu müssen, obwohl die Umweltkosten sehr hoch sind und auch hier mit Klagen zu rechnen ist. Wenn er wirklich mal Umweltsenator war, hat er wohl keine gute Arbeit gemacht, da er sich nun als offensichtlich ahnungslos outet.

Die Industrie muss nun die Energiewende beschleunigen, Arbeitsplätze, die mit dem Leiden zukünftiger Generationen subventioniert werden (Klimakrise) sind inakzeptabel.

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Bundestag lehnt Kennzeichnung von Flugobst usw. ab – #Klimaschutz #Fluglärm

In 2019! reicht ist eine Petition an den Bundestag ein, mit dem Ziel einer Kennzeichnung von Lebensmittel, welche mit dem Flugzeug kommen, damit Verbrauchende eine bewusste Entscheidung treffen können.

Im Februar erreichte mich nun die Ablehnung des Bundestages. Der vollständige Text kann hier heruntergeladen werden. Nachfolgend nur wesentlich Auszüge.

Man beruft sich bei der Antwort auf ein Gutachen „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen Ernährung und Holzverwendung“ des WBAE aus dem Jahr 2016. Ich habe es zwar verlinkt spare mir aber bei einem veralteten Gutachten reinzuschauen, zumal ich nicht genau weiß wer damals alles in diesem WBAE saß. Ein Gutachten ist oft nur eine subjektive Meinungsäußerung.

Nach diesem Gutachten verursachen Flugzeugtransporte von Lebensmitteln nach Deutschland geschätzt ca 1,2 Mio t CO2-Äquivalente an Klimaschaden und damit einem Anteil von 16 % an allen durch Lebensmitteltransporte verursachte Treibhausgasemissionen! Man hat sich dies dann schön gerechnet und gesagt, dass es nur 1 % der Gesamtmenge des Güterverkehrs wäre, was deutlich zeigt, wie klimaschädlich Gütertransport sind. Mit anderen Worten 120 Mio t CO2-Äquivalente werden durch Güterverkehr nach Deutschland ausgestoßen. Ich würde stark vermuten, dass man gerodeten Urwald und ähnliches nicht bei der Klimabilanz von Flugobst und ähnlichem berücksichtigt.

Die Studie faselt danach noch etwas von Verzicht, obwohl dies nicht Teil meiner Petition, sondern nur Hilfestellung zur Eigenverantwortung.

Bei der Abwägung gewichtet der Petitionsausschuss des Bundestages die wirtschaftlichen Folgen als wichtiger, als den Klimaschutz. Und man will angeblich Entwicklungsländer schützen, die und den Klimafolgen mehr leiden werden als Deutschland.

… Im Hinblick auf solche mögliche ökonomische Schäden in Entwicklungsländern, ist zunächst festzustellen, dass tropische Früchte, Fisch sowie frisches Obst und Gemüse aus vielen Entwicklungsländern mit dem Flugzeug nach Deutschland transportiert werden. Eine Kennzeichnung dieser Produkte als Flugware könnte einen Rückgang der hiesigen Verbrauchernachfrage zur Folge haben. Dem entsprechend würden Entwicklungsländern, die zudem die Kosten einer Kennzeichnung zu tragen hätten, weniger Ware absetzen. …

Man hat also die Sorge, dass eine Kennzeichnung zu weniger Verkauf von derartiger Flugware führen würde. Man will also nicht der Bevölkerung die Möglichkeit zu Eigenverantwortung geben, sondern belastet lieber weiterhin Entwicklungsländer mit CO2. Dieser Teil der Antwort finde ich mehr als bedenklich, dass man bewusst Intransparenz wünscht, damit mehr von für die Allgemeinheit schädlichen Angeboten kauft, als dies informierte Verbrauchende tun würden. Eigentlich doch schon ein bemerkenswertes Selbstverständnis, wo man in der Pandemie ständig was anderes hört.

Weiterhin schwaffelt man etwas davon, dass es Handelsbarrieren nach WTO wären, wenn man über die Transportmethode informieren würde. Wie kann eine Information eine Handelsbarriere sein? Es ist ja nicht so, dass man die Ware vom Handel ausschließen würde. Also diese Begründung ist einfach nur Banane.

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#Duisburg: „Radfahrerin prall vor Autotür“ – #Autokorrektur

In der NRZ/WAZ stand basieren auf einer Pressemeldung der Polizei ein Artikel unter der obigen Überschrift.

Der Artikel ist allein vom Wording der Überschrift schon unmöglich, aber auch die PM ist eigentlich nicht so recht akzeptabel. Klingt das so als würde man annehmen, auf einer derartig gefährlichen Straße würde jemand nicht aufpassen und gegen eine Tür fahren. Es klingt ein wenig so als wäre die Person im Fahrzeug völlig unbeteiligt gewesen.

Wir haben in dem Bereich eine Straße weitestgehend ohne Radweg. Möglicherweise rabiaten Autofahrenden, welche entgegen dem dort geltenden Überholverbot für Radfahrende drängeln und Radfahrende an den Rand drängen, wodurch solche Dooringunfälle mitverursacht werden.

Niemand auf einem Fahrrad fährt sehenden Auges in eine offene Autotür. Allein, dass die Polizei dies durch ihre Pressemeldung suggeriert zeigt deutlich die autozentrierte diskriminierende Sichtweise.

Weiterhin ist die Karl-Jarres-Straße mit Dooringparkplätzen viel bedenklicher, denn dort kann jederzeit ein schwerer Unfall passieren. Auf dem Bild sieht man deutlich, dass bei dem „Radweg“, ein Dooringunfall sehr leicht tödlich wäre, wenn gerade ein LKW vorbeidonnert. Eigentlich wäre auf der Karl-Jarres-Straße in beide Fahrrichtungen eine Fahrspur für Busse und Fahrräder als Umweltspur für anderen Verkehr zu sperren.

Dooringunfälle können überall im Stadtgebiet vorkommen, wo Fahrzeuge parken. Oft geht es gut, weil gerade kein Fahrrad vorbei kommt, aber manchmal halt auch nicht. Deshalb muss überall im Stadtgebiet Dooring als akute Gefährdung mitgedacht werden.

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Hitze in der Innenstadt: mehr Bäume und Schatten nötig – #Klimaschutz #Baumschutz #Duisburg

Wiedergabe einer Pressemitteilung des UBA (Nr. 32/2022 vom 28.06.2022)

Fazit aus der PM, Duisburg macht sehr viel Falsch!

Hitze in der Innenstadt: mehr Bäume und Schatten nötig

Messner: „Wir sind dem Hitzeinseleffekt in den Städten nicht schutzlos ausgeliefert“

*Aufgrund des Klimawandels werden auch in Deutschland immer mehr heiße Sommertage gezählt. Die Tropennächte nehmen zu, also Nächte, in denen die Temperatur nicht unter 20 °C sinkt. Dies belastet insbesondere vulnerable Gruppen in stark verdichteten Innenstädten. Das Phänomen deutlich höherer Temperaturen in Städten gegenüber dem Umland wird als „Urbaner Hitzeinseleffekt“ bezeichnet. Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes (UBA) hat nun systematisch untersucht, wie sich in Innenstadtquartieren und in den Gebäuden dort kühlere Temperaturen erreichen lassen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir sind dem Hitzeinseleffekt nicht schutzlos ausgeliefert. Mit deutlich mehr Grün, vor allem neuen Bäumen und mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz sowie Dach- und Fassadenbegrünung lässt sich der Aufenthalt im Freien und die Temperaturen in den Wohnungen wesentlich angenehmer gestalten. Neben neuen Bäumen müssen wir vor allem den alten Baumbestand in den Städten schützen – und ihn bei anhaltender Trockenheit regelmäßig bewässern.“ *
Im Rahmen der Studie „Nachhaltige Gebäudeklimatisierung in Europa – Konzepte zur
Vermeidung von Hitzeinseln und für ein behagliches Raumklima“ wurden fünf Quartiere mittels Mikroklimasimulationen auf ihre Verbesserungspotentiale hin untersucht. Neben drei Quartieren in Deutschland (Hamburg, Köln und Frankfurt am Main) wurde jeweils eines in Madrid und Tunis untersucht. Die thermische Behaglichkeit im Außenraum wurde mittels der Physiologisch Äquivalenten Temperatur (PET) beurteilt. Hierbei zeigten sich besonders positive Effekte durch Bäume mit großen Kronen und Verschattungselemente wie Markisen und Schirme, die im Sommer eine Minderung der PET um 10 ⁠ Kelvin und mehr bewirkten. Auch Dachbegrünungen, das Versprühen von Wasser und helle Anstriche der Gebäude verbesserte das Mikroklima im Quartier. Insgesamt konnten die Bestandsquartiere durch die untersuchten Maßnahmen wesentlich widerstandsfähiger gegenüber sommerlicher Hitze gestaltet werden. Das wirkte sich auch positiv auf die Temperaturen in den Häusern und Wohnungen aus.

Neben der Klimaresilienz wurde auch der Energiebedarf der Quartiere untersucht. Mittels verbesserter Dämmung, Verschattung der Fenster, und kontrollierte Belüftung lässt sich auch Energie für Kühlung einsparen. Allerdings konnte nur in der Simulation für Tunis tatsächlich Klimaneutralität erreicht werden. In den europäischen Quartieren war dagegen eine Energiezufuhr von außen weiterhin notwendig. Grund ist, dass der Haushaltsstrombedarf in Europa deutlich größer und die Solarstromgewinnung dagegen schwieriger ist, weil das Verhältnis von Geschoss- zur Dachfläche ungünstiger ist als in Tunis.

Obwohl etwa durch Verschattung im Außenraum und an den Gebäuden der Klimatisierungsbedarf deutlich gesenkt werden konnte, kann in den subtropischen Quartieren ohne Komforteinbußen nicht auf maschinelle Klimatisierung verzichtet werden. Auch in gemäßigten Breiten ergeben sich insbesondere in exponierten Lagen (Dachgeschosswohnungen) trotz Wärmeschutzmaßnahmen nicht selten Temperaturen von über 27 °C. Lediglich im Quartier in Hamburg war für durchgängig behagliche Temperaturen keine Klimaanlage nötig. Wird der Einsatz von Klimaanlagen erwogen, empfehlen sich aus Klimaschutzgründen Flächenkühlsysteme, die Kälteerzeuger mit natürlichen Kältemitteln verwenden.

Das Phänomen deutlich höherer Temperaturen in Städten gegenüber dem Umland wird als „Urbaner Hitzeinseleffekt“ bezeichnet. Dieser tritt ganzjährig auf und ist in Sommernächten besonders stark. Grund sind großflächige Bodenversiegelungen sowie fehlende Begrünung in Städten, was eine deutlich herabgesetzte Kühlung durch ⁠ Verdunstung nach sich zieht. Auch die sich aufheizende Bebauung insbesondere mit dunklen Flächen wie etwa Asphalt, die herabgesetzte Luftzirkulation und anthropogene Wärmequellen (Motorabwärme) tragen zur Hitzeinselbildung in Städten bei.

Publikation: Nachhaltige Gebäudeklimatisierung in Europa

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Siemens Energy Gasturbinenantrieb Mega Test Center – #Duisburg #Klimaschutz

Was es nicht alles in Duisburg gibt. Ich bin immer wieder überrascht, wenn ich in Amtsblättern lese. So wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf eine Änderung am Siemens Energy Gasturbinenantrieb Mega Test Center genehmigt. Dieses liegt am Standort Wolfgang-Reuter-Platz 4 in 47053 Duisburg, also bei den Stadtwerken bzw. beim Rotlichtviertel.

In den Unterlagen ist die Rede von einer wesentlichen Änderung des Prüfstandes für Verdichter mit Gasturbinenantrieb. Man hat hier die Vorprüfung veröffentlicht und kam zu dem Schluss, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich wäre.

In diesem Fall kann ich aus rechtlicher Sicht der Entscheidung zustimmen, weil Siemens Energy kleinere Gas- und und Dampfturbinen testen will. Wobei ich mich natürlich frage, ob sich derartige Tests überhaupt noch rechnen, da zumindest mittelfristig kein Bedarf mehr bestehen dürfte. Vielleicht wäre es an der Zeit die Produktion und die Ausrichtung des Standortes anzupassen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wären Brennstoffzellen für Wasserstoff sicherlich eine extrem gute Idee, da die Entwicklung in diese Richtung zu gehen scheint. Ansonsten hätte man in dem Bereich demnächst viel Platz für Logistik und eine breitere Straße zum Marientor. Denn Gasturbinen sind kein Zukunftsgeschäft.

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EBA agiert aufgrund von Meinung – #Fahrgastrechte #Bahnsinn #Verkehrswende

In einem Schreiben vom EBA äußerte man sich, dass man der Meinung wäre, dass die Bahn Portokosten nicht erstatten müsste. Dabei sagt die Fahrgastrechteverordnung der EU was anderes.

Behörden haben neutral zu agieren und nicht aufgrund von Meinungen/Ansichten. Entweder gibt es hier Fakten, welche klar das eine oder andere Aussagen oder es gibt eine Interpretationsspielraum, der dann aber auch schlüssig hergeleitet werden müsste.

Wenn ein Unternehmen für eine Verspätung verantwortlich ist, müssen logischerweise alle daraus resultierenden Kosten übernommen werden. Ist aber nicht der erste Mal, dass man den Eindruck hat, dass das EBA eher ein Teil der deutschen Bahn ist, als die Interessen der Bevölkerung zu wahren.

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Aufruf: #Greenwashing/#Klimabetrug im Flugverkehr endlich bekämpfen! – #Klimaschutz

Guten Tag Zusammen,

Ich habe in den letzten Tagen mal die Nachrichten und Postings bei Twitter zur ILA verfolgt und musste feststellen, dass die Flugbranche primär auf Greenwashing bis hin zum Klimabetrug setzt. Einige Beispiele von Twitter hänge ich an.

Aus meiner Sicht stellt Klimaschädigung zumindest eine Besitzstandsstörung dar, besonders, wenn hier die Unwahrheit genutzt wird um die Klimaschädigung zu erhöhen. Es wäre also Abmahnfähig bzw. man könnte auf Unterlassung klagen. Das ist natürlich wirksamer, wenn es ein breites Bündnis angeht.

Man gewinnt den Eindruck von massiver Unkenntnis oder bewussten Betrugs, wenn man die ganzen falschen Postings und Vermischungen von Klimaneutral und CO2-neutral liest. Kein Durchschnittsmensch kann das auseinanderhalten, sodass nun sicherlich nicht wenige glauben, dass Fliegen gar nicht so schlimm wäre, was zu mehr Flügen führt.

Wie man den Koalitionsvertrag in NRW entnehmen kann, kapieren selbst die Grünen den Unterschied nicht oder ignorieren diesen vorsätzlich. Es wird Zeit hier endlich etwas zu unternehmen, dass die Flugbranche nicht weiterhin vorsätzlich unsere Welt schädigt und dabei den Eindruck erweckt das Gegenteil zu tun.

Genau deshalb schreibe ich auch Ihnen, damit Sie darüber nachdenken endlich Schritt dagegen zu unternehmen. Es geht hier nicht darum Fliegen zu verbieten, sondern lediglich, dass allen klar ist, was sie tun, wenn sie fliegen. Flugscham ist völlig gerechtfertigt, das geht aber nur, wenn allen klar ist, was man gerade tut.

Vor allen Dingen wird ständig suggeriert, dass mit „grünem“ Kerosin oder Wasserstoff alles gut würde, dabei kann Flugverkehr damit niemals nicht klimaneutral werden. Ist Sicht der Branche ist es natürlich verständlich, statt teurer Neuentwicklung von Flugzeugen, versucht man es mit Augenwischerei, bis es nicht mehr geht. Dadurch wird wertvolle Zeit verschwendet und immer mehr CO2 ausgestoßen, was ohne Greenwashing/Klimabetrug verhindert worden wäre.

CO2 macht gerade mal 1/3 bis 1/4 der Klimaschädigung im Flugverkehr aus. Solange man dies erfolgreich durch Greenwashing und Klimabetrug verwischt, wird es dort keine Änderung geben.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-2-2019-fliegen

Egal ob Medienleute oder welche aus der Politik, selbst bei den Grünen scheint hier Inkompetenz vorzuherrschen bei diesem wichtigen Thema.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/ila-luftfahrt-biokraftstoffe-101.html

Ob man den Prozess gewinnt oder verliert ist vielleicht sogar nicht relevant, da allein durch den Prozess darüber berichtet wird und das Thema in die Öffentlichkeit dringt.

Zumal anderen Verkehrsträgern durch Greenwashing und Klimabetrug auch ein Wettbewerbsnachteil entsteht.

Ich bin sicher, dass bei einer derartigen Klage bzw. Klagewelle auch die Fluglärmvereine unterstützen würden, weil Klimaschutz und Fluglärmreduzierung hier in die gleiche Richtung wirken.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Beispiele für Klimabetrug/Greenwashing:

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (@BMWK) twitterte um 10:56 AM on Di., Juni 21, 2022:
Deutschland soll Vorreiter werden beim CO²-neutralen Fliegen. Die Maßnahmen für eine #klimaneutrale Luftfahrt stellen heute @OlliLuksic und @annachristmann vor.
Weitere Infos zu den Maßnahmen zur Klimaneutralität der Luftfahrt: https://t.co/eWLnGpSm7s https://t.co/Zgazct1lkd
(https://twitter.com/BMWK/status/1539170424940118016?t=o9P0wcnOsLufgnswg9T3YQ&s=03)

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Peter Stein 🇩🇪🇪🇺 (@Peter_Stein_CDU) twitterte um 0:44 PM on Fr., Juni 24, 2022:
Grüße von der #ILA2022 Mal sehen, ob wir mit unserem grünen Methanol Projekt (Tunesien), als Klimaneutraler Treibstoff für Aviation „landen“ können. https://t.co/u6LflxpKsY
(https://twitter.com/Peter_Stein_CDU/status/1540284767949799424?t=-nlI_kIa5g_NnfGZjbXSNg&s=03)

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Bayerisches Wirtschaftsministerium (@BayStMWi) twitterte um 11:23 AM on Fr., Juni 24, 2022:
💗✋Hand aufs Herz: Wer denkt beim Fliegen nicht auch manchmal an den #CO2-Ausstoß?

❌Wir wollen #Flugscham überflüssig machen: Mit grünem Kerosin aus bayerischer Produktion. Fliegen würde dadurch in Zukunft #CO2neutral & nachhaltig.
#ILA2022 #ILA22 https://t.co/pe0hHYWWtP
(https://twitter.com/BayStMWi/status/1540264237011959809?s=03)

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Greenwashing auf Tagesschau.de für Klimaschänder Flugverkehr

Von den öffentlichen rechtlichen erwarte ich seriöse Berichterstattung und nicht was der selbsternannte Luftfahrt“experte“ Michael Immel für einen Müll auf Bildzeitungsniveau abliefert.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/ila-luftfahrt-biokraftstoffe-101.html

Wenn man die Frage stellt, wie man klimaneutral fliegen will, gibt es nicht mehrere Antworten, es gibt genau eine und das ist elektrisch, denn weder mit Wasserstoff, noch mit E-Fuels, oder wie ich sie nenne Efools, kann man klimaneutral fliegen. Das ist naturwissenschaftlich schlichtweg unmöglich, sollte man als Luftfahrt2experte“ aber eigentlich wissen.

Der Grund steht übrigens in Schwerpunkt Fliegen:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-2-2019-fliegen

In Kürze, es gibt mehr Treibhausgase, als CO2, was die Flugbranche sein will ist CO2-neutral bis 2050, was völlig unzureichendes Greenwashing ist. Deshalb auch meine heftige Kritik bei dem Punkt. Da die öffentlich rechtlichen eine besondere Verantwortung haben und nicht eine Branche bei Greenwashing unterstützen dürfen.

Sätze wie diese, sind allerdings das Gegenteil von seriöser Information:
„Die Zielvorgabe ist klar: Bis 2050 soll die Luftfahrt sauber sein – klimaneutral und nachhaltig. Der CO2-Ausstoß muss runtergefahren werden.“

Es gibt wie gesagt mehr Treibhausstoffe, als CO2, welche ein Flugzeug ausstößt und entsprechend müsste hier auch berichtet werden, dass klimaneutral bis 2050 definitiv nicht mehr möglich ist. Dazu müsste in wenig Jahren ein großes Batterieflugzeug in Serienfertigung gehen, aber da scheint noch nicht einmal etwas in Entwicklung zu sein.

SAF („Sustainable Aviation Fuel“) ist Greenwashing, weil man so tut als wäre etwas nachhaltig, aber in Wirklichkeit spart man nur CO2 ein, ist also ca. 1/3 bis 1/4 weniger klimaschädlich als vorher, wenn man denn eines Tages so weit ist nur auf SAF zu setzen, aber selbst das wird noch lange dauern. Ich finde es sehr bedauerlich, dass selbst die Grünen sich an einem derartigen Greenwashing beteiligen.

Bis zur Klimaneutralität muss der Flugverkehr deutlich reduziert werden. Kurzstrecke müssten sofort verboten werden.

Die Flugbranche verarscht uns mit ihrem nachhaltig und Schlagworten wie CO2-neutral und viel zu viele fallen blauäugig darauf herein, weil sie klimaneutral und CO2-neutral nicht voneinander unterscheiden können. Genau das erwarte ich aber von einem Luftfahrtexperten. Michael Immel zählt definitiv nicht zu den Experten, denn wer von klimafreundlichem Kerosin schreibt, hat es echt nicht verstanden. Anstatt die Lügen der Branche zu unser alle Schaden zu entlarven unterstützt Michael Immel das auch nicht.

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Abtreibung und andere religiöse Vorschriften

Das Grundgesetz stellt die Weltanschauung frei. Das heißt, dass niemand zu Handlungen basierend auf einer Religion gezwungen oder davon abgehalten werden darf. Das „ungeborene Leben“ ist ein religiöses Dogma, welches nicht durch naturwissenschaftliche Fakten belegt wird.

Es steht allen religiösen Personen frei von Abtreibung abzuraten und sie selbst nicht durchzuführen, allerdings verbietet die Religionsfreiheit hier Eingriffe in die Selbstbestimmung anderer.

Das gilt für Deutschland genauso wie für die USA. Und das gilt auch für einige andere Themen.

Wer keine Geschlechtsumwandlungen möchte muss das an sich auch nicht durchführen lassen.

Wer keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren möchte muss diese auch nicht eingehen.

Wer Verhütung nicht gut findet muss auch nicht verhüten.

Was gar nicht geht ist aufgrund der eigenen Religion anderen vorzuschreiben, wie diese zu leben haben. Das ist dann nämlich Taliban.

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Kritik am Flughafen #Düsseldorf, am Chaos und an #Fluglärm

Kaarster gegen Fluglärm
Kommt jetzt die Kapazitätserweiterung? (Veranstaltung am 30.06.)
Chaos am Flughafen stört unsere Nachtruhe!
Grüne öffnen Tor für Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf

Werner Kindsmüller. „Als Anwohner fühlen wir uns durch diese Entscheidung verraten. Sollte sie so kommen, werden wir dagegen klagen,“

BgF: Koalitionsvertrag vage – es kommt auf die Umsetzung an. Anwohner befürchten noch mehr Störungen der Nachtruhe

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Gedanken zur Osttangentenbesessenheit der CDU – #Duisport #Duisburg #Rheinhausen

Am 13.06.2022 meldete sich Klaus Mönnicks (CDU) zu Wort und äußerte sich dahingehend, dass die Osttangente alle Probleme für die Jägerstraße lösen würde, inklusive die Gefährdung für Kinder, die mit dem Fahrrad neben hochgefährlichen nicht Abstand haltenden LKW fahren müssen. Sein Profil ist ja verlinkt, falls ihn jemand schreiben will. Im Profil gibt er Studiendirektor im Ruhestand an. Wenn mich nicht alles täuscht müsste das A15 im höheren Dienst sein, also jemand studiertes. Da sollte man eigentlich annehmen, dass solche Personen lesen können. Etwa Machbarkeitsstudien, von SPD und CDU in Auftrag gegeben und von Duisport umgesetzt, die klar sagen, dass es für die Jägerstraße keine Entlastung gibt.

Mir kommt es langsam vor als wäre die CDU aus unerfindlichen Gründen von der Osttangente besessen. Wäre dem nicht so, würde man doch die Fakten erkennen. Die Jägerstraße wird als Abkürzung zur L473n genutzt. Die L473n welche Mönnicks als gelungenes Beispiel anführt, für die Lösung von LKW-Problemen. Auch mit Osttangente wäre die Route über die Jägerstraße immer noch kürzer und günstiger.

Wenn Mönnicks die Gefähdung eingesteht, aber deswegen trotzdem nicht handeln will, frage ich mich, wie viel Nächstenliebe ihm wohl innewohnt. Er setzt wohl lieber kleine Kinder tödlichen Gefahren aus, um stur eine Straße zu fordern, als zu handeln. Eine Sperrung der Jägerstraße für LKW-Durchgangsverkehr ist die sachgerechte und zielführende Lösung. Und das von ihm erwähnte Ausweichen ginge auf der Strecke auch nur über den Flutweg. Ist also logisch diese ebenfalls gefährliche Strecke ebenfalls zu sperren.

Stattdessen will man bei der CDU lieber tote Kinder auf deren Altar für die Osttangente opfern, so bildlich gesprochen. Die Osttangente wird es die nächsten 10 Jahre definitiv nicht geben und danach höchstwahrscheinlich auch nicht.

Nach Seidelt nun auch Mönnicks bei unwahren Behauptungen erwischt. Ist es Inkompetenz, der Unwille sich mit Fakten zu beschäftigen oder lügt man einfach nur gerne? Aber warum dann so offensichtliche Unwahrheiten, die sich so einfach widerlegen lassen?

Auch in der Antwort auf meine Mail zum Thema meinte Mönnicks als Erklärung:


Im Zusammenhang mit dem Neubau der A40 Brücke erscheint mir die Osttangente die bislang vernünfstigste Lösung bei der ergebnislosen 20 jährigen Suche nach einer für alle tragbaren Lösung zu sein die mit Fertigstellung der Brücke dann endgültig verspielt ist.

Wenn man nur nach EINER Lösung sucht, geht man schon falsch an die Sache ran. Wenn man das sogar seit 20 Jahren macht ist das einfach nur peinlich. Denn bei diversen Ursachen, die Zusammen die heutigen Probleme ergeben muss man logischerweise zur Lösung erst einmal die Ursachen gründlich analysieren, dies lehnten allerdings SPD und CDU im Rat ab. Man will scheinbar nicht die LKW-Probleme für ganz Duisburg analysieren, sondern hat sich stur auf die Osttangente als Lösung aller Probleme festgelegt. Damit verzögert man die Problemlösung um viele Jahre.

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Die Grünen – Greenwashing statt grüne Inhalte! – #NRW #Klimaschutz #Klimabetrug #ILA2022

Gestern schickte ich u. a. Frau Neubaur, das angehängte Schreiben.

Guten Tag Frau Neubaur,

Ich gehe davon aus, dass Sie dieses Schreiben auf irgend einem Weg erreichen wird, denn ich finde es extrem bedenklich, welchen Klimabetrug Sie mit dem Koalitionsvertrag an der Allgemeinheit begehen.

Bereits der Text im Koalitionsvetrag sagt alles aus:
„Die technische Weiterentwicklung bei Flugverfahren und klimaneutralen Antrieben im Luftverkehr werden wir unterstützen mit dem Ziel, bis 2040 einen klimaneutralen Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen zu realisieren.“

Es ist ausgeschlossen, dass es bis 2040 einen klimaneutralen Flugverkehr geben wird. Auch heute setzt man immer noch auf Kerosin. Dieses kann aber niemals grün werden, wie einige behaupten. Und auch Wasserstoff macht Flugverkehr nicht klimaneutral.

Selbst im Bundeswirtschaftsministerium setzt man auf Greenwashing bzw. Klimabetrug:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (@BMWK) twitterte um 10:56 AM on Di., Juni 21, 2022:
Deutschland soll Vorreiter werden beim CO²-neutralen Fliegen. Die Maßnahmen für eine #klimaneutrale Luftfahrt stellen heute @OlliLuksic und @annachristmann vor.
Weitere Infos zu den Maßnahmen zur Klimaneutralität der Luftfahrt: https://t.co/eWLnGpSm7s https://t.co/Zgazct1lkd
Quelle:
https://twitter.com/BMWK/status/1539170424940118016?t=o9P0wcnOsLufgnswg9T3YQ&s=03

Dabei kann es jeder nachlesen, dass neben CO2 auch Wasser ein Treibhausgas ist und in der normalerweise recht trockenen oberen Troposphäre/unteren Stratosphäre (Flughöhe) hat dies eine erhebliche Klimawirkung und verbleibt auch eine Weil in dieser Höhe.
Nachzulesen u. a. auch hier:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-2-2019-fliegen

Ausschließlich ein Elektroantrieb könnte klimaneutral sein, aber für Fernflüge wird daran nicht einmal ansatzweise gearbeitet, stattdessen liest man überall nur Vermischung von CO2-neutral und klimaneutral um die Öffentlichkeit zu betrügen. Dann natürlich noch so Sachen, wie nachhaltiger Kraftstoff oder SAF oder grünes Kerosin. Dies alles verhindert aber eher den Weg zu einem klimaneutralen Flugverkehr, als das es dabei hilft, denn damit gaukelt man der Bevölkerung vor, dass es okay wäre zu Fliegen, statt knallhart zu sagen, wie klimaschädlich der Urlaubsflug ist.

Das Greenwashing statt Grüne Inhalte gerade bei den Grünen ist ein Verrat an der Bevölkerung, welche die Grünen für Klimaschutz gewählt hat. Ist es nur schlechte Information oder vorsätzlicher Betrug, fragt man sich da. Was auch immer der Grund ist, für eine Partei mit angeblich klarem Umweltprofil ist Greenwashing ein Verrat am Markenkern. Was soll man den Grünen da überhaupt noch glauben?

Und im Vertrag heißt es weiterhin:
„In diesem Zusammenhang begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich das Klimaschutzbündnis der nordrhein-westfälischen Flughäfen mit seiner Selbstverpflichtung für klimaneutrale Flughäfen.“
Der Flugverkehr ist eindeutig Bestandteil und einziger Zweck eines Flughafens, wenn der Flugverkehr nicht klimaneutral ist, ist es der Flughafen auch nicht. Auch das ist letztendlich durch eine geschickte Verwischung von Fakten ein Betrug an der Bevölkerung, weil im Endeffekt der Eindruck entsteht, dass Fliegen nicht so klimaschädlich ist, wie es ist.

Dieses Schreiben mache ich morgen auch öffentlich.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Hornitexgelände, was mir sonst noch auffiel – #Duisburg #Homberg #Fahrradalltag

Für Recherchen war ich am ehemaligen Hornitexgelände, wo nun ein Logistikkomplex steht. Dabei fielen mir direkt mehrere Dinge auf.

Erstens ist immer noch die Hubbrücke in Homberg gesperrt, sodass man einen Umweg fahren muss. Als ich dann in der Nähe des Logistikgeländes war, stellte ich fest, dass es dort keinen brauchbaren Weg vom und zum Rheinradweg gibt. Dass heißt die Beschäftigten dort würden mit dem Rad zumindest ein Stück an einer Tempo-70-Straße entlang fahren, denn der Rad-Geh-Weg existiert nur am Gelände. Davor und dahinter gibt es nur einen Streifen, der allerdings weder eine bauliche Trennung noch sonst eine offizielle Funktion hat. Warum man damals nicht einen direkten Zugang zum maroden Rheinradweg geschaffen hat, erschließt sich mir nicht.

Nachdem ich dann in der Nähe war, fiel auf, dass die Ampel dauerhaft auf Rot für Radfahrende ist, obwohl KFZ permanent grün haben. Scheinbar ist es okay Radverkehr auszubremsen.

Als nächstes fiel eine Baustelle auf, bei der es keine Beschilderung und Hinweise für Fußverkehr gab.

Dies ganze Gehwegbreite war einfach gesperrt.

Alles in allem sind die Lagerhallen für Gehende und Radfahrende extrem schlecht erreichbar. Man erkennt auch hier, dass man bei Planungen zu wenig darüber nachdenkt. Was nützt ein Stück Weg, der nur für Radfahrende „frei“ ist? Gar nichts, denn der Rest ist unzureichend und allenfalls zu Zeit gefahrlos nutzbar, an denen nicht viel Verkehr ist.

Der Zugang zum Rheinradweg würde theoretische an der Rheindeichstraße entlang führen oder durch eine Parkanlage und zwei Unterführungen. Interessanterweise ist die Fahrt mit dem Fahrrad in einer Richtung erlaubt, in die andere nicht.

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#Facebook und untaugliche Algorithmen – #Corona #Zensur #Werbung #Autokorrektur

Im Zusammenhang mit Werbung ist mir schon häufiger aufgefallen, dass Facebook sehr schlechte Algorithmen hat. So wird mir, obwohl ich mich durchweg kritisch zum Thema KFZ äußere immer wieder Werbung in die Timeline gesponsert. Offensichtlich kann der Algorithmus nur eine Interaktion erkennen, aber nicht den Inhalt.

Und dann gibt es scheinbar auch eine untaugliche Analyse von Inhalten. In irgendeinem Zusammenhang mit Fehlverhalten von Autofahrenden äußerte ich mich wie folgt:

Facebook reagiert darauf wie folgt:

Also nach der Ansicht der Algorithmen von Facebook ist meine Forderung, dass der Staat härter gegen Fehlverhalten vorgeht, ich meine es waren gefährliche Autoposer, koordiniertes Zufügen von Schaden bzw. eine Unterstützung von Straftaten. Irgendwie finde ich diese Analyse extrem unlogisch. Und es muss ein Algorithmus im Spiel gewesen sein, denn so schnell wie nach meinem Posting die Sperrung des Beitrages kam war da mit Sicherheit eine automatische Analyse im Spiel.

Natürlich, klickte ich weiter und fand dann als Begründung:

Wenn ich mir das so durchlese, könnte es natürlich auch daran liegen, dass deren Team in verschiedenen Sprachen, vermutlich irgendwo in einem Billiglohnland arbeitet und bei der Übersetzung etwas schief gelaufen sein könnte.

Das hier eine richtige Überprüfung stattfand, halte ich für ausgeschlossen. Entweder fand in Wirklichkeit nur eine automatische Überprüfung statt, die Übersetzung war falsch oder die Beschäftigten arbeiten nicht sauber.

Und um dem die Krone aufzusetzen, nutzt man dann die Pandemie als Ausrede, dass man nicht genug Beschäftigte einsetzt.

Ist schon sehr seltsam, wie Facebook auf solche Ideen kommt. Zumal ich dort teilweise richtig heftige Kommentare sehe, inklusive strafbaren Kommentaren, wo da nichts passiert, zumindest nicht automatisch. Oder lag es daran, dass ich mich kritisch zum Thema Auto äußerte und Facebook das nicht mag?

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Wasserschaden am Bahnhof Rheinhausen – #Duisburg #Bahn

Es ist immer wieder erstaunlich, was man alles sieht, wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht. So auch am Bahnhof Rheinhausen.

An einigen Stellen der Unterführung ist das Kunstwerk bereits erheblich beschädigt. Und damit meine ich nicht die erkennbare Schmiererei. Vielmehr meine ich die Risse, welche erkennbar einen Feuchtigkeitsdurchtritt durch die Mauer zeigen. Scheinbar hat die von der Bahn beauftragte Firma nicht ordentlich gearbeitet oder man hat das gar nicht erst beauftragt.

Von dem Schadbild würde ich annehmen, dass sich das Wasser bei Regen hinter der Wand sammelt und nicht richtig versickern kann. Deswegen tritt es durch die Wand. Möglicherweise gibt es hier auch in der Wand keine richtige Abdichtung.

Bei den Rissen sieht man deutlich einen Materialaustrag. Auch an anderen Stellen sieht man die Wirkung von Wasser.

Ich finde das sehr schade, wo der Bahnhof doch mal ganz gut aussah.

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Fett und Korrupt in #russland?

Neulich las ich einen Artikel über die Ignoble-Preise von 2021, beim Preis im Bereich Wirtschaft ging dieser an:

Pavlo Blavatskyy, for discovering that the obesity of a country’s politicians may be a good indicator of that country’s corruption.
REFERENCE: “Obesity of Politicians and Corruption in Post‐Soviet Countries,” Pavlo Blavatskyy, Economic of Transition and Institutional Change, vol. 29, no. 2, 2021, pp. 343-356.

Pavlo Blavatskyy untersuchte scheinbar den Zusammenhang zwischen Übergewicht und Korruption in nachsowjetischen Ländern. Plausibel erscheint, dass es einen Zusammenhang geben könnte, weil wer Korrupter ist vermutlich besseres Essen hat, allerdings gibt es natürlich auch viele anderen Gründe für Übergewicht.

Fragt man sich natürlich schon was drin ist. Und in wie weit sich dies etwa auf Deutschland übertragen lässt. Für Nord Korea würde ich sagen, dass das stimmen könnte.

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Radweg an der Schwarzenberger Straße entfernt – #Duisburg #Rheinhausen #Duisport #Fahrradalltag

Wenn es um mitunter schlecht Verkehrsplanung geht, wird man in Duisburg leider immer wieder fündig. Es gibt natürlich auch einzelne gute Beispiele, aber die sind rar.

Und dann gibt es Katastrophen.

An der Kreuzung der Schwarzenberger Straße mit der Friedrich-Ebert-Straße, einer viel befahrenden Straße, ist jemand auf die völlig wahnsinnige Idee gekommen den Radweg zu entfernen. Man sieht die ursprüngliche Verkehrsführung noch auf dem Bild. Dort baut man scheinbar gerade einen Gehweg.

Die Vermutung liegt nahe, dass man einen Streifen einzeichnen will, obwohl vorher ein weiter von der Straße entfernter und halbwegs sicherer Radweg existierte. Gerade an einer Straße auf der auch LKW-Verkehr unterwegs ist, ist es unsinnig die Fahrbahn zu verengen. Vielleicht will man mehr Grünfläche schaffen, aber vielleicht geht es auch um mehr Parkplätze.

Ebenfalls auffällig, dass man mal wieder völlig falsch beschildert hat. Denn das Verkehrszeichen heißt Durchfahrtverbot, also dürfte die Schwarzenberger Straße in die Fahrtrichtung gar nicht mehr benutzt werden.

Wenn da einen Absperrung ist, reicht das völlig aus, um zu sagen, dass da niemand rein soll, da braucht man nicht noch zig unnötige Schilder. Da fragt man sich, was die sich dabei gedacht haben. Oder können die Firmen solche Schilder abrechnen und stellen deswegen so viel und auch falsche oder unnötige auf?

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#Osttangente im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr – #Duisburg #Duisport

Am 21.03.2022 hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr die Machbarkeitsstudie auf der Tagesordnung. Hier gibt es auch eine Präsentation von der DIG als Anlage.

SPD wollte das Thema in den Rat schieben, weil man ganz offensichtlich keine inhaltliche Auseinandersetzung in den Fachgremien wollte.

Auf eine Frage bzgl. Ausweichverkehren wegen der Wiegestation an der A40 und, dass deswegen die Machbarkeitsstudie nichts tauge, behauptete Herr Palapys, DIG:

Darüber hinaus hätte man historische Daten in die Studie einfließen lassen. Insofern könne er der Annahme, die Studie sei nicht korrekt oder gar hinfällig, nicht zustimmen.

Wenn man dürftige historische Daten nimmt, bleibt eine schlechte Studie, trotzdem schlecht. Bin mal gespannt, ob man hier nachbessert.

Die Grünen kritisierten, dass die Ziele (LKW-Verkehre aus Wohngebieten halten) nicht erreicht würden und es ging einmal mehr um die Retentionsräume. Die Antwort von Herr Palapys kann man nachlesen, finde ich aber dürftig.

Von der Linken kamen Hinweise auf die technische Entwicklung und die Logistikdiagonale, sowie den Bauuntergrund. Die Antwort von Herr Palapys ist lächerlich, er meinte die Straßenbaumaßnahme wäre in vier Jahren machbar. Völlig unabhängig davon, wie die Gerichtsprozesse ausgehen werden, macht der Zeitraum von vier Jahren keinen Sinn. Allein schon die Untersuchung für weitere 2 Jahre, plus noch das Beteiligungsverfahren wird länger dauern. Und danach zieht sich das durch Gerichtsprozesse hin. Dann wird es noch absurder:

Bezüglich des Untergrundes hätte die DIG sich selbstverständlich vergewissert, dass hier ein Bau möglich sei.

Offensichtlich hat er nicht auf die Osttangente alt geguckt, wo bereits der Pseudodeich/das Pseudohochufer schon Probleme macht. Wie wird das erst bei einer Mülldeponie?

Herr Linne ging eher von ebenfalls unrealistischen fünf bis sechs Jahren aus. Man führe sich vor Augen, es waren mehr als 40 000 Menschen gegen die Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf. Es gab zwei Offenlagen und seit der ersten Offenlage sind nun mehr 7 Jahre vergangen. Eine Genehmigung liegt noch immer nicht vor. Das ganze war also nicht einmal vor Gericht.
Auf was ich allerdings noch eingehen möchte von seinen Ausführungen ist der Punkt:

Zum Vorwurf, die Machbarkeitsstudie verspreche keine große Entlastung, entgegnete er, dass man bei ca. 11 % weniger LKW-Fahrten durch Hochfeld (entspricht ca. 800 LKW-Fahrten täglich) durchaus von einer Entlastung sprechen dürfe.

Man führe sich das mal vor Augen. knapp 90 % der LKW, welche durch Hochfeld donnern kommen gar nicht aus Rheinhausen. Hier gibt es keinerlei Entlastung durch eine Straße. Das heißt etwa 7200 LKW donnern weiterhin durch Hochfeld. Das ist ganz sicher keine spürbare Entlastung. Die Bevölkerung wird es vermutlich nicht einmal bemerken. Denn ob nun durchschnittlich alle 5 oder alle 6 Minuten ein LKW kommt wird sicherlich keinen großen Unterschied machen.

Und dann lässt es sich zu einer Lüge hinreißen:

Bezüglich des Vorwurfs, man vernachlässige wegen der Weiterverfolgung dieses Großprojektes weitere verkehrslenkende Maßnahmen im Bestand, verwies er auf die klar normierten Grenzen der StVO und des StrWG. Im Rahmen dieser Grenzen werde man jedoch auch hier nach wie vor alles Denkbare tun, um die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu entlasten.

Denn belegbar tut man nicht alles denkbare. Das war damals bei der Fotofalle so und ist auch heute immer noch bei den Fahrverboten für Durchgangsverkehre so. Man zieht ja sogar zu hohe Grenzwert heran für Lärm und lässt die Gefährdung für den Radverkehr weg bzw. versteht diese nicht einmal. Und das sind alles nur die Sachen, welche ich belegen kann bzw. sogar belegt habe. Die Stadtverwaltung arbeitet jedenfalls extrem dürftig und tut gerade nicht alles denkbare, ja nicht einmal alles real machbare.

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Download-Fortschritt im #Firefox deaktivieren

Mal wieder ein Update, was ich nicht brauche, wo man aber erst suchen muss, wie man das deaktiviert.

Hier ging es glücklicherweise recht schnell.

Einfach unter about:config den Punkt browser.download.alwaysOpenPanel auf false gesetzt und gut ist.

Dann verdeckt der Download nicht mehr Teile des Browserfensters, sodass man vernünftig arbeiten kann.

Wieder mal ein Fall, wo man nicht über Software Ergonomie nachgedacht hat.

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Bürger gegen #Fluglärm fordern endlich den Erweiterungsantrag des Flughafens Düsseldorf abzulehnen – #Klimaschutz

Aktuelles Statement der Bürger gegen den Fluglärm zum immer noch nicht abgelehnten Erweiterungsantrag des Flughafen Düsseldorf.

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#LKW: Der Tote Winkel sitzt am Lenker – #Duisport #Logistik

Nach einer Diskussion bei Facebook über einen angeblichen Toten Winkel habe ich mir Gedanken gemacht und recherchiert.

Es gibt verschiedene Quellen, nachdem es heute keinen toten Winkel mehr gibt. Ich stelle mal hier auf Wikipedia ab:

Seit 2007 für neu zugelassene und seit 2009 für seit 2001 zugelassene LKWs und Bussen sind insgesamt sechs Spiegel vorgeschrieben, die den Toten Winkel auf den Bereich unmittelbar hinter dem Fahrzeug reduzieren.

Es gibt also keinen toten Winkel, außer theoretisch hinter dem Fahrzeug, der ist allerdings normalerweise nicht relevant und wenn ein LKW doch rückwärts fährt ist ein Einweiser eigentlich Pflicht. Genau deswegen.

Nun führte man in der Diskussion bei Facebook ein Wahlkampfplakat, welches den Blick auf den Radweg blockierte, als Beleg an, dass es in der Praxis wohl einen toten Winkel gäbe. Aber das ist natürlich völliger Unsinn. Sichthindernisse sind etwas anderes, als ein toter Winkel am Fahrzeug.

Und für solche Situationen steht in der StVO alles was man braucht, denn nach dieser ist die Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anzupassen und in § 8 StVO steht dann ganz explizit wie zu verfahren ist:

Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.

Das gilt natürlich insbesondere beim Abbiegen von LKW, die ohnehin nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen.

Dass man Sichthindernisse verhindern muss versteht sich von selbst.

Bei modernen LKW sitzt der tote Winkel, wenn am Lenker und alle anderen LKW sollte man aus Deutschland verbannen, zumindest abseits der Autobahnen. Meine persönliche Meinung ist hier, dass LKW einfach das Recht des Stärkeren rabiat durchsetzen, denn Anzeigen gibt es ja kaum und wenn fehlen die Beweise.

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Duisburger Kunstschaffende: Markus John – #Duisburg #Kunst

John, Markus; Schauspiel; Seite; IMDB; Wikipedia; Artikel 1, 2,

* Tatort
* WAPO
* Großstadtrevier
* Die Pfefferkörner

Eine komplette Übersicht der Duisburger Kunstschaffenden gibt es hier.

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Duisburger Kunstschaffende: Göksu Cetinkaya – #Duisburg #Kunst

Cetinkaya, Göksu; Schauspiel; Seite; IMDB, Wikipedia; Artikel 1,

* Unter uns
* Einstein

Eine komplette Übersicht der Duisburger Kunstschaffenden gibt es hier.

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„Radweg“ Heerstraße nicht vor 2025? – #Duisburg #Fahrradalltag #Autokorrektur

Schon im letzten Jahr stellte ich einen Antrag an die Stadt, die Heerstraße endlich sicher für Radverkehr zu machen. Es gab Vertröstungen und als ich Einblick wollte, gab es keine Reaktion mehr. Ob das alleine daran lag, dass die betreffende Person nicht mehr bei der Stadt arbeitet, vermag ich nicht zu sagen.

Nachdem ich nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe bekam ich dann doch mal eine Antwort von der Stadt. Man sieht keine ausreichende Betroffenheit bei mir. Tja man ist wohl nicht ausreichend betroffen, wenn man auf dem Fahrrad genötigt und bedroht wird, weil man sich nicht in Dooringgefahr begibt. Ob man Betroffen ist oder nicht bewerten im Zweifelsfall die Gerichte und die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung sieht das anders als die Stadt Duisburg.

Ebenfalls heißt es „…kommt die Stadt Duisburg aus fachlicher Sicht weiterhin zu dem Ergebnis, dass bezüglich der beschriebenen Verkehrssituation keine akute Gefährdung für Radfahrende besteht.

Man wolle weiterhin prüfen, was mir aber zu vage ist. Das ist so ein Vertrösten, dass irgendwann etwas passieren würde. Ich bevorzuge eine klare Perspektive mit zeitlicher Einordnung. So eine Art Projektplan. Aber zumindest konnte ich über den Rechtsanwalt mal Akteneinsicht bekommen (20.05.2022). Und das war schon erhellend, was da so in den Akten drin steht.

Erst einmal fiel auf, dass etliche Schriftwechsel auf dem Zeitraum nach dem ersten Schreiben meines Rechtsanwalt datieren. Man hatte zwar vorher schon etwas gemacht, aber scheinbar kam hier dann doch etwas mehr Handlungsdruck rein. Schlussfolgerung, bereits das Schreiben durch einen Rechtsanwalt ist manchmal sinnvoll.

Aus einem Vermerk vom 15.07.2021 kann man entnehmen: „In Fahrtrichtung Süden wird der Radverkehr zwischen dem an der Zirkelstraße endenden baulichen Radweg und dem an der Bungertstraße beginnenden Radfahrstreifen im Mischverkehr geführt. Die Anlage eines Radfahrstreifens ist bei Neuordnung der Querschnittsaufteilung und Versatz des Parkens von der rechten Fahrbahn halbseitig in den breiten Seitenraum möglich.
Hinsichtlich der Umsetzung werden keine Schwierigkeiten gesehen.

Es ist aber nicht klar, ob man das mit dem zuvor genannten Zeithorizont für die Gegenrichtung sieht: „Allerdings ist eine Umsetzung frühestens nach 2025 zu rechnen.
Das fände ich dann doch deutlich zu lange.

Auffällig war in den Unterlagen mangelnde Rechtskenntnis der Stadt Duisburg: „Durch diese Formulierung […] suggeriert Herr Scharfenort ja, dass nach § 45 StVO ein Antragsrecht durch die Bürgerschaft (sozusagen analog zum § 24 GO) besteht. Soweit ich das verstehe regelt der § 45 StVO ja aber im Wesentlichen die Kompetenzen und das Innenverhältnis von Straßenverkehrs- und -baubehörde. Oder gibt es tatsächlich eine Frist, nach der die Straßenverkehrsbehörde verklagt werden könnte, wenn sie auf Gefahrenhinweise nicht tätig wird?
Im Verwaltungsverfahrensgesetz steht das eigentlich ganz genau drin. Insbesondere die Fristen bei einem Antrag an die zuständige Stelle. Hier ist zu Bescheiden.

Viel bedenklicher fand ich allerdings diese Passage im selben Schreiben: „Übrigens: In den aktuellen StreetSmart-Aufnahmen vom 3.5.21 kann man den Abschnitt gerade ‚durchfahren‘ während sowohl ein Radfahrer als auch ein Aufnahmefahrzeug auf die linke Spur wechselt.
Gemeint waren nach meiner Einschätzung Bilder, welche zeigen, wie ein Radfahrer mit wenigen Zentimetern Abstand zu den parkenden Fahrzeugen fährt (extreme Dooringgefahr) und zeitgleich von einem Taxi bzw. dem Aufnahmefahrzeug unter möglicher Unterschreitung des Mindestabstandes (1,50 m) überholt wurde.
Diese Anmerkung zeigt in meinen Augen mehr als deutlich, dass man von der Thematik Dooring keine Ahnung hat und auch den Mindestabstand ignoriert. Legales ‚durchfahren‘ ist dort definitiv nicht möglich. Es ist also nicht verwunderlich, wenn man hier zu einer Fehleinschätzung kommt.

An anderer Stelle in den Unterlagen wird die Frage aufgeworfen, ob ich mich denn an § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) halten würde. Mein Anliegen ist ja u. a. die Rücksichtnahme, die mir durch Blockieren der Fahrspur nicht möglich ist, weil Parkraum dazu führt, dass man alles blockiert. Ist ja auch nicht mein Anliegen möglichst viele PKW zu blockieren, sondern stressfrei und sicher mit dem Fahrrad zu fahren. Letztendlich dient eine saubere Lösung auch der Rücksichtnahme. Wobei Rücksichtnahme immer nachrangig zur Sicherheit ist.

Obwohl im Schreiben an meinen Rechtsanwalt behauptet wird, dass keine akute Gefährdung bestünde, fand ich in den Unterlagen keinerlei Gefährdungsbeurteilung oder ein anderes Dokument, was klar die Gefährdungslage ausdifferenziert. Mir als Arbeitsschützer stellt sich die Frage, wie man ohne Gefährdungsbeurteilung, überhaupt eine Gefährdung bewerten will. Dazu müsste man ja erst einmal alle Faktoren und Einflüsse betrachten. Es wurde lediglich betrachtet, was bisher passiert ist an Unfällen, was aber nach einschlägiger Rechtsprechung keinen Ausblick auf die reale aktuelle Gefährdung ermöglicht. Denn nur weil bisher nichts passiert ist, heißt es nicht, dass dies auch so bleibt. Oft ist es nur Glück, dass bisher nichts passiert ist. Zumal es laut den Unterlagen am 31.07.2017 bereits einen Dooringunfall auf der Heerstraße gab. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist zwar eher geringer, allerdings sind die Auswirkungen teilweise tödlich. Damit liegen tödliche Unfälle jederzeit im Bereich der Möglichkeit. Ich würde dies als schwer fehlerhafte Rechtsabwägung bewerten, da man die Gefährdung gar nicht richtig bewertet hat. Die Stadt Duisburg behauptet also völlig unbasiert, dass keine Gefährdung bestünde. Um das behaupten zu können, müsste man klar belegen, wie man zu diesem Schluss kommt. „Is ja noch mal gut gegangen, ist keine Abwägung. Es ist auch nicht das erste Mal, dass man irgendwo eine Gefährdung sieht oder auch nicht, aber dafür keinerlei Dokument hat, wie man zu diesem „Schluss“ gekommen ist. Finde das schon sehr seltsam, wenn man so nach Bauchgefühl geht.

Ich werde mich jetzt erst einmal mit dem Rechtsanwalt beraten, wie es weiter geht.

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#Osttangente im Haupt- und Finanzausschuss – #Duisburg #Duisport

Auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 28.03.2022 wurde über die Osttangente geredet.

Die SPD, wollte sich wie üblich nicht inhaltlich auseinandersetzen und die CDU sagte gar nichts. Die Linke habe angeblich auch noch Beratungsbedarf, was mich an dieser Stelle doch etwas verwundert.

Die Grünen verwiesen auf die anderen Ausschüsse und erkundigten sich bzgl. der Förderung. Laut Herrn Linne, soll das angeblich über die klassische Landesförderung möglich sein. Dass mit der Förderung würde erst dann kommen, wenn man nachweisen könne, dass die Straße gebaut werden könne.
Ebenfalls verwiesen die Grünen auch die aktuellen Kosten. Diese Kosten betragen ja insgesamt eine Millionen plus Personalkosten in der Verwaltung.

Man hat das Thema wie üblich in den Rat geschoben, sodass man sich fragt, wozu man eigentlich Fachausschüsse braucht, wenn dort nicht ernsthaft diskutiert wird.

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