Seltsame Wahrnehmung der Polizei Aachen zum Mindestabstand – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Klimaschutz #RWE #Braunkohle

Im Nachgang zur Demonstration vom 07.08.2021, wo eine Klimaschutzdemo beim Braunkohletagebau Garzweiler stattfand schrieb ich das Innenministerium an, weil Polizeifahrzeuge sehr dicht an Gehenden vorbeifuhren.

Die Antwort habe ich zwar schon eine Weile, komme aber erst jetzt dazu, diese zu bloggen.

Erst einmal fällt im Antwortschreiben fehlende Rechtskenntnis bei der Polizei auf:

Bezüglich einzuhaltender Sicherheitsabstände gilt gem. § 5 Abs. 4 S. 2,3 grundsätzlich, …

Wenn man aber nun in § 5 StVO reinschaut, stellt man schnell fest, dass dort keine Ausnahmen vorgesehen sind. Dabei heißt „grundsätzlich“ immer, dass Ausnahmen gibt.

Im weiteren Verlauf geht man dann erst einmal auf die seitlichen Abstände zu Gehenden und Radfahrenden ein, die leider zu wenig kontrolliert und demnach auch nicht immer eingehalten werden.

Die Polizei zieht sich hier natürlich, wie üblich auf § 35 StVO zurück, der tatsächlich Sonderrechte für die Polizei enthält. Nur leider wird dabei Absatz 8 übersehen schon mal übersehen:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Diesem Punkt wurde im Schreiben nur bedingt Aufmerksamkeit geschenkt. Natürlich sind die Polizeifahrzeuge mit ca. Schrittgeschwindigkeit gefahren, was die Gefährdung natürlich minimieren kann. Die Polizei hierzu:

Auch wenn die Nutzung von Sonder- und Wegerechten von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, kann ich Ihnen versichern, dass die eingesetzten Polizeibeamten der hierdurch geschaffenen erhöhten Unfallgefahr durch gesteigerte Sorgfalt begegnen.

Zumindest eines der Fahrzeuge quetschte sich durch eine Feldstraße, obwohl man auch außen herum hätte fahren können, dadurch wäre man erstens schneller voran gekommen und hätte zugleich auch die Gefährdung reduziert. Somit erscheint mir die Argumentation zumindest hier nicht schlüssig.

Auch in Duisburg habe ich schon erlebt, wie Polizeifahrzeuge sehr dicht durch die Gehendenzone fuhren. Ich bin mir nicht sicher, ob dies Not tut, da es hier auch andere Optionen gibt.

Man muss immer im Hinterkopf haben, dass Sonderrechte eine Ausnahme sind und eben gerade nicht ständig und für Lappalien eingesetzt werden dürfen. Rechtlich mag es vielleicht schwierig sein, hier etwas gegen Fehlverhalten zu tun, es geht hierbei aber auch um das Ansehen der Polizei. Denn wenn man um eine Pizza zu holen, auf einem Radweg parken würde, wäre dies dem Ansehen nicht dienlich. Dass auf Radinfrastruktur geparkt hatte ich schon regelmäßig und nicht immer gab es dafür einen Grund.

Dieser Beitrag wurde unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s