Das ein signifikanter Anteil der Autofahrenden die Verkehrsregeln nicht beherrscht, wie der ADAC bewies oder diese nicht beachtet, liegt an fehlerhafter Regeln, aber auch sehr an fehlender Rechtsdurchsetzung durch die Ordnungsbehörden. Gefährliche Stellen werden nicht durch sofortiges Abschleppen entschärft.
Was ich dabei im Artikel der NRZ befremdlich finde ich einerseits, dass man seitlichen Abstand falsch angibt, denn erstens lautet es korrekt MINDESTENS 1,5 m und zweitens gilt dieser auch zu Gehenden. Kontrolliert wird dies durch die Polizei kaum bis gar nicht, obwohl das heute bereits problemlos und rechtssicher in gezielten Kontrollaktionen möglich wäre.
Anderseits finde ich die Aussagen von Michael Mertens befremdlich. Es ist keine staatliche Aufgabe, die Nutzenden einer Mobilitätsform fortzubilden, sondern das sollte gesetzliche Selbstverpflichtung sein. Muss man halt alle fünf Jahre eine Wissensupdate mit Test durchführen und auch die Gesundheit geprüft werden, denn viel zu oft sind auch völlig fahruntaugliche Menschen am Steuer.
Wenn jemand Unwissenheit als Ausrede nutzt, dann sollte man die Fahrtauglichkeit in Frage stellen, da die Person sich nicht im erforderlichen Umfang informiert.