Glen, Marla; Musik; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4,
* Unexpected
uvm.
Eine komplette Übersicht der Duisburger Kunstschaffenden gibt es hier.
Glen, Marla; Musik; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4,
* Unexpected
uvm.
Eine komplette Übersicht der Duisburger Kunstschaffenden gibt es hier.
Die Kraftwerk Neuss GmbH will, gemäß Amtsblatt 23, eine erdgasbefeuerten Gas- und Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage KNE) errichten. Diese Anlage soll der Versorgung der MM Neuss GmbH mit Dampf und Strom dienen, einer Kartonfabrik. Der Antrag wurde am 31.03.2022 gestellt, also nach dem Angriff von russland auf die Ukraine.
Noch bis zum 15.08.2022 kann man per Mail einwenden, dass man dies für eine ziemlich dumme Idee hält, denn Erdgas wird ohnehin knapp, jetzt noch auf eine veraltete Technologie zu setzen ist extrem dumm.
Meine Kurzeinwendung:
1. Erdgas ist klimaschädlich und hat keine Zukunft, die Errichtung eines neuen Gaskraftwerks ist eine Verschwendung von Ressourcen. Dies fängt in der Klimabilanz bereits bei Beton und Stahl an, die bei nicht nachhaltig sind.
2. Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges muss jederzeit mit einer Einstellung der Gaslieferung gerechnet werden. Da die bestehende Wärmeversorgung vorgeht, sind neue Anlagen nicht genehmigungsfähig.
3. Es sind bereits zukunftsfähige Technologien, wie Tiefengeothermie und ähnliches für die Wärmegewinnung und Photovoltaik und Wind für die Stromerzeugung vorhanden. Eine Speicherung kann als Wasserstoff stattfinden, der mit hoher Effizient über Brennstoffzellen wieder in Strom zurückverwandelt werden kann. Es ist ein Unding derzeit überhaupt noch ein neues Gaskraftwerk zu planen. Diese Alternativprüfung fand mit Sicherheit nicht statt.
4. Die EU-Taxonomie wird scheitern, man hat hier offensichtlich nicht wirtschaftlich mit CO2-Kosten gerechnet und agiert lieber weiter klimaschädlich.
5. Gemäß Bundesverfassungsgericht ist Klimaschutz ein Grundrecht und demnach ist diesem Aspekt ein besonderes Gewicht zu geben, selbst wenn dies noch nicht in alle Normen umgesetzt ist, ist dies bei Entscheidungen zu berücksichtigen.
6. Es fehlen Angaben zur Klimaschädigung durch Bau und Betrieb des Kraftwerks.
In der Machbarkeitsstudie hat man erwähnt, dass man den LKW-Verkehr davon abhalten will, dass dieser weiterhin über die Brücke der Solidarität rollt. Dies kann maximal in eine Richtung funktionieren.
Von Hochfeld bzw. Marientor kommend wird das nicht funktionieren. Herr Linne spricht hier von 800 LKW, die man reduzieren könne durch die Osttangente. Allerdings würde das nur für die Hälfte funktionieren, wenn man dafür sorgen könnte, dass keine LKW von der Osttangente zur Brücke abbiegen, der Rest wird ohnehin weiter rollen wie gehabt.
Nun kann man sich die Qualität einer Abbiegeregelung beim ehemaligen Hornitexgelände anschauen. Dort soll verhindert werden, dass LKW nach rechts abbiegen.

Wie man sieht ist die Konstruktion eher simpel und zielt auch nur auf große Fahrzeuge ab. Allerdings funktioniert diese nicht. Wie bereits die Hornitexter festgestellt haben, fahren die LKW einfach auf die Linksabbiegerspur und ziehen dann rechts rum. Die Spuren davon kann man deutlich sehen, denn das Schild ist leicht zur Seite gebogen. Dies kann eigentlich nur beim Abbiegen nach Rechts geschehen sein.

Von den Hornitexter wurde mir sogar ein Bildbeweis zugespielt.

Man sieht deutlich wie der Zementmischer nach Rechts abbiegt, obwohl er das nicht soll. Da kann man sich ausrechnen, wie wirksam eine derartige Vorrichtung zur Regulierung an der von SPD und CDU gewünschten Osttangente wäre. Die angestrebte Reduzierung ist also illusorisch und löst auch nicht der Problem der LKW in Hochfeld, da es ohnehin nur ein kleiner Teil ist, wie die Stadt selber sagt.
Fazit eine Osttangente würde nichts bringen ohne gleichzeitige Fahrverbote für Hochfeld und die Brücke der Solidarität. Die Fahrverbote für Hochfeld kann man allerdings auch jetzt schon ausprobieren und muss nicht Millionen verschwenden, Natur vernichten und auch sonst viele neue Probleme schaffen.
Bereits seit einiger Zeit ist der Grüne Ring zwischen Sedanstraße und Heerstraße in Hochfeld gesperrt. Dieser Bereich ist laut Stadt Duisburg ein Teil der Radroute zur Innenstadt. Wie bereits berichtet plant man dafür ja sogar extra eine Brücke über die Heerstraße, um so trauriger ist, dass bei der Stadt Duisburg eine gute Idee mit schlechten Ideen kaputt entwertet wird.
Von den Wirtschaftsbetrieben bekam ich folgende Antwort zur Sperrung:
…
Unser Fachbereich hat uns mitgeteilt, dass ein Teil der Grünanlage aktuell als Baustellenzufahrt für den Neubau eines Familienzentrum an der KiTa Immendal in Anspruch genommen wird und ist vorübergehend gesperrt. Der Neubau wird voraussichtlich erst Mitte 2023 fertiggestellt. Die Grünanlage selbst soll anschließend im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung aufgewertet werden. Nähere Informationen liegen den Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR bislang nicht vor.
…
Wenn man sich die KiTa an der Straße Immendal anschaut, dann liegt diese erkennbar an einer Straße. Dennoch leitet man den Verkehr lieber durch eine sicherer Route Gehende und Radfahrende und erzeugt so eine höhere Wahrscheinlichkeit für Unfälle.
Das fragt man sich echt, was man sich bei der Stadt denkt. Wollte man keine Parkplätze opfern für den Zeitraum des Baus? Und selbst wenn da ab und an ein LKW rollt, ist es wirklich notwendig den gesamten Bereich zu sperren und nicht einmal eine Umleitung auszuschildern? Und soll dieser Zustand dann wirklich bis Mitte 2023 andauern? Oder soll man jetzt allen ernstes über die hochgefährliche Karl-Jarres-Straße von und zur Innenstadt fahren?
Mit Radfahrenden und Gehenden meint man es scheinbar machen zu können.

Die Thematik „Machbarkeitsstudie“ Osttangente wurde in verschiedenen Gremien behandelt. Da erst jetzt die Protokolle nach und nach im RIS zu finden sind, hat es etwas gedauert. An dieser Stelle die Sitzung der Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl vom 10.03.2022
Hier wurde explizit gegen die Vorlage gestimmt.
Schon bei der Veröffentlichung der Drucksache, stand die BV Homberg/Ruhrort/Baerl mit drin in der Beteiligungsliste. Im Gegensatze zu den anderen SPD’en (Mitte und Rheinhausen) kam hier eine deutlich differenziertere Betrachtung. Es ist verwunderlich, dass nicht die gleiche Kritik aus Hochfeld kam, denn auch dort hat man nicht richtig hingeschaut. In Homberg bestand die große Sorge vor einer Verkehrszunahme, die sicherlich nicht unberechtigt ist.
So rechnet man u. a. mit folgendem:
Dabei handelt es sich sowohl um klassische Fehlverkehre als auch um Mautsparer und neu entstehende Verbindungen (z. B. mit dem Hafen Ruhrort oder dem Logistikzentrum Rheindeichstraße). Stichwort der Verkehr sucht sich seine eigenen Wege.
Auch wegen dieser Befürchtungen bat man um weitere Untersuchung.
Die Äußerungen Herrn Radny (CDU) waren ziemlich uninformiert, denn u. a. wollter es sich dem Votum des Rates anschließen, der allerdings noch gar nicht abgestimmt hatte am 10.03.2022. In der vorherigen Sitzung fand lediglich 1. Lesung, also Vertagung statt. Weiterhin verbreitete er die angebliche Entlastung von Rheinhausen und Hochfeld. Dazu aber später noch mehr.
Die Grünen setzten sich tiefgehend inhaltlich sachlich auseinander und brachten diverse Argumente gegen das Vorhaben und ergänzten damit die Ablehnung der SPD. Für Details bitte nachlesen unter dem Link im Protokoll. Nur der wichtigste Punkt auch hier:
Die Erleichterungen, die man sich erhoffe, seien längst widerlegt und die jetzigen verkehrlichen Zustände in Rheinhausen und Hochfeld ließen sich mit einfachen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen beheben. Deswegen sei jeder weitere Euro, der hierfür ausgegeben werde, verbranntes Geld.
Den Beitrag von Herrn Hilscher (CDU), habe ich nicht verstanden. Angeblich gäbe es IM Logport fünf Terminals. Bloß welchen Logport meinte er damit? Logport I in Rheinhausen oder einen der anderen zahlreichen Logports oder alle zusamen? Neben Logport I gibt es in Rheinhausen auch noch Logport III. Mir klingt das nicht fundiert. Auch er behauptete:
Diese Umgehungsstraße werde ziemlich viel LKW-Verkehr aus Rheinhausen und speziell aus Hochfeld vermindern.
Daran habe ich natürlich ziemliche Zweifel.
Kaarster gegen Fluglärm berichten „Verspätungen im Mai über 2019er Niveau„
Manchmal bekommt man durch durch Zufalle auch mal gute Idee mit.
In Höhe der Haltestelle Platanenhof gibt es im grünen Ring eine Unterbrechung durch die Heerstraße, welche nicht nur PKW-Verkehr hat, sondern auch noch zwei Straßenbahnen, die hier sogar noch abknicken. Das macht das Überqueren nicht nur anstrengend, sondern auch gefährlich.
Erstaunlicherweise hat man seitens der Stadt Duisburg die Situation sehr realistisch analysiert und kam dann zu dem Schluss einer Brücke für Radfahrende und Gehende.
Im Anlage 4 der Drucksache 18-0877/4 stehen mehr Informationen.
Das mit den wenigen Minuten, welche die Stadt nennt halte ich zwar für etwas übertrieben, aber ansonsten ist das gut.
Was mich in Hinblick auf das Vorhaben Grüner Ring allerdings noch etwas stört ist die Umsetzung an der Ecke Sedanstraße/ Rudolf-Schock-Straße. Dort fehlt eine vernünftige Überführung vom Radweg in den Grünen Ring. Ich kann da die Idee bei den Umbauarbeiten noch nicht so ganz verstehen.
Wenn die Brücke fertig ist, müsste dann eigentlich nur noch die Musfeldstraße optimiert werden, hier wäre eine Fahrradfurt ganz gut.
Über meine Korrespondenz mit der Stadt hatte ich ja bereits berichtet. Dort wurde als Anschrift folgende genannt:

Ich war natürlich auch mal real vor Ort um mir die Baustelle anzuschauen und fand dort ganz andere Angaben.

Da stellt sich mir einmal mehr die Frage, was bei der Verwaltung vor sich geht. Ist jedenfalls unsaubere Arbeit. Mir scheint das kein Einzelfall zu sein.
Wie die Halle aussehen soll kann man auf diesem Bild sehen:

Allerdings stimmt die Bauweise nicht mit der Darstellung überein. Möglicherweise sollen die Öffnungen zur anderen Seite gehen.
Und nachfolgend noch ein paar Impressionen.




Das ein BWLer keine Ahnung hat, von physikalischen und technischen Begebenheiten, erkennt man deutlich an dem NRZ-Interview mit Bijan Djir-Sarai.
Erst einmal wurde der Atomausstieg nicht nach Fukushima beschleunigt, sondern die von FDP und CDU/CSU forcierte Verlängerung (des Ausstieges von SPD und Grünen) rückgängig gemacht, was uns Steuerzahlende viel zusätzliches Geld gekostet hat.
Völlig unabhängig von der Einstellung zum Thema kann ein AKW nicht einfach ein und ausgeschaltet werden. Dazu braucht es erst einmal Brennstäbe, die wegen der langen Abklingzeit sicherlich nur so viel in den Reaktor eingeführt wurden, wie unbedingt notwendig. Auch technisch wurde mit Sicherheit alles auf das Enddatum ausgerichtet, sodass nur noch das unbedingt notwendig gemacht wurde. Das heißt bei allen AKW müsste eine technische Prüfung stattfinden, die mit erheblichen Aufwand und Kosten einhergeht. Experten gehen hier von Zeiträumen bis zu einem Jahr aus. Alles andere wäre vor dem Hintergrund der Sicherheit unannehmbar, da AKW eine Hochrisikotechnologie sind.
Was AKW in Nachbarländern angeht, so müssen hier Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und auch in Deutschland veröffentlicht werden, womit im Endeffekt auch eine Klagerecht für Deutsche besteht, wegen der grenzüberschreitenden Auswirkungen. Planen kann man viel, ob es auch dazu kommt ist etwas ganz anderes.
Die Unternehmen winken natürlich ab, um sich den Weiterbetrieb bezahlen zu lassen. Hier würden also weitere Milliardensubventionen fällig, obwohl man mit dem gleichen Aufwand deutlich die Energiewende beschleunigen könnte. Eine die Milliarden in Balkonmodule investieren, das geht schneller und hilft gerade den Mietern. Sollte man eigentlich BWL gelernt haben, was kosteneffizent ist.
Also entweder ist die FDP extrem schlecht informiert, um nicht zu sagen inkompetent oder man macht das Thema auf, um vom Versagen beim Tankrabatt abzulenken.
Die Stadt Duisburg zeigt sich regelmäßig unwillig den LKW-Durchgangsverkehr aus Wohnbereichen zu halten. Die Begründungen sind nach meiner Erfahrung unbedacht und zeigen klare Defizite in der Beurteilung der Gefährdungen, welche vom Verkehr ausgehen. So konnte ich internen Dokumenten entnehmen, dass man nicht einmal eine Dooringgefahr als solche erkannte.
Aber die gute Nachricht ist, dass man nicht darauf warten muss, bis die Stadt Duisburg sich bequemt, dass zu tun, was notwendig ist. Man kann auch als Laie einiges tun. Eigentlich ist auch nicht so schwierig. Wenn man vom Verkehr durch eine Gefährdung oder Störung sehr stark betroffen ist. Nehmen wir an es gibt auf dem Schulweg der Kinder eine gefährliche Stelle durch LKW-Verkehr oder auf der Straße, dann kann man bei der Verwaltung eine Prüfung nach StVO § 45 beantragen. Eigentlich müsste diese darauf reagieren und einen Bescheid schicken, wo dann drin steht, was man zu tun beabsichtigt. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich die Stadt Duisburg hier schwer tut und man dann nach spätestens 3 Monaten einen Anwalt hinzuziehen sollte. Genauer gesagt jemanden aus dem Bereich Verwaltungsrecht, möglichst mit Kenntnissen beim Straßenverkehr. Hilfreich könnten hier Übersichten von Rechtsanwälten sein oder auch Artikel zu spektakulären Urteilen, wie etwa zu Tempo 30 in Köln oder Gehwegparkverbote in Bremen.
Aber zu Beginn braucht es erst einmal keinen Anwalt, sondern nur etwas Recherche. Man sollte klar zum Ausdruck bringen können, welche Gefährdung man sieht und gut sind hier natürlich auch Beweise. Etwa Fotos von Fehlverhalten oder sogar Strafanzeigen. Je besser dokumentiert die Problemlage ist, desto größer ist die Chance, dass die Verwaltung von sich aus etwas tut. Das ganze schreibt man auf und beschreibt die Situation so gut es geht. Gerne kann ich auch dabei helfen, einfach einen Kommentar hier schreiben (geht auch ohne Veröffentlichung, wenn gewünscht).
Das schickt man dann an die Stadt, welche sich theoretisch darum kümmern sollte. Man kann natürlich um eine Eingangsbestätigung bitten. Im Gegensatz zu GO § 24-Anträgen oder anderen Petitionen, setzt sich durch den obigen Antrag eine Frist in Gang, die nach Verwaltungsverfahrensgesetz normalerweise 3 Monate beträgt.
Tut sich in der Frist nichts, kann man die Stadt anschreiben und um Akteneinsicht bitten. So kann man nachschauen, ob die Stadt überhaupt etwas getan hat und was dies war. Sowohl Akteneinsicht, wie auch der Bescheid des Antrages sind ein Recht, welches man hat, dass einem eigentlich auch nicht verwehrt werden darf. Wenn man nichts erreicht kommt man um einen Anwalt nicht mehr herum.
Würde man die Sache vor Gericht bringen, kann das in erster Instanz durchaus ein paar tausend Euro kosten. Der Ausgang ist natürlich vorher nie ganz absehbar, aber allein dadurch, dass man vor Gericht geht, könnte man den Handlungsdruck schon erhöhen. Und wenn es mehrere Betroffene gibt, in dem fraglichen Bereich, dann könnte man auch mehrere unterschiedliche Anträge einreichen und dann zusammenlegen und den aussichtsreichsten vor Gericht bringen. Schließlich hätten alle etwas davon.
Parallel ab und an Informationen an die Presse, macht ebenfalls Druck.
Man hat bei dem Antrag keinen Anspruch, dass eine bestimmte Entscheidung getroffen wird, allerdings schon das entschieden wird. Und sollte die Entscheidung außerhalb des Zulässigen liegen, kann man auch dagegen rechtlich vorgehen. Es gibt bei allen Entscheidungen einer Behörde nur einen bestimmten Bereich innerhalb dessen diese entscheiden darf. Der Rechtsanwalt kennt diesen Bereich und kann demnach beurteilen, ob die Entscheidung zulässig ist.
Klingt erst einmal vielleicht etwas aufwändig, aber außer der Auswahl eines Rechtsanwaltes und bei dem Schreiben hält sich der zeitliche Aufwand in Grenzen. Die Finanzierung muss gesichert sein, aber es ist sicherlich so, dass man die Wahl hat zwischen einem untragbaren Zustand hinnehmen oder selbst etwas zu tun.
Noch immer läuft hier auch die Aktion der Deutschen Umwelthilfe.
Mit Drucksache 22-0159 will die Stadtverwaltung sich die „Anweisung für den Straßenbau in Duisburg 2022 (ASD 2022)“ beschließen lassen. In den Anlagen steht so manches Interessantes. Nachfolgend auszugsweise einige besonders interessante Punkte. Die man beim Bestand aber teilweise ignoriert.
Es steht primär drin, wie man bei Plänen zu verfahren hat, aber auch Abmessungen sind erkennbar.
Gehwegparken ist im Grundsatz ausgeschlossen.
Das gilt wohl allenfalls für Neubau und auch nur dann, wenn das Ordnungsamt Lust hat die Verkehrsregeln durchzusetzen. In Rheinhausen gibt es so viele Stellen, wo man illegales Parken toleriert, was völlig unvereinbar ist mit dem Verkehrsfluss der Gehenden.
Zur Verdeutlichung der Radwege sind im Bereich von besonders konfliktträchtigen Stellen (z. B. Tankstellenzufahrten, Zufahrten zu Parkplätzen und Einkaufszentren etc.) Radfahrpiktogramme erforderlich. Bituminöse Radwege müssen rot markiert werden.
Im Bestand wird das m. W. nicht gemacht, aber wie ist das bei Neuanlagen? Ich habe in der Richtung bisher nichts bemerkt. Gerade bei Tankstellen ist es nicht ungefährlich, da wäre an vielen Stellen sicherlich mit etwas Farbe auf dem Radweg die Aufmerksamkeit erhöht.
Zur Minimierung des Pflegeaufwandes sind im öffentlichen Straßenraum mit Ausnahme von Baumpflanzungen nur in abgestimmten Einzelfällen Grünfläche zu planen.
Dass die Stadt Duisburg kräftig Bäume abholzt liegt genau daran. In Grünflächen wird ganz klar erkennbar primär ein Kostenfakten gesehen. Man erkennt offensichtlich nicht, dass Grünflächen primär dem Allgemeinwohl dienen. An anderer Stelle schreibt man dagegen, etwas von einer ökologischen Aufwertung. Das finde ich dann etwas widersprüchlich. Auch die Vorgaben für Baumscheiben werden an vielen Stellen im Bestand nicht eingehalten. Da steht sogar etwas zum Schutz von Baumscheiben, was aber bekanntlich auch nicht umgesetzt wird.
In einer der Anlagen erkennt man auch schön, dass Radwege nicht für die Befahrung durch LKW geeignet sind, weil der Aufbau gar nicht dafür ausgelegt ist.
Mit den Vorgaben werden auch Bettelampeln vorgeschrieben (Anforderungstaster), welche Gehende und noch mehr Radfahrende diskriminieren.
Abfallbehälter sowie Glas- und Altkleidercontainer dürften nur dort aufgestellt werden, wo eine Mindestrestbreite von 1,50 m für Fußgänger verbleibt.
Scheinbar gilt das nur dafür, denn PKW werden häufig viel enger abgestellt, leider schreiten die Behörden bei diese Behinderung bzw. Gefährdung unzureichend ein. Eigentlich müsste man bei weniger Platz als 1,50 m sofort abschleppen.
Bei Fahrradhaltern will man einen Abstand von größer 1 m, allerdings frage ich mich, wie weit man hier Lastenräder berücksichtigt hat. Es sind aber verschiedene Fahrradständer aufgelistet.
In Bereichen in denen Umlaufschranken unvermeidbar sind, sollen sie Radfahrer nicht zum Absteigen zwingen. Insbesondere dürfen sie für Behindert auf Dreirädern, Rollstuhlfahrern und Radfahrern mit Anhänger kein unüberwindbares Hindernis darstellen.
Für Umlaufschranken gibt man einen Abstand von mind. 1,80 m vor. Die Realität sieht leider anders aus. Ich hoffe, dass dies bei neuen Anlagen auch wirklich beachtet wird. Ich denke bei Problemen sollte man diese der Stadt regelmäßig mitteilen.
In der NRZ vom 25.04.2022 erschien ein Artikel, in welcher Herr Sebastian Hiedels (Stadtsprecher) behauptet hat:
Der Bereich auf der Deichkrone biete ein Gefahrenpotential für Unfälle zwischen Radfahrern und dort sitzenden Gästen.
Da die Stadt Duisburg regelmäßig Unsinn bzgl. Gefährdungen bzw. Nichtgefährdung behauptet, habe ich natürlich noch am selben Tag nachgefragt. In der Hoffnung wenigstens diesmal etwas fundiertes zu bekommen, denn für die Bewertung, ob eine Unfallgefahr besteht müssen verschiedene Parameter erfasst unausgewertet werden.
Ich habe hier nur nach folgenden Punkten gefragt:
1. Wann gab es wie viele Unfälle mit Fahrrädern dort?
2. Können Sie mir die mit Sicherheit vorliegende Gefährdungsanalyse digital zusenden?
Die erste Frage, um zu wissen, ob überhaupt schon etwas passiert ist, weshalb man zu der Behauptung kam, dass eine Gefährdung bestünde und dann die saubere Analyse, ob und welche Gefährdung vorliegt und mit welchen Maßnahmen dieser man begegnet.
Bereits an anderen Stellen hatte ich nachgeforscht.
Etwa die angeblich gefährliche Osloerstraße (Osttangente „Alt“), die nur deshalb für Radverkehr gesperrt wurde, weil es im Planfeststellungsbeschluss steht, eine Beurteilung der Gefährdung dort gibt es nicht. Oder die A40 Brücke in Homberg, wo man die Straße für Fahrräder gesperrt hat wegen einer angeblichen Gefährdung, die nicht belegt werden kann. Fakt ist hier, dass eine Gefährdung hier nicht existiert, wenn sich alle an die Verkehrsregeln halten, sondern es einzig und allein darum geht, dass KFZ nicht wegen einem Fahrrad langsamer fahren müssen, dies ist allerdings kein zulässiger Grund für Fahrverbote für Radfahrende. Mit Fahrverboten für Radfahrende tut sich die Stadt regelmäßig sehr leicht, während man gleichzeitig bei LKW ständig behauptet, dass dies nicht ginge, weil angeblich keine Gefährdung vorläge, aber auch hier natürlich keine saubere Analyse der Gefährdungen. Etwa an der Jägerstraße, wo belegbar der Radverkehr gefährdet wird. Oder auch Flutweg und Lindenallee, wo die Stadt bei der Ablehnung eines Antrages der Bezirksvertretung ebenfalls extrem unsauber gearbeitet, wie hier herausgearbeitet. Auch die Angelegenheit Heerstraße offenbarte mir Abgründe der Unkenntnis bzgl. Gefährdungen für Radverkehr.
Fazit für mich war und ist, dass reale Gefährdungen für Radfahrende, aus welchen Gründen auch immer, ignoriert werden und Gefährdungen durch LKW ebenfalls. Stattdessen behauptet die Verwaltung unfundiert etwas.
Das Aschlöksken ist nur der nächste Beleg in einer Reihe von Indizien, die sich langsam aufsummieren. Denn gestern bekam ich seitens der Stadt Duisburg folgende Antwort:
…
Da jedoch Unfallaufnahmen, die diesbezügliche Datenerfassung und mögliche Gefährdungsanalysen von Gefahrenstellen zum Aufgabenspektrum der Polizeibehörden gehören, können Ihre Fragen seitens der Stadt Duisburg nicht beantwortet werden.
…
Also Herr Hiedels behauptet belegbar eine Gefährdung, aber die Stadt hat keine Unterlagen dazu. Daraus lässt sich eigentlich nur schlussfolgern, dass Herr Hiedels gar keine Aussage über eine angebliche Gefährdung hätte treffen können. Denn ohne von mir angeforderten Daten kann man nicht zu einer Bewertung kommen, ob eine Gefährdung bestünde. Die Polizei liefert lediglich Unfallinformationen, führt allerdings auch keine Gefährdungsanalysen durch, wie ich aus anderen Angelegenheiten weiß.
Einmal mehr drängt sich mir der Eindruck auf, dass die Stadt Duisburg nicht sauber arbeitet und es auch nicht nur um Einzelfälle geht. Denn je nach gewünschtem Ausgang wird mal behauptet, dass keine Gefahr bestünde (LKW) oder es gefährlich wäre (Radfahrende), aber in keinem Fall gibt es eine Gefährdungsanalyse durch die Stadt. Somit wird also die ordentliche Praxis einer Verwaltung außer acht gelassen und einfach populistisch behauptet, was jemanden in der Verwaltung gerade einfällt. Das ist kein Verwaltungshandlung, wie es im Einklang mit der freiheitlichen Demokratischen Grundordnung steht, sondern Willkür. Entscheidungsprozesse müssen dokumentiert werden und nachvollziehbar sein. In Duisburg fühlt man sich dagegen regelmäßig an die Behauptungen von Donald Trump erinnert, der mal so und mal so etwas behauptet, egal wie die Fakten sind.
Duisburg ist echt … umweltschädlich und baumfeindlich.
Manche Drucksachen der Verwaltung klingen harmlos, so auch DS 22-0534 „Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Karl-Jarres-Straße“. Für knapp 3 Millionen Euro will man hier die Haltestelle der U79 barrierefrei umbauen.
Warum die Haltestelle nach Süden verschoben werden muss, geht aus den Unterlagen nicht hervor, dort steht nur lapidar:
Durch die neuen, ca. 18 m langen Rampen verschiebt sich die Lage der Haltestelle Richtung Süden. Als Folgemaßnahme der geänderten Lage muss eine vorhandene Trinkwasserleitung im süd-westlichen Bereich der Haltestelle verlegt werden. Für die Leitungsumlegung und für die Gesamtmaßnahme müssen insgesamt 7 Bäume gefällt werden. Diese werden an anderer Stelle durch Ersatzpflanzungen kompensiert.
Es ist nicht plausibel, warum wegen der Leitungen Bäume gefällt werden müssen. Es ist gängige Praxis Leerrohre in den Boden zu verlegen, sodass keine Umverlegung notwendig ist.
Der ebenfalls vorhandene Lageplan gibt da ganz andere Informationen. Scheinbar soll die Haltestelle verlängert und verbreitert werden, sodass eine Veränderung der Straße, Radwege und Gehweg notwendig ist. Dass die schmalen Bahnsteige über 3 m breit werden sollen ist natürlich schön.
Obwohl laut Plan dort Alleebäume gefällt werden sollen, steht der Umweltausschuss gar nicht unter Vorberatung und die BV Mitte darf hinterher die Entscheidung des Rates akzeptieren.
Wenn ich mich recht entsinne handelt es sich bei den Bäumen, wie üblich um Platanen. Wenig Verständnis ergibt sich für mich bei dem vagen, dass neue Bäumen irgendwo anders gepflanzt werden sollen. Dass man die Gelegenheit nicht nutzt, um die Gleise zu begrünen ist typisch Duisburgs Betonphilosophie. Dazu passt dann auch, dass man die Linksabbiegerspur verlängern will.
Zusätzlich wird die Aufstellfläche des Linksabbiegers Fahrtrichtung Duisburg Innenstadt aufgrund der hohen Verkehrsbelastung um 10 m verlängert. Der Verkehrsfluss der Geradeausspur soll damit verbessert werden.
Im Text steht missverständlicherweise, dass die Linksabbiegerspur in Richtung Duisburg Innenstadt wäre, dabei geht es Links in Richtung Hochfeld. Durch die Verlängerung der Abbiegespur wird die Strecke durch Hochfeld attraktiver für LKW, welche über die A59 die Ausfahrt Marientor umfahren. Ob man dies bedacht hat?
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde hat scheinbar der Fällung zugestimmt.
Ich gehöre ja zu jenen, die regelmäßig in die Amtsblätter schauen. So auch in Amtsblatt # 22 der Bezirksregierungs Arnsberg.
Obwohl Corona offiziell vorbei ist führt man eine Online Konsultation durch. So kann man direkt auch eine Berichterstattung verhindern, was bei einer Erörterung der Fall wäre.
Es mutet skurril an, dass man nur eine Woche Zeit haben soll, um sich für die Online Konsultation zu melden, obwohl diese bis Mitte Juli läuft.
Für die Teilnahme von Betroffenen ist eine Anmeldung unter der E-Mail-Adresse Konsultation-knapsack@bra.nrw.de In der Zeit von Montag, den 06. Juni 2022 bis Montag, den 11. Juni 2022 erforderlich.
Zumal es nicht so viele Einwendungen geben dürfte, als das es nicht möglich wäre einen Brief an die Betroffenen zu schicken, mit den Zugangsdaten. Aber damit würde man ja aktiv auf Einwendende zugehen. Ich finde das extrem befremdlich, was da abgezogen wird.
Update: Scheinbar gibt es doch Schreiben an die Einwendenden trotzdem finde ich den Zeitraum seltsam kurz in dem man sich melden kann.
Meine Einwendung zu: 61.g27-7-2019-2 Versickerung Garzweiler Sümpfung elektronischen Erklärung
Guten Tag,
ich wende Nachfolgendes ein:
1. Es ist verwunderlich, dass die Versickerung getrennt von der Sümpfung behandelt wird, obwohl beides in unmittelbaren Zusammenhang steht und nicht getrennt behandelt werden darf.
2. Das abgepumpt Wasser kann auch prima zur Füllung der Restseeutopie genutzt werden, denn dann bleibt es wenigstens vor Ort und die Füllung geht schneller. Zumal bei Einstellung bis 2030 keine Genehmigung bis 2030 notwendig ist.
3. Da ich nicht den Eindruck habe, dass nach Recht und Gesetz entschieden wird, sondern einfach nur mit ein paar marginalen Auflagen die Anträge von RWE abgenickt werden, halte ich meine Einwendung diesmal kurz.
4. Da ich davon ausgehe, dass wie üblich die erkennbare Klimaerwärmung nicht berücksichtigt wurde, braucht man die Unterlagen ohnehin nicht zu lesen, da diese erneut unvollständig sind. Dabei ist bei Versickerung auch die Verdunstung durch Klimaerwärmung zu berücksichtigen.
5. Es ist Unsinn, dass eine Auskohlung bis 2045 stattfinden wird, dazu sind die politischen Aussagen zu eindeutig. Aber die Klimaerwärmung interessiert ja die Behörden scheinbar nicht, obwohl alle Behörden eigentlich das Grundgesetz und damit auch Klimaschutz vertreten müssen. Denn nicht nur die Gesetze binden, sondern auch die Rechtsprechung.
6. Da die Leitentscheidung absehbar überarbeitet wird, erweckt der Antrag bis 2030 den Eindruck, dass man möglichst schnell noch eine lange Erlaubnis will.
7. Das Wasser wird vor der Versickerung mit Sicherheit nicht ausreichend aufbereitet. Damit wird gegen die WRRL verstoßen.
8. Die Naturschutzgebiete sind auch durch den Tagebau selber gefährdet, nicht nur durch die Sümpfung. Die Klimaerwärmung gefährdet alle Naturschutzgebiete. Auch alle FFH-Gebiete, somit bringt die künstliche Bewässerung nur Aufschub für das unvermeidliche, zumal RWE mit jeder Tonne Braunkohle die Klimakrise noch verschärft.
9. Der Grundwasserkörper wird durch die Maßnahme vielleicht nicht mengenmäßig verschlechtert, aber definitiv in den chemischen Eigenschaften, da Stoffe in den Boden gewaschen werden und zugleich die chemische Zusammensetzung von Grundwasserleitern variiert.
10. Sämtlichen Prüfungen fehlen die Konsequenzen der von RWE verschärften Klimakrise und daraus resultierenden Auswirkungen.
11. Falls jemand meinen Text übernehmen sollte, weiß ich das nicht, somit gilt die Klausel mit den 50 gleichlautenden Einwendungen nicht.
12. Es hat eine Erörterung stattzufinden. Weiterhin ist eine Bekanntgabe eine Woche vorher völlig realitätsfremd. Die Bevölkerung muss vom Termin zum gleichen Zeitpunkt erfahren wie RWE, alles andere würde gegen das Neutralitätsgebot der Behörde verstoßen.
Im übrigen verweise ich auf die Argumentationen aus meinen Einwendungen zur Sümpfung Tagebau Hambach und Garzweiler.
Datenschutz:
Wegen verschiedener Vorfälle (Gewalttätigkeiten) im Zusammenhang mit RWE stimme ich einer Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an RWE nicht zu.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Anschrift)
Vor kurzem bekam ich ein zwar noch nicht rechtskräftiges aber schon wichtiges Urteil bzgl. Tempo 30 mit. Ich hatte der Stadt deshalb geschrieben. Dies war noch vor dem Blogbeitrag hier. Die Aktion der BUH belegt quasi, was auch in den Urteilen stand. Höchstwahrscheinlich wurden seitens der Stadt überall in Duisburg falsche Werte bei der Beurteilung von Tempo 30 angesetzt.
Guten Tag,
in vielen Stadtteil leidet die Bevölkerung unter Verkehrslärm, insbesondere in Bereichen, wo vermehrt LKW unterwegs sind. In diesem Zusammenhang stieß ich auf einen einen Artikel zu Urteilen in Köln:
https://www.report-k.de/tempo-30-in-koeln-stadt-verliert-klage-vor-verwaltungsgericht/
Dieser Artikel stellt auf die 16. BImSchV ab:
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/BJNR010360990.html
Die Jägerstraße und auch der Flutweg fallen vom Charakter her unter allgemeines Wohngebiet, wobei es auf der Route auch Altenheime und Schulen gibt. Nach der 16. BImSchV gelten für Krankenhäuser, Schulen und Altenheime
– 57 Dezibel (A) Tags
– 47 Dezibel (A) Nachts
und für allgemeine Wohngebiete
– 59 Dezibel (A) Tags
– 49 Dezibel (A) Nachts
Es verwundert mich daher, dass man diesem Umstand nicht in der Drucksache-Nr. 21-0297 Rechnung trug, sondern stattdessen schrieb:
„Eine verkehrsbeschränkende Anordnung zum Schutz vor Verkehrslärm kann unter Würdigung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Pegelwerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht an den Fassaden der Wohngebäude überschritten werden.“
Der Unterschied von 10 dB(A) würde vom Menschen als eine Halbierung des Lärms wahrgenommen.
Man hat also deutlich zu hohe Werte angesetzt. Unabhängig davon, ob die Urteile rechtskräftig werden, hat man mit Sicherheit seitens des Gerichts die richtige Rechtsgrundlage für die Beurteilung genutzt. Es stellt sich also die Frage, warum man bei der Stadt Duisburg völlig andere Werte heranzieht und natürlich an welchen Stellen die Rechtsauffassung der Stadt Duisburg ebenfalls noch fehlerhaft ist.
Würde mich nicht wundern, wenn viele LKW-Betroffene in Duisburg die Urteile nutzen würden, sobald diese rechtskräftig sind, um die Stadt zumindest auf Tempo 30 zu verklagen. Wie man sieht ist dies auf jeden Fall rechtlich möglich.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Während Rheinhausen und andere Stadtteile und LKW ächzen tut die Stadt Duisburg nicht nur nichts wirksames dagegen, sondern genehmigt sogar noch weitere Logistikstellen und das erneut an denkbar ungeeigneter Stelle. Also statt die Verkehrsprobleme zu lösen genehmigt man lieber neue und die CDU tut gar so, als hätte sie nichts dagegen tun können. Als nächstes fordert wahrscheinlich die CDU, dass man die neue Krefelder Straße weiter bauen müsste.
In diesem Fall geht es um die von Hillwood gebaute Lagerhalle am Borgschen Weg.
Von der Stadt erhielt ich die Auskunft, dass die Baugenehmigung am 26.08.2021 erteilt worden wäre. Menschen, die bisher nicht beteiligt wurden, aber klar betroffen sind, könnten demnach bis zum 25.08.2022 die einjährige Klagefrist nutzen. Je dichter dran, desto höher die direkte Betroffenheit.
Natürlich wollte ich mal in die Baugenehmigung schauen, weil ich wissen wollte, ob man auch die Aspekte Verkehr geprüft hat. Aber die Stadt ist natürlich der Meinung, dass man nicht genug betroffen wäre:

Eigentlich verwunderlich, dass man bei einer so großen Halle keine Beteiligung der Bevölkerung durchführen musste. Oder hat man einfach davon abgesehen und vertuscht dies nun?
Man muss sich nur vor Augen halten, dass in dem Bereich keine Radwege vorhanden sind, es also durch noch mehr LKW, noch gefährlicher wird. Aber Fahrradverkehr hat in Duisburg bisher selten eine Rolle gespielt. Man baut hier Seitens SPD und CDU lieber Straßen und zerstört Radwege.
Das UBA stellt mögliche Maßnahmen für Klimaschutz und zur Verbesserung des Verkehrs vor.
Denke es kann nicht schaden diese Beispielsammlung zu verbreiten.
Im letzten Jahr beschwerte ich mich bei der Stadt Düsseldorf über Dooringparkplätze, wenige Monate später parkte dort kaum noch jemand direkt neben dem Radweg. Die Stadt Düsseldorf setzt Recht und Gesetz zumindest an dieser Stelle konsequent um.
In Duisburg läuft das anders. Hier hat man kein Gespür für Gefährdungen. Ein sehr gutes Beispiel ist hier die Karl-Jarres-Straße, wo man auf der einen Seite einen m. W. inzwischen nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg hat und auf der anderen Seite dicht daneben Schwerlastverkehr. Ganz sicher gäbe es dort viel erfreute KFZ-Fahrende, die sehr erfreut wären, wenn Radfahrende auf die eine Spur ausweichen würde, was völlig legitim wäre.
Alleine die Sicherheit des Radverkehrs vor LKW müsste nicht nur an der Stelle zu sofortigen Maßnahmen führen, allerdings merkt man davon nichts. Da ich diese Strecke nicht mehr fahre, kann ich da auch keinen Antrag auf Beseitigung einer Gefährdung stellen (nach § 45 StVO), dass müsste schon jemand Betroffenes machen. Also entweder jemand mit täglicher Benutzung oder jemand mit Wohnort dort. Auf der Basis kann man die Stadt auch gut verklagen, wenn diese nicht handelt.

Immer wieder hört und liest man davon, dass es zu wenig Parkplätze gäbe. Neben zweckentfremdeten Garagen und immer längeren Fahrzeuge sind auch ein Anhänger eine Ursache für dieses Problem.
Je nach Länge und Größe des Anhängers nehmen diese viel Platz weg, der dann zum Parken fehlt. Mit der Folge, dass die Autos dann woanders parken und das oft auch illegal.
Es würde also Sinn machen, dass das Parken von Anhängern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Etwa, dass dies nur bei freien Kapazitäten zulässig ist. Die derzeitige Situation zusammen mit der Haustürbequemlichkeit führt dazu, dass oft und viel illegal geparkt wird. Egal wann und wohin man geht, ständig finden sich Falschparkende in Duisburg. Anhänger, die Parkraum wegnehmen sind eine Ursache.

Vor einiger Zeit schickte ich zwei unterschiedliche SMS ab, es kam zwei Mal die erste Nachricht an.
Das Nachrichten nicht verschickt werden können oder vergleichbare Fehler kann ich nachvollziehen, wie aber kann es sein, dass zwei unterschiedliche Nachrichten beim Empfänger als zwei Mal die gleiche ankommen?
Ich kann mir das nicht so recht erklären.
Ist da etwas in der Elektronik schief gelaufen? Vielleicht auch irgendwo zwischen Sender und Empfänger? Wurden Nachrichten, weil sie kurz hintereinander geschickt wurden, überlagert?
Es ist erstaunlich, dass sowohl SPD, wie auch CDU noch immer Wahlplakate hängen haben. Bei der SPD sogar an besonders vielen Stellen, von denen ich weiß.
Noch viel erstaunlicher fand ich allerdings, dass ich bei den Wahlinformationen nirgendwo die Information fand, bis wann die Plakate hängen dürfen.
Man hat so ein wenig den Eindruck, dass für die Ratsmehrheit keine Regeln gelten. Die CDU spielt sich immer als angebliche Partei für Sicherheit und Ordnung auf, aber hält sich selbst möglicherweise nicht so richtig dran und die SPD macht scheinbar, was sie will. Dass auch die Plakate als Mikroplastik in der Umwelt landen könnten ist klar.
Finde ich beschämend. Falls die Frist bereits abgelaufen ist, sollte man hier knallhart das Ordnungsgeld erheben. Und nein ich mache keine genauen Angaben der Orte, außer bei einer Anzeige, bei der ich vorher die Zusage will, dass diese auch verfolgt wird.


Update:
Die Plakate dürfen scheinbar bis 31.05. hängen.
Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, will die Bundespolizei an Sicherheitskontrollen einspringen, weil es mit der Sicherheitskontrolle nicht so richtig klappt. Dafür will man andere Aufgaben vernachlässigen.
Das ist nicht plausibel, warum man die Bequemlichkeit für Urlaubsreisende höher bewerten sollte, als die Sicherheit in Deutschland. Wenn man unbedingt in den Urlaub fliegen will muss man dann halt rechtzeitig da sein und warten. Wer Billig in den Urlaub will kann auch ruhig warten und wenn das nicht geht, müssen halt Flüge gestrichen werden. Die Kapazität eines Flughafens muss sich an den Entstellen orientieren, wenn die Passagiere aus welchen Gründen auch immer nicht abgewickelt werden können, dann muss halt die Kapazität verringert werden.
Grundproblem ist sicherlich, dass man zu billige Dienstleister auswählt, welche das Personal zu schlecht bezahlen, wo es dann auch wenig Motivation gibt. Im Endeffekt wird damit der Flugsicherheit so oder so ein schlechter Dienst geleistet. Dann halt einfach die Preise erhöhen, die dann halt der Flughafen weitergeben muss. Es gibt kein Recht auf Billigflug.
Es liegt ganz sicher auch nicht nur am Sicherheitspersonal, dass es nicht richtig klappt, sondern auch an zu wenig Platz. Zumindest der Flughafen Düsseldorf versucht mehr Passagiere abzufertigen, als real geht.
Mal ganz abgesehen, dass ein großer Andrang an Passagieren auch mit dem Brandschutz nur bedingt vereinbar ist. Im Brandfall kommt es mit Sicherheit zu einer Massenpanik, bei der es Tote und Verletzte geben könnte.
In Duisburg fällt regelmäßig die Entscheidung zwischen Parkplätzen und Bäumen für Parkplätze aus. Die stellt eine schwer fehlerhafte Güterabwägungen dar.
Bäume spenden Schatten, kühlen das Umfeld, geben Sauerstoff und binden CO2. Wird ein Baum gefällt brüstet sich die Stadt Duisburg damit, welche Anzahl von neuen Bäumen man gepflanzt habe. Wie falsch das ist, habe ich bereits hier beschrieben. Was aber noch viel schlimmer ist, dass man der Abstellmöglichkeit für eine individuelle Mobilitätsentscheidung höher bewertet, als das Allgemeingut Baum mit vielen positiven Eigenschaften.
Um es klar zu sagen, Bäume sind gemeinnützig, Parkplätze nicht. Die persönliche Autohaltung ist eine private Entscheidung und es gibt keinen Grund warum die Allgemeinheit dafür aufkommen sollte und dafür noch auf die Dienstleistung der Bäume verzichten soll. Parkplätze haben keinen Nutzen für die Allgemeinheit, sondern lediglich für Einzelpersonen.
Parkplätze sollten immer kostenpflichtig sein und das mind. in Höhe sämtlicher Kosten, welche sich aus dem Parkplatz ergeben. Das schließt auch ökologische Kosten mit ein, wie etwa schmalere/schlechtere Radwege oder halt das Fällen von Bäumen. Steuergeld könnten sinnvoller eingesetzt werden.
Duisburg ist echt … Parkplatz
Die Umweltgruppe West und die Bürgerinitiative Saubere Luft treffen sich wieder nächste Woche *Mittwoch, den 1. Juni 2022 um 18.00 Uhr.
Denn Ort veröffentliche ich hier nicht, da die Räumlichkeiten begrenzt sind, bitte als Kommentar oder auf anderem Wege Kontakt aufnehmen.
U. a. Folgende Themen wollen wir behandeln:
* Nachlese zum Umweltmarkt und zur Landtagswahl in NRW
* Aktuelles im Zusammenhang mit der Diskussion um die Osttangente in
Rheinhausen ( Norbert )
* Aktuelles um die Situation des LKW Verkehrs am Flutweg und der
Jägerstr. in Rheinhausen (Ulrich, BIfelB)
* 19. Juni in Friemersheim: Kiddical Mass um 15.00 Uhr auf dem
Marktplatz Friemersheim ( Norbert )
* Fahrradklagen – Chancen in Duisburg ( Ulrich )
* Alternative Hafenrundfahrt am 23.6. oder 1.7.22 ( Gisela )
* 28. August: Infostand am Kultursommer vor der Dorfkirche in
Friemersheim ( Norbert )
* Verschiedenes
Über rege Teilnahme würden wir uns freuen.
Eine PM von Germanwatch
Verfahren eines peruanischen Kleinbauern gegen Essener Konzern am OLG Hamm: Richter:innen und Prozessparteien nach Peru gereist / Gutachter haben Gefahr einer möglichen Flutwelle für Haus des Klägers untersucht
Huaraz/Bonn (27. Mai 2022). Die Klimaklage des peruanischen Andenbauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE ist sechseinhalb Jahre nach Klageeinreichung in die entscheidende Phase eingetreten: Nach langer Verzögerung insbesondere wegen der Corona-Pandemie hat in dieser Woche ein Ortstermin in der Andenstadt Huaraz stattgefunden. Richter:innen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, Rechtsbeistände und Sachverständige sind nach Peru gereist, um zu überprüfen, ob das Haus des Klägers tatsächlich von einer möglichen Flutwelle des oberhalb der Stadt liegenden Gletschersees Palcacocha bedroht ist. Die gesamte Gefahrenzone in Huaraz umfasst sogar ein Gebiet, in dem rund 50.000 Menschen leben.
Der Kläger freut sich, dass das weltweit so beachtete Verfahren nun wieder Fahrt aufnimmt: „Ich hoffe, dass die Richterinnen und Richter sowie auch die Vertreter von RWE durch ihren Besuch erkannt haben, welchem ständig steigenden Risiko wir hier ausgesetzt sind. Die Frage ist für uns nicht, ob eine Flutwelle droht, sondern wann und wie schlimm sie uns trifft. Ich bin auf die Einschätzung der Sachverständigen gespannt.“
Durch den Klimawandel in den Anden ist der Gletschersee seit 1970 um das 34fache seines Volumens angewachsen. Nach Einschätzung früherer Studien wird es immer wahrscheinlicher, dass angesichts des tauenden Permafrostes und der schmelzenden Gletscher große Eis- und Felsteile in den See stürzen. Eine dadurch ausgelöste Flutwelle hätte verheerende Folgen für die Familie des Klägers und die Bewohner:innen von Huaraz, so die Seite des Klägers.
Dieser zivilrechtliche Fall auf der Basis des § 1004 BGB ist ein Präzedenzfall dafür, ob angesichts der Klimakrise die größten Emittenten weltweit den von den Folgen betroffenen Menschen anteilsmäßig Schutz und Schadensausgleich finanzieren müssen. Die Forschung, die Schäden und Risiken dem globalen Klimawandel zuordnen kann, hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht.
Verfahren hatte bereits 2017 Rechtsgeschichte geschrieben
Mit dem Beschluss von 2017 zum Eintritt in die Beweisaufnahme hatte das Oberlandesgericht Hamm bereits Rechtsgeschichte geschrieben: Erstmals weltweit stellte ein Gericht fest, dass ein privates Unternehmen mit sehr großen Emissionen prinzipiell für den Schutz von Betroffenen vor mitverursachten Klimarisiken zur Verantwortung gezogen werden kann – gemäß seines Anteils an der Verursachung. Dies, so das Gericht, gelte angesichts der weltweiten Wirkung der freigesetzten Treibhausgase auch für Schäden in der „globalen Nachbarschaft“, in diesem Fall in Peru.
Nach dieser rechtlichen Klärung geht es nun darum, in diesem Einzelfall den wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen den CO2-Emissionen der Beklagten (RWE) und dem Risiko für den Kläger zu beweisen. Im derzeitigen ersten Schritt der Beweisaufnahme soll das Flutrisiko eingeschätzt und geprüft werden, ob das Eigenheim des Klägers und seiner Familie tatsächlich von einer solchen Flutwelle bedroht wäre.
Luciano Lliuyas Rechtsanwältin, Dr. Roda Verheyen: „Ich freue mich für meinen Mandanten, dass nun eine Entscheidung in der Sache ansteht. Die aufgenommenen Beweise sind überwältigend. Wir hoffen, dass es jetzt zu einem schnellen weiteren Verfahren und Urteil kommt, damit mit den notwendigen Schutzmaßnahmen endlich begonnen wird.“
Christoph Bals, Politischer Geschäftsführer der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die die Klage von Luciano Lliuya schon seit Beginn unterstützt: „Es war ergreifend zu sehen, wie der Fall inzwischen von der Regionalregierung, dem Nationalpark und in den umliegenden Dörfern unterstützt wird. Der Fall ist schon jetzt ein weltweit relevanter Präzedenzfall: Wer andere durch große Mengen freigesetzter Treibhausgase schädigt, trägt Verantwortung für die Schäden – angesichts der globalen Wirkung des hier freigesetzten CO2 auch in der globalen Nachbarschaft. Wenn nun auch die wissenschaftliche Evidenz in diesem Fall dargelegt werden kann, dann wird das erhebliche Konsequenzen für Justiz, Politik und Finanzmarkt weltweit haben.“
Die deutsche Stiftung Zukunftsfähigkeit hat sich zu Beginn des Verfahrens verpflichtet, in diesem Präzedenzfall alle dem Kläger entstehenden Kosten zu übernehmen und ruft dafür regelmäßig zu Spenden auf.
Um es mal etwas klarer zu machen, während einige etwas den Fuß bewegen um ein tonnenschweres Ungetüm aus Metall, Plastik und weiteren Stoffen zu bewegen, nutzen andere Muskelkraft, um sich fortzubewegen.
Die StVO berücksichtigt dies nicht wirklich angemessen, denn von Muskelkraftfahrzeugen liest man dort nichts. Rechtlich wird dort unterschieden zwischen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, wobei man Fahrräder zu den Fahrzeugen zählt, weil diese keinen eigenen Motor haben.
Man sollte dennoch darüber nachdenken, wie anstrengend Radfahren ist, besonders wenn man durch Ampeln ausgebremst wird, wo gar kein Grund für ein Anhalten besteht, weil dort eh nie jemand rüber will. Solche Ampeln sind extrem Kontraproduktiv für das Rechtsverständnis, weil man dort völlig grundlos zum Anhalten gezwungen wird. Rechtsanwendung muss sinnvoll sein. Eine Ampel die nie von Gehenden genutzt wird und trotzdem den Verkehr ausbremst ist hier hirnrissig.
Wir sind uns alle einig, dass LKW aus Wohngebieten müssen. Die SPD und CDU haben hier zwar aus meiner Sicht skurril anmutende Ideen, aber auch diese scheinen etwas gegen LKW tun zu wollen.
Ein Ansatz bietet jetzt eine Aktion der deutschen Umwelthilfe. Diese hat einen Antragsgenerator für Tempo 30 auf Straßen vor der Haustür. Damit kann man schnell und umkompliziert einen Antrag an OB Sören Link generieren und auch per Mail verschicken. Wenn dies alle für die Straße vor der Haustür machen, dürfte ein unglaublicher Druck entstehen und fast überall sind die Grenzwerte nach 16. BImSchV überschritten. Dies kann man der Karte im Lärmaktionsplan entnehmen (Anlage 3). Die Stadt Duisburg hat hier übrigens darauf verzichtet etwas gegen den Lärm zu unternehmen, dabei könnten im Lärmaktionsplan Maßnahmen festgelegt werden.
Wer direkt an einer lärmbelasteten Straße wohnt hat auf jeden Fall einen Anspruch auf einen Bescheid. Allerdings muss man dann genau hingucken, da bei der Stadt Duisburg leider nicht immer kompetent gehandelt und entschieden wird.
Mein Schreiben ist etwas modifiziert gegenüber dem automatisch generierten:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Link,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Duisburg überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Heerstraße zwischen Bungert- und Zirkelstraße, wegen der drängelnden Autofahrenden und der Dooringgefahr für Radfahrende, mangels Radweg, bis diese Gefährdung behoben ist. Zumal auch hier eine erhebliche Lärmbelastung vorliegt.
An der Moerserstraße in Rheinhausen und der Friedrich-Ebert-Straße, die im unmittelbaren Umfeld liegen und auch hier zu akustischen Störungen führen.
An Lindenallee, die Osloerstraße (zwischen Brücke der Solidarität und Rheinbrücke), die Margarethenstraße, dem Borgschen Weg, der neuen Krefelder Straße, der Jägerstraße, in den Peeschen (+Altenheim), dem Flutweg und der Asterlager wegen Gefährdung und Lärm. Die Lärmbelastung überschreitet hier die maximalen Grenzwerte nach 16. BImSchV (vgl. Lärmaktionsplan). Dies gilt ebenso für die Karl-Jarres-Straße, die Kulturstraße, die Rheinhauser Straße und viele weitere Straßen.
An den meisten Stellen wären mir Sperrungen für LKW natürlich lieber und wenn die Abwägung zwischen Tempo 30 und dem Verkehrsfluss, ein Tempo 30 ausschließt, müssen andere Maßnahmen zur Lärmreduktion getroffen werden. Da LKW besonders laut sind, muss man diesen dann halt Durchfahrt verbieten.Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Duisburg hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Duisburg durchgeprüft werden.
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: http://www.duh.de/tempo30/ In dem Rechtsgutachten werden auch die maximalen Lärmwerte nach 16. BImSchV für Straßenlärm bestätigt, im Gegensatz zur von der Stadt Duisburg regelmäßig falsch angewandten Werte von 60 dB(A)/70 dB(A).
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens.
Mein Antrag darf von allen noch stärker betroffenen Stellen übernommen und modifiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Duisburg, den 26. Mai 2022
Unter www.duh.de/tempo30-jetzt
kann man Straßenbaschnitte benennen, dabei lautet der Text der DUH:
„Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf folgenden Straßenabschnitten dringend ganztägig auf 30 km/h reduziert werden:“
Dort kann man dann das eigene eingeben.
Sollte man sicherlich für Duisburg machen die Frage ist, bei welchen Straßenabschnitten.
Ich habe jetzt mal folgendes geschrieben:
„Heerstraße zwischen Bungert- und Zirkelstraße, wegen der drängelnden Autofahrenden und der Dooringgefahr für Radfahrende, mangels Radweg.“
Regelmäßig findet man Unfälle und andere Beschädigungen von Autos sehr betont. Während öfters Unfälle von Radfahrenden verharmlost werden. Ich habe mir deshalb mal überlegt, wie man das analog für Autos schreiben kann.
Wenn mehrere Autos sehr nahe aneinander kommen, kann man klar von Autokuscheln sprechen. Das sanfte Ankuscheln von zwei Fahrzeugen unter Verformung der Hülle. Und wenn es heftiger war kann daraus auch brennende Leidenschaft resultieren.
Ich finde es jedenfalls immer wieder verwunderlich, wie sehr man durch die Wahl der Worte eine Realität verzerren kann. Gerade bei Unfällen, wo der Auto zum Täter gemacht wird, während die Person am Steuer nichts dafür kann, dass zwei LKW den Kleinwagen zwischen sich nahmen und verwöhnten.
DS 18-1458 ist einer von vielen Anträgen nach GO § 24 wegen LKW-Verkehr, wie sie immer wieder in Duisburg wegen der erheblichen Belastung vorkommen.
Die Drucksache lag vorher schon mal vor, wurde aber abergelehnt mit dem Auftrag mal eine Übersicht mit allen LKW-Sperrungen und dem Verkehr darauf anzufertigen. Das lehnte die Verwaltung ab, weil diese angeblich zu viel zu tun hätte. Seltsamerweise hat man dennoch Zeit für die sinnfreie Osttangente. Man habe deshalb nur exemplarisch Straßen ausgewählt.
Interessant war in dem Text, dass man auch auf die Möglichkeit von Sperrungen wegen Mautausweichverkehren einging. Sobald derartige Probleme bestehen, könnt der Verkehr ab einem zGG von 12 t eingeschränkt werden. Das heißt auch für die Jägerstraße und den Flutweg wäre dies möglich, denn es handelt sich hier um Mautausweichverkehre.
Als Beispiele für LKW-Fahrverbote wurden genannt:
1. Friedrich-Ebert-Straße (Rheinhausen) wegen Lärm und Luftverschmutzung
2. Mündelheimer Straße (Huckingen) wegen Lärm bei Nacht.
3. Masurenallee (Neudorf) wegen schlechtem Straßenzustand und wegen der Breite:
Auf der Masurenallee wurde ein LKW-Fahrverbot aus straßenbaulichen Gründen eingerichtet. Die Straße ist weder in ihrer Belastungsfähigkeit noch in der Breite für eine regelmäßige Befahrung mit Fahrzeugen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, geeignet.
Im Ratsinformationssystem fand ich keine weitere Angaben unter naheliegenden Suchworten. Deshalb habe ich jetzt mal nachgefragt, weil die Details der Begründung natürlich auch interessant sind für andere Stellen.
Man will unter der Drucksache 22-0075 für den Bebauungsplan Nr. 950 – Bergheim- „Businesspark Niederrhein“ die 2. Änderung vollziehen.
Konkret geht es um das DHL Briefverteilzentrum an der Dr. Alfred-Herrhausen-Allee 40 und um eine Grünfläche (ca. 5180 m²). Man behauptet einerseits, dass das Gewerbegebiet „großzügige Grünstrukturen“ hätte, aber dann ein Stück weiter: „Die Fläche ist im Wesentlichen versiegelt und gewerblich genutzt.“ Das heißt man widerspricht sich selbst, denn entweder hat man großzügige Grünstrukturen oder versiegelte Fläche.
Aktuell ist für die ca. 5180 m² große Erweiterungsfläche „öffentliche Grünfläche – Ausgleichsfläche, Fläche für einen Lärmschutzwall“ festgesetzt. Man will also eine Ausgleichsfläche benutzen, was schon die Frage aufwirft, wo dafür ausgeglichen wird. Da wird aber nur ominös etwas von u. a. Entsiegelung geschrieben, also weder was genau noch wo. Neben einem Anbau für die Post will man auch eine Straße bauen. SPD und CDU bauen ja bekanntlich gerne Straßen durch Natur (Sorry konnte ich mir nicht verkneifen).
Verwunderlich, dass man hier die Öffentlichkeit beteiligt, während man das bei Hillwood-Logistiklager am Töpper nicht macht. Primär geht es hier um weitere Flächenversiegelung in Asterlagen, obwohl die Post durchaus in die Höhe gehen könnte. Fläche ist zu billig.
Warum ich SPD und CDU schreibe? Ganz einfach, diese Parteien stellen die Stadtspitze und sind damit auch verantwortlich für alles, was in der Stadt gemacht und ermöglicht wird. Und wenn man die Wahl bei einer Entscheidung hat und den klimaschädlichen und umweltschädlichen Weg wählt, wie in Duisburg üblich, so liegt auch das an diesen Parteien.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Politik sich mit Photofalle auf der Friedrich-Ebert-Straße brüstet. Wenn man aber mal genauer hinschaut ist es den Bemühungen von Gisela Komp und der Umweltgruppe zu verdanken.
Richtig erwähnt wird das Thema in DS 12-1071 „Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung: Installation von zwei Fotofallen auf der Friedrich-Ebert-Straße in Duisburg-Rheinhausen“
Damals wurde der BV Rheinhausen eine Antwort an die Petentin vorgelegt. Für den vollständigen Text bitte in die DS schauen, hier nur einige wesentlich Auszüge.
Man bezieht sich auf den Anliegerverkehr, der ja auf der Friedrich-Ebert-Straße damals wie heute erlaubt ist. Die mangelhafte Rechtskenntnis und fehlende Schärfe bei Begrifflichkeiten fällt auch heute immer wieder auf, so auch in nachfolgender Passage:
Es erlaubt nicht nur eigentlichen Anliegern die Durchfahrt, also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstücken begründeter Anliegereigenschaft, sondern auch den Verkehr mit ihnen und damit die Zufahrt zu ihrem Grundstück.
Man sollte ja eigentlich annehmen, dass die Stadt nur ausgebildetes Personal hat. Dennoch wird hier der Begriff „Durchfahrt“ verwendet. „Anlieger Frei“, erlaubt aber lediglich die Zufahrt bzw. die Abfahrt, dies kann zwar wie eine Durchfahrt wirken, ist allerdings keine, sondern nur Zu- und Abgang, denn bekanntlich ist Durchfahrt kein Anliegen.
Weiter geht es im Text mit:
Im konkreten Fall befindet sich auf der Friedrich-Ebert-Straße u.a. eine Tankstelle mit integrierter LKW-Maut-Stelle. Durch diesen Umstand wird der Nachweis durch Ordnungskräfte, dass keine Anliegerfahrt vorliegt, weiter erschwert.
Wobei man die Photofalle, ja sehr gut auf Höhe der Tankstelle hätte setzen können, sodass eine Zufahrt nicht aufgenommen würde, eine Durchfahrt schon. Aber die Mautstelle ist eh Geschichte. Und nur weil etwas schwierig ist, kann man es trotzdem machen.
Weiterhin behauptete die Verwaltung:
Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ihren Vorschlag Fotofallen aufzustellen fehlt, und kann daher nicht umgesetzt werden.
Zudem führte man dann noch den Datenschutz als Begründung auf und meinte, dass man das Aufstellen deshalb ablehnen könne.
Das Thema wurde in der Bezirksvertretung Rheinhausen vom 30.08.2012 behandelt. In der Bezirksvertretung Rheinhausen vom 07.11.2013 gab es dann DS 13-1340 „Installieren einer mobilen Anlage zur Überwachung des Lkw-Durchfahrverbotes auf der Friedrich-Ebert-Straße“
Damit wollte die BV dann ihrerseits versuchen die Verwaltung von der Notwendigkeit zu überzeugen. Zudem wurden Beispiele in Dortmund und Hagen aufgeführt.
Mit DS 14-0938 „LKW Durchfahrtsverbot Friedrich-Ebert-Straße“, konterte die Verwaltung:
Eine Prüfung dieses Auftrages der Bezirksvertretung hat ergeben, dass dieser Auftrag aus Rechtsgründen nicht durchführbar ist.
Als Gründe werden mangelnde Zuständigkeit und fehlende Eingriffsmöglichkeit aufgeführt.
Weiterhin wird behauptet:
Die Durchführung von Polizeikontrollen liegt außerhalb der städtischen Entscheidungsmöglichkeiten.
Was ja geradezu so wirkt, als hätte man gar keine Möglichkeiten, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.
Die Bezirksvertretung Rheinhausen wollte auch klagen, aber davon riet die Verwaltung ab. Man könne zwar klagen, wenn man auf bestimmte Art beschließen würde, dann folgte aber direkt folgende Drohung:
Allerdings wäre seitens der Stadt zu prüfen, ob wegen der gegebenen Hinweise auf die Rechtslage eine bewusst herbeigeführte rechtswidrige Entscheidung durch die Bezirksvertretung getroffen worden wäre, so dass die Kosten eines solchen Verfahrens von den Entscheidungsträgern zurückzufordern wären. […] zur möglichen Haftung der Mitglieder kommunaler Vertretungen bei rechtswidrigen Beschlüssen wird hingewiesen.
Die Stadt Duisburg behauptete also weiterhin, dass es nicht gehen würde.
Irgendwann in dem Zeitraum wurde eine Petition an Landtag von Gisela Komp geschrieben. Darin ging es auch um die Fotofalle und um Beispiel, wo das bereits geht, während die Verwaltung der Stadt Duisburg etwas völlig anderes behauptet.
Und Mithilfe von Rainer Bischoff (SPD) wurde die Petition ein Erfolg und trotz Behauptungen der Verwaltungen gab es dann eine Fotofalle, die seitdem den LKW-Verkehr reduziert hat.
Der DS 16-0308 „Lkw-Fahrverbot und Geschwindigkeitsüberwachung an der Friedrich-Ebert-Straße in DU-Rheinhausen“ kann man entnehmen:
Auf der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen wurde Ende Januar 2016 die stationäre Überwachungsanlage aktiviert.
Warum ich das alles so aufschreibe?
Ganz einfach an dem Vorgang kann man sehr deutlich erkennen, dass die Duisburger Verwaltung öfters mal behauptet, etwas ginge nicht. Aber es war genau das, nur eine Behauptung. Denn, dass dort heute eine Fotofalle steht, beweist ja, dass es doch ging und es nur am Willen mangelte. Genau das ist auch an vielen anderen Stellen der Fall. Etwa bei den angeblich nicht möglichen Fahrverboten auf der Jägerstraße bzw. dem Flutweg. Es ist mangelnder Wille und Unkenntnis, welche vieles verhindern in Duisburg.
Romberg, Johanna; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Der Braune Bär fliegt erst nach Mitternacht
* Federnlesen
Eine komplette Übersicht der Duisburger Schreibenden gibt es hier.
Der Antrag bzgl. Machbarkeitsstudie wurde auch in der BV Mitte behandelt. Nur eine knappe Mehrheit stimmt für die Vorlage:
Dafür: 8 Stimmen (5 SPD, 2 CDU, 1 AfD)
Dagegen: 6 Stimmen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 DIE FRAKTION – DIE LINKE PARTEI)
Enthaltung: 2 Stimmen (2 JUDU/FDP)
Wenn man sich dann die Argumente durchliest wird es interessant.
So behauptete die extrem schlecht informierte SPD:
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Rheinhauser Straße / Karl-Jarres-Straße bis zum Marientor hatten diesbezüglich entsprechende Lärmbelästigungen beklagt.
Der Weg über die genannten Straßen führt nicht zum Marientor, sondern zur A59, LKW biegen an der Kreuzung der Karl-Jarres-Straße mit der Düsseldorfer Straße überwiegend nach rechts in die Düsseldorfer Straße ab. Die wenigen, welche nach Links abbiegen, biegen dann an der nächsten großen Kreuzung nach rechts ab zur A59 oder sogar A3. Es erklärt aber vieles, wenn die SPD so schlecht informiert Entscheidungen trifft und puren Unsinn von sich gibt.
Der Text von der SPD ist natürlich noch länger und klingt irgendwie ziemlich geschwurbelt. So richtig durchdacht war der Beitrag nicht und eine echte Entlastung will man auch nicht, denn nach der SPD soll die wirklich wirksame Logistikdiagonale erst nach „der Fertigstellung der Verlängerung der Osttangente verstärkt in den Fokus genommen werden.“ Das heißt die wirksamste Lösung für Hochfeld, will die SPD vertagen, bis irgendwann feststeht, dass das nichts wird mit der Osttangente.
Von den Grünen kamen die üblichen nachvollziehbaren Argumente gegen die Osttangente und ebenso von der Linken, hier war allerdings ein Beitrag, den ich hervorheben möchte in Hinblick auf die Thematik Logistikdiagonale:
Er teilte mit, dass die Fraktion DIE FRAKTION – DIE LINKE PARTEI die Vorlage ebenfalls ablehnen werde. Dazu führte Herr Dubielczyk -Die LINKE.- erläuternd aus, dass im Hinblick auf den LKW-Verkehr in Hochfeld letztlich das Marientor umgebaut werden müsse. Er erläuterte, dass Planungen bereits seit 1995 existent seien; nunmehr werde die Maßnahme jedoch erst 2030 fertiggestellt. In diesem Zusammenhang verwies er auf eine Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.05.2008 (DS 08-0869; Bauliche Maßnahmen zum schnelleren Abfluss des Verkehrs im Bereich des Marientors bei Fertigstellung der Osttangente; die Beantwortung der Anfrage erfolgte durch eine Mitteilungsvorlage vom 05.06.2008, DS 08-1023). Er konstatierte, dass die damals bekannten Probleme nunmehr als Grundlage für den Bau einer neuen Straße „verkauft“ würden.
Das heißt ein bekanntes Problem, was bereits 2008 ein klare Lösung hatte, die nur nie umgesetzt wurde, soll nun mit einer denkbar schlechten Osttangente umgesetzt werden, obwohl es viel einfach und kostengünstiger ginge.
Die SPD kam dann wieder mit dem Brückenargument, dass ständig gebracht wird:
Stadtteil Hochfeld und in den angrenzenden Stadtteilen bemerkbar.
Die Verkehrsbelastungen der Brücken und des Marientors, so wie sich gerade darstellen, würden nicht mehr sehr lange halten.
Tja, wenn die Brücken wirklich so bedroht werden, warum verschwendet man dann viel Planungskapazität mit der unsinnigen Osttangente, statt den Fokus auf die Brücken zu legen? Und warum verzögern SPD und CDU den Neubau Marientor bis 2030, wenn es doch angeblich so marode ist?
Man kann eigentlich nur zu dem Schluss kommen, echte Lösungen will die SPD nicht, sondern die planen einfach nur gerne neue Straßen, die noch dazu völlig undurchdacht sind.
Es ist wirklich manchmal ein Unding, wenn die Toiletten in Zügen nicht funktionieren. Letztens war ich zum Beispiel mit dem RE5 unterwegs und in dem Zugteil waren insgesamt 3 Toiletten und davon waren 3 defekt. Wenn die Zugbetreiber es nicht anders hinbekommen, müssen die halt ein Dixiklo in einen Bereich mit ausreichend Platz stellen, dass man aber bei längeren Fahrten gar keine Toilette zur Verfügung hat, finde ich ein Unding. Im RB, war mal die einzige Toilette defekt, was bei einer längeren Fahrt besonders fies ist.
In S-Bahnen findet man im VRR zumindest gar keine Toiletten. Wenn man etwa von einem Nebenbahnhof zu einem anderen muss, bieten sich S-Bahnen auf für längere Strecken an, zumal man ja bereits Vorlauf hat.
Natürlich kann man einhalten, aber das ist weder gesund noch eine gut Lösung für schlechte Wartung an Zügen. Wenn es nicht anders geht, müssen die Klempner halt während der Fahrt arbeiten.

Neulich war ich mal wieder unterwegs. Und bei manchen Motiven kann ich einfach nicht vorbeigehen. So auch hier.

Man hat hier eine „Verschönerung“ so angebracht, dass das Halteverbotsschild verdeckt ist. Da es hier allerdings nicht um eine gefährliche Stelle handelt, sondern nur um eine Lieferzone ist es nicht so schlimm.
Man fragt sich aber natürlich schon, was die Menschen, die so etwas aufhängen sich dabei denken. Kennen die nicht die Verkehrsregeln und wissen, dass unkenntliche Schilder nicht beachtet werden müssen. Und aus dem Auto sieht man das sicherlich noch schlechter.
Über das Thema Behringsstraße hatte ich bereits hier berichtet.
Da bisher nur wenig in der Presse zu lesen war, war mir nicht klar wie lange, dass Thema schon ein Problem ist. Bei meinen Recherchen stieß ich auf die Drucksache 15-0496 „Übermäßiger Stau L473n an der Kreuzung L473n / Gaterweg / Friedrich-Ebert-Straße“, Die Bezirksvertretung Rheinhausen hat sich also bereits am 07.05.2015 mit der Thematik beschäftigt und schon damals waren die Ursachen bekannt. Nicht auf den Verkehr angepasste Ampelschaltungen an der Kreuzung zwischen Gaterwegbrücke und L473n führen dazu, dass LKW über die Rheingoldstraße und die Behringstraße zur Lindenallee fahren. Dies scheint zu Stoßzeiten auch heute noch der Fall zu sein. Vielleicht muss man hier noch mehr optimieren.
Als Ursache wurde damals eine Sperrung der A40-Rheinbrücke genannt, was darauf schließen lässt, dass LKW durch Logport abgekürzt haben. Seltsamerweise hat man damals keine Sperrung für Durchgangsverkehr beantragt, was mich schon sehr verwundert, denn nach Drucksache soll die Behringsstraße wegen Rechts-vor-Links und der Enge für LKW ungeeignet sein. Es gab also konkrete Anhaltspunkte für Gefährdungen, trotzdem gibt es m. W. entweder keine Sperrungen oder diese werden im für LKW quasi rechtsfreien Raum Duisburg nicht durchgesetzt. Wie man es ja auch aus Friemersheim kennt, wo Anwohnende immer wieder Fehlverkehr beklagen, aber angeblich nur wenige LKW erwischt werden.
In mehreren Amtsblättern (u. a. Bezirksregierung Arnsberg 19/22) findet sich die Information, dass die RAG Grubenwasser aus der Schachtanlage Walsum in den Rhein einleiten darf. Es gibt hier keinen Beteiligung der Öffentlichkeit. Man hat auch keine richtige Prüfung durchgeführt, sondern nur eine Vorprüfung des Einzelfalls. Die Erlaubnis soll erst einmal bis 31.12.2035 gelten.
Die Bezirksregierung Arnsberg behauptet, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestünde. Wenn man sich die Genehmigungspolitik gegenüber RWE anschaut, habe ich da meine Zweifel.
Angeblich sei man zu dem Schluss gekommen, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten wären. Man wolle hier das Wasser aus mehreren Bergwerken des Stollensystems unter Tag bündeln. Dafür würde nun kein Grubenwasser mehr in die Emscher geleitet.
Dass durch den Fluss, durch die Stollen Kontaminationen mitgespült werden ignoriert man hier scheinbar geflissentlich, obwohl es hier klare Hinweise gibt. Allerdings wären die Stoffe so stark verdünnt, dass es nicht mehr relevant wäre. Verdünnung von Giftstoffen zwecks Einleitung ist allerdings nicht zulässig nach Wasserrecht. Man hat sich hier scheinbar etwas zusammengeschwurbelt, um die Genehmigung zu ermöglichen. Die RAG spart so natürlich viel Geld, da sie das Wasser nicht reinigen muss.
Laut Amtsblatt, gilt scheinbar:
Die erstellten Wirkprognosen und das daraus abgeleitete und antragsgegenständliche Pumpmanagement gewährleisten ein Einleitungsszenario, bei dem es nicht zu Überschreitungen von Zielvorgaben oder einer Konzentrationserhöhung bei überschrittenen Zielvorgaben im Gewässer kommt.
Das heißt es werden wahrscheinlich sogar Werte überschritten, aber daran ändert sich nichts. Da fragt man sich, wie man so etwas in Einklang mit dem Wasserrecht und der EU-WRRL bringen will.
Weiterhin heißt es:
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die geplante Einleitung der gesamten Grubenwassermenge an der Einleitstelle in Walsum bei Volldurchmischung mit dem Rheinwasser es zu keinen Zielwertüberschreitungen und zu keinen Konzentrationserhöhungen bei bereits überschrittenem Zielwert im Rhein kommt und vorhabenbedingt keine nachteiligen Veränderungen des Rheins und seiner Lebensgemeinschaften eintreten.
Zu deutsch man verdünnt die Giftbrühe mit Rheinwasser, damit man unterhalb der Grenzwert bleibt. Angeblich würde man durch die Verdünnung auch keine Gefährdung der Auenflächen sehen.
An Stoffen mit Überschreitung genannt werden nur die Schwermetalle Kupfer und Mangan, sowie Zink. Aber natürlich liegen hier Salz vor und keine Metalle, das heißt je nach Kombination können die Salze auf gefährlich sein. Auch Chlorid als Anion wird erwähnt, auch hier sieht man keine Gefährdung der Aquafauna.
Man muss immer im Hinterkopf behalten, dass die Bezirksregierung Arnsberg auch für die von RWE betriebene Katastrophen-Kiesgrube in Erftstadt Blessem verantwortlich war.
In Amtsblatt 19 der Bezirksregierung Arnsberg steht mal wieder etwas im Zusammenhang mit RWE.
Bekommt man vor Ort ja eventuell nicht so mit.
RWE Power AG hat für den Tagebau Garzweiler die „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Versickerungsmaßnahmen im Bereich der Schwalm für den Zeitraum 2024 – 2030“ beantragt.
Offenlage: 01.-30.06.2022 im Internet, siehe hier und teilweise vor Ort (siehe Amtsblatt).
Einwendungen sind auf verschiedenen Wegen möglich, bis maximal 01.08.2022
Es geht per Post an die verschiedenen Stellen oder auch per elektronisch anstelle von Niederschrift.
Ein Erörterungstermin steht noch nicht fest, eventuell wird es auch nur eine Online-Konsultation geben.
Diesmal spare ich mir die Unterlagen durchzugehen, da vermutlich eh nur wieder viel Blabla drin steht.
flaschparkenden Autos haben ist der Umstand, dass man diese zur Seite räumen könnte. Es verwundert mich auch nicht, dass einige die aus Wut in den Rhein schmissen. Die Dinger sind eine echte Stolpergefahr.
Letztens am Bahnhof Rheinhausen Ost sah ich direkt mehrere von diesen E-Scootern den ganzen Gehweg blockieren, also Falschparken auf Gehweg mit Behinderung bzw. Stolpergefährdung. Wer bekommt da eigentlich die Punkte nach meiner Anzeige wegen multiplen Falschparkens? Ich nehme mal an, dass jemand von der Firma beauftragtes verantwortlich ist.
Auch in der Vergangenheit standen da schon immer wieder diese nervigen Dinger rum. Macht man halt ein Foto mit den Nummernschildern und schickt das ans Ordnungsamt. Ganz sicher werde ich das nicht an die Firma melden, damit die sich um ein Bußgeld drückt. Ändern wird sich nur etwas bei allen Falschparkenden, wenn es immer wieder „nette“ Briefe von der Stadt gibt.

Am 17.03.2022 schrieb mir die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 90 AR 59/22, vermutlich in Hinblick auf meine Anzeige vom 27.02.2022 (von der Staatsanwaltschaft fälschlicherweise als 28.02.2022 bezeichnet). Es ging dabei um zwei auf dem Gehweg abgestellte Bauklos, welche den Gehweg vollständig blockierten. Sinngemäß wolle man nichts tun, weil man kein Vergehen festgestellt habe, allerdings berief man sich dabei auf einen Sachbearbeiter der Stadt Düsseldorf und machte sich nicht selbst ein Bild und scheinbar auch nicht die Polizei.
In dem Schreiben steht:
„Nach Auskunft des Amts für Verkehrsmanagement war die Baustelleneinrichtungsfläche genehmigt. Durch den dort zuständigen Sachbearbeiter wurde diese aufgesucht. Eine konkrete Gefährdung konnte nicht festgestellt werden. Die Toiletten sind so platziert, dass der Gehweg ohne weiteres nutzbar ist.“
Nachdem ich vor kurzem mal wieder vorbei kam bot sich mir ein ähnliches Bild, wie dem Anlass für angehängte Mail.


Keine Ahnung, was der Sachbearbeiter sich angeschaut hat, weiterhin finde ich höchst fraglich, warum das überhaupt genehmigt wurde, denn schließlich hätte man die Klos problemlos in die Einfahrt stellen ohne Gehweg oder Radweg zu blockieren und erst recht nicht zu gefährden. Zumal der Radweg dort ohnehin sehr schmal ist und auf der einen Hälfte nicht benutzbar ist, wegen der Dooringzone.
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung muss keine konkrete Gefährdung vorliegen, es reicht eine abstrakte Gefährdung(vgl. z. B. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 20.05.2019 – 3 K 272/18.NW).
Ich finde jedenfalls den ganzen Vorgang bemerkenswert. Ein Sachbearbeiter, der aus welchen Gründen Bauklos lieber auf den Gehweg stellt, statt in eine nicht benutzte Einfahrt und nicht erkennt, dass Weg dadurch komplett blockiert wird und zum Ausweichen auf den Radweg zwingt. Zumal ja auch noch die Türen in Richtung Radweg aufgehen. Bauklodooring wäre ja mal was neues. Und eine Staatsanwaltschaft, welche nicht handeln will, geht ja nur um Fußverkehr bzw. Radverkehr.
Bisher gab es keine Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes auf der Jägerstraße, deshalb gestern ein weiteres Schreiben an die Stadt und die Polizei:
Guten Tag,
trotz meines Schreibens vom 23.02.2022 musste ich heute erneut das rechtswidrige Befahren des Radweges durch einen LKW erleben, der es so eilig hatte, dass er nicht mehr den entgegenkommenden LKW abwarten wollte.
Es ist selbst für Laien einfach zu erkennen, dass das Ausweichen auf den Radweg extrem gefährlich ist für Radfahrende. Ein tödlicher Unfall kann jederzeit eintreten. Das es bisher nicht dazu kam ist purer Zufall und ein deutliches Zeichen dafür warum es zu der Loveparade Katastrophe kam. Weil die Stadt und die Polizei keinerlei Sinn für die Beurteilung von Gefährdungen haben. Dies wird immer deutlicher. Besonders wenn dieses lächerliche Argument kommt, dass bisher nichts passiert sei. Das sagte der Einbeinige auch, bevor er das Bein durch die Kettensäge verlor, weil er keine Schnittschutzhose trug.
Natürlich habe ich den Vorfall zur Anzeige gebracht, auch damit aktenkundig ist, dass hier ein Problem besteht. Es handelt sich schließlich um keinen Einzelfall. Ich selbst sah es bereits zu einem anderen Zeitpunkt und es gibt viele weitere Zeugen für ähnlich Vorfälle und dennoch hat die Stadt Duisburg bisher nichts getan um eine belegbar akute Gefährdung mit regelmäßiger Wiederholung zu beseitigen.
So eine Gefährdung ist auch nicht mit Tempo 30 zu beseitigen, wie es von SPD und CDU beantragt wurde. Die Gefährdung kann am Besten durch sofortige Fahrverbote für Fahrzeuge ab einer gewissen Breite beseitigt werden.
Aber hier nicht zu handeln durch Stadt Duisburg und Polizei ist grob Fahrlässig und sollte auch nur ein Mensch zu schaden kommen, weil ein Unfall dort eintritt, wäre klar wer dafür mithaftet und mitschadensersatzpflichtig ist. Man darf auch nicht vergessen, dass auf diesem Weg auch Schulkinder unterwegs sind.
Es gibt keinen Grund die Straße wegen der Gefährdung nicht zu sperren, da mit der L473n eine sogar explizit dafür vorgesehene Route vorhanden ist. Also endlich Schluss mit Ausreden und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sorgen.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)








Schon seit Jahren setzen sich Menschen aus dem Umfeld der Moerser Straße in Rheinhausen für eine Osttangente ein. Im Ratsinformationssystem gibt es da einige Anträge nach GO § 24 und auch Leserbriefe aus diesem Bereich gab es immer wieder mal.
Primär war der Grund der LKW-Lärm auf der Moerser Straße, wenn man sich aber nun den potentiellen Verlauf an der Deichstraße anguckt, der zwar nicht favorisiert wird, aber auf den es trotzdem hinauslaufen könnte, so würde der LKW-Lärm dann nicht mehr nur von der Moerser Straße kommen, die ja selbst nach Machbarkeitsstudie nicht entlastet würde, sondern auch von der Deichstraße. Statt weniger Belastung hätte man somit durch die beharrliche Forderung nach eine Osttangente genau das Gegenteil erreicht.
Ein klassisches Eigentor.
Schade nur, dass darunter auch so viele andere Rheinhauser leiden würden.
In der Niederschrift vom 03.03.2022 (Bezirksvertretung) fand sich auch einiges zum Thema Osttangente, darunter eine Stellungnahme von Ferdi Seidelt (CDU).
Diese werde ich nachfolgend dann mal zerpflücken, aber nur ein Teilen wiedergeben.
„Das Thema „verlängerte Osttangente“ in Rheinhausen, von der Brücke der Solidarität bis zum Autobahnanschluss Homberg, ist nicht neu. Am 11. November 2010 brachte die CDU das Projekt in der Bezirksvertretung Rheinhausen auf die Tagesordnung, die politische Mehrheit sorgte damals in der Folgezeit mit ihrer Bewertung von Flora und Fauna dafür, dass die für die Wohngebiete so wichtige Entlastungsstraße nicht weiterbetrieben wurde.
Offensichtlich ist Ferdi Seidelt nicht besonders gut mit der Historie vertraut. Auch vorher war das schon ein Thema und auch vorher verlangte die CDU danach. Der Antrag findet sich hier. Wobei die CDU auch die Osttangente schon mal ablehnte.
In dem Dokument steht dann u. a. die Lüge:
Nur der Bau der „großen“ Osttangente entlastet die Rheinhauser Bevölkerung insgesamt und nachhaltig.
Was ja inzwischen durch die Machbarkeitsstudie widerlegt wurde. Also schon damals hat man mit Unwahrheiten dafür geworben, zumal die Bevölkerung insgesamt nicht entlastet wird, sondern vielmehr ist der Plan der CDU einen anderen Teil von Rheinhausen mehr zu belasten, etwa jene, die in der Ecke ihre Freizeit verbringen oder den Radweg zum Pendeln nutzen.
Noch heftiger ist aber der Satz:
Schließlich wird auf diese Weise der verdienstvolle und mehrere tausend Arbeitsplätze schaffende Einsatz der logport-Macher angemessen gewürdigt.
Man will also schlecht bezahlte Arbeitsplätze durch den Bau einer menschenfeindlichen Straße würdigen? Das muss wohl CDU-„Logik“ sein. Ich kann dieses Überlegung jedenfalls nicht nachvollziehen, warum jemanden für Arbeitsplätze würdigen sollte. Es geht bei Arbeitsplätzen überwiegend um rein kommerzielle Interessen.
Der Antrag wurde in erster Lesung beraten, also vertagt.
Im Dezember dann wurde einer umformulierten Fassung von allen damals vertretenden Parteien zugestimmt. Ferdi Seidelt hat damals, laut Protokoll sogar explizit zugestimmt, aber nach seinen Behauptungen, hat ihm scheinbar das Ergebnis nicht gefallen. Ob und wie das weiterging ist ein anderes Thema.
Also weiter mit der Stellungnahme:
Mit Süd- und Osttangente zusammen wäre das Gros der durch Rheinhauser und Hochfelder Wohngebiete irrlichternden Lkw-Verkehre passé!
Dafür gibt es keinerlei Beleg, dies ist ein reine Behauptung. Die Machbarkeitsstudie hat lediglich Rheinhausen intensiv geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass es nicht sonderlich viel bringen. In Hochfeld würde es angeblich etwas bringen, aber dort wurden Alternativen (Sperrung, Route Marientor) gar nicht geprüft. Zudem wurde von den heute bestehen Umgehungsstraßen das Gleiche behauptet, die Fakten zeigen, dass es nicht stimmte.
Weiter geht es mit einer Lüge von Ferdi Seidelt:
Die Trasse der verlängerten Osttangente ist genau die Trasse, die von Krupp Rheinhausen angelegt wurde und die über Jahrzehnte von schweren Lokomotiven befahren wurde. Sie zogen Waggons mit Hochofenschlacke dorthin, wo sich heute der Businesspark Asterlagen befindet. Soweit zur Thematik Hochwassersicherer Untergrund.
Erst einmal ist es laut Machbarkeitsstudie nur eine der Varianten und dann handelt es sich hier nicht um die Trasse. Dies trifft allenfalls bis zur Rheingasse zu, wo ein neuer Deich gebaut wurde und ab da in Richtung Kläranlage ist der alte Hüttenweg längst verschwunden. Das die Schlackaufschüttungen vor der Rheingasse nicht hochwassersicher sind bzw. dies nicht belegt ist, kann man anhand meines Antrages klar erkennen. Jedenfalls, falls man es mit Fakten hat und sich diese nicht einfach ausdenkt oder massiv verdreht.
Weiter geht es mit der nächsten Lüge von Ferdi Seidelt:
Keine einzige Einrichtung entlang der Trasse auf der Deichkrone wird entfallen, die Freizeitangebote bleiben alle erhalten.
Man erkennt deutlich, dass er einfach mal so etwas behauptet und die Machbarkeitsstudie nie gelesen hat, weil einiges entfällt bzw. so wesentlich verändert wird, dass es man nicht mehr weitermachen kann.
Wenn er dann etwas von Grünbrücken faselt, frage ich mich, wie der sich das real vorstellt. Nach der Straße im 90°-Winkel und dann den Deich runter? Aber man merkt, dass Ferdi Seidelt von Umweltschutz keine Ahnung hat. Und auch hier erkennt man, dass Ferdi Seidelt offensichtlich keine Dokumente lesen kann:
Alle Untersuchungen in der uns heute vorliegenden Machbarkeitsstudie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bau auf jeden Fall machbar ist.
Denn es steht, dass es nach heutigen Kenntnisstand möglich wäre, allerdings ist der Kenntnisstand der Machbarkeitsstudie unzureichend.
Interessant ist auch, dass er die „Schutzbedürftigkeit“ tausender Bürger nur gegen die Natur abwägen will, aber nicht gegen die Schutzbedürftigkeit der Menschen, welche im Umfeld von den Einschränkungen betroffen wären.
Ich empfehle hiermit SPD und CDU nicht zu wählen.
Gründe:
– SPD und CDU wollen Naturvernichtung um jeden Preis (u. a. Flächenfraß, Osttangente)
– SPD und CDU regieren nun schon länger die Stadt Duisburg und werden dieser Verantwortung nicht gerecht, weil sie Maßnahmen zur Verkehrssicherheit verweigern.
– In Sachen Radwege und Durchsetzung von Verkehrsregeln tut sich nichts. Dabei brüstet sich die CDU sonst immer mit inneren Sicherheit, aber duldet rechtsfreie Räume im Straßenverkehr (insbesondere Falschparken)
– Beim Klimaschutz verhindert die CDU die Windenergie und auch auf lokaler Ebene wird zusammen mit der SPD alles blockiert.
– SPD und CDU verschwenden lieber eine Millionen für eine überflüssige Machbarkeitsstudie plus Ergänzungen, als das Geld in Soziales zu investieren. Etwa günstigere Schwimmbäder.
– Wie man bei der Nichtlösung der LKW-Probleme sieht sind von SPD und CDU nur die Vortäuschung von Aktivitäten zu erwarten, die allerdings allenfalls kleine Wirkung entfalten, statt Probleme ganzheitlich anzugehen.
Es gibt natürlich noch viele weitere Punkte, aber ich belasse mal dabei.
Ich gebe keine Empfehlung ab, wen man wählen soll, nur wen nicht.

Gemäß Amtsblatt 18 der Stadt Köln (Ziffer 185) werden Straßen für den Tagebau zum 01.05.2022 (Das Amtsblatt datiert auf den 02.05.2022)
Innerhalb eines Monats kann man dagegen klagen, wenn Klimaschänder RWE nicht vorher vollendete Tatsachen geschaffen hat.
Eigentum verpflichtet und da mir ein kleiner Anteil der Lufthansa gehört habe ich bei der heutigen Hauptversammlung zwei Fragen gestellt.
1. Bereits im letzten Jahr fragte ich danach, aber die Antwort war leider nur sehr dürftig. Ein Grundproblem der Luftfahrtbranche wird gar nicht thematisiert. Man liest immer wieder, dass der Flugverkehr angeblich klimaneutral werden will. Ich muss hier leider etwas weiter ausholen. Klimaneutral kann Flugverkehr mit der heutigen Antriebstechnik nicht werden. Egal, ob man nun auf synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff umstellt. Es wird immer Klimaauswirkungen haben. Denn neben CO2 entstehen weitere Klimagase wie Wasser, die erhebliche Auswirkungen haben und anders als am Boden auch nicht Teil des normalen Wasserkeislauf sind. Vielmehr bleibt die Feuchtigkeit lange in Flughöhe, wo es kaum einen Austausch mit dem Erdboden gibt.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/schwerpunkt-2-2019-fliegen
Das heißt derzeit wird primär auf Blendung der Öffentlichkeit gesetzt, was kein tragfähiges Geschäftsmodell sein kann, denn in wenigen Jahren wird das Platzen. Alternativen sind derzeit nicht am Markt verfügbar und echte Bemühungen für klimaneutralen Flugverkehr sind auch nicht erkennbar.
Deshalb die Frage, wie die Lufthansa echt klimaneutral werden will? Oder sollen wir Eigentümer/Investoren weiterhin mit Greenwashing geblendet werden?
Man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Luftfahrt kein langfristiges Investment wert ist, wenn man nur auf Luftschlösser setzen.
Also jetzt mach Tacheles, hat man überhaupt einen Plan, wie man sich dieser Herausforderung stellen will?
2. Warum ist man nicht zu einer Hybridveranstaltung übergegangen, bei welcher die einen digital teilnehmen können und die anderen in Präsenz? Denn so sind derzeit keine Rückfragen möglich. Man gewinnt den Eindruck, dass man sich vor kritischen Fragen drücken will.
Es gibt viel zu tun und nichts ist besser, als das Angenehme mit dem nützlichen zu verbinden und eine kleine Radtour von Duisburg nach Düsseldorf zu machen. Das Wetter war gestern gut und tausende Radfahrende haben das Klischee von roten Ampeln erfüllt. Bin zig mal bei rot über die Ampel gefahren und das beste bei solchen Demofahrten ist, dass man das ganz legal darf. :-P
Auf der Strecke von Duisburg HBF über Großenbaum, Kaiserwerth zum Landtag schlossen sich immer mehr an. Viele Autofahrenden musste warten, aber scheinbar ist Kraftstoff viel zu günstig, denn sie hatten die Motoren an.
Nachfolgend einige Impressionen von der Radtour.

Man sammelt sich, bevor es dann um 10:30 los ging.

Zwischenstopp in Großenbaum am S-Bahnhof.

Falscher Spruch auf Plakat, richtig wäre: „Reden ist Silber, Radeln ist Grün.“

Exemplarisch einer der hunderten Verkehrsverstöße, welche man auf der Strecke sah.

Zwischenstation in Kaiserswerth

Zwischenstation am Aquazoo
Und ab dem Aquazoo staute es sich immer wieder.


Sogar an die Stromversorgung hatte man gedacht, es gab extra eine Ebikeladestation.

Wunderheilung vom Autofahren

Ein Wahlcheck

Ist doch nur mal 5 Minuten im Bannkreis … ;-)

Regelmäßig gab es die Durchsage, man möge doch nicht im Bannkreis parken, aber ganz ehrlich, der Landtag tut nichts gegen Falschparken, da ist es nicht verwunderlich, dass viele Radfahrende, das „Nur mal 5 Minuten“ was man regelmäßig von Falschparkenden auf Rad- und Gehwegen hört ebenfalls anwendeten.

Und noch ein Schild, was immer passt.
In DS 09-1085 „Reduzierung des Lkw-Verkehrs in der Höschenstraße in Bergheim“ ging es um LKW-Verkehr. Man hat damals 16 LKW an einem Tag gezählt und fand dies zu viel.
Die Verwaltung lehnte ein Durchfahrtverbot, wie nicht anders zu erwarten, mit diversen Argumente ab. Und eigentlich wäre das auch nicht sonderlich erwähnenswert, wenn es da nicht eine Passage gäbe, die noch interessant sein könnte.
Zur Abschätzung der Verkehrserzeugung wurde vom Hessischen Landesverkehrsministerium ein spezifischer Wert ermittelt für die charakteristische Verkehrserzeugung in allgemeinen Wohngebieten. Danach ist als Bemessungsgröße für Lkw-Fahrten der Wert von 0,05 pro Einwohner und Werktag anzusetzen.
Sowohl Jägerstraße, wie auch Flutweg müsste man als allgemeine Wohngebiete einstufen, da nur wenig Gewerbe dort ist. Die Schulen fallen ebenfalls unter Wohngebiete.
Wäre jetzt interessant, wie viele Menschen am Flutweg und an der Jägerstraße wohnen. Und warum die Stadt dieses Verfahren nicht mehr nutzt.