Bauklos auf Gehweg – #Düsseldorf #Bauklodooring

Am 17.03.2022 schrieb mir die Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 90 AR 59/22, vermutlich in Hinblick auf meine Anzeige vom 27.02.2022 (von der Staatsanwaltschaft fälschlicherweise als 28.02.2022 bezeichnet). Es ging dabei um zwei auf dem Gehweg abgestellte Bauklos, welche den Gehweg vollständig blockierten. Sinngemäß wolle man nichts tun, weil man kein Vergehen festgestellt habe, allerdings berief man sich dabei auf einen Sachbearbeiter der Stadt Düsseldorf und machte sich nicht selbst ein Bild und scheinbar auch nicht die Polizei.

In dem Schreiben steht:
„Nach Auskunft des Amts für Verkehrsmanagement war die Baustelleneinrichtungsfläche genehmigt. Durch den dort zuständigen Sachbearbeiter wurde diese aufgesucht. Eine konkrete Gefährdung konnte nicht festgestellt werden. Die Toiletten sind so platziert, dass der Gehweg ohne weiteres nutzbar ist.

Nachdem ich vor kurzem mal wieder vorbei kam bot sich mir ein ähnliches Bild, wie dem Anlass für angehängte Mail.

Keine Ahnung, was der Sachbearbeiter sich angeschaut hat, weiterhin finde ich höchst fraglich, warum das überhaupt genehmigt wurde, denn schließlich hätte man die Klos problemlos in die Einfahrt stellen ohne Gehweg oder Radweg zu blockieren und erst recht nicht zu gefährden. Zumal der Radweg dort ohnehin sehr schmal ist und auf der einen Hälfte nicht benutzbar ist, wegen der Dooringzone.

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung muss keine konkrete Gefährdung vorliegen, es reicht eine abstrakte Gefährdung(vgl. z. B. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 20.05.2019 – 3 K 272/18.NW).

Ich finde jedenfalls den ganzen Vorgang bemerkenswert. Ein Sachbearbeiter, der aus welchen Gründen Bauklos lieber auf den Gehweg stellt, statt in eine nicht benutzte Einfahrt und nicht erkennt, dass Weg dadurch komplett blockiert wird und zum Ausweichen auf den Radweg zwingt. Zumal ja auch noch die Türen in Richtung Radweg aufgehen. Bauklodooring wäre ja mal was neues. Und eine Staatsanwaltschaft, welche nicht handeln will, geht ja nur um Fußverkehr bzw. Radverkehr.

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