Mit Drucksache 22-0159 will die Stadtverwaltung sich die „Anweisung für den Straßenbau in Duisburg 2022 (ASD 2022)“ beschließen lassen. In den Anlagen steht so manches Interessantes. Nachfolgend auszugsweise einige besonders interessante Punkte. Die man beim Bestand aber teilweise ignoriert.
Es steht primär drin, wie man bei Plänen zu verfahren hat, aber auch Abmessungen sind erkennbar.
Gehwegparken ist im Grundsatz ausgeschlossen.
Das gilt wohl allenfalls für Neubau und auch nur dann, wenn das Ordnungsamt Lust hat die Verkehrsregeln durchzusetzen. In Rheinhausen gibt es so viele Stellen, wo man illegales Parken toleriert, was völlig unvereinbar ist mit dem Verkehrsfluss der Gehenden.
Zur Verdeutlichung der Radwege sind im Bereich von besonders konfliktträchtigen Stellen (z. B. Tankstellenzufahrten, Zufahrten zu Parkplätzen und Einkaufszentren etc.) Radfahrpiktogramme erforderlich. Bituminöse Radwege müssen rot markiert werden.
Im Bestand wird das m. W. nicht gemacht, aber wie ist das bei Neuanlagen? Ich habe in der Richtung bisher nichts bemerkt. Gerade bei Tankstellen ist es nicht ungefährlich, da wäre an vielen Stellen sicherlich mit etwas Farbe auf dem Radweg die Aufmerksamkeit erhöht.
Zur Minimierung des Pflegeaufwandes sind im öffentlichen Straßenraum mit Ausnahme von Baumpflanzungen nur in abgestimmten Einzelfällen Grünfläche zu planen.
Dass die Stadt Duisburg kräftig Bäume abholzt liegt genau daran. In Grünflächen wird ganz klar erkennbar primär ein Kostenfakten gesehen. Man erkennt offensichtlich nicht, dass Grünflächen primär dem Allgemeinwohl dienen. An anderer Stelle schreibt man dagegen, etwas von einer ökologischen Aufwertung. Das finde ich dann etwas widersprüchlich. Auch die Vorgaben für Baumscheiben werden an vielen Stellen im Bestand nicht eingehalten. Da steht sogar etwas zum Schutz von Baumscheiben, was aber bekanntlich auch nicht umgesetzt wird.
In einer der Anlagen erkennt man auch schön, dass Radwege nicht für die Befahrung durch LKW geeignet sind, weil der Aufbau gar nicht dafür ausgelegt ist.
Mit den Vorgaben werden auch Bettelampeln vorgeschrieben (Anforderungstaster), welche Gehende und noch mehr Radfahrende diskriminieren.
Abfallbehälter sowie Glas- und Altkleidercontainer dürften nur dort aufgestellt werden, wo eine Mindestrestbreite von 1,50 m für Fußgänger verbleibt.
Scheinbar gilt das nur dafür, denn PKW werden häufig viel enger abgestellt, leider schreiten die Behörden bei diese Behinderung bzw. Gefährdung unzureichend ein. Eigentlich müsste man bei weniger Platz als 1,50 m sofort abschleppen.
Bei Fahrradhaltern will man einen Abstand von größer 1 m, allerdings frage ich mich, wie weit man hier Lastenräder berücksichtigt hat. Es sind aber verschiedene Fahrradständer aufgelistet.
In Bereichen in denen Umlaufschranken unvermeidbar sind, sollen sie Radfahrer nicht zum Absteigen zwingen. Insbesondere dürfen sie für Behindert auf Dreirädern, Rollstuhlfahrern und Radfahrern mit Anhänger kein unüberwindbares Hindernis darstellen.
Für Umlaufschranken gibt man einen Abstand von mind. 1,80 m vor. Die Realität sieht leider anders aus. Ich hoffe, dass dies bei neuen Anlagen auch wirklich beachtet wird. Ich denke bei Problemen sollte man diese der Stadt regelmäßig mitteilen.