Die Stadt Duisburg zeigt sich regelmäßig unwillig den LKW-Durchgangsverkehr aus Wohnbereichen zu halten. Die Begründungen sind nach meiner Erfahrung unbedacht und zeigen klare Defizite in der Beurteilung der Gefährdungen, welche vom Verkehr ausgehen. So konnte ich internen Dokumenten entnehmen, dass man nicht einmal eine Dooringgefahr als solche erkannte.
Aber die gute Nachricht ist, dass man nicht darauf warten muss, bis die Stadt Duisburg sich bequemt, dass zu tun, was notwendig ist. Man kann auch als Laie einiges tun. Eigentlich ist auch nicht so schwierig. Wenn man vom Verkehr durch eine Gefährdung oder Störung sehr stark betroffen ist. Nehmen wir an es gibt auf dem Schulweg der Kinder eine gefährliche Stelle durch LKW-Verkehr oder auf der Straße, dann kann man bei der Verwaltung eine Prüfung nach StVO § 45 beantragen. Eigentlich müsste diese darauf reagieren und einen Bescheid schicken, wo dann drin steht, was man zu tun beabsichtigt. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass sich die Stadt Duisburg hier schwer tut und man dann nach spätestens 3 Monaten einen Anwalt hinzuziehen sollte. Genauer gesagt jemanden aus dem Bereich Verwaltungsrecht, möglichst mit Kenntnissen beim Straßenverkehr. Hilfreich könnten hier Übersichten von Rechtsanwälten sein oder auch Artikel zu spektakulären Urteilen, wie etwa zu Tempo 30 in Köln oder Gehwegparkverbote in Bremen.
Aber zu Beginn braucht es erst einmal keinen Anwalt, sondern nur etwas Recherche. Man sollte klar zum Ausdruck bringen können, welche Gefährdung man sieht und gut sind hier natürlich auch Beweise. Etwa Fotos von Fehlverhalten oder sogar Strafanzeigen. Je besser dokumentiert die Problemlage ist, desto größer ist die Chance, dass die Verwaltung von sich aus etwas tut. Das ganze schreibt man auf und beschreibt die Situation so gut es geht. Gerne kann ich auch dabei helfen, einfach einen Kommentar hier schreiben (geht auch ohne Veröffentlichung, wenn gewünscht).
Das schickt man dann an die Stadt, welche sich theoretisch darum kümmern sollte. Man kann natürlich um eine Eingangsbestätigung bitten. Im Gegensatz zu GO § 24-Anträgen oder anderen Petitionen, setzt sich durch den obigen Antrag eine Frist in Gang, die nach Verwaltungsverfahrensgesetz normalerweise 3 Monate beträgt.
Tut sich in der Frist nichts, kann man die Stadt anschreiben und um Akteneinsicht bitten. So kann man nachschauen, ob die Stadt überhaupt etwas getan hat und was dies war. Sowohl Akteneinsicht, wie auch der Bescheid des Antrages sind ein Recht, welches man hat, dass einem eigentlich auch nicht verwehrt werden darf. Wenn man nichts erreicht kommt man um einen Anwalt nicht mehr herum.
Würde man die Sache vor Gericht bringen, kann das in erster Instanz durchaus ein paar tausend Euro kosten. Der Ausgang ist natürlich vorher nie ganz absehbar, aber allein dadurch, dass man vor Gericht geht, könnte man den Handlungsdruck schon erhöhen. Und wenn es mehrere Betroffene gibt, in dem fraglichen Bereich, dann könnte man auch mehrere unterschiedliche Anträge einreichen und dann zusammenlegen und den aussichtsreichsten vor Gericht bringen. Schließlich hätten alle etwas davon.
Parallel ab und an Informationen an die Presse, macht ebenfalls Druck.
Man hat bei dem Antrag keinen Anspruch, dass eine bestimmte Entscheidung getroffen wird, allerdings schon das entschieden wird. Und sollte die Entscheidung außerhalb des Zulässigen liegen, kann man auch dagegen rechtlich vorgehen. Es gibt bei allen Entscheidungen einer Behörde nur einen bestimmten Bereich innerhalb dessen diese entscheiden darf. Der Rechtsanwalt kennt diesen Bereich und kann demnach beurteilen, ob die Entscheidung zulässig ist.
Klingt erst einmal vielleicht etwas aufwändig, aber außer der Auswahl eines Rechtsanwaltes und bei dem Schreiben hält sich der zeitliche Aufwand in Grenzen. Die Finanzierung muss gesichert sein, aber es ist sicherlich so, dass man die Wahl hat zwischen einem untragbaren Zustand hinnehmen oder selbst etwas zu tun.
Noch immer läuft hier auch die Aktion der Deutschen Umwelthilfe.