Wir sind uns alle einig, dass LKW aus Wohngebieten müssen. Die SPD und CDU haben hier zwar aus meiner Sicht skurril anmutende Ideen, aber auch diese scheinen etwas gegen LKW tun zu wollen.
Ein Ansatz bietet jetzt eine Aktion der deutschen Umwelthilfe. Diese hat einen Antragsgenerator für Tempo 30 auf Straßen vor der Haustür. Damit kann man schnell und umkompliziert einen Antrag an OB Sören Link generieren und auch per Mail verschicken. Wenn dies alle für die Straße vor der Haustür machen, dürfte ein unglaublicher Druck entstehen und fast überall sind die Grenzwerte nach 16. BImSchV überschritten. Dies kann man der Karte im Lärmaktionsplan entnehmen (Anlage 3). Die Stadt Duisburg hat hier übrigens darauf verzichtet etwas gegen den Lärm zu unternehmen, dabei könnten im Lärmaktionsplan Maßnahmen festgelegt werden.
Wer direkt an einer lärmbelasteten Straße wohnt hat auf jeden Fall einen Anspruch auf einen Bescheid. Allerdings muss man dann genau hingucken, da bei der Stadt Duisburg leider nicht immer kompetent gehandelt und entschieden wird.
Mein Schreiben ist etwas modifiziert gegenüber dem automatisch generierten:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Link,
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit, Luft-, Lärm- und Klimaschutz in unseren Städten. Daher beantrage ich hiermit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Duisburg überall dort wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren! Besonders dringlich ist eine Anordnung von Tempo 30 auf folgenden Straßenabschnitten:
Heerstraße zwischen Bungert- und Zirkelstraße, wegen der drängelnden Autofahrenden und der Dooringgefahr für Radfahrende, mangels Radweg, bis diese Gefährdung behoben ist. Zumal auch hier eine erhebliche Lärmbelastung vorliegt.
An der Moerserstraße in Rheinhausen und der Friedrich-Ebert-Straße, die im unmittelbaren Umfeld liegen und auch hier zu akustischen Störungen führen.
An Lindenallee, die Osloerstraße (zwischen Brücke der Solidarität und Rheinbrücke), die Margarethenstraße, dem Borgschen Weg, der neuen Krefelder Straße, der Jägerstraße, in den Peeschen (+Altenheim), dem Flutweg und der Asterlager wegen Gefährdung und Lärm. Die Lärmbelastung überschreitet hier die maximalen Grenzwerte nach 16. BImSchV (vgl. Lärmaktionsplan). Dies gilt ebenso für die Karl-Jarres-Straße, die Kulturstraße, die Rheinhauser Straße und viele weitere Straßen.
An den meisten Stellen wären mir Sperrungen für LKW natürlich lieber und wenn die Abwägung zwischen Tempo 30 und dem Verkehrsfluss, ein Tempo 30 ausschließt, müssen andere Maßnahmen zur Lärmreduktion getroffen werden. Da LKW besonders laut sind, muss man diesen dann halt Durchfahrt verbieten.Ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass die Kommunen in Deutschland ihren Spielraum bei der Einführung von Tempo 30 bei Weitem nicht ausnutzen. Auch Duisburg hat demnach deutlich weitergehende Möglichkeiten zur Einführung von Tempo 30, als oft behauptet. Ich beantrage daher, dass alle im verlinkten Rechtsgutachtens aufgeführten Möglichkeiten zur Anordnung vom Tempo 30 in Duisburg durchgeprüft werden.
Jede Kommune hat die Möglichkeit im Nebenstraßennetz flächendeckend Tempo 30 einzuführen. Darüber hinaus zeigt das Gutachten Handlungsspielräume für Kommunen, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz vor Verkehrslärm, sowie in besonders sensiblen Bereichen wie Bade- oder heilklimatischen Kurorten um schon heute streckenweise Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Vor allem über die Erstellung eines Lärmaktionsplans kann Tempo 30 auch großflächig und strategisch umgesetzt werden, da die europäische Umgebungslärm-Richtlinie – anders als das deutsche Lärmschutzrecht – planerische Ansätze zum vorbeugenden und vorsorgenden Umweltschutz enthält. Darüber hinaus ist eine konkrete Lärmaktionsplanung geeignet, den Straßenverkehrsbehörden gegenüber eine strikte Bindungswirkung auszulösen. Damit ergeben sich neue Ermessensspielräume um Tempo 30 auf den oben genannten Straßenabschnitten anzuordnen. Zweifelsfalls lässt sich eine großräumige Anordnung von Tempo 30 auch als Modellversuch realisieren.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: http://www.duh.de/tempo30/ In dem Rechtsgutachten werden auch die maximalen Lärmwerte nach 16. BImSchV für Straßenlärm bestätigt, im Gegensatz zur von der Stadt Duisburg regelmäßig falsch angewandten Werte von 60 dB(A)/70 dB(A).
Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens.
Mein Antrag darf von allen noch stärker betroffenen Stellen übernommen und modifiziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Duisburg, den 26. Mai 2022