Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Politik sich mit Photofalle auf der Friedrich-Ebert-Straße brüstet. Wenn man aber mal genauer hinschaut ist es den Bemühungen von Gisela Komp und der Umweltgruppe zu verdanken.
Richtig erwähnt wird das Thema in DS 12-1071 „Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung: Installation von zwei Fotofallen auf der Friedrich-Ebert-Straße in Duisburg-Rheinhausen“
Damals wurde der BV Rheinhausen eine Antwort an die Petentin vorgelegt. Für den vollständigen Text bitte in die DS schauen, hier nur einige wesentlich Auszüge.
Man bezieht sich auf den Anliegerverkehr, der ja auf der Friedrich-Ebert-Straße damals wie heute erlaubt ist. Die mangelhafte Rechtskenntnis und fehlende Schärfe bei Begrifflichkeiten fällt auch heute immer wieder auf, so auch in nachfolgender Passage:
Es erlaubt nicht nur eigentlichen Anliegern die Durchfahrt, also Personen mit durch rechtliche Beziehung zu den Grundstücken begründeter Anliegereigenschaft, sondern auch den Verkehr mit ihnen und damit die Zufahrt zu ihrem Grundstück.
Man sollte ja eigentlich annehmen, dass die Stadt nur ausgebildetes Personal hat. Dennoch wird hier der Begriff „Durchfahrt“ verwendet. „Anlieger Frei“, erlaubt aber lediglich die Zufahrt bzw. die Abfahrt, dies kann zwar wie eine Durchfahrt wirken, ist allerdings keine, sondern nur Zu- und Abgang, denn bekanntlich ist Durchfahrt kein Anliegen.
Weiter geht es im Text mit:
Im konkreten Fall befindet sich auf der Friedrich-Ebert-Straße u.a. eine Tankstelle mit integrierter LKW-Maut-Stelle. Durch diesen Umstand wird der Nachweis durch Ordnungskräfte, dass keine Anliegerfahrt vorliegt, weiter erschwert.
Wobei man die Photofalle, ja sehr gut auf Höhe der Tankstelle hätte setzen können, sodass eine Zufahrt nicht aufgenommen würde, eine Durchfahrt schon. Aber die Mautstelle ist eh Geschichte. Und nur weil etwas schwierig ist, kann man es trotzdem machen.
Weiterhin behauptete die Verwaltung:
Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Ihren Vorschlag Fotofallen aufzustellen fehlt, und kann daher nicht umgesetzt werden.
Zudem führte man dann noch den Datenschutz als Begründung auf und meinte, dass man das Aufstellen deshalb ablehnen könne.
Das Thema wurde in der Bezirksvertretung Rheinhausen vom 30.08.2012 behandelt. In der Bezirksvertretung Rheinhausen vom 07.11.2013 gab es dann DS 13-1340 „Installieren einer mobilen Anlage zur Überwachung des Lkw-Durchfahrverbotes auf der Friedrich-Ebert-Straße“
Damit wollte die BV dann ihrerseits versuchen die Verwaltung von der Notwendigkeit zu überzeugen. Zudem wurden Beispiele in Dortmund und Hagen aufgeführt.
Mit DS 14-0938 „LKW Durchfahrtsverbot Friedrich-Ebert-Straße“, konterte die Verwaltung:
Eine Prüfung dieses Auftrages der Bezirksvertretung hat ergeben, dass dieser Auftrag aus Rechtsgründen nicht durchführbar ist.
Als Gründe werden mangelnde Zuständigkeit und fehlende Eingriffsmöglichkeit aufgeführt.
Weiterhin wird behauptet:
Die Durchführung von Polizeikontrollen liegt außerhalb der städtischen Entscheidungsmöglichkeiten.
Was ja geradezu so wirkt, als hätte man gar keine Möglichkeiten, mit der Polizei zusammenzuarbeiten.
Die Bezirksvertretung Rheinhausen wollte auch klagen, aber davon riet die Verwaltung ab. Man könne zwar klagen, wenn man auf bestimmte Art beschließen würde, dann folgte aber direkt folgende Drohung:
Allerdings wäre seitens der Stadt zu prüfen, ob wegen der gegebenen Hinweise auf die Rechtslage eine bewusst herbeigeführte rechtswidrige Entscheidung durch die Bezirksvertretung getroffen worden wäre, so dass die Kosten eines solchen Verfahrens von den Entscheidungsträgern zurückzufordern wären. […] zur möglichen Haftung der Mitglieder kommunaler Vertretungen bei rechtswidrigen Beschlüssen wird hingewiesen.
Die Stadt Duisburg behauptete also weiterhin, dass es nicht gehen würde.
Irgendwann in dem Zeitraum wurde eine Petition an Landtag von Gisela Komp geschrieben. Darin ging es auch um die Fotofalle und um Beispiel, wo das bereits geht, während die Verwaltung der Stadt Duisburg etwas völlig anderes behauptet.
Und Mithilfe von Rainer Bischoff (SPD) wurde die Petition ein Erfolg und trotz Behauptungen der Verwaltungen gab es dann eine Fotofalle, die seitdem den LKW-Verkehr reduziert hat.
Der DS 16-0308 „Lkw-Fahrverbot und Geschwindigkeitsüberwachung an der Friedrich-Ebert-Straße in DU-Rheinhausen“ kann man entnehmen:
Auf der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen wurde Ende Januar 2016 die stationäre Überwachungsanlage aktiviert.
Warum ich das alles so aufschreibe?
Ganz einfach an dem Vorgang kann man sehr deutlich erkennen, dass die Duisburger Verwaltung öfters mal behauptet, etwas ginge nicht. Aber es war genau das, nur eine Behauptung. Denn, dass dort heute eine Fotofalle steht, beweist ja, dass es doch ging und es nur am Willen mangelte. Genau das ist auch an vielen anderen Stellen der Fall. Etwa bei den angeblich nicht möglichen Fahrverboten auf der Jägerstraße bzw. dem Flutweg. Es ist mangelnder Wille und Unkenntnis, welche vieles verhindern in Duisburg.
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