Da die Stadt Duisburg bzw. die anderen angeschriebenen Stellen nicht aktiv werden, habe ich nun einen GO-§-24-Antrag eingereicht. Dann bekomme ich irgendwann zumindest eine Antwort und mit viel Glück könnte diese sogar fundiert sein.
Antrag auf Überprüfung der Pseudodeiche in Rheinhausen, gemäß nachfolgender Erläuterung und Einleitung der notwendigen Erneuerung.
Derzeit hat Rheinhausen und damit der Niederrhein stellenweise keinen richtigen Deich nach Stand der Technik. Was wir haben ist ein Stützkörper aus Schlacke ohne Dichtung, links und rechts der Brücke der Solidarität.
Über Teile dieses Bereiches führt eine Schwerlaststraße mit Kanalisation und anderen Leitungen. Der Kanalverlauf ist mir nicht bekannt, es wird aber davon ausgegangen, dass die Entwässerung in Richtung Rheinhausen erfolgt. Ob bei der Anlage der Abwasseranlagen das Merkblatt DWA-M 507-1 beachtet wurde, welche Leitungen, zu denen auch Kanäle gehören, als Schwachstellen ansieht, konnte den vorhandenen Unterlagen nicht entnommen werden. Ob die Kanalisation der Osloerstraße im „Deich“ sachgerecht verlegt wurde, sodass sich hier keine Schwachstellen ergeben, welche Hochwasser nach Rheinhausen leiten und dort Keller überfluten ist unbekannt. Verschärft wird die Situation noch durch die ständige LKW-Belastung, welche bei der Kanalisation zu Undichtigkeit führen könnte und zugleich den Deich schwächt. Die Straße liegt an der Rheinseite und damit dicht an dem Bereich, der von Hochwasser belastet werden wird. Ob alle vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen stattfanden ist unbekannt. In Anbetracht, wie stark Aufgaben von der Stadt Duisburg teilweise vernachlässigt werden, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt bekannt ist. Auch Dichtheitskontrollen der Leitungen müssen regelmäßig stattfinden. Einen Kanal von Innen befahren reicht dazu allerdings nicht, da die visuelle Kontrolle Hinterspülungen nicht erkennt. Leitungen können, wenn diese in Sand verlegt wurden leicht umspült werden.
Nach DWA-M-507-1 muss ein Deich eine Dichtung enthalten, beim Pseudodeich ist dies nicht der Fall, ansonsten hätte diese vor einigen Jahren, bei der Deichsanierung auch erneuert werden müssen. Vielleicht ist dies auch der Grund warum der Bereich fälschlich als Hochufer bezeichnet wird. Dabei ist ein Hochufer eine natürliche geologische Formation, welche aus gewachsenen Sedimenten entstanden ist. Eine künstliche Aufschüttung kann niemals als Hochufer bezeichnet werden.
Auf dem Pseudodeich befindet sich zudem Bewuchs an der Rheinseite, was auf Deichen nicht zulässig ist, weil hierdurch zusätzliche Gefährdungen entstehen. Sicherlich ist Schlacke als Stützkörper geeignet, wenn diese richtig verarbeitet wird. Aber in welcher Art und Weise die damalige Aufschüttung erfolgte, kann heute nur schwerlich nachvollzogen werden. Untersuchungen dazu fanden, nach hiesiger Kenntnis, bisher nicht statt.
Das Merkblatt DWA-M-507-1 sieht eine Prüfung des Deichkörpermaterials vor. Auch hierzu fand ich bisher keine Informationen. Bei der Deicherneuerung vor einigen Jahren in anderen Abschnitten wurde bei den Pseudodeichen nichts gemacht. Dem damaligen Planfeststellungsbeschluss ist allerdings zu entnehmen, dass die dort fälschlich als Hochufer bezeichneten Bereiche wasserdurchlässig wären.
Die sogenannte Osttangente zwischen Eisenbahnbrücke und Brücke der Solidarität versiegelt die Oberfläche, was zu einer Dehydrierung des Bodens führt. Hierdurch können Setzrisse entstehen, die sich in den Stützkörper auswirken und diesen noch undichter machen. Zusammen mit den Erschütterungen durch den Schwerlastverkehr, wird der Pseudodeich stark belastet, ob und wie sich das auswirkt wurde nicht untersucht.
Hochwasserhöchststände am Pegel Ruhrort
1990 943
1991 892
1992 751
1993 1142
1994 977
1995 1166
1996 690
1997 934
1998 1058
1999 981
2000 846
2001 1030
2002 982
2003 1071
2004 906
2005 811
2006 835
2007 862
2008 708
2009 703
2010 845
2011 1001
2012 904
2013 872
2014 589
2015 730
2016 789
2017 772
2018 969
2019 800
2020 889
2021 ~925
Bis etwa 10 m der Fuß des „Deiches“ nicht richtig benetzt, dass heißt es gab seit dem Bau der Straße keine kritischen Situationen, die Rückschlüsse auf eine Dichtigkeit und den Einfluss der Straße auf diese ermöglichen würden. Man kann natürlich abwarten und absaufen lassen, wie andernorts. Aber klar ist, dass niemand hinterher sagen kann, man hätte nichts gewusst. Einen Beleg für eine Dichtheit seit dem Bau der Straße gibt es nicht, weil kein derartig hohes Hochwasser eintrat. Die Nachweise nach DIN 1054 liegt nach h. K. nicht oder nicht vollständig vor. Jedenfalls wurde bei einer Nachfrage nicht darauf verwiesen.
Ferner sind bei der Hochwasserermittlung nach DWA-M 507-1 auch die Versiegelung und die Klimaerwärmung zu berücksichtigen, ob also der Peusoddeich überhaupt noch hoch genug ist, wäre zu klären, da die Versiegelung in Deutschland voranschreitet. Ferner führt das Merkblatt aus:
„Wird eine befestigte Fahrbahn auf der Deichkrone angelegt, so muss konstruktiv sichergestellt werden, dass ihr (frostsicherer) Unterbau die Wirksamkeit der Dichtung des Deiches nicht vermindert der gar aufhebt.“
Ein Nachweis für den vorherigen Umstand ist nicht bekannt. Für die Dichtung sind die mechanischen Einwirkungen durch Erschütterungen und Infraschall durch den Schwerlast-LKW-Verkehr zu berücksichtigen. Dies wird auch unter 7.2 betont mit dem Begriff Verkehrslasten betont. Eine Prüfung fand nicht statt und Maßnahmen im Hochwasserfall gibt es ebenfalls nicht. Auch wurde keine Dichtung nach DWA-M 507-1 (6.3.1) auf die Belastung angepasst, eingebaut und deren Wirksamkeit nachgewiesen. Schlacke ist kein Dichtungsbaustoff gemäß 6.3.4., Schlacke wird unter 6.4.1 bei Dränmaterialien, also wasserdurchlässig, aufgeführt. Zudem wurden von Krupp billig Abfälle beseitigt und keine genormten Deichbaustoffe verwendet. 9.1.2 führt Hochofenschlacke als nichtbindiges Material auf, während 6.3.4 bindige Böden (z. B. Ton) für Dichtungen vorsieht. Einen Nachweis für die geforderte Verdichtungsfähigkeit dürfte nicht vorliegen. Ein Nachweis, dass der Sickerlinienverlauf durch die Leitungen nicht nachteilig verändert wurde liegt mir nicht vor.
Auf Nachfrage konnte die Stadt Duisburg nicht erläutern, was mit dem Verkehr bei Hochwasser passiert, demnach liegt auch kein Hochwassereinsatzplan vor. Denn ein derartige Plan enthält mit Sicherheit auch Maßnahmen gegen Verkehrserschütterungen, wie Temporeduzierung bzw. Verkehrseinstellung, im Fall von Hochwasserbelastung.
Der „Deich“ entspricht nicht den a. a. R. d. T. gemäß DWA-M 507-1 und weiterer Dokumente, demnach besteht zweifelsfrei nach 11.3.2 zumindest Ermittlungsbedarf, wenn nicht sogar Ertüchtigungsbedarf. Wenngleich andere Deiche derzeit vorgehen zu scheinen ist ohne Untersuchung unklar, welche Priorität die Sanierung hat.
Über den „Deich“ geht eine Straße auf der auch viel Gefahrgut transportiert wird, dies gefährdet den Deich, weil bei einem jederzeit möglichen Gefahrgutunfall das Gras beschädigt werden könnte. Das Gras, welches mit der Erde vielleicht die einzige Barriere darstellt, die etwas Dichtwirkung aufweist.
Durch die vorgenannten Hinweise und das offizielle Einreichen würde Inaktivität mit Sicherheit als grob fahrlässig oder sogar bedingt vorsätzlich gewertet. Definitiv wäre es eine Katastrophe mit Ansage.
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