Vor kurzem bekam ich ein zwar noch nicht rechtskräftiges aber schon wichtiges Urteil bzgl. Tempo 30 mit. Ich hatte der Stadt deshalb geschrieben. Dies war noch vor dem Blogbeitrag hier. Die Aktion der BUH belegt quasi, was auch in den Urteilen stand. Höchstwahrscheinlich wurden seitens der Stadt überall in Duisburg falsche Werte bei der Beurteilung von Tempo 30 angesetzt.
Guten Tag,
in vielen Stadtteil leidet die Bevölkerung unter Verkehrslärm, insbesondere in Bereichen, wo vermehrt LKW unterwegs sind. In diesem Zusammenhang stieß ich auf einen einen Artikel zu Urteilen in Köln:
https://www.report-k.de/tempo-30-in-koeln-stadt-verliert-klage-vor-verwaltungsgericht/
Dieser Artikel stellt auf die 16. BImSchV ab:
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/BJNR010360990.html
Die Jägerstraße und auch der Flutweg fallen vom Charakter her unter allgemeines Wohngebiet, wobei es auf der Route auch Altenheime und Schulen gibt. Nach der 16. BImSchV gelten für Krankenhäuser, Schulen und Altenheime
– 57 Dezibel (A) Tags
– 47 Dezibel (A) Nachts
und für allgemeine Wohngebiete
– 59 Dezibel (A) Tags
– 49 Dezibel (A) Nachts
Es verwundert mich daher, dass man diesem Umstand nicht in der Drucksache-Nr. 21-0297 Rechnung trug, sondern stattdessen schrieb:
„Eine verkehrsbeschränkende Anordnung zum Schutz vor Verkehrslärm kann unter Würdigung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Pegelwerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht an den Fassaden der Wohngebäude überschritten werden.“
Der Unterschied von 10 dB(A) würde vom Menschen als eine Halbierung des Lärms wahrgenommen.
Man hat also deutlich zu hohe Werte angesetzt. Unabhängig davon, ob die Urteile rechtskräftig werden, hat man mit Sicherheit seitens des Gerichts die richtige Rechtsgrundlage für die Beurteilung genutzt. Es stellt sich also die Frage, warum man bei der Stadt Duisburg völlig andere Werte heranzieht und natürlich an welchen Stellen die Rechtsauffassung der Stadt Duisburg ebenfalls noch fehlerhaft ist.
Würde mich nicht wundern, wenn viele LKW-Betroffene in Duisburg die Urteile nutzen würden, sobald diese rechtskräftig sind, um die Stadt zumindest auf Tempo 30 zu verklagen. Wie man sieht ist dies auf jeden Fall rechtlich möglich.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)