RAG Grubenwasser in den Rhein rein – #Duisburg #RWE #WRRL #Wasserschutz

In mehreren Amtsblättern (u. a. Bezirksregierung Arnsberg 19/22) findet sich die Information, dass die RAG Grubenwasser aus der Schachtanlage Walsum in den Rhein einleiten darf. Es gibt hier keinen Beteiligung der Öffentlichkeit. Man hat auch keine richtige Prüfung durchgeführt, sondern nur eine Vorprüfung des Einzelfalls. Die Erlaubnis soll erst einmal bis 31.12.2035 gelten.

Die Bezirksregierung Arnsberg behauptet, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestünde. Wenn man sich die Genehmigungspolitik gegenüber RWE anschaut, habe ich da meine Zweifel.

Angeblich sei man zu dem Schluss gekommen, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten wären. Man wolle hier das Wasser aus mehreren Bergwerken des Stollensystems unter Tag bündeln. Dafür würde nun kein Grubenwasser mehr in die Emscher geleitet.

Dass durch den Fluss, durch die Stollen Kontaminationen mitgespült werden ignoriert man hier scheinbar geflissentlich, obwohl es hier klare Hinweise gibt. Allerdings wären die Stoffe so stark verdünnt, dass es nicht mehr relevant wäre. Verdünnung von Giftstoffen zwecks Einleitung ist allerdings nicht zulässig nach Wasserrecht. Man hat sich hier scheinbar etwas zusammengeschwurbelt, um die Genehmigung zu ermöglichen. Die RAG spart so natürlich viel Geld, da sie das Wasser nicht reinigen muss.

Laut Amtsblatt, gilt scheinbar:

Die erstellten Wirkprognosen und das daraus abgeleitete und antragsgegenständliche Pumpmanagement gewährleisten ein Einleitungsszenario, bei dem es nicht zu Überschreitungen von Zielvorgaben oder einer Konzentrationserhöhung bei überschrittenen Zielvorgaben im Gewässer kommt.

Das heißt es werden wahrscheinlich sogar Werte überschritten, aber daran ändert sich nichts. Da fragt man sich, wie man so etwas in Einklang mit dem Wasserrecht und der EU-WRRL bringen will.

Weiterhin heißt es:

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass durch die geplante Einleitung der gesamten Grubenwassermenge an der Einleitstelle in Walsum bei Volldurchmischung mit dem Rheinwasser es zu keinen Zielwertüberschreitungen und zu keinen Konzentrationserhöhungen bei bereits überschrittenem Zielwert im Rhein kommt und vorhabenbedingt keine nachteiligen Veränderungen des Rheins und seiner Lebensgemeinschaften eintreten.

Zu deutsch man verdünnt die Giftbrühe mit Rheinwasser, damit man unterhalb der Grenzwert bleibt. Angeblich würde man durch die Verdünnung auch keine Gefährdung der Auenflächen sehen.
An Stoffen mit Überschreitung genannt werden nur die Schwermetalle Kupfer und Mangan, sowie Zink. Aber natürlich liegen hier Salz vor und keine Metalle, das heißt je nach Kombination können die Salze auf gefährlich sein. Auch Chlorid als Anion wird erwähnt, auch hier sieht man keine Gefährdung der Aquafauna.

Man muss immer im Hinterkopf behalten, dass die Bezirksregierung Arnsberg auch für die von RWE betriebene Katastrophen-Kiesgrube in Erftstadt Blessem verantwortlich war.

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2 Antworten zu RAG Grubenwasser in den Rhein rein – #Duisburg #RWE #WRRL #Wasserschutz

  1. Andreas Frommhold schreibt:

    Sind die Unterlagen zur UVP-Vorprüfung nur bei der Behörde einsehbar ?

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