Baustellen in Duisburg sind gerade im Radverkehr ein Dauerthema, weil die Stadt Radverkehr nicht beachtet oder falsch behandelt.
Ein Beispiel dafür ist die A40 Brücke in Duisburg Homberg, durch die Bauarbeiten hat man den Rad-/Gehweg gesperrt. Dort hängt dann ein Schild was den Durchgang verbietet. In Duisburg weiß man ja nie, ob das wirklich gerechtfertigt ist. Schon mehr als einmal wurde falsch oder schlecht gearbeitet. Weshalb ich nachgefragt habe:
„Eine schriftliche Verkehrsgefährdungsbeurteilung liegt nicht vor. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich kann ich Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:
Radfahrende sollen, wenn sie von der Brücke kommen, an der Lichtsignalanlage auf die andere Straßenseite wechseln, um dort gesichert zu fahren. Der Radweg auf der Abfahrtsseite von der Brücke ist gesperrt, da dort die Baustellenfläche für die neue Brücke der A 40 ist. In diesem Bereich ist auch die Zufahrt zur A 40 und dementsprechend viel Verkehr. Dass es auch Zeiten gibt, wo weniger Verkehr herrscht und Radfahrende sich in den Verkehr einfädeln könnten, wird nicht bestritten. Allerdings wurde die Beschilderung für alle Verkehrsphasen eingerichtet und da an dieser Stelle teilweise viel Lkw-Verkehr herrscht, möchte die Stadt Duisburg mit der eingerichteten Verkehrsführung möglichen Unfallgefahren vorbeugen.“
Man hat also vorher keine saubere Analyse durchgeführt, sondern einfach mal ein Schild aufgehangen und gezeigt, dass man Radfahrende für drittklassig hält.
Ein ’sollen‘ ist rechtlich gesehen kein müssen. Interpretiere ich mal so, dass die Beachtung optional ist, weil sich das Schild primär auf den Gehweg bezieht.
Zudem wurde, soweit ich mich entsinne kein Umweg ausgeschildert, mal ganz abgesehen davon, dass man erhebliche zusätzliche Zeiten benötigt, obwohl die Straße oft kein Problem darstellt.
Eine Beschilderung für alle Verkehrsphasen, obwohl nicht immer notwendig, erscheint mir als nicht sachgerecht. Radfahrende könne mit Sicherheit entscheiden, wann man besser den Umweg nimmt und wann es auf der Straße sicher genug ist. Außerdem wenn eine Gefährdung entsteht müsste vielmehr die Geschwindigkeit reduziert werden.
Deshalb habe ich folgenden GO24 Antrag eingereicht:
Ist wird gefordert sofortig das Verkehrszeichen 254 (Radfahrverbot) zu entfernen und durch rechtskonforme Beschilderung zu ersetzen.
Gemäß der Auskunft nach IFG wurde keine richtige Analyse durchgeführt, ob überhaupt eine Gefährdung besteht und wenn ja wie groß diese ist. Die Kulturstraße in Duisburger Süden hat viel Verkehr und das Fahrverhalten von KFZ ist oft nicht regelkonform. Dort gibt es bisher keinen Radweg. Trotzdem kann man dort mit dem Fahrrad fahren. Gleiches gilt für die Jägerstraße (teilweise ohne Radwege) oder den Flutweg in Rheinhausen.
Welche Gefährdung also an der Stelle entstehen soll, die über die oben aufgeführte Gefährdung hinaus geht, ist nicht erkennbar. Zumal die Straße, wenn man deren Verlauf folgt nur bis zum Businesspark über einen Radweg verfügt, danach muss man ohnehin auf die Landstraße wechseln, wo sogar Tempo 70 besteht und theoretisch nur mit mind. 2 m Abstand überholt werden dürfte.
Wenn eine Gefährdung bestehen sollte durch den Verkehr ist davon auszugehen, dass Radfahrende diese erkennen und von selbst den Umweg nehmen werden, Radfahrende wissen um die eigene Verwundbarkeit. Zudem wäre eine eventuelle Gefährdung, statt einer Sperrung, durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit als milderes Mittel zu beseitigen. Auf der Straße wird man nicht so leicht übersehen, wie auf dem Radweg.
Wenn man betrachtet, wie die Abwägung durch die Stadt Duisburg an anderen Stellen in Hinblick auf LKW-Verkehr erfolgt und dass eine Sperrung erst als letztes Mittel zulässig wäre, stellt sich die Frage, warum diese Abwägung nicht genauso bei Sperrungen für Radverkehr durchgeführt wird. Auf der Jägerstraße will man allenfalls etwas die Geschwindigkeit reduzieren, aber Radfahrende werden regelmäßig vom Verkehr ausgeschlossen bzw. zu Umwegen gezwungen. Solange sich LKW und PKW an die Verkehrsregeln halten, besteht auf der Straße keinerlei Gefährdung für Radfahrende. Erst recht besteht keinerlei Grund, dass die Stadt Duisburg Radfahrende derartig Drittklassig behandelt, während für LKW-Verkehr der rote Teppich ausgerollt wird. KFZ können ruhig das kurze Stück mal langsamer fahren.
Rein rechtlich wird hier das Ermessen ohne ausreichende Begründung rechtsfehlerhaft ausgeübt. Dieser GO24-Antrag wird hiermit zeitgleich als Antrag nach § 45 StVO eingereicht, um eventuelle Fristen zu wahren.
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