Das LKW nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen ist mir schon länger klar, dabei dachte ich allerdings nur an die großen Dinger. Das alle Fahrzeuge aber 3,5 t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen war mir auch nicht so richtig bewusst.
Gemäß Definition Bundesverkehrsministerium ist Schrittgeschwindigkeit maximal 10 km/h.
In der StVO steht dies in § 9:
(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Also an größeren Kreuzungen ist dies definitiv ein MUSS. Und überall, wo Radwege sind, ist auch mit Radverkehr zu rechnen.
Nicht bewusst scheint diese Regelung den zahlreichen Busfahrenden zu sein, bzw. den Firmen, welche die Zeit für das Abbiegen nicht berücksichtigen. Das heißt man zwingt die Busfahrenden u. U. zu rechtswidrigem Verhalten.
Unklar ist mir noch, ob Abbiegen auch die Fahrt durch einen Kreisverkehr meint. Nach dieser Seite hier ja.
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