Alle Fahrzeuge über 3,5 t müssen an Rad- und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit abbiegen.
StVO § 9
„(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.“
Nachfolgend eine kleine Anleitung, wie man hier auch als Privatperson etwas tun kann, falls die Behörden nicht handeln wollen oder gerade nicht vor Ort sind.
1. Eine Kamera oder eine App mit Zeitanzeige im Bild.
2. Eine Kurve, wo LKW regelmäßig zu schnell abbiegen
3. Eine stabile Position
4. Kamera auf die Kurve halten und im Sekundentakt den abbiegenden LKW dokumentieren.
5. Schrittgeschwindigkeit ist sehr langsam, man merkt also deutlich wenn das abbiegen sehr schnell geht.
6. Fotos an die Polizei schicken bzw. Online Anzeige erstatten.
In Duisburg habe ich selbst schon ein paar Fotoserien geschossen.