Kommunalverwaltung lehnt natürlich Antrag auf LKW-Verbotszone ab – #Duisburg #Duisport #Osttangente

In Drucksache-Nr. 22-0226 geht es um Verbotszonen für den Lastkraftverkehr in Duisburg. Also etwas, was uns alle angeht, die unter LKW-Verkehr in der einen oder anderen Form leiden. Die Drucksachen enthält die Antwort auf einen Antrag von mir.

Natürlich lehnt die Verwaltung den Antrag ab und mit Sicherheit werden SPD und CDU zustimmen, hatte auch nichts anderes erwartet. Wie üblich orientiert man sich in der Verwaltung beim Thema Verkehr nicht an Fakten:

Solche Maßnahmen sind an enge Rahmenbedingungen geknüpft und setzen immer eine Einzelfallprüfung für eine Straße oder einen bestimmten Straßenabschnitt voraus. Sie lassen sich nicht pauschal auf das gesamte Stadtgebiet oder bestimmte Zonen anwenden.

Das auch Einzelfallprüfungen für Bereiche möglich sind, hat man scheinbar nicht auf dem Schirm. Obwohl ich es im Antrag explizit erwähnt, dass andere Städte (Dortmund, Krefeld usw.) längst LKW-Verbotszonen haben, behauptet man etwas anderes. Zwar wurden die Verbotszonen aus anderen Gründen als Verkehrssicherheit eingerichtet, aber machbar ist das schon. Auch aus Gründen der Sicherheit geht das pauschal, wenn man etwa die Abbiegeunfälle von LKW betrachtet. Wenn diese rechts abbiegen im Stadtverkehr ist das besonders für Radfahrende extrem gefährlich, weshalb ja auch immer auf den angeblichen toten Winkel hingewiesen wird und weshalb Fahrzeuge über 3,5 t ja eigentlich in Schrittgewschwindigkeit abbiegen müssen.

Die Betrachtung des Unfallgeschehens, welches die Stadt anführt, ist eine immer wieder wiederholte Behauptung der Stadt, die jeglicher Grundlage entbehrt, die Rechtsprechung (z. B. BVerwG, Urteil vom 23.09.2010 – 3 C 32.09) sagt etwas anderes:

Das bedarf der Richtigstellung. Unfälle beruhen in der Regel auf einer Mehrzahl von Faktoren, die sowohl subjektiver (Fahrerverhalten) wie objektiver Art (Streckencharakter und Verkehrsverhältnisse) sein können. Auch für die Streckeneigenschaften und die Verkehrsverhältnisse ihrerseits sind – wie bereits gezeigt – eine Reihe von Umständen (mit-)bestimmend. Angesichts dessen wird sich in der konkreten Situation eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit vermehrter Schadensfälle kaum je dartun lassen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es bei Verkehrsbeschränkungen und -verboten im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO regelmäßig – bei solchen zur Unfallvermeidung wie den hier in Rede stehenden Lkw- Überholverboten immer – um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und bedeutende Sachwerte geht. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts ist jedoch, wenn derart hochrangige Rechtsgüter betroffen sind, ein behördliches Einschreiten bereits bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zulässig und geboten. Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit wird daher von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nicht gefordert. Die Vorschrift setzt nur – aber immerhin – eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts voraus. Erforderlich ist somit eine entsprechende konkrete Gefahr, die auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruht.“

Sprich, LKW-Fahrverbote aus Gründen der Sicherheit lassen sich auch bereits begründen, wenn noch kein Unfall eingetreten ist, aber eintreten könnte, da die Schadensschwere bis hin zum Tod geht muss die Stadt sogar handeln. Dass man hier immer nur auf den konkreten Eintritt abstellt, ist schlichtweg FALSCH!

Die Behauptung:

Der Radverkehr wird in allen Umbaumaßnahmen berücksichtigt, wobei stets auf Grundlage der aktuellen technischen Regelwerke mit besonderem Fokus auf der Verkehrssicherheit geplant wird.

stimmt nicht. Der Rheinpark ist von der Brücke der Solidarität nicht erreichbar. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert und die zahlreichen Baustellen mit fehlender Berücksichtigung Radverkehr zeigen ja, wie die Realität aussieht. An der Schwarzenberger Straße hat man sogar den Radweg entfernt, vermutlich für einen weniger sicheren Radfahrstreifen.

Mir war zwar klar, dass so eine Antwort kommen wird und dass man wieder die falschen Rechtsgrundsätze heranzieht, aber es wird Zeit, dies mal umzudrehen. LKW sind im innerstädtischen Verkehr extrem gefährlich für Radfahrende und wenn man ein größeres Gebiet sperrt kann man das auch generisch machen in dem man Schulen, Radwege und Gefahrenpunkte aufführt. Wenn man will ist es kein Problem, man will also nicht.

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Umweltschutz, Verkehrswende abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s