#Autoschwurbelstadt Duisburg sagt nein zur „Einrichtung von Logistik-Durchfahrts-Verbotszonen“ – #Duisport

Autoschwurbelstadt Duisburg will KFZ-Verkehr weder behindern noch eindämmen, obwohl es bereits für die Verkehrssicherheit notwendig wäre. Am 31. Juli 2021 reichte ich einen Antrag ein, der im September 2022 vom Verkehrsausschuss abgenickt wurde. Bereits im Juli 2022 war der Antrag im Ratsinformationssystem eingestellt, was ich damals wie hier bewertete. Obwohl bereits in 2022 abgeschloss gab es die offizielle Antwort erst Mitte November 2023. Das wäre dann etwa ein Jahr für das verschicken einer Email. Dhätte es etwas mehr bedurft als:
„Ich bitte die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen.“
Da hätte ich dann doch etwas mehr erwartet, zumal es teilweise von anderen Behörden eine Entschuldigung gibt, weil es ein paar Tage mehr gedauert hat.

Die Behauptung der Stadt ist:
„Die vom Rat der Stadt Duisburg beschlossenen LKW-Vorrangrouten stellen ein Positivnetz an gewünschten Routenverläufen zu den größten Verkehrserzeugern und Gewerbegebieten auf dem Duisburger Stadtgebiet dar. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass im übrigen Netz ein LKW-Fahrverbot eingerichtet werden kann.“
Erstens war der Antrag nicht auf LKW-Fahrverbote ausgerichtet, sondern auf Logistikdurchgangsverkehre. Also keine Einschränkung für die Belieferung von Supermärkten, sondern nur für Abkürzer usw. Offensichtlich ist eine derartige Differenzierung trotz klarer Formulierung schon zu schwer für die Stadt. Dazu kommt noch, dass es unwahr ist, dass dies nicht ging, denn in § 45 StVO heißt es auch:
„(1b) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen
5. zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Wenn man also LKW-Route festlegt, kann man über diese städtebauliche Festlegung auch andere Straßen sperren. Dies hat man in Duisburg natürlich nicht geprüft. Oder vielleicht kennt man diesen Punkt gar nicht.
Darauf deutet jedenfalls hin, dass man behauptet:
„Für die von Ihnen angeregten Verbotszonen für Lastkraftwagen gibt es keine gesetzliche Grundlage.“

Dann lässt sich die Antwort der Stadt wieder zum üblichen Geschwurbel bzgl. „Unfallschwerpunk“ usw. aus. Würde man so wie die Stadt bei Verkehrssicherheit vorgehen, beim bei der Arbeitssicherheit vorgehen, wäre das als klar rechtswidrig zu sehen. Und eigentlich ist das Vorgehen der Stadt auch rechtswidrig, wird aber scheinbar überall so gemacht. Würde man eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung durchführen, würde man wirklich Prävention durchführen.

Als Radfahrer, der zahlreiche stellen mit rechtswidrigen Sperrungen kennt, ist folgende Zeile aus der Antwort Autogeschwurbel pur:
„Für Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs ist die Anordnung nur zulässig, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht.“
Es gibt nicht einen Fall, wo die eine derartige „qualifizierte Gefahrenlage“ auch nur annähernd belegen kann. Man müsste hier eigentlich viel häufiger klagen, weil die Stadt hier rechtswidrig handelt, aber wo kein Kläger, da auch kein Urteil.

Man muss der Stadt auch weiterhin sehr intensiv auf die Finger gucken und viel mehr Menschen sollten ruhig mal vor Gericht gehen. Vermutlich ist einer der Gründe warum der Karl-Lehr-Brückenzug auch für KFZ gesperrt ist, dass man hier keine Klage durch Radfahrende riskieren wollte. Man weiß also scheinbar genau, dass man falsch handelt, glaubt sich aber in Sicherheit, weil man damit durchkommt.

LKW in Duisburg

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