#Duisburg: Logistikverkehr-Freie-Zonen – #Duisport #Logport

Den nachfolgenden Gemeindeordnung-§-24-Antrag (Kommunalpetition), können alle in BCC beteiligten für sich aufgreifen und ebenfalls in dieser bzw. veränderter Form nutzen, um sich dafür einzusetzen endlich eine Lösung zu finden. SPD und CDU und deren Vertretenden in der Stadtspitze sind bisher nicht gewillt schnell wirksame und einfach durchzuführende Maßnahmen zu ergreifen. Lieber hält man sich mit wenig aussichtsreichen Planungen und Alibianträgen in der Gunst von Wählenden.

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Antrag auf Logistik-Durchfahrts-Verbotszonen (LDV)

In Drucksache 21-0297 schreibt die Stadt Duisburg:
„Nach § 45 der StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken u. a.
1. aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs,
2. zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen oder
4. zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschränken,“

In Duisburg gibt es eine erhebliche unnötige Belastung der Bevölkerung mit LKW (u. a. Erschütterungen, Lärm, Abgase, Ampelanfahrtstaus), die durch Fahrverbote verhindert werden könnte. Zugleich hat die Stadt im Sinn der städtbaulichen Entwicklung Routen für Logistikverkehr festgelegt, womit im Umkehrschluss der Verkehr aus allen anderen Bereichen herauszuhalten ist. Eine rechtliche städtplanerische Grundlage für die Ausweisung von LDV existiert somit bereits in Duisburg. Wenn man nun die LKW-Route für verbindlich erklärt und sämtliche anderen Bereiche für Durchgangsverkehre sperrt, wären damit direkt mehrere Probleme auf einmal erledigt, z. B.:
1. Weniger Gefährdung für Radfahrende durch LKW innerhalb der Zonen.
2. Weniger Lärm und Erschütterungen
3. Weniger Zerstörung von Straßen, die von uns Steuerzahlenden bezahlt werden müssen.
4. Weniger Wildcampen von LKW.
Mehr noch sagen die Vorrangrouten implizit ja bereits, dass man in den anderen Bereichen keinen Logistikverkehr möchte und allenfalls noch Lieferungen in diese Zonen (z. B. zu Geschäften oder Betrieben) für notwendig hält.

Natürlich müssen auch die Routen überprüft werden. Es wäre möglich, dass einige gar nicht notwendig sind und ebenfalls gesperrt werden.

Für Bereiche mit Zugang muss es entsprechende Auflagen geben, nur eine Strecke, möglichst die kürzeste bzw. am wenigstens belastende nutzen zu dürfen. Somit können dann LKW auf anderen Strecken schnell erkannt und geahndet werden. Mobile automatische LKW-Blitzer können die Kontrolle leicht ohne und großen Personaleinsatz durchführen. Dies lässt sich durch allgemeine Verboten für Schwerlastverkehr über 7,5 t in Kombination mit ‚Anlieger Frei‘ erreichen.

Der LKW-Verkehr gefährdet im gesamten Stadtgebiet Radfahrende. Hier Bedarf es klar erkennbar Maßnahmen zur Risikominderung. Dabei kommt es nicht auf bereits geschehene Unfälle an, sondern das Potential für Unfälle durch abbiegende LKW, das quasi überall im Stadtgebiet gegeben ist. Da der LKW-Verkehr nicht völlig aus Duisburg herausgehalten werden kann muss der LKW-Verkehr auf wenige Routen konzentriert werden. Je weniger LKW, durch Wohnbereiche fahren, desto geringer ist dort die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Unfall. An den weiteren Gefahrenstellen müssen Maßnahmen getroffen werden. Durch bauliche Maßnahmen muss der Mindestabstand von 2 m durch LKW erzwungen werden, zugleich muss die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen kontrolliert und sanktioniert werden.

Nur kurze Auflistung von LKW-Unfällen, nach kurzer Recherche:
* 28.11.2014 LKW tötet Radfahrer
* 30.06.2020 Lkw Rechtsabbiegen, Ruhrorter Straße in Höhe Mercatorinsel, Radfahrer verletzt
* 17.05.2021 LKW Rechtsabbiegen, Rechtsabbiegen von Düsseldorfer Straße in Wacholderstraße, Radfahrer verletzt
* 19.07.2021 LKW Rechtsabbiegen Karl-Lehr-Brücke => Zum Container-Terminal, Radfahrerin schwer verletzt
Mit Sicherheit gibt es da deutlich mehr. Vermutlich gibt es aber keine systematischen Analysen durch die Stadt, denn Konsequenzen sind nicht erkennbar.

In Dortmund und Krefeld gibt es bereits entsprechende Zonen unter unterschiedlichen Bezeichnungen. Rechtlich machbar ist dies, wie auch aus dem Landesverkehrsministerium bestätigt wurde. Das Duisburg, als besonders von Schwerlastverkehr belastete Stadt, nichts zum Schutz der Bevölkerung tut und auf so eine einfach und wirksame Maßnahme verzichtet ist unerklärlich.

Hinweis: Dieser Antrag darf übernommen und parallel zu meinen eingereicht werden. Je mehr Vereine und Gruppierungen dies tun, desto höher der Druck endlich etwas zu tun.

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