#Rheinhausen: Sperrung Gaterwegbrücke – #Duisburg #Duisport #LKWeh

Im Ratsinformationssystem steht jetzt die Drucksache 22-0845Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten der Gaterwegbrücke (BW 4294-001) in Rhein-hausen für eine Restnutzungszeit von 12 Jahren (DS 21-0203)
hier: Temporäre Verkehrsführung für den Schwerlastverkehr während der Vollsperrung verursacht durch die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten

Für Rheinhausen könnte man eine Demo für die Sondersitzung der BV anmelden:

15.09.2022 SONDERSITZUNG -Vorlagen nur in Absprache mit 90-96-
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen

17:00 UhrRheinhausen-Halle
Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg

Die unvollständige Planung soll bereits diese Woche im Planungsausschuss beraten werden. Die Drucksache datiert auf 29.08.2022 und man will das dann schon am 19.05. im Rat entscheiden. Gerade etwas mit so erheblichen Auswirkungen sollte doch wohl deutlich länger diskutiert werden und auch die Öffentlichkeit einbinden.

Scheinbar will man hier sowohl die Moerser Straße, wie auch Friemersheim erheblich belasten:

Zusätzliche Einfahrt von der L473n über „Am Stellwerk“, Dahlingstr., Adlerstr. (temporäre Einbahnstraße) und Schleusenstr. (temporäre Einbahnstraße) Richtung Logport I (Variante 1a).

Öffnung des Kreisverkehrs westlich der Brücke der Solidarität von der Osloer Str. in Fahrtrichtung Moerser Str. unter Einsatz einer temporären Lichtsignalanlage (Variante 4)

Als wäre der Kreisverkehr nicht auch so schon gefährlich genug. Rahmenmaßnahmen etwa Tempo 30 oder andere Einschränkungen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, sowie zur Schonung der Bevölkerung fehlen.

Eine Vollsperrung der Gaterwegbrücke hätte ohne temporäre Änderungen der Zufahrtsmöglichkeiten für den SV zur Folge, dass sich 100 % der Ziel- und Quellverkehre (SV) zu Logport I auf den Kreisverkehr vor der Brücke der Solidarität und die Osloer Straße verlagern würden. Die negativen Auswirkungen wären für alle Verkehrsteilnehmer*innen z. B. durch sehr lange Rückstaus spürbar und hätten u. a. auch gravierende negative Auswirkungen auf den ÖPNV zwischen Rheinhausen und Duisburg.

Für ALLE Verkehrsteilnehmenden? Scheinbar zählt man wie üblich Gehende und Radfahrende nicht mit … Typisch Duisburg. Die Geh- und Rad-Verkehre werden hier nur am Rande erwähnt, aber nur in Hinblick auf die Brücke. Die Auswirkungen der Umleitungen auf diese Gruppen wurden scheinbar nicht untersucht. Kann man eigentlich noch deutlicher sagen: „Gehende und Radfahrende sind uns scheißegal“?

Daher wurden frühzeitig Lösungen gesucht und untersucht, um diese unabwendbare Ausnahmesituation für alle Betroffenen so erträglich wie möglich zu gestalten.

Davon ist in den Unterlagen nichts zu bemerken, es werden lediglich Routen festgelegt, aber keine weiteren begleitenden Maßnahmen geplant. Man will nur ohnehin oft illegale Schleichverkehre verhindern.

3. Auswirkungen hinsichtlich Lärm (70/60 dB(A) Tag/Nacht)

Wie üblich setzt man die falschen Wert an, denn gemäß 16. BImSchV § 1 gelten diese Werte nur als Grundlagen ab wann man handeln MUSS. Da hier ein baulicher Eingriff vorliegt und der Verkehrsweg deswegen geändert wird und dort ohnehin schon hohe Werte vorliegen, müssen folglich auch endlich die Grenzwerte nach § 2 eingehalten werden. Dies ist weder in Friemersheim, noch an der Moerser Straße der Fall. Es fehlt ja sogar eine Lärmprognose, um die Auswirkungen zu beurteilen. Der Umweltausschuss wird natürlich nicht beteiligt, obwohl Lärmschutz klar eine Umweltangelegenheit ist.

Wenn ich in Friemersheim oder an der Moerserstraße wohnen würde, würde ich gegen diese Änderung klagen, weil keine Maßnahmen zur Einschränkung der Auswirkungen getroffen werden. Denke man hätte damit sogar ganz brauchbare Aussichten, zumindest Tempo 30 durchzusetzen.

In der Drucksache sind wirklich KEINE Maßnahmen zur Auswirkungsminderung (außer Erhalt von Parkplätzen *augenrollen*) zu erkennen. Weder eine nächtliche Beschränkung noch eine Geschwindigkeitsreduzierung. Dies dürfte rechtswidrig sein. Aber das hat die Stadt Duisburg ja noch nie interessiert.

Stellt sich auch die Frage, wie man die Einhaltung der Einbahnstraße kontrolliert oder man sich selbst hinstellen muss und Fotos machen muss, weil die Polizei nicht ausreichend vor Ort ist.

Bezeichnend auch, dass das ein Foto in der Anlage einen LKW in einem Bereich zeigt, wo der nach Beschilderung gar nicht parken darf. Ob man das wohl verfolgt hat?

Interessant dürfte auch sein, wie man dies den LKW-Fahrenden mitteilen will. Denn ein Kommunikationskonzept ist auch nicht erkennbar.

Scheinbar rechnet man mit extrem viel Diskussionsbedarf, denn für zwei andere Themen hat man eine weitere Sondersitzung für den 16.09. in der BV-Rheinhausen angesetzt:
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 6.55 -Rheinhausen-
Bebauungsplan Nr. 950 2. Änderung -Bergheim- „Businesspark Niederrhein“

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