Das LKW-Routenkonzept? – #Duisport #SPD #Logport #Rheinhausen #Osttangente

Auf einer Veranstaltung zur Osttangente wurde Seitens der SPD etwas in der Art gesagt, dass man das LKW-Routenkonzept bräuchte, um damit LKW aus Wohnbereichen zu halten. Angeblich wäre aber der RVR dafür verantwortlich. Ich habe deswegen mal beim RVR nachgefragt, wie lange das dauert und bekam die verlinkte Antwort.

In der Antwort SEVAS würde das Umsetzen, die Antwort von SEVAS (siehe unten) ergab allerdings, dass dort nur eine Weitergabe an die Navifirmen erfolgt. Korrekt ist wohl, dass die Kommune bzw. die Politik den Routenplan beschließt und auf dieser Basis dann Fahrverbote möglich sind. Es verwundert natürlich wenig, dass so viel schief läuft, wenn nicht wirklich sachkundige Menschen wichtige Themen zu entscheiden haben und einer Verwaltung jeden Unsinn glauben.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dem Interesse für das Projekt „Effiziente und stadtverträgliche Lkw-Navigation für NRW“.

Gemeinsam mit den Kommunen NRWs ist es unsere Aufgabe, Lkw-relevante Daten für eine effiziente und stadtverträgliche Navigation zu sammeln, zu digitalisieren und der weiteren Wertschöpfungskette bereitzustellen.

Der Export der Daten auf das zentrale Online-Portal für Verkehrsdaten, dem Mobilitäts Daten Marktplatz MDM sowie dem Portal OpenNRW passiert tagesaktuell. Die Daten stehen Serviceprovidern damit kostenfrei zur Verfügung.

Mit der Bereitstellung der Daten endet der direkte Projektauftrag des Landes NRW und somit der direkte Zuständigkeitsbereich des Projektteams.

Natürlich ist es uns ein großes Anliegen die Daten bis zum Endnutzer, der Lkw-Fahrerin bzw. dem Lkw-Fahrer, zu tragen. In diesem Rahmen tagt regelmäßig der SEVAS-Lenkungskreis, u.a. mit Projektpartnern vom Land, der Logistikvereine sowie den Kartenhersteller HEREMaps und TomTom.
Nach Rückmeldung der Kartenhersteller werden die Daten bereits in die jeweiligen Navigationskarten integriert. Der genaue Integrationszyklus der SEVAS-Daten ist uns auch nach Rückfrage nicht bekannt. Zudem unterliegt der Verkauf der Daten an Distributoren von Lkw-Navigationsgeräten der betriebsinternen Schweigepflicht der Kartenhersteller.
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Keine Entlastung für Moerser Straße nach Machbarkeitsstudie – #Duisport #Logport #Osttangente #Duisburg #Rheinhausen

Die „Machbarkeitsstudie“ zeigt deutlich, dass es weiterhin eine Anbindung an den Kreisel bei der Brücke der Solidarität geben soll. Das heißt weiterhin würden LKW aus Hochfeld kommen und weiterhin würden LKW über die Moerser Straße rollen.

Wie die Jägerstraße zeigt nehmen LKW den kürzesten Weg, selbst wenn dieser erst einmal umständlicher wegen der Verkehrsverhältnisse erscheint. Das heißt aus Osten werden LKW weiterhin durch Hochfeld donnern, weil Marientor immer noch nicht umgebaut ist und aus Westen von der A40 werden die LKW in Rheinhausen abfahren und sich über die Moerser Straße bewegen.

Aber es versteht sich natürlich von selbst, dass Duisport die Straße will und deshalb ohnehin kein Interesse an einer seriösen Analyse hat.

Auch an den Fahrten über die Lindenallee, Neue Krefelder Straße, Schwarzenberger Straße zur Brücke der Solidarität wird sich nichts ändern. Diese Umfahrung findet ziemlich klar wegen der zu engen Straßen in Logport I statt. Ein Fakt den man in der „Machbarkeitsstudie“ natürlich ignoriert, weil sonst die ganze Argumentation unglaubwürdig würde.

Alles was man mit SPD und CDU erwarten kann sind teure Scheinlösungen, die ohnehin keine Chance auf Umsetzung haben.

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War Jesus Links? – #Religion #Politik

Ich finde das persönlich immer ziemlich bizarr, wenn sich Konservative/Rechte auf christliche Werte berufen. Ich habe die Bibel vollständig gelesen und die christlichen Werte finden sich primär im Neuen Testament.

Erst einmal steht dort, dass Jesus mit anderen zusammenlebte, zumindest 12 weiteren Männern. Dies kann man durchaus als Kommune bezeichnen. Eine doch recht klassischen Lebensgemeinschaft aus dem linken Milieu.

Wenn man sich das Beispiel mit den Geldwechslern im Tempel anschaut, hatte er nicht viel für Geld übrig. Eher im Gegenteil. Vermutlich wäre er von Banken nicht sonderlich begeistert.

Dann gibt es natürlich das Beispiel mit dem Teilen von Brot und Fisch. Er teilte also Lebensmittel und wollte alle Menschen satt bekommen. Genau wie die Sache mit dem Geld eher ein Zeichen dafür, dass er etwas gegen Gier hatte.

Und dann natürlich der Einsatz für Außenseiter und Underdogs. Etwa für die Samariter, welche einen schlechten Ruf hatten als Beispiel für Mitgefühl oder die Heilung von Kranken, welche aus der Gesellschaft ausgestoßen waren.

Denn Beschreibungen nach soll er lange Haar gehabt haben.

Und dann natürlich seine extrem pazifistische Grundeinstellung (halte die andere Backe hin).

Und dann die Hinrichtung durch den römischen Polizeistaat.

Ich mein, wenn ich die Beschreibung lese, denke ich eher an jemanden aus dem linksliberalen Bereich, als Konservative/Rechte, die sich ständig auf Jesus berufen.

Und Jesus soll mal gesagt haben, dass wer ohne Sünde sei den ersten Stein werfen solle. Der Kirche nach, war er ja ohne Sünden, also jemand der hätte Steine werfen dürfen. Und bei Klischees schreibt man ja oft von Linken Steinewerfenden. ;-)

Ob das nun alle wirklich passiert ist oder nicht sei mal völlig außen vor gelassen.

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Osttangente am 14.02.2022 im Rat – #Osttangente #Duisport #Logport #Umweltschutz

Trotz Klimaschutz, sollen scheinbar weiterhin die Natur im Rheinvorland von Rheinhausen zerstört werden. Die „Machbarkeitsstudie“ dazu steht nun im Ratsinformationssystem.

Statt also Verkehrsprobleme zu lösen will man neue schaffen durch Vernichtung des Radweges auf einem Pseudodeich, der gar nicht für eine Straße geeignet ist. Was allein für die Herstellung eines rechtskonformen Deiches an Kosten anfällt fehlt völlig in der Kostenaufstellen. Und nebenbei will man sogar durch Verringerung des Überflutungsraums die Hochwassergefahr erhöhen.

Bei der Verfolgungszählung in Anlage 1 sieht man schnell, dass gar nicht sauber gearbeitet wurde. Da einige bekannte Strecken gar nicht auftauchen. Na gut, dies wird dann wohl alles in der einer extrem umfangreichen Einwendung stehen.

Die Begründungen, warum Verkehrsregelung nicht möglich sind, ist natürlich völlig unzureichend, aber das kennt man ja schon von LKW-Fahrverboten.

Die Radfahrende will man ins Hochwasser verdrängen für LKW und PKW. Allein die Betroffenheit für einen Radweg ist ausreichend um eine Klage zu unterstützen. Und mit viel zu niedrigen Kostenschätzungen will man einen Bau ermöglichen. Es wäre günstiger endlich das Marientor neu zu bauen, da durch wird Hochfeld entlastet. Und für Rheinhausen würden sogar ein paar Schilder und ausreichend Kontrollen reichen. Aber nein lieber will man Hundgassigehende, Sport und Freizeit entwerten. Der Gnadenhof soll wohl auch teilweise abgerissen werden.

Ich könnte ehrlich gesagt besseres mit meiner Zeit anfangen, als eine Straße verhindern zu müssen, die gar nicht die vorhandenen Probleme löst, sondern noch viele neue schafft.

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#Duisburg: Umfrage zum Mobilitätskonzept der Stadt – #Fahrradbubble #Fahrradalltag #Verkehrswende

Bitte mitmachen bei der verlinkten Umfrage.

Gerade in Hinblick auf Sicherheit, Umweltschutz und Klimaschutz muss sich noch viel tun.

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Fahrradbelehrung für Mitarbeitende der Stadt #Duisburg – #Verkehrswende #Radgerecht #Fahrradalltag

Anfang 2021 reichte ich einen GO § 24 Antrag an die Stadt ein mit dem Ziel eine Fahrradbelehrung für Beschäftigte der Stadt Duisburg durchzuführen. Der Blick aus der Windschutzscheibe ist halt schon eine andere, als die vom Lenker aus.

Grundtenor war:
„Belehrung der Beschäftigten der Stadt Duisburg, welche in Bereichen Arbeiten, die Einfluss auf den Radverkehr haben. Zu diesen Bereichen zählen Baustellengenehmigungen, Straßenplanung, Parkplatzgenehmigung usw.“

Hintergrund waren diverse Radverkehrsgefährdungen, die man ohne sorgfältige Arbeit genehmigt hat.

1. Lebensgefährlichen Dooringparkplätze in Duisburg-Ruhrort
2. Baustellen und Radverkehr
3. Unzulässige Baustellenbeschilderungen

Die Belehrungsform hatte ich mir so gedacht:
„Denkbar wäre die Durchführung der Belehrung in Form einer Fahrt mit dem Fahrrad durch beispielhafte Problemstellen der Stadt.“

Erläuterung:
Dooring bedeutet, dass die Tür eine PKW sich öffnet und Radfahrende gefährdet. Dies kommt häufiger vor und kann zu lebensgefährlichen Verletzungen führen, da ein derart schnelle Reaktion nicht möglich ist.

In Drucksache 21-0635 legte die Verwaltung dem Verkehrsausschuss einen Antwortentwurf vor, der scheinbar 1 zu 1 übernommen wurde.

In der Drucksache kann die komplette Antwort gelesen werden, an dieser Stelle nur eine kommentierte Fassung.
„Die Planungen erfolgen stets auf Grundlage der aktuellen technischen Regelwerke mit besonderem Fokus auf der Verkehrssicherheit. Hierbei kann nicht nur für eine Verkehrsart geplant werden, es gilt immer die unterschiedlichen Interessen aller Verkehrsarten im Blick zu haben und unter Abwägung aller relevanten Belange, die zur Verfügung stehenden Flächen angemessen zu verteilen.“

Ich zitiere StVO § 1 Abs. 2:
„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Sprich auch bei der Planung geht die Sicherheit immer vor Behinderung oder Belästigung.

Für die Stadt Duisburg steht nicht die Sicherheit an erster Stelle, sondern die verträgliche Abwicklung:
„Die begrenzten Flächen, die für den Verkehr zur Verfügung stehen, müssen daher zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen, PKW- und LKW-Verkehr, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie dem ruhenden Verkehr, aufgeteilt werden. Eine wesentliche Rolle spielt hier immer die verträgliche Abwicklung und vor allem Sicherheit der Verkehre.“

Mit verträgliche Abwicklung ist der Autoverkehr gemeint, denn darauf ruht der primäre Fokus aller Maßnahmen. Dies zeigt die Praxis, dennoch sind die Stadt Duisburg und die Politik (SPD/CDU) der Ansicht, dass keiner Belehrung bedürfe:
„Die von Ihnen vorgeschlagene Belehrung der Mitarbeitenden der Stadt Duisburg ist
allerdings nicht notwendig und wird daher auch nicht durchgeführt. Ganz unabhängig davon, dass alle mit dem Thema beschäftigten Mitarbeiter*innen in diesem Bereich nur mit entsprechender und ausreichender Qualifizierung eingestellt werden, kann ich Ihnen versichern, dass die Stadt Duisburg und alle mit dem Thema Verkehrsplanung beschäftigten Mitarbeitenden ausreichende Kenntnisse zur Berücksichtigung der Interessen von Radfahrenden haben. Hierbei informieren sich die entsprechenden Fachbereiche laufend über sich ändernden Empfehlungen und Richtlinien und berücksichtigen diese entsprechend.“

Angeblich soll die Stadt Empfehlungen und Richtlinie berücksichtigen. Seltsamerweise sagen die Empfehlungen und Richtlinie, etwa für Baustellen, dass eine Mindestbreite für Gehwege verbleiben muss, die hier ganz sicher nicht gegeben ist. Gleiches gilt auch bei Schildern auf Radwegen. Deshalb hat die Stadt auch einen Pannenflicken gewonnen. An einer Kontrolle der Beschilderung von Baustellen mangelt es auch. Aber selbst vor kurzer Zeit hat die Stadt Duisburg bei der Baustelle am Bahnhof versagt und die Bedürfnisse von Radfahrenden missachtet.

Auch merkt man immer wieder, dass keine Kenntnisse der Bedürfnisse von Radfahrenden vorliegt, wenn man etwa Hinweisschilder für Radfahrende sieht, die vom Fahrrad aus gar nicht lesbar sind oder falsch ausgerichtet werden.

Und in Hochfeld ist man der Meinung dass Radwege nachrangig zu Parkplätzen wären.

Und als man LKW-Fahrverbote für Jägerstraße und Flutweg ablehnen wollte, hat man sogar Radwege erfunden, die es gar nicht gibt, die gültigen Verkehrsregeln nicht berücksichtigt und bei einer Verkehrszählung weder Radfahrende noch Gehende gezählt. Habe der Stadt Duisburg hier mal die Arbeit gemacht, eine Antwort steht noch aus.

Ich frage mich, wie die Stadt Duisburg da allen erstens behaupten kann, dass es nicht notwendig wäre, dass die Beschäftigten Nachhilfe brauchen. Es wird der Stadt nicht gefallen, aber ich werden dran bleiben und immer wieder Finger in die Wunden legen.

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Gesucht Drucksache 1/71/6 vom 17.09.1968 der Stadt Rheinhausen – #Duisburg

Im Stadtarchiv habe ich mich bereits erkundigt, es gibt verschiedene Stellen, welche auf diese Drucksache verweisen, aber im Archiv wurde diese nicht gefunden. Vielleicht hat jemand ja noch Dokumente von damals.

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Präsenzpflicht im Bundestag? Und was ist mit Schulen? – #Corona

Verstehe ich das jetzt richtig, der Bundestag findet die Präsenz zu gefährlich, obwohl Abgeordnete in einem großen Raum, mit hoher Decke, ausreichender Belüftung und sogar Luftfiltern sitzt? In Duisburg liest man für Sitzungen der Ausschüsse fast überall abgesagt.

Gleichzeitig beharrt man auf die Präsenzpflicht von Kindern in kleinen Räumen mit offenen Fenster. Allein das tägliche Frieren ist bereits eine erhebliche Belastung. Mal von dem Infektionsrisiko für Verwandte mit potentieller Todesfolge mal ganz abgesehen. Man macht sich allen ernstes Sorgen, was Homeschooling für die Psyche der Kinder bedeutet? Da scheinen mir Soziapathen am Werk zu sein, die sich nicht einfühlen können, dass man sich ständig Sorgen machen könnte, dass man jemanden ansteckt und tötet oder sogar selbst erkrankt.

Kürzlich las ich, dass die Schulinzidenz 13 000 oder so für eine beispielhafte Schule wäre, sollte man vielleicht mal einmal wöchentlich in der Zeitung bringen. Schulen sind nicht nur der Pandemietreiber, sondern der Pandemieturbo. Überall faselt die FDP von Freiheit, aber gerade bei Schulen lässt man den Eltern und Kindern keine Freiheit selbstständig über das Wohl zu entscheiden. Teleunterricht könnte man sogar zentral anbieten, wie es andere Länder bereits gemacht haben.

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Sanierung verursacht weniger Verkehr, als Neubau – #Verkehrswende #Stau #Klimaschutz #Bauwende

Es gibt ja sogenannte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, welche Abriss und Neubau für wirtschaftlicher halten, als eine Sanierung. Bei dieser Bilanzierung werden Umweltkosten natürlich vollständig ausgeblendet. Weder werden künstliche Hügel durch gefährliche Deponien berücksichtigt, noch die Auswirkungen durch den Verkehr.

Natürlich wird auch bei einer Sanierung Verkehr induziert, allerdings ist dies weniger Verkehr, als bei Abriss und Neubau, da ja viel weniger Material bewegt werden muss. Auch sind die Distanzen niedriger. Die Rohstoffe für Beton werden teilweise um die halbe Welt transportiert. Jedes Kilo, was hier nicht transportiert werden muss, schon die Umwelt, aber nicht nur die.

Natürlich tragen solche Transporte auch zu vollen Straßen bei. Und gerade LKW verstopfen Straßen besonders stark, weil sie an Ampeln deutlich langsamer anfahren. Das heißt alle LKW, die nicht fahren müssen, helfen nicht nur der Umwelt, sondern auch den Menschen, die ständig über Stau jammern.

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Notwehr und Reflex im Straßenverkehr – #Autokorrektur #Verkehrswende #Fahrradalltag

Straßenverkehr ist bekanntlich gefährlich. Regelmäßig liest man von Unfällen in denen Radfahrende zu Schaden gekommen sind. Seien es nun Dooring oder abbiegende Fahrzeuge, die einen beinahe über den Haufen fahren.

Gerade bei solchen Situationen kann es durchaus auch zu Schreckensreaktionen kommen, wie etwa, dass man nach dem Auto schlägt oder gegen dieses Tritt und dadurch eine Beule verursacht. Meine unjuristische Meinung hierzu ist, dass diese Schreckensreaktionen klar unter Reflexhandlungen fallen und demnach ein eventueller Schaden klar beim PKW-Fahrer liegen, genauso wie bei anderem verkehrswidrigen Verhalten. Etwa ein Verstoß gegen den notwendigen Mindestabstand, wodurch man, wodurch man vor Schreck zuschlägt. Es kommt hier sicherlich auch auf die genauen Umstände an. Ich meine, dass jemand auf dem Fahrrad zufällig einen Baseballschläger in der Hand und damit nach dem Autos aus Schreck schlägt dürfte kaum glaubwürdig sein, dass er mit der Hand oder Faust zuschlägt schon eher. Ob man dabei nun jetzt gerade so etwas wie Nietenhandschuhe trägt oder so, weiß ich natürlich nicht. Ich versuche meine Hände eher warm zu halten.

Ein Beispiel, wo jemand am Steuer zu recht die Schuld bekamen gab es sogar im Focus. Hier ging es um ein Urteil wo jemand vor Schreck auf die Straße sprang.

Was Notwehr angeht, so ist diese zu einem gewissen Grad auch präventiv zulässig, etwa, wenn Fahrzeuge durch Unterschreitung des Mindestabstandes mein Leben und meine Gesundheit gefährden, steht mir aus meiner Sicht zu, Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefährdung zu treffen. Da diese Bedrohung im Straßenverkehr ständig besteht. Überlege ich welche Maßnahmen zulässig sind. Käme hier wohl darauf an. Wenn man durch Maßnahmen die Unterschreitung verhindert, sind diese in meinen Augen auch zulässig.

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Subventionen von 600.000 Euro für einen Kleinwagen – #Verkehrswende

Wie ich der Seite hier entnahm gibt es eine Studie über Subventionskosten für einen PKW über die gesamte Lebenszeit. Angesetzt wurden 50 Jahre.

Der Artikel selber findet sich hier.

Soviel zur Marktwirtschaft im Straßenverkehr.

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#RWE: Klärschlammverbrennung nach Bergrecht??? – #Hürth #Klimaschutz #Greenwashing

In Hürth bei Köln, will die Firma RWE eine Klärschlammverbrennungsanlage bauen.

Die Anlage soll von der Bezirksregierung Arnsberg nach Bergrecht genehmigt werden. So jedenfalls der Antrag und mit der Offenlage hat die Bezirksregierung diesem Vorgehen zugestimmt, denn ansonsten hätte man nicht offengelegt.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist für Bergrecht zuständig und hat sowohl die Tagebauwunden für Braunkohle, wie auch die von einer RWE-Tochter betriebene Kiesgrube bei Erftstadt genehmigt.

RWE argumentiert in deren Antrag, zu dem ich eine Einwendung einreichte, dass die Klärschlammverbrennung angeblich der Versorgung ihres „Veredelungs“-Werkes am Standort Knappsacker Hügel dienen würde. Erst einmal stellt sich die Frage, wie man „Veredelung“ ohne Tagebau durchführen will und warum die Veredelung überhaupt noch fortgeführt wird, da diese nicht dem Allgemeinwohl dient.

Aber viel interessanter ist der rechtliche Charakter des Werkes. Während RWE behauptet, dass es nur zum Zwecke der Versorgung mit Wärme und Strom dienen würde ist eine Klärschlammverbrennung, wie der Name schon sagt, eine Anlage zur Verbrennung von Klärschlamm. Also ein Entsorgungsbetrieb nach Abfallrecht, deren primärer Charakter die Entsorgung von Klärschlamm ist. Wärme und Strom fallen nur als Nebenprodukt an. Die Anlage könnte aber auch an beliebiger anderer Stelle errichtet werden, wie etwa in Köln, wo ebenfalls eine Anlage geplant ist. Aber eine Bedarfsanalyse für Klärschlammverbrennung hat RWE natürlich nicht durchgeführt. Es gibt Gerüchte, dass man sogar Klärschlamm aus dem Ausland rankarren will. Zu den Quellen des Klärschlamms stand nichts in den Unterlagen und auch eine Bedarfsanalyse fand nicht statt. Wenn man allerdings in die Statistik schaut ist der Bedarf derzeit gedeckt und der Entsorgungsbetrieb damit gar nicht notwendig. Mal ganz davon abgesehen, wie man aus der Asche den Phosphor zurückgewinnen will, wenn der Klärschlamm quer durch NRW auf eine Deponie gekarrt wird. Staufreunde wird’s freuen, wenn dadurch noch mehr Verkehr induziert wird, als bei einer Verbrennung vor Ort.

Rechtlich dürfte es ein extrem interessantes Experiment werden, eine Anlage nach falscher Rechtsgrundlage und durch die falsche Behörde genehmigen zu lassen. Der rechtswidrige Rechtsakt der Genehmigung, könnte bei einer Klage nach meiner Ansicht sehr einfach wieder aufgehoben werden. Da die falsche Behörde nach der falschen Rechtsgrundlage genehmigt hat. Für RWE klingt wohl eine Genehmigung nach Bergrecht verlockender, weil es weniger Auflagen gibt, allerdings könnte sich das zeitlich sehr stark rächen. Denn wenn die Genehmigung nicht erteilt wird und man das Verfahren erneut beginnen muss, nach dem verlorenen Prozess, könnte das recht lange dauern, bis man dann endlich eine Genehmigung hat. Zumal sich die Grenzwerte verschärfen könnten und der Aufwand steigt.

Ebenfalls gerüchteweise hörte ich, dass es Bedrohungen gegen Menschen gegeben haben soll, die etwas gegen eine RWE-Klärschlammverbrennung haben.

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Schulunfall #Corona melden – #covid19 #NRW #gebauerrücktritt

Durch die derzeitige Politik ist davon auszugehen, dass sich sehr viele Kinder mit Corona anstecken werden. Eine Infektion mit Corona in der Schule oder am Arbeitsplatz zählt als Arbeitsunfall. Der Begriff Arbeitsunfall gilt für Schulbesuchende analog.

Um den Kindern die bestmögliche Behandlung, falls notwendig, zu ermöglichen, sollte man beim Verdacht der Ansteckung in der Schule eine Unfallanzeige ausfüllen. Wichtig ist die zeitnahe Meldung. Insbesondere bei Spätfolgen ist es extrem wichtig, dass die Meldung erfolgt. Seitens der Unfallkassen gibt es eine deutlich bessere medizinische Versorgung, als dies bei gesetzlichen Versicherungen der Fall ist.

Das Formular für Schulbesuchende in NRW findet sich hier.

Zugleich sind die Meldungen auch ein Signal die Präsenzpflicht zu hinterfragen. Ich empfehle auf Testergebnisse, den zeitlichen Zusammenhang mit anderen Infektionen und private Zurückhaltung zu verweisen.

Das Schulpolitik Landessache ist, muss man sich die jeweils zuständige Landesunfallkasse raussuchen. Einige sind für ganze Bundesländer oder sogar mehrere zuständig andere nur für Bereiche in einem Bundesland.

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#Aluhut schützt nicht – #Strahlenschutz

Aluhut hat eine interessante Geschichte, wie man hier nachlesen kann.

Einige tragen das, um sich vor irgendwelchen realen oder angeblichen Strahlen/Elektromagnetischen Feldern zu schützen. Das ist natürlich, wie der Link bereits ausführt, ziemlicher Quatsch. Um sich vor Strahlung zu schützen, müsste man den gesamten Körper einwickeln.

Aluminium, wie auch die anderen Metalle lasse bestimmte Frequenzbereiche des elektromagnetischen Spektrums nicht durch. Es wird auch Folie zur Abschirmung von Kabeln genutzt, allerdings muss die Abschirmung etwas vollständig umgeben, um einen Schutz zu bieten. Alles andere wäre dann nur ein Placeboeffekt, der bei psychischen Krankheiten vielleicht helfen kann.

Was andere Strahlungsarten angeht, so gibt es da keinen Schutz, obwohl es da reale Gefahren gibt.

Na gut die Verschörungsheinis haben es ja eh nicht so mit den Fakten.

Übrigens durch Schweiß kann der Körper Aluminium aus der Folie aufnehmen. Das kann zu Problemen führen. Besonders wenn der Hut direkt auf dem Kopf sitzt.

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Hundekot + SUV = ? – #Autokorrektur #Verkehrswende

Letzten las ich etwas zum Thema Falschparkende und kurz darauf etwas zur Verkotung durch Menschen, welche die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht oder nicht richtig beseitigen.

Da habe ich mich plötzlich gefragt, ob es wohl zulässig ist Hundehaufen auf den Gehwegen auf falsch geparkten Fahrzeugen zu deponieren. Ich mein schließlich wäre das ja eine adäquate Meinungsäußerung zum Fehlverhalten der Falschparkenden. Schließlich ist so zu parken oft einfach Scheiße.

Eigentlich kann das ja keine Sachbeschädigung sein, weil es abwaschbar ist, wenngleich ekelig. Was anderes wäre das vermutlich, wenn man das in Stellen schmiert, wo das nur aufwändig zu entfernen wäre. Etwa in der Lüftungsanlage, dass würde dann ständig stinken und müsste wohl auseinander genommen werden.

Und scheinbar ist Vogelkot wegen dem Urin drin gefährlich, aber anderer nicht so sehr. So verstehe ich das jetzt jedenfalls von dieser Seite hier. Im Vergleich zu so Sachen, wie Reifen zerstechen oder vorsätzliches Zerkratzen dürfte Hundescheiße m. M. nach wohl kaum als Sachbeschädigung gewertet werden können.

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Dieselruß fördert Allergien – #Verkehrswende #Autokorrektur

Wie man Fachpublikationen entnehmen kann, ist Dieselruß zumindest eine allergiefördernde Wirkung zuzuschreiben. Das heißt jegliche Förderung für Dieselfahrzeuge geht nicht nur mit unmittelbaren Subventionskosten einher, sondern auch mit weiteren Kosten. Denn Allergien verursachen Gesundheitskosten.

Das heißt Diesel sind nicht nur für die Lunge schädlich, sondern verursachen auch noch andere Erkrankungen. Wenn man das mal mit aktuellen Maßnahmen vergleicht zum Schutz vor Corona stellt sich mir die Frage, wie inkonsequent man hier ist.

Eigentlich müsste man einen sofortigen Lockdown für alle Diesel verfügen.

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#Duisburg: Falschparken auf Radfahrstreifen – #Fahrradalltag #Verkehrswende #Autokorrektur

Es gibt ein absolutes Halteverbot auf Radfahrstreifen, dennoch parkte dort ein Transportfahrzeug für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Leider war das Nummernschild nicht so gut erkennbar, dass es für eine Anzeige gereicht hat. Gerade wenn man Menschen mit eingeschränkter Mobilität transportiert sollte man eigentlich besonders darauf achten Dritte nicht zu gefährden, aber nein die Person am Steuer hat wohl lieber die Verkehrsregeln ignoriert und Radfahrende gefährdet. Na vielleicht will man sich auch neue Kundschaft beschaffen.

Man beachte, dass Links neben der Touristeninformation ein Fahrzeug des Ordnungsamtes steht. Ebenfalls nicht unbedingt rechtskonform geparkt, aber zumindestens nicht gefährdend. Wundert da eigentlich nicht, dass es mit der Verkehrskontrolle und Durchsetzung nicht so klappt.

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#Duisburg: Gefährliches Hindernis durch Bauarbeiten – #Rheinhausen

Wie ich bereits berichtete, kann man Baustellenbeschilderung u. U. bereits als Straftat werten, was soll man dann erst von der Situation halten:

Die Bilder zeigen zwei abgestellte Container in einem Bereich, wo bereits nach StVO kein Parken von PKW zulässig ist, weil der Abstand von mind. 3 m zur durchgezogenen Linie nicht eingehalten wird.

Container sind keine Fahrzeuge und demnach trifft die Bezeichnung gefährliche Hindernisse sicherlich zu. Auch eine eingerichtete Baustelle rechtfertigt keine Eingriffe in Bereiche, die nicht zur Baustelle gehören.

Und gefährlich ist es auf jeden Fall, weil man quasi in den Gegenverkehr fahren muss. Zum Zeitpunkt des Fotos war zwar noch nicht so viel los, aber das ändert sich ja natürlich im Laufe des Tages.

Ich habe auf jeden Fall Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, wobei ein Zusammenhang mit der Baustelle für mich offensichtlich erscheint. Da man natürlich nichts dazu hört und auch kein Ergebnis mitgeteilt bekommt, weiß man nicht, was Polizei und Ordnungsamt in der Angelegenheit weiter unternehmen. Aufgefordert habe ich die zur unverzüglichen Beseitigung der Gefährdung.

Und jemand der ein Fahrzeug führt um Container zu transportieren müsste in meinen Augen auch die Verkehrsregeln beherrschen und wissen, was erlaubt ist und was nicht.

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Duisburger Schreibender: Burak Yilmaz – #Duisburg #Literatur #Kunst #Antisemitismus

Yilmaz, Burak; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2, 3, 4,

* Ehrensache – Kämpfen gegen Judenhass

Eine komplette Übersicht der Duisburger Schreibenden gibt es hier.

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There is no GROWTH – #growthdogma

I often read people telling me something did grow. An they also try to tell there is something like growth. But the truth is, that there is no growth. It’s always just a transfer of ressources. A transfer always accompanied by losses.

It is physical impossible to have something like GROWTH, since you always use ressources. If you got growth in an equation you calculated wrong and didn’t use all values. Maybe you forgot to put child labor in the equation or the destruction of tropical rain forrest. Also often environmental aspects aren’t considered.

A complete equation will never get growth, so it’s always exploitation in one way or another, when you tell people something about growth.

Growth = Exploitation

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Falschparken ist Egoismus – #Querlenker #Verkehrswende #Autokorrektur

Immer wieder sprechen Menschen die sich falsch verhalten von Abzocke und Denunziation.

Von Abzocke wird meiste im Zusammenhang mit Geschwindigkeitskontrollen geredet. Als Beispiel werden dann Stellen genannt, wo angeblich keine oder kaum Unfälle passieren. Dabei ist doch die Geschwindigkeit überall einzuhalten, auch wenn es einem nicht passt. Sprich wer von Abzocke redet, tut dies, weil einem die Regeln nicht genehm sind. Also mit anderen Worten Querlenker. Nicht ohne Grund sieht man da eine hohe Schnittmenge zu anderen Schwurbelnden, denen die Realität nicht passt. Sprich wer von Abzocke redet verstößt vorsätzlich gegen die Verkehrsregeln.

Von Denunziation poltern meisten jene egoistischen Menschen, die auf Gehwegen usw. parken und dabei andere gefährdet. Wie etwa hier die Firma. Statt also das eigene Fehlverhalten zu erkennen, gibt man lieber anderen die Schuld und beleidigt diese auch noch. Dabei ist es inakzeptabel andere unter der eigenen Mobilitätswahl leiden zu lassen.

Geheimtipp: Einfach an die Verkehrsregeln halten.

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Unfallursache mit KFZ immer zu hohe Geschwindigkeit – #Autokorrektur #Tempolimit #Verkehrswende

100 % aller Unfälle mit sich bewegenden KFZ passieren wegen überhöhter Geschwindigkeit, sind als zumindest einem fahrlässigen Fehlverhalten der Personen im KFZ geschuldet.

In StVO § 3 Geschwindigkeit steht eindeutig:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. …“

Das heißt, es ist zwar falsch sich Nachts auf dem Fahrrad ohne Licht zu bewegen und ich würde das auch nicht machen, aber die vielen Autofahrenden, die sich immer beschweren, dass so viele Radfahrende ohne Licht fahren, ist der Umstand bekannt, sie müssten also die Geschwindigkeit so anpassen, dass Radfahrende rechtzeitig gesehen werden. Gleiches gilt natürlich insbesondere im Umfeld von Schule und teilweise nicht so gut sichtbaren Kindern. Auch hier muss die Geschwindigkeit derartig reduziert werden, dass die Kinder rechtzeitig gesehen werden. Völlig unabhängig davon, welche Geschwindigkeit unter optimalen Bedingungen zulässig wäre.

Im Falle von Kindern würde ich hier sogar sagen, dass Schrittgeschwindigkeit angebracht ist, wenn es dunkel ist und/oder parkende Fahrzeuge die Sicht behindern.

Ich kann mich allerdings nicht daran entsinnen, dass man schon mal eine Geschwindigkeitskontrolle in dieser Richtung durchgeführt hätte. Ist für die Polizei vermutlich zu unbequem, mal der StVO durchzusetzen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt unter günstigsten Bedingungen, wie der § 3 sogar explizit ausführt.

Bei wirklich jedem Unfall, wie oben beschrieben, den man genau analysiert wird herauskommen, dass die Geschwindigkeit zu hoch war und nicht an die Umstände angepasst.

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#Cannabis und Niederlande, viel Fehlinformationen

Immer wieder behaupten Menschen, dass die Niederlande einen Fehler gemacht hätten mit der Legalisierung von Cannabis. An der Stelle muss man eigentlich merken, dass das Gegenüber keine Ahnung hat.

Die Niederlande haben Cannabis nie legalisiert. Sie haben lediglich den Konsum entkriminalisiert. Die Beschaffung war allerdings weiterhin illegal, was natürlich dann Drogenkriminellen zugute kam.

Denke das Argument wird hauptsächlich von jenen gebracht, die etwas gegen eine gleichberechtigte Drogenpolitik haben. Entweder Alkohol und Nikotin verbieten oder gleichschädliche Substanzen erlauben. Wobei ich mich frage, ob nicht einige der „Konservativen“ Politischen, welche dagegen sind, ihre Unterstützung nicht von Drogenkriminellen bekommen, die um ihr Geschäft fürchten.

Zumal Cannabis weniger umweltschädlich als Nikotin ist, wenn man es im Freiland anbaut, wächst dieses nämlich sogar in Deutschland, während Nikotin hier eher nicht so gedeiht.

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Schienenlogistik kann klimaschädlich sein – #Verkehrswende #Klimaschutz #Duisburg #Logport

Schon seit einigen 2007 habe ich immer wieder mitbekommen, dass der Personenzüge wegen Güterzügen Verspätung hatten. Sowohl auf der Strecke Duisburg-Aachen, wie auch auf der Strecke Bonn-Köln.

Ist das dann wirklich gut fürs Klima? Wenn man mal schaut was Pendelnde von der Bahnnutzung abhält ist ein wichtiger Punkt die Zuverlässigkeit bzw. Pünktlichkeit. Wenn Güterverkehr auf der Schiene zu Unpünktlichkeit führt, dann bedeutet dies mehr Autofahrende, die noch dazu oft alleine im PKW sitzen. Dies führt wiederum zu mehr Stau in dem auch LKW stehen.

Dass heißt ein Grund für weniger Fahrgäste in Zügen ist der Gütertransport auf der Schiene. Solange man also nicht das Schienennetz verbessert, bringt diese Forderung nach mehr Güterverkehr nichts, sondern ist sogar schädlich fürs Klima, weil noch mehr Verspätung entsteht und zugleich die LKW auf den Straßen noch zusätzlich ausgebremst werden.

In Summe ist also Güterverkehr auf einem unzureichenden bzw. ohnehin voll ausgelasteten Schienennetz klimaschädlich. Wobei es natürlich am Wichtigsten wäre bei allen Gütern zu hinterfragen, ob das wirklich notwendig ist.

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Radsperrung A40-Brücke #Homberg – #Duisburg #Duisport #Logport #Horrorbaustelle #Radgerecht

Baustellen in Duisburg sind gerade im Radverkehr ein Dauerthema, weil die Stadt Radverkehr nicht beachtet oder falsch behandelt.

Ein Beispiel dafür ist die A40 Brücke in Duisburg Homberg, durch die Bauarbeiten hat man den Rad-/Gehweg gesperrt. Dort hängt dann ein Schild was den Durchgang verbietet. In Duisburg weiß man ja nie, ob das wirklich gerechtfertigt ist. Schon mehr als einmal wurde falsch oder schlecht gearbeitet. Weshalb ich nachgefragt habe:
„Eine schriftliche Verkehrsgefährdungsbeurteilung liegt nicht vor. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich kann ich Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:

Radfahrende sollen, wenn sie von der Brücke kommen, an der Lichtsignalanlage auf die andere Straßenseite wechseln, um dort gesichert zu fahren. Der Radweg auf der Abfahrtsseite von der Brücke ist gesperrt, da dort die Baustellenfläche für die neue Brücke der A 40 ist. In diesem Bereich ist auch die Zufahrt zur A 40 und dementsprechend viel Verkehr. Dass es auch Zeiten gibt, wo weniger Verkehr herrscht und Radfahrende sich in den Verkehr einfädeln könnten, wird nicht bestritten. Allerdings wurde die Beschilderung für alle Verkehrsphasen eingerichtet und da an dieser Stelle teilweise viel Lkw-Verkehr herrscht, möchte die Stadt Duisburg mit der eingerichteten Verkehrsführung möglichen Unfallgefahren vorbeugen.“

Man hat also vorher keine saubere Analyse durchgeführt, sondern einfach mal ein Schild aufgehangen und gezeigt, dass man Radfahrende für drittklassig hält.

Ein ’sollen‘ ist rechtlich gesehen kein müssen. Interpretiere ich mal so, dass die Beachtung optional ist, weil sich das Schild primär auf den Gehweg bezieht.

Zudem wurde, soweit ich mich entsinne kein Umweg ausgeschildert, mal ganz abgesehen davon, dass man erhebliche zusätzliche Zeiten benötigt, obwohl die Straße oft kein Problem darstellt.

Eine Beschilderung für alle Verkehrsphasen, obwohl nicht immer notwendig, erscheint mir als nicht sachgerecht. Radfahrende könne mit Sicherheit entscheiden, wann man besser den Umweg nimmt und wann es auf der Straße sicher genug ist. Außerdem wenn eine Gefährdung entsteht müsste vielmehr die Geschwindigkeit reduziert werden.

Deshalb habe ich folgenden GO24 Antrag eingereicht:
Ist wird gefordert sofortig das Verkehrszeichen 254 (Radfahrverbot) zu entfernen und durch rechtskonforme Beschilderung zu ersetzen.

Gemäß der Auskunft nach IFG wurde keine richtige Analyse durchgeführt, ob überhaupt eine Gefährdung besteht und wenn ja wie groß diese ist. Die Kulturstraße in Duisburger Süden hat viel Verkehr und das Fahrverhalten von KFZ ist oft nicht regelkonform. Dort gibt es bisher keinen Radweg. Trotzdem kann man dort mit dem Fahrrad fahren. Gleiches gilt für die Jägerstraße (teilweise ohne Radwege) oder den Flutweg in Rheinhausen.

Welche Gefährdung also an der Stelle entstehen soll, die über die oben aufgeführte Gefährdung hinaus geht, ist nicht erkennbar. Zumal die Straße, wenn man deren Verlauf folgt nur bis zum Businesspark über einen Radweg verfügt, danach muss man ohnehin auf die Landstraße wechseln, wo sogar Tempo 70 besteht und theoretisch nur mit mind. 2 m Abstand überholt werden dürfte.

Wenn eine Gefährdung bestehen sollte durch den Verkehr ist davon auszugehen, dass Radfahrende diese erkennen und von selbst den Umweg nehmen werden, Radfahrende wissen um die eigene Verwundbarkeit. Zudem wäre eine eventuelle Gefährdung, statt einer Sperrung, durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit als milderes Mittel zu beseitigen. Auf der Straße wird man nicht so leicht übersehen, wie auf dem Radweg.

Wenn man betrachtet, wie die Abwägung durch die Stadt Duisburg an anderen Stellen in Hinblick auf LKW-Verkehr erfolgt und dass eine Sperrung erst als letztes Mittel zulässig wäre, stellt sich die Frage, warum diese Abwägung nicht genauso bei Sperrungen für Radverkehr durchgeführt wird. Auf der Jägerstraße will man allenfalls etwas die Geschwindigkeit reduzieren, aber Radfahrende werden regelmäßig vom Verkehr ausgeschlossen bzw. zu Umwegen gezwungen. Solange sich LKW und PKW an die Verkehrsregeln halten, besteht auf der Straße keinerlei Gefährdung für Radfahrende. Erst recht besteht keinerlei Grund, dass die Stadt Duisburg Radfahrende derartig Drittklassig behandelt, während für LKW-Verkehr der rote Teppich ausgerollt wird. KFZ können ruhig das kurze Stück mal langsamer fahren.

Rein rechtlich wird hier das Ermessen ohne ausreichende Begründung rechtsfehlerhaft ausgeübt. Dieser GO24-Antrag wird hiermit zeitgleich als Antrag nach § 45 StVO eingereicht, um eventuelle Fristen zu wahren.

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Offenlage Regionalplan Ruhrgebiet – #Kies #Deponie #Raubbau #Umweltschutz #Klimaschutz

Es ist bald soweit, dass man aktiv werden muss gegen den umwelt- und klimaschädlichen Regionalplan.

Angeblich hat man die Stellungnahmen abgewogen, na man wird sehen. Kenne ja bereits die „Abwägungen“ aus Duisburg. Man hat nun Gelegenheit erneut Stellung zu nehmen oder halt auch erstmalig.

Offenlage: 24.01.2022 – 29.04.2022

Physisch erfolgt die Offenlage nur in Essen, was ich als Verfahrensfehler sehe. Dadurch werden Menschen mit eingeschränkter Mobilität benachteiligt und es gibt keine Internetpflicht.

Die Unterlagen sollen im Zeitraum unter http://www.regionalplanung.rvr.ruhr zu finden sein.

Innerhalb der Offenlage kann man eine Stellungnahme abgeben. Entweder unter
http://www.beteiligung-online.nrw.de,
oder per Mail
regionalplanung äht rvr pünktchen ruhr

Man schränkt die Möglichkeit allerdings ein auf die geänderten Punkte.
Angeblich sollen Änderungen erkennbar sein.

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#Duisburg und die #Digitalisierung ein Trauerspiel – #Softwareergonomie

Wenn man sich über Vorhaben und anderes in Duisburg informieren will kommt man um das Amtsblatt nicht herum.

Das man sofort auf der Seite merkt ist der Umstand, dass man erst einmal ziemlich unergonomisch runterscrollen muss. Denn oberhalb der Amtsblätter stehen jede Menge Informationen, die in Einzelfällen zwar relevant sein mögen, aber allgemein eher nicht. Von der Softwareergonomie ist das schon mal mangelhaft.

Aber noch viel heftiger ist die Reihenfolge der Veröffentlichungen.

Scheinbar kann man bereits am 26.12.2021 einen Dokument mit Datum des 31.12.2021 veröffentlichen, aber scheinbar ist die Software so untauglich, dass man dies nicht automatisch zum richtigen Zeitpunkt kann. Obwohl es natürlich Software gibt, bei der man die Veröffentlichung ganz genau terminieren kann. Völlig automatisch.

Duisburg ist echt … rückständig.

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Abzocke bei den Fahrgastrechten durch die #Bahn – #Bahnsinn

In Artikel 17 (Fahrpreisentschädigung) der EU Fahrgastrechteverordnung heißt es ganz klar:
„(3) Der Entschädigungsbetrag darf nicht um Kosten der Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten oder Porti gekürzt werden.“
In Bereits zwei Fällen stand bei mir in der Auflistung der Erstattungen, dass man das Zahlungsmittelentgelt als ‚ZME Verspätung ab 60‘ nicht voll erstattet, sondern nur anteilig. Damit wurden nicht alle Kosten durch die Verspätung erstattet, denn ohne Verspätung müsste man kein Porto zahlen. In dem einen Beispiel waren das zum Beispiel 0,90 €, gezahlt wurde aber nur 0,25 €. Das heißt meine Entschädigung wurde um das Porto bzw. die Differenz gekürzt. In dem Fall wären das 0,65 €. Jetzt nicht viel, aber rechtlich zulässig ist das so nicht.

Da die Buchung und Reservierung nicht von mir erfolgte kann man aus unerklärlichen Gründen auch keine elektronische Erstattung anfordern und so das Porto sparen, obwohl die Fahrkarte klar auf meinen Namen und meine Bahncard gebucht war. Also nicht nur aufwändig, sondern auch noch möglichst umständlich, obwohl das ja angeblich besser werden sollte.

Auch bei Rückfragen seitens der „Fahrgastrechtestelle“ gibt es keinen Rückumschlag bei. Hier sollen ganz klar systematisch Einsparungen auf Kosten der Reisenden vorgenommen werden. Vermutlich werden etliche gar nicht auf die Idee kommen die Portokosten einzufordern, weil sie die rechtlichen Regeln nicht kennen. Die Bahn bereichert sich hier an der Unkenntnis der Kundschaft bzw. spart sich Kosten, die eigentlich von der Bahn zu tragen wären.

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Heidelberg Cement reißt Gebirge in Indonesien ab? – #Klimaschutz #Bauwende

Eigentum heißt Verantwortung, um auch mit Aktien der Verantwortung gerecht zu werden, gibt es den „Dachverband Kritische Aktionär*innen„.

Es gibt zahlreiche Unternehmen, welcher der Verantwortung nicht gerecht werden, was ja auch nur logisch ist, denn Wachstum ist nur durch Ausbeutung möglich.

Auf der Seite des Dachverbandes gibt es auch einen Beitrag zu Heidelbergcement, der nachfolgen mit dem Fokus auf Indonesien zitiert wird:
„Indonesien: Missachtung von Indigenen-Rechten, Ignorieren der staatlichen Umweltprüfung
Das indonesische Tochterunternehmen von HeidelbergCement, Indocement, verfolgt weiterhin den Plan, eine Zementfabrik am Kendeng-Karstgebirge (Java) zu errichten. Eingriffe in das fragile Karst-Ökosystem hätten weitreichende Folgen für Natur und Mensch. Unabhängige Wissenschaftler*innen sowie eine von Präsident Joko Widodo in Auftrag gegebene strategische Umweltprüfung kommen zu dem Ergebnis, dass Rohstoffabbau am Kendeng-Karst zu Dürren und Überschwemmungen führen könnten. Der lokalen Bevölkerung, überwiegend Landwirt*innen, zu denen auch die indigene Gemeinschaft der Samin gehört, würde die Lebensgrundlage entzogen.“

Zudem ist das Produkt Zement extrem klimaschädlich, denn laut Dachvverband entstammen 7 % der weltweiten CO2-Emissionen aus der Zementproduktion, im Vergleich stößt Heidelberg Cement nur etwas weniger Treibhausgasemissionen aus als Klimaschänder RWE, womit man auch Heidelberg Cement als Klimaschänder bezeichnen darf.

Seltsam, dass man beim Thema Klimaschutz diesen Aspekt zu wenig Aufmerksamkeit schenkt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass für Beton dann ja auch noch andere Stoffe notwendig sind, wie Sand und Kies, welche mit klimaschädlichem Flächenfraß einhergehen. Dazu kommt noch, dass in Deutschland Berge aus Abbruchmaterial aufgetürmt werden. Also Material was anderswo abgebaut wurde und dort das Ökosystem schädigt, schädigt dann auch noch in Deutschland die Umwelt.

Es wäre an der Zeit, dass sämtliche Kosten eingepreist werden und Schluss mit der Bilanzfälschung Wachstum ist.

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#Impfpflicht braucht es nicht, es geht viel einfacher – #Corona #Covid19

Impfpflicht braucht es nicht, mir kam vor kurzem eine ganz simple Idee, welche jedem Menschen freistellt sich impfen lassen, aber erhebliche Einschränkungen bringt.

1. Keine Einschränkungen für Geimpfte außer Kontrolle bei Geschäften.

2. Für freiwillig Ungeimpfte nirgendwo mehr Zutritt. Das heißt flächendeckend eine 2G Regel, auch für Banken, Tankstellen, Lebensmittelgeschäfte, Arztpraxen und natürlich Krankenhäuser.

3. Natürlich eine ausreichende Übergangsfrist, bis das gilt. Das heißt ab März nur noch Zutritt für einfach Geimpfte, ab April nur noch für doppelt Geimpfte und dann einige Monate später für dreifach Geimpfte.

Man führt dadurch keine Impfpflicht ein, aber wer sich ohne Grund nicht impfen lässt wird es sehr schwer haben im Leben. Es kommt einer Impfpflicht gleich, ist aber faktisch keine Impfpflicht.

Hauptproblem einer Impfpflicht wäre die Kontrolle. Es wird zwar temporär aufwändiger für Geschäfte, aber ansonsten wird es keine Probleme geben. Es bleibt weiterhin freigestellt, anderweitig klarzukommen.

Denkbar wäre auch erst einmal 3G überall einzuführen. Mag zwar sein, dass einige bockig reagieren, aber irgendwie müssen wir raus aus der Pandemie und das geht nur über Impfung. Und wer es nicht will, muss halt andere Wege finden.

Noch einfacher wäre natürlich 2G nur auf Tankstellen auszuweiten mit 3G im ÖPNV, Elektroautos und Fahrrädern stehen ja ausreichend Alternativen zur Verfügung, sodass diese Einschränkung kein Problem ist. Man würde sogar etwas für den Klimaschutz tun.

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Änderung Braunkohleplan Tagebau Hambach – #Hambibleibt #Braunkohle #RWE

Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenflächen des Tagebaues Hambach“ soll geändert werden.

Dies geht aus Amtsblatt 52 der Bezirksregierung Köln hervor.

Demnach scheint man überrascht zu sein, von der Beendigung 15 Jahre früher, obwohl dies bereits im Verfahren bzgl. der Sümpfung für den Tagebau thematisiert wurde.
Der Verzicht auf die Flächen Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des an das FFH-Gebiet „Steinheide“ angrenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich ist mit einem „soll“ hinterlegt, als wäre das keineswegs sicher. Zugleich gewinnt man den Eindruck, dass der „Tagebausee“ bereits genehmigt worden wäre.

Dass man das Plankonzept RWE überlässt, mag zwar rechtlich okay sein, aber wenn man den Bock zum Gärtner macht, kann man sicher sein, dass dieser zum eigenen Vorteil arbeiten wird.

„Der Restsee wird in seiner Endgestalt eine Fläche von 4 000 Hektar aufweisen, der Seewasserspiegel wird langfristig bei + 65 m NHN liegen.“

Wann war da noch einmal das Verfahren, welches den Restsee genehmigt hat? Seltsam auch, dass für den Verzicht das juristisch weiche ’soll‘ genutzt wurde, aber beim Restsee ein extrem verbindliches ‚wird‘, als stünde diese Entscheidung bereits fest. Dabei ist dies keineswegs sicher, aber vermutlich die von RWE favorisierte Billiglösung. Der Beitrag im Amtsblatt sagt schon eine Menge über die Einstellung der verfassenden Stelle zur Behörde, dabei muss eine Behörde neutral handeln und keine Beschlüsse vorwegnehmen.

Angeblich würden die Erdmassen nicht ausreichen für die Gestaltung des Restsees, der bisher nicht einmal genehmigt ist und man müsste deshalb eine sogenannte Manheimer Bucht baggern. Scheinbar will man möglichst billig das Material für die Böschung aus dem Umfeld gewinnen, anstatt dafür unbelasteten Bauschutt oder Erde zu nutzen. Ist RWE wohl zu teuer, den Transport zu bezahlen, dabei fällt an vielen Stellen in NRW unbelasteter Boden an, der per Bahn herantransportiert werden könnte.

„Die vorgelegte Vorhabenbeschreibung der Bergbautreibenden und die Erforderlichkeit dieser Flächeninanspruchnahme werden im Wesentlichen durch ein Fachgutachten bestätigt, das die Bezirksregierung Köln im August 2021 vergeben konnte.“

Ein Fachgutachten? Aber scheinbar ein Fachgutachten, was nicht öffentlich zugänglich ist. Da habe ich aber dann natürlich mal nachgefragt. Und auch die weiteren Angaben:
„Informationen zur beabsichtigten Änderung des Braunkohlenplans können auch der Internetpräsenz des Braunkohlenausschusses und der Bezirksregierung Köln zu Braunkohlenplanverfahren entnommen werden. Dabei möchte ich Sie insbesondere auf die Vorlage des Braunkohlenausschusses zu Tagesordnungspunkt 8 c) seiner 160. Sitzung nebst Anlage hinweisen (Drucksache Nr. BKA 0757).“
sind wenig nutzungsfreundlich, denn schließlich muss man die Informationen erst einmal suchen. Deswegen habe ich hier auch einen Link eingefügt.

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#Duisburg: aktuelle Verkehrsdrucksachen – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Duisport #Logport

Folgende ausgewählte Drucksachen sind aktuell im Ratsinformationssystem:

1. Drucksache-Nr. 21-1500
Eingabe nach § 24 GO NRW
hier: Instandsetzungen des Radweges an der Neuen Krefelder Straße

Fazit: Man hat anscheinend wirklich etwas getan und den Radweg verbessert.

2. Drucksache-Nr. 21-1522
Eingabe nach § 24 GO NRW
hier: Deaktivierung einer Ampel an der Steinschen Gasse

Fazit: Man will nichts tun, obwohl die Ampel von Gehenden kaum genutzt wird und diese den Fahrradverkehr aber auch Autoverkehr ausbremst. Auf den Punkt Drückampel ist man nicht mal eingegangen.
Antwort ganz klar ein: „Ich will das schnell vom Tisch haben“

3. Drucksache-Nr. 21-1523
Eingabe nach § 24 GO NRW
hier: Errichtung eines Zebrastreifens auf der Duisburger Straße

Fazit: Einfach Blamabel, wie eine Verwaltung behauptet, dass ein Zebrastreifen nicht ginge, weil es in irgendwelchen (nicht angegebenen) Richtlinien so stünde. Ich vermute erstens, dass das da so steht, dass man nicht direkt neben einer Kreuzung mit Ampel einen Zebrastreifen baut. Allerdings hat man hier keine richtige Kreuzung. Außerdem sind Richtlinien vom Rechtscharakter nicht verbindlich, sondern es kann davon abgewichen werden. Zumal es sich hier um eine Bedarfsampel zur Querung der Moerser Straße handelt.

4. Drucksache-Nr. 22-0001
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE FRAKTION – DIE LINKE PARTEI,
hier: Ampelanlagen für den Fußgängerverkehr verbessern

Fazit: Wäre eine Verbesserung für Gehende, aber SPD und CDU sind mit Sicherheit dagegen. Schließlich werden diese Parteien von Autoabhängigen dominiert.

5. Drucksache-Nr. 22-0003 und 22-0004
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
hier: Ruhender Verkehr Uerdinger Straße
bzw.
hier: Ruhender Verkehr Bliersheimer Straße

Fazit: Zwei Anträge mit Salamitaktik für für LKW-Parkverbote, statt eine flächendeckende Lösung herbeizuführen.

6. Drucksache-Nr. 21-1328
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
hier: Sachstand Osttangente/Machbarkeitsstudie

Fazit: Scheinbar verzögert sich die „Machbarkeitsstudie“ weiterhin, was gut ist.

(Ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

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96 % der Polizei NRW geimpft – #Corona #Covid19 #Impfpflicht

Angehängt ein Schreiben des Innenministeriums NRW. Die darin angegebenen 96 % sind auf jeden Fall deutlich über Bundesdurchschnitt. Ich würde daraus jetzt mal ableiten, dass sich die Polizei ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung bewusst ist.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Eingabe, die im Ministerium des Innern eingegangen ist. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für Herrn Minister Reul von großer Bedeutung und er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Corona-Pandemie hat uns leider auch zu Beginn des Jahres weiterhin fest im Griff. Insbesondere die sich rasch ausbreitende Omikron-Variante macht auch Herrn Minister Reul große Sorge. Wir alle wissen, der beste Schutz gegen das Virus ist eine entsprechende Impfung.
In Nordrhein-Westfalen wurde daher in der Coronaschutzverordnung in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eine 2G-Regelung eingeführt, in einigen besonders risikobehafteten Bereichen gilt sogar 2G+.

Wir können Ihnen versichern: Auch bei der NRW-Polizei wird der Pandemie-Schutz groß geschrieben. Ziel aller Maßnahmen ist es, Infektionsgefahren sowohl für die Einsatzkräfte der Polizei NRW als auch für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gilt derzeit wie für alle anderen Personen in einem Beschäftigungsverhältnis die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz. Interne Erhebungen haben zudem gezeigt, dass auch ohne eine formale Impfpflicht bereits heute 96% aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen geimpft sind. Darüber hinaus sind unsere Polizistinnen und Polizisten selbstverständlich gehalten, die gängigen Hygienestandards und vorgeschriebenen Infektionsschutzregeln auch im Rahmen ihrer Einsätze, etwa bei der Aufnahme und Bekämpfung von Verkehrsunfällen sowie der Kriminalitätsbekämpfung, zu beachten. Insbesondere Masken mit unterschiedlichen Standards liegen dafür in den Einsatzfahrzeugen bereit.

Für eine Impfpflicht von Polizeiangehörigen gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Es ist sinnvoll, dass solche Fragen bundesweit einheitlich abgestimmt werden. Für Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen hat der Bund kürzlich eine Impfpflicht ab März beschlossen, weitere Berufsgruppen sind nicht erfasst. Die Bundesländer haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am letzten Freitag aber noch einmal verdeutlicht, dass sie eine allgemeine Impflicht für nötig erachten und einen Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vom Bund eingefordert.

Alles Gute für Sie im neuen Jahr und bleiben Sie vor allem gesund!
….

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#Duisburg: Angeblicher Parkdruck in #Hochfeld – #autokorrektur #fahrradalltag #verkehrswende

Laut Drucksache 21-1450 gibt es auf der Straße „Zur Kupferhütte“ einen „allgemein hohen Parkdruck“, deshalb will man die Straße ‚ausbauen‘

Der Ist-Zustand ist:
„1,60 m breiten baulichen Radweg und einem ca. 4,00 m breiten Gehweg“

Geplant wird:
„2,00 m Parkstreifen;
0,75 Sicherheitstrennstreifen;
2,50-3,25 m gemeinsamer Geh- und Radweg.“

Was der Antrag in Wirklichkeit darstellt ist also eine Umverteilung von Verkehrsraum zu Gunsten eine klima- und umweltschädlichen Fortbewegungsart. Vor allen Dingen finde ich bemerkenswert, dass man das Fehlverhalten von faulen Menschen, zum Anlass nimmt Parkplätze zu bauen. Man verschwendet hier also Geld und Ressourcen und belohnt im Endeffekt sogar noch das Fehlverhalten.

Es stellt sich natürlich auch die Frage, wodurch so ein angeblich hoher Parkdruck in einem Bereich kommen soll, der ohne Wohnbebauung ist. Kann ja eigentlich nur an den Wirtschaftsbetrieben liegen. Wobei ist Parkraum wirklich so viel wichtiger, als etwa die Verkehrssicherheit auf der Heerstraße, wo es dieses Jahr nach der notwendigen Vorbereitung wohl zu einer Klage kommt.

Die Drucksache zeigt sehr sehr deutlich die Einstellung der von SPD und CDU geleiteten Verwaltung in Hinblick auf Geh- und Radverkehr. Täter belohnen und Opfer bestrafen? In was für einer Welt leben wir eigentlich? Verkehrswende geht anders!

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EU betreibt #Greenwashing für Flugverkehr – #Klimaschutz #Europa

Neulich sah ich bei Facebook ein Posting der EU. Genauer gesagt der Europäische Kommission.

Darin stand:
„Und noch eine Klarstellung in dem Zusammenhang: Klimaschutz hat für uns höchste Priorität. Auch im Luftverkehr.“

Dass Klimaschutz angeblich für die Europäische Kommission höchste Priorität haben soll, sollte durch ein Faktenblatt belegt werden.

Wenn man aber wirklich in die Werbebroschüre reinschaut, dann wird man enttäuscht. Erst einmal wird beim Flugverkehr zu sehr auf Zertifikate gesetzt und dann auch noch auf CORSIA. Kostenlose Zertifikate sollen zudem nur schrittweise abgeschafft werden.

Aber wirklich peinlich wird es denn etwas später, als die Werbebroschüre nur von einer Dekarbonisierung des Luftverkehrs spricht und dann auch noch „nachhaltige“ Flugkraftstoffe erwähnt. Dabei lässt man erst einmal außer acht, dass im Flugverkehr zum Klimaschutz eine CO2-Neutralität nicht ausreicht, weil im Flugverkehr auch die anderen ausgestoßenen Stoffe relevant sind. Weiterhin gibt es keine nachhaltigen Kraftstoffe. Für Kraftstoffe werden immer Ressourcen aufgewandt werden müssen, die in irgendeiner Form umweltschädlich sind.

Mit nachhaltig sind scheinbar Biokraftstoffe und synthetische Kraftstoffe gemeint. Dies verringert sicherlich die Klimaschädlichkeit des Flugverkehrs etwas. Zu Neutralität fehlt da aber einiges.

Wobei in den Grafiken aus der Werbebroschüre ein Teil des „nachhaltigen“ Kraftstoffs aus sogenannten Elektrokraftstoffen, also vermutlich Efuels, kommen soll. 2050 soll das gerade mal zu 91 % der Fall sein, also nicht einmal vollständig CO2-Neutral, geschweige denn die restlich ca. 75 % zur Klimaneutralität.

Entweder ist die Kommission hier völlig inkompetent oder es gibt andere Gründe für dieses Greenwashing für den Flugverkehr. Klimaschutz liegt der EU jedenfalls definitiv nicht am Herzen. Sonst würde man hier nicht mit völlig unzureichenden Maßnahmen an die Thematik rangehen.

Details zur Emissionen und Klimawirkung im Flugverkehr finden sich beim UBA.

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#Duisburg: Ladungssicherung bei LKW – #Osttangente #Rheinhausen #Duisport #Logport

Ein Thema zur Logistik, was ich bisher nicht aufgegriffen habe ist die Ladungssicherung. Dabei geht es darum, die Ladung so zu sichern, dass diese nicht verrutschen kann.

Drauf gekommen bin ich durch einen Beitrag hier.

Es gibt hier genau Vorgaben, wie eine Ladung so zu sichern ist, dass diese während der Fahrt nicht verrutschen kann. Dies geht mit z. B. Zurrgurten, aber auch in Container mit speziellen Einsätzen. In allen Fällen ist es wichtig, dass man einen sauberen Untergrund hat und darauf ein Material, welches rutschen verhindert. Denn ein Fehler den viele oft begehen ist, dass man Annimmt etwas könnte nicht verrutschen, weil es schwer ist. Es gibt dazu etliche Bilder, die zeigen, wie selbst große und schwere Objekte verrutschen. Teilweise gab es dabei auch Tote und Verletzte.

Wenn man nun in Duisburg eine Straße auf einem Deich bzw. Pseudodeich errichten will, dann müsste man daran denken, dass auch die Ladungssicherung nicht immer optimal ist, also das Risiko besteht, dass LKW den Deich runterstürzen könnten. Dies wäre nicht nur ein Problem in Hinblick auf die Bergung, sondern auch die Deichsicherheit. Ein Deich würde durch ein stürzendes Fahrzeug verletzt werden. Demnach müsste der Abstand einer derartigen Straße zum Deichrand so große sein, dass ein Sturz mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, was allerdings aus Platzgründen nicht möglich ist. Wie man bei der vorhandenen Osttangente zum Marientor sieht, ist da kein ausreichender Abstand vorhanden, sodass hier eine Gefährdung für den Deich bestünde, wenn wir da denn überhaupt einen Deich hätten und nicht nur eine Aufschüttung von Schlacke ohne belegte Deichwirkung.

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Was sind #Lebensmoralisten? – #Coronamoralisten #Corona #Covid19 #Querdeppen

In einem Leserbrief der NRZ vom 08.01.2022 wurde von einem Peter Kersten aus Dinslaken der Begriff Lebensmoralisten verwendet. Der Grundtenor des Brief liest sich für mich, wie jemand aus dem Bereich „Querdeppen“, allerdings in stark entschärfter Version.

Als ich mal mit verschiedenen Suchmaschinen nach dem Begriff geguckt habe, fand ich nichts. Erst die Suche nach Moralist brachte verschiedene Ergebnisse.

Im Duden steht etwa:
„männliche Person, die alle Dinge in übertriebener Weise moralisierend (2) beurteilt“

Der Gebrauch ist laut Duden oft abwertend gemeint. Ähnlich wird dies bei Helpster definiert.

Dort steht auch, dass am ehesten Menschen meint, die ein Verhalten predigen, es aber selbst nicht leben. Das sehe ich im Fall von Corona nicht. Diejenigen, die sich vorsichtig verhalten, verlangen auch am meisten Vorsicht von anderen.

Ich habe irgendwie so die Vermutung, dass der Begriff vielleicht in Telegramkanälen zu finden ist, wo er als Abwertung für Menschen genutzt wird, welche sich für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Verifizieren konnte ich das allerdings nicht.

Im weiteren Text ist zudem die Rede von Psychosen, was die Abwertung unterstreicht. Berechtigte Ängste als Psychosen zu titulieren in einer ernsten Lage zeigt ziemlich deutlich für mich, welche Intention der Brief hat.

Der ebenfalls genutzt Begriff Coronamoralisten führt dagegen bei einer Suche schnell zu der gemäß Wikipedia rechtsextremen Seite PI-News was für mich zeigt aus welcher Ecke der Leserbrief scheinbar kommt.

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#DGUV empfiehlt statt wirksamer Maßnahmen PSA für den Schulweg – #Verkehrswende #Arbeitsschutz #Tempolimit

Die DGUV empfiehlt in einer Pressmeldung, dass Kinder auf dem Weg zur Schule Reflektormaterial (Persönliche Schutzausrüstung = PSA) anziehen sollen, weil es wieder dunkler ist am Morgen.

Es ist natürlich richtig, dass sich Kinder dadurch schützen können nicht rechtzeitig gesehen zu werden und ihr Risiko vermindern. Die Abkürzung DGUV steht allerdings für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, als jene Stelle die sehr stark in den Arbeitsschutz involviert ist und eigentlich auch die Grundsätze nach Arbeitsschutzgesetz kennt.

Die Gefahrenquelle ist eindeutig das KFZ, was so schnell fährt, dass es nicht mehr rechtzeitig reagieren kann, wenn die Sichtbarkeit nicht zusätzlich erhöht wird. Der oben verlinkte § 4 ArbSchG sagt nun allerdings: „Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen“. Das heißt in diesem Fall am KFZ. Und wie das geht, steht für alle verständlich in § 3 StVO: „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“
Dafür braucht es nicht einmal explizite Schilder, das heißt eigentlich gilt bereits ein nächtliches Tempolimit, nur wird es nicht kontrolliert und durchgesetzt.

Es ist also ziemlich seltsam, wenn die DGUV nicht sagt, dass Autofahrende Nachts langsamer fahren müssen, um Kinder zu schützen, sondern lieber mit PSA reagiert. Kann man natürlich zusätzlich machen, aber sie wie verlinkt setzt das an der falschen Stelle an.

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#Infraschall und 2 Physiker – #Verkehrswende #Fluglärm

Bei manchen Diskussionen bei Twitter, braucht man erst einmal eine Auszeit, weil die Gegenseite so in ihren Standpunkten verbohrt ist, dass diese nicht einmal Fehler eingestehen können. Zumal es sehr mühsam ist auf dem Handy über mehrere Diskussionsfäden den Überblick zu behalten und dann noch längere Antworten mit dem Finger zu tippen. Einen weiteren, der sich sehr aggressiv einmischte habe ich dann direkt blockiert. Die Diskussion war ähnlich zielführend, wie mit Impfverweigernden, die auch an ihrem Glaubenssystem festhalten und wissenschaftlich nichts hinterfragen, dabei besteht Wissenschaft aus was wir Wissen, was einigermaßen sicher ist und aus Forschung, um unzählige offene Fragen zu klären. Und bei jeder Frage, die man klärt kommen neue Fragen. Genau deshalb habe ich mir Zeit genommen mal darüber nachzudenken.

Angeblich sollen beides Physiker sein, wofür ich aber keine Belege habe und mir auch nicht die Mühe machen werde danach zu suchen. Ist eigentlich auch nebensächlich, egal was man studiert hat, der Abschluss eines Studiums ist allenfalls eine Grundlage.

In der Diskussion ging es um Infraschall. Ich habe es gewagt mal darüber zu diskutieren, ob und wie Infraschall auf den menschlichen Körper wirkt. Ich bin an dem Thema interessiert, weil diese Form von Lärm in den meisten Beteiligungsverfahren nicht berücksichtigt wird. Die Ausnahme ist hier Windenergie, wo Infraschall aber gering ist, im Vergleich zum Verkehr.

Der eine Punkt war, ob und wie Infraschall unmittelbar auf den menschlichen Körper wirkt. Angeblich wäre die Wellenlänge von Infraschall so groß, dass diese nicht in der Körper einkoppeln könne, obwohl es Modelle für verschiedene Körperteile mit entsprechenden Resonanzangaben gibt. Das war aber die Wellenlänge von Infraschall in Luft, auf die eingegangen wurde, worauf ich auch hinwies. In Festkörpern ist die Schallgeschwindigkeit komplexer. In Hinblick auf den menschlichen Körper wurde nach meinem Verständnis behauptet, dass das durchgehen würde. Aber auch das ist müßig. Zumal ich auch nie behauptet habe, dass das zu 100 % durchgehen würde. Das es zu einer Dämpfung kommt war eigentlich so offensichtlich, dass ich es nicht extra erwähnte. Der eine meinte doch glatt mir daraus etwas drehen zu können. Scheinbar liegt da eine ziemliche Besessenheit vor, auf jeden Fall beweisen zu wollen, dass Infraschall harmlos ist. Wobei echte Naturwissenschaffende wissen, dass es einen Nichtbeweis, gar nicht gibt. Nicht ohne Grund wird bei z. B. elektromagnetischen Felder gesagt: „nach heutigem Stand harmlos“. Eben weil solche Forschungen nie abgeschlossen sind. Grenzwerte für Chemikalien werden immer wieder verschärft, weil neue Kenntnisse hinzukommen. Es gibt natürlich Stellen, wo man Dinge klar belegen kann, dann gibt es einen großen Bereich der Unsicherheit, da man nicht quantifizieren kann. Z. B. wie ein Molekül oder ein Photon oder eine Schwingung in jedem Einzelfall auf den Körper wirkt.

Einer der beiden meinte, dass Infraschall vollständig an einer Wand reflektiert würde, was ich eine sehr seltsame Auffassung von einem Physiker fände. Dies ist definitiv unwahr. Eine hundertprozentige Reflektion ist nicht möglich, da immer Energie übertragen wird. Auf mehrere Rückfragen dazu wurde auf ein Physikbuch verwiesen. Auch da wird nichts von vollständiger Reflektion drin stehen.

Ein weiterer Punkt der Diskussion war die Wahrnehmung von Infraschall. Hier machte der einen schon einmal einen grundlegenden Fehler und setzte Wahrnehmung mit bewusstem Hören gleich. So wird die Wahrnehmung von Schall oft auch definiert, dabei ist das Hören nichts weiter als die Schallwirkung auf einen Membran, die darüber in einen Verstärker einkoppelt. Ganz stark vereinfacht dargestellt. Auch von diesem Schall blendet das Bewusstsein einiger Menschen vieles aus. Etwa durch Konzentration in einem lauten Raum. Dabei sind die Hörschwellen extrem unterschiedlich, nicht nur durch das Nachlassen mit dem Alter, sondern auch von den biologischen Voraussetzungen. Ich kann zum Beispiel noch immer hochfrequentes Piepen hören, was angeblich nur von Jugendlichen gehört werden kann. Der menschliche Körper nimmt Druckunterschiede, was Schall ja letztendlich ist allerdings auch anders wahr. Einiges bewusst, anderes unbewusst. Wetterfühligkeit ist zum Beispiel so ein Druckunterschied, der natürlich von der Amplitude größer, aber von der Frequenz deutlich kleiner ist als 1 Hz. Denn genau auf diese Werte käme man, wenn die Druckunterschiede vom Wetter in eine Frequenz umrechnen würde. Da per Definition Infraschall unterhalb von 16 Hz liegt und die Druckunterschiede vom Wetter in diesen Bereich liegen, kann man sagen, dass wetterfühlige Infraschall wahrnehmen. Natürlich sind die Druckschwankungen u. U. deutlich stärker als was vom Verkehr kommt und Verkehr belastet einen mit einem ganzen ‚Cocktail‘ von Frequenzen. Dies zu trennen ist natürlich schwierig. Wenn jemand sagt Infraschall ist nicht hörbar unterhalb des Wertes X, bin ich sofort dabei. Nicht wahrnehmbar, ist aber etwas völlig anderes, weil Schall halt auch immer eine auf den gesamten Körper gerichtete Wirkung hat. Noch dazu kann man einen Wetterumschwung auch in kleinere Schwankungen unterteilen. Denn mit Sicherheit ändert sich der Druck nicht gleichmäßig und schwankt immer wieder.

Hier kommt man natürlich in Bereiche die experimentell nicht gut messbar sind. Denn wie will man die physiologischen Reaktionen des Körpers auf Infraschall messen? Bei Wetterfühligkeit erkläre ich mir das so, dass die Druckschwankungen sich auf den Blutdruck auswirken und der Körper hier mit der Regulierung Schwierigkeiten bekommt. Schließlich muss die Gefäßweite nachjustiert werden und das immer wieder. Ob auch wesentlich schwächerer Infraschall mit höheren Frequenzen sich so auswirkt wäre interessant. Experimente dazu sind aber extrem schwierig. Dazu müsste man erst einmal verstehen, wie der Körper etwas wahrnimmt und wie stark sich dies bei Menschen unterscheidet. Mir ist hier keine Technik bekannt mit der man wirklich objektive Werte ermitteln kann, wobei selbst das nicht ausreichen würde. Denn schließlich sind die Menschen physiologisch und auch psychisch sehr unterschiedlich und dies ist noch dazu nicht einmal konstant, sondern ändert sich in Abhängigkeit von verschiedensten Faktoren.

Bei solchen multifaktoriellen Systemen eine Größe zu ermitteln kann man zwar statistisch versuchen, aber auch das ist komplex. Wenn man Messergebnisse, wie Wahlen hat und daraus sagen kann, wie „repräsentativ“ die Werte einer vorherigen Befragung sind, so lässt sich dies zu einem gewissen Grad im Nachhinein feststellen. Bei einer Befragung ohne derartige Kontrolle bekommt man zwar Werte, weiß aber nicht, ob man den Werten überhaupt trauen kann. Zumal bei vielen Lärmuntersuchungen primär auf Befragungen gesetzt wird. Dass man dadurch viel zu hohe Grenzwerte bekommt, sieht man sehr deutlich beim hörbaren Verkehrslärm. So eine Befragung ist nicht objektiv, kann sie gar nicht sein. Weiterhin hängt, wie bereits schon angedeutet, viel von den Personen ab, welche ausgewählt wurden. Für Lärmversuche im Schlaflabor wird sich kaum jemand melden, der ohnehin schon schlecht schläft. Somit wird man nicht die verletzlicheren Gruppen betrachten. Das ist ähnlich, wie Versuche mit neuen Medikamenten nur/überwiegend an Männern durchzuführen, um dann später die Ergebnisse auf Frau zu übertragen. Es werden auch bei der Lärmforschung mit Sicherheit die Gruppen ausgelassen, die besonders Lärmsensitiv sind. Als Beispiel seien hier etwa Menschen aus dem Autismusspektrum erwähnt. Ist zweifelhaft, dass diese Gruppe in der Lärmforschung angemessen berücksichtigt wird. In Beteiligungsverfahren wird der Lärm und die Wirkung auf solche Gruppen m. W. nicht berücksichtigt. Aus meiner Sicht ein eklatanter Verfahrensfehler.

Fakt ist, die Auswahl von Versuchspersonen ist extrem schwierig, da sie auch „Randgruppen“ berücksichtigen muss. Ob eine Gruppe wirklich repräsentativ ist, lässt sich dabei nicht feststellen, weil es im Gegensatz zu der erwähnten Wahl, m. W. bisher kein Messerverfahren gibt, mit man wirklich eindeutig physische und psychische Reaktionen verifizieren kann.

Aber wie gesagt die „Diskussion“, würde es gefühlt eher als Predigt beschreiben, ist festgefahren. Argumentativ waren die beiden nicht zugänglich, solange es ihren Standpunkt nicht untermauert. Erinnert mich doch schon deutlich an Impfgegner, die auch ihren Glauben haben.

Und dann war da noch die unphysikalische Angabe von Druck in Zentimetern bei einem Post zum Thema Feuerwerk. Druck ist physikalisch Kraft pro Fläche, also meist N/m², ist gibt auch andere davon abgeleitete Einheiten. Es gibt zwar Messverfahren, wo man den Druck über eine Distanz ermittelt. Etwa mit einer Quecksilbersäule, aber auch da muss man die Rahmenparameter berücksichtigen, um daraus einen Druck zu bestimmen. Wenn man dann bei Twitter zum Silvester-Feuerwerk so etwas postet, wie der Druckunterschied war 8 cm, ist das weder wissenschaftlich noch richtig, weil es kein Druckunterschied ist, sondern ein Wert mit dem man vielleicht den Druck bestimmen könnte.

Ich habe das jetzt hier so ausführlich geschrieben, um meinen Standpunkt klarzustellen und jedes Mal, wenn jemand die Diskussion fortsetzen will, werde ich diesen Link posten.

Aber ist ja nicht das erste Mal, dass jemand aus der Physik denkt alles zu wissen. Jemand meinte auch mal den 2. Hauptsatz der Thermodynamik zu verstanden haben, weil er im Physikstudium sei, konnte diesen aber nicht einmal auf das System Erde anwenden und erst recht auf „Wachstum“ und deshalb war es für ihn unwahr.

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#Duisburg: Baustelle Hauptbahnhof mal wieder nicht #Radgerecht – #Autokorrektur #Verkehrswende

Nächstes Beispiel, wie verkehrsinkompetent die Verwaltung in Duisburg leider ist.

Hinter dem Hauptbahnhof wird gebaut. Angeblich soll es alles verbessern, aber bisher ist da nur eine Baustelle und viel gefällte Bäume. Auch diese Baustelle beweist einmal mehr, dass man Radverkehr in Planung und Durchführung nicht berücksichtigt.

Wenn man am UCI in Richtung Baustelle fährt ist dort ein Schild, welches zur Nutzung des Radweg verpflichtet.

Wobei durch die Aufkleber auf dem Schild das Schild ja eigentlich nicht mehr erkennbar ist. Schilder die man nicht lesen kann, gelten auch nicht.

Der Radweg endet dann vor der Baustelle sehr plötzlich.

Wenn man sich die Ausdehnung der Baustelle in die Kreuzung anschaut:

stellt man fest, dass die Stadt Duisburg erstens mal wieder keine Überführung auf die Straße eingeplant hat. Zweites wäre das ein Grund die Radwegnutzung aufzuheben, damit man sich frühzeitig auf der Straße einordnen kann und nicht erst kurz vor Kreuzung quasi zwei 90°-Wenden machen soll. Das ist allein wegen der Fliehkraft physikalisch schon nicht möglich.

Müsste ich damit dem Rad lang, würde ich das Schild missachten, weil es an dieser Stelle unter den aktuellen Bedingungen nicht zulässig wäre. Die Nutzung des Radwegs ist nämlich nicht zumutbar, weil man durch schlechte Planung ausgebremst wird. Scheinbar ist der Stadt mal wieder der Autoverkehr wichtiger, als die Mobilität der Bevölkerung.

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#Duisburg: Was nützen barrierefreie Haltestellen, wenn … – #Inklusion #Verkehrswende

… die Wege nicht barrierefrei sind?

Jemand mit eingeschränkter Mobilität muss ja auch erst einmal zur Haltestelle kommen. Das scheitert allerdings teilweise bereits an nicht abgesenkten Bordsteinen und anderen Hürden.

Beispiel gibt es leider genügend in Duisburg.

Seien es nun Baustellen

Normale Beschilderung auf Wegen, welche diese einengen

Oder Laternenpfähle

In einigen Fällen kann man noch ausweichen, in anderen ist das erschwert, etwa durch Kanten zum Radweg oder es ist sogar gar nicht möglich. So schön es auch ist, dass einige Bereich ausgebaut werden, so schlecht ist es, dass Inklusion nicht überall konsequent mitgedacht wird.

Mal ganz abgesehen von Falschparkenden, die teilweise den Gehweg vollständig blockieren und die Ordnungsbehörden nicht wirksam dagegen vorgehen.

Extrem dreistes Parken auf Geh- und Radweg

Gehweg von Karre blockiert

Man muss immer bedenken, dass für Rollstühle mind. 90 cm gerechnet werden müssen. An einigen Stellen ist dies nicht gegeben. An anderen ist es schwer. Falschparken seitens der Stadt zu tolerieren ist jedenfalls auch Diskriminierung von Menschen mit erschwerter Mobilität.

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#Duisburg: Stromgenerator am HBF für Testzentrum – Wo ist der #Klimaschutz? – #Corona

Als ich am Montag am HBF vorbei ging, fiel mir ein Stromgenerator für das dortige Testzentrum auf. Dieses steht direkt neben dem DVG-Gebäude.

Das heißt, wenn man mit der U-Bahn fährt und von dort kommt, wird man erst mal von gesundheitsschädlichen Abgasen und Lärm begrüßt, obwohl es im Umfeld mit Sicherheit ausreichend Möglichkeiten für eine Stromversorgung gibt.

Und auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ist mir unverständlich, warum die Stadt Duisburg den Betrieb genehmigt hat, obwohl es ausreichende Möglichkeiten der Stromversorgung gibt. Es gibt ja sogar einfache Verbrauchszähler mit denen man etwa mit der DVG eine Abrechnung gestalten könnte. So etwas würde sich auch für Trödelmärkte anbieten, wo ebenfalls immer wieder diese gesundheits- und klimaschädlichen Stromgeneratoren stehen.

Es ist ja schließlich nicht so, als gäbe es keine andere Möglichkeiten. Aber man muss Klimaschutz und Umweltschutz natürlich auch wollen und nicht nur immer wieder Lippenbekenntnisse abgeben.

Mal abgesehen davon, dass das Kabel eine Stolpergefahr und eine Barriere darstellt.

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Kein AKW ist emissionsfrei – #Umweltschutz #Klimaschutz #Atomlobby

Ständig liest man von der Atomlobby so lügen, dass AKW emissionsfrei wären teilw. auch CO2-frei.

Dies ist natürlich falsch. Alle AKW emittieren Wärme, diese wird sowohl in Flüsse abgegeben, wie auch in die Atmosphäre. Die Wärme trägt auf jeden Fall auch zur Erwärmung bei. Zudem füttert das in Kühltürmen verdampfte Wasser die Regenwolken, welche wiederum einen Beitrag zu Starkregen leisten können.

Dazu kommt natürlich noch Strahlung, die emittiert wird. Während Alpha- und Beta-Strahlung von den Wänden zurückgehalten wird, ist dies bei Gamma- und Neutronenstrahlen nicht der Fall. Diese werden lediglich abgeschwächt. Wird haben zwar eine natürlich Strahlenbelastung, die allerdings im Umfeld von AKW etwas erhöht wird.

Sehr viel erhöht wird die Belastung bei einem Unfall. Dass diese gar nicht mal so selten sind, sieht man bei den Atomunfällen der letzten Jahrzehnte. Oft führen menschliches Versagen und „Wirtschaftliches“-Verhalten zu diesen Problemen.

Weiterhin wird CO2-emittiert, bei Bau, Wartung und Instandhaltung von AKW, da mit Sicherheit keine ausschließlich CO2-frei produzierten Metalle und anderen Rohstoff verwendet werden. Ab selbst wenn diese CO2-frei produziert würden, verbraucht ein AKW Fläche, sehr viel Fläche sogar, dann ähnlich wie Braunkohle muss man das Uran erst mal aus der Erde holen und aufbereiten. Was sehr energieaufwändig ist und natürlich Fläche verbraucht. Auch die Lagerung, die Aufbereitung und der Transport von Atommüll verbraucht Energie und Ressourcen und setzt dadurch CO2-frei. Allein die ganzen Schutzanzüge usw. sind viel Müll und müssen ebenfalls erst einmal hergestellt werden. AKW sind weder klimaneutral noch CO2-neutral.

Davon abgesehen bleibt das Abfallproblem, was sich auch nicht mit irgendwelchen fiktiven Reaktoren beseitigen lässt. Wenn die so toll sind, warum gibt es dann heute keine? Genau, weil es entweder nicht geht, zu aufwendig ist oder irgendwelche anderen Gründe gibt.

Weiterhin besteht immer die Möglichkeit des Missbrauchs von AKW. Eine Gefahr, die bei Photovoltaik und Windenergie kaum möglich ist.

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Zu Facebook Protect gezwungen – #Datenschutz #Werbung

Man will nur mal kurz bei Facebook reingucken und wird dann direkt dazu gezwungen 2-Faktor-Unsinn durchzuführen.

So hat mich Facebook begrüßt:

Laut Facebook habe mein Konto angeblich das Potenzial, weitaus mehr Menschen zu erreichen, als dies ein durchschnittlicher Facebook-Nutzer mit seinem Konto könnte. Keine Ahnung, warum das so sein sollte. Von der Argumentation her ziemlich absurd. Angeblich zielen Hackerangriffe auf große Anzahl an Abonnenten, wichtige Seiten oder besondere Bedeutung ab, keine Ahnung, was ich da mache, kann das aber nicht erkennen, warum mich das betreffen sollte. Angeblich will man mich besser schützen durch die Angabe von noch mehr Daten.

Facebook erläutert weiter:

Dein Konto erfordert Facebook Protect. Du musst es bis zum 30. Dezember 2021 aktivieren. Andernfalls wirst du aus deinem Facebook-Konto ausgesperrt, bis du es aktiviert hast.

Man will mich also aussperren, bis ich etwas tue, was ich eigentlich nicht tun will. Nennt sich Erpressung bzw. Diktatur, Aber Facebook ist je ohnehin eine Diktatur, wo man nicht mal sexuellkonnotierte Begriffe erwähnen darf.

Nachdem ich geklickt hatte kam dann etwas später

Dass die größte Schwachstelle die Datensicherheit bei Facebook ist, lässt man natürlich unerwähnt. Ein Option mich zu weigern und den Account zu löschen wurde mir nicht angeboten. Ähnelt eigentlich einer Zwangszustimmung. Denn die Optionen zur Auswahl sind alle extrem umständlich:

Entweder muss man eine App installieren, was mit zusätzlichen Risiken für das Handy einhergeht, zumal ich nichts im Zusammenhang mit Facebook auf dem Handy will. Handy kann einem auch abhanden kommen, was dann ziemlich doof wäre.

Oder man muss eine zweite Handynummer angeben, denn scheinbar reicht Facebook eine zur „totalen Überwachung“ nicht. Der Grund dafür ist für mich nicht nachvollziehbar, denn wenn man eine Handynummer übernehmen kann, kann man auch zwei übernehmen. Der Aufwand ist nicht so viel höher. Allerdings müsste man dazu erst einmal die Handynummern kennen. Hier kommt die fehlenden Datensicherheit bei Facebook ins Spiel. Außerdem was nützt einem, wenn beide Handynummern auf dem gleichen Handy wären und dieses weg wäre. Wer noch dazu Facebook auf dem Handy hat, wäre dann wohl besonders gearscht. Denke Handydiebstahl ist ohnehin das größere Risiko.

Oder noch ein Stick, den man dann möglicherweise nicht einmal für etwas anderes nutzen kann und wo man Facebook den Zugriff auf den Rechner erlauben muss. Außerdem verliert man Sticks recht leicht, wodurch man dann ein Problem hat.

Da ich eh eine Spamhandynummer frei habe, habe ich die angegeben. Und wie nicht anders von Datenkrake Facebook zu erwarten. Wollen die einem eine Zustimmung untermogeln, dass die Daten missbraucht werden dürfen.

Scheinbar will man auch noch Werbung an die Nummer schicken.

Zudem sprang Facebook immer wieder auf die Anfangsseite zurück. Scheinbar war ich denen zu langsam oder wollte die Sachen zu gründlich lesen. Ich hatte den Eindruck, dass das Absicht war, um einen unvorsichtiger und schneller klicken zu lassen.

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Die Verstraßung der Landschaft – #Osttangente #Windenergie

Bei Windkraft schwafeln Rückständige von einer Verspargelung der Landschaft. Es geht ihnen hier offensichtlich also primär um das Optische.

Ob die auch etwas gegen die Verstraßung der Landschaft haben? Vermutlich nicht, denn viele die gegen Windenergie sind, dürften für freie Fahrt sein. Schließlich ist Rasen das Hobby von einigen und Falschparken auch, damit das aber alles richtig Spaß macht braucht man überall diese unschönen schwarzen Bändern, welche Wälder zerteilen und Natur vernichten.

Also ich habe ganz klar etwas gegen die Verstraßung der Landschaft, da wäre weniger mehr, denn durch mehr Straßen kommen auch mehr Autos, die überall rumstehen. Deshalb die Landschaft und den Erholungswert erhalten und weniger Verstraßung.

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#Datenschutz vs. Fahrkarten Apps – #VRR #Verkehrswende

Sowohl bei der VRR-App, wie auch bei der App Mobil.NRW muss man sich zuerst registrieren. Eine anonyme Nutzung ist nicht möglich, bei der man einfach Guthaben auflädt und nutzt.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des Tarifs Eezy.NRW sehr fragwürdig, da ja auch noch Bewegungsprofile erstellt werden. Vom Datenschutz her und von den technischen Möglichkeiten her wäre auch eine anonyme Nutzung möglich.

Dazu kommt noch, dass neben Registrierungsdaten und Bewegung auch vermutlich noch Kontozugriff ermöglichst werden muss.

Das heißt es werden völlig unnötig Daten erhoben und gespeichert, welche die Verkehrsunternehmen nichts angehen, obwohl es auch mit deutlich weniger Daten ginge. Zumal es mit den weniger Daten auch noch deutlich einfacher wäre. Wenn ich eine Fahrkarte am Automaten kaufe kann ich das sogar völlig datenneutral machen. Genau dies muss auch mit einer App zwingen möglich sein. Man kann doch nicht die Appnutzenden datenschutzrechtlich schlechter stellen. Mal ganz abgesehen davon, dass man noch ein Passwort mehr hat, als eigentlich notwendig.

Es sei denn natürlich man hätte bereits Pläne für eine missbräuchliche Nutzung der Daten.

Bin mal gespannt was das LDI dazu sagen wird.

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#Duisburg: Verwaltung zeigt sich einmal mehr als inkompetent – #Rheinhausen #Verkehrswende

Kann mir mal jemand erklären, warum die Verwaltung nicht in der Lage ist einfache Regeln zu verstehen und zu begreifen? Statt in den Beschlüssen nachzulesen, wird immer wieder der gleiche Dummfug geschrieben. Man könnte sich da viel Arbeit ersparen oder war das nur eine Copy-und-Paste-Antwort?

Warum es geht kann man meinem Schreiben an Herrn Linne entnehmen:

Sehr geehrter Herr Linne,

die Inkompetenz der Duisburger Verwaltung verwundert mich doch immer wieder. Und das Schlimme ist, dass die SPD und CDU das natürlich wieder unreflektiert abnicken werden. Wen wundert es da noch, dass die LKW der Bevölkerung auf der Nase rumtanzen, wenn eine ahnungslose Politik sich von der Verwaltung vorführen lässt. Wobei die Verwaltung ja ebenfalls unter Aufsicht von SPD und CDU steht.

Zum meiner Eingabe einer Temporeduzierung auf der Duisburger Straße in Rheinhausen, durch Aufnahme als Teil einer Tempo 30 Zone steht derzeit ein Antwortentwurf im RIS:
https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20094120

Erst einmal schreibt man im Antwortentwurf:
„Der Wegfall von ÖPNV auf einer Straße muss nicht zwangsläufig dazu führen, diese Straße aus dem Vorbehalts- und Rettungswegenetz auszuschließen. Das Vorbehaltsnetz erfüllt, neben der Aufnahme des Linienverkehres des ÖPNV, unter anderem die Aufgabe einer Aufnahme des überörtlichen und innerstädtischen Kraftfahrzeugverkehrs, des Wirtschafts und Güterverkehrs sowie des Rettungsdienste-Verkehrs und einer damit verbundenen bedarfsgerechten Abwicklung. Es bestehen also weiterhin unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Straßenraum.“
was natürlich Unsinn ist, wenn man sich im Antrag explizit auf die Begründung der Einführung für die Aufnahme der Duisburger Straße bezieht.
https://fragdenstaat.de/anfrage/verbehaltsnetz-drucksache-517-aus-dem-jahr-1990/
Diese Straße wurde explizit ausschließlich wegen ÖPNV aufgenommen, vielleicht sollte man vor einer öffentlichen Antwort erst einmal in die Beschlüsse gucken. So eine unsaubere Antwort einer Behörde ist einfach nur ein Beleg für eine inkompetente Arbeitsweise.

Damit entfällt dann auch die nächste Argumentation als unsinnig, denn eine erhöhte Aufmerksamkeit für Rettungsfahrten ist nicht notwendig, da die Straße eh nur für ÖPNV aufgenommen wurde.

Eine streckenbezogene Reduzierung habe ich weder beantragt noch im Sinn gehabt, sondern lediglich eine Korrektur, weil die Begründung für die Aufnahme ins Vorbehalts- und Retttungswegenetz weggefallen ist. Aber scheinbar ist es nur eine Ausrede- und Maßnahmenverweigerungsnetz für eine Verwaltung, die nicht einmal Eingaben vernünftig lesen kann oder will. Vielleicht liegt es auch daran krampfhaft nach Gründen zu suchen nichts zu tun.

Nö zum Verständnis hat das auch nicht beigetragen, weil die Verwaltung früheren Beschlüssen einfach widerspricht. Wenn eine Straße nur für ÖPNV ins Netz aufgenommen wurde besteht nach Wegfall dieses Grundes kein Notwendigkeit zur Beibehaltung mehr. Normalerweise hätte das bereits ohne Antrag korrigiert werden müssen, da Tempo 30 immer vorgeht, weil es die Unfallgefahr reduziert. Hätte man sorgfältig gearbeitet wäre das spätestens nach Blick in den damaligen Beschluss klar geworden.

Vermutlich resultieren aktuelle Verkehrsprobleme auch aus dieser Inkompetenz geltendes Recht konsequent anzuwenden. Sei es nun der Radverkehr oder der hochgefährliche LKW-Verkehr in Wohnbereichen.

Aus meiner Sicht können sich auch ruhig ehrlich schreiben, dass Sie nichts tun wollen, statt mir so einen Unsinn zu schicken.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#Duisburg: Falsche Fahrradbeschilderung nach #Homberg – #Rheinhausen #Osttangente

Vor einiger Zeit stand ich extrem verwundert an dem Hinweisschild für Radfahrende, welches an der Duisburger Straße (Kreuzstraße) als Richtung für Homberg zum Markt zeigt.

Wenn man dann allerdings am Markt guckt zeigt das Schild genau in die Richtung aus der man kommt. Zudem stimmen die Entfernungsangaben nicht. Denn vom Markt bis zu dem Schild sind ca. 400 m. Wenn man nach den Angaben auf dem Schild geht wären es 200 m.

An der Moerser Straße steht ein weiteres Schild, da käme die Entfernung zum Schild Duisburger Straße besser hin.

Verwunderlich ist aber, dass man von da aus auf die Deichstraße geleitet wird, wo regelmäßig der PKW-Gegenverkehr nicht kapiert, dass dieser warten muss. Auch dann, wenn da nur ein Fahrrad kommt.

Seltsamerweise wird man vom Hinweisschild auf dem Pseudodeich neben der vorhandenen Osttangente auf den wesentlich konfliktärmeren Rheinradweg geleitet.

Wenn man sich das Schild an der Duisburger Straße noch mal genauer anschaut wird schnell klar, dass man dieses völlig falsch ausgerichtet hat, denn auch die Richtung Hochfeld ist falsch. Was ja auch logisch ist, dann eigentlich müsste das Schild so stehen, dass man es aus Richtung Marktplatz gut sieht und nicht wenn man aus der Kreuzstraße kommt.

Es ist mag ja in einigen Fällen hilfreich sein, wenn irgendwo solche Hinweisschilder stehen, aber definitiv nicht, wenn diese Falsch ausgerichtet sind und damit zu Verwirrung von Ortsunkundigen beitragen. Stellt sich für mich die Frage, ob man da mal jemand die Routen hat abfahren lassen?

Wobei das völlig sinnfreiste Schild steht am Zugang (Gleis 2) zum Bahnhof Rheinhausen Ost, denn das kann man vom Fahrrad aus gar nicht lesen.

Frahrradfreundlich ist der derzeitige Zustand jedenfalls nicht. Seltsam, dass das niemanden bei der Stadt auffällt. Macht man da keine Bauabnahme?

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#Duisburg: Sperrung für Radfahrende war ein Fehler – #Rheinhausen #Fahrradalltag #Autokorrektur

So nun die offizielle Stellungnahme der Stadt zur Beschilderung der Friedrich-Alfred-Straße während der Bauarbeiten an den dortigen Radwegen:

Nach Rücksprache mit dem Fachbereich wurden vor Ort Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer – aufgestellt. Dadurch wird der Radfahrverkehr nicht nur auf dem Radweg, sondern auch auf der Fahrbahn verboten. Diese Verkehrszeichen wurden allerdings nicht angeordnet und irrtümlich durch die Baufirma aufgestellt. Nach Feststellung der falschen Beschilderung wurde die mit der Absicherung der Baumaßnahme beauftragte Firma telefonisch aufgefordert, die Verkehrszeichen unverzüglich zu entfernen. Bei der folgenden Ortsbesichtigung konnte festgestellt werden, dass die Firma dieser Aufforderung nachgekommen ist.

Die Behauptungen der Stadt stehen eindeutig im Widerspruch zu der Beschilderung, welche ich zu verschiedenen Zeitpunkten vorfand. Entweder hat die Stadt hier sehr langsam gehandelt oder die Baufirma.

Bemerkenswert ist so oder so, dass man sich auf Baustellenbeschilderung in Duisburg nicht verlassen kann und man diese durchaus hinterfragen sollte. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es kein Einzelfall von Fehlbeschilderung ist. Somit müsste hier die Kontrolle verbessert werden. Auf jeden Fall lohnt es sich Beschilderungen zu hinterfragen.

Interessant wäre natürlich noch, welche Beschilderung vorgesehen war, aber belassen wir es erst einmal dabei, dass es in Duisburg bei Baustellen oft nicht runde läuft und die Stadt die Schuld zwar auf die Firma schiebt, aber dennoch mitverantwortlich ist, da diese eine Kontrollpflicht hat. Denn wenn man Vorgaben für eine Beschilderung macht muss man auch deren Umsetzung kontrollieren.

Update 15.01.2022
Der von der Stadt übermittelte Verkehrszeichenplan, findet sich hier.

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#RWE keine Ahnung von #Arbeitsschutz?

RWE will eine Klärschlammverbrennung nach Bergrecht errichten. Dagegen sind noch bis 20.01.2022 Einwendungen möglich.

In dem Anteil zum Thema Arbeitsschutz will RWE Bergrecht anstelle vom allgemeinen Arbeitsschutzrecht anwenden. Wenn man dann weiter in den Unterlagen guckt wird auch schnell klar warum. Denn RWE hat zumindest in dem Teil des Unternehmens absolut keine Arbeitsschutzkultur.

Neben mehr oder weniger offensichtlichen Fehlern in den Unterlagen sticht ein Punkt für mich besonders heraus, der eigentlich spätestens bei der Bezirksregierung Arnsberg hätte auffallen müssen. In den Unterlagen sind für einzelne Gefahrstoffe Sicherheitsdatenblätter angehangen, die allerdings teilweise erheblich veraltet sind. So stammen die Sicherheitsdatenblätter für Natronlauge und Natriumhypochloritlösung von 2006, obwohl sich seit damals durch die REACH-Verordnung der EU wesentliche Kennzeichnungen geändert haben. Also zumindest schon deswegen eine Änderung notwendig gewesen wäre. Ob noch weitere Änderungen notwendig wären, braucht man gar nicht erst zu gucken, wenn bereits das Dokument veraltet ist.

Hätte RWE eine Arbeitsschutzkultur wäre dies mit Sicherheit aufgefallen. Aber man setzt wohl nicht so viel auf Sicherheit. Zum Thema Flucht und Rettungswege fand ich in den Unterlagen erst etwas im Bauantrag, der allerdings eine Dateigröße von 300 MB hatte, weil sämtliche Zeichnungen in dem Dokument sind. Scrollen zur Zeichnung und zurück ist bei so einer Dateigröße ausgeschlossen. Muss wohl auch Bergrecht sein, macht es für RWE natürlich billiger, nicht die Beschäftigen schützen zu müssen, finde es aber zweifelhaft überhaupt eine Klärschlammverbrennungsanlage nach Bergrecht genehmigen lassen zu wollen. Das dürfte für das Projekt Ablehnende vor Gericht noch sehr interessant werden.

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