Schulunfall #Corona melden – #covid19 #NRW #gebauerrücktritt

Durch die derzeitige Politik ist davon auszugehen, dass sich sehr viele Kinder mit Corona anstecken werden. Eine Infektion mit Corona in der Schule oder am Arbeitsplatz zählt als Arbeitsunfall. Der Begriff Arbeitsunfall gilt für Schulbesuchende analog.

Um den Kindern die bestmögliche Behandlung, falls notwendig, zu ermöglichen, sollte man beim Verdacht der Ansteckung in der Schule eine Unfallanzeige ausfüllen. Wichtig ist die zeitnahe Meldung. Insbesondere bei Spätfolgen ist es extrem wichtig, dass die Meldung erfolgt. Seitens der Unfallkassen gibt es eine deutlich bessere medizinische Versorgung, als dies bei gesetzlichen Versicherungen der Fall ist.

Das Formular für Schulbesuchende in NRW findet sich hier.

Zugleich sind die Meldungen auch ein Signal die Präsenzpflicht zu hinterfragen. Ich empfehle auf Testergebnisse, den zeitlichen Zusammenhang mit anderen Infektionen und private Zurückhaltung zu verweisen.

Das Schulpolitik Landessache ist, muss man sich die jeweils zuständige Landesunfallkasse raussuchen. Einige sind für ganze Bundesländer oder sogar mehrere zuständig andere nur für Bereiche in einem Bundesland.

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