Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenflächen des Tagebaues Hambach“ soll geändert werden.
Dies geht aus Amtsblatt 52 der Bezirksregierung Köln hervor.
Demnach scheint man überrascht zu sein, von der Beendigung 15 Jahre früher, obwohl dies bereits im Verfahren bzgl. der Sümpfung für den Tagebau thematisiert wurde.
Der Verzicht auf die Flächen Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des an das FFH-Gebiet „Steinheide“ angrenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich ist mit einem „soll“ hinterlegt, als wäre das keineswegs sicher. Zugleich gewinnt man den Eindruck, dass der „Tagebausee“ bereits genehmigt worden wäre.
Dass man das Plankonzept RWE überlässt, mag zwar rechtlich okay sein, aber wenn man den Bock zum Gärtner macht, kann man sicher sein, dass dieser zum eigenen Vorteil arbeiten wird.
„Der Restsee wird in seiner Endgestalt eine Fläche von 4 000 Hektar aufweisen, der Seewasserspiegel wird langfristig bei + 65 m NHN liegen.“
Wann war da noch einmal das Verfahren, welches den Restsee genehmigt hat? Seltsam auch, dass für den Verzicht das juristisch weiche ’soll‘ genutzt wurde, aber beim Restsee ein extrem verbindliches ‚wird‘, als stünde diese Entscheidung bereits fest. Dabei ist dies keineswegs sicher, aber vermutlich die von RWE favorisierte Billiglösung. Der Beitrag im Amtsblatt sagt schon eine Menge über die Einstellung der verfassenden Stelle zur Behörde, dabei muss eine Behörde neutral handeln und keine Beschlüsse vorwegnehmen.
Angeblich würden die Erdmassen nicht ausreichen für die Gestaltung des Restsees, der bisher nicht einmal genehmigt ist und man müsste deshalb eine sogenannte Manheimer Bucht baggern. Scheinbar will man möglichst billig das Material für die Böschung aus dem Umfeld gewinnen, anstatt dafür unbelasteten Bauschutt oder Erde zu nutzen. Ist RWE wohl zu teuer, den Transport zu bezahlen, dabei fällt an vielen Stellen in NRW unbelasteter Boden an, der per Bahn herantransportiert werden könnte.
„Die vorgelegte Vorhabenbeschreibung der Bergbautreibenden und die Erforderlichkeit dieser Flächeninanspruchnahme werden im Wesentlichen durch ein Fachgutachten bestätigt, das die Bezirksregierung Köln im August 2021 vergeben konnte.“
Ein Fachgutachten? Aber scheinbar ein Fachgutachten, was nicht öffentlich zugänglich ist. Da habe ich aber dann natürlich mal nachgefragt. Und auch die weiteren Angaben:
„Informationen zur beabsichtigten Änderung des Braunkohlenplans können auch der Internetpräsenz des Braunkohlenausschusses und der Bezirksregierung Köln zu Braunkohlenplanverfahren entnommen werden. Dabei möchte ich Sie insbesondere auf die Vorlage des Braunkohlenausschusses zu Tagesordnungspunkt 8 c) seiner 160. Sitzung nebst Anlage hinweisen (Drucksache Nr. BKA 0757).“
sind wenig nutzungsfreundlich, denn schließlich muss man die Informationen erst einmal suchen. Deswegen habe ich hier auch einen Link eingefügt.