Folgende ausgewählte Drucksachen sind aktuell im Ratsinformationssystem:
1. Drucksache-Nr. 21-1500
Eingabe nach § 24 GO NRW
hier: Instandsetzungen des Radweges an der Neuen Krefelder Straße
Fazit: Man hat anscheinend wirklich etwas getan und den Radweg verbessert.
2. Drucksache-Nr. 21-1522
Eingabe nach § 24 GO NRW
hier: Deaktivierung einer Ampel an der Steinschen Gasse
Fazit: Man will nichts tun, obwohl die Ampel von Gehenden kaum genutzt wird und diese den Fahrradverkehr aber auch Autoverkehr ausbremst. Auf den Punkt Drückampel ist man nicht mal eingegangen.
Antwort ganz klar ein: „Ich will das schnell vom Tisch haben“
3. Drucksache-Nr. 21-1523
Eingabe nach § 24 GO NRW
hier: Errichtung eines Zebrastreifens auf der Duisburger Straße
Fazit: Einfach Blamabel, wie eine Verwaltung behauptet, dass ein Zebrastreifen nicht ginge, weil es in irgendwelchen (nicht angegebenen) Richtlinien so stünde. Ich vermute erstens, dass das da so steht, dass man nicht direkt neben einer Kreuzung mit Ampel einen Zebrastreifen baut. Allerdings hat man hier keine richtige Kreuzung. Außerdem sind Richtlinien vom Rechtscharakter nicht verbindlich, sondern es kann davon abgewichen werden. Zumal es sich hier um eine Bedarfsampel zur Querung der Moerser Straße handelt.
4. Drucksache-Nr. 22-0001
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE FRAKTION – DIE LINKE PARTEI,
hier: Ampelanlagen für den Fußgängerverkehr verbessern
Fazit: Wäre eine Verbesserung für Gehende, aber SPD und CDU sind mit Sicherheit dagegen. Schließlich werden diese Parteien von Autoabhängigen dominiert.
5. Drucksache-Nr. 22-0003 und 22-0004
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
hier: Ruhender Verkehr Uerdinger Straße
bzw.
hier: Ruhender Verkehr Bliersheimer Straße
Fazit: Zwei Anträge mit Salamitaktik für für LKW-Parkverbote, statt eine flächendeckende Lösung herbeizuführen.
6. Drucksache-Nr. 21-1328
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion
hier: Sachstand Osttangente/Machbarkeitsstudie
Fazit: Scheinbar verzögert sich die „Machbarkeitsstudie“ weiterhin, was gut ist.
(Ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Leider kann ich die Stelle in Google StreetView nicht identifizieren, wo der FGÜ hin soll.
https://goo.gl/maps/s6U5YKgUgoF3VB94A
Bei der R-FGÜ handelt es sich nicht um irgendeine Richtlinie, sondern in den VwV-StVO ist die Anwendung vorgeschrieben. Wer als Verantwortliche(r) die nicht beachtet, riskiert rechtliche Konsequenzen, z. B. ein Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, wenn die Abweichung unfallursächlich war.
Das Bild sieht mir nach Homberg aus, des geht aber um Rheinhausen.
Keine Ahnung, welche Richtlinie angewandt wird, allerdings lassen alle Richtlinien Ermessensspielraum. Wenn man diesen falsch ausübt kann es Probleme geben. Wenn ich das richtig sehe steht in R-FGÜ:
„FGÜ dürfen nicht angelegt werden
in der Nähe von Lichtzeichenanlagen (LZA)“
Wobei sowohl die Frage zu stellen ist, was in der Nähe bedeutet und ob es sich auf die gleiche Straße bezieht. Nach meiner Erfahrung ist die Stadt Duisburg in der Anwendung von Gesetzen und anderen Regeln nicht so gut.