Angehängt ein Schreiben des Innenministeriums NRW. Die darin angegebenen 96 % sind auf jeden Fall deutlich über Bundesdurchschnitt. Ich würde daraus jetzt mal ableiten, dass sich die Polizei ihrer Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung bewusst ist.
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
vielen Dank für Ihre Eingabe, die im Ministerium des Innern eingegangen ist. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist für Herrn Minister Reul von großer Bedeutung und er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Die Corona-Pandemie hat uns leider auch zu Beginn des Jahres weiterhin fest im Griff. Insbesondere die sich rasch ausbreitende Omikron-Variante macht auch Herrn Minister Reul große Sorge. Wir alle wissen, der beste Schutz gegen das Virus ist eine entsprechende Impfung.
In Nordrhein-Westfalen wurde daher in der Coronaschutzverordnung in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eine 2G-Regelung eingeführt, in einigen besonders risikobehafteten Bereichen gilt sogar 2G+.Wir können Ihnen versichern: Auch bei der NRW-Polizei wird der Pandemie-Schutz groß geschrieben. Ziel aller Maßnahmen ist es, Infektionsgefahren sowohl für die Einsatzkräfte der Polizei NRW als auch für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gilt derzeit wie für alle anderen Personen in einem Beschäftigungsverhältnis die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz. Interne Erhebungen haben zudem gezeigt, dass auch ohne eine formale Impfpflicht bereits heute 96% aller Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen geimpft sind. Darüber hinaus sind unsere Polizistinnen und Polizisten selbstverständlich gehalten, die gängigen Hygienestandards und vorgeschriebenen Infektionsschutzregeln auch im Rahmen ihrer Einsätze, etwa bei der Aufnahme und Bekämpfung von Verkehrsunfällen sowie der Kriminalitätsbekämpfung, zu beachten. Insbesondere Masken mit unterschiedlichen Standards liegen dafür in den Einsatzfahrzeugen bereit.
Für eine Impfpflicht von Polizeiangehörigen gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage. Es ist sinnvoll, dass solche Fragen bundesweit einheitlich abgestimmt werden. Für Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen hat der Bund kürzlich eine Impfpflicht ab März beschlossen, weitere Berufsgruppen sind nicht erfasst. Die Bundesländer haben im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am letzten Freitag aber noch einmal verdeutlicht, dass sie eine allgemeine Impflicht für nötig erachten und einen Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vom Bund eingefordert.
Alles Gute für Sie im neuen Jahr und bleiben Sie vor allem gesund!
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