Unfallursache mit KFZ immer zu hohe Geschwindigkeit – #Autokorrektur #Tempolimit #Verkehrswende

100 % aller Unfälle mit sich bewegenden KFZ passieren wegen überhöhter Geschwindigkeit, sind als zumindest einem fahrlässigen Fehlverhalten der Personen im KFZ geschuldet.

In StVO § 3 Geschwindigkeit steht eindeutig:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. …“

Das heißt, es ist zwar falsch sich Nachts auf dem Fahrrad ohne Licht zu bewegen und ich würde das auch nicht machen, aber die vielen Autofahrenden, die sich immer beschweren, dass so viele Radfahrende ohne Licht fahren, ist der Umstand bekannt, sie müssten also die Geschwindigkeit so anpassen, dass Radfahrende rechtzeitig gesehen werden. Gleiches gilt natürlich insbesondere im Umfeld von Schule und teilweise nicht so gut sichtbaren Kindern. Auch hier muss die Geschwindigkeit derartig reduziert werden, dass die Kinder rechtzeitig gesehen werden. Völlig unabhängig davon, welche Geschwindigkeit unter optimalen Bedingungen zulässig wäre.

Im Falle von Kindern würde ich hier sogar sagen, dass Schrittgeschwindigkeit angebracht ist, wenn es dunkel ist und/oder parkende Fahrzeuge die Sicht behindern.

Ich kann mich allerdings nicht daran entsinnen, dass man schon mal eine Geschwindigkeitskontrolle in dieser Richtung durchgeführt hätte. Ist für die Polizei vermutlich zu unbequem, mal der StVO durchzusetzen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt unter günstigsten Bedingungen, wie der § 3 sogar explizit ausführt.

Bei wirklich jedem Unfall, wie oben beschrieben, den man genau analysiert wird herauskommen, dass die Geschwindigkeit zu hoch war und nicht an die Umstände angepasst.

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