#RWE keine Ahnung von #Arbeitsschutz?

RWE will eine Klärschlammverbrennung nach Bergrecht errichten. Dagegen sind noch bis 20.01.2022 Einwendungen möglich.

In dem Anteil zum Thema Arbeitsschutz will RWE Bergrecht anstelle vom allgemeinen Arbeitsschutzrecht anwenden. Wenn man dann weiter in den Unterlagen guckt wird auch schnell klar warum. Denn RWE hat zumindest in dem Teil des Unternehmens absolut keine Arbeitsschutzkultur.

Neben mehr oder weniger offensichtlichen Fehlern in den Unterlagen sticht ein Punkt für mich besonders heraus, der eigentlich spätestens bei der Bezirksregierung Arnsberg hätte auffallen müssen. In den Unterlagen sind für einzelne Gefahrstoffe Sicherheitsdatenblätter angehangen, die allerdings teilweise erheblich veraltet sind. So stammen die Sicherheitsdatenblätter für Natronlauge und Natriumhypochloritlösung von 2006, obwohl sich seit damals durch die REACH-Verordnung der EU wesentliche Kennzeichnungen geändert haben. Also zumindest schon deswegen eine Änderung notwendig gewesen wäre. Ob noch weitere Änderungen notwendig wären, braucht man gar nicht erst zu gucken, wenn bereits das Dokument veraltet ist.

Hätte RWE eine Arbeitsschutzkultur wäre dies mit Sicherheit aufgefallen. Aber man setzt wohl nicht so viel auf Sicherheit. Zum Thema Flucht und Rettungswege fand ich in den Unterlagen erst etwas im Bauantrag, der allerdings eine Dateigröße von 300 MB hatte, weil sämtliche Zeichnungen in dem Dokument sind. Scrollen zur Zeichnung und zurück ist bei so einer Dateigröße ausgeschlossen. Muss wohl auch Bergrecht sein, macht es für RWE natürlich billiger, nicht die Beschäftigen schützen zu müssen, finde es aber zweifelhaft überhaupt eine Klärschlammverbrennungsanlage nach Bergrecht genehmigen lassen zu wollen. Das dürfte für das Projekt Ablehnende vor Gericht noch sehr interessant werden.

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