In Drucksache 26-0346, einem Antrag der CDU-Fraktion zu Parkflächen im Gewerbegebiet Mevissen schreibt die CDU:
„Öffentliche Verkehrsflächen sind gemäß Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen ausschließlich für den Gemeingebrauch vorgesehen. Eine dauerhafte Nutzung als gewerbliche Abstell-, Lager- oder Werbefläche stellt regelmäßig eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar und widerspricht der vorgesehenen Zweckbestimmung.“
Ich begrüße diese Rechtsauffassung ausdrücklich, denn an viel zu vielen Stellen erhöht die Lagerung von gewerblichen KFZ den Parkdruck für die Allgemeinheit. Ich befürchte zwar, dass die Stadt Duisburg dies anders sehen wird, weil man nicht handeln will. Aber schön wenn die Politik Probleme zumindest mal anspricht.
Zumal man bedenken sollte, dass Unternehmen nicht wählen, sondern die Bevölkerung wählt. Wobei das Gewerbegebiet Mevissen nun wirklich kein Problem darstellt, da gibt es andere Ecken, wo deutlich mehr Firmenfahrzeuge rumstehen.