Als ich vor kurzem unterwegs war, sah ich einen LKW, der über die Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen gefahren wurde. Diese Straße ist für Fahrzeuge über 7,5 t außer Anlieger, wie Buslinien und konkreter Lieferverkehr gesperrt.

Erst bei der Auswertung, weil ich das Anzeigen wollte, fiel mir auf, dass es sich scheinbar um ein Fahrschulfahrzeug einer Firma aus Krefeld handelte. Deshalb habe ich das nicht nur der Stadt Duisburg gemeldet, sondern auch dem Verkehrsamt der Stadt Krefeld. Denn es kann doch wohl nicht sein, dass schon die Fahrschule Falschfahren beibringt. Ich kann mir jedenfalls kein Anliegen vorstellen, was das Befahren des Stücks zwischen Rheinstr. und Moerser Str. notwendig machen würde. Dort gibt es keine mir bekannten Anliegen für ein Fahrschulfahrzeug. Auch in den Bereichen davor kann ich mir keine Anliegen vorstellen.
Fahrschulen haben ähnlich wie Behörden eine Vorbildfunktion und sollen das richtige Verhalten beibringen. Und selbst wenn das Fahrzeug an der Gaterwegbrücke falsch gelenkt worden wäre, hätte es davor ausreichend Möglichkeiten gegeben legal weiterzufahren.
Leider betreibt die Stadt Duisburg den Blitzer nicht mehr, wegen „Datenschutz“. Würde davon ausgehen, dass die zuständige Behörde keine Abwägung der verschiedenen Rechtsgebiete durchgeführt hat. Seitdem nehmen rechtswidrige LKW-Fahrten wieder zu.