Der Sonnenwall ist bekanntlich für Radverkehr verboten, aber nur für Radverkehr.

Angeblich liegt das Verbot daran, dass Radverkehr und Fußverkehr in dem Bereich nicht funktionieren würden. Seltsamerweise ist hier nur Radverkehr und das rund um die Uhr verboten. KFZ-Verkehr wird dagegen gar nicht eingeschränkt.
Ein schmales bewegliches Fahrrad darf nicht gefahren werden, aber ein breites KFZ schon? Eine zeitliche Begrenzung wäre ja verständlich, aber eine durchgängiges Verbot nur für ein schmales Verkehrsmittel. Das ist keine Rechtsstaatlichkeit mehr, sondern Willkür.
Wenn man in § 45 StVO schaut bedürfen Beschränkungen und Verbote von Verkehr einer besonderen Begründung. Ich wette die Stadt Duisburg kann hier auch nicht begründen, warum Radverkehr verboten wird, aber nicht der deutlich gefährlichere KFZ-Verkehr. Schon gar nicht ein durchgängiges Verbot begründet, da Nachts wohl kaum besonders viel Verkehr sein dürfte.
Und ganz nebenbei muss auch mal an die Kosten des KFZ-Verkehrs denken.

Das Pflaster ist erkennbar beschädigt in diesem Bereich einer Engstelle. Anderes Pflaster in dem Bereich ist völlig okay vom Zustand her. Der einzige Unterschied ist hier, dass der KFZ-Verkehr auf diese Stelle kanalisiert wird. Sprich der Lieferverkehr macht das Pflaster kaputt. Die Kosten trägt die Allgemeinheit.