Es ist natürlich richtig, dass sich Kinder dadurch schützen können nicht rechtzeitig gesehen zu werden und ihr Risiko vermindern. Die Abkürzung DGUV steht allerdings für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, als jene Stelle die sehr stark in den Arbeitsschutz involviert ist und eigentlich auch die Grundsätze nach Arbeitsschutzgesetz kennt.
Die Gefahrenquelle ist eindeutig das KFZ, was so schnell fährt, dass es nicht mehr rechtzeitig reagieren kann, wenn die Sichtbarkeit nicht zusätzlich erhöht wird. Der oben verlinkte § 4 ArbSchG sagt nun allerdings: „Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen“. Das heißt in diesem Fall am KFZ. Und wie das geht, steht für alle verständlich in § 3 StVO: „Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“
Dafür braucht es nicht einmal explizite Schilder, das heißt eigentlich gilt bereits ein nächtliches Tempolimit, nur wird es nicht kontrolliert und durchgesetzt.
Es ist also ziemlich seltsam, wenn die DGUV nicht sagt, dass Autofahrende Nachts langsamer fahren müssen, um Kinder zu schützen, sondern lieber mit PSA reagiert. Kann man natürlich zusätzlich machen, aber sie wie verlinkt setzt das an der falschen Stelle an.